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Merkblatt Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten und Flächen für die ...

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Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Hessische Bauordnung (HBO)<br />

Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />

Sonderbauvorschriften<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Feuerwehrzufahrten</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Flächen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feuerwehr<br />

Hessische Richtlinie über <strong>Flächen</strong> der Feuerwehr<br />

Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)<br />

Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO)<br />

Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL)<br />

Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)<br />

Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)<br />

Hochhaus-Richtlinie (HHR)<br />

Normen<br />

DIN 14090 - „<strong>Flächen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feuerwehr auf Gr<strong>und</strong>stücken“<br />

Allgemeines<br />

<strong>Feuerwehrzufahrten</strong><br />

Stand<br />

04/2007<br />

<strong>Feuerwehrzufahrten</strong> sind befestigte <strong>Flächen</strong> auf Gr<strong>und</strong>stücken, <strong>die</strong> mit der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche direkt in Verbindung stehen. Hierzu zählt <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stücksein- <strong>und</strong> ausfahrt <strong>und</strong> der<br />

weitere Verlauf auf dem Gr<strong>und</strong>stück. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den baurechtlichen<br />

Vorschriften (§ 5 HBO).<br />

Bewegungsflächen<br />

Bewegungsflächen sind befestige <strong>Flächen</strong> auf Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> <strong>die</strong>nen der Aufstellung <strong>von</strong><br />

Feuerwehrfahrzeugen. <strong>Feuerwehrzufahrten</strong> sind keine Bewegungsflächen. Bewegungsflächen<br />

können gleichzeitig Aufstellflächen sein <strong>und</strong> müssen ständig freigehalten werden.<br />

Aufstellflächen<br />

Aufstellflächen <strong>die</strong>nen der Entwicklung eines Rettungseinsatzes mit Hubrettungsfahrzeugen<br />

(Drehleitern) <strong>und</strong> sind so angeordnet, dass zum Anleitern bestimmte Stellen des Gebäudes <strong>von</strong><br />

den Rettungsgeräten erreicht werden können (2. Rettungsweg). Aufstellflächen müssen ständig<br />

freigehalten werden.<br />

Bauliche Anforderungen<br />

Die <strong>Feuerwehrzufahrten</strong>, Bewegungs- <strong>und</strong> Aufstellflächen sind gemäß den Anforderungen der<br />

Hessischen Richtlinie über <strong>Flächen</strong> der Feuerwehr auszuführen.<br />

Verantwortlichkeit<br />

Für <strong>die</strong> Einhaltung des Haltverbotes auf <strong>Feuerwehrzufahrten</strong>, Bewegungs- <strong>und</strong> Aufstellflächen<br />

außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, also auf Gr<strong>und</strong>stücken, sind bestimmungsgemäß<br />

nach § 5 Abs. 2 HBO Gr<strong>und</strong>stückseigentümer, Besitzer <strong>und</strong> sonstige Nutzungsberechtigte<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich verantwortlich.<br />

Öffentlicher Verkehrsraum<br />

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO ist das Halten vor <strong>und</strong> in amtlich gekennzeichneten<br />

<strong>Feuerwehrzufahrten</strong> (Gr<strong>und</strong>stücksein- <strong>und</strong> ausfahrt) unzulässig.<br />

Branddirektion Frankfurt a.M. - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 1


<strong>Kennzeichnung</strong><br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Feuerwehrzufahrten</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Flächen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feuerwehr<br />

<strong>Feuerwehrzufahrten</strong> (Gr<strong>und</strong>stücksein- <strong>und</strong> ausfahrt)<br />

Stand<br />

04/2007<br />

<strong>Feuerwehrzufahrten</strong> sind an der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum durch<br />

Hinweis- schilder nach DIN 4066 - D1 – 210 x 594 mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt, Haltverbot<br />

nach StVO“ zu kennzeichnen. Die amtliche <strong>Kennzeichnung</strong> erfolgt durch rechts unten angebrachte<br />

dauerhafte Siegelung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. Brandschutz<strong>die</strong>nststelle.<br />

ACHTUNG: Schilder ohne Siegelung haben keine Rechtsverbindlichkeit<br />

<strong>Feuerwehrzufahrten</strong>, Bewegungs- <strong>und</strong> Aufstellflächen auf Gr<strong>und</strong>stücken<br />

sind durch Hinweisschilder nach DIN 4066 - D1 - 210 x 594 mit der Aufschrift „Fläche <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Feuerwehr“ zu kennzeichnen. Eine amtliche Siegelung erfolgt hier nicht.<br />

Sonstiges<br />

Feuerwehrzufahrt<br />

Siegel<br />

Haltverbot nach StVO<br />

Umrandungsfarbe „rot“ Hintergr<strong>und</strong>farbe „weiß“ Schriftfarbe „schwarz“<br />

Fläche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feuerwehr<br />

Umrandungsfarbe „rot“ Hintergr<strong>und</strong>farbe „weiß“ Schriftfarbe „schwarz“<br />

Sperrpfosten, Sperrbalken, Schranken, etc. im Zuge der <strong>Feuerwehrzufahrten</strong> sind mit Verschlüssen<br />

zu versehen, <strong>die</strong> sich mit dem Dreikant des Überflurhydrantenschlüssels nach DIN 3223 oder durch<br />

eine Feuerwehrschließung öffnen lassen.<br />

Weitere Hinweise über <strong>die</strong> bauliche Gestaltung <strong>von</strong> <strong>Flächen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feuerwehr können der<br />

Hessischen Richtlinie über <strong>Flächen</strong> der Feuerwehr <strong>und</strong> der Hessischen Bauordnung (HBO)<br />

entnommen werden.<br />

Für Rückfragen stehen <strong>die</strong> jeweils zuständigen Brandschutz<strong>die</strong>nststellen bzw. Bauaufsichtsbehörden<br />

zur Verfügung.<br />

Branddirektion Frankfurt a.M. - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 2


6<br />

2<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Feuerwehrzufahrten</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Flächen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feuerwehr<br />

5<br />

1<br />

2<br />

Öffentliche Verkehrsfläche<br />

(Fahrbahn <strong>und</strong> Gehweg)<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

Stand<br />

04/2007<br />

Sperrpfosten mit Dreikant des<br />

Unterflurhydrantenschlüssel nach<br />

DIN 3223 od. Feuerwehrschließung<br />

Amtliche <strong>Kennzeichnung</strong> der<br />

Feuerwehrzufahrt an der<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

Fläche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feuerwehr auf<br />

dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> der Fläche <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Feuerwehr<br />

Branddirektion Frankfurt a.M. - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 3<br />

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