Download hier - Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Download hier - Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Download hier - Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Waldbauern<br />
Heft Nr. 1 | Januar/Februar 2011<br />
in NRW<br />
Perspektiven zur Forstpolitik<br />
Jahr der Wälder
Editorial<br />
Willkommen im<br />
Internationalen Jahr<br />
der Wälder<br />
Das Jahr 2011 ist von den Vereinten Nationen<br />
unter ein besonderes Motto gestellt worden: Das<br />
Internationale Jahr der Wälder (IJW). In der<br />
Resolution der UN aus dem Jahr 2006 heißt es:<br />
„dass Wälder und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />
maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung,<br />
zur Armutsbeseitigung und zur Erreichung<br />
der international vereinbarten Entwicklungsziele<br />
... beitragen können.“<br />
Schirmherr des IJW für Deutschland ist Bundespräsident<br />
Christian Wulff.<br />
Zahlreiche Akteure aus Bund, Ländern, Verbänden<br />
und Wirtschaft sind aufgerufen, den<br />
deutschen Beitrag zum Internationalen Jahr der<br />
Wälder zu gestalten.<br />
Unterstützt werden sie dabei vom Bundesministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz (BMELV), das die Federführung<br />
für die nationalen Aktivitäten übernommen<br />
hat und auch das nationale LOGO des IJW – das<br />
Titelbild dieser Ausgabe – kreiert hat. In einem<br />
Brief des BMELV heißt es: Gemeinsam ... wollen<br />
wir ... – den „Wald für den Menschen“ der Öffentlichkeit<br />
näherbringen und auf seine wichtigen<br />
Funktionen für uns alle aufmerksam machen.<br />
An erster Stelle auf der Beliebtheitsskala der<br />
Veranstaltungen stehen Wanderungen mit der<br />
Bevölkerung, begleitet von Politik und Medien.<br />
So plant zum Beispiel das Bundesumweltministerium<br />
(BMU) wie im vergangenen Jahr Wandertage<br />
in unseren Wäldern, die dieses Jahr unter das<br />
Motto „Gemeinsam wandern – Vielfalt in Wäldern<br />
erleben!“ gestellt werden. Die Wandertage werden<br />
vom 14. Mai bis 26. Juni 2011 im ganzen<br />
Bundesgebiet angeboten. Zur Auftaktveranstaltung<br />
im Januar berichtete der durch Funk und<br />
Fernsehen bekannte Redakteur, Moderator und<br />
Buchautor Manuel Andrack von seinen Wandererlebnissen.<br />
Dabei erzählte er den gespannten<br />
Zuhörern, dass er sich zur Vorbereitung auf seinen<br />
Vortrag zum Thema der biologischen Vielfalt<br />
informiert habe und <strong>hier</strong>zu selbstverständlich<br />
einen Vertreter eines großen Umweltschutzverbandes<br />
kontaktiert hatte.<br />
Diese eigentlich kleine und scheinbar unbedeutende<br />
Begebenheit zeigt uns eines ganz<br />
deutlich: Beim Thema Biodiversität und Umweltschutz<br />
werden heute nicht mehr Waldbesitzer<br />
oder Förster befragt, sondern die Umweltschutzverbände<br />
gelten bei diesen Themen mittlerweile<br />
als erste Ansprechpartner.<br />
Das sollte uns zu denken geben. Denn die<br />
Waldbesitzer <strong>hier</strong>zulande wirtschaften seit Jahrzehnten<br />
und Jahrhunderten nachhaltig und<br />
können mit Stolz darauf verweisen, dass, im Vergleich<br />
aller Landnutzungsformen, in unseren<br />
Wäldern die höchste Biodiversität festzustellen<br />
ist. Wohlgemerkt in unseren bewirtschafteten<br />
Wäldern!<br />
Selbst im Greenpeace-Magazin ist zu lesen:<br />
„wer ...heimische Hölzer aus nachhaltiger Bewirtschaftung<br />
kauft, hat schon einiges für den Schutz<br />
der Wälder getan“, und weiter heißt es : „Keine<br />
Plantage kann diese Schatzkammern des Artenreichtums<br />
ersetzen,…“<br />
Auch in der Enzyklopädie „Wikipedia“ findet<br />
man: „Die Abholzung der tropischen Regenwälder<br />
ist verantwortlich für den Verlust der biologischen<br />
Vielfalt …“<br />
Holz ist einer der umweltfreundlichsten Rohstoffe<br />
dieses Planeten. Nicht vom Naturschutz<br />
stillgelegte, sondern nachhaltig bewirtschaftete<br />
Wälder und die Bereitstellung von Holz aus unseren<br />
Wäldern sind daher der beste Schutz der Tropenwälder,<br />
sind Garant für die Erhaltung der Biodiversität<br />
