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2013-01-14 - Stadt Creußen

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Protokoll<br />

der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Creußen</strong><br />

vom <strong>14</strong>. Januar <strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />

im Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude <strong>Creußen</strong>;<br />

Beginn: 19.00 Uhr, Ende: Uhr;<br />

Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund:<br />

Bürgermeister:<br />

1. BGM Mild, Harald<br />

2. BGM`in Abel, Marianne<br />

3. BGM Schirmer, Hans<br />

<strong>Stadt</strong>räte:<br />

Behr, Hansjorg<br />

Busch, Monika<br />

Büttner, Fritz<br />

Freiberger, Georg<br />

van de Gabel-Rüppel, Renate<br />

Kolb, Thomas<br />

Lautner, Hans<br />

Morba, Erwin<br />

Nols, Raimund<br />

Ohlraun, Bernhard<br />

Raimund, Walter<br />

Schmidt, Toni<br />

Vogtmann, Hans<br />

Ortssprecher:<br />

Dannhäußer, Martin (Seidwitz)<br />

Wölfel, Egbert privat verhindert<br />

Erster Bürgermeister Mild eröffnet die Sitzung und stellt fest, daß die Ladung ordnungsgemäß erfolgte<br />

und das Gremium beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bürgersprechzeit;<br />

2. Bericht des Bürgermeisters / Bekanntgabe nicht-öffentl. Beschlüsse (vom 12.11.2<strong>01</strong>2);<br />

• Bekanntgabe eines Schreibens der GDS (Gebäudereinigungs-Service GmbH) wg. Preiserhöhung ab<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> (für Reinigung Verwaltungsgebäude);<br />

• Bekanntgabe der Tauschvereinbarung der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> beim Freiwilligen Landtausch<br />

Hörlasreuth;<br />

• Bekanntgabe eines Schreibens des Präsidenten des Landgerichts Bayreuth wg. Wahl der Schöffen<br />

im Jahr <strong>2<strong>01</strong>3</strong> – die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> muss mindestens 5 Personen vorschlagen – Termin: 05. Juni<br />

<strong>2<strong>01</strong>3</strong> – der Vorgang kommt erneut auf die Tagesordnung des Gremiums;<br />

• Bekanntgabe eines Schreibens des Landratsamtes Bayreuth vom 07.12.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> wg. Gewährung von<br />

Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports gem.<br />

Sportförderrichtlinien / Termin: <strong>01</strong>. März <strong>2<strong>01</strong>3</strong>;


• Information der städtischen Resolution in Sachen Bahninfrastruktur und Bahnbetrieb im Bereich<br />

der <strong>Stadt</strong> und der Region Bayreuth;<br />

• Bekanntgabe einer Telefonnotiz in Sachen Abwasseranlage in Schwürz: Zum Monatsende erfolgt<br />

schriftliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Hof;<br />

• Keine Bekanntgaben aus nicht-öffentlicher Sitzung vom 12. November 2<strong>01</strong>2;<br />

3. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost, hier: ergänzendes<br />

Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 3.1.1 (neu) „Windenergie“,<br />

Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong>;<br />

Die Planbeilage mit den gekennzeichneten Vorranggebieten für Windkraftanlagen (Stand: 10.10.2<strong>01</strong>2<br />

im Ergänzenden Anhörungsverfahren) hängt im Sitzungssaal aus und wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zum teilweise auf Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> liegenden Fläche Nr. 131 „Frankenberg-Nord“ haben sich<br />

keine Änderung ergeben. Zu den übrigen Flächen nimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> wie folgt Stellung und fasst<br />

folgende Einzelbeschlüsse:<br />

Beschluss:<br />

Mit der Festlegung der Flächen Nr. 124 „Windischenlaibach-West“ besteht Einvernehmen.<br />

11 : 5<br />

Anmerkung:<br />

Soweit keine Zustimmung erfolgte, wird dies damit begründet, dass die Fläche in der ursprünglichen Größe (in Richtung<br />

Westen) beibehalten werden soll. Mit der Reduzierung in Richtung Norden besteht Einvernehmen.<br />

Beschluss:<br />

Mit der Festlegung der Flächen Nr. 129 „Tiefenthal-Ost“ besteht Einvernehmen.<br />

11 : 5<br />

Anmerkung:<br />

Soweit keine Zustimmung erfolgte, wird dies damit begründet, dass die Erweiterung der Fläche in Richtung Norden<br />

abgelehnt wird.<br />

Beschluss:<br />

Mit der Festlegung der Flächen Nr. 125 „Lindenhardt-Nord“ besteht Einvernehmen.<br />

16 : 0<br />

Beschluss:<br />

Mit der Festlegung der Flächen Nr. 136 „Neuhof-Süd“ besteht Einvernehmen.<br />

16 : 0<br />

4. Stellungnahme gem. BImSchG zum geplanten Windpark „Tannberg-Lindenhardt III“ (= 10<br />

Windenergieanlagen –WEA-), gemeindefreies Gebiet Lindenhardter Forst;


Beschluss:<br />

Das Antragsschreiben der Fa. Ostwind, Regensburg, vom 20.12.2<strong>01</strong>2 nebst Lageplan liegt den<br />

Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis genommen. Durch die 10<br />

Windenergieanlagen im Bereich der Vorrangfläche 125 „Lindenhardt-Nord“ werden Belange der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Creußen</strong> nicht berührt. Es werden keine Einwendungen erhoben.<br />

16 : 0<br />

5. Vollzug des Baugesetzbuches, Beschlussfassung zur Änderung des Aufstellungs-beschlusses<br />

zum Bebauungsplan „Mühlberg“, Tiefenthal;<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 02.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> sowie das Schreiben des Herrn Robert Friedel,<br />

Tiefenthal 30, 95473 <strong>Creußen</strong>, liegen den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor und werden zur<br />

Kenntnis genommen. Der Beschlüsse zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

„MÜHLBERG“ vom 21.05.2<strong>01</strong>2, Nr. 63, und vom 18.06.2<strong>01</strong>2, Nr. 75 b, werden dahingehend<br />

geändert, dass der Bebauungsplan „MÜHLBERG“ als qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1<br />

BauGB aufgestellt wird.<br />

16 : 0<br />

6. Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter bei den<br />

Freiwilligen Feuerwehren Großweiglareuth, Lindenhardt und Seidwitz;<br />

Beschluss:<br />

Gemäß Art.8 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 BayFwG wird Herr Gerhard Eichmüller, Großweiglareuth<br />

12, 95473 <strong>Creußen</strong>, als Feuerwehrkommandant der FF Großweiglareuth bestellt. Des weiteren wird<br />

Frau Marion Landgraf, Großweiglareuth 4a, 95473 <strong>Creußen</strong>, zur stellvertretenden<br />

Feuerwehrkommandantin der FF Großweiglareuth bestellt. Frau Landgraf hat innerhalb eines Jahres<br />

die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ zu besuchen.<br />

Aufgrund gleicher Rechtsgrundlage wird Herr Rainer Hauenstein, Schnabelwaider Straße 19, 95473<br />

<strong>Creußen</strong>, als Feuerwehrkommandant der FF Lindenhardt bestellt. Herr Jörg Kürzdörfer, Brauhausgasse<br />

3, 95473 <strong>Creußen</strong>, wird zum stellvertretenden Kommandanten der FF Lindenhardt bestellt. Herr<br />

Kürzdörfer hat innerhalb eines Jahres die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer<br />

Feuerwehr“ zu besuchen.<br />

Aufgrund gleicher Rechtsgrundlage wird Herr Markus Sattler, Hügeläcker 1, Seidwitz, 95473 <strong>Creußen</strong>,<br />

als Feuerwehrkommandant der FF Seidwitz bestellt. Herr Carsten Bär, Holzleite 24, Seidwitz, 95473<br />

<strong>Creußen</strong>, wird zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der FF Seidwitz bestellt.<br />

16 : 0<br />

7. Vollzug des Haushalts 2<strong>01</strong>2, Deckung von überplanmäßigen Ausgaben<br />

(Gewerbesteuerumlage bzw. Betriebskostenförderung Kindergärten und Horte sowie<br />

Zuführung zur Sonderrücklage der Dorfgemeinschaft Neuhof);


Den Gremiumsmitgliedern liegen 3 Aktenvermerke der Verwaltung vom <strong>14</strong>., 17. und 19.12.2<strong>01</strong>2 in<br />

Ablichtung vor. Die Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. Hierzu erfolgt Beschlussfassung:<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom <strong>14</strong>.12.2<strong>01</strong>2 liegt in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist nachstehender Übertrag von<br />

Haushaltsmitteln vorzunehmen:<br />

Gebende Haushaltsstelle Betrag Nehmende Haushaltsstelle<br />

9000.00.0030 Gewerbesteuern € 15.139,-- 9000.00.8100 Gewerbest.umlage<br />

16 : 0<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 17.12.2<strong>01</strong>2 liegt in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist nachstehender Übertrag von<br />

Haushaltsmitteln vorzunehmen:<br />

Gebende Haushaltsstelle Betrag Nehmende Haushaltsstelle<br />

9000.00.8330 VG-Umlage € 50.000,-- 4640.00.7000 Betr.kost.förderung<br />

9000.00.<strong>01</strong>00 Beteiligung an € 35.000,-- 4640.00.7000 Betr.kost.förderung<br />

der Lohn-/Einkomm.Steuer<br />

16 : 0<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 19.12.2<strong>01</strong>2 liegt in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist nachstehender Übertrag von<br />

Haushaltsmitteln vorzunehmen:<br />

Gebende Haushaltsstelle Betrag Nehmende Haushaltsstelle<br />

1300.00.9360 Erwerb der bewegl. € 16.200,- 9110.00.9116 Zuführung an die<br />

Sachen des Anlagevermögens Sonderrücklage Dorfgem. Neuhof<br />

(Fw-Fahrzeuge)<br />

16 : 0<br />

8. Anfragen und Bekanntgaben zu Ende der öffentlichen Sitzung;<br />

• Anfrage zur Abwasserplanung Neuenreuth – liegt noch nicht vor;<br />

• Aussprache wg. Verteilung des Mitteilungsblattes in Ottmannsreuth;<br />

II. Nichtöffentliche Sitzung

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