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SV 191-2011 - Stadt Visselhövede

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STADT VISSELHÖVEDE<br />

DIE BÜRGERMEISTERIN<br />

Sitzungsvorlage<br />

( X ) Presse – Erst ab Sitzungstermin zur Veröffentlichung freigegeben<br />

A u s s c h u s s / Gremium Beratung Datum Abstimmung: Z<br />

Bauausschuss öffentlich 23.11.<strong>2011</strong><br />

Verwaltungsausschuss nicht öffentlich 01.12.<strong>2011</strong><br />

Tagesordnungspunkt: Ausbau der Bundesstraße 440 in der OD Visselhövede -<br />

Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung<br />

Beschlussvorschlag: Dem Entwurf der Vereinbarung zum Ausbau der B440 in der<br />

OD Visselhövede zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland, dem Land Niedersachsen und der <strong>Stadt</strong><br />

Visselhövede wird grundsätzlich zugestimmt.<br />

Über die Kostenteilung der Grunderwerbs- und<br />

Abbruchkosten an der „Lindenstraße“ (Vereinbarungstext §§<br />

7 und 8) soll erneut mit der NLStBV verhandelt werden, um<br />

den städtischen Kostenanteil zu reduzieren.<br />

Sachverhalt:<br />

Wie bekannt, wird die Bundesstraße 440 in der Ortsdurchfahrt Visselhövede, von der<br />

„Großen Straße“ (Sparkasse) bis zur Einmündung der „Dammstraße“ im nächsten Jahr<br />

ausgebaut werden. Wesentliche Änderungsbereiche sind dabei die Änderung der<br />

Einmündung der Landesstraße 171 („Große Straße“) in die B440 sowie die Schaffung einer<br />

Kreisverkehrsanlage am Lindenplatz. Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,<br />

Geschäftsbereich Verden (NLStbV), hat den Entwurf einer Vereinbarung vorgelegt, in dem<br />

alle Fragen, die sich aus dem Bau und der Unterhaltung ergeben, zwischen den<br />

Maßnahmeträgern (Bund, Land, <strong>Stadt</strong>) geregelt werden. Darüber hinaus regelt die<br />

Vereinbarung die Teilung der Kosten zwischen dem Bund, dem Land und der <strong>Stadt</strong>.<br />

Die Vereinbarung wird mit einer Ablösungsberechnung und der Berechnung der<br />

Kostenanteile der Sitzungsvorlage beigefügt. In der Sitzung des Fachausschusses werden<br />

die Inhalte der Vereinbarung vorgestellt.<br />

Wie auf der Seite 11 der Kostenanteilsberechnung erkennbar, summiert die<br />

Gesamtbelastung der <strong>Stadt</strong> bei einer Summe von 370.289,00 €. Dieser Summe stehen die<br />

Kostenbeteiligungen des Bundes an den städtischen Kosten für die Straßenentwässerung in<br />

Höhe von 119.600 € sowie die Ablösung künftiger Unterhaltungsleistungen für gemeinsame<br />

Geh- und Radwege in Höhe von 66.500 € gegenüber. Insgesamt liegen die aus der<br />

Vereinbarung resultierenden städtischen Belastungen daher bei einem Gesamtbetrag von<br />

184.189 €.<br />

Zur Vervollständigung wird aber darauf hingewiesen, dass neben den genannten Kosten<br />

Seite 1<br />

Lfd. Nr.: <strong>191</strong>-<strong>2011</strong><br />

Sachbearbeiter/in:<br />

Gerd Köhnken<br />

Az.: 663-23<br />

Datum: 15.11.<strong>2011</strong>


durch den städtischen Haushalt auch noch die Kosten für den Regenwasserkanal an der<br />

Ausbaustrecke in Höhe von 248.000 € und die Beleuchtung an der B440 in Höhe von<br />

115.000 € bereit gestellt werden müssen.<br />

Außerhalb dieser Vereinbarung besteht für die <strong>Stadt</strong> Visselhövede ein weiterer<br />

Erstattungsanspruch gegen den Bund aufgrund vorfinanzierter Kosten für Grunderwerb und<br />

Abbruch im Kreuzungsbereich der L171 / B440 in Höhe von 268.465,00€. Der Bund hat aus<br />

seinem Kostenanteil von 163.906 € zum Jahresende 2010 bereits einen Anteil von 108.000 €<br />

erstattet. Der Restbetrag von 55.906 € steht noch zur Erstattung an.<br />

Fraglich ist, ob die <strong>Stadt</strong> die unter § 7 der Vereinbarung (Grunderwerb) geregelte<br />

Kostenteilung, die sich aus den Breiten der Teileinrichtungen ergibt, so akzeptieren soll. Wie<br />

bereits dargelegt, hat die <strong>Stadt</strong> die Grunderwerbs- und Abbruchkosten auf der Grundlage<br />

früherer Kostenteilungsvereinbarungen vorfinanziert. Die seinerzeitige Kostenbeteiligung der<br />

<strong>Stadt</strong> war deutlich geringer, da die Vorplanung von anderen Breiten und Verteilungen<br />

ausging. Im Vertrauen auf die alten Vereinbarungen hat die <strong>Stadt</strong> im Vorgriff der Maßnahme<br />

den Grunderwerb getätigt, die Gebäude abgebrochen und die Kosten über einen langen<br />

Zeitraum vorfinanziert. Insbesondere die Einrichtung des Parkstreifens aber auch die<br />

verbreiterten Rad- und Gehwege verändern den Kostenanteil zu Ungunsten der <strong>Stadt</strong> um<br />

rund 45.000 €. Diese Ausgangslage sollte noch einmal mit der Führung der Landesbehörde<br />

erörtert werden.<br />

Im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung der <strong>Stadt</strong> Visselhövede sind für die anteiligen<br />

städtischen Kosten (Geh- und Radwege, Parkstreifen, Bepflanzung, Beleuchtung) Straßenausbaubeiträge<br />

von den Anliegern zu erheben, soweit die Grundstücke außerhalb des<br />

Sanierungsgebietes liegen. Innerhalb des Sanierungsgebietes wird der städtische Aufwand<br />

aus Städtebauförderungsmitteln beglichen und die Anlieger werden über die<br />

Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch an den Maßnahmen beteiligt.<br />

Im Auftrage<br />

Bernd Dittmers<br />

Amtsleiter<br />

Zur Beratung freigegeben Franka Strehse<br />

Bürgermeisterin<br />

<strong>191</strong>-<strong>2011</strong> Seite 2 von 2

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