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Fachkosmetiker - Volkshochschule Meppen

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Allgemeine<br />

Teilnahmebedingungen für<br />

langfristige Lehrgänge<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

♦ Soweit für einen Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung<br />

Voraussetzung für eine Teilnahme.<br />

Anmeldung<br />

♦ Die Anmeldung zu einem Lehrgang hat grundsätzlich spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn<br />

schriftlich zu erfolgen. Spätere Anmeldungen sind nach Rücksprache ggf. möglich.<br />

♦ Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen, mit der der/die Teilnehmer/in diese<br />

Teilnahmebedingungen anerkennt.<br />

Lehrgangskosten<br />

♦ Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Lehrgangskosten. Sie werden -<br />

nach Erteilung einer Einzugsermächtigung - direkt vom Konto der Teilnehmerin/des Teilnehmers<br />

abgebucht.<br />

♦ Die Lehrgangskosten und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter.<br />

Lehrplan<br />

♦ Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans. Änderungen<br />

bleiben vorbehalten.<br />

♦ Der Wechsel einer Lehrkraft begründet keine außerordentliche Kündigung.<br />

Absage eines Lehrgangs<br />

♦ Die VHS behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen im Programm<br />

angekündigte Lehrgänge abzusagen. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die<br />

Lehrgangskosten bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte<br />

Beträge werden erstattet.<br />

♦ Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer/innen, insbesondere Schadenersatzansprüche bei<br />

wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen.<br />

Rücktritt von der Anmeldung / Kündigung der Lehrgangsteilnahme<br />

♦ Anmeldungen können bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurück<br />

genommen werden.<br />

♦ Abmeldungen müssen schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle erfolgen.<br />

♦ Abmeldungen bei Dozenten/Lehrgangsleitern sind unwirksam.<br />

♦ Bei langfristigen Lehrgängen beträgt - wenn nicht anders vereinbart - die Kündigungsfrist einen<br />

Monat zum Ende des Lehrgangs-Quartals. Eine Kündigung im ersten Lehrgangsquartal ist nicht<br />

möglich.<br />

♦ Bei Kündigung der Lehrgangsteilnahme in besonders begründeten Einzelfällen während des ersten<br />

Lehrgangshalbjahres werden 10 % der Lehrgangskosten für Verwaltungsaufwendungen in<br />

Rechnung gestellt.<br />

♦ Das Fernbleiben vom Lehrgang gilt nicht als Kündigung.<br />

Teilnahmebedingungen<br />

♦ Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten,<br />

Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht<br />

teilzunehmen, die Unterlagen, die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang<br />

und der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig<br />

vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.<br />

♦ Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

♦ Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.

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