Nieder- schrift - Verbandsgemeinde Hagenbach
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Aktenzeichen: 004-12 Stadtrat Schriftstück-ID: 077396<br />
Zahl der Ratsmitglieder: 22<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
über die öffentliche<br />
Sitzung des Stadtrates <strong>Hagenbach</strong><br />
vom 13.12.2012<br />
in <strong>Hagenbach</strong><br />
Vorsitzender: Stadtbürgermeister F.X. Scherrer<br />
Beigeordnete: Erster Stadtbeigeordneter Karl Münzing<br />
Stadtbeigeordneter Michael Hutter<br />
Gewählte Ratsmitglieder: SPD:<br />
Martin Gröschel<br />
Stefanie Haaks<br />
Erich Ulm<br />
Gerd Vesper<br />
Roland Dübon<br />
Willi Kleiber<br />
Günter Kaiser<br />
CDU:<br />
Bernhard Fried<br />
Thomas Pfadt<br />
Karl Münzing<br />
Michael Hutter<br />
Erich Winter<br />
Wolf-Rüdiger Pech<br />
Dieter Sucietto<br />
Gerhard Piazza<br />
Herbert Meyerer<br />
Hans Vesper<br />
Iris Fleisch<br />
Rita Betsch<br />
FWH:<br />
Achim Betsch<br />
Irene Tibor<br />
Herbert Kölbl<br />
Davon nicht anwesend: Dieter Sucietto, Günter Kaiser, Wolf-Rüdiger Pech,Gerhard Piazza<br />
Bürgermeister: Reinhard Scherrer (ab 19:25 Uhr)<br />
Schriftführer: Thorsten Fuhrmann
I Öffentlicher Teil:<br />
Seite 2<br />
Tagesordnung<br />
1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> vom 08.11.2012<br />
2. Gestattungsvertrag Seismische Aufsuchungstätigkeit<br />
3. 2. Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Bahnhof“ im beschleunigten Verfahren<br />
nach § 13a BauGB<br />
4. Genehmigung von Spenden<br />
5. Informationen aus aktuellem Anlass<br />
6. Einwohnerfragen (bis spätestens 21:00 Uhr)<br />
7. Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />
Um 19.00 Uhr eröffnete Stadtbürgermeister F.X. Scherrer die Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Hagenbach</strong> und<br />
begrüßte hierzu die Ratsmitglieder, die Pressevertreter, Herr Sievert von der Firma GDF Suez E & P<br />
Deutschland GmbH und die Zuhörer.<br />
Stadtbürgermeister F.X. Scherrer stellte fest, dass ordnungemäß und fristgerecht eingeladen und den<br />
Ratsmitgliedern die Sitzungsunterlagen mit der Tagesordnung übersandt worden waren. Gegen diese<br />
Feststellungen wurden seitens der Ratsmitglieder keine Bedenken erhoben.<br />
1. Einwendungen gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong><br />
Die Ratsmitglieder erhoben gegen die <strong>Nieder</strong><strong>schrift</strong> der Ratssitzung vom 08.11.2012 keine Einwendungen.<br />
2. Gestattungsvertrag Seismische Aufsuchungstätigkeit<br />
Durchführung vibrationsseismischer Messungen zur Aufsuchung von Erdöllagerstätten auf dem Gebiet<br />
der Stadt <strong>Hagenbach</strong><br />
Die Firma GDF Suez E & P Deutschland GmbH plant in der Zeit von Dezember 2012 bis voraussichtlich April<br />
2013 u.a. auf dem Gebiet der Stadt <strong>Hagenbach</strong> die Durchführung einer 3D-Seismik zur Erkundung von Erdölund<br />
Erdgaslagerstätten. Dabei werden Vibratorfahrzeuge zur mechanischen Anregung des Bodens eingesetzt.<br />
Außerdem werden für einen Zeitraum von drei bis vier Wochen Messkabel oberirdisch ausgelegt.<br />
Dem Landesamt für Geologie und Bergbau liegt diesbezüglich ein Antrag auf die nach § 51 BBergG notwendige<br />
bergrechtliche Genehmigung des Hauptbetriebsplans vor. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Hagenbach</strong> angehört. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat am 29.08.2012 dazu folgende<br />
Stellungnahme abgegeben:<br />
1. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt den Hauptbetriebsplan für die Durchführung seismischer<br />
Aufsuchungstätigkeiten – 3D Seismik MOW (Mittlerer Oberrhein West) zur Kenntnis.<br />
2. Die Untersuchungen mit schwerem Gerät, das erhebliche Erschütterungen auslösen kann, erstrecken sich auch<br />
auf die Siedlungsflächen. Die Bedenken des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates richten sich daher vor allem gegen das<br />
vorgesehene Verfahren, das Schäden wegen Erschütterungen an den Anlagen der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
(Wasserleitung, Kanal etc.) verursachen kann. Zudem sind durch die enge und alte Bausubstanz Schäden an den<br />
Gebäuden in den Ortschaften zu erwarten.
3. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat fordert deshalb:<br />
Seite 3<br />
- Die Notwendigkeit der seismischen Erkundungen im Siedlungsbereich kritisch zu hinterfragen.<br />
- Sofern eine Erkundung auch im Siedlungsbereich nicht vermieden werden kann, sollen vorab<br />
Beweissicherungen der vorhandenen Bausubstanz auf Kosten der Antragstellerin durchgeführt werden, um<br />
Altschäden von evtl. erzeugten Neuschäden zweifelsfrei unterscheiden zu können.<br />
- In Bereichen, in denen der Abwasserkanal und die Verrohrungen von Bächen oberflächennah verlegt sind (z.<br />
B. in Neuburg oder der Seegrabenkanal), darf nicht gerüttelt werden.<br />
- In Bereichen vor und nach Brücken und Durchlässen soll beim Einsatz des Rüttelverfahrens ein<br />
Mindestabstand von 50 m eingehalten werden.<br />
- Eine Bankbürgschaft in Höhe von 1.000.000 € wird gefordert, um die Finanzierung einer evtl.<br />
Schadensregulierung (Gebäudeschäden, Schäden an Wasserleitung und Kanäle etc.) im Vorfeld schon sicher<br />
zustellen.<br />
- Es soll eine Umkehr der Beweislast gelten. Bei Schäden, die auf eine Bewegung des Untergrunds / der<br />
Erdoberfläche zurückgehen, wird vermutet, dass die seismische Aufsuchungstätigkeit dafür ursächlich war.<br />
Zwischenzeitlich fanden Begehungen der Örtlichkeit mit der Tiefbauabteilung der VG-Verwaltung zur<br />
Abklärung der genauen Anregungspunkte statt. Die aktualisierte Karte wird in der Sitzung bereitgehalten und<br />
kann bei der VG-Verwaltung, Zi. 210 eingesehen werden.<br />
Zur Verringerung des Schadensrisikos wurden dabei verschiedene Anregungspunkte verlegt:<br />
- Die Anregungspunkte wurden aus der Rheinstraße entfernt und in die Straße Am Heßbach verlegt.<br />
- In der Rietburgstraße sind einzelne Punkte entfallen .<br />
- Der Betonplattenweg hinter dem Neubaugebiet Nord in der Verlängerung des Fleckensteinweges wurde heraus<br />
genommen; hierfür soll jetzt der parallel verlaufende Wiesenweg genutzt werden.<br />
Von allen Anregungspunkten werden mindestens fünf Meter Abstand zu den Fassaden der umliegenden<br />
Gebäude eingehalten. Auf Abwasserrohre muss bei der konkreten Platzierung der Anregungspunkte auf der<br />
Straße Rücksicht genommen werden (Ausweichen um einige Meter).<br />
Innerhalb der Ortslage soll ein kleineres Vibro-Fahrzeug zum Einsatz kommen (9 t statt 24 t). Auch diese<br />
Abrede soll noch in den Vertragstext aufgenommen werden.<br />
Eine Garantie, dass damit sämtliche Risiken ausgeschlossen sind, bedeuten diese Maßnahmen zur<br />
Risikoverringerung aus Sicht der Verwaltung (Tiefbauabteilung) jedoch nicht.<br />
Zur Durchführung der Messungen erbittet die GDF Suez die Gestattung der Stadt <strong>Hagenbach</strong> zur Benutzung der<br />
gemeindeeigenen Flächen, Straßen und Wege. Hierzu liegen zwei Vertragsentwürfe vor; einer betrifft die<br />
Waldflächen, der andere die restlichen Flächen, wozu auch die Ortslage zählt.<br />
Die Vertragsentwürfe enthalten auch Regelungen zur Beweissicherung und zur Schadensersatzpflicht bei<br />
Straßen- oder Gebäudeschäden mit Beweislastumkehr. Zur Beweissicherung ist vorgesehen, dass sämtliche<br />
Gebäude von außen begutachtet (fotografiert) werden; bei Hinweisen auf bereits vorhandene Mängel, Risse etc.<br />
wird eine gesonderte Begutachtung erfolgen. Dies soll noch in den Vertragstext mit aufgenommen werden.<br />
Sollte der Stadtrat die Gestattung zum (innerörtlichen) Einsatz der Vibratorfahrzeuge versagen, so bittet die Fa.<br />
GDF SUEZ darum, dass wenigstens das Auslegen der Messkabel gestattet wird. Damit können auch innerhalb<br />
