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STAND-DER-TECHNIK-PAPIER (STP) OFEN- UND ... - VHP

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© VERBAND SCHWEIZERISCHER HAFNER- <strong>UND</strong> PLATTENGESCHÄFTE <strong>VHP</strong><br />

Stand-der-Technik-Papier, Ofen- und Cheminéebau<br />

Gegenüber brennbaren Decken gilt für alle Anlagen immer die in Abbildung 6.1 skizzierte<br />

Vorgabe.<br />

Cheminéeanlagen ohne VKF-Zulassung müssen auf eine 12 cm dicke Betonplatte oder<br />

einer gleichwertigen Platte gemäss Absatz 5.1.10 gebaut sein. Auf die Unterlagsplatte<br />

sind 6 cm Dämmung einzubringen. Die Distanz zwischen Unterlagsplatte und Brennraumboden<br />

beträgt mindestens 20 cm.<br />

Bei Geräten mit und ohne VKF-Zulassung müssen die Hohlräume zwischen dem Heizeinsatz,<br />

der Cheminéeverkleidung und der Eindeckung gegen brennbare Decken nicht<br />

zwingend hinterlüftet sein, sofern gegenüber brennbaren Wänden die Vormauerung über<br />

die ganze Anlagenhöhe und -breite mind. 6 cm gedämmt ist. Heizflächen innerhalb des<br />

Hohlraumes, welche nicht via Konvektionskanäle gekühlt werden, müssen zusätzlich mit<br />

3 cm nbb gedämmt sein (z.B. Verbindungsrohr).<br />

Zum Thema Warmluftcheminées in nicht brennbarer Umgebung ist auch die Abbildung<br />

6.3 zu beachten.<br />

Abbildung 6.9: Warmluftcheminée ohne VKF-Zulassung in brennbarer Umgebung<br />

Version 1.2 - 07/11 30

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