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Eigenh0105 (223,6 KB) - Verband Wohneigentum eV

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EIGENHEIMER – INFO<br />

Jahrgang 11 Ausgabe 1 Auflage 3.500 Exemplare Mai 2005<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

am 23.04.2005 fand unsere diesjährige<br />

Landesverbandsversammlung statt. Ausrichter<br />

war die Siedlergemeinschaft Sulzbach-Neuweiler,<br />

deren Vorsitzender Michael<br />

Kleinz die angereisten Delegierten recht<br />

herzlich begrüßte. Landesvorsitzender Manfred<br />

Jost eröffnete die Veranstaltung und<br />

gedachte zu Beginn der verstorbenen Toten<br />

des Landesverbandes, stellvertretend für<br />

Alle an das jüngst verstorbene Landesvorstandsmitglied<br />

Günter Mersdorf aber auch<br />

an den langjährigen Vorsitzenden der SGM<br />

St. Ingbert – Rohrbach und Mitglied des<br />

Landesvorstandes Gerd Kienberger.<br />

Danach gab es ein kurzweiliges Referat<br />

über den Brennenden Berg, gehalten vom<br />

Vertreter von SAARFORST, Herrn Dörnbächer.<br />

Es folgten der Geschäftsbericht der Landesgeschäftsführerin<br />

Manuela Schober und<br />

der Kassenbericht vom Landesschatzmeister,<br />

Willi Huy. Johann Spaniol trug den<br />

Bericht der Kassenprüfer vor und schlug der<br />

Versammlung die Entlastung des Schatzmeisters<br />

vor.<br />

Nach kurzer Aussprache wurde Michael<br />

Kleinz zum Versammlungsleiter gewählt<br />

und führte die Entlastung des Vorstandes<br />

herbei.<br />

Danach erfolgten die Neuwahlen. Für weitere<br />

2 Jahre wurde Manfred Jost zum Vorsitzenden<br />

des Landesverbandes gewählt,<br />

Hans Dieter Hennrich (Heidstock) und<br />

Norbert Thommes (Perl-Besch), zu seinen<br />

Stellvertretern.<br />

Manuela Schober (Hassel) wurde als Geschäftsführerin,<br />

Willi Huy (Rohrbach) als<br />

Schatzmeister bestätigt. Stellvertretender<br />

Geschäftsführer und damit Schriftführer des<br />

Landesverbandes wurde Udo Stemmler<br />

(Rohrbach), Lucia Listemann (Rastpfuhl<br />

<strong>Verband</strong>sgeschehen<br />

wurde für weitere 2 Jahre als stellvertretende<br />

Schatzmeisterin gewählt.<br />

Zu Beisitzern wurden gewählt: Horst Fries<br />

(Diefflen), Friedel Müller (Neu Aschbach),<br />

Dieter Büch (Rastpfuhl), Reiner Fiedler<br />

(Fischbach), Kurt Weisgerber (St. Wendel).<br />

Neu hinzugekommen ist Harald Kraushaar<br />

der in der Zukunft als Landesjugendwart<br />

agieren soll, die Herren Blank und Hermes<br />

wurden als Gartenfachberater von der<br />

Versammlung für weitere zwei Jahre gewählt.<br />

Zu Revisoren wurden Waltraud Britz (Rastpfuhl),<br />

Lothar Podevin (Dorf im Warndt) und<br />

Johann Spaniol (Fischbach) gewählt.<br />

In seinen Ausführungen ging der Landesvorsitzende<br />

auf die Arbeit der letzten beiden<br />

Jahre und auf aktuelle Probleme ein. Weiter<br />

im Innenteil.<br />

Herausgeber:<br />

DSB Landesverband Saarland e.V.<br />

Gesamtverband für Haus- und <strong>Wohneigentum</strong><br />

Helenenstr. 7<br />

66333 Völklingen<br />

www.siedlerbund..de/saarland<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 101530<br />

