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Nieder- schrift - Verbandsgemeinde Hagenbach

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Aktenzeichen: 004-12 Stadtrat Schriftstück-ID: 077396<br />

Zahl der Ratsmitglieder: 22<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

über die öffentliche<br />

Sitzung des Stadtrates <strong>Hagenbach</strong><br />

vom 13.12.2012<br />

in <strong>Hagenbach</strong><br />

Vorsitzender: Stadtbürgermeister F.X. Scherrer<br />

Beigeordnete: Erster Stadtbeigeordneter Karl Münzing<br />

Stadtbeigeordneter Michael Hutter<br />

Gewählte Ratsmitglieder: SPD:<br />

Martin Gröschel<br />

Stefanie Haaks<br />

Erich Ulm<br />

Gerd Vesper<br />

Roland Dübon<br />

Willi Kleiber<br />

Günter Kaiser<br />

CDU:<br />

Bernhard Fried<br />

Thomas Pfadt<br />

Karl Münzing<br />

Michael Hutter<br />

Erich Winter<br />

Wolf-Rüdiger Pech<br />

Dieter Sucietto<br />

Gerhard Piazza<br />

Herbert Meyerer<br />

Hans Vesper<br />

Iris Fleisch<br />

Rita Betsch<br />

FWH:<br />

Achim Betsch<br />

Irene Tibor<br />

Herbert Kölbl<br />

Davon nicht anwesend: Dieter Sucietto, Günter Kaiser, Wolf-Rüdiger Pech,Gerhard Piazza<br />

Bürgermeister: Reinhard Scherrer (ab 19:25 Uhr)<br />

Schriftführer: Thorsten Fuhrmann


I Öffentlicher Teil:<br />

Seite 2<br />

Tagesordnung<br />

1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 08.11.2012<br />

2. Gestattungsvertrag Seismische Aufsuchungstätigkeit<br />

3. 2. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Bahnhof“ im beschleunigten Verfahren<br />

nach § 13a BauGB<br />

4. Genehmigung von Spenden<br />

5. Informationen aus aktuellem Anlass<br />

6. Einwohnerfragen (bis spätestens 21:00 Uhr)<br />

7. Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />

Um 19.00 Uhr eröffnete Stadtbürgermeister F.X. Scherrer die Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Hagenbach</strong> und<br />

begrüßte hierzu die Ratsmitglieder, die Pressevertreter, Herr Sievert von der Firma GDF Suez E & P<br />

Deutschland GmbH und die Zuhörer.<br />

Stadtbürgermeister F.X. Scherrer stellte fest, dass ordnungemäß und fristgerecht eingeladen und den<br />

Ratsmitgliedern die Sitzungsunterlagen mit der Tagesordnung übersandt worden waren. Gegen diese<br />

Feststellungen wurden seitens der Ratsmitglieder keine Bedenken erhoben.<br />

1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong><br />

Die Ratsmitglieder erhoben gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> der Ratssitzung vom 08.11.2012 keine Einwendungen.<br />

2. Gestattungsvertrag Seismische Aufsuchungstätigkeit<br />

Durchführung vibrationsseismischer Messungen zur Aufsuchung von Erdöllagerstätten auf dem Gebiet<br />

der Stadt <strong>Hagenbach</strong><br />

Die Firma GDF Suez E & P Deutschland GmbH plant in der Zeit von Dezember 2012 bis voraussichtlich April<br />

2013 u.a. auf dem Gebiet der Stadt <strong>Hagenbach</strong> die Durchführung einer 3D-Seismik zur Erkundung von Erdölund<br />

Erdgaslagerstätten. Dabei werden Vibratorfahrzeuge zur mechanischen Anregung des Bodens eingesetzt.<br />

Außerdem werden für einen Zeitraum von drei bis vier Wochen Messkabel oberirdisch ausgelegt.<br />

Dem Landesamt für Geologie und Bergbau liegt diesbezüglich ein Antrag auf die nach § 51 BBergG notwendige<br />

bergrechtliche Genehmigung des Hauptbetriebsplans vor. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hagenbach</strong> angehört. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat am 29.08.2012 dazu folgende<br />

Stellungnahme abgegeben:<br />

1. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt den Hauptbetriebsplan für die Durchführung seismischer<br />

Aufsuchungstätigkeiten – 3D Seismik MOW (Mittlerer Oberrhein West) zur Kenntnis.<br />

2. Die Untersuchungen mit schwerem Gerät, das erhebliche Erschütterungen auslösen kann, erstrecken sich auch<br />

auf die Siedlungsflächen. Die Bedenken des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates richten sich daher vor allem gegen das<br />

vorgesehene Verfahren, das Schäden wegen Erschütterungen an den Anlagen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

(Wasserleitung, Kanal etc.) verursachen kann. Zudem sind durch die enge und alte Bausubstanz Schäden an den<br />

Gebäuden in den Ortschaften zu erwarten.


3. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat fordert deshalb:<br />

Seite 3<br />

- Die Notwendigkeit der seismischen Erkundungen im Siedlungsbereich kritisch zu hinterfragen.<br />

- Sofern eine Erkundung auch im Siedlungsbereich nicht vermieden werden kann, sollen vorab<br />

Beweissicherungen der vorhandenen Bausubstanz auf Kosten der Antragstellerin durchgeführt werden, um<br />

Altschäden von evtl. erzeugten Neuschäden zweifelsfrei unterscheiden zu können.<br />

- In Bereichen, in denen der Abwasserkanal und die Verrohrungen von Bächen oberflächennah verlegt sind (z.<br />

B. in Neuburg oder der Seegrabenkanal), darf nicht gerüttelt werden.<br />

- In Bereichen vor und nach Brücken und Durchlässen soll beim Einsatz des Rüttelverfahrens ein<br />

Mindestabstand von 50 m eingehalten werden.<br />

- Eine Bankbürgschaft in Höhe von 1.000.000 € wird gefordert, um die Finanzierung einer evtl.<br />

Schadensregulierung (Gebäudeschäden, Schäden an Wasserleitung und Kanäle etc.) im Vorfeld schon sicher<br />

zustellen.<br />

- Es soll eine Umkehr der Beweislast gelten. Bei Schäden, die auf eine Bewegung des Untergrunds / der<br />

Erdoberfläche zurückgehen, wird vermutet, dass die seismische Aufsuchungstätigkeit dafür ursächlich war.<br />

Zwischenzeitlich fanden Begehungen der Örtlichkeit mit der Tiefbauabteilung der VG-Verwaltung zur<br />

Abklärung der genauen Anregungspunkte statt. Die aktualisierte Karte wird in der Sitzung bereitgehalten und<br />

kann bei der VG-Verwaltung, Zi. 210 eingesehen werden.<br />

Zur Verringerung des Schadensrisikos wurden dabei verschiedene Anregungspunkte verlegt:<br />

- Die Anregungspunkte wurden aus der Rheinstraße entfernt und in die Straße Am Heßbach verlegt.<br />

- In der Rietburgstraße sind einzelne Punkte entfallen .<br />

- Der Betonplattenweg hinter dem Neubaugebiet Nord in der Verlängerung des Fleckensteinweges wurde heraus<br />

genommen; hierfür soll jetzt der parallel verlaufende Wiesenweg genutzt werden.<br />

Von allen Anregungspunkten werden mindestens fünf Meter Abstand zu den Fassaden der umliegenden<br />

Gebäude eingehalten. Auf Abwasserrohre muss bei der konkreten Platzierung der Anregungspunkte auf der<br />

Straße Rücksicht genommen werden (Ausweichen um einige Meter).<br />

Innerhalb der Ortslage soll ein kleineres Vibro-Fahrzeug zum Einsatz kommen (9 t statt 24 t). Auch diese<br />

Abrede soll noch in den Vertragstext aufgenommen werden.<br />

Eine Garantie, dass damit sämtliche Risiken ausgeschlossen sind, bedeuten diese Maßnahmen zur<br />

Risikoverringerung aus Sicht der Verwaltung (Tiefbauabteilung) jedoch nicht.<br />

Zur Durchführung der Messungen erbittet die GDF Suez die Gestattung der Stadt <strong>Hagenbach</strong> zur Benutzung der<br />

gemeindeeigenen Flächen, Straßen und Wege. Hierzu liegen zwei Vertragsentwürfe vor; einer betrifft die<br />

Waldflächen, der andere die restlichen Flächen, wozu auch die Ortslage zählt.<br />

Die Vertragsentwürfe enthalten auch Regelungen zur Beweissicherung und zur Schadensersatzpflicht bei<br />

Straßen- oder Gebäudeschäden mit Beweislastumkehr. Zur Beweissicherung ist vorgesehen, dass sämtliche<br />

Gebäude von außen begutachtet (fotografiert) werden; bei Hinweisen auf bereits vorhandene Mängel, Risse etc.<br />

wird eine gesonderte Begutachtung erfolgen. Dies soll noch in den Vertragstext mit aufgenommen werden.<br />

Sollte der Stadtrat die Gestattung zum (innerörtlichen) Einsatz der Vibratorfahrzeuge versagen, so bittet die Fa.<br />

