Automobilforderungen - Securitization.Net
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Kreditwesen<br />
Pflichtblatt der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse<br />
Ralf Hesdahl<br />
Fritz Knapp Verlag<br />
ISSN 0341 4019<br />
Zeitschrift<br />
für das gesamte<br />
58. Jahrgang<br />
September 2005<br />
Sonderdruck aus<br />
Heft 18/2005<br />
Seiten 1002 ff.<br />
Erfahrungen und Perspektiven<br />
der Verbriefung<br />
von <strong>Automobilforderungen</strong><br />
D 7465
Ralf Hesdahl<br />
Die Entscheidung Kraftfahrzeugfinanzierungsdarlehen<br />
oder Leasingforderungen zu<br />
verbriefen, wird von vielfältigen Aspekten<br />
motiviert. Primär möchte der Originator<br />
durch die Verbriefung seine Finanzierungskonditionen<br />
verbessern, da die am Kapitalmarkt<br />
für eine Verbriefung erzielbaren<br />
Konditionen nicht länger vom Rating des<br />
Originators, sondern von der Qualität der<br />
verbrieften Forderungen abhängen. Weitere<br />
Beweggründe sind die Diversifikation<br />
der Finanzierung, das Streben nach regulatorischer<br />
Eigenkapitalentlastung oder die<br />
Optimierung von Finanzkennzahlen. Als<br />
Beispiel für eine erfolgreich über die Verbriefungsplattform<br />
der True Sale International<br />
GmbH (TSI) durchgeführte Verbriefung<br />
von Kfz-Kreditforderungen ist die im<br />
November 2004 durchgeführte Verbriefung<br />
der Volkswagen Bank GmbH (Driver<br />
One) mit einem Gesamtvolumen von 1,2<br />
Milliarden Euro zu nennen.<br />
Verbriefung von Autoforderungen<br />
Unter Asset Backed Securities versteht man<br />
durch Vermögenswerte gedeckte Wertpapiere.<br />
Sie beruhen auf dem Grundprinzip<br />
der Trennung der Forderung von dem Originator<br />
(also dem Kreditinstitut, dass das<br />
Kfz finanziert oder der Leasinggesellschaft)<br />
durch den Verkauf (dem True Sale) an eine<br />
für die Verbriefung gegründete Zweckgesellschaft<br />
(das SPV), welche die Wertpapiere<br />
begibt und den Cash-Flow der von dem<br />
Originator erworbenen Forderungen zur<br />
Bedienung der Asset Backed Securities einsetzt<br />
und zwar ohne Haftung des Forderungsverkäufers<br />
für die Einbringlichkeit der<br />
an das SPV veräußerten Forderungen. Unter<br />
der Verbriefung von Autoforderungen<br />
versteht man die Verbriefung von Forderungen<br />
aus der Darlehensfinanzierung von<br />
Kraftfahrzeugkäufen (Auto-Loans) sowie<br />
die Verbriefung von Kraftfahrzeugleasingforderungen<br />
(Auto-Leases).<br />
S. 2 · Sonderdruck aus Kreditwesen 18 / 2005<br />
Erfahrungen und Perspektiven<br />
der Verbriefung von<br />
<strong>Automobilforderungen</strong><br />
Verbriefung von Leasingforderungen: Bei<br />
der Verbriefung von Leasingforderungen ist<br />
zwischen der Verbriefung der laufenden<br />
Leasingforderungen und der Verbriefung<br />
des Restwertes zu unterscheiden.<br />
Für die Verbriefung laufender Leasingforderungen<br />
ist bedeutsam, dass das SPV als<br />
Erwerber der Leasingforderung die Gewähr<br />
haben muss, dass der Leasingvertrag auch<br />
im Falle einer nach der Forderungsveräußerung<br />
eintretenden Insolvenz des Leasingunternehmens<br />
unverändert fortgeführt<br />
wird, da das SPV und die Gläubiger der Asset<br />
Backed Securities auf den mit dem Erwerb<br />
