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2012-02-27 - Stadt Creußen

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Protokoll<br />

der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Creußen</strong><br />

vom <strong>27</strong>. Februar <strong>2012</strong><br />

im Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude <strong>Creußen</strong>;<br />

Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 20.45 Uhr;<br />

Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund:<br />

Bürgermeister:<br />

1. BGM Mild, Harald<br />

2. BGM`in Abel, Marianne<br />

3. BGM Schirmer, Hans<br />

<strong>Stadt</strong>räte:<br />

Behr, Hansjorg<br />

Busch, Monika<br />

Büttner, Fritz<br />

Freiberger, Georg<br />

van de Gabel-Rüppel, Renate<br />

Kolb, Thomas<br />

Lautner, Hans<br />

Morba, Erwin<br />

Ohlraun, Bernhard<br />

Schmidt, Toni<br />

Vogtmann, Hans<br />

Ortssprecher:<br />

Dannhäußer, Martin (Seidwitz)<br />

Nols, Raimund beruflich verhindert<br />

Raimund, Walter krank<br />

Wölfel, Egbert beruflich verhindert<br />

Erster Bürgermeister Mild eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß<br />

erfolgte und das Gremium beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine<br />

Einwendungen erhoben.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

13. Bürgersprechzeit;<br />

Es liegen keine Anmeldungen vor.<br />

14. Bericht des Bürgermeisters;<br />

Bekanntgabe Einladung Kath. Pfarramt St. Marien, <strong>Creußen</strong>, vom 03.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> zur Einweihung<br />

der Kindergrippe St. Marien <strong>Creußen</strong> am 21.04.<strong>2012</strong> um 13.30 Uhr in der Kindergrippe St.<br />

Marien <strong>Creußen</strong>;<br />

Bekanntgabe Einladung Werkstätten für behinderte Menschen zur Messe <strong>2012</strong> – Leistung –<br />

Vielfalt – Qualität vom 08.03.<strong>2012</strong> – 11.03.<strong>2012</strong> im Messezentrum Nürnberg;<br />

Bekanntgabe Pressemeldung Klimaregio Bayreuth vom 16.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> wegen Einladung zur<br />

Infoveranstaltung zu den Themen „Energetische Sanierung“ sowie „Denkmalschutz und<br />

Dämmung“ am 28.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Bayreuth;


Bekanntgabe Schreiben Landrat Hermann Hübner, Landkreis Bayreuth, vom Feb. <strong>2012</strong> wegen<br />

Auszeichnung von erfolgreichen Sportlern und Ehrung von verdienten Funktionären. Die<br />

Auszeichnungsvorschläge sollen mittels Vordruck dem Landratsamt Bayreuth bis zum<br />

15.03.<strong>2012</strong> unterbreitet werden;<br />

Bekanntgabe Schreiben Regierung von Oberfranken vom 16.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> wegen Bayer.<br />

Städtebauförderungsprogramm bzw. Bund/Länder-Städtebauförderungsprogramm Teil 1 –<br />

Grundprogramm, hier: Scheunensanierung am „Großen Zimmerplatz“ in <strong>Creußen</strong>,<br />

Fischereiverein auf Fl.Nrn. 359 und 360;<br />

Bekanntgabe Schreiben Regierung von Oberfranken vom 10.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> wegen Bayer.<br />

Städtebauförderungsprogramm, hier: Ausbau und Neugestaltung der Bahnhofstraße in <strong>Creußen</strong>;<br />

Bekanntgabe Strombilanz 2011 Photovoltaik-Anlage Rathaus <strong>Creußen</strong> für den Zeitraum<br />

15.12.2010 bis 12.12.2011;<br />

Bekanntgabe verkehrsrechtliche Anordnung VGem <strong>Creußen</strong> vom 14.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> zur Änderung der<br />

Tragfähigkeitsbeschilderung für die Bahnbrücke „Cr SW 03 Brücke GV-Straße nach Althaidhof<br />

km 77,371“;<br />

Bekanntgabe Planungsstand Abwasserentsorgungskonzept für den <strong>Stadt</strong>teil Neuenreuth. Mit<br />

Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Hof fand am 12.01.<strong>2012</strong> ein Gespräch im Rathaus statt.<br />

Als weitere Alternative soll in die LAWA-Kostenberechnung der Bau und Betrieb von<br />

Kleinkläranlagen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> aufgenommen werden. Diese Alternative ist<br />

förderfähig. Das Ing.-Büro wurde mit der Ergänzung der LAWA-Kostenberechnung beauftragt;<br />

Bekanntgabe Information zum geplanten Windpark im Bereich Seidwitz/Tiefenthal. Mit dem<br />

Großteil der betroffenen Grundstückseigentümer konnte eine Einigung erzielt werden.<br />