GDF SUEZ darum, dass wenigstens das Auslegen der Messkabel gestattet wird. Damit können auch innerhalb<br />

der Stadt noch entferntere seismische Anregungen gemessen werden.<br />

Nach kontroverser Diskussion der Fraktionen untereinander und der Fraktionen mit Herrn Sievert, fasste der<br />

Stadtrat folgende<br />

B e s c h l ü s s e:


Seite 4<br />

1) Der Stadtrat beschließt den Abschluss der Gestattungsverträge mit der Fa. GDF Suez E & P Deutschland<br />

GmbH<br />

2) Die Messungen dürfen nur bis zu 200 m entfernt von der Bebauung durchgeführt werden<br />

3) Innerhalb der Stadt dürfen nur Messkabel ausgelegt werden<br />

Diese Beschlüsse wurden mit einer Stimmenmehrheit mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und keiner Enthaltung<br />

getroffen.<br />

3. Zweite Änderung des Bebauungsplans „Bauen am Bahnhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a<br />

BauGB – Änderungsbeschluss<br />

Es wurde festgestellt, dass die beiden Doppelhäuser auf den Grundstücken Pl.Nr. 2129/46, 2129/47,<br />

2129/48 und 2129/49 abweichend von den Angaben im Bauantrag und den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans „Wohnen am Bahnhof“ errichtet wurden. Beim Einmessen und Anlegen der Keller für<br />

die beiden Doppelhäuser wurde versehentlich eine vordere Baugrenze von 3 m anstelle von 5 m<br />

angenommen.<br />

Die Doppelhaushälften sollten ursprünglich versetzt mit einem Abstand von jeweils 5 m bzw. 6 m zur<br />

Gehweghinterkante errichtet werden. Tatsächlich wurden die Doppelhaushälften mit einem Abstand von<br />

jeweils 3 m und 5 m zur Straße hin eingerückt. Die vordere Baugrenze von 5 m wird damit teilweise um 2<br />

m überschritten. Da es sich hierbei um keine geringfügige Überschreitung handelt, ist eine Befreiung<br />

nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich. Der Bauherr stellte daher den Antrag auf<br />

Bebauungsplanänderung.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Von der<br />

Umweltprüfung und dem Umweltbericht kann daher abgesehen werden.<br />

Geltungsbereich der 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB:<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes bleibt unverändert. Die Kosten für die 2. Änderung des<br />

Bebauungsplans „Wohnen am Bahnhof“ werden vom Bauherren getragen. Eine vertragliche Regelung ist<br />

zu treffen.<br />

Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO sind zu beachten. Ratsmitglieder, bei denen ein<br />

Ausschließungsgrund nach § 22 Abs. 1 GemO vorliegt, haben dies dem Stadtbürgermeister vor der<br />

Beratung und Entscheidung mitzuteilen. Nach kontroverser Diskussion fasste der Stadtrat folgenden<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der Stadtrat lehnt die Zweite Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Bahnhof“ im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13a BauGB ab.<br />

Der Beschluss wurde mit 3 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen getroffen.<br />

4a) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />

Von den Pfalzwerken AG wurde eine Spende in Höhe von 800 € angeboten.<br />

Verwendungszweck der Zuwendung: Spende für die Stadt <strong>Hagenbach</strong><br />

Stadtbürgermeister Scherrer Schlug vor, die Spende dem ASB-Seniorenzentrum, zur Anschaffung eines<br />

Liegenlifters, zukommen zu lassen. Der erste Stadtbeigeordnete Münzing begrüßte diesen Vorschlag und<br />

ergänzte, dass dies Menschen auf Ihrem letzten Lebensabschnitt unterstützen werden sollten. Die SPD-Fraktion<br />

war mit dem Vorschlag nicht einverstanden, die Spende an einen Privaten zu vergeben.<br />

Der Stadt fasste dann folgende<br />

B e s c h l ü s s e:<br />

1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.


Seite 5<br />

Die Annahme der Zuwendung wurde einstimmig beschlossen<br />

2) Die Spende soll für das ASB-Seniorenzentrum verwendet werden.<br />

Der Beschluss wurde mit 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt.<br />

4b) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />

Von verschiedenen juristischen Personen wurden Spenden in einer Gesamthöhe von 9.305,35 € angeboten.<br />

Verwendungszweck der Zuwendung: Spende für die Stadt <strong>Hagenbach</strong> - Stadtfest<br />

Der Stadt fasste dann folgenden<br />

1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />

Der Beschluss wurde einstimmig getroffen<br />

B e s c h l u s s:<br />

4c) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />

Der Stadt wurde von dem Verein der <strong>Hagenbach</strong> Geschäftswelt eine Spende in Höhe von 150 € angeboten.<br />

