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Eigenh0105 (223,6 KB) - Verband Wohneigentum eV

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Natürlich gegen Blattläuse<br />

Nützliches & Interessantes<br />

Bei der Bekämpfung von Blattläusen muss es nicht immer die chemische Keule sein. Es geht<br />

auch mit einer selbst angesetzten Spiritus-Seife-Lösung: 100 g Schmierseife in etwas heißem<br />

Wasser auflösen, 5 l Wasser dazugießen und etwa 150 ml Spiritus einrühren. Die befallenen<br />

Stellen der Pflanzen damit einsprühen.<br />

Versicherung: Sturmschäden durch Bäume<br />

Die Winterstürme haben es wieder einmal gezeigt: hohe Bäume stellen bei einem Sturm eine<br />

große Gefahrenquelle sowohl für das eigene als auch für das angrenzende Grundstück dar.<br />

Alleine die hypothetische Gefahr, ein auf dem Nachbargrundstück stehender Baum könnte<br />

bei einem Sturm auf das eigene Grundstück stürzen und dort einen Schaden verursachen,<br />

begründet jedoch grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Beseitigung des Baumes. Ein<br />

Abwehranspruch aus § 1004 BGB setzt vielmehr voraus, dass von diesem Baum eine konkrete<br />

Gefahr ausgeht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Baum erkennbar krank<br />

oder in sonstiger Weise geschädigt ist.<br />

Stürzt ein auf dem Nachgrundstück stehender Baum infolge eines Sturms (ab Windstärke 8)<br />

um und verursacht auf dem eigenen Grundstück einen Schaden kann der Nachbar als<br />

Baumeigentümer für den entstandenen Schaden grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden,<br />

mit der Folge, dass seine Haftpflichtversicherung diesen Schaden auch nicht zu regulieren<br />

braucht. In diesem Fall höherer Gewalt hat der Geschädigte den entstandenen Schaden<br />

selbst zu tragen und es liegt an ihm, sich gegen solche Schadensfälle durch den Abschluss<br />

einer Sturmversicherung zu schützen.<br />

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Standsicherheit des Baumes bereits vor dem Sturm<br />

nicht mehr gewährleistet war und der Nachbar gegen seine Pflicht zur Beseitigung des Baumes<br />

verstoßen hat.<br />

Vor einem etwaigen Haftungsrisiko schützt die im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem<br />

<strong>Verband</strong> bestehende Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung<br />

gewährt jedem Mitglied Versicherungsschutz hinsichtlich aller Schadenersatzansprüche,<br />

die gegen ihn als Eigentümer oder Pächter des versicherten Grundstücks geltend gemacht<br />

werden.<br />

Anlässlich der Landesverbandsversammlung überreichte der Landesvorsitzende Manfred<br />

Jost, dem Siedlerfreund Lutz Hohmann aus Limbach eine Siedleruhr. Lutz Hohmann<br />

war im März als Preisträger im laufenden Mitgliederwerbewettbewerb gezogen<br />

worden. Jeden Monat wird ein Preisträger ermittelt. Am Ende des Jahres werden attraktive<br />

Preise gezogen, deshalb lohnt sich die Teilnahme am Wettbewerb:<br />

Mitglieder werben Mitglieder<br />

Bei Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an :<br />

Manuela Schober, Lortzingstr. 6, 66386 Ingbert-Hassel, Tel. und Fax: 06894 580416,<br />

e-mail: GSDSBSAAR@aol.com<br />

Die Bürozeiten der Landesgeschäftsführerin Manuela Schober:<br />

Montag und Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag und Freitag von 17.00 bis 19.00 Uhr<br />

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