66305 Völklingen<br />

Tel.: 06898 / 935033<br />

Fax: 06898 / 935050<br />

saarland@siedlerbund.de<br />

Verantwortlich für den Inhalt:<br />

Manfred Jost


Landesverbandsversammlung (Forts.)<br />

Manfred Jost ging in seinen Ausführungen<br />

im Wesentlichen auf die Themen Schornsteinfegerwesen,<br />

Eigenheimzulage und<br />

Energiepass ein.<br />

So habe der Bundesverband sich nachhaltig<br />

beim Bundeswirtschaftsminister in der<br />

Frage der gesetzlichen Neuregelung des<br />

Schornsteinfegerwesens für die Belange<br />

seiner Mitglieder eingesetzt.<br />

Er wies darauf hin, dass der DSB nicht das<br />

Schornsteinfegerwesen abschaffen wolle<br />

sondern sich für mehr Konkurrenz stark<br />

mache sowie mehr Transparenz und Wettbewerb<br />

fordere. Dies habe man anlässlich<br />

der Herbstfachtagung des Landesverbandes<br />

in Völklingen, auch unter Beteiligung<br />

Externer ausführlich diskutiert.<br />

Der offene Brief des Landesverbandes an<br />

den saarländischen Ministerpräsidenten<br />

Peter Müller, mit seiner Forderung die Eigenheimzulage<br />

zu erhalten sei dort nicht auf<br />

taube Ohren gestoßen.<br />

So habe der Ministerpräsident in seinem<br />

Antwortschreiben zwar mitgeteilt, dass<br />

gewisse Veränderungen bei der Eigenheimzulage<br />

notwendig seien, er sich aber nach<br />

wie vor dafür einsetzen werde, die Eigenheimzulage<br />

für Familien mit Kindern zu<br />

erhalten.<br />

(sowohl das Schreiben des Landesverbandes als<br />

auch die Antwort des saarländischen Ministerpräsidenten<br />

finden Sie auf unserer Internetseite<br />

www.siedlerbund.de/saarland).<br />

Energiepass<br />

Zu diesem Thema kündigte der Landesvorsitzende<br />

eine Fachtagung für das laufende<br />

Jahr an, denn die Bundesregierung müsse<br />

in Kürze eine entsprechende Änderung der<br />

Energieeinsparverordnung vorlegen, um die<br />

EU-Richtlinie 2002/91/EG fristgerecht zum<br />

01. Januar 2006 in nationales Recht<br />

überzuführen.<br />

Der Landesvorsitzende stellte in diesem<br />

Zusammenhang folgende <strong>Verband</strong>sforderungen<br />

an die nationale Regelung:<br />

- das Minimum der EU-Richtlinie muss<br />

das Maximum der nationalen Umsetzung<br />

sein.<br />

- Der Pass soll unbürokratisch und kostengünstig<br />

erstellt werden und dabei<br />

aussagekräftig sein. Es sollen nicht<br />

mehr Daten als unbedingt nötig erfasst<br />

werden.<br />

- Die für erforderlich erachtete Gutachterqualifikation<br />

muss einen breiten Zugang<br />

verschiedener einschlägiger Berufe zulassen,<br />

um monopolartige Situationen<br />

und entsprechende Preisgestaltung zu<br />

vermeiden.<br />

- Die Pflicht zur Erstellung soll jetzt und in<br />

Zukunft auf Neubau, Kauf und Neuvermietung<br />

beschränkt werden. Da es um<br />

Markttransparenz geht ist ein Energieausweis<br />

bei Schenkung und Vererbung<br />

nicht erforderlich.<br />

- Die Durchsetzung des Energiepasses<br />

bei selbstnutzenden Wohneigentümern<br />

soll auch bei Verkauf und Vermietung<br />

nicht durch Androhung von Geldbußen<br />

in Höhe von bis zu 5. 000 Euro als Ordnungswidrigkeit<br />

verfolgt werden, wie es<br />

