Qualitätssicherungsvereinbarung - voestalpine
Qualitätssicherungsvereinbarung - voestalpine
Qualitätssicherungsvereinbarung - voestalpine
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Erstellt von: F.Metzle<br />
Datum: 2012-11-29<br />
Formblatt: qmfo106_04_Qualitaetssicherungsvereinbarung_Serienmaterial Geändert: F.Metzle<br />
Datum: 2013-03-25<br />
Geprüft/Freigegeben: R.Scherr<br />
Datum: 2013-03-25<br />
Seite: 1/5<br />
<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong><br />
für<br />
Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial<br />
zwischen <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG und den Lieferanten.
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />
Seite 2/5<br />
1 Zweck der <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong><br />
Diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> benennt und regelt alle zwischen <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
und den Lieferanten (Partner) vorgesehenen qualitätssichernden Maßnahmen.<br />
Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner ganz allgemein, alle geeigneten qualitätssichernden Maßnahmen zu<br />
ergreifen, damit er bei allen Lieferungen die vertraglich vereinbarte bzw. spezifizierte Qualität erreicht.<br />
2 Voraussetzungen<br />
Der Partner verpflichtet sich <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG den Nachweis zu erbringen, dass er nach<br />
DIN EN ISO 9001, VDA 6.X, oder ISO/TS16949 in der jeweils gültigen Form zertifiziert ist. ISO14001 ist<br />
anzustreben.<br />
3 Anwendungsbereich<br />
Diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> ist Bestandteil aller Verträge zur Herstellung und Lieferung von<br />
Kaufteilen,Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial, die wir mit dem Partner abschlossen haben, auch wenn im<br />
Einzelfall auf diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> nicht Bezug genommen wird.<br />
4 Qualitätsanforderungen<br />
Die einzelnen Qualitätsanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Lieferverträgen, insbesondere aus den<br />
dazugehörigen technischen Spezifikationen, technischen Dokumentationen, Zeichnungen, Eigen- oder<br />
Fremdformen, Mustern, usw.<br />
Der Partner liefert ausschließlich Material, welches die Anforderungen der ILRS (International List of Reportable<br />
Substances) der IMDS (Internationalen Material Daten System) erfüllt.<br />
Der Partner hat die jeweils aktuellen, ihm zur Verfügung gestellten Qualitätsanforderungen zu beachten.<br />
Der Partner verpflichtet sich für den Herstellungsprozess der zu liefernden Produkte eine Prozess-FMEA zu<br />
unterhalten. Auf Verlangen ist diese FMEA <strong>voestalpine</strong> Polynorm zur Einsicht vorzulegen.<br />
5 Prüfpläne und Prüfanweisungen<br />
Der Partner verpflichtet sich, in eigener Verantwortung den Produktionsprozess und die Qualitätssicherung so zu<br />
planen und zu realisieren, dass eine umfassende Steuerung und Überwachung gewährleistet ist und die an die<br />
Erzeugnisse gestellten Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Sofern in den vereinbarten technischen<br />
Unterlagen spezielle Prüfvorschriften enthalten sind, sind diese dabei einzubeziehen.<br />
Für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial gilt das „Null-Fehler-Ziel“. Im Rahmen der<br />
qualitätsplanerischen und qualitätssichernden Maßnahmen sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um<br />
dieses Ziel zu erreichen. Der Lieferant verpflichtet sich der Sicherstellung der Konterminationsfreiheit seiner<br />
Lieferungen sowie der 100 % Prüfung aller Warenein- und –ausgänge mit Hilfe von Strahlungsmessgeräten. Die<br />
Dokumentationen hierüber müssen uns jederzeit zur Verfügung stehen.<br />
6 Prüfmittel<br />
Der Partner garantiert, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG zu fertigenden Liefergegenstände jederzeit verfügbar sind.<br />
Diese Prüfmittel werden einer laufenden Überwachung, Kalibrierung und Instandhaltung gemäß den<br />
Forderungen des vom Partner nachgewiesenen QM-Systems unterzogen.