der Stadt noch entferntere seismische Anregungen gemessen werden.<br />
Nach kontroverser Diskussion der Fraktionen untereinander und der Fraktionen mit Herrn Sievert, fasste der<br />
Stadtrat folgende<br />
B e s c h l ü s s e:
Seite 4<br />
1) Der Stadtrat beschließt den Abschluss der Gestattungsverträge mit der Fa. GDF Suez E & P Deutschland<br />
GmbH<br />
2) Die Messungen dürfen nur bis zu 200 m entfernt von der Bebauung durchgeführt werden<br />
3) Innerhalb der Stadt dürfen nur Messkabel ausgelegt werden<br />
Diese Beschlüsse wurden mit einer Stimmenmehrheit mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und keiner Enthaltung<br />
getroffen.<br />
3. Zweite Änderung des Bebauungsplans „Bauen am Bahnhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a<br />
BauGB – Änderungsbeschluss<br />
Es wurde festgestellt, dass die beiden Doppelhäuser auf den Grundstücken Pl.Nr. 2129/46, 2129/47,<br />
2129/48 und 2129/49 abweichend von den Angaben im Bauantrag und den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplans „Wohnen am Bahnhof“ errichtet wurden. Beim Einmessen und Anlegen der Keller für<br />
die beiden Doppelhäuser wurde versehentlich eine vordere Baugrenze von 3 m anstelle von 5 m<br />
angenommen.<br />
Die Doppelhaushälften sollten ursprünglich versetzt mit einem Abstand von jeweils 5 m bzw. 6 m zur<br />
Gehweghinterkante errichtet werden. Tatsächlich wurden die Doppelhaushälften mit einem Abstand von<br />
jeweils 3 m und 5 m zur Straße hin eingerückt. Die vordere Baugrenze von 5 m wird damit teilweise um 2<br />
m überschritten. Da es sich hierbei um keine geringfügige Überschreitung handelt, ist eine Befreiung<br />
nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich. Der Bauherr stellte daher den Antrag auf<br />
Bebauungsplanänderung.<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Von der<br />
Umweltprüfung und dem Umweltbericht kann daher abgesehen werden.<br />
Geltungsbereich der 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB:<br />
Der Geltungsbereich des Plangebietes bleibt unverändert. Die Kosten für die 2. Änderung des<br />
Bebauungsplans „Wohnen am Bahnhof“ werden vom Bauherren getragen. Eine vertragliche Regelung ist<br />
zu treffen.<br />
Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO sind zu beachten. Ratsmitglieder, bei denen ein<br />
Ausschließungsgrund nach § 22 Abs. 1 GemO vorliegt, haben dies dem Stadtbürgermeister vor der<br />
Beratung und Entscheidung mitzuteilen. Nach kontroverser Diskussion fasste der Stadtrat folgenden<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der Stadtrat lehnt die Zweite Änderung des Bebauungsplans „Wohnen am Bahnhof“ im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13a BauGB ab.<br />
Der Beschluss wurde mit 3 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen getroffen.<br />
4a) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />
Von den Pfalzwerken AG wurde eine Spende in Höhe von 800 € angeboten.<br />
Verwendungszweck der Zuwendung: Spende für die Stadt <strong>Hagenbach</strong><br />
Stadtbürgermeister Scherrer Schlug vor, die Spende dem ASB-Seniorenzentrum, zur Anschaffung eines<br />
Liegenlifters, zukommen zu lassen. Der erste Stadtbeigeordnete Münzing begrüßte diesen Vorschlag und<br />
ergänzte, dass dies Menschen auf Ihrem letzten Lebensabschnitt unterstützen werden sollten. Die SPD-Fraktion<br />
war mit dem Vorschlag nicht einverstanden, die Spende an einen Privaten zu vergeben.<br />
Der Stadt fasste dann folgende<br />
B e s c h l ü s s e:<br />
1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.