der Leasingforderungen verbundenen<br />
Liquiditätszufluss angewiesen sind.<br />
Zur insolvenzfesten Übertragung von Leasingforderungen<br />
werden die Forderungsverkäufe<br />
bei Leasingverbriefungen deshalb so<br />
Dr. Ralf Hesdahl, RA und Securitisation<br />
Partner, Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP,<br />
Frankfurt am Main<br />
Es ist kein Zufall, dass die Redaktion gerade<br />
das Beispiel der Verbriefung von Kfz-<br />
Kreditforderungen aufgegriffen hat, denn<br />
diese waren Grundlage für das Pilotprojekt<br />
der Nutzung der Verbriefungsplattform der<br />
True Sale Initiative in Deutschland. Der<br />
Autor hat dabei sowohl die erste Transaktion<br />
Ende November 2004 als auch die<br />
zweite Mitte September dieses Jahres anwaltlich<br />
betreut. In seiner Darstellung der<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen und der<br />
Lösungsansätze geht er zunächst auf das<br />
Bankgeheimnis, das Servicing und die<br />
Rechte der Drittschuldner ein und skizziert<br />
dann die Informationsbedürfnisse aus Investorensicht.<br />
Er schärft dabei mehrfach<br />
den Blick für das kürzlich beschlossene Refinanzierungsregister,<br />
dem er weit über die<br />
grundpfandrechtlich besicherten Forderungen<br />
hinaus Bedeutung beimisst. (Red.)<br />
strukturiert, dass für den Verkauf der Leasingforderung<br />
von der Leasinggesellschaft<br />
an das SPV die Anforderungen des § 108<br />
Abs. 1 Satz 2 InsO erfüllt sind. Dies erfordert,<br />
dass das SPV neben den laufenden<br />
monatlichen Leasingforderungen auch das<br />
Sicherungseigentum am verleasten Kfz erlangen<br />
muss. Sofern die Leasinggesellschaft<br />
die Anschaffung des Leasingfahrzeuges aus<br />
Eigenmitteln oder unbesicherten Krediten<br />
vorgenommen hat, ist dies unschädlich, sofern<br />
es sich nur um eine kurzfristige Zwischenfinanzierung<br />
handelt.<br />
Restwertverbriefungen: Zusätzlich zur<br />
Verbriefung der laufenden Leasingforderungen<br />
kann die Verbriefung auch die so<br />
genannten Restwerte zum Gegenstand haben.<br />
Unter dem Restwert ist der Wert des<br />
Leasingfahrzeuges zu verstehen, der dem<br />
Leasingfahrzeug zur vorgesehenen ordentlichen<br />
Beendigung des Leasingvertrages<br />
beizumessen ist, der also am Ende des Leasingvertrages<br />
durch den Verkauf des Leasingfahrzeuges<br />
realisiert werden kann. Im<br />
Falle von Restwertverbriefungen ist sicherzustellen,<br />
dass etwaige Rechtserwerbe des<br />
SPV auch im Falle der späteren Insolvenz<br />
des Leasingunternehmens nicht mehr vereitelt<br />
werden können.<br />
Ein weiteres Risiko, das mit Restwertverbriefungen<br />
verbunden ist, ist das Restwertänderungsrisiko.<br />
Dies ist das Risiko,<br />
dass sich die Gebrauchtwagenpreise zwischen<br />
dem Abschluss der Restwertverbriefung<br />
und der späteren Realisierung des<br />
Restwertes durch Verkauf des Leasingfahrzeuges<br />
nachteilig verändern. Das Restwertänderungsrisiko<br />
wird oft dadurch begrenzt,<br />
dass sich der Kfz-Händler, der den Abschluss<br />
des Leasingvertrages für seine Kunden<br />
vermittelt, gegenüber der Leasinggesellschaft<br />
verpflichtet, das Kfz am Ende der<br />
Leasingzeit zu einem festgelegten Preis zu<br />
erwerben.