und nicht zuletzt ein wichtiger<br />
Wirtschaftsfaktor unserer heimischen, vor allem<br />
Mittelständischen Betriebe.<br />
Das soll unsere Botschaft zum Internationalen<br />
Jahr der Wälder 2011 sein.<br />
In diesem Sinne bitte ich alle nordrhein-westfälischen<br />
Waldbesitzer, diese Botschaften im IJW<br />
nach außen zu tragen. Nehmen Sie teil an Wandertagen<br />
mit der Bevölkerung und seien Sie<br />
Fachmann und Fachfrau und Ansprechpartner für<br />
Ihren Wald.<br />
Herzliche Grüße<br />
Ihre<br />
Das IJW wird am 2. Februar 2011 in New York eröffnet. In Deutschland finden die Eröffnungsveranstaltungen<br />
auf Bundes- und Landesebene am 21. März 2011, zum Tag des Waldes, statt.<br />
Die weiteren Termine werden laufend bekannt gegeben und werden tagesaktuell auf<br />
www.waldbauernverband.de eingestellt.<br />
Die Waldbauern in NRW<br />
2<br />
Januar/Februar 2011<br />
Heidrun Buß-Schöne,<br />
Geschäftsführerin des<br />
<strong>Waldbauernverband</strong>es<br />
<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>.<br />
Inhalt<br />
Politik<br />
3 Perspektiven zur Forstpolitik<br />
6 Internationales Jahr der Wälder<br />
8 Forstwirtschaft und Bioökonomie<br />
8 Förderung Eschentriebsterben<br />
Recht<br />
10 Wildschäden<br />
12 Landschaftspfl ege<br />
14 Holzmarkt<br />
15 PEFC<br />
Mitteilungen<br />
15 Waldlichter<br />
16 Rettungskonzept im Wald<br />
16 Dr. Eisele im Ruhestand<br />
16 Elsbeere Baum des Jahres<br />
20 Wind und Wald<br />
20 Veranstaltungen<br />
Titelfoto: Internationales Jahr der Wälder<br />
Foto: BMELV<br />
Impressum<br />
Herausgeber + Redaktion:<br />
<strong>Waldbauernverband</strong> NRW e.V.<br />
Kappeler Straße 227, 40599 Düsseldorf<br />
Tel.: 02 11 / 1 79 98 35<br />
Fax: 02 11 / 1 79 98 34<br />
Internet: www.waldbauernverband.de<br />
E-Mail: info@waldbauernverband.de<br />
Bankverbindung:<br />
Volksbank Düsseldorf Neuss eG,<br />
Kto. Nr. 63 06 16 40 13 (BLZ 301 602 13);<br />
Postbank Dortmund<br />
Kto. Nr. 111 88 34 67 (BLZ 440 100 46)<br />
Bezugspreis:<br />
19 €, 10 € Mitglieder dem Verband angeschlossener<br />
Forstbetriebsgemeinschaften<br />
Jahresbezugspreis inkl. MwSt. und Versand<br />
Erscheinungsweise: 6 x jährlich<br />
Anzeigenmarketing:<br />
<strong>Waldbauernverband</strong> NRW,<br />
Kappeler Straße 227, 40599 Düsseldorf<br />
Tel.: 02 11 / 1 79 98 35<br />
Fax: 02 11 / 1 79 98 34<br />
Druck und Verlag:<br />
Landwirtschaftsverlag GmbH, Münster<br />
Redaktionelle Hinweise:<br />
Die veröffentlichten Texte geben nicht in jedem Fall die Meinung<br />
des Verbands wieder.<br />
Die Zeitschrift und alle enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist<br />
eine Verwertung ohne Einwilligung des <strong>Waldbauernverband</strong>s<br />
NRW e.V. strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen,<br />
Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und<br />
Verarbeitung in elektronischen Systemen (auch Internet).
Perspektiven zur<br />
Forstpolitik in NRW<br />
Franz-Lambert Eisele, Düsseldorf<br />
Eine von der allgemeinen Politik isolierte<br />
Forst- und Holzwirtschaftspolitik gibt es<br />
nicht. Forst- und Holzwirtschaftspolitik wird gemacht<br />
vom Staat und beauftragten staatlichen<br />
Organen auf der Grundlage der eine Gesellschaft<br />
prägenden allgemeingültigen Regeln und Auffassungen.<br />
Fragen wir uns also zuerst: Welche Fragen<br />
und Prozesse werden die allgemeinen Politikthemen<br />
wesentlich beeinflussen und dann<br />
erst: Wie wirkt sich das auf forstpolitisches Handeln<br />
aus?<br />
Drei Bereiche der allgemeinen Politik werden<br />
aus meiner Sicht die Grundlagen für die forstpolitischen<br />
Hauptthemen der nächsten Jahre (bis<br />
2020) liefern:<br />
• das Staatsverständnis<br />
• die staatliche Energiepolitik<br />
• die Finanzierung der öffentlichen Haushalte<br />
Staatsverständnis<br />
Welchen Staat wollen wir und welchen Staat<br />
können wir uns im globalen Wettbewerb leisten?<br />
Diese Fragen gilt es zunächst zu beantworten,<br />
ehe sich forstpolitische Handlungsnotwendigkeiten<br />
