03.04.2013 Aufrufe

2010-01-18 - Stadt Creußen

2010-01-18 - Stadt Creußen

2010-01-18 - Stadt Creußen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Protokoll<br />

der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Creußen</strong><br />

vom <strong>18</strong>. Januar <strong>2<strong>01</strong>0</strong><br />

im Sitzungssaal, Verwaltungsgebäude <strong>Creußen</strong>;<br />

Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 21.50 Uhr;<br />

Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund:<br />

Bürgermeister:<br />

1. BGM Mild, Harald<br />

2. BGM`in Abel, Marianne<br />

3. BGM Schirmer, Hans<br />

<strong>Stadt</strong>räte:<br />

Behr, Hansjorg<br />

Busch, Monika<br />

Freiberger, Georg<br />

van de Gabel-Rüppel, Renate<br />

Kolb, Thomas<br />

Lautner, Hans<br />

Morba, Erwin<br />

Nols, Raimund<br />

Ohlraun, Bernhard<br />

Raimund, Walter<br />

Schmidt, Toni<br />

Vogtmann, Hans<br />

Wölfel, Egbert<br />

Ortssprecher:<br />

Dannhäußer, Martin (Seidwitz)<br />

Büttner, Fritz berufl. verhindert<br />

Erster Bürgermeister Mild eröffnet die Sitzung und stellt fest, daß die Ladung ordnungsgemäß erfolgte<br />

und das Gremium beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bürgersprechzeit (keine Anmeldungen);<br />

2. Bericht des Bürgermeisters / Bekanntgabe nicht-öffentl. Beschlüsse (v. 09.11.2009 );<br />

• Bekanntgabe wichtiger Haushaltsdaten für das Jahr <strong>2<strong>01</strong>0</strong> (gem. Aktenvermerk der Verwaltung vom<br />

<strong>18</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong>) sowie Bekanntgabe der Festsetzung der Gemeinde-schlüsselzuweisung der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong><br />

für das Jahr <strong>2<strong>01</strong>0</strong> i.H.v. 864.004 Euro (Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vom<br />

<strong>18</strong>.12.2009) = Mehrung gegenüber 2009 um 50.652,-- Euro;


• Bekanntgabe einer Anfrage des Landrats des Lkrs. Bayreuth vom 14.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> wg. Mitgliedschaft im<br />

Verein „Geopark Bayern-Böhmen e.V.“ – Beratung erfolgt in der nächsten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates;<br />

• Bekanntgabe eines Bescheids des Finanzamtes Bayreuth vom 21.12.2009 über die Aufhebung des<br />

Vorbehalts der Nachprüfung für den Zeitraum April 2005 bis Oktober 2009 (Lohnsteuer-<br />

Außenprüfung für <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> – Mehrzweckhalle – Kegelbahn);<br />

• Bekanntgabe eines Schreibens (e-mail-Nachricht) an Frau Bauer (vfd-bayern-rechtsbeirat) wg.<br />

Reitverbotsschilder im Bereich Lindenhardt / Schwürz (Hinweis auf Schreiben der RA`e Frankerl &<br />

Partner, GBR, Sulzbach-Rosenberg);<br />

• Bekanntgabe eines Schreibens des Landrates Landkreis Bayreuth vom 05.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> wg. Abwicklung<br />

von Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege sowie des Natur- und Artenschutzes im<br />

Landkreis Bayreuth;<br />

• Bekanntgabe eines Schreibens des Bayerischen Gemeindetages vom 17.12.2009 wg. Auslobung des<br />

Bayerischen Energiepreises <strong>2<strong>01</strong>0</strong> (Bewerbungsfrist: 23.04.<strong>2<strong>01</strong>0</strong>);<br />

• Bekanntgabe eines Schreibens E.on-Bayern vom Dezember 2009 wg. Ansprechpartner und<br />

Vertragsumsetzung / Bekanntgabe der Bestätigung, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> 50 % des Strombedarfs für<br />

<strong>2<strong>01</strong>0</strong> aus elektrischer Energie aus Wasserkraft stammt;<br />

• Information über die Projektierung von Windkraftanlagen durch die Fa. Uhl-Windkraf, Ellwangen /<br />

weiteres Vorgehen „runder Tisch“ mit Regierung von Oberfranken und LRA Bayreuth;<br />

• Bekanntgabe eines Schreibens der Anwohner der Anliegerstraße „Neuenreuth-Nord“ vom 20.12.2009<br />

wg. geplanter Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in Neuenreuth-Nord;<br />