Verwendungszweck der Spende: Spende für den Kindergarten Regenbogen.<br />

Der Stadtrat fasste folgenden<br />

1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />

Der Beschluss wurde einstimmig getroffen<br />

B e s c h l u s s:<br />

4d) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />

Der Stadt wurde von dem Verein der <strong>Hagenbach</strong> Geschäftswelt eine Spende in Höhe von 150 € angeboten.<br />

Verwendungszweck der Spende: Spende für den Kindergarten Kinderland<br />

Der Stadtrat fasste folgenden<br />

1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />

Der Beschluss wurde einstimmig getroffen<br />

B e s c h l u s s:<br />

4e) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />

Der Stadt wurde von der Sparkasse Germersheim-Kandel eine Spende in Höhe von 200 € angeboten.<br />

Verwendungszweck der Zuwendung: Spende für den Kindergarten Regenbogen<br />

Der Stadtrat fasste folgenden<br />

B e s c h l u s s:


1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />

Der Beschluss wurde einstimmig getroffen<br />

5) Auftragsvergaben<br />

Seite 6<br />

Es gab keine Auftragvergaben, stattdessen wurde über folgende Angelegenheiten diskutiert:<br />

Aus dem Stadtrat wurde die Frage gestellt, was mit abgemeldeten Autos passiert, aus denen umweltschädliche<br />

Stoffe austreten können. Stadtbürgermeister Scherrer antwortete daraufhin, dass die zuständige Kreisverwaltung<br />

in solchen Angelegenheiten benachrichtigt wird.<br />

Weiterhin trug Stadtbürgermeister Scherrer vor, dass das Ordnungsamt zusammen mit der Kreisverwaltung das<br />

Leuchtschild der Familie Kayicki auf der Habsburgerallee überprüft hat. Dabei wurde festgestellt, dass gegen<br />

keine ordnungs- und baurechtlichen Vor<strong>schrift</strong>en verstoßen wird.<br />

6) Einwohnerfragen<br />

Seitens der Einwohner wurden keine Fragen gestellt<br />

7) Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />

Ein Ratsmitglied trug vor, das es etwa vor 6 bis 7 Wochen einen Wasserrohrbruch in der Kurpfalzstraße gab.<br />

Zudem wurde auf die schwierige Parksituation an der Kreuzung Bahnhofstraße / Raiffeisenstraße hingewiesen.<br />

Es wurde zudem vorgetragen, dass auf dem Parkplatz am Bahnhof Halter ihr Auto abstellen, obwohl sie nicht<br />

mit dem Zug fahren. Bürgermeister Scherrer wies daraufhin, dass es sehr schwierig zu kontrollieren ist, wer dort<br />

parken darf, weil er Zug fährt und nicht.<br />

Stadtbürgermeister Scherrer gab einen Abriss von dem Jahr 2012. Dabei ging er darauf ein, was u.a. in der Stadt<br />

<strong>Hagenbach</strong> für Maßnahmen umgesetzt wurden und was für Projekte noch im Gange sind.<br />

U.a. erwähnte er, dass das ASB-Seniorenzentrum fertig gestellt wurde. Zudem wurde in diesem Jahr der Ausbau<br />

der Schloßgärtenstraße und des Alten Rathauses vorangetrieben. Bezüglich des Brunnenfests, lobte er die gute<br />

Zusammenarbeit der Vereine. Ebenfalls lobte er das Theaterstück „Stadtmadame“, das dreimal ausverkauft war<br />

und bei dem ehrenamtliche Bürger auftreten. Zudem erwähnte er das 40-jährige Jubiläum der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>, das in diesem Jahr gefeiert wurde und die Wahl zum Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>.<br />

Im Jahr 2012 habe man auch erreicht, dass der Blumenwettbewerb „Entente Florale“ 2013 in der Stadt<br />

<strong>Hagenbach</strong> durchgeführt wird. Abschließend bedankt sich der Stadtbürgermeister Scherrer beim Stadtrat sowie<br />

beim Bürgermeister Scherrer für die stets gute Zusammenarbeit. Auch der erste Stadtbeigeordnete Münzing<br />

bedankte sich beim Stadtrat, sowie beim Bürgermeister Scherrer für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2012. Der<br />

Vorsitzende schloss um 20:20 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />

Der Vorsitzende schloss um 21:05 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />

Der Schriftführer Der Vorsitzende<br />

Thorsten Fuhrmann Stadtbürgermeister F.X. Scherrer


Seite 7

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