Verbriefung von Kreditforderungen: Bei<br />
der Verbriefung von Kfz-Darlehen ist zwischen<br />
der Verbriefung von Darlehen zu<br />
unterscheiden, die über die Laufzeit des<br />
Darlehensvertrages durch gleiche monatliche<br />
Raten getilgt werden und der Verbriefung<br />
von solchen Darlehen, die neben der<br />
Rückführung der Kreditsumme durch im<br />
Wesentlichen gleiche monatliche Raten die<br />
Leistung einer größeren Schlussrate zum<br />
Gegenstand haben (Balloon Loans).<br />
Die Finanzierung von Kraftfahrzeugkäufen<br />
durch Balloon Loans stellt eine interessante<br />
Kfz-Absatzfördermaßnahme dar, die bezweckt,<br />
die laufende monatliche Kreditrate<br />
möglichst gering zu halten. Daneben ist<br />
mit der Gewährung von Balloon Loans in<br />
der Regel das Angebot an den Darlehensnehmer<br />
enthalten, dass er sich zum Zeitpunkt<br />
der Fälligkeit der Schlussrate entscheiden<br />
kann, ob er sie durch eine Einmalzahlung<br />
oder durch Rückgabe des<br />
Kraftfahrzeuges an den Kfz-Händler erbringt<br />
oder ob die Schlussrate im Wege einer<br />
Anschlussfinanzierung abgelöst wird.<br />
Die Verbriefung von Autoforderungen ist<br />
von diversen ökonomischen und rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen abhängig. In<br />
Deutschland wird die True-Sale-Verbriefung<br />
von Autoforderungen durch regulierte<br />
Institute und Institutsgruppen durch die<br />
Vorgaben der Aufsichtsbehörde bestimmt<br />
(BaFin-Rundschreiben 4/97 und 13/98).<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
und Lösungsansätze<br />
Bankgeheimnis: Für die Verbriefung von<br />
Konsumentenkrediten ist davon auszugehen,<br />
dass keine Beeinträchtigung des Bankgeheimnisses<br />
vorliegt, wenn die Transaktion<br />
den Anforderungen der Aufsichtsbehörde<br />
hinsichtlich der Wahrung des Bankgeheimnisses<br />
genügt und im Übrigen die Anwendbarkeit<br />
des § 402 BGB eingeschränkt wird,<br />
der bestimmt, dass im Falle einer Forderungsabtretung<br />
der bisherige Gläubiger einer<br />
Forderung dem neuen Gläubiger die<br />
zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen<br />
Auskünfte zu erteilen hat.<br />
Der Anwendungsbereich des § 402 BGB ist<br />
bei Verbriefungen, die entsprechend den<br />
Vorgaben des BaFin-Rundschreibens 4/97<br />
strukturiert wurden, regelmäßig eingeschränkt,<br />
da der Forderungseinzug durch<br />
das veräußernde Kreditinstitut als Servicer<br />
für das SPV vorgenommen wird und dem<br />
Erwerber des Kreditportefeuilles die Namen<br />
und Adressen der von der Verbriefung<br />
betroffenen Kreditnehmer nur in verschlüsselter<br />
Form mitgeteilt werden.<br />
Gleichzeitig wird einem Datentreuhänder<br />
der Entschlüsselungscode übergeben, den<br />
dieser nur im Falle der Insolvenz des den<br />
Forderungseinzug betreibenden Forderungsverkäufers<br />
oder sonstiger schwerwiegender<br />
Pflichtverletzungen an einen Ersatzservicer<br />
herausgeben darf.<br />
Ergänzung des KWG<br />
Mit der Einführung des Refinanzierungsregisters<br />
hat der Gesetzgeber auf die Diskussion<br />
reagiert, ob aus dem Bankgeheimnis<br />
ein stillschweigender Ausschluss der Abtretbarkeit<br />
von Forderungen aus Verbraucherkrediten<br />
folgen kann. Der neu eingefügte<br />
§ 22d Abs. 4 Satz 1 KWG bestimmt,<br />
dass Forderungen auch dann in das Refinanzierungsregister<br />
eintragungsfähig und<br />
nach Eintragung an den Übertragungsberechtigten<br />
veräußerbar sind, wenn die Abtretung<br />
durch mündliche oder konkludente<br />
Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen<br />
worden ist.<br />
Servicing: Bei einer Verbriefung erfolgt<br />
der Einzug der veräußerten Forderungen<br />
