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2010-01-18 - Stadt Creußen

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), hier: Aufstellung Bebauungsplan „KANZGARTEN“;<br />

a. Beschlussfassung zur den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der erneuten<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange;<br />

Mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong> vom 30.10.2009, Nr.<br />

22/2009, wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom<br />

09.11.2009 bis einschließlich 10.12.2009 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 27.10.2009 bis 04.10.2009.<br />

Das Architekturbüro Bär + Partner, <strong>Creußen</strong>, wurde über die eingegangenen Stellungnahmen unterrichtet<br />

und hat mit Schreiben vom 29.12.2009 die fachliche Stellungnahme vorgelegt, die in die Abwägung<br />

einbezogen wird (das Schreiben liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor).<br />

Die Abwägung in Form des Aktenvermerks der Verwaltung vom 28.12.2009 (einschl.<br />

Beschlussvorschläge) liegt den Gremiumsmitgliedern in Ablichtung vor und wird zur Kenntnis<br />

genommen. Ergänzend hierzu liegen den Gremiumsmitgliedern auch die im Aktenvermerk benannten<br />

Schreiben der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange in Ablichtung vor.<br />

Beschluss:<br />

Den im Aktenvermerk der Verwaltung vom 28.12.2009 vorbereiteten Abwägungsvorschlägen zu den<br />

Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen der Bürger bzw. der Träger öffentlicher Belange wird<br />

vollinhaltlich zugestimmt. Bei Nr. 4 (Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth) werden unter Ziffer 3<br />

nach dem Wort „Gebiet“ die Worte „nach Überprüfung“ eingefügt. Bei Nr. 6 (Stellungnahme Amt für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayreuth) wird ergänzt, dass als Ausgleichsfläche das<br />

Grundstück FlNr. 878, Gmkg. <strong>Creußen</strong>, herangezogen wird (zusammen mit Bebauungsplan „Neuhof-<br />

Nord“). Der gesamte Aktenvermerk (Seiten I./7a.1. bis I./7a.3) wird zum Bestandteil des Protokolls<br />

erklärt und wird diesem als Anlage beigefügt.<br />

16 : 0<br />

b. Fassung Satzungsbeschluss;<br />

Beschluss:<br />

Der Bebauungsplan „KANZGARTEN“ in Gottsfeld wird unter Einbeziehung der vorstehenden<br />

Beschlussfassung in der Fassung vom 10.09.2009 nebst Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als<br />

Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans<br />

öffentlich bekannt zu machen.<br />

16 : 0

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