für die nahe Zukunft erahnen lassen. Aktuell,<br />
das heißt für eine Legislaturperiode, erlaubt<br />
ein Blick auf die zwischen den Regierungsfraktionen<br />
getroffenen Vereinbarungen eine einigermaßen<br />
sichere Prognose, welchen Staat die Gesellschaft<br />
für diese Zeit will. Weiter in die<br />
Zukunft zu sehen geht nicht, der Wähler bestimmt<br />
– zum Glück – <strong>hier</strong>zulande eben alle 4 bis<br />
5 Jahre immer wieder neu.<br />
Analysten der jetzigen Minderheitsregierung<br />
in NRW glauben unter anderem aus der Koalitionsvereinbarung<br />
deutlich zu erkennen, dass neoliberalen<br />
Märkten eher misstraut und stattdessen<br />
dem Bild eines fürsorgenden Sozialstaates gefolgt<br />
wird. Ein starker Staat wäre demnach für<br />
die Koalitionäre ein guter Staat; aber es gibt<br />
eben eine Minderheitsregierung, die nach Mehrheiten<br />
suchen muss. Reinkultur wird man nicht<br />
machen können und vielleicht auch gar nicht<br />
wollen.<br />
Auf Bundesebene liefern die Koalitionäre dem<br />
Beobachter eher uneinheitliche Bilder.<br />
Deutschland dürfte als Teil einer rasch gewachsenen<br />
EU in Zukunft immer weniger davon ausgehen<br />
können, dass sein Staatverständnis von einer<br />
Mehrheit der Mitgliedsstaaten geteilt wird.<br />
Wesentliche Teile der politischen Rahmenbedingungen<br />
werden von der Europäischen Union<br />
gesetzt.<br />
Schauen wir uns dazu nur einmal beispielhaft<br />
die Beihilferegelungen, die gemeinsame Agrarpolitik<br />
oder andere Felder an.<br />
Weltweit dominieren mit GATT und anderen<br />
Vereinbarungen die Versuche, dem globalen<br />
Wettbewerb von Staaten und Einzelpersonen<br />
einige Spielregeln zu geben. Die Klimaschutzregelungen<br />
(Kyoto und Folgevereinbarungen)<br />
haben eben auch weitreichende Auswirkungen<br />
auf nationale Politiken.<br />
Urbanisierung und demographischer Wandel<br />
dürften darüber hinaus die politischen Notwendigkeiten<br />
und Auffassungen in den nächsten<br />
Jahren gravierend verändern.<br />
Die Auswirkungen dieser Prozesse auf die<br />
Forst- und Holzwirtschaftspolitik können sehr<br />
deutlich sein:<br />
Sehen wir uns dazu einige politische Zielsetzungen<br />
für die aktuelle Legislaturperiode aus<br />
dem NRW Koalitionsvertrag an:<br />
Da gibt es einen Prüfauftrag, ob und wie der<br />
Staatswald in eine Stiftung überführt werden<br />
kann.<br />
In einer ersten Betrachtung ist dies eine politische<br />
Entscheidung des Landes, welche die Verbandspolitik<br />
des WBV kaum berührt, ja sogar<br />
eher dessen Argumentationslinie aufgreift. Denn<br />
es ist eine Entscheidung des Grundeigentümers<br />
über seinen Besitz, und der kann im Rahmen der<br />
Sozialpflichtigkeit der Verfassung und auf der<br />
Grundlage anderer bestehender Gesetze mit seinem<br />
Eigentum machen, was er will. Außerdem<br />
kann man als Privatwaldbesitzer auf steigende<br />
Preise hoffen, weil eine an ökologischen Kriterien<br />
orientierte Stiftung weniger intensiv den<br />
Wald nutzen wird und Flächen ohne Holznutzung<br />
zunehmen dürften, was das Rohholzangebot<br />
am Markt zumindest für eine gewisse Zeit<br />
und in Abhängigkeit von den lokalen Staatswaldflächenanteilen<br />
mehr oder weniger verknappen<br />
und damit kurzfristig höhere Preise wie auch<br />
dauerhaft bessere Absatzchancen für alle verbleibenden<br />
Rohholzanbieter am Markt zur Folge<br />
haben könnte.<br />
In einer zweiten Betrachtung wird man feststellen,<br />
dass mit einer Realisierung die Frage,<br />
wozu der Staat (vielleicht sogar die öffentliche<br />
Hand insgesamt) überhaupt Waldbesitz hat und<br />
welche Aufgabe dieses Eigentum erfüllen soll,<br />
politisch für eine längere Zeit eindeutig in Richtung<br />
„Dienstleister“ und nicht „Rohholz erzeugender<br />
Forstbetrieb“ beantwortet wäre. Und diese<br />
Antwort lässt sicher auf eine breitere<br />
Zustimmung in der Bevölkerung NRW´s hoffen,<br />
Politik<br />
LMR Dr. Franz-Lambert Eisele<br />
16.01.1948 geb. in Kornelimünster/Aachen<br />
1968 – 1972 Studium der Forstwirtschaft in<br />
