Pflegehelfer/-in in der Alten - Volkshochschule Meppen
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Allgeme<strong>in</strong>e Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen für<br />
langfristige Lehrgänge<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
♦ Soweit für e<strong>in</strong>en Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben s<strong>in</strong>d, ist <strong>der</strong>en Erfüllung<br />
Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Teilnahme.<br />
Anmeldung<br />
♦ Die Anmeldung zu e<strong>in</strong>em Lehrgang hat grundsätzlich spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeg<strong>in</strong>n schriftlich zu<br />
erfolgen. Spätere Anmeldungen s<strong>in</strong>d nach Rücksprache ggf. möglich.<br />
♦ Für jeden Lehrgang ist e<strong>in</strong>e Anmeldung auszufüllen, mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>/die Teilnehmer/<strong>in</strong> diese<br />
Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen anerkennt.<br />
Lehrgangskosten<br />
♦ Der/die Teilnehmer/<strong>in</strong> verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung <strong>der</strong> Lehrgangskosten. Sie werden - nach<br />
Erteilung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zugsermächtigung - direkt vom Konto <strong>der</strong> Teilnehmer<strong>in</strong>/des Teilnehmers abgebucht.<br />
♦ Die Lehrgangskosten und ihre Fälligkeit s<strong>in</strong>d unabhängig von Leistungen Dritter.<br />
Lehrplan<br />
♦ Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeg<strong>in</strong>n gültigen Lehrplans. Än<strong>der</strong>ungen bleiben<br />
vorbehalten.<br />
♦ Der Wechsel e<strong>in</strong>er Lehrkraft begründet ke<strong>in</strong>e außerordentliche Kündigung.<br />
Absage e<strong>in</strong>es Lehrgangs<br />
♦ Die VHS behält sich vor, bei mangeln<strong>der</strong> Beteiligung o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en Gründen im Programm angekündigte<br />
Lehrgänge abzusagen. Muss e<strong>in</strong> laufen<strong>der</strong> Lehrgang abgesagt werden, so s<strong>in</strong>d die Lehrgangskosten bis zum<br />
letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber h<strong>in</strong>aus bereits gezahlte Beträge werden erstattet.<br />
♦ Weitergehende Ansprüche <strong>der</strong> Teilnehmer/<strong>in</strong>nen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Schadenersatzansprüche bei wesentlichen<br />
Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Absage e<strong>in</strong>es Lehrgangs, s<strong>in</strong>d ausgeschlossen.<br />
Rücktritt von <strong>der</strong> Anmeldung / Kündigung <strong>der</strong> Lehrgangsteilnahme<br />
♦ Anmeldungen können bis spätestens e<strong>in</strong>en Monat vor Lehrgangsbeg<strong>in</strong>n kostenfrei zurück genommen<br />
werden.<br />
♦ Abmeldungen müssen schriftlich bei <strong>der</strong> VHS-Geschäftsstelle erfolgen.<br />
♦ Abmeldungen bei Dozenten/Lehrgangsleitern s<strong>in</strong>d unwirksam.<br />
♦ Bei langfristigen Lehrgängen beträgt - wenn nicht an<strong>der</strong>s vere<strong>in</strong>bart - die Kündigungsfrist e<strong>in</strong>en Monat zum<br />
Ende des Lehrgangs-Quartals. E<strong>in</strong>e Kündigung im ersten Lehrgangs-Quartal ist nicht möglich.<br />
♦ Bei Kündigung <strong>der</strong> Lehrgangsteilnahme <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>s begründeten E<strong>in</strong>zelfällen während des ersten<br />
Lehrgangshalbjahres werden 10 % <strong>der</strong> Lehrgangskosten für Verwaltungsaufwendungen <strong>in</strong> Rechnung<br />
gestellt.<br />
♦ Das Fernbleiben vom Lehrgang gilt nicht als Kündigung.<br />
Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen<br />
♦ Der/Die Teilnehmer/-<strong>in</strong> verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten,<br />
Anweisungen <strong>der</strong> Schulleitung und <strong>der</strong>en Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen,<br />
die Unterlagen, die für die Feststellung <strong>der</strong> Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und <strong>der</strong><br />
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d, rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit<br />
diesem Vertrag e<strong>in</strong>gegangenen Verpflichtungen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
♦ Teilnehmer/-<strong>in</strong>nen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
♦ Mündliche Absprachen haben ke<strong>in</strong>e Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.<br />
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