in § 8 i.V. mit § 5a des Energieeinspargesetzes<br />

(EnEG) formuliert ist.<br />

Vor dem Hintergrund einer steigenden<br />

Kostenlast wie Grundsteuern, Abwasser-<br />

und Müllabfuhr- sowie Schornsteinfegergebühren<br />

werde sich der <strong>Verband</strong> in dieser<br />

Frage im Interesse seiner Mitglieder nicht<br />

zurückhalten, so der Landesvorsitzende<br />

Manfred Jost abschließend.<br />

Jugendfreizeit 2005<br />

Es sind noch einige Plätze für unsere diesjährige<br />

Jugendfreizeit in Bleialf/Eifel frei, die<br />

von Harald Kraushaar, Siggi und den anderen<br />

im Team toll vorbereitet worden ist. Wir<br />

warten auf gutgelaunte Jugendliche, im<br />

Alter zwischen 8 und 14 Jahren.<br />

Die Jugendfreizeit<br />

findet<br />

in der ersten<br />

Ferienwoche der Sommerferien statt.<br />

Auskünfte und Anmeldungen bitte umgehend<br />

an Manuela Schober, Landesgeschäftsführerin<br />

(Tel. und Fax 06894<br />

580416), Lortzingstr. 6, 66386 St. Ingbert.<br />

2


Bundeswettbewerb 2005<br />

Am 08. Juni 2005 besucht die Bundesbewertungskommission<br />

„Die Beste Eigenheimsiedlung“<br />

unsere teilnehmende Siedlergemeinschaft<br />

Völklingen – Sonnenhügel.<br />

Wir drücken dieser ganz fest die Daumen.<br />

Berlinfahrt 2005<br />

Mit insgesamt 51 Teilnehmern und Teilnehmerinnen<br />

startete der Landesverband<br />

am 03.04. zu einer 5-tägigen Fahrt Berlin.<br />

Tolles Wetter und ein interessantes Rahmenprogramm<br />

waren unsere Wegbegleiter.<br />

Montags morgens fand der Besuch des<br />

Reichstages statt, nachmittags ging es in<br />

die Saarland Vertretung.<br />

Der Dienstag war Potsdam gewidmet. Vormittags<br />

Schloss Sanssoussi mit Stadtrundfahrt,<br />

nachmittags das holländische Viertel.<br />

Mittwochs gab es bei herrlichem Wetter<br />

eine ausgiebige Spreefahrt und ein Besuch<br />

bei SEA – Life.<br />

Recht — Informationen des Juristischen Literatur Pressedienstes<br />

Schäden durch Feuchtigkeit<br />

Der Verkäufer eines Hausgrundstücks handelt arglistig, wenn er weiß, dass Feuchtigkeit in<br />

die Kellerwände seines zu verkaufenden Hauses eindringt und das dem Käufer nicht nennt.<br />

Auch ohne gefragt zu werden, muss der Verkäufer über diesen Mangel aufklären.<br />

Leerstehendes Haus kontrollieren<br />

OLG Koblenz, Az.: 5 U 996/02<br />

Lässt der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung sein Gebäude mehrere<br />

Jahre leer stehen, so muss er Vorkehrungen gegen das unbefugte Betreten treffen, insbesondere<br />

muss er regelmäßige Kontrollen durchführen. Unterlässt er diese Maßnahmen,<br />

handelt er grob fahrlässig und hat bei einem Brandschaden keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.<br />

Makler ohne Aufwandpauschale<br />

Landgericht Köln, Az.: 24 O 243/01<br />

Die Klausel in den AGB eines Immobilienmaklers, nach der der Auftraggeber beim Scheitern<br />

einer Vermittlung außer belegten Anzeigekosten eine Pauschale von 1000 € als Ersatz für<br />

Geschäftskosten des Maklers zu zahlen hat, ist unwirksam. Der Makler darf sich in einem<br />

solchen Fall lediglich eine Kostenpauschale von rund 20 € für Post- und Schreibgebühren in<br />

