2012-02-27 - Stadt Creußen
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Protokoll<br />
der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Creußen</strong><br />
vom <strong>27</strong>. Februar <strong>2012</strong><br />
im Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude <strong>Creußen</strong>;<br />
Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 20.45 Uhr;<br />
Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund:<br />
Bürgermeister:<br />
1. BGM Mild, Harald<br />
2. BGM`in Abel, Marianne<br />
3. BGM Schirmer, Hans<br />
<strong>Stadt</strong>räte:<br />
Behr, Hansjorg<br />
Busch, Monika<br />
Büttner, Fritz<br />
Freiberger, Georg<br />
van de Gabel-Rüppel, Renate<br />
Kolb, Thomas<br />
Lautner, Hans<br />
Morba, Erwin<br />
Ohlraun, Bernhard<br />
Schmidt, Toni<br />
Vogtmann, Hans<br />
Ortssprecher:<br />
Dannhäußer, Martin (Seidwitz)<br />
Nols, Raimund beruflich verhindert<br />
Raimund, Walter krank<br />
Wölfel, Egbert beruflich verhindert<br />
Erster Bürgermeister Mild eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß<br />
erfolgte und das Gremium beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine<br />
Einwendungen erhoben.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
13. Bürgersprechzeit;<br />
Es liegen keine Anmeldungen vor.<br />
14. Bericht des Bürgermeisters;<br />
Bekanntgabe Einladung Kath. Pfarramt St. Marien, <strong>Creußen</strong>, vom 03.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> zur Einweihung<br />
der Kindergrippe St. Marien <strong>Creußen</strong> am 21.04.<strong>2012</strong> um 13.30 Uhr in der Kindergrippe St.<br />
Marien <strong>Creußen</strong>;<br />
Bekanntgabe Einladung Werkstätten für behinderte Menschen zur Messe <strong>2012</strong> – Leistung –<br />
Vielfalt – Qualität vom 08.03.<strong>2012</strong> – 11.03.<strong>2012</strong> im Messezentrum Nürnberg;<br />
Bekanntgabe Pressemeldung Klimaregio Bayreuth vom 16.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> wegen Einladung zur<br />
Infoveranstaltung zu den Themen „Energetische Sanierung“ sowie „Denkmalschutz und<br />
Dämmung“ am 28.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Bayreuth;
Bekanntgabe Schreiben Landrat Hermann Hübner, Landkreis Bayreuth, vom Feb. <strong>2012</strong> wegen<br />
Auszeichnung von erfolgreichen Sportlern und Ehrung von verdienten Funktionären. Die<br />
Auszeichnungsvorschläge sollen mittels Vordruck dem Landratsamt Bayreuth bis zum<br />
15.03.<strong>2012</strong> unterbreitet werden;<br />
Bekanntgabe Schreiben Regierung von Oberfranken vom 16.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> wegen Bayer.<br />
Städtebauförderungsprogramm bzw. Bund/Länder-Städtebauförderungsprogramm Teil 1 –<br />
Grundprogramm, hier: Scheunensanierung am „Großen Zimmerplatz“ in <strong>Creußen</strong>,<br />
Fischereiverein auf Fl.Nrn. 359 und 360;<br />
Bekanntgabe Schreiben Regierung von Oberfranken vom 10.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> wegen Bayer.<br />
Städtebauförderungsprogramm, hier: Ausbau und Neugestaltung der Bahnhofstraße in <strong>Creußen</strong>;<br />
Bekanntgabe Strombilanz 2011 Photovoltaik-Anlage Rathaus <strong>Creußen</strong> für den Zeitraum<br />
15.12.2010 bis 12.12.2011;<br />
Bekanntgabe verkehrsrechtliche Anordnung VGem <strong>Creußen</strong> vom 14.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> zur Änderung der<br />
Tragfähigkeitsbeschilderung für die Bahnbrücke „Cr SW 03 Brücke GV-Straße nach Althaidhof<br />
km 77,371“;<br />
Bekanntgabe Planungsstand Abwasserentsorgungskonzept für den <strong>Stadt</strong>teil Neuenreuth. Mit<br />
Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Hof fand am 12.01.<strong>2012</strong> ein Gespräch im Rathaus statt.<br />
Als weitere Alternative soll in die LAWA-Kostenberechnung der Bau und Betrieb von<br />
Kleinkläranlagen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> aufgenommen werden. Diese Alternative ist<br />
förderfähig. Das Ing.-Büro wurde mit der Ergänzung der LAWA-Kostenberechnung beauftragt;<br />
Bekanntgabe Information zum geplanten Windpark im Bereich Seidwitz/Tiefenthal. Mit dem<br />
Großteil der betroffenen Grundstückseigentümer konnte eine Einigung erzielt werden.<br />
Hauptproblem ist jedoch der Modellflugplatz im Bereich Seidwitz. Hierzu steht der Projektant<br />
des geplanten Windparks mit dem Luftfahrtbundesamt im Gespräch;<br />
Bekanntgabe Information zum geplanten Windpark Unterschwarzach/Speichersdorf. Am<br />