Hann.-Münden und Göttingen<br />
1978 Promotion an der<br />
Universität Göttingen<br />
1979 Leiter des Forstamtes<br />
Schmallenberg<br />
1985 – 1991 Referatsleiter im Ministerium<br />
für Umwelt, Raumordnung und<br />
Landwirtschaft<br />
Seit November 2000 stellv. Leiter der<br />
Abteilung „Forsten, Naturschutz, Agrarordnung“<br />
und zugleich Leiter des Referates<br />
„Leiter der Landesforstverwaltung, Staatsforsten,<br />
technische Produktion, Vermarktung,<br />
Haushalt“ im Ministerium für Umwelt und<br />
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
des Landes NRW Vorsitzender des<br />
Prüfungsausschusses „höherer Forstdienst“<br />
für NRW<br />
Seit Herbst 2004 Präsidiumsmitglied<br />
des dt. Forstwirtschaftsrates<br />
Seit Januar 2011 Versetzung in den<br />
Ruhestand<br />
als die rein fiskalische Betrachtung des Staatswaldes<br />
als renditearmes Vermögen im Wert von<br />
rund einer Milliarde Euro, das es durch Privatisierung<br />
möglichst effektiv zu liquidieren gilt,<br />
um mit dem Erlös die Haushaltslage des Landes<br />
zu verbessern.<br />
Der WBV ging nach meinem Eindruck bisher<br />
eher von der Fiktion aus, alle Rohholzerzeuger<br />
seien Forstbetriebe, deren Erfolg an betriebswirtschaftlichen<br />
Kriterien gemessen werden müsse.<br />
Absicht war natürlich, in der Öffentlichkeit zu<br />
vermeiden, den Privatwald in die ökonomische,<br />
mit dem Etikett „schlechter Wald“ versehene<br />
Schublade und den Staatswald in die ökologische,<br />
mit dem Etikett „guter Wald“ versehene<br />
Schublade zu packen. Mit der Stiftungslösung<br />
würde ganz deutlich werden, dass öffentlicher<br />
Wald primär dazu da ist, öffentliche Leistungen<br />
zu erzeugen und dass im Ballungsraum NRW dafür<br />
nicht zwingend allein der Blick durch die<br />
Brille des Holz produzierenden forstfiskalischen<br />
Homo oekonomicus der politisch gewollte ist.<br />
3
Die Waldbauern in NRW<br />
4<br />
Politik<br />
Der im Koalitionsvertrag formulierte Wunsch<br />
nach Verzicht auf Holzernte auf bestimmten<br />
Flächen, der Wunsch nach einem neuen Nationalpark<br />
und nach Wildnisgebieten sind weitere<br />
Belege für den Wandel der forstpolitischen Ziele<br />
des Landes für seinen Besitz.<br />
Ich glaube, in NRW könnte sich damit der<br />
Beginn einer Entwicklung andeuten, die der in<br />
den USA ähnlich ist und über die ein amerikanischer<br />
Kollege auf dem Waldbauerntag in Hannover<br />
Anfang der 90 er Jahre des letzten Jahrhunderts<br />
bereits berichtet hat: In den USA soll<br />
danach bei etwa gleichem Flächenanteil des<br />
Staates wie in NRW (statt 12 % rund 18 % und<br />
72 % Privatwald) dessen Anteil am Holzmarkt<br />
seit 1945 von über 20 % auf heute unter 5 % zurückgegangen<br />
sein und der Privatwaldanteil am<br />
Rohholzaufkommen überproportional gewachsen<br />
sein.<br />
Folgt man dieser Auffassung, ergäben sich<br />
daraus eine ganze Reihe von Fragen für die künftige<br />
Verbandspolitik im WBV. Um nur einige zu<br />
nennen:<br />
• Kann der WBV bei einer solchen Entwicklung<br />
noch seine überkommene Fiktion von gleicher<br />
Aufgabenstellung bei staatlichen und anderen<br />
Forstbetrieben aufrechterhalten?<br />
• Welche Rolle käme bei einem auf Produktion<br />
anderer Werte als Holz verpflichteten Staatswald<br />
auf den Privat– und gegebenenfalls auf<br />
den einen oder anderen Kommunalwald zu?<br />
• Welche Forderungen müssten vom WBV an die<br />
Landespolitik gestellt werden, um die Leistungsfähigkeit<br />
des strukturschwachen Privatwaldes<br />
in NRW zu verbessern, damit dieser die<br />
schrumpfenden Holzmengen aus dem Staatswald<br />
kompensieren und die Holzwirtschaft in<br />
NRW weiter auf dem politisch gewollten Wachstumskurs<br />
halten kann?<br />
Staatliche Energiepolitik<br />
Ehrgeizige Ziele hat sich die nationale und europäische<br />
Energiepolitik gesetzt. Erneuerbare<br />
Energien – und dabei speziell Holz – sind die politischen<br />
Hoffnungsträger der nahen Zukunft. In<br />
der Realität wird heute bei Holz bisher allerdings<br />
