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Dorfgemeinschaftshaus in Schweighausen - Verbandsgemeinde ...

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Die Endre<strong>in</strong>igung ist spätestens an dem der Benutzung folgenden dritten Tag abgeschlossen.<br />

Bei Nichte<strong>in</strong>haltung dieser Re<strong>in</strong>igungsfrist werden die benutzten Räume auf Kosten des<br />

Benutzers durch die Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>düblichem Stundenlohn gere<strong>in</strong>igt. Tische und Stühle<br />

s<strong>in</strong>d nach abgeschlossener Re<strong>in</strong>igung so zu stellen, wie sie vor der Benutzung angetroffen<br />

wurden. Der Hausmeister hat die Aufgabe die Heizung, die Wasserleitung, den<br />

Inventarbestand und die Sauberhaltung der Räumlichkeiten und des Inventars nach jeder<br />

Veranstaltung zu kontrollieren. Bei Beanstandungen und Zuwiderhandlungen der<br />

Bestimmungen ist der Hausmeister verpflichtet, diese sofort der Geme<strong>in</strong>deverwaltung zu<br />

melden.<br />

§ 4 Haftung<br />

(1) Der Benutzer oder die Benutzergruppe haftet für alle Schäden, die der Ortsgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Schweighausen</strong> an dem festen und beweglichen Inventar, am Gebäude und an den<br />

Zugangswegen durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.<br />

(2) Der Benutzer oder die Benutzergruppe stellt die Geme<strong>in</strong>de <strong>Schweighausen</strong> von etwaigen<br />

Haftpflichtansprüchen se<strong>in</strong>er Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher se<strong>in</strong>er<br />

Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der<br />

Benutzung des <strong>Dorfgeme<strong>in</strong>schaftshaus</strong>es und se<strong>in</strong>er Außenanlagen stehen. Der Benutzer oder<br />

die Benutzergruppe verzichtet se<strong>in</strong>erseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die<br />

Ortsgeme<strong>in</strong>de <strong>Schweighausen</strong> und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die<br />

Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Ortsgeme<strong>in</strong>de <strong>Schweighausen</strong> und<br />

deren Bediensteten und Beauftragten. Von dieser Vere<strong>in</strong>barung bleibt die Haftung der<br />

Ortsgeme<strong>in</strong>de <strong>Schweighausen</strong> als Grundstückseigentümer<strong>in</strong> für den sicheren Bauzustand<br />

gem. § 836 BGB unberührt.<br />

(3) Die Ortsgeme<strong>in</strong>de <strong>Schweighausen</strong> haftet nicht für abgestellte Fahrzeuge und andere von<br />

den Benutzern mitgebrachten oder abgestellten Sachen.<br />

(4) Beschädigungen oder Mängel der Räume, die bei der Benutzungsübernahme festgestellt<br />

werden, s<strong>in</strong>d dem Ortsbürgermeister der Ortsgeme<strong>in</strong>de <strong>Schweighausen</strong> sofort mitzuteilen.<br />

( 5) Schäden am benutzten Gebäude, an den Räumen und E<strong>in</strong>richtungsgegenständen, die<br />

durch die Nutzung entstanden s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d dem Ortsbürgermeister der Ortsgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Schweighausen</strong> umgehend anzuzeigen.<br />

§ 5 Gebühren<br />

(1) Die Überlassung der Räume erfolgt grundsätzlich gegen e<strong>in</strong>e Benutzungsgebühr, außer<br />

den im nachfolgenden Absatz (2) genannten Fällen.<br />

2) E<strong>in</strong>e unentgeltliche Benutzung wird zugesagt für<br />

a) alle kirchlichen Veranstaltungen<br />

b) Veranstaltungen des Gemischten Chores<br />

c) Ausbildungslehrgänge der Ersten Hilfe oder Selbstschutz<br />

§ 6 Höhe der Gebühren<br />

(1) Für die Nutzung aller Räume pro Tag werden folgende Gebühren erhoben bei:<br />

• Trauerfeiern 30,00 €<br />

• Andere Familienfeiern 40,00 €<br />

• Für Bühnennutzung ohne Küche 30,00 €<br />

• Für Benutzung der Küche (<strong>in</strong>kl. Küche) 20,00 €<br />

• Für ausschließliche Toilettenbenutzung 10,00 €<br />

• Für komplette Halle für örtliche Vere<strong>in</strong>e 80,00 €<br />

• Für komplette Halle für auswärtige Nutzer werden<br />

Sondervere<strong>in</strong>barungen getroffen

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