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Muster Mietvertrag - Immocasa Bern AG.

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a) Dsr Mieter verpiicfitst sich, die Mietsachs mit aller Sorgfalt zu bshandeln, sauber zu halten und vor iodem Schaden zu<br />

schützen, ob sie bsnütrt wkd oder nicht. Das Mietobjekt darf nur vertragsgemäss gebraucht werden. Die Hausordnung ist<br />

zu beachten; sis bildet einen integdersnden Be.standteil des Misvertrages.<br />

b) Untermiete, Haustiere Einer schrifrichen Zustimmung des Vermieters b€dürten:<br />

- die Untermiete<br />

Die Zustimmung dart nur verwoigert wsrden, wenn<br />

- der Mieter sich w€igsrt, dem Vermieter die B€dingungen det Untermiete b€kannt zu gebon;<br />

- die B€dingungen der Untermiote im Vargleich zu denionigen des Hauptniets6 missbräuchlich sind;<br />

- dem Velmieter aus dsr Untormiets wesentliche Nachtsile entstehen.<br />

Der Mieter haftet dem Vermietsr dafür, dass der Untomister die Sachs nicht anders gebraucht, als ss ihm selbst gestattet<br />

ist.<br />

Der Vermieter kann den Untermieter unmittelbar dazu anhalten<br />

- die dauernde Aufnahme erwachsener Personen, die nicht zur Familiengemeinschaft g Die Aufnahme einer<br />

Person zur Bildung einer eheähnlichen Gemeinschaft (Konkubinat) ist gestattet, sofern<br />

Konkubinatspartners schriftlich anzeigt und dieser auf Verlangen des Vermieters in das<br />

Personalien des<br />

is eintritt.<br />

- das Halten von Haustieren.<br />

Die Abtretung des <strong>Mietvertrag</strong>es ist ausgeschlossen.<br />

c) Heirat des Mieters<br />

Heiratet der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses,<br />

Unterlässt er diese Mitteilung, so haftet er für sämtlichen<br />

pflicht erwächst. Der Ehegatte des Mieters ist berechtigt, in<br />

ist dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.<br />

schrift lich anzuzeigen.<br />

Missachtung der Meldeentsprechende<br />

Erklärung<br />

a) Beabsichtigt der Vermieter, bauliche Verä<br />

ge haben, so hat er dies dem Mieter<br />

vorzuilehmen, die einen Mietzinsaufschlag zur Fol-<br />

dieser bei einer Bedenkzeit von 30 Tagen die<br />

Möglichkeit hat, das Mietverhältnis auf den<br />

kündigen.<br />

o) Bauliche Veränderung<br />

Vermieter auch wä<br />

anzuzeigen und d<br />

keine Mietzinserhöhung zur Folge haben, kann der<br />

mindestens 30 Tage vor Arbeitsbeginn schriftlich<br />

rch der vertragsgemässe Gebrauch der Mietsache erheblich<br />

hat<br />

entschädigen.<br />

c)<br />

d)<br />

Mieter, die fln Neuinstallationen, Renovationen, Reparaturen oder Behebungen von<br />

Bau- und , haften für daraus entstehende Schäden.<br />

a) Veränderungen am<br />

unter welchen Bedi<br />

mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Darin ist festzulegen, ob und<br />

lnvestitionen beim Auszug des Mieters zu entfernen oder zu entschädigen sind.<br />

b) Fehlt die schriftliche des Vermieters, kann der Vermieter beim Auszug des Mieters die Wiederherstellung des<br />

ursprünglichen Zustandes verlangen. Wird darauf verzichtet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung der<br />

installierten Einrichtungen.<br />

c) Spdcht sich die schritliche Zustimmung übsr die Wiederherstsllung oder die EntschädigungsPflicht nicht aus und könn€n die<br />

vom Mieter auf sigsno KosGn vorgenommensn Installationen oder bauliche Voränderungen ohne Wertvermindorung nicht<br />

entfernt w€rden, stellon sia isdoch eine erh€bliche Wervermehrung dar, so ist der Mietsr angemessen zu entschädigen.<br />

a) Dor Vermister ist verpflichtet, die Miotsache währond dsr Mietdauet in einem zum vertEgsgemässen Gobrauch geeignoten<br />

Zustand zu erhalbn und die notw€ndigen Reparabren vorzunehmen, soweit sie nicht gemäss lit. b) bis g) hienach<br />

vom Mieter zu bszahlen sind. Dringende Reparaturen ordnet sr ohne Verzug, nicht dringende innert zumutbarsr Frist an.<br />

lst dies nicht der Fall, so stehen dem Mietor die Rechte 9emä8s Art 259a ff OR zu'<br />

b) Allo kleinen, für dsn gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache orfordedichen Rsinigungsarbeiten und Auabesserungen hat<br />

der Mieter auf eigene Kosten fachmännisch auszufrihren bz$r. austihren zu lassen (OR 259). Die Ausbosserungspllicht des<br />

Mieters b€steht frlr alle $Ährsnd dar Dauer der Mieto zutags-tretenden Mängel, unabhängig davon, ob sie durch ihn verursacht<br />

worden sind.<br />

c) Übernimrnt der Mieter Ventilationsanlagen, Geschkwaschmaschinen odsr Waschautomaten oder Tumbler zum alleinigen<br />

Gebrauci, so hat er die WaftJngskosten zl übsrnshmen.<br />

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