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SV 191-2011 - Stadt Visselhövede

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durch den städtischen Haushalt auch noch die Kosten für den Regenwasserkanal an der<br />

Ausbaustrecke in Höhe von 248.000 € und die Beleuchtung an der B440 in Höhe von<br />

115.000 € bereit gestellt werden müssen.<br />

Außerhalb dieser Vereinbarung besteht für die <strong>Stadt</strong> Visselhövede ein weiterer<br />

Erstattungsanspruch gegen den Bund aufgrund vorfinanzierter Kosten für Grunderwerb und<br />

Abbruch im Kreuzungsbereich der L171 / B440 in Höhe von 268.465,00€. Der Bund hat aus<br />

seinem Kostenanteil von 163.906 € zum Jahresende 2010 bereits einen Anteil von 108.000 €<br />

erstattet. Der Restbetrag von 55.906 € steht noch zur Erstattung an.<br />

Fraglich ist, ob die <strong>Stadt</strong> die unter § 7 der Vereinbarung (Grunderwerb) geregelte<br />

Kostenteilung, die sich aus den Breiten der Teileinrichtungen ergibt, so akzeptieren soll. Wie<br />

bereits dargelegt, hat die <strong>Stadt</strong> die Grunderwerbs- und Abbruchkosten auf der Grundlage<br />

früherer Kostenteilungsvereinbarungen vorfinanziert. Die seinerzeitige Kostenbeteiligung der<br />

<strong>Stadt</strong> war deutlich geringer, da die Vorplanung von anderen Breiten und Verteilungen<br />

ausging. Im Vertrauen auf die alten Vereinbarungen hat die <strong>Stadt</strong> im Vorgriff der Maßnahme<br />

den Grunderwerb getätigt, die Gebäude abgebrochen und die Kosten über einen langen<br />

Zeitraum vorfinanziert. Insbesondere die Einrichtung des Parkstreifens aber auch die<br />

verbreiterten Rad- und Gehwege verändern den Kostenanteil zu Ungunsten der <strong>Stadt</strong> um<br />

rund 45.000 €. Diese Ausgangslage sollte noch einmal mit der Führung der Landesbehörde<br />

erörtert werden.<br />

Im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung der <strong>Stadt</strong> Visselhövede sind für die anteiligen<br />

städtischen Kosten (Geh- und Radwege, Parkstreifen, Bepflanzung, Beleuchtung) Straßenausbaubeiträge<br />

von den Anliegern zu erheben, soweit die Grundstücke außerhalb des<br />

Sanierungsgebietes liegen. Innerhalb des Sanierungsgebietes wird der städtische Aufwand<br />

aus Städtebauförderungsmitteln beglichen und die Anlieger werden über die<br />

Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch an den Maßnahmen beteiligt.<br />

Im Auftrage<br />

Bernd Dittmers<br />

Amtsleiter<br />

Zur Beratung freigegeben Franka Strehse<br />

Bürgermeisterin<br />

<strong>191</strong>-<strong>2011</strong> Seite 2 von 2

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