• Bekanntgabe eines Schreibens der Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Bayreuth wg.<br />

Betriebskostendefizit im Evang. Kindergarten und Kinderhort Rosental im Kalenderjahr 2008 / in<br />

beiden Fällen ergab sich ein Betriebskostenüberschuss in Höhe von 55.303,-- bzw. 16.576,-- Euro;<br />

• Information, dass keine nicht-öffentlicher Beschlüsse aus der Sitzung vom 09.11.2009 bei denen die<br />

Geheimhaltungsgründe entfallen sind bekannt zu geben sind;<br />

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: 7. Änderung Flächennutzungsplan mit<br />

integriertem Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> (Bereich Bebauungsplan „NEUHOF-NORD“);<br />

a. Beschlussfassung zur den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange;<br />

Für die 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des Bebauungsplanes<br />

„Neuhof-Nord“ fand in der Zeit vom 09.11. bis 10.12.2009 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2<br />

BauGB statt.<br />

Die Planungsgruppe Strunz, Bamberg, wurde über die eingegangenen Stellungnahmen unterrichtet und<br />

hat mit Schreiben vom 11.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> die fachliche Stellungnahme mit Abwägung vorgelegt.


Diese Abwägung (einschl. Beschlussvorschläge) liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor<br />

(Tischvorlage) und wird zur Kenntnis genommen. Sie wird durch den von der Planungsgruppe Strunz<br />

anwesenden Herrn Schönfelder erläutert. Ergänzend hierzu liegen den Gremiumsmitgliedern auch die in<br />

der Abwägung benannten Schreiben der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange in Ablichtung vor.<br />

Beschluss:<br />

Den im Aktenvermerk der Planungsgruppe Strunz vorbereiteten Beschlussvorschlägen zu den<br />

Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange wird<br />

vollinhaltlich zugestimmt. Bei A.1. (Stellungnahme des Herrn Lindner) ist zu ergänzen, dass der<br />

Schutzstreifen in der Planbeilage eingetragen wird und ei Signatur entsprechend ergänzt wird. Bei B.8.<br />

(Stellungnahme des Bay. Bauernverbandes) ist zu ergänzen, dass die zwischenzeitlich vorliegende<br />

Bauvoranfrage des Betriebs „Lindner“ durch die Bauleitplanung nicht eingeschränkt oder behindert wird<br />

und Einschränkungen durch den Bauleitplan nicht gegeben sind. Der Aktenvermerk (Seiten I./3a.1. bis I./<br />

3a.3) wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt und wird diesem als Anlage beigefügt.<br />

16 : 0<br />

b. Fassung Feststellungsbeschluss;<br />

Beschluss:<br />

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> nebst<br />

Begründung in der Fassung vom <strong>18</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> wird unter Einbeziehung der vorangegangen<br />

Beschlussfassung förmlich beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren<br />

einzuleiten und die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekannt zu machen.<br />

16 : 0<br />

4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: Aufstellung Bebauungsplan „NEUHOF-NORD“;<br />

a. Beschlussfassung zur den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange;<br />

Für den Bebauungsplan „Neuhof-Nord“ fand in der Zeit vom 09.11.2009 bis 10.12.2009 die öffentliche<br />

Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.<br />

Die Planungsgruppe Strunz, Bamberg, wurde über die eingegangenen Stellungnahmen unterrichtet und<br />

hat mit Schreiben vom 11.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> die fachliche Stellungnahme mit Abwägung vorgelegt.<br />

Diese Abwägung (einschl. Beschlussvorschläge) liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor<br />

(Tischvorlage) und wird zur Kenntnis genommen. Sie wird durch den von der Planungsgruppe Strunz<br />

anwesenden Herrn Schönfelder erläutert. Ergänzend hierzu liegen den Gremiumsmitgliedern auch die in<br />

der Abwägung benannten Schreiben der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange in Ablichtung vor.<br />

Beschluss:<br />

Den im Aktenvermerk der Planungsgruppe Strunz vorbereiteten Beschlussvorschlägen zu den<br />

Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange wird<br />

vollinhaltlich zugestimmt. Bei A.1. (Stellungnahme des Herrn Lindner) ist zu ergänzen, dass nach<br />

Aussage des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayreuth (telefonisch vom <strong>18</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong>)<br />

wegen des bereits enthaltenen Schutzstreifens von 80 m keine Einschränkungen für den<br />

landwirtschaftlichen Betrieb und die beabsichtigte Erweiterung gegeben sind.


