13.04.2013 Aufrufe

Infoblatt Vereinfachte Einkommensteuererklärung für ... - Valuenet

Infoblatt Vereinfachte Einkommensteuererklärung für ... - Valuenet

Infoblatt Vereinfachte Einkommensteuererklärung für ... - Valuenet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Infoblatt</strong> 2003<br />

<strong>Vereinfachte</strong><br />

<strong>Einkommensteuererklärung</strong><br />

<strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />

Antrag auf Festsetzung der<br />

Arbeitnehmer-Sparzulage<br />

Wer kann den<br />

vereinfachten<br />

Erklärungsvordruck<br />

verwenden?<br />

Abgabefrist<br />

- 31. Mai 2004,<br />

wenn Sie zur Abgabe der<br />

Erklärung verpflichtet sind<br />

- 31. Dezember 2005,<br />

wenn Sie die Veranlagung<br />

beantragen<br />

Abgabefrist<br />

- 31. Dezember 2005<br />

Sie können den vereinfachten Erklärungsvordruck<br />

verwenden, wenn<br />

- Ihr zuständiges Finanzamt eines der Finanzämter<br />

Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Geldern, Herne-Ost<br />

oder Herne-West ist und<br />

- Sie nur Arbeitslohn / Versorgungsbezüge und ggf.<br />

bestimmte Lohnersatzleistungen (z.B.<br />

-<br />

Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Mutterschaftsgeld<br />

etc.) bezogen haben und<br />

Sie nur die im Vordruck bezeichneten Werbungskosten,<br />

Sonderausgaben und außergewöhnlichen<br />

Belastungen geltend machen.<br />

Sie können den vereinfachten Erklärungsvordruck nicht<br />

verwenden, wenn<br />

- Sie andere Einkünfte, z.B. Renten oder Vermietungseinkünfte<br />

bezogen haben,<br />

- Sie Zinsen oder andere Kapitalerträge erzielt haben,<br />

die mehr als 1.601 € bzw. bei Zusammenveranlagung<br />

von Ehegatten 3.202 € betragen,<br />

- Sie die Anrechnung von Zinsabschlagsteuer oder<br />

Kapitalertragsteuer beantragen,<br />

- Sie von Ihrem geschiedenen/dauernd getrennt<br />

lebenden Ehegatten Unterhaltsleistungen bezogen<br />

haben, die dieser als Sonderausgaben<br />

-<br />

steuermindernd abzieht (Anlage U),<br />

Sie Aufwendungen <strong>für</strong> ein häusliches Arbeitszimmer<br />

oder <strong>für</strong> eine doppelte Haushaltsführung geltend<br />

machen,<br />

- Sie die Berücksichtigung weiterer, im Vordruck nicht<br />

aufgeführter, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher<br />

Belastungen, etc. begehren (z.B. Unterstützungsleistungen<br />

an nahe Angehörige),<br />

- Sie verheiratet sind und nicht die Zusammenveranlagung<br />

beantragen.<br />

In diesen Fällen verwenden Sie bitte die üblichen<br />

Vordrucke zur <strong>Einkommensteuererklärung</strong>.<br />

Diese erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.<br />

<strong>Infoblatt</strong> zu ESt 1 V NRW – 2003 Nr. 724 / 102 (10.03) OFD Dü – St 21


Zuständiges Finanzamt Geben Sie die Erklärung oder den Antrag bei dem<br />

Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie jetzt wohnen. Bitte<br />

beachten Sie, dass eine wirksame Abgabe per Telefax nicht<br />

möglich ist.<br />

Welche Vordrucke<br />

müssen Sie ggf.<br />

zusätzlich einreichen?<br />

Was müssen Sie<br />

eintragen?<br />

Angaben zu Ihren<br />

Einkünften<br />

Zeilen 18 bis 21<br />

Angaben zu den<br />

Vorsorgeaufwendungen<br />

Zeilen 24 und 25<br />

Unterschrift<br />

Zeilen 26 bis 29<br />

Weitere Auskünfte und<br />

Informationen<br />

Der vereinfachten <strong>Einkommensteuererklärung</strong> <strong>für</strong><br />

Arbeitnehmer müssen Sie ggf. beifügen:<br />

- die Anlage Kind <strong>für</strong> jedes zu berücksichtigende Kind,<br />

- die Anlage VL, wenn Sie <strong>für</strong> vermögenswirksame<br />

Leistungen die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen<br />

- die Anlage AV, wenn Sie Beiträge zur Riester-Rente<br />

geleistet haben und da<strong>für</strong> den zusätzlichen Sonderausgabenabzug<br />

beantragen.<br />

Angaben, die auf Ihrer Lohnsteuerkarte enthalten sind,<br />

werden vom Finanzamt übernommen. Diese brauchen<br />

Sie nicht in den Vordruck zu übertragen. Angaben, die nicht<br />

auf Ihrer Lohnsteuerkarte enthalten sind, tragen Sie bitte<br />

deutlich und vollständig in die weißen Felder des Vordrucks<br />

ein.<br />

Erklären Sie bitte durch Ankreuzen der entsprechenden<br />

Felder, welche Einkünfte Sie im Jahr 2003 erzielt haben<br />

und fügen Sie die entsprechenden Unterlagen<br />

(Lohnsteuerkarte/n, besondere Lohnsteuerbescheinigung/en,<br />

Lohnsteuerbescheinigung/en bei geringfügiger<br />

Beschäftigung bis zum 31.03.2003 und<br />

Bescheinigungen des Arbeitsamtes über gezahlte<br />

Leistungen) vollständig der Erklärung bei.<br />

Anzukreuzen haben hier Beamte sowie Richter, Berufssoldaten,<br />

Beamtenpensionäre und deren Hinterbliebene,<br />

ferner Geistliche und andere Personen mit<br />

beamtenähnlichen Versorgungsbezügen, Vorstandsmitglieder<br />

von Aktiengesellschaften und GmbH-Gesellschafter-<br />

Geschäftsführer sowie Praktikanten, die nicht in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Die<br />

Angabe wird <strong>für</strong> die Ermittlung der Vorsorgepauschale bzw.<br />

der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen benötigt.<br />

Vergessen Sie nicht, die Erklärung bzw. den Antrag zu<br />

unterschreiben. Waren Sie 2003 verheiratet und haben Sie<br />

von Ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt, muss<br />

auch Ihr Ehegatte unterschreiben.<br />

Weitere Informationen können Sie der Anleitung zur<br />

üblichen <strong>Einkommensteuererklärung</strong> entnehmen.<br />

Auskünfte erteilen Ihnen gerne auch Ihr zuständiges<br />

Finanzamt oder das Bürger- und ServiceCenter C@ll NRW.<br />

(Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr Telefon: 0180<br />

3 100 110 (0,09 €/Minute) oder E-Mail-Formular unter<br />

www.call-nrw.de (Kontakt).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!