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />
Seite 3/5<br />
7 Eingangskontrolle<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG wird unverzüglich nach Eingang von Produkten prüfen, ob sie der<br />
bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder<br />
äußerlich erkennbare Fehler vorliegen. Soweit der Kunde weitere Prüfungen durch <strong>voestalpine</strong> Polynorm<br />
verlangt, verpflichtet sich der Partner diese Prüfungen durchzuführen.<br />
Entdeckt <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG bei den vorgenannten Prüfungen einen Schaden oder einen<br />
Fehler, wird es diesen dem Partner unverzüglich anzeigen. Entdeckt <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
später einen Schaden oder Fehler, wird es dies ebenfalls unverzüglich anzeigen.<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG obliegen gegenüber dem Partner keine weitergehenden als die<br />
vorstehend genannten Prüfungs- und Anzeigepflichten.<br />
8 Kennzeichnung<br />
Die Kennzeichnung aller Lieferungen ist entsprechend des Rahmenvertrags, bzw. der Bestellung<br />
durchzuführen.Alle Lieferungen sind auf jeden Fall so zu kennzeichnen, daß sämtliche Produkte jederzeit<br />
identifiziert werden können. ( auch Chargenkennzeichnung )<br />
9 Erstmusterprüfungen<br />
Bei neuen Komponenten, technischen Änderung und allen Änderungen im Herstellverfahren werden <strong>voestalpine</strong><br />
Polynorm GmbH & Co. KG nach Zeichnung und Spezifikation geprüfte und als solche gekennzeichnete<br />
Erstmuster mit vollständig ausgefülltem und von allen Verantwortlichen unterzeichneten Erstmusterprüfbericht<br />
vorgelegt. Die Erstbemusterung ist nach Vorgabe von VDA Band 2 in der Vorlagestufe 2 auszuführen.<br />
10 Rückverfolgbarkeit<br />
Alle Lieferungen müssen eindeutig über Auftragsnummer, Herstelldatum, Chargennummer usw. rückverfolgbar<br />
sein.<br />
11 Änderung der Produkte<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG wird den Partner rechtzeitig schriftlich informieren, wenn sich die<br />
Anforderungen an die Vertragsgegenstände ändern.<br />
Der Partner wird <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG über Änderungen an Kaufteilen, Serienmaterial, Coil-<br />
und Platinenmaterial, sowie des Verfahrens zur Qualitätssicherung informieren. Dies ist ausnahmsweise nur<br />
dann nicht erforderlich, wenn der Partner mit absoluter Sicherheit nachteilige Auswirkungen auf Eigenschaften<br />
und Zuverlässigkeit der Vertragsgegenstände ausschließen kann.<br />
Die Information über die Änderung hat rechtzeitig und vollständig zu erfolgen, so dass<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG die vorgesehene Änderung auf ihre Tragweite überprüfen kann.<br />
Befürchtet <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG nachteilige Auswirkungen und legt es deshalb Widerspruch<br />
ein, wird der Partner die Änderung nicht vornehmen.<br />
Das Schweigen oder die Zustimmung von <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG zu der Änderung entlastet den<br />
Partner nicht von seiner alleinigen Verantwortung für Eigenschaften und Zuverlässigkeit der<br />
Vertragsgegenstände.<br />
12 Materialprüfzertifikat / Dokumentation / Qualitäztsprüfzertifikat<br />
Der Partner wird über die Durchführung vorgenannter Qualitätssicherungsmaßnahmen, insbesondere über<br />
Messwerte und Prüfergebnisse, Aufzeichnungen führen und diese Aufzeichnungen sowie etwaige Muster der<br />
Produkte übersichtlich geordnet verwahren.