Seite 5<br />
Die Annahme der Zuwendung wurde einstimmig beschlossen<br />
2) Die Spende soll für das ASB-Seniorenzentrum verwendet werden.<br />
Der Beschluss wurde mit 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt.<br />
4b) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />
Von verschiedenen juristischen Personen wurden Spenden in einer Gesamthöhe von 9.305,35 € angeboten.<br />
Verwendungszweck der Zuwendung: Spende für die Stadt <strong>Hagenbach</strong> - Stadtfest<br />
Der Stadt fasste dann folgenden<br />
1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />
Der Beschluss wurde einstimmig getroffen<br />
B e s c h l u s s:<br />
4c) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />
Der Stadt wurde von dem Verein der <strong>Hagenbach</strong> Geschäftswelt eine Spende in Höhe von 150 € angeboten.<br />
Verwendungszweck der Spende: Spende für den Kindergarten Regenbogen.<br />
Der Stadtrat fasste folgenden<br />
1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />
Der Beschluss wurde einstimmig getroffen<br />
B e s c h l u s s:<br />
4d) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />
Der Stadt wurde von dem Verein der <strong>Hagenbach</strong> Geschäftswelt eine Spende in Höhe von 150 € angeboten.<br />
Verwendungszweck der Spende: Spende für den Kindergarten Kinderland<br />
Der Stadtrat fasste folgenden<br />
1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />
Der Beschluss wurde einstimmig getroffen<br />
B e s c h l u s s:<br />
4e) Genehmigung von Spenden; Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO<br />
Der Stadt wurde von der Sparkasse Germersheim-Kandel eine Spende in Höhe von 200 € angeboten.<br />
Verwendungszweck der Zuwendung: Spende für den Kindergarten Regenbogen<br />
Der Stadtrat fasste folgenden<br />
B e s c h l u s s:
1) Der Stadtrat beschließt die Annahme der Zuwendung.<br />
Der Beschluss wurde einstimmig getroffen<br />
5) Auftragsvergaben<br />
Seite 6<br />
Es gab keine Auftragvergaben, stattdessen wurde über folgende Angelegenheiten diskutiert:<br />
Aus dem Stadtrat wurde die Frage gestellt, was mit abgemeldeten Autos passiert, aus denen umweltschädliche<br />
Stoffe austreten können. Stadtbürgermeister Scherrer antwortete daraufhin, dass die zuständige Kreisverwaltung<br />
in solchen Angelegenheiten benachrichtigt wird.<br />
Weiterhin trug Stadtbürgermeister Scherrer vor, dass das Ordnungsamt zusammen mit der Kreisverwaltung das<br />
Leuchtschild der Familie Kayicki auf der Habsburgerallee überprüft hat. Dabei wurde festgestellt, dass gegen<br />
keine ordnungs- und baurechtlichen Vor<strong>schrift</strong>en verstoßen wird.<br />
6) Einwohnerfragen<br />
Seitens der Einwohner wurden keine Fragen gestellt<br />
7) Sonstiges, Wünsche, Anträge<br />
Ein Ratsmitglied trug vor, das es etwa vor 6 bis 7 Wochen einen Wasserrohrbruch in der Kurpfalzstraße gab.<br />
Zudem wurde auf die schwierige Parksituation an der Kreuzung Bahnhofstraße / Raiffeisenstraße hingewiesen.<br />
Es wurde zudem vorgetragen, dass auf dem Parkplatz am Bahnhof Halter ihr Auto abstellen, obwohl sie nicht<br />
mit dem Zug fahren. Bürgermeister Scherrer wies daraufhin, dass es sehr schwierig zu kontrollieren ist, wer dort<br />
parken darf, weil er Zug fährt und nicht.<br />
Stadtbürgermeister Scherrer gab einen Abriss von dem Jahr 2012. Dabei ging er darauf ein, was u.a. in der Stadt<br />
<strong>Hagenbach</strong> für Maßnahmen umgesetzt wurden und was für Projekte noch im Gange sind.<br />
U.a. erwähnte er, dass das ASB-Seniorenzentrum fertig gestellt wurde. Zudem wurde in diesem Jahr der Ausbau<br />
der Schloßgärtenstraße und des Alten Rathauses vorangetrieben. Bezüglich des Brunnenfests, lobte er die gute<br />
Zusammenarbeit der Vereine. Ebenfalls lobte er das Theaterstück „Stadtmadame“, das dreimal ausverkauft war<br />
und bei dem ehrenamtliche Bürger auftreten. Zudem erwähnte er das 40-jährige Jubiläum der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>, das in diesem Jahr gefeiert wurde und die Wahl zum Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>.<br />
Im Jahr 2012 habe man auch erreicht, dass der Blumenwettbewerb „Entente Florale“ 2013 in der Stadt<br />
<strong>Hagenbach</strong> durchgeführt wird. Abschließend bedankt sich der Stadtbürgermeister Scherrer beim Stadtrat sowie<br />
beim Bürgermeister Scherrer für die stets gute Zusammenarbeit. Auch der erste Stadtbeigeordnete Münzing<br />
bedankte sich beim Stadtrat, sowie beim Bürgermeister Scherrer für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2012. Der<br />
Vorsitzende schloss um 20:20 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />
Der Vorsitzende schloss um 21:05 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.<br />
Der Schriftführer Der Vorsitzende<br />
Thorsten Fuhrmann Stadtbürgermeister F.X. Scherrer
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