des SPV durch den ursprünglichen Forderungsinhaber<br />
als Inkassostelle beziehungsweise<br />
Servicer. Im Regelfall wird die Abtretung<br />
dem von der Verbriefung betroffenen<br />
Kredit- oder Leasingnehmer nicht offen<br />
gelegt (stille Zession). Die Offenlegung der<br />
Abtretung erfolgt erst im Falle der Insolvenz<br />
des Forderungsverkäufers/Servicers,<br />
im Falle schwerwiegender Pflichtverletzungen<br />
oder im Falle von Anzeichen einer bevorstehenden<br />
Insolvenz.<br />
Um die ordnungsgemäße Bedienung der<br />
Asset Backed Securities auch im Falle der<br />
Insolvenz des Servicers/Originators sicherzustellen,<br />
sehen die Verbriefungsstrukturen<br />
regelmäßig das Bereithalten oder die Ernennung<br />
eines Ersatz-Servicers vor, der im<br />
Falle der Abberufung des Servicer/Originators<br />
an seiner Stelle den Forderungseinzug<br />
sicherstellt. Um in der Krise des Servicers<br />
auch tatsächlich in der Lage sein zu können,<br />
einen Ersatz-Servicer zu ernennen,<br />
wird vereinbart, dass der Servicer für seine<br />
Dienstleistung eine marktgerechte Vergütung<br />
erhält.<br />
Da Auto-ABS-Papiere durch einen granularen<br />
Pool von Forderungen unterlegt sind<br />
(im Einzelfall können dies mehr als 100 000<br />
Einzelforderungen sein), muss ein Ersatzservicer<br />
aufgrund seiner Geschäftsorganisation<br />
in der Lage sein, in relativ kurzer<br />
Frist einen großen Forderungsbestand in<br />
die Verwaltung nehmen zu können. Für die<br />
Übernahme dieser Tätigkeit dürften insbesondere<br />
die auf eine Massenvertragsverwaltung<br />
eingerichteten großen Kfz-Leasinggesellschaften<br />
und Kraftfahrzeugfinanzierer<br />
in Betracht kommen.<br />
Aus dem Einzug der Forderungen durch<br />
den Originator/Servicer kann weiter das so<br />
genannte Commingling Risk resultieren.<br />
Unter dem Commingling Risk versteht man<br />
das Weiterleitungsrisiko, dem Transaktionsgläubiger<br />
durch die Vermischung von<br />
eingezogenen Forderungen mit eigenen<br />
Mitteln des Originators/Servicers, ausgesetzt<br />
sein können. Zur Verminderung dieses<br />
Risikos wird das Recht des Servicers/Originators,<br />
die an das SPV im Wege der stillen<br />
Zession abgetretenen Forderungen auf seine<br />
Konten einzuziehen, an ein Mindestrating<br />
geknüpft. Ferner kann das Commingling-Risiko<br />
durch Kontenverpfändungen,<br />
Sicherheitsleistungen oder durch die<br />
Pflicht zur täglichen Auskehr vereinnahmter<br />
Gelder begrenzt werden.<br />
Eine interessante und effektive Möglichkeit<br />
zur Begrenzung des Commingling Risikos<br />
stellt der Einsatz des jüngst geschaffenen<br />
Refinanzierungsregisters dar. § 22j Abs. 1<br />
KWG bestimmt, dass Gegenstände, die ordnungsgemäß<br />
im Refinanzierungsregister<br />
eingetragen sind, im Falle der Insolvenz des<br />
Refinanzierungsunternehmens (also im<br />
Falle der Insolvenz des Servicers/Originators)<br />
vom Übertragungsberechtigten nach<br />
§ 47 InsO ausgesondert werden können<br />
und dass dieses Aussonderungsrecht auch<br />
für Gegenstände gilt, die an die Stelle der<br />
ordnungsgemäß im Refinanzierungsregister<br />
eingetragenen Gegenstände treten.<br />
Dies würde auch die Erlöse umfassen, die<br />
der Servicer/Originator für ordnungsgemäß<br />
in das Refinanzierungsregister eingetragene<br />
verbriefte Forderungen einzieht.<br />
Ein interessantes<br />
Strukturierungsinstrument<br />
Im Falle der Eintragung verbriefter Forderungen<br />
in ein Refinanzierungsregister sieht<br />
§ 22l KWG vor, dass im Falle der Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
eines Unternehmens, das ein Refinanzierungsregister<br />
