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Qualitätssicherungsvereinbarung - voestalpine

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<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />

<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Erstellt von: F.Metzle<br />

Datum: 2012-11-29<br />

Formblatt: qmfo106_04_Qualitaetssicherungsvereinbarung_Serienmaterial Geändert: F.Metzle<br />

Datum: 2013-03-25<br />

Geprüft/Freigegeben: R.Scherr<br />

Datum: 2013-03-25<br />

Seite: 1/5<br />

<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong><br />

für<br />

Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial<br />

zwischen <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG und den Lieferanten.


<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />

<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />

Seite 2/5<br />

1 Zweck der <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong><br />

Diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> benennt und regelt alle zwischen <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />

und den Lieferanten (Partner) vorgesehenen qualitätssichernden Maßnahmen.<br />

Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner ganz allgemein, alle geeigneten qualitätssichernden Maßnahmen zu<br />

ergreifen, damit er bei allen Lieferungen die vertraglich vereinbarte bzw. spezifizierte Qualität erreicht.<br />

2 Voraussetzungen<br />

Der Partner verpflichtet sich <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG den Nachweis zu erbringen, dass er nach<br />

DIN EN ISO 9001, VDA 6.X, oder ISO/TS16949 in der jeweils gültigen Form zertifiziert ist. ISO14001 ist<br />

anzustreben.<br />

3 Anwendungsbereich<br />

Diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> ist Bestandteil aller Verträge zur Herstellung und Lieferung von<br />

Kaufteilen,Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial, die wir mit dem Partner abschlossen haben, auch wenn im<br />

Einzelfall auf diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> nicht Bezug genommen wird.<br />

4 Qualitätsanforderungen<br />

Die einzelnen Qualitätsanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Lieferverträgen, insbesondere aus den<br />

dazugehörigen technischen Spezifikationen, technischen Dokumentationen, Zeichnungen, Eigen- oder<br />

Fremdformen, Mustern, usw.<br />

Der Partner liefert ausschließlich Material, welches die Anforderungen der ILRS (International List of Reportable<br />

Substances) der IMDS (Internationalen Material Daten System) erfüllt.<br />

Der Partner hat die jeweils aktuellen, ihm zur Verfügung gestellten Qualitätsanforderungen zu beachten.<br />

Der Partner verpflichtet sich für den Herstellungsprozess der zu liefernden Produkte eine Prozess-FMEA zu<br />

unterhalten. Auf Verlangen ist diese FMEA <strong>voestalpine</strong> Polynorm zur Einsicht vorzulegen.<br />

5 Prüfpläne und Prüfanweisungen<br />

Der Partner verpflichtet sich, in eigener Verantwortung den Produktionsprozess und die Qualitätssicherung so zu<br />

planen und zu realisieren, dass eine umfassende Steuerung und Überwachung gewährleistet ist und die an die<br />

Erzeugnisse gestellten Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Sofern in den vereinbarten technischen<br />

Unterlagen spezielle Prüfvorschriften enthalten sind, sind diese dabei einzubeziehen.<br />

Für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial gilt das „Null-Fehler-Ziel“. Im Rahmen der<br />

qualitätsplanerischen und qualitätssichernden Maßnahmen sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um<br />

dieses Ziel zu erreichen. Der Lieferant verpflichtet sich der Sicherstellung der Konterminationsfreiheit seiner<br />

Lieferungen sowie der 100 % Prüfung aller Warenein- und –ausgänge mit Hilfe von Strahlungsmessgeräten. Die<br />

Dokumentationen hierüber müssen uns jederzeit zur Verfügung stehen.<br />

6 Prüfmittel<br />

Der Partner garantiert, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für<br />

<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG zu fertigenden Liefergegenstände jederzeit verfügbar sind.<br />

Diese Prüfmittel werden einer laufenden Überwachung, Kalibrierung und Instandhaltung gemäß den<br />

Forderungen des vom Partner nachgewiesenen QM-Systems unterzogen.