06.03.<strong>2012</strong> findet ein gemeinsames Gespräch mit allen betroffenen Grundstückseigentümern in<br />
Nairitz statt;<br />
Bekanntgabe, Termin Tagung Firma Agrokraft am <strong>02</strong>.03.<strong>2012</strong> wegen Windenergie;<br />
Bekanntgabe, Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss am 09.03.<strong>2012</strong>;<br />
Bekanntgabe, Wasserschutzgebietsversammlung mit GeoTeam am 26.03.<strong>2012</strong> um 20.00 Uhr in<br />
der Mehrzweckhalle in <strong>Creußen</strong>.<br />
15. Vollzug zur örtlichen Rechnungsprüfung 2007, Bau Maschinenhalle Lindenhardt für die<br />
Dorfgemeinschaft Lindenhardt;<br />
Beschluss:<br />
Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 20.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung<br />
vor und wird zur Kenntnis genommen. Ergänzend werden die Ausführungen von Bürgermeister<br />
Mild zur Kenntnis genommen. Die Dorfgemeinschaft Lindenhardt ist aufzufordern, den<br />
Differenzbetrag in Höhe von 5.072,40 € an die <strong>Stadt</strong> zu erstatten. Die übrigen<br />
Prüfungsanmerkungen zu diesem Vorgang sind aufgrund der im Aktenvermerk enthaltenen<br />
Darlegung und der Erläuterungen von Bürgermeister Mild geklärt und somit erledigt.<br />
14 : 0<br />
16. Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), hier: Feststellung der<br />
Jahresrechnungen 2007 bis 2010 und Fassung von Entlastungsbeschlüssen zu den Jahresrechnungen<br />
2007 bis 2010;<br />
a) Feststellung der Jahresrechnungen (Haushaltsrechnungen) 2007, 2008, 2009 und 2010;
Beschluss:<br />
Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 20.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> liegt in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />
genommen. Ferner werden die Berichte (Niederschriften) über die örtliche Prüfung der<br />
Jahresrechnungen 2007 bis 2010 durch Vortrag von Ersten Bürgermeister Mild (gleichzeitig<br />
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses) zur Kenntnis genommen. Unter Einbeziehung<br />
der gesonderten Beschlussfassung bezüglich der Maschinenhalle Lindenhardt wird der im<br />
vorliegenden Aktenvermerk vorgeschlagenen Erledigung der Prüfungsfeststellungen zugestimmt.<br />
Einwendungen zu den Prüfungsfeststellungen werden nicht erhoben.<br />
Die in den Haushaltsjahren 2007 bis 2010 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />
Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung<br />
nicht schon in früheren Beschlüssen des <strong>Stadt</strong>rates erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO<br />
nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnungen für 2007, 2008, 2009 und 2010 mit den in den<br />
Anlagen aufgelisteten Ergebnissen der Haushaltsrechnungen werden gemäß Art. 1<strong>02</strong> Abs. 3 GO<br />
festgestellt. Die aus dem Buchhaltungsprogramm gemäß § 79 KommHV gefertigte „Feststellung<br />
des Ergebnisses der Haushaltsrechnung“ ist in Ablichtung für die o. g. Haushaltsjahre Bestandteil<br />
des Protokolls und diesem beizuheften (Anlagen -1- bis -4-).<br />
14 : 0<br />
b) Entlastung zu den Jahresrechnungen für 2007, 2008, 2009 und 2010;<br />
Beschluss:<br />
Der dem Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vorliegende Aktenvermerk der Verwaltung vom<br />
20.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> und die Ausführungen des Bürgermeisters werden zur Kenntnis genommen. Zu den<br />
Jahresrechnungen für 2007, 2008, 2009 und 2010 der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> wird gemäß Art. 1<strong>02</strong> Abs. 3<br />
GO mit den im vorangegangenen Beschluss festgestellten Ergebnissen die Entlastung erteilt.<br />
13 : 0<br />
Es wird angemerkt, dass gem. Art. 49 Abs. 2 GO die Beschlussfassung ohne 1. Bürgermeister Mild<br />
erfolgt.<br />
17. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: Antrag von Frau Karin Rottmann, <strong>Creußen</strong>,<br />
auf Erlass einer Einbeziehungssatzung (Ortsabrundung) im Bereich des Grundstücks<br />
Fl.Nr. 126, Gemarkung Gottsfeld;<br />
Beschluss:<br />
Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 14.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> nebst Lageplan liegt den Gremiumsmitgliedern<br />
in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis genommen. Dem Erlass einer Einbeziehungssatzung im<br />
Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 126, Gemarkung Gottsfeld, wird antragsgemäß zugestimmt. Der<br />
Antragstellerin bleibt es vorbehalten, für genannten Bereich einen Antrag auf Aufstellung eines<br />
Bebauungsplans (ca. 6 Bauparzellen) zu stellen.<br />
2 : 12 (damit abgelehnt)<br />
18. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Hügeläcker“ (Seidwitz), Beschlussfassung über Bedenken und Anregungen im Zuge der<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange, Fassung des Satzungsbeschlusses (Auslegungsfrist bis 24.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> –<br />
Tischvorlage);
Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 24.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung<br />
als Tischvorlage vor und wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung erfolgt unter Einbeziehung<br />
der fachlichen Stellungnahme des Architekturbüros Bär + Partner, <strong>Creußen</strong>, vom 21.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong>.<br />
a) Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Öffentlichkeitsbeteiligung keine<br />
Stellungnahmen/Einwände/Anregungen eingegangen sind.<br />
b) Stellungnahme Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom 24.01.<strong>2012</strong><br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch die Änderung des Bauleitplans ist die, wie<br />
im rechtkräftigen Bebauungsplan „HÜGELÄCKER“, Fassung vom 05.01.2000, festgesetzt,<br />
bauliche Nutzung „Mischgebiet“ nicht beinhaltet, diese ist somit nicht abwägungsrelevant. Im<br />
ländlich geprägten <strong>Stadt</strong>teil Seidwitz hat die vorhandene Bebauung „Walmdächer“ als auch<br />
„Krüppelwalmdächer“, die ortstypische Dachformen, welche noch aus der Zeit des beginnenden 19.<br />
Jahrhundert stammen, darstellen. Auf die Dachform „Zeltdach“ wird verzichtet. Zusätzlich ist die<br />
Dachform „Krüppelwalmdach“ aufzunehmen. Bedenken aus baurechtlicher Sicht werden nicht<br />
erkannt.<br />
14 : 0<br />
c) Stellungnahme Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Hof, vom 17.01.<strong>2012</strong><br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die vorliegende Planung aus regionalplanerischer<br />
Sicht keine Einwände bestehen.<br />
d) Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom <strong>02</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong><br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 1.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 2.<br />
Im ländlich geprägten <strong>Stadt</strong>teil Seidwitz hat die vorhandene Bebauung „Walmdächer“ als auch<br />
„Krüppelwalmdächer“, die ortstypische Dachformen, welche noch aus der Zeit des beginnenden 19.<br />
Jahrhundert stammen, darstellen. Insofern werden hier keine Anhaltspunkte für eine Fremdartigkeit<br />
gesehen. Auf die Dachform „Zeltdach“ wird verzichtet. Zusätzlich ist die Dachform<br />
„Krüppelwalmdach“ aufzunehmen.<br />
Zu 3.<br />
Die Dachneigung wird wie folgt festgesetzt:<br />
Bei EG + OG Dachneigung 16° bis 32°.<br />
Bei EG + DG Dachneigung 42° bis 54°.<br />
Zu 4.<br />
Unter Ziff. 8.1 der textlichen Festsetzungen wird die Formulierung „Wohngebäude“ durch die<br />
Formulierung „Hauptgebäude“ ersetzt.
Zu 5.<br />
Unter Ziff. 9.4 der textlichen Festzungen ist aufzunehmen „Die Eindeckung der Dächer hat in<br />
natürlichen roten, braunen oder grauen Farbtönen zu erfolgen“.<br />
Zu 6.<br />
Die Formulierung unter Ziff. 8.10 der textlichen Festsetzung ist wie folgt zu ändern:<br />
„Einfriedungen zur Erschließungsstraße sind in Form von senkrechten Holzlattenzäunen, Höhe<br />
max. 1,20 m, oder Hecken in heimischer Artenauswahl mit oder ohne Maschendrahtzaun möglich,<br />
an den Parzellengrenzen<br />
ist die Errichtung von lichten Metallzäunen oder Maschendrahtzäunen zulässig. Befestigte Flächen<br />
auf dem Grundstück sind auf die Stellplätze einschl. Zufahren, Zugänge und Terrassen zu<br />
reduzieren. Wasserdurchlässige Materialien sind zu bevorzugen. Die nicht überbauten Flächen sind<br />
gärtnerisch mit einheimischen und ortsüblichen Bäumen und Sträuchern anzulegen.“<br />
14 : 0<br />
e) Stellungnahme Kreisbrandrat Hermann Schreck, Weidenberg, vom 04.01.<strong>2012</strong><br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Fahrbahnbreiten unterschreiten an keiner<br />
Stelle 3,00 m, welche nach DIN 14090 die Mindestbreite für Zufahrten der Feuerwehr ist. Auch die<br />
Krümmungsradien mit einem Außenradius von 10,50 m entsprechen den Mindestradien der DIN 14<br />
090 mit 10,50 – 12,00 m. Es sind keine Sackstraßen mit Wendehammer, verkehrsberuhigende<br />
Maßnahmen, wie Schwellen, Aufpflasterungen, Poller etc. geplant. Die Sicherstellung des zweiten<br />