Ansatz bringen.<br />

Bau einer Mobilfunkanlage<br />

Amtsgerichts Rendsburg, Az.: 11 C 259/03<br />

Eine Mobilfunkanlage, die die Grenzwerte der Verordnung über Elektromagnetische Felder<br />

einhält, ist zulässig. Wirkt sich idese nur gering negativ auf das Strassen- und Ortsbild aus,<br />

so ist diese baurechtlich zulässig.<br />

Telefon vom Blitz getroffen<br />

Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 5 K 2340/03.NM<br />

Die Telefonanlage in einem Privathaus ist nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert,<br />

sondern wird allenfalls von der Hausratversicherung erfasst.<br />

Amtsgericht Menden, Az.: 4 C 208/02<br />

3


Natürlich gegen Blattläuse<br />

Nützliches & Interessantes<br />

Bei der Bekämpfung von Blattläusen muss es nicht immer die chemische Keule sein. Es geht<br />

auch mit einer selbst angesetzten Spiritus-Seife-Lösung: 100 g Schmierseife in etwas heißem<br />

Wasser auflösen, 5 l Wasser dazugießen und etwa 150 ml Spiritus einrühren. Die befallenen<br />

Stellen der Pflanzen damit einsprühen.<br />

Versicherung: Sturmschäden durch Bäume<br />

Die Winterstürme haben es wieder einmal gezeigt: hohe Bäume stellen bei einem Sturm eine<br />

große Gefahrenquelle sowohl für das eigene als auch für das angrenzende Grundstück dar.<br />

Alleine die hypothetische Gefahr, ein auf dem Nachbargrundstück stehender Baum könnte<br />

bei einem Sturm auf das eigene Grundstück stürzen und dort einen Schaden verursachen,<br />

begründet jedoch grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Beseitigung des Baumes. Ein<br />

Abwehranspruch aus § 1004 BGB setzt vielmehr voraus, dass von diesem Baum eine konkrete<br />

Gefahr ausgeht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Baum erkennbar krank<br />

oder in sonstiger Weise geschädigt ist.<br />

Stürzt ein auf dem Nachgrundstück stehender Baum infolge eines Sturms (ab Windstärke 8)<br />

um und verursacht auf dem eigenen Grundstück einen Schaden kann der Nachbar als<br />

Baumeigentümer für den entstandenen Schaden grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden,<br />

mit der Folge, dass seine Haftpflichtversicherung diesen Schaden auch nicht zu regulieren<br />

braucht. In diesem Fall höherer Gewalt hat der Geschädigte den entstandenen Schaden<br />

selbst zu tragen und es liegt an ihm, sich gegen solche Schadensfälle durch den Abschluss<br />

einer Sturmversicherung zu schützen.<br />

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Standsicherheit des Baumes bereits vor dem Sturm<br />

nicht mehr gewährleistet war und der Nachbar gegen seine Pflicht zur Beseitigung des Baumes<br />

verstoßen hat.<br />

Vor einem etwaigen Haftungsrisiko schützt die im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem<br />

<strong>Verband</strong> bestehende Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung<br />

gewährt jedem Mitglied Versicherungsschutz hinsichtlich aller Schadenersatzansprüche,<br />

die gegen ihn als Eigentümer oder Pächter des versicherten Grundstücks geltend gemacht<br />

werden.<br />

Anlässlich der Landesverbandsversammlung überreichte der Landesvorsitzende Manfred<br />

Jost, dem Siedlerfreund Lutz Hohmann aus Limbach eine Siedleruhr. Lutz Hohmann<br />

war im März als Preisträger im laufenden Mitgliederwerbewettbewerb gezogen<br />

worden. Jeden Monat wird ein Preisträger ermittelt. Am Ende des Jahres werden attraktive<br />

Preise gezogen, deshalb lohnt sich die Teilnahme am Wettbewerb:<br />

Mitglieder werben Mitglieder<br />

Bei Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an :<br />

Manuela Schober, Lortzingstr. 6, 66386 Ingbert-Hassel, Tel. und Fax: 06894 580416,<br />

e-mail: GSDSBSAAR@aol.com<br />

Die Bürozeiten der Landesgeschäftsführerin Manuela Schober:<br />

Montag und Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag und Freitag von 17.00 bis 19.00 Uhr<br />

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