nicht nur für Dritte führt,<br />
Sonderdruck aus Kreditwesen 18 / 2005 · S. 3
Erfahrungen und Perspektiven der Verbriefung von <strong>Automobilforderungen</strong><br />
vom Insolvenzgericht auf Antrag der BaFin<br />
ein Sachwalter des Refinanzierungsregisters<br />
bestellt wird. § 22n Abs. 2 KWG bestimmt,<br />
dass (soweit das registerführende<br />
Unternehmen befugt war, die im Refinanzierungsregister<br />
eingetragenen Gegenstände<br />
zu verwalten und über sie zu verfügen)<br />
dieses Recht auf den Sachwalter übergeht<br />
und dieser in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter<br />
alle Einrichtungen des registerführenden<br />
Unternehmens, die zur Verwaltung<br />
der eingetragenen Gegenstände<br />
erforderlich sind, nutzt.<br />
Daraus folgt, dass in Fällen, in denen das<br />
Refinanzierungsregister führende Unternehmen<br />
gleichzeitig als Servicer tätig wird,<br />
der Sachwalter auch nach der Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
des Servicers/Originators, in Abstimmung<br />
mit dem Insolvenzverwalter weiterhin die<br />
Infrastruktur des nun insolventen Servicers/<br />
Originators zum Forderungseinzug einsetzen<br />
kann. Dies zeigt, dass Refinanzierungsregistereintragungen<br />
nicht nur für grundpfandrechtlich<br />
besicherte Forderungen,<br />
sondern auch für die Verbriefung von Autoforderungen<br />
ein interessantes Strukturierungselement<br />
darstellen können.<br />
Einwendungs- und Aufrechungsrechte<br />
des Drittschuldners: Bei Verbriefungen ist<br />
darauf zu achten, dass die Ansprüche des<br />
SPV nicht durch Einwendungs- und Aufrechungsrechte<br />
gemäß §§ 404 ff. BGB beeinträchtigt<br />
werden. Bei der Verbriefung von<br />
Autoforderungen können beispielsweise<br />
Gegenrechte des Darlehensnehmers aus<br />
verbundenen Verträgen im Sinne von<br />
§§ 358 f. BGB relevant werden. Nach § 358<br />
Abs. 3 BGB sind der Vertrag über den Verkauf<br />
des Fahrzeugs und ein Verbraucherdarlehensvertrag<br />
verbunden, wenn das<br />
Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung<br />
des Kraftfahrzeugkaufs dient und<br />
beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit<br />
bilden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn<br />
sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung<br />
und dem Abschluss des Darlehensvertrages<br />
der Hilfe des Kraftfahrzeugverkäufers<br />
bedient.<br />
Im Falle verbundener Verträge sehen die<br />
Vertragsbeziehungen zwischen dem Kraftfahrzeugverkäufer<br />
und dem Kreditgeber<br />
regelmäßig vor, dass der Kraftfahrzeugverkäufer<br />
den Darlehensgeber im Falle von<br />
berechtigten Einwendungen und Leistungsverweigerungsrechten<br />
des Darlehensnehmers<br />
aus § 359 BGB freizustellen hat.<br />
Weiter ist darauf zu achten, dass dem Darlehensnehmer<br />
keine Aufrechnungsrechte<br />
aus § 406 BGB zustehen. Nach § 406 BGB<br />
kann ein Schuldner im Falle der Forderungsabtretung<br />
eine ihm gegen den alten<br />
Gläubiger zustehende Forderung unter bestimmten<br />
Voraussetzungen auch gegenüber<br />
dem neuen Gläubiger aufrechnen.<br />
Dies wird bei der Verbriefung von Darlehen<br />
durch Kreditinstitute relevant, die gleichzeitig<br />
das Einlagengeschäft betreiben und<br />
Einlagen des Kreditnehmers entgegengenommen<br />
haben. Um das potenzielle Aufrechnungsrisiko<br />
zu begrenzen, können die<br />
Auswahlkriterien vorsehen, dass keine Darlehensforderungen<br />
von Kreditnehmern verbrieft<br />
werden, die Guthaben bei dem verbriefenden<br />
Kreditinstitut unterhalten.<br />
Informationsbedürfnisse<br />
aus Investorensicht<br />
Im Zusammenhang mit der Emission von<br />
