Qualitätssicherungsvereinbarung - voestalpine
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<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG<br />
<strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> für Kaufteile, Serienteile, Coil- und Platinenmaterial<br />
Seite 4/5<br />
Der Partner wird <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG nach Anforderung innerhalb 24h ein<br />
Materialprüfzeugnis nach<br />
DIN EN 10204/3.1 zur Verfügung stellen.<br />
Der Partner bewahrt sämtliche Aufzeichnungen sowie etwaige Muster für den vom Endkunden geforderten<br />
Zeitraum auf. Für Sicherheitsteile beträgt der Aufbewahrungszeitraum 15 Jahre.<br />
13 Qualitätsaudits<br />
Der Partner sichert <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG das Recht auf Auditierung zu, soweit die Audits das<br />
QM-System und die zu liefernden Komponenten betreffen.<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG ist hierzu berechtigt, jederzeit nach zwei wöchiger Ankündigung ein Audit<br />
durchzuführen.<br />
Der Partner gewährt den Mitarbeitern von <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG Zugang zu den<br />
entsprechenden Stellen im Unternehmen und Einsicht in alle relevanten Unterlagen, wärend eines solchen<br />
Zutritts stellt der Partner einen fachlich qualifizierten Mitarbeiter zur Unterstützung zur Verfügung.<br />
14 Fehlermanagement<br />
Bei Beanstandungen wird der Partner mittels Prüfbericht über Fehlerart und Prüfentscheid, umgehend<br />
unterrichtet. Der Partner wird <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG rechtzeitig, nach Eingang der<br />
Beanstandung, einen schriftlichen Bericht, in Form eines 8D-Report, über die Fehlerursache und die von ihm<br />
eingeleiteten Korrekturmaßnahmen übersenden.<br />
In Ausnahmefällen kann es – unter Abwägung von Kosten, Terminen und Kapazitäten – zur Vereinbarung u.a.<br />
folgender Maßnahmen kommen: Aussortieren oder Nacharbeit durch das Personal von<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG oder des Partners, Freigabe trotz Fertigungsabweichung.<br />
Die bei <strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG dadurch entstandenen Kosten werden dem Partner, unter<br />
Berücksichtigung geltender Verträge, in Rechnung gestellt.<br />
15 Moderation<br />
Zur Klärung aller qualitätsrelevanten Fragen und Probleme dieser <strong>Qualitätssicherungsvereinbarung</strong> ist von<br />
<strong>voestalpine</strong> Polynorm GmbH & Co. KG folgende Person benannt:<br />
Frank Metzle<br />
Leiter Einkauf<br />
Tel.: +49(7171) 972 417<br />
Fax: +49(7171) 972 88 417<br />
E-Mail: Frank.Metzle@<strong>voestalpine</strong>.com<br />
16 Schulungen<br />
Der Partner wird Verfahrensanweisungen zur Ermittlung des Schulungsbedarfs erstellen und aufrecht erhalten<br />
und für die Schulung aller Mitarbeiter sorgen, die mit qualitätswirksamen Tätigkeiten betraut sind.<br />
Personal, das eine ihm speziell zugeordnete Aufgabe ausführt, muss auf der Basis einer angemessenen<br />
Ausbildung, Schulung und/oder Erfahrung entsprechend den Forderungen qualifiziert sein.<br />
Zweckentsprechende Aufzeichnungen über Schulungen müssen aufbewahrt werden.<br />
17 Haftung<br />
Die Verantwortung für die spezifikationsgerechte Lieferung des Serienmaterials liegt beim Lieferanten.