fast ausschließlich der Wärmebereich mit Stückholz<br />
und Pellet angesprochen. Strom- und Bio-<br />
Kraftstoff-Erzeugung verharren eher auf niedrigem<br />
Niveau. Das Erneuerbare Energiengesetz will<br />
den Einsatz dieser Technologien befördern. Bezahlt<br />
wird dies am Ende durch die Verbraucher<br />
von Energie, z.B. über eine Umlage der Mehrkosten<br />
gegenüber den fossilen und atomaren Brennstoffen<br />
im Strombereich auf Strom aus nicht erneuerbaren<br />
Energieträgern.<br />
Gleichzeitig versucht man eine aktive Klimaschutzpolitik<br />
zu betreiben. Auch dazu soll der<br />
vermehrte Einsatz erneuerbarer Energieträger<br />
dienen. Gleichzeitig sollen über den Handel mit<br />
Emissionsrechten marktwirtschaftliche Anreize<br />
zur Senkung der klimarelevanten CO 2 -Emissionen<br />
durch die Wirtschaft gegeben werden.<br />
Januar/Februar 2011<br />
Was hat das mit Forst- und Holzwirtschaftspolitik<br />
zu tun?<br />
Direkt vielleicht nicht viel, mag man meinen.<br />
Weniger industrielle Verschmutzung ist gut. Der<br />
Wald kann vielleicht sogar helfen, die CO 2 -Emissionen<br />
zu mindern, da Pflanzen bei ihrem<br />
Stoffwechsel glücklicherweise CO 2 „einatmen“<br />
müssen, um zu leben und dabei Sauerstoff<br />
emittieren, den wir Menschen dringend brauchen.<br />
Holzige Pflanzen lagern dabei Kohlenstoff<br />
noch relativ lange ein, was Wald als Senke, als<br />
Speicher, aber auch als Emittent, bei dessen unerwünschter<br />
Entfernung interessant machen<br />
kann. Mit Holz als Brennstoff ist man bei den<br />
Guten, denn nur das wird freigesetzt, was vorher<br />
beim Wachstum gebunden wurde. Holz als<br />
Baustoff und als Werkstoff bindet noch lange<br />
über die Lebenszeit der Pflanze den Kohlenstoff<br />
im verarbeiteten Material.<br />
Die Politik hat bei der Realisierung der guten<br />
Ideen ein Problem, denn die traditionelle Rohholzproduktion<br />
in Deutschland stößt an die<br />
Grenze. Das geschieht aber nicht etwa deshalb,<br />
weil der Zuwachs keine nachhaltige Nutzung<br />
mehr erlaubt, sondern weil es in der Regel die<br />
kleinteiligen Besitzstrukturen des Privatwaldes<br />
nicht erlauben, diesen ökonomisch zu nutzen.<br />
Als Lösung hat der Gesetzgeber sich aber nicht<br />
getraut, diese Strukturen im Wald ordnungspolitisch<br />
zu verändern. Er setzt stattdessen auf Lösungen<br />
außerhalb des Waldes auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen (LN-Flächen): Mit der<br />
Änderung des Bundeswaldgesetzes werden Plantagen<br />
mit holzigen Pflanzen (Kurzumtriebsplantagen<br />
= KUP) aus dem Waldbegriff herausgenommen,<br />
wenn sie auf landwirtschaftlichen Flächen<br />
angelegt werden.<br />
Absicht ist, durch Verzicht auf „hemmende“<br />
forstrechtliche Bestimmungen (z.B. über ordnungsgemäße<br />
Forstwirtschaft), schnell und<br />
preiswert größere Menge an Holzfaser zu produzieren.<br />
Flächiges Befahren, Nutzung größerer<br />
Flächen in einem Stück (=Kahlschlag) etc. sind<br />
dort erlaubt, und auf die Langfristigkeit der<br />
Produktion, die nach dem Forstrecht ordnungsgemäß<br />
bewirtschafteten Wald auszeichnet, wird<br />
verzichtet. Die Landwirte sind zufrieden und<br />
viele Förster und Waldbesitzer freuen sich auch,<br />
denn für sie kann eine solche Plantage kein Wald<br />
sein.<br />
Ich bezweifele, dass auf Dauer damit den<br />
Waldbesitzern und dem Wald etwas Gutes getan<br />
wird. Ich vertrat und vertrete immer noch die<br />
Ansicht, es wäre klüger gewesen, die KUP Frage<br />
im Wald im Forstrecht zu regeln. Ich möchte das<br />
<strong>hier</strong> erläutern:<br />
KUP leichter neu anlegen zu können, war die<br />
Intention. Tatsächlich lohnt deren Anlage auf LN<br />
Flächen kaum, denn seitdem es der Landwirtschaft<br />
wieder besser geht, gibt es keine größeren<br />
Mengen ungenutzter LN Flächen mehr. Außerdem<br />
bleibt der Ertrag, der aus KUP mit Holzpflanzen<br />
erreichbar ist, weit hinter den Erträgen<br />
aus dem Anbau landwirtschaftlicher Energie-<br />
pflanzen (Mais oder dergleichen) zurück. Deren<br />
Anlage auf LN-Flächen lohnt ökonomisch einfach<br />