Hauptproblem ist jedoch der Modellflugplatz im Bereich Seidwitz. Hierzu steht der Projektant<br />

des geplanten Windparks mit dem Luftfahrtbundesamt im Gespräch;<br />

Bekanntgabe Information zum geplanten Windpark Unterschwarzach/Speichersdorf. Am<br />

06.03.<strong>2012</strong> findet ein gemeinsames Gespräch mit allen betroffenen Grundstückseigentümern in<br />

Nairitz statt;<br />

Bekanntgabe, Termin Tagung Firma Agrokraft am <strong>02</strong>.03.<strong>2012</strong> wegen Windenergie;<br />

Bekanntgabe, Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss am 09.03.<strong>2012</strong>;<br />

Bekanntgabe, Wasserschutzgebietsversammlung mit GeoTeam am 26.03.<strong>2012</strong> um 20.00 Uhr in<br />

der Mehrzweckhalle in <strong>Creußen</strong>.<br />

15. Vollzug zur örtlichen Rechnungsprüfung 2007, Bau Maschinenhalle Lindenhardt für die<br />

Dorfgemeinschaft Lindenhardt;<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 20.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung<br />

vor und wird zur Kenntnis genommen. Ergänzend werden die Ausführungen von Bürgermeister<br />

Mild zur Kenntnis genommen. Die Dorfgemeinschaft Lindenhardt ist aufzufordern, den<br />

Differenzbetrag in Höhe von 5.072,40 € an die <strong>Stadt</strong> zu erstatten. Die übrigen<br />

Prüfungsanmerkungen zu diesem Vorgang sind aufgrund der im Aktenvermerk enthaltenen<br />

Darlegung und der Erläuterungen von Bürgermeister Mild geklärt und somit erledigt.<br />

14 : 0<br />

16. Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), hier: Feststellung der<br />

Jahresrechnungen 2007 bis 2010 und Fassung von Entlastungsbeschlüssen zu den Jahresrechnungen<br />

2007 bis 2010;<br />

a) Feststellung der Jahresrechnungen (Haushaltsrechnungen) 2007, 2008, 2009 und 2010;


Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 20.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> liegt in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Ferner werden die Berichte (Niederschriften) über die örtliche Prüfung der<br />

Jahresrechnungen 2007 bis 2010 durch Vortrag von Ersten Bürgermeister Mild (gleichzeitig<br />

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses) zur Kenntnis genommen. Unter Einbeziehung<br />

der gesonderten Beschlussfassung bezüglich der Maschinenhalle Lindenhardt wird der im<br />

vorliegenden Aktenvermerk vorgeschlagenen Erledigung der Prüfungsfeststellungen zugestimmt.<br />

Einwendungen zu den Prüfungsfeststellungen werden nicht erhoben.<br />

Die in den Haushaltsjahren 2007 bis 2010 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung<br />

nicht schon in früheren Beschlüssen des <strong>Stadt</strong>rates erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO<br />

nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnungen für 2007, 2008, 2009 und 2010 mit den in den<br />

Anlagen aufgelisteten Ergebnissen der Haushaltsrechnungen werden gemäß Art. 1<strong>02</strong> Abs. 3 GO<br />

festgestellt. Die aus dem Buchhaltungsprogramm gemäß § 79 KommHV gefertigte „Feststellung<br />

des Ergebnisses der Haushaltsrechnung“ ist in Ablichtung für die o. g. Haushaltsjahre Bestandteil<br />

des Protokolls und diesem beizuheften (Anlagen -1- bis -4-).<br />

14 : 0<br />

b) Entlastung zu den Jahresrechnungen für 2007, 2008, 2009 und 2010;<br />

Beschluss:<br />

Der dem Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vorliegende Aktenvermerk der Verwaltung vom<br />

20.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> und die Ausführungen des Bürgermeisters werden zur Kenntnis genommen. Zu den<br />

Jahresrechnungen für 2007, 2008, 2009 und 2010 der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> wird gemäß Art. 1<strong>02</strong> Abs. 3<br />

GO mit den im vorangegangenen Beschluss festgestellten Ergebnissen die Entlastung erteilt.<br />

13 : 0<br />

Es wird angemerkt, dass gem. Art. 49 Abs. 2 GO die Beschlussfassung ohne 1. Bürgermeister Mild<br />

erfolgt.<br />

17. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: Antrag von Frau Karin Rottmann, <strong>Creußen</strong>,<br />

auf Erlass einer Einbeziehungssatzung (Ortsabrundung) im Bereich des Grundstücks<br />

Fl.Nr. 126, Gemarkung Gottsfeld;<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 14.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> nebst Lageplan liegt den Gremiumsmitgliedern<br />

in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis genommen. Dem Erlass einer Einbeziehungssatzung im<br />

Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 126, Gemarkung Gottsfeld, wird antragsgemäß zugestimmt. Der<br />

Antragstellerin bleibt es vorbehalten, für genannten Bereich einen Antrag auf Aufstellung eines<br />

Bebauungsplans (ca. 6 Bauparzellen) zu stellen.<br />

2 : 12 (damit abgelehnt)<br />

18. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Hügeläcker“ (Seidwitz), Beschlussfassung über Bedenken und Anregungen im Zuge der<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange, Fassung des Satzungsbeschlusses (Auslegungsfrist bis 24.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> –<br />

Tischvorlage);


Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 24.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong> liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung<br />

als Tischvorlage vor und wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung erfolgt unter Einbeziehung<br />

der fachlichen Stellungnahme des Architekturbüros Bär + Partner, <strong>Creußen</strong>, vom 21.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong>.<br />

a) Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Öffentlichkeitsbeteiligung keine<br />

Stellungnahmen/Einwände/Anregungen eingegangen sind.<br />

b) Stellungnahme Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom 24.01.<strong>2012</strong><br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch die Änderung des Bauleitplans ist die, wie<br />

im rechtkräftigen Bebauungsplan „HÜGELÄCKER“, Fassung vom 05.01.2000, festgesetzt,<br />

bauliche Nutzung „Mischgebiet“ nicht beinhaltet, diese ist somit nicht abwägungsrelevant. Im<br />

ländlich geprägten <strong>Stadt</strong>teil Seidwitz hat die vorhandene Bebauung „Walmdächer“ als auch<br />

„Krüppelwalmdächer“, die ortstypische Dachformen, welche noch aus der Zeit des beginnenden 19.<br />

Jahrhundert stammen, darstellen. Auf die Dachform „Zeltdach“ wird verzichtet. Zusätzlich ist die<br />

Dachform „Krüppelwalmdach“ aufzunehmen. Bedenken aus baurechtlicher Sicht werden nicht<br />

erkannt.<br />

14 : 0<br />

c) Stellungnahme Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Hof, vom 17.01.<strong>2012</strong><br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die vorliegende Planung aus regionalplanerischer<br />

Sicht keine Einwände bestehen.<br />

d) Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom <strong>02</strong>.<strong>02</strong>.<strong>2012</strong><br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 1.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 2.<br />

Im ländlich geprägten <strong>Stadt</strong>teil Seidwitz hat die vorhandene Bebauung „Walmdächer“ als auch<br />

„Krüppelwalmdächer“, die ortstypische Dachformen, welche noch aus der Zeit des beginnenden 19.<br />

Jahrhundert stammen, darstellen. Insofern werden hier keine Anhaltspunkte für eine Fremdartigkeit<br />

gesehen. Auf die Dachform „Zeltdach“ wird verzichtet. Zusätzlich ist die Dachform<br />

„Krüppelwalmdach“ aufzunehmen.<br />

Zu 3.<br />

Die Dachneigung wird wie folgt festgesetzt:<br />

Bei EG + OG Dachneigung 16° bis 32°.<br />

Bei EG + DG Dachneigung 42° bis 54°.<br />

Zu 4.<br />

Unter Ziff. 8.1 der textlichen Festsetzungen wird die Formulierung „Wohngebäude“ durch die<br />

Formulierung „Hauptgebäude“ ersetzt.


Zu 5.<br />

Unter Ziff. 9.4 der textlichen Festzungen ist aufzunehmen „Die Eindeckung der Dächer hat in<br />

natürlichen roten, braunen oder grauen Farbtönen zu erfolgen“.<br />

Zu 6.<br />

Die Formulierung unter Ziff. 8.10 der textlichen Festsetzung ist wie folgt zu ändern:<br />

„Einfriedungen zur Erschließungsstraße sind in Form von senkrechten Holzlattenzäunen, Höhe<br />

max. 1,20 m, oder Hecken in heimischer Artenauswahl mit oder ohne Maschendrahtzaun möglich,<br />

an den Parzellengrenzen<br />

ist die Errichtung von lichten Metallzäunen oder Maschendrahtzäunen zulässig. Befestigte Flächen<br />

auf dem Grundstück sind auf die Stellplätze einschl. Zufahren, Zugänge und Terrassen zu<br />

reduzieren. Wasserdurchlässige Materialien sind zu bevorzugen. Die nicht überbauten Flächen sind<br />

gärtnerisch mit einheimischen und ortsüblichen Bäumen und Sträuchern anzulegen.“<br />

14 : 0<br />

e) Stellungnahme Kreisbrandrat Hermann Schreck, Weidenberg, vom 04.01.<strong>2012</strong><br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Fahrbahnbreiten unterschreiten an keiner<br />

Stelle 3,00 m, welche nach DIN 14090 die Mindestbreite für Zufahrten der Feuerwehr ist. Auch die<br />