Auto-ABS-Anleihen wird regelmäßig umfangreiches<br />
Datenmaterial offen gelegt,<br />
aus denen die Investoren die Qualität der<br />
verbrieften Forderungen ableiten können,<br />
wie etwa Informationen über:<br />
– Hersteller und Typen der den Forderungen<br />
zugrunde liegenden Kraftfahrzeuge,<br />
– den Anteil Gebrauchtwagen/Neufahrzeuge,<br />
– den Umfang geleisteter Anzahlungen (regelmäßig<br />
verliert ein Kraftfahrzeug durch<br />
die erstmalige Zulassung erheblich an Wert,<br />
das daraus resultierende Risiko für die<br />
Werthaltigkeit des finanzierten Fahrzeugs<br />
als Kreditsicherheit wird dadurch begrenzt,<br />
dass Kraftfahrzeugkäufe in Abhängigkeit<br />
von der Bonität des Darlehensnehmers<br />
nicht vollständig finanziert werden, sondern<br />
einen Eigenfinanzierungsanteil des<br />
Darlehensnehmers erfordern),<br />
– über den Kundentyp (Privatkunden/Geschäftskunden),<br />
– die Art des Forderungseinzugs,<br />
– Risikokonzentrationen,<br />
– die den Verträgen zugrunde liegenden<br />
Zinssätze,<br />
– Informationen über die Laufzeit der Darlehens-<br />
und Leasingverträge (nach ur-<br />
Verlag Fritz Knapp GmbH | Aschaffenburger Straße 19 | 60599 Frankfurt am Main<br />
Telefon 0 69/ 97 08 33 - 0 | Telefax 0 69/ 7 07 84 00 | E-Mail info@kreditwesen.de | www.kreditwesen.de<br />
sprünglicher Laufzeit und Restlaufzeit zum<br />
Zeitpunkt der Vornahme der Verbriefung),<br />
– Angaben über Balloon Loans beziehungsweise<br />
Restwerte,<br />
– historische Verlustquoten des Originators.<br />
Da ABS-Anleihen sich in der Regel im Laufe<br />
der Zeit amortisieren, ist der Investor<br />
auf Daten über die erwartete Amortisationsstruktur<br />
der Anleihe angewiesen.<br />
Wenn nach den anwendbaren Konsumentenschutzvorschriften<br />
dem Darlehensnehmer<br />
das Recht zusteht, den Kreditvertrag<br />
vorzeitig zu beenden, kann die Amortisierung<br />
der Anleihe davon beeinflusst werden,<br />
ob und in welchem Umfang von diesem<br />
Recht Gebrauch gemacht wird. Aus<br />
diesem Grunde werden die Auswirkungen<br />
dieser so genannten Prepayments auf die<br />
erwartete durchschnittliche Laufzeit der<br />
Wertpapiere durch Beispielrechnungen für<br />
verschiedene Szenarien erläutert.<br />
Neben den Informationen über den von<br />
dem SPV erworbenen Forderungspool sind<br />
die Investoren an Angaben über den Geschäftsbetrieb<br />
der finanzierenden Bank<br />
oder Leasinggesellschaft interessiert, um<br />
aus den Angaben ableiten zu können, nach<br />
welchen Grundsätzen das Neugeschäft generiert<br />
wird und wie effizient der Forderungseinzug<br />
und die Sicherheitenverwertung<br />
organisiert sind. Es ist ein wesentliches<br />
Anliegen der TSI, dem Transparenzbedürfnis<br />
der Investoren durch aussagekräftige Performanceberichte<br />
für die jeweils zertifizierte<br />
Transaktion Rechnung zu tragen. Berichte<br />
für TSI zertifizierte Verbriefungen können<br />
auf der TSI-Website (www.true-sale-international.de)<br />
abgerufen werden.<br />
Weitere Optimierungen in Sicht<br />
Die erfolgreiche Aufnahme von Autoverbriefungen<br />
am Markt zeigt, dass diese Verbriefungen<br />
für die Kraftfahrzeugfinanzierer<br />
und Leasinggesellschaften eine interessante<br />
Refinanzierungsalternative und für<br />
die Investoren ein interessantes Anlageinstrument<br />
sind. Aus diesem Grunde war<br />
mit Driver One eine Autoverbriefung als<br />
TSI-Premierentransaktion prädestiniert. Die<br />
mit der Einführung des Refinanzierungsregisters<br />
eröffneten Strukturierungsalternativen<br />
lassen in der Zukunft weitere Optimierungen<br />
bei der Gestaltung von Forderungsverbriefungen<br />
erwarten.