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Vorbeugender Schallschutz im Wohnungsbau - Umweltbundesamt

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Bauordnungsrecht geschuldete Mindestschallschutz eingehalten. So soll sichergestellt werden, dass Menschen,<br />

die sich in üblichen Wohn- und Arbeitsräumen innerhalb von Gebäuden aufhalten, vor unzumutbaren<br />

Belästigungen durch Schallübertragung geschützt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass bei Einhaltung der<br />

Anforderungen keine Belästigungen mehr auftreten können. Geräusche aus benachbarten Räumen oder von<br />

außen können <strong>im</strong>mer noch wahrgenommen werden. Nach der Diktion der DIN 4109 ergibt sich daraus die<br />

Notwendigkeit zu gegenseitiger Rücksichtnahme durch Vermeiden unnötigen Lärms. Der staatlich festgelegte<br />

Mindestschallschutz zwischen Wohnungen bildet somit auf einer Skala möglicher <strong>Schallschutz</strong>qualitätsniveaus<br />

das untere Ende. Ein Unterschreiten ist unzulässig.<br />

Ansprüche - Kriterien - Definitionen<br />

Häuser und Wohnungen mit erhöhtem Wohnstandard suggerieren Mietern bzw. Käufern, dass die Wohnobjekte<br />

über einen erhöhten <strong>Schallschutz</strong> verfügen. Oftmals möchten Bauherren jedoch lediglich die Schall-<br />

schutzanforderungen nach DIN 4109 erfüllen. Die Mieter resp. Käufer erwarten aber in Anbetracht des übrigen<br />

hohen Komforts und des entsprechenden Preises einen verbesserten <strong>Schallschutz</strong>. Werden zwischen den<br />

Parteien <strong>im</strong> Vorfeld keine besonderen Vereinbarungen bezüglich des <strong>Schallschutz</strong>es getroffen, stehen sich die<br />

Beteiligten meist alsbald vor Gericht gegenüber. Und Richter haben in der Vergangenheit regelmäßig ent-<br />

schieden, dass sich das Niveau des geschuldeten <strong>Schallschutz</strong>es an den durch die Baubeschreibung erweckten<br />

Erwartungen zu orientieren hat.<br />

Bauherren verlangen daher nach eindeutig definierten Kriterien, damit sie in ihren Wohnungen angemessenen<br />

<strong>Schallschutz</strong> realisieren können [4]. In Ergänzung des vorhandenen technischen Regelwerkes wird eine<br />

Aufstellung von <strong>Schallschutz</strong>anforderungen für Wohnungen benötigt, die über den Min<strong>im</strong>alstandard des<br />

Gesundheitsschutzes hinausgeht und anhand derer erst erhöhte Wohnqualität klassifiziert werden kann. Zum<br />

Thema “Vertragliche Absicherung erhöhter Anforderungen” ist zudem die Herausgabe eines technischen<br />

Regelwerks unabdingbar.<br />

Die Richtlinie VDI 4100<br />

Bereits 1994 veröffentlichte der Verein Deutscher Ingenieure die vom Normenausschuss Akustik, Lärmminderung<br />

und Schwingungstechnik (NALS) <strong>im</strong> DIN und VDI erarbeitete Richtlinie VDl 4100 - <strong>Schallschutz</strong> von Wohnungen -<br />

Kriterien für Planung und Beurteilung. Die Richtlinie definiert drei <strong>Schallschutz</strong>stufen für die Beurteilung<br />

unterschiedlicher Qualitäten des baulichen <strong>Schallschutz</strong>es (Tabelle 1). Durch die Zuordnung der<br />

<strong>Schallschutz</strong>stufen zu üblichen Baubewertungsstufen lässt sich die Qualität einer Wohnung in punkto<br />

<strong>Schallschutz</strong> in Bauverträgen festlegen und als wertsteigernde Eigenschaft beschreiben.<br />

Für die bautechnische Quantifizierung sind den <strong>Schallschutz</strong>stufen zahlenmäßig festgelegte bauakustische<br />

Kennwerte für die jeweiligen Schallübertragungswege bzw. Geräuschquellen zugeordnet (Tabelle 2). Die<br />

<strong>Schallschutz</strong>stufen stehen als Einzahlkriterien für die erforderliche Abst<strong>im</strong>mung der Anforderungen in ver-<br />

schiedenen bauakustischen Teilbereichen (Luftschallschutz, Trittschallschutz etc.) Die Auswahl einer geeigneten<br />

Schutzstufe wird dadurch erleichtert, dass in der Richtlinie auch statistische Angaben über die bei den<br />

verschiedenen Stufen zu erwartenden Preisunterschiede und die in der Baupraxis anzutreffenden<br />

<strong>Schallschutz</strong>niveaus gemacht werden.

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