Nach dem Teil B der Abwägung wird ein „Teil C – Sonstiges“ eingefügt der wie folgt lautet: „C –<br />

Sonstiges – C.1. redaktionelle Änderungen: unter B.2. des Textteiles wird der zweite Satz ergänzt: Die<br />

Dächer der Garagen und untergeordneten Gebäudeteile sind in der Dachdeckung und –neigung an das<br />

Hauptgebäude anzupassen oder als Flachdach auszuführen.“ Der gesamte Aktenvermerk (Seiten I./4a.1.<br />

bis I./4a.4) wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt und wird diesem als Anlage beigefügt.<br />

16 : 0<br />

b. Fassung Satzungsbeschluss;<br />

Beschluss:<br />

Der Bebauungsplan „NEUHOF-NORD“ wird unter Einbeziehung der vorstehenden Beschlussfassung in<br />

der Fassung vom <strong>18</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> nebst Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die<br />

Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans nach der Wirksamkeit der 7.<br />

Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> öffentlich<br />

bekannt zu machen.<br />

16 : 0<br />

5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: 6. Änderung Flächennutzungsplan mit<br />

integriertem Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> (Bereich Bebauungsplan Sondergebiet<br />

„BIOGASANLAGE LANKENREUTH“);<br />

a. Beschlussfassung zur den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange;<br />

Mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> vom 30.10.2009, Nr.<br />

22/2009, wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 09.11.2009 bis<br />

einschließlich 10.12.2009 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher<br />

Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 27.10.2009 bis 04.10.2009.<br />

Das Architekturbüro Heidenreich, Haag, wurde über die eingegangenen Stellungnahmen unterrichtet und<br />

hat mit Schreiben vom 16.12.2009 die fachliche Stellungnahme vorgelegt, die in die Abwägung<br />

einbezogen wird (das Schreiben liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor).<br />

Die Abwägung in Form des Aktenvermerks der Verwaltung vom 28.12.2009 (einschl.<br />

Beschlussvorschläge) liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Ergänzend hierzu liegen den Gremiumsmitgliedern auch die im Aktenvermerk benannten<br />

Schreiben der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange in Ablichtung vor.<br />

Beschluss:<br />

Den im Aktenvermerk der Verwaltung vom 28.12.2009 vorbereiteten Abwägungsvorschlägen zu den<br />

Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange wird<br />

vollinhaltlich zugestimmt. Der Aktenvermerk (Seiten I./5a.1. bis I./5a.3) wird zum Bestandteil des<br />

Protokolls erklärt und wird diesem als Anlage beigefügt.<br />

16 : 0<br />

b. Fassung Feststellungsbeschluss;<br />

Beschluss:<br />

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> in der<br />

Fassung vom 13.10.2009 wird einschließlich der Begründung förmlich beschlossen. Die Verwaltung wird


eauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten und die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs.<br />

5 BauGB öffentlich bekannt zu machen.<br />

16 : 0<br />

6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: Aufstellung Bebauungsplan Sondergebiet<br />

„BIOGASANLAGE LANKENREUTH“;<br />

a. Beschlussfassung zur den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange;<br />

Mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> vom 30.10.2009, Nr.<br />

22/2009, wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 09.11.2009 bis<br />

einschließlich 10.12.2009 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 27.10.2009 bis 04.10.2009.<br />

Das Architekturbüro Heidenreich, Haag, wurde über die eingegangenen Stellungnahmen unterrichtet und<br />

hat mit Schreiben vom 21.12.2009 die fachliche Stellungnahme vorgelegt, die in die Abwägung<br />

einbezogen wird (das Schreiben liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor).<br />

Die Abwägung in Form des Aktenvermerks der Verwaltung vom 28.12.2009 (einschl.<br />

Beschlussvorschläge) liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Ergänzend hierzu liegen den Gremiumsmitgliedern auch die im Aktenvermerk benannten<br />

Schreiben der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange in Ablichtung vor.<br />

Beschluss:<br />

Den im Aktenvermerk der Verwaltung vom 28.12.2009 vorbereiteten Abwägungsvorschlägen zu den<br />

Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange wird<br />

vollinhaltlich zugestimmt. Bei Nr. 2 (Stellungnahme des Herrn Jahn, Lankenreuth) ist das „Fazit“ aus der<br />

Stellungnahme des Planers Heidenreich vom 21.12.2009 (Gesamttext wg. Standort) zu ergänzen. Bei Nr.<br />