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />
Seite 4/5<br />
Der Partner wird <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG nach Anforderung innerhalb 24h ein<br />
Materialprüfzeugnis nach<br />
DIN EN 10204/3.1 zur Verfügung stellen.<br />
Der Partner bewahrt sämtliche Aufzeichnungen sowie etwaige Muster für den vom Endkunden geforderten<br />
Zeitraum auf. Für Sicherheitsteile beträgt der Aufbewahrungszeitraum 15 Jahre.<br />
13 Qualitätsaudits<br />
Der Partner sichert <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG das Recht auf Auditierung zu, soweit die Audits das<br />
QM-System und die zu liefernden Komponenten betreffen.<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG ist hierzu berechtigt, jederzeit nach zwei wöchiger Ankündigung ein Audit<br />
durchzuführen.<br />
Der Partner gewährt den Mitarbeitern von <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG Zugang zu den<br />
entsprechenden Stellen im Unternehmen und Einsicht in alle relevanten Unterlagen, wärend eines solchen<br />
Zutritts stellt der Partner einen fachlich qualifizierten Mitarbeiter zur Unterstützung zur Verfügung.<br />
14 Fehlermanagement<br />
Bei Beanstandungen wird der Partner mittels Prüfbericht über Fehlerart und Prüfentscheid, umgehend<br />
unterrichtet. Der Partner wird <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG rechtzeitig, nach Eingang der<br />
Beanstandung, einen schriftlichen Bericht, in Form eines 8D-Report, über die Fehlerursache und die von ihm<br />
eingeleiteten Korrekturmaßnahmen übersenden.<br />
In Ausnahmefällen kann es – unter Abwägung von Kosten, Terminen und Kapazitäten – zur Vereinbarung u.a.<br />
folgender Maßnahmen kommen: Aussortieren oder Nacharbeit durch das Personal von<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG oder des Partners, Freigabe trotz Fertigungsabweichung.<br />
Die bei <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG dadurch entstandenen Kosten werden dem Partner, unter<br />
Berücksichtigung geltender Verträge, in Rechnung gestellt.<br />
15 Moderation<br />
Zur Klärung aller qualitätsrelevanten Fragen und Probleme dieser <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> ist von<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG folgende Person benannt:<br />
Frank Metzle<br />
Leiter Einkauf<br />
Tel.: +49(7171) 972 417<br />
Fax: +49(7171) 972 88 417<br />
E-Mail: Frank.Metzle@<strong>voestalpine</strong>.com<br />
16 Schulungen<br />
Der Partner wird Verfahrensanweisungen zur Ermittlung des Schulungsbedarfs erstellen und aufrecht erhalten<br />
und für die Schulung aller Mitarbeiter sorgen, die mit qualitätswirksamen Tätigkeiten betraut sind.<br />
Personal, das eine ihm speziell zugeordnete Aufgabe ausführt, muss auf der Basis einer angemessenen<br />
Ausbildung, Schulung und/oder Erfahrung entsprechend den Forderungen qualifiziert sein.<br />
Zweckentsprechende Aufzeichnungen über Schulungen müssen aufbewahrt werden.<br />
17 Haftung<br />
Die Verantwortung für die spezifikationsgerechte Lieferung des Serienmaterials liegt beim Lieferanten.
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />
Seite 5/5<br />
18 Ergänzendes Recht<br />
Sofern innerhalb dieses Vertrags keine spezielleren Regelungen vorgesehen sind, gelten die Allgemeinen<br />
Einkaufsbedingungen der <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG.<br />
Dieser Vertrag unterliegt Deutschem Recht unter Ausschluss des CISG.<br />
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Schwäbisch Gmünd. Für Streitigkeiten aus diesem<br />
Vertrag ist Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
19 Teilnichtigkeit<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um die unwirksame<br />
Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten<br />
wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.<br />
20 Geltungsdauer<br />
Diese <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> gilt unbefristet für alle Vertragsverhältnisse mit<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG.