Muster Mietvertrag - Immocasa Bern AG.
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a) Dsr Mieter verpiicfitst sich, die Mietsachs mit aller Sorgfalt zu bshandeln, sauber zu halten und vor iodem Schaden zu<br />
schützen, ob sie bsnütrt wkd oder nicht. Das Mietobjekt darf nur vertragsgemäss gebraucht werden. Die Hausordnung ist<br />
zu beachten; sis bildet einen integdersnden Be.standteil des Misvertrages.<br />
b) Untermiete, Haustiere Einer schrifrichen Zustimmung des Vermieters b€dürten:<br />
- die Untermiete<br />
Die Zustimmung dart nur verwoigert wsrden, wenn<br />
- der Mieter sich w€igsrt, dem Vermieter die B€dingungen det Untermiete b€kannt zu gebon;<br />
- die B€dingungen der Untermiote im Vargleich zu denionigen des Hauptniets6 missbräuchlich sind;<br />
- dem Velmieter aus dsr Untormiets wesentliche Nachtsile entstehen.<br />
Der Mieter haftet dem Vermietsr dafür, dass der Untomister die Sachs nicht anders gebraucht, als ss ihm selbst gestattet<br />
ist.<br />
Der Vermieter kann den Untermieter unmittelbar dazu anhalten<br />
- die dauernde Aufnahme erwachsener Personen, die nicht zur Familiengemeinschaft g Die Aufnahme einer<br />
Person zur Bildung einer eheähnlichen Gemeinschaft (Konkubinat) ist gestattet, sofern<br />
Konkubinatspartners schriftlich anzeigt und dieser auf Verlangen des Vermieters in das<br />
Personalien des<br />
is eintritt.<br />
- das Halten von Haustieren.<br />
Die Abtretung des <strong>Mietvertrag</strong>es ist ausgeschlossen.<br />
c) Heirat des Mieters<br />
Heiratet der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses,<br />
Unterlässt er diese Mitteilung, so haftet er für sämtlichen<br />
pflicht erwächst. Der Ehegatte des Mieters ist berechtigt, in<br />
ist dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.<br />
schrift lich anzuzeigen.<br />
Missachtung der Meldeentsprechende<br />
Erklärung<br />
a) Beabsichtigt der Vermieter, bauliche Verä<br />
ge haben, so hat er dies dem Mieter<br />
vorzuilehmen, die einen Mietzinsaufschlag zur Fol-<br />
dieser bei einer Bedenkzeit von 30 Tagen die<br />
Möglichkeit hat, das Mietverhältnis auf den<br />
kündigen.<br />
o) Bauliche Veränderung<br />
Vermieter auch wä<br />
anzuzeigen und d<br />
keine Mietzinserhöhung zur Folge haben, kann der<br />
mindestens 30 Tage vor Arbeitsbeginn schriftlich<br />
rch der vertragsgemässe Gebrauch der Mietsache erheblich<br />
hat<br />
entschädigen.<br />
c)<br />
d)<br />
Mieter, die fln Neuinstallationen, Renovationen, Reparaturen oder Behebungen von<br />
Bau- und , haften für daraus entstehende Schäden.<br />
a) Veränderungen am<br />
unter welchen Bedi<br />
mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Darin ist festzulegen, ob und<br />
lnvestitionen beim Auszug des Mieters zu entfernen oder zu entschädigen sind.<br />
b) Fehlt die schriftliche des Vermieters, kann der Vermieter beim Auszug des Mieters die Wiederherstellung des<br />
ursprünglichen Zustandes verlangen. Wird darauf verzichtet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung der<br />
installierten Einrichtungen.<br />
c) Spdcht sich die schritliche Zustimmung übsr die Wiederherstsllung oder die EntschädigungsPflicht nicht aus und könn€n die<br />
vom Mieter auf sigsno KosGn vorgenommensn Installationen oder bauliche Voränderungen ohne Wertvermindorung nicht<br />
entfernt w€rden, stellon sia isdoch eine erh€bliche Wervermehrung dar, so ist der Mietsr angemessen zu entschädigen.<br />
a) Dor Vermister ist verpflichtet, die Miotsache währond dsr Mietdauet in einem zum vertEgsgemässen Gobrauch geeignoten<br />
Zustand zu erhalbn und die notw€ndigen Reparabren vorzunehmen, soweit sie nicht gemäss lit. b) bis g) hienach<br />
vom Mieter zu bszahlen sind. Dringende Reparaturen ordnet sr ohne Verzug, nicht dringende innert zumutbarsr Frist an.<br />
lst dies nicht der Fall, so stehen dem Mietor die Rechte 9emä8s Art 259a ff OR zu'<br />
b) Allo kleinen, für dsn gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache orfordedichen Rsinigungsarbeiten und Auabesserungen hat<br />
der Mieter auf eigene Kosten fachmännisch auszufrihren bz$r. austihren zu lassen (OR 259). Die Ausbosserungspllicht des<br />
Mieters b€steht frlr alle $Ährsnd dar Dauer der Mieto zutags-tretenden Mängel, unabhängig davon, ob sie durch ihn verursacht<br />
worden sind.<br />
c) Übernimrnt der Mieter Ventilationsanlagen, Geschkwaschmaschinen odsr Waschautomaten oder Tumbler zum alleinigen<br />
Gebrauci, so hat er die WaftJngskosten zl übsrnshmen.<br />
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