<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />

<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />

Seite 3/5<br />

7 Eingangskontrolle<br />

<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG wird unverzüglich nach Eingang von Produkten prüfen, ob sie der<br />

bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder<br />

äußerlich erkennbare Fehler vorliegen. Soweit der Kunde weitere Prüfungen durch <strong>voestalpine</strong> Polynorm<br />

verlangt, verpflichtet sich der Partner diese Prüfungen durchzuführen.<br />

Entdeckt <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG bei den vorgenannten Prüfungen einen Schaden oder einen<br />

Fehler, wird es diesen dem Partner unverzüglich anzeigen. Entdeckt <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />

später einen Schaden oder Fehler, wird es dies ebenfalls unverzüglich anzeigen.<br />

<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG obliegen gegenüber dem Partner keine weitergehenden als die<br />

vorstehend genannten Prüfungs- und Anzeigepflichten.<br />

8 Kennzeichnung<br />

Die Kennzeichnung aller Lieferungen ist entsprechend des Rahmenvertrags, bzw. der Bestellung<br />

durchzuführen.Alle Lieferungen sind auf jeden Fall so zu kennzeichnen, daß sämtliche Produkte jederzeit<br />

identifiziert werden können. ( auch Chargenkennzeichnung )<br />

9 Erstmusterprüfungen<br />

Bei neuen Komponenten, technischen Änderung und allen Änderungen im Herstellverfahren werden <strong>voestalpine</strong><br />

Polynorm GmbH & Co. KG nach Zeichnung und Spezifikation geprüfte und als solche gekennzeichnete<br />

Erstmuster mit vollständig ausgefülltem und von allen Verantwortlichen unterzeichneten Erstmusterprüfbericht<br />

vorgelegt. Die Erstbemusterung ist nach Vorgabe von VDA Band 2 in der Vorlagestufe 2 auszuführen.<br />

10 Rückverfolgbarkeit<br />

Alle Lieferungen müssen eindeutig über Auftragsnummer, Herstelldatum, Chargennummer usw. rückverfolgbar<br />

sein.<br />

11 Änderung der Produkte<br />

<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG wird den Partner rechtzeitig schriftlich informieren, wenn sich die<br />

Anforderungen an die Vertragsgegenstände ändern.<br />

Der Partner wird <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG über Änderungen an Kaufteilen, Serienmaterial, Coil-<br />

und Platinenmaterial, sowie des Verfahrens zur Qualitätssicherung informieren. Dies ist ausnahmsweise nur<br />

dann nicht erforderlich, wenn der Partner mit absoluter Sicherheit nachteilige Auswirkungen auf Eigenschaften<br />

und Zuverlässigkeit der Vertragsgegenstände ausschließen kann.<br />

Die Information über die Änderung hat rechtzeitig und vollständig zu erfolgen, so dass<br />

<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG die vorgesehene Änderung auf ihre Tragweite überprüfen kann.<br />

Befürchtet <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG nachteilige Auswirkungen und legt es deshalb Widerspruch<br />

ein, wird der Partner die Änderung nicht vornehmen.<br />

Das Schweigen oder die Zustimmung von <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG zu der Änderung entlastet den<br />

Partner nicht von seiner alleinigen Verantwortung für Eigenschaften und Zuverlässigkeit der<br />

Vertragsgegenstände.<br />

12 Materialprüfzertifikat / Dokumentation / Qualitäztsprüfzertifikat<br />

Der Partner wird über die Durchführung vorgenannter Qualitätssicherungsmaßnahmen, insbesondere über<br />

Messwerte und Prüfergebnisse, Aufzeichnungen führen und diese Aufzeichnungen sowie etwaige Muster der<br />

Produkte übersichtlich geordnet verwahren.


