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Nieder- schrift - Verbandsgemeinde Hagenbach

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I Öffentlicher Teil:<br />

Seite 2<br />

Tagesordnung<br />

1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 08.11.2012<br />

2. Gestattungsvertrag Seismische Aufsuchungstätigkeit<br />

3. 2. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Bahnhof“ im beschleunigten Verfahren<br />

nach § 13a BauGB<br />

4. Genehmigung von Spenden<br />

5. Informationen aus aktuellem Anlass<br />

6. Einwohnerfragen (bis spätestens 21:00 Uhr)<br />

7. Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />

Um 19.00 Uhr eröffnete Stadtbürgermeister F.X. Scherrer die Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Hagenbach</strong> und<br />

begrüßte hierzu die Ratsmitglieder, die Pressevertreter, Herr Sievert von der Firma GDF Suez E & P<br />

Deutschland GmbH und die Zuhörer.<br />

Stadtbürgermeister F.X. Scherrer stellte fest, dass ordnungemäß und fristgerecht eingeladen und den<br />

Ratsmitgliedern die Sitzungsunterlagen mit der Tagesordnung übersandt worden waren. Gegen diese<br />

Feststellungen wurden seitens der Ratsmitglieder keine Bedenken erhoben.<br />

1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong><br />

Die Ratsmitglieder erhoben gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> der Ratssitzung vom 08.11.2012 keine Einwendungen.<br />

2. Gestattungsvertrag Seismische Aufsuchungstätigkeit<br />

Durchführung vibrationsseismischer Messungen zur Aufsuchung von Erdöllagerstätten auf dem Gebiet<br />

der Stadt <strong>Hagenbach</strong><br />

Die Firma GDF Suez E & P Deutschland GmbH plant in der Zeit von Dezember 2012 bis voraussichtlich April<br />

2013 u.a. auf dem Gebiet der Stadt <strong>Hagenbach</strong> die Durchführung einer 3D-Seismik zur Erkundung von Erdölund<br />

Erdgaslagerstätten. Dabei werden Vibratorfahrzeuge zur mechanischen Anregung des Bodens eingesetzt.<br />

Außerdem werden für einen Zeitraum von drei bis vier Wochen Messkabel oberirdisch ausgelegt.<br />

Dem Landesamt für Geologie und Bergbau liegt diesbezüglich ein Antrag auf die nach § 51 BBergG notwendige<br />

bergrechtliche Genehmigung des Hauptbetriebsplans vor. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hagenbach</strong> angehört. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat am 29.08.2012 dazu folgende<br />

Stellungnahme abgegeben:<br />

1. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt den Hauptbetriebsplan für die Durchführung seismischer<br />

Aufsuchungstätigkeiten – 3D Seismik MOW (Mittlerer Oberrhein West) zur Kenntnis.<br />

2. Die Untersuchungen mit schwerem Gerät, das erhebliche Erschütterungen auslösen kann, erstrecken sich auch<br />

auf die Siedlungsflächen. Die Bedenken des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates richten sich daher vor allem gegen das<br />

vorgesehene Verfahren, das Schäden wegen Erschütterungen an den Anlagen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

(Wasserleitung, Kanal etc.) verursachen kann. Zudem sind durch die enge und alte Bausubstanz Schäden an den<br />

Gebäuden in den Ortschaften zu erwarten.

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