nicht.<br />
Was für Betriebe, insbesondere gemischte LuF<br />
Betriebe, aber doppelt lohnt, ist Wald in landwirtschaftliche<br />
Fläche zu überführen. Denn mit<br />
der Umwandlung von Wald in LN erhöht sich der<br />
Hektar-Wert etwa um das 3- bis 5-Fache. Aus<br />
einem Vermögen von 50 Tausend Euro für 5 ha<br />
Waldfläche werden dann leicht 150 Tsd. bis<br />
250 Tsd. Euro. Die landwirtschaftliche Betriebsfläche<br />
lässt sich danach vielleicht sogar auf Dauer<br />
vergrößern, spekulieren einige, weil sie dann<br />
auf noch bessere Renditeerwartungen durch den<br />
Anbau von einjährigen Pflanzen hoffen dürfen.<br />
Anhänger der Ordnungspolitik verweisen <strong>hier</strong><br />
gerne auf die behördliche Steuerungsmöglichkeit<br />
durch die erforderliche Umwandlungsgenehmigung<br />
nach Forst- oder Landschaftsrecht. Ich<br />
bezweifele allerdings deren Wirksamkeit, weil<br />
der Druck auf die Genehmigungsbehörden nicht<br />
nur durch den Rechtsanspruch des Antragstellers<br />
bei Vorliegen betrieblicher Gründe – und ein solcher<br />
Eigenkapitalzuwachs dürfte in fast allen<br />
Fällen ein zu belegender betriebsnotwendiger<br />
Vorgang sein – zu hoch wäre, um die Umwandlung<br />
zu versagen.<br />
Die Waldfläche mit langfristiger CO 2 -Bindung<br />
würde damit ab-, die Waldflächenzersplitterung<br />
zunehmen.<br />
Ist die Fläche erst einmal umgewandelt, darf<br />
sich der Förster auch nicht mehr – mangels gesetzlicher<br />
Zuständigkeit – um die Flächen kümmern,<br />
geschweige denn die Vermarktungshilfe<br />
übernehmen. Es ist ja jetzt eine LN Fläche, für<br />
welche die Landwirtschaftsverwaltung da ist.<br />
Forstlich ist dies nicht nur ein berufsständisches<br />
Selbsttor. Es ist vor allem ökonomisch für<br />
den Waldbesitz gefährlich, denn die Abnehmer<br />
der Holzfaser oder des Rundholzes sind die gleichen,<br />
die im Wald nebenan, unter den strengeren<br />
Auflagen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft<br />
mit ihren wesentlich höheren Kosten<br />
erzeugten Fasern kaufen sollen. Dass die Marktreaktion<br />
nicht in der Anpassung der Preise aus<br />
KUP an die des Waldholzes führen dürfte, sondern<br />
umgekehrt verläuft, steht zu vermuten.<br />
Der Anreiz, auch Holz zu anderen Zwecken außerhalb<br />
des Waldes – quasi agrarisch – anzubauen,<br />
steigt. Jüngste Aussagen der Universität Trier,<br />
die <strong>hier</strong>zu von der Bundesregierung mit einer Studie<br />
beauftragt wurde, machen dies deutlich.<br />
Ganz deutlich: Nicht die Politik macht <strong>hier</strong><br />
Fehler, sondern es sind meines Erachtens forstpolitische<br />
Selbsttore von uns Forstleuten und<br />
Waldbesitzern. Wir trauen uns nicht, einzuräumen,<br />
dass die mit unserem Zutun geschaffenen<br />
Definitionen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft<br />
sich nur auf eine der möglichen Betriebsarten im<br />
Wald, nämlich den Hochwald, anwenden lassen.<br />
Niederwald und Mittelwald als die anderen in<br />
Europa noch weit verbreiteten Formen, neben<br />
den Plantagen und der Agroforstwirtschaft,<br />
haben wir seit Ende des Zweiten Weltkrieges
ebenso wie das „Brennholz“ aus unserem Denken<br />
verbannt und in die Ecke „historischer Waldnutzungsformen“<br />
geschoben. Nun feiert das Brennholz<br />
in Form von Energieholz wieder eine furiose<br />
Auferstehung und ich frage mich, warum ausgerechnet<br />
die Betriebsarten, die dafür spezielle<br />
Qualitäten aufweisen, aus dem forstlichen Denkbild<br />
ausgeklammert werden sollen?<br />
Außerdem ist es nicht unproblematisch, nur<br />
auf eine Betriebsart zu setzen: Glaubt man den<br />
Prognosen über das Verhalten einer älter werdenden<br />
und schrumpfenden Gesellschaft, dann<br />
resultiert daraus ein deutlich schrumpfender Bedarf<br />
für Neubauten und deren Ausstattung. In<br />
der Folge dürfte dann dem Bauholz als dem klassischen<br />
Produkt der forstlichen Betriebsart<br />
Hochwald ohnehin ein großes Problem ins Haus<br />
stehen.<br />
Deshalb halte ich es für dringend erforderlich,<br />
