Qualitätssicherungsvereinbarung - voestalpine
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<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />
Seite 2/5<br />
1 Zweck der <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong><br />
Diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> benennt und regelt alle zwischen <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
und den Lieferanten (Partner) vorgesehenen qualitätssichernden Maßnahmen.<br />
Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner ganz allgemein, alle geeigneten qualitätssichernden Maßnahmen zu<br />
ergreifen, damit er bei allen Lieferungen die vertraglich vereinbarte bzw. spezifizierte Qualität erreicht.<br />
2 Voraussetzungen<br />
Der Partner verpflichtet sich <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG den Nachweis zu erbringen, dass er nach<br />
DIN EN ISO 9001, VDA 6.X, oder ISO/TS16949 in der jeweils gültigen Form zertifiziert ist. ISO14001 ist<br />
anzustreben.<br />
3 Anwendungsbereich<br />
Diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> ist Bestandteil aller Verträge zur Herstellung und Lieferung von<br />
Kaufteilen,Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial, die wir mit dem Partner abschlossen haben, auch wenn im<br />
Einzelfall auf diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> nicht Bezug genommen wird.<br />
4 Qualitätsanforderungen<br />
Die einzelnen Qualitätsanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Lieferverträgen, insbesondere aus den<br />
dazugehörigen technischen Spezifikationen, technischen Dokumentationen, Zeichnungen, Eigen- oder<br />
Fremdformen, Mustern, usw.<br />
Der Partner liefert ausschließlich Material, welches die Anforderungen der ILRS (International List of Reportable<br />
Substances) der IMDS (Internationalen Material Daten System) erfüllt.<br />
Der Partner hat die jeweils aktuellen, ihm zur Verfügung gestellten Qualitätsanforderungen zu beachten.<br />
Der Partner verpflichtet sich für den Herstellungsprozess der zu liefernden Produkte eine Prozess-FMEA zu<br />
unterhalten. Auf Verlangen ist diese FMEA <strong>voestalpine</strong> Polynorm zur Einsicht vorzulegen.<br />
5 Prüfpläne und Prüfanweisungen<br />
Der Partner verpflichtet sich, in eigener Verantwortung den Produktionsprozess und die Qualitätssicherung so zu<br />
planen und zu realisieren, dass eine umfassende Steuerung und Überwachung gewährleistet ist und die an die<br />
Erzeugnisse gestellten Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Sofern in den vereinbarten technischen<br />
Unterlagen spezielle Prüfvorschriften enthalten sind, sind diese dabei einzubeziehen.<br />
Für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial gilt das „Null-Fehler-Ziel“. Im Rahmen der<br />
qualitätsplanerischen und qualitätssichernden Maßnahmen sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um<br />
dieses Ziel zu erreichen. Der Lieferant verpflichtet sich der Sicherstellung der Konterminationsfreiheit seiner<br />
Lieferungen sowie der 100 % Prüfung aller Warenein- und –ausgänge mit Hilfe von Strahlungsmessgeräten. Die<br />
Dokumentationen hierüber müssen uns jederzeit zur Verfügung stehen.<br />
6 Prüfmittel<br />
Der Partner garantiert, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG zu fertigenden Liefergegenstände jederzeit verfügbar sind.<br />
Diese Prüfmittel werden einer laufenden Überwachung, Kalibrierung und Instandhaltung gemäß den<br />
Forderungen des vom Partner nachgewiesenen QM-Systems unterzogen.