<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />

<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />

Seite 4/5<br />

Der Partner wird <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG nach Anforderung innerhalb 24h ein<br />

Materialprüfzeugnis nach<br />

DIN EN 10204/3.1 zur Verfügung stellen.<br />

Der Partner bewahrt sämtliche Aufzeichnungen sowie etwaige Muster für den vom Endkunden geforderten<br />

Zeitraum auf. Für Sicherheitsteile beträgt der Aufbewahrungszeitraum 15 Jahre.<br />

13 Qualitätsaudits<br />

Der Partner sichert <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG das Recht auf Auditierung zu, soweit die Audits das<br />

QM-System und die zu liefernden Komponenten betreffen.<br />

<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG ist hierzu berechtigt, jederzeit nach zwei wöchiger Ankündigung ein Audit<br />

durchzuführen.<br />

Der Partner gewährt den Mitarbeitern von <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG Zugang zu den<br />

entsprechenden Stellen im Unternehmen und Einsicht in alle relevanten Unterlagen, wärend eines solchen<br />

Zutritts stellt der Partner einen fachlich qualifizierten Mitarbeiter zur Unterstützung zur Verfügung.<br />

14 Fehlermanagement<br />

Bei Beanstandungen wird der Partner mittels Prüfbericht über Fehlerart und Prüfentscheid, umgehend<br />

unterrichtet. Der Partner wird <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG rechtzeitig, nach Eingang der<br />

Beanstandung, einen schriftlichen Bericht, in Form eines 8D-Report, über die Fehlerursache und die von ihm<br />

eingeleiteten Korrekturmaßnahmen übersenden.<br />

In Ausnahmefällen kann es – unter Abwägung von Kosten, Terminen und Kapazitäten – zur Vereinbarung u.a.<br />

folgender Maßnahmen kommen: Aussortieren oder Nacharbeit durch das Personal von<br />

<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG oder des Partners, Freigabe trotz Fertigungsabweichung.<br />

Die bei <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG dadurch entstandenen Kosten werden dem Partner, unter<br />

Berücksichtigung geltender Verträge, in Rechnung gestellt.<br />

15 Moderation<br />

Zur Klärung aller qualitätsrelevanten Fragen und Probleme dieser <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> ist von<br />

<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG folgende Person benannt:<br />

Frank Metzle<br />

Leiter Einkauf<br />

Tel.: +49(7171) 972 417<br />

Fax: +49(7171) 972 88 417<br />

E-Mail: Frank.Metzle@<strong>voestalpine</strong>.com<br />

16 Schulungen<br />

Der Partner wird Verfahrensanweisungen zur Ermittlung des Schulungsbedarfs erstellen und aufrecht erhalten<br />

und für die Schulung aller Mitarbeiter sorgen, die mit qualitätswirksamen Tätigkeiten betraut sind.<br />

Personal, das eine ihm speziell zugeordnete Aufgabe ausführt, muss auf der Basis einer angemessenen<br />

Ausbildung, Schulung und/oder Erfahrung entsprechend den Forderungen qualifiziert sein.<br />

Zweckentsprechende Aufzeichnungen über Schulungen müssen aufbewahrt werden.<br />

17 Haftung<br />

Die Verantwortung für die spezifikationsgerechte Lieferung des Serienmaterials liegt beim Lieferanten.


<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />

<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />

Seite 5/5<br />

18 Ergänzendes Recht<br />

Sofern innerhalb dieses Vertrags keine spezielleren Regelungen vorgesehen sind, gelten die Allgemeinen<br />

Einkaufsbedingungen der <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG.<br />

Dieser Vertrag unterliegt Deutschem Recht unter Ausschluss des CISG.<br />

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Schwäbisch Gmünd. Für Streitigkeiten aus diesem<br />

Vertrag ist Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

19 Teilnichtigkeit<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um die unwirksame<br />

Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten<br />

wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.<br />

20 Geltungsdauer<br />

Diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> gilt unbefristet für alle Vertragsverhältnisse mit<br />

<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG.

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