Krümmungsradien mit einem Außenradius von 10,50 m entsprechen den Mindestradien der DIN 14<br />

090 mit 10,50 – 12,00 m. Es sind keine Sackstraßen mit Wendehammer, verkehrsberuhigende<br />

Maßnahmen, wie Schwellen, Aufpflasterungen, Poller etc. geplant. Die Sicherstellung des zweiten<br />

Rettungsweges ist Aufgabe der Objektplanung und kann im Bebauungsplan nicht geregelt werden.<br />

Die Tragfähigkeit der Fahrbahn wird bei der weiteren Planung berücksichtigt. Bezüglich des<br />

abwehrenden Brandschutzes wird durch den Wasserzweckverband „<strong>Creußen</strong>er Gruppe“ eine<br />

ausreichende Wasserversorgung mit dem Mindestdruck zur Verfügung gestellt (Stellungnahme<br />

Ing.-Büro Baur-Consult, Pegnitz, vom 14.04.2000 zum Aufstellungsverfahren Bebauungsplan<br />

„HÜGELÄCKER“). Die weiteren Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die übrigen<br />

Punkte sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln.<br />

14 : 0<br />

f) Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Hof vom 20.01.<strong>2012</strong><br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplans „HÜGELÄCKER“,<br />

Bauabschnitt II, in Seidwitz von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung ist und keine<br />

Einwände oder Bedenken bestehen.<br />

g) Stellungnahme Zweckverband zur Wasserversorgung der „<strong>Creußen</strong>er Gruppe“ vom 16.01.<strong>2012</strong><br />

Es wir zur Kenntnis genommen, dass keine Einwendungen bestehen.<br />

h) Stellungnahme E.ON Bayern AG, Kulmbach, vom 19.12.2011<br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme mit den Hinweisen wird zur Kenntnis genommen. Diese werden bei der<br />

weiteren Planung der Erschließung berücksichtigt.<br />

14 : 0


i) Stellungnahme Deutsche Telekom, Bayreuth, vom 16.01.<strong>2012</strong><br />

Beschluss:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Von einer Aufnahme von Trassen für die<br />

Unterbringung der Telekommunikationslinien wird abgesehen. Diese werden bei der weiteren<br />

Planung der Erschließung berücksichtigt. Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige<br />

Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt im Zuge der Erschließung des<br />

Baugebietes rechtzeitige Information.<br />

14 : 0<br />

j) Stellungnahme Kabel Deutschland, Windischeschenbach, vom 23.01.<strong>2012</strong><br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kabel-Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen<br />

die geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine<br />

Telekommunikationsanlagen des Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen<br />

ist derzeit nicht geplant.<br />

k) Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung<br />

der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

Beschluss:<br />

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „HÜGELÄCKER“ nebst fortgeschriebener Begründung wird<br />

unter Ergänzung der gefassten Beschlüsse gebilligt. Die überarbeitete Fassung des Bebauungsplans<br />

ist erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange ist erneut durchzuführen (§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB). Die Dauer der öffentlichen<br />

Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3<br />

BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.<br />

14 : 0<br />

19. Anfragen und Bekanntgaben zu Ende der öffentlichen Sitzung;<br />

Anfrage zum Antrag auf Umrüstung der Straßenbeleuchtung. In diesem Zusammenhang wird<br />

auf die Frist zur Antragstellung für die Förderung 31.03.<strong>2012</strong> hingewiesen. Hierzu 1.<br />

Bürgermeister Mild, dass diese Angelegenheit auf der Tagesordnung der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

<strong>Creußen</strong> am 19.03.<strong>2012</strong> aufgenommen wird;<br />

Anfrage Sachstand zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Hierzu 1. Bürgermeister Mild,<br />

dass die E.ON Bayern in den nächsten Tagen die Unterlagen liefert und der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> ein<br />

Angebot unterbreitet;<br />

Anfrage Sachstand Renaturierung „Simmelbach“ in Hörlasreuth. Hierzu 1. Bürgermeister Mild<br />

dass die Maßnahme durch den Landschaftspflegeverband umgesetzt wird;<br />

Anfrage Sachstand zum Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis-Kirche<br />

Seidwitz. Hierzu 1. Bürgermeister Mild, dass die Schäden festgestellt und die Beseitigung mit<br />

dem Bau- und Umweltausschuss abgestimmt werden. Entsprechende Haushaltsmittel werden im<br />

Haushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> <strong>2012</strong> eingeplant. Für die Erneuerung der Inschriften am Ehrenmal<br />

werden separat Haushaltsmittel im Jahre <strong>2012</strong> eingeplant.<br />

II. Nichtöffentliche Sitzung<br />

Anlage -1-


Anlage -2-


Anlage -3-


Anlage -4-

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