Fachkosmetiker - Volkshochschule Meppen
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Allgemeine<br />
Teilnahmebedingungen für<br />
langfristige Lehrgänge<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
♦ Soweit für einen Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung<br />
Voraussetzung für eine Teilnahme.<br />
Anmeldung<br />
♦ Die Anmeldung zu einem Lehrgang hat grundsätzlich spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn<br />
schriftlich zu erfolgen. Spätere Anmeldungen sind nach Rücksprache ggf. möglich.<br />
♦ Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen, mit der der/die Teilnehmer/in diese<br />
Teilnahmebedingungen anerkennt.<br />
Lehrgangskosten<br />
♦ Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Lehrgangskosten. Sie werden -<br />
nach Erteilung einer Einzugsermächtigung - direkt vom Konto der Teilnehmerin/des Teilnehmers<br />
abgebucht.<br />
♦ Die Lehrgangskosten und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter.<br />
Lehrplan<br />
♦ Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans. Änderungen<br />
bleiben vorbehalten.<br />
♦ Der Wechsel einer Lehrkraft begründet keine außerordentliche Kündigung.<br />
Absage eines Lehrgangs<br />
♦ Die VHS behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen im Programm<br />
angekündigte Lehrgänge abzusagen. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die<br />
Lehrgangskosten bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte<br />
Beträge werden erstattet.<br />
♦ Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer/innen, insbesondere Schadenersatzansprüche bei<br />
wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen.<br />
Rücktritt von der Anmeldung / Kündigung der Lehrgangsteilnahme<br />
♦ Anmeldungen können bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurück<br />
genommen werden.<br />
♦ Abmeldungen müssen schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle erfolgen.<br />
♦ Abmeldungen bei Dozenten/Lehrgangsleitern sind unwirksam.<br />
♦ Bei langfristigen Lehrgängen beträgt - wenn nicht anders vereinbart - die Kündigungsfrist einen<br />
Monat zum Ende des Lehrgangs-Quartals. Eine Kündigung im ersten Lehrgangsquartal ist nicht<br />
möglich.<br />
♦ Bei Kündigung der Lehrgangsteilnahme in besonders begründeten Einzelfällen während des ersten<br />
Lehrgangshalbjahres werden 10 % der Lehrgangskosten für Verwaltungsaufwendungen in<br />
Rechnung gestellt.<br />
♦ Das Fernbleiben vom Lehrgang gilt nicht als Kündigung.<br />
Teilnahmebedingungen<br />
♦ Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten,<br />
Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht<br />
teilzunehmen, die Unterlagen, die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang<br />
und der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig<br />
vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.<br />
♦ Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
♦ Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.