Bedingungen und Verbraucherinformationen Dynamische ...
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6.2 Lose mit dem Kinderwagen oder dem Krankenfahrstuhl<br />
verb<strong>und</strong>ene <strong>und</strong> regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen<br />
werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten<br />
Gegenständen entwendet worden sind.<br />
6.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt.<br />
6.4 Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke <strong>und</strong>,<br />
sofern üblicherweise vorhanden, die Rahmen- oder sonstige<br />
Identifikationsnummer oder -kennzeichen zu beschaffen<br />
<strong>und</strong> aufzubewahren.<br />
Verletzen Sie diese Bestimmung, können Sie Entschädigung<br />
nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig<br />
nachweisen.<br />
6.5 Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen<br />
Polizeidienststelle anzeigen <strong>und</strong> uns einen Nachweis dafür<br />
erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von drei Wochen<br />
seit Anzeige des Diebstahls wiederherbeigeschafft<br />
wurden.<br />
6.6 Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, können wir gemäß<br />
Nr. 9 <strong>und</strong> Nr. 13 VHB 2002 zur Kündigung berechtigt oder<br />
auch leistungsfrei sein.<br />
7 Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen<br />
7.1 In Abänderung von Nr. 16.1 VHB 2002 ist die Entschädigung<br />
für Wertsachen <strong>und</strong> Bargeld je Versicherungsfall auf<br />
insgesamt 25 % der Versicherungssumme begrenzt. Diese<br />
Grenze kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden.<br />
7.2 Die Entschädigungsgrenzen gemäß Nr. 16.3 VHB 2002 gelten<br />
unverändert.<br />
8 Erweiterung der Kosten<br />
8.1 Ergänzend zu Nr. 4.1 VHB 2002 sind auch versichert die<br />
infolge eines Versicherungsfalls notwendigen<br />
a) Bewachungskosten<br />
Kosten für die Bewachung eines versicherten Hausrats,<br />
wenn die Wohnung unbewohnbar wurde <strong>und</strong> Schließvorrichtungen<br />
oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden<br />
Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu<br />
dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen<br />
<strong>und</strong> sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig<br />
sind, längstens jedoch für die Dauer von 72 St<strong>und</strong>en.<br />
b) Hotelkosten<br />
Kosten für Hotelunterbringung (dazu zählt auch die<br />
Unterbringung in Pensionen, Gaststätten oder Ferienwohnungen)<br />
ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon),<br />
wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung<br />
unbewohnbar wurde <strong>und</strong> Ihnen auch die Beschränkung<br />
auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.<br />
Die tatsächlich angefallenen Kosten werden bis zu dem<br />
Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar<br />
ist, längstens für die Dauer von 200 Tagen. Die<br />
Entschädigung pro Tag ist auf 2 Promille der Versicherungssumme<br />
begrenzt.<br />
Die Kosten werden nur dann ersetzt, wenn es sich bei der<br />
versicherten Wohnung um Ihren ständigen Wohnsitz handelt.<br />
8.2 In Abänderung von Nr. 4.2 <strong>und</strong> Nr. 14 VHB 2002 ersetzen<br />
wir die nach Nr. 4.1 VHB 2002 <strong>und</strong> Nr. 8.1 BB top 2002 versicherten<br />
Kosten je Versicherungsfall bis zu 15 % auch über<br />
die Versicherungssumme hinaus.<br />
9 Rückreisekosten<br />
9.1 Wenn Sie wegen eines Versicherungsfalls, der voraussichtlich<br />
5.000 € Schadenssumme übersteigt, Ihren Urlaub<br />
vorzeitig beenden müssen, weil Ihre Anwesenheit am Schadenort<br />
erforderlich ist, ersetzen wir die dadurch entstehenden<br />
Mehrkosten.<br />
9.2 Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit<br />
von der versicherten Wohnung, wenn deren Dauer mindestens<br />
4 Tage, höchstens jedoch 6 Wochen beträgt.<br />
9.3 Der Ersatz für Fahrtmehrkosten richtet sich nach dem von<br />
Ihnen benutzten Urlaubsreisemittel <strong>und</strong> nach der Dringlichkeit<br />
für Ihre Rückkehr an den Schadenort.<br />
14<br />
9.4 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der<br />
Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt.<br />
10 Erweiterung der Außenversicherung<br />
10.1 In Abänderung von Nr. 7.1 VHB 2002 gilt: Versicherte Sachen,<br />
die in Ihrem Eigentum oder im Eigentum einer mit Ihnen<br />
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen<br />
oder die Ihrem oder deren Gebrauch dienen, sind weltweit<br />
auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb<br />
der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als 6 Monate<br />
gelten nicht als vorübergehend.<br />
10.2 In Abänderung von Nr. 7.6 VHB 2002 gilt: Für Wertsachen<br />
<strong>und</strong> Bargeld gelten die Entschädigungsgrenzen gemäß Nr.<br />
7 Besondere <strong>Bedingungen</strong> für den Tarif Top (2002). Die<br />
Entschädigung für die Außenversicherung ist jedoch insgesamt<br />
auf 15 % der Versicherungssumme, höchstens<br />
15.000 € begrenzt.<br />
11 Sportgeräte außer Haus<br />
Für Hausratsachen nach Nr. 1 VHB 2002, die der Ausübung<br />
eines Sportes dienen, leisten wir Entschädigung im Rahmen<br />
der Außenversicherung wie folgt:<br />
11.1 In Abänderung von Nr. 7.1 VHB 2002 gilt:Versicherte Sachen,<br />
die in Ihrem Eigentum oder im Eigentum einer mit Ihnen<br />
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen<br />
oder die Ihrem oder deren Gebrauch dienen, sind weltweit<br />
versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend<br />
außerhalb der Wohnung befinden.<br />
11.2 Die Entschädigung ist auf 15 % der Versicherungssumme<br />
begrenzt.<br />
12 Gefriergut<br />
12.1 Wir leisten Entschädigung für durch eine unvorhersehbare<br />
Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) an Gefriergut<br />
verursachte Schäden.<br />
12.2 Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden<br />
Einrichtung dokumentiert sein.<br />
12.3 Nicht versichert sind Schäden durch technische Defekte<br />
<strong>und</strong> Bedienungsfehler, die in Ihrem Haushalt geschehen.<br />
12.4 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.<br />
13 Erweiterung der versicherten Sachen für Wohnungseigentümer<br />
Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, so gilt:<br />
13.1 Die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen,<br />
z. B. Einbaumöbel, Bodenbeläge, Innenanstriche <strong>und</strong><br />
Tapeten, sind auch versichert, soweit sie Gebäudebestandteil<br />
sein könnten.<br />
13.2 Soweit gemäß Nr. 13.1 sanitäre Anlagen <strong>und</strong> leitungswasserführende<br />
Installationen versichert sind, erstreckt sich die<br />
Versicherung auch auf Frost- <strong>und</strong> sonstige Bruchschäden an<br />
deren Zu- <strong>und</strong> Ableitungsrohren.<br />
13.3 Voraussetzung für die Versicherung dieser Sachen im Rahmen<br />
Ihrer Hausratversicherung ist, dass hierfür kein Versicherungsschutz<br />
durch eine Wohngebäudeversicherung vorhanden<br />
ist.<br />
13.4 Pflicht- <strong>und</strong> Monopolrechte bleiben unberührt.