Rettungsweges ist Aufgabe der Objektplanung und kann im Bebauungsplan nicht geregelt werden.<br />
Die Tragfähigkeit der Fahrbahn wird bei der weiteren Planung berücksichtigt. Bezüglich des<br />
abwehrenden Brandschutzes wird durch den Wasserzweckverband „<strong>Creußen</strong>er Gruppe“ eine<br />
ausreichende Wasserversorgung mit dem Mindestdruck zur Verfügung gestellt (Stellungnahme<br />
Ing.-Büro Baur-Consult, Pegnitz, vom 14.04.2000 zum Aufstellungsverfahren Bebauungsplan<br />
„HÜGELÄCKER“). Die weiteren Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die übrigen<br />
Punkte sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln.<br />
14 : 0<br />
f) Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Hof vom 20.01.<strong>2012</strong><br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplans „HÜGELÄCKER“,<br />
Bauabschnitt II, in Seidwitz von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung ist und keine<br />
Einwände oder Bedenken bestehen.<br />
g) Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung der „<strong>Creußen</strong>er Gruppe“ vom 16.01.<strong>2012</strong><br />
Es wir zur Kenntnis genommen, dass keine Einwendungen bestehen.<br />
h) Stellungnahme E.ON Bayern AG, Kulmbach, vom 19.12.2011<br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme mit den Hinweisen wird zur Kenntnis genommen. Diese werden bei der<br />
weiteren Planung der Erschließung berücksichtigt.<br />
14 : 0
i) Stellungnahme Deutsche Telekom, Bayreuth, vom 16.01.<strong>2012</strong><br />
Beschluss:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Von einer Aufnahme von Trassen für die<br />
Unterbringung der Telekommunikationslinien wird abgesehen. Diese werden bei der weiteren<br />
Planung der Erschließung berücksichtigt. Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige<br />
Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt im Zuge der Erschließung des<br />
Baugebietes rechtzeitige Information.<br />
14 : 0<br />
j) Stellungnahme Kabel Deutschland, Windischeschenbach, vom 23.01.<strong>2012</strong><br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kabel-Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen<br />
die geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine<br />
Telekommunikationsanlagen des Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen<br />
ist derzeit nicht geplant.<br />
k) Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung<br />
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
Beschluss:<br />
Die 3. Änderung des Bebauungsplans „HÜGELÄCKER“ nebst fortgeschriebener Begründung wird<br />
unter Ergänzung der gefassten Beschlüsse gebilligt. Die überarbeitete Fassung des Bebauungsplans<br />
ist erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange ist erneut durchzuführen (§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB). Die Dauer der öffentlichen<br />
Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3<br />
BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.<br />
14 : 0<br />
19. Anfragen und Bekanntgaben zu Ende der öffentlichen Sitzung;<br />
Anfrage zum Antrag auf Umrüstung der Straßenbeleuchtung. In diesem Zusammenhang wird<br />
auf die Frist zur Antragstellung für die Förderung 31.03.<strong>2012</strong> hingewiesen. Hierzu 1.<br />
Bürgermeister Mild, dass diese Angelegenheit auf der Tagesordnung der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
<strong>Creußen</strong> am 19.03.<strong>2012</strong> aufgenommen wird;<br />
Anfrage Sachstand zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Hierzu 1. Bürgermeister Mild,<br />
dass die E.ON Bayern in den nächsten Tagen die Unterlagen liefert und der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> ein<br />
Angebot unterbreitet;<br />
Anfrage Sachstand Renaturierung „Simmelbach“ in Hörlasreuth. Hierzu 1. Bürgermeister Mild<br />
dass die Maßnahme durch den Landschaftspflegeverband umgesetzt wird;<br />
Anfrage Sachstand zum Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis-Kirche<br />
Seidwitz. Hierzu 1. Bürgermeister Mild, dass die Schäden festgestellt und die Beseitigung mit<br />
dem Bau- und Umweltausschuss abgestimmt werden. Entsprechende Haushaltsmittel werden im<br />
Haushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> <strong>2012</strong> eingeplant. Für die Erneuerung der Inschriften am Ehrenmal<br />
werden separat Haushaltsmittel im Jahre <strong>2012</strong> eingeplant.<br />
II. Nichtöffentliche Sitzung<br />
Anlage -1-
Anlage -2-
Anlage -3-
Anlage -4-