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Bedingungen und Verbraucherinformationen Dynamische ...

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B. Besondere <strong>Bedingungen</strong> für die Hausratversicherung<br />

(gelten nur, sofern vereinbart)<br />

Besondere <strong>Bedingungen</strong> für den Tarif compact<br />

(BB compact 2002)<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage für den Tarif compact gelten die Allgemeinen<br />

Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2002). Durch diese Besonderen<br />

<strong>Bedingungen</strong> wird der Versicherungsschutz darüber<br />

hinaus erweitert.<br />

1 Erweiterung der versicherten Gefahren<br />

1.1 Ergänzend zu Nr. 2 VHB 2002 werden versicherte Hausratsachen<br />

auch entschädigt, die durch<br />

- Implosion (Plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch<br />

äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks/Vakuum),<br />

- Verpuffung<br />

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen<br />

Ereignisses abhanden kommen.<br />

1.2 Ergänzend zu Nr. 2 VHB 2002 werden versicherte Hausratsachen<br />

auch entschädigt, die durch Anprall eines sonstigen<br />

Fahrzeuges innerhalb des Versicherungsortes beschädigt<br />

oder zerstört werden. Als sonstige Fahrzeuge<br />

gelten: Schienen- oder Straßenfahrzeuge.<br />

Nicht versichert sind Schäden durch den Anprall sonstiger<br />

Fahrzeuge, die vom Versicherungsnehmer selbst oder einer<br />

mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person betrieben<br />

wurden.<br />

1.3 Abweichend von Nr. 2 a) VHB 2002 sind Überspannungsschäden<br />

durch Blitz bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme<br />

mitversichert.<br />

1.4 Ergänzend zu Nr. 3.4.1 VHB 2002 gilt als Leitungswasser<br />

auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus<br />

- im Haus verlaufenden Regenfallrohren,<br />

- Wasserbetten,<br />

- Aquarien/Terrarien bis 500 l Gesamtvolumen.<br />

1.5 Für wärmetragende Flüssigkeiten (z. B. Sole, Öle, Kühlmittel,<br />

Kältemittel) gilt Nr. 3.4.1 VHB 2002 entsprechend.<br />

2 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen<br />

2.1 Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen gemäß<br />

Nr. 1 VHB 2002, ausgenommen Bargeld <strong>und</strong> Wertsachen<br />

gemäß Nr. 16 VHB 2002, im verschlossenen Innen- oder<br />

Kofferraum eines Kraftfahrzeugs.<br />

2.2 Wir leisten Entschädigung für die Zerstörung, die Beschädigung<br />

oder das Abhandenkommen durch Diebstahl, wenn<br />

Sie nachweisen, dass<br />

a) der Diebstahl tagsüber zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00<br />

Uhr begangen worden ist<br />

oder<br />

b) das Kraftfahrzeug in Gebrauch war<br />

oder<br />

c) das Kraftfahrzeug in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00<br />

Uhr nach beendetem Gebrauch auf einem bewachten<br />

Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum abgestellt<br />

worden war.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.<br />

Fremdes Eigentum ist nicht versichert.<br />

3 Diebstahl von Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln,<br />

Gartengeräten<br />

Im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl leisten wir<br />

Entschädigung für<br />

- Wäsche <strong>und</strong> Bekleidung, die sich nachweislich tagsüber zwischen<br />

6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00 Uhr zum Waschen, Trocknen,<br />

Bleichen oder Lüften außerhalb von versicherten Räumen<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück befindet, auf dem die versicherte Wohnung<br />

liegt;<br />

- Gartenmöbel <strong>und</strong> Gartengeräte außerhalb von Räumen auf<br />

dem eingefriedeten Gr<strong>und</strong>stück, auf dem sich die versicherte<br />

Wohnung befindet.<br />

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.<br />

12<br />

4 Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen<br />

4.1 Für Kinderwagen oder Krankenfahrstühle besteht Versicherungsschutz<br />

auch für Schäden durch einfachen Diebstahl,<br />

wenn nachweislich<br />

- der Diebstahl zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 22.00 Uhr verübt<br />

wurde oder<br />

- die Sachen zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch waren<br />

oder<br />

- in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus)<br />

des Gebäudes abgestellt waren, in dem sich die<br />

versicherte Wohnung befindet.<br />

4.2 Lose mit dem Kinderwagen oder dem Krankenfahrstuhl<br />

verb<strong>und</strong>ene <strong>und</strong> regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen<br />

werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten<br />

Gegenständen entwendet worden sind.<br />

4.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.<br />

4.4 Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke <strong>und</strong>,<br />

sofern üblicherweise vorhanden, die Rahmen- oder sonstige<br />

Identifikationsnummer oder -kennzeichen zu beschaffen<br />

<strong>und</strong> aufzubewahren.<br />

Verletzen Sie diese Bestimmung, können Sie Entschädigung<br />

nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig<br />

nachweisen.<br />

4.5 Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />

Polizeidienststelle anzeigen <strong>und</strong> uns einen Nachweis dafür<br />

erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von drei Wochen<br />

seit Anzeige des Diebstahls wiederherbeigeschafft<br />

wurden.<br />

4.6 Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, können wir gemäß<br />

Nr. 9 <strong>und</strong> Nr. 13 VHB 2002 zur Kündigung berechtigt oder<br />

auch leistungsfrei sein.<br />

5 Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen<br />

5.1 In Abänderung von Nr. 16.1 VHB 2002 ist die Entschädigung<br />

für Wertsachen <strong>und</strong> Bargeld je Versicherungsfall auf<br />

insgesamt 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Diese<br />

Grenze kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden.<br />

5.2 Die Entschädigungsgrenzen gemäß Nr. 16.3 VHB 2002 gelten<br />

unverändert.<br />

6 Erweiterung der Kosten<br />

6.1 Ergänzend zu Nr. 4.1 VHB 2002 sind Bewachungs- <strong>und</strong> Hotelkosten<br />

wie folgt versichert:<br />

a) Bewachungskosten<br />

Kosten für die Bewachung eines versicherten Hausrats,<br />

wenn die Wohnung unbewohnbar wurde <strong>und</strong> Schließvorrichtungen<br />

oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden<br />

Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu<br />

dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen<br />

<strong>und</strong> sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig<br />

sind, längstens jedoch für die Dauer von 48 St<strong>und</strong>en.<br />

b) Hotelkosten<br />

Kosten für Hotelunterbringung (dazu zählt auch die<br />

Unterbringung in Pensionen, Gaststätten oder Ferienwohnungen)<br />

ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon),<br />

wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung<br />

unbewohnbar wurde <strong>und</strong> Ihnen auch die Beschränkung<br />

auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.<br />

Die tatsächlich angefallenen Kosten werden bis zu dem<br />

Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar<br />

ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die<br />

Entschädigung pro Tag ist auf 1 Promille der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

Die Kosten werden nur dann ersetzt, wenn es sich bei der<br />

versicherten Wohnung um Ihren ständigen Wohnsitz handelt.

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