den in der Vergangenheit mehr oder weniger unbewusst<br />
allein auf die Betriebsart „Hochwald“<br />
verengten, forstfachlichen deutschen Blick auch<br />
wieder für andere Betriebsarten zu öffnen. Mit<br />
einer Gesetzesformulierung wie: „Die Wahl der<br />
Betriebsart trifft der Waldbesitzer“ und an die<br />
jeweilige Betriebsart angepassten Beschreibungen<br />
von ordnungsgemäßer Forstwirtschaft – von<br />
mir aus auch guter fachlicher Praxis – wäre dies<br />
forstpolitisch jedenfalls möglich.<br />
Eine fachliche, aber auch zunehmend politische<br />
Diskussion wird vor dem Hintergrund von<br />
Verknappungsängsten zurzeit vornehmlich von<br />
den Industrieholzverbrauchern aus der stofflichen<br />
Nutzung (Holzwerkstoffe und Papier) geführt.<br />
Die Kaskadennutzung, also erst stofflich<br />
und danach die Reste energetisch nutzen, ist das<br />
Konsens stiftende Zauberwort. Wird das so kommen?<br />
Ich glaube eher nicht. Denn der Markt wird<br />
über Angebot und Nachfrage wesentlich schneller<br />
und effektiver die Rohstoffströme leiten, als<br />
es politische Sonntagsreden glauben machen.<br />
Bestimmt werden wird diese im Wesentlichen<br />
von dem Angebot und den Preisen von Wärme,<br />
Strom und Kraftstoff aus mineralischen Quellen.<br />
In zweiter Näherung dürfte der freie Emissionshandel<br />
ab 2013 Einfluss haben, denn, wenn dort<br />
– wie von einigen erwartet – die Preise für die<br />
Tonne CO 2 nach oben gehen, wird der Preis, der<br />
für den CO 2 neutralen Energieträger Holz, z.B. als<br />
Ersatzbrennstoff in Kohle-Großkraftwerken, gezahlt<br />
werden kann, deutlich den heutigen Einstandspreis<br />
von Holz in Bioenergieanlagen übersteigen.<br />
Gute Chancen also für Holz in naher Zukunft?<br />
Die Antwort ist mit „im Prinzip ja“ ein Klassiker.<br />
Denn es weiß noch niemand, ob der politisch gewollte<br />
Anstieg der Energiekosten für sehr energieintensive<br />
Betriebe nicht zu deren Abwanderung<br />
führt oder dafür verantwortlich gemacht<br />
wird. Teile der Holzwirtschaft, insbesondere die<br />
Betriebe, die aus Holzschliff Papier erzeugen,<br />
könnten nach Auffassung der EU-Kommission so<br />
große Probleme bekommen, dass sie Deutschland<br />
verlassen müssten. Als Beispiel sei <strong>hier</strong> in NRW<br />
der Standort Hagen Kabel der Fa. StoraEnso genannt,<br />
bei dem dann nicht nur hunderte Arbeitsplätze<br />
verlustig zu gehen drohten, sondern auch<br />
ein Nachfrager mit rd. 1 Mio. RM Nadelindustrieholz<br />
ausfallen würde.<br />
Forst- und Holzwirtschaftspolitik sind auch<br />
<strong>hier</strong> keine völlig eigenständigen Disziplinen,<br />
sondern Ergebnis der allgemeinen Wirtschafts-,<br />
Umwelt- und Energiepolitik, auf die alle Akteure<br />
der Forst- und Holzwirtschaft nicht nur ein optimistisches,<br />
sondern auch ein wachsames Auge<br />
haben sollten.<br />
Die Finanzen<br />
Um die Staatsfinanzen steht es nicht gut. Die<br />
Verschuldung der öffentlichen Haushalte ist<br />
hoch, ein Abbau der Neuverschuldung rechtlich<br />
bis 2020 zwingend vorgegeben und eine Tilgung<br />
der Schuldenlast das Wunschziel. Normales<br />
Wachstum allein dürfte nach Expertenmeinung<br />
das Problem nicht lösen, eine Reduktion der<br />
Staatsaufgaben und des dafür vorgehaltenen<br />
Personals scheint zur Kostenreduktion unvermeidbar.<br />
Gleichzeitig wird das Personal im öffentlichen<br />
Dienst immer älter; Nachwuchs würde gebraucht<br />
um einen nachhaltigen Altersaufbau selbst nur<br />
bei den Diensten zu haben, welche die künftigen<br />
Kernaufgaben des Staates wahrnehmen sollen.<br />
Ein Beispiel aus den Landesforsten NRW: Seit<br />
1991 ist im höheren Dienst des Landesbetriebes<br />
Wald und Holz (LB WuH) niemand mehr eingestellt<br />
worden; der letzte Angehörige des höheren<br />
Dienstes wird um 2025 altersbedingt und planmäßig<br />
ausgeschieden sein. Nur Neueinstellungen<br />
bereits jetzt könnten den Erhalt der kleinen und<br />
spezialisierten Forstverwaltung ( z.Zt. 1007 Stellen<br />
im LB WuH) auf Dauer sichern helfen.<br />
Ein solches staatliches Handeln bei der Forstverwaltung<br />