5 (Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth) wird unter Ziffer 3 die Höchstgrenze für die Gesamthöhe<br />

der baulichen Anlagen auf 10 m, gemessen von der natürlichen Geländeoberfläche, festgesetzt. Der<br />

nachfolgende Satz kann somit entfallen. Der gesamte Aktenvermerk (Seiten I./6a.1. bis I./6a.4) sowie die<br />

Stellungnahme des Planers Heidenreich vom 21.12.2009 (Seiten I/6a.5 bis I./6a.7) werden zum<br />

Bestandteil des Protokolls erklärt und sind diesem als Anlage beigefügt.<br />

16 : 0<br />

b. Fassung Satzungsbeschluss;<br />

Beschluss:<br />

Der Bebauungsplan Sondergebiet „BIOGASANLAGE LANKENREUTH“ wird unter Einbeziehung der<br />

vorstehenden Beschlussfassung in der Fassung vom 14.10.2009 nebst Begründung gem. § 10 Abs. 1<br />

BauGB als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des<br />

Bebauungsplans nach der Wirksamkeit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem<br />

Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> öffentlich bekannt zu machen.<br />

16 : 0


7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: Aufstellung Bebauungsplan „KANZGARTEN“;<br />

a. Beschlussfassung zur den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der erneuten<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange;<br />

Mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> vom 30.10.2009, Nr.<br />

22/2009, wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom<br />

09.11.2009 bis einschließlich 10.12.2009 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 27.10.2009 bis 04.10.2009.<br />

Das Architekturbüro Bär + Partner, <strong>Creußen</strong>, wurde über die eingegangenen Stellungnahmen unterrichtet<br />

und hat mit Schreiben vom 29.12.2009 die fachliche Stellungnahme vorgelegt, die in die Abwägung<br />

einbezogen wird (das Schreiben liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor).<br />

Die Abwägung in Form des Aktenvermerks der Verwaltung vom 28.12.2009 (einschl.<br />

Beschlussvorschläge) liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Ergänzend hierzu liegen den Gremiumsmitgliedern auch die im Aktenvermerk benannten<br />

Schreiben der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange in Ablichtung vor.<br />

Beschluss:<br />

Den im Aktenvermerk der Verwaltung vom 28.12.2009 vorbereiteten Abwägungsvorschlägen zu den<br />

Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange wird<br />

vollinhaltlich zugestimmt. Bei Nr. 4 (Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth) werden unter Ziffer 3<br />

nach dem Wort „Gebiet“ die Worte „nach Überprüfung“ eingefügt. Bei Nr. 6 (Stellungnahme Amt für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayreuth) wird ergänzt, dass als Ausgleichsfläche das<br />

Grundstück FlNr. 878, Gmkg. <strong>Creußen</strong>, herangezogen wird (zusammen mit Bebauungsplan „Neuhof-<br />

Nord“). Der gesamte Aktenvermerk (Seiten I./7a.1. bis I./7a.3) wird zum Bestandteil des Protokolls<br />

erklärt und wird diesem als Anlage beigefügt.<br />

16 : 0<br />

b. Fassung Satzungsbeschluss;<br />

Beschluss:<br />

Der Bebauungsplan „KANZGARTEN“ in Gottsfeld wird unter Einbeziehung der vorstehenden<br />

Beschlussfassung in der Fassung vom 10.09.2009 nebst Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als<br />

Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans<br />

öffentlich bekannt zu machen.<br />

16 : 0


8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: 3. Änderung Bebauungsplan „BÜHL III“<br />

Abschnitt Buchenweg (ehem. Hotelgrundstück);<br />

a. Beschlussfassung zur den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange;<br />

Mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> vom 30.10.2009, Nr.<br />

22/2009, wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.11.2009 bis einschließlich<br />

10.12.2009 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erfolgte<br />

in der Zeit vom 27.10.2009 bis 04.12.2009.<br />

Das Architekturbüro Plan B, Speichersdorf, wurde über die eingegangenen Stellungnahmen per E-Mail<br />

am 15.12.2009 zwecks Abgabe einer fachlichen Stellungnahme unterrichtet hat mit Schreiben vom<br />

04.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> die fachliche Stellungnahme vorgelegt, die in die Abwägung einbezogen wird (das Schreiben<br />

liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor).<br />

Die Abwägung in Form des Aktenvermerks der Verwaltung vom 04.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> (einschl.<br />