wäre finanziell für den staatlichen<br />
Gesamtetat ein eher unbedeutendes Problem.<br />
Machte man dies aber bei fast allen Verwaltungen<br />
(und die haben ja fast alle die gleiche Situation),<br />
stiegen die heutigen staatlichen Aufwendungen<br />
noch stärker an, das Finanzproblem der<br />
kommenden Jahre würde größer statt kleiner.<br />
Also wird nichts anderes übrig bleiben, als die<br />
Personalaufwendungen weiter zu kürzen. Dies<br />
befürchten einige Berufsverbände wohl zu<br />
Recht.<br />
Man muss kein Prophet sein, um annähernd<br />
unlösbare Konflikte zwischen dem Wunsch des<br />
Bürgers nach dem bereits erwähnten fürsorgenden<br />
Sozialstaat, dessen finanziellen Möglichkeiten<br />
und den fachlichen Notwendigkeiten nach<br />
Intensivierung weiter öffentlicher Dienstleistung<br />
zu erkennen.<br />
Kann der Staat politisch dieses Dilemma lösen?<br />
Es bleibt zu hoffen.<br />
Weitere Kostensenkungen bei gleichzeitig<br />
steigenden staatlichen Einnahmen werden vermutlich<br />
das Ergebnis sein. Strukturelle Veränderungen<br />
werden kommen, nicht nur die Neuge-<br />
Politik<br />
staltung der Laufbahnen etc.<br />
Aus dem bisher Gesagten lassen sich für Forst-<br />
und Holzwirtschaft dank der gut nachgefragten<br />
Produkte Holz einerseits und Naturschutz andererseits<br />
grundsätzlich gute wirtschaftliche Perspektiven<br />
ableiten.<br />
Aber wie können diese bei der ungünstigen<br />
Waldbesitzstruktur in NRW und im Falle einer<br />
tendenziell bestenfalls stagnierenden, wenn<br />
nicht sogar im Rahmen der allgemeinen staatlichen<br />
Kostensenkungsstrategien weiter schrumpfenden<br />
Forstverwaltung, genutzt werden?<br />
Verbandspolitisch stellt sich für den WBV bei<br />
dieser Situation eher eine andere Frage: Wie<br />
können die wirtschaftlichen Chancen durch seine<br />
Mitglieder auch ohne zusätzliche oder sogar<br />
bei rückläufigen direkten und auch indirekten<br />
staatlichen Subventionen in Zukunft genutzt<br />
werden?<br />
Jederzeit die Verantwortung für das Eigentum<br />
selbst in die Hand zu nehmen, wäre eine Strategie,<br />
die angesichts der realen Verhältnisse im<br />
Waldbesitz von NRW allerdings erhebliche Anstrengungen<br />
von Staat, Verwaltung und Verband<br />
erfordern dürfte. Vielleicht geben die laufenden<br />
Modellprojekte zur Holzvermarktung und zur Beförsterung<br />
ja schon bald erste Hinweise.<br />
Politik und damit auch Forstpolitik soll Prioritäten<br />
setzen, Widersprüche lösen. Widersprüche<br />
haben die vorgenannten Überlegungen allein bei<br />
den drei beispielhaft angesprochenen Bereichen<br />
schon in großer Zahl aufgezeigt. Es dürfte also in<br />
der nahen Zukunft genügend Raum für politische<br />
Arbeit geben. Interessante Zeiten für allgemeine<br />
Forst- und Verbandspolitik zeichnen sich<br />
ab.<br />
Erinnern wir uns deshalb an Bismarck´s Definition<br />
praktischer Politik: Politik ist die Kunst in<br />
jedem Moment das Zweckmäßigste, das am wenigsten<br />
Schädliche zu tun.<br />
Das gilt auch oder gerade für Forst- und Holzwirtschaftspolitik<br />
im Ballungsraum <strong>Nordrhein</strong>-<br />
<strong>Westfalen</strong>.<br />
Ich wünsche allen Akteuren dazu eine<br />
glückliche Hand und Erfolg. ■<br />
Anzeige<br />
Wir suchen im Kundenauftrag<br />
ein Waldgrundstück<br />
in der Größenordnung<br />
von 20 bis 150 ha.<br />
HEVENDEHL CONSULT<br />
Becke 1 | 58553 Halver<br />
Telefon: 0 23 38 / 87 16 68<br />
info@hevendehl.com<br />
5
Die Waldbauern in NRW<br />
6<br />
Politik<br />
Internationales Jahr<br />
der Wälder<br />
Die internationale offizielle Eröffnung ist<br />
durch die Vereinten Nationen im Rahmen von<br />
UNFF9 (United Nations Forum on Forests) am<br />
2. Februar 2011 in New York erfolgt. Ende 2011<br />
wird eine bis jetzt noch nicht näher datierte Abschlussveranstaltung<br />
stattfinden.<br />
Die bundesweite Kampagne des Bundesministeriums<br />
für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
(BMELV) will unter dem Motto<br />
„Entdecken Sie unser Waldkulturerbe!“ vor allem