Beschlussvorschläge) liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Ergänzend hierzu liegen den Gremiumsmitgliedern auch die im Aktenvermerk benannten<br />

Schreiben der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange in Ablichtung vor.<br />

Beschluss:<br />

Den im Aktenvermerk der Verwaltung vom 04.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> vorbereiteten Abwägungsvorschlägen zu den<br />

Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange wird<br />

vollinhaltlich zugestimmt. Der Aktenvermerk (Seiten I./8a.1. bis I./8a.3) wird zum Bestandteil des<br />

Protokolls erklärt und wird diesem als Anlage beigefügt.<br />

9 : 7<br />

b. Fassung Satzungsbeschluss;<br />

Beschluss:<br />

Das erforderliche Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die 3. Änderung des Bebauungsplans<br />

„BÜHL III“, Abschnitt Buchenweg, in der Fassung vom 05.10.2009 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als<br />

Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans<br />

öffentlich bekannt zu machen.<br />

9 : 7<br />

9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: 3. Änderung Bebauungsplan „SONNENLEITE-<br />

SONNENHÖHE“;<br />

a) Ergänzung Aufstellungsbeschluss vom 27.04.2009;


Mit Beschluss vom 27.04.2009, Nr. 44, hat der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Creußen</strong> die Änderung des Bebauungsplans<br />

„SONNENLEITE-SONNENHÖHE“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Die<br />

Änderung betraf die Wohnhöfe 3 und 4 sowie die Parzellen 1 und 3. Nach neuerlichen Erkenntnissen und<br />

der Planung von potentiellen Grundstückskäufern macht es erforderlich, den Aufstellungsbeschluss zu<br />

ergänzen/ändern.<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 28.12.2009 liegt in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „SONNENLEITE-<br />

SONNENHÖHE“ vom 27.04.2009, Nr. 44, wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:<br />

Die Festsetzungen für die Bauparzellen 1 und 3 bleiben unverändert. Für die Wohnhöfe 1, 2, 3 und 4<br />

wird das Maß der baulichen Nutzung zusätzlich auf „II“ erweitert sowie hierzu die zulässigen<br />

Dachformen und Dachneigungen (Wohnhof 1, zulässige Dachformen SD, VPD, PD, WD, FD,<br />

Dachneigung 0° - 22 °; Wohnhof 2, 3, 4, zulässige Dachformen SD, VPD, PD, WD, FD, Dachneigung 0°<br />

- 22 °) ergänzt. Ferner sind die Baugrenzen für die Parzellen 36 und 37, 42 und 43 sowie 49 und 50 als<br />

ein Baufenster zu ändern.<br />

16 : 0<br />

Nachdem die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 12 BauGB beschlossen<br />

wurde, ist der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans zu fassen.<br />

b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss;<br />

Beschluss:<br />

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „SONNENLEITE-SONNENHÖHE“ in der Fassung vom<br />

17.12.2009 wird nebst Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauleitplan öffentlich<br />

auszulegen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange anzuhören.<br />

16 : 0


10. Bauantrag Johann und Katharina Hufnagel, Altenkünsberg, wg. Anbau eines Pferdestalles mit<br />

Heu- und Strohlager an eine bestehende Scheune, Grundstück FlNr. 1606, Gmkg. Neuhof;<br />

Zu Beginn der Beratung erfolgt der Hinweis, dass wegen des Entfallens einer Sitzung des Bauausschusses<br />

im Januar <strong>2<strong>01</strong>0</strong> der Bauantrag im <strong>Stadt</strong>rat <strong>Creußen</strong> behandelt wird.<br />

Beschluss:<br />

Die vorgelegten Bauantragsunterlagen werden zur Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen<br />

wird erteilt.<br />

16 : 0<br />

11. Feuerlöschwesen, Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) für die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong>;<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 16. Dezember 2009 liegt den Gremiumsmitgliedern in<br />

Ablichtung vor und wird zur Kenntnis genommen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> beschafft für die FF <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong><br />

ein Mehrzweckfahrzeug im Wert von ca. 48.000,-- Euro. Im Haushalt <strong>2<strong>01</strong>0</strong> wird eine<br />

Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 48.000,-- Euro festgesetzt. Die Haushaltmittel werden im<br />

Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>1 bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftrag, sobald die haushaltsrechtlichen<br />

Voraussetzungen vorliegen, die Ausschreibung der geplanten Beschaffung im Jahr <strong>2<strong>01</strong>0</strong> durchzuführen.<br />

13 : 3<br />

12. Zustimmung zur Festsetzung der Ortsdurchfahrt Großweiglareuth;<br />

Beschluss:<br />

Der Lageplan des <strong>Stadt</strong>teiles Großweiglareuth mit den eingezeichneten OD-Grenzen (festgelegt bei<br />

Ortstermin mit LRA Bth. am 29.09.2009) liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor und wird zur<br />

Kenntnis genommen. Dem Vorschlag auf Festsetzung der Ortsdurchfahrt gem. § 5 Abs. 4 FStrG wird<br />

zugestimmt.<br />

16 : 0<br />

13. Vollzug des Haushalts 2009, Bewilligung und Deckung von außer- und überplanmäßigen<br />

Ausgaben;<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk der Verwaltung vom 30.12.2009 wird in Ablichtung zur Kenntnis genommen. Die<br />

diesbezüglichen Ausgaben sind unabweisbar. Zur Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

sind die nachstehenden Überträge von Haushaltsmitteln vorzunehmen:<br />

Gebende Haushaltsstelle Betrag Nehmende Haushaltsstelle<br />

4700.7051 Zuschuss an Dt. Parität. Wohlfahrtsverband<br />

für Seniorenheim <strong>Creußen</strong><br />

6700.6300, Stromkosten u. Leuchtstäbe<br />

für Straßenbeleuchtung<br />

7000.6307, Betriebskosten Kläranlage<br />

Lindenhardt (inkl. Klärschlammentfern.)<br />

12.800 € 4640.7000, Kindbezogene Förderung an<br />

Kirchen u. freigemeinnützige Träger von<br />

Kindertagesstätten<br />

2.590 € dto.<br />

10.390 € 7913.6720, Kosten Wirtschaftsband A 9 –<br />

Fränk. Schweiz


7804<strong>01</strong>.9400, Hochbaumaßnahmen in<br />

Neuhof (finanziert aus Entgelt Windpark)<br />

16 : 0<br />

11.560 € 911000.9116, Zuführung an Sonderrücklage<br />

Dorfgemeinschaft Neuhof<br />

14. Kreditaufnahmen 138.800,- € und 123.900,- € bei der BayernLabo für Modernisierung der<br />

städt. Wohnhäuser „Sudetenlandstraße 8 u. 10“ sowie „Sudetenlandstraße 12 u. 14“ auf<br />

Grundlage des Bayer. Modernisierungs-programms (BayModR);<br />

Beschluss:<br />

Der Aktenvermerk vom 08.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>0</strong> liegt in Ablichtung vor. Zu den in den Bewilligungsbescheiden der<br />

Regierung von Oberfranken und den Darlehenszusagen genannten Bedingungen (werden inhaltlich<br />

bekannt gegeben) nimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Creußen</strong> für die Modernisierung der o.g. städtischen Wohnhäuser<br />

befristet zinsverbilligte Kapital-marktdarlehen in Höhe von 138.800,00 EUR und 123.900,00 EUR bei der<br />

BayernLabo auf. Der Zinssatz ist für die Dauer von 10 Jahren auf 1,35 % p.a. festgeschrieben. Während<br />

der Dauer der Zinsfestschreibungsdauer sind die Darlehen mit jährlich 1,50 zuzüglich ersparter Zinsen zu<br />

tilgen.<br />

16 : 0<br />

Anmerkung:<br />

Die Umsetzung, die konkreten Sanierungsmaßnahmen und die Einbringung der Eigenmittel sollen im Finanzausschuss beraten<br />

werden.<br />

15. Anfragen und Bekanntgaben zu Ende der öffentlichen Sitzung;<br />

• Nachfrage Gutachten Seidwitz (Abwasser) – hierzu BGM Mild, dass diese voraussichtlich in dieser<br />

Woche erwartet wird – Bekanntgabe / Aussprache erfolgt in der nächsten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates;<br />

• Information über den Stand zum Verkauf von Baugrundstücken im BG Sonnenleite / Sonnenhöhe;<br />

• Aussprache über Zustellung Mitteilungsblatt – mit dem Zusteller ist Rücksprache zu nehmen wg.<br />

„Auslegung“ in bestimmten <strong>Stadt</strong>teilen zur Selbstabholung;<br />

• FW Neuhof – Ersatzbeschaffung für TSA - Beratung im Finanzausschuss;<br />

• Aussprache über Winterdienst in der Altstadt i.V.m. Durchführung der Müllabfuhr;<br />

II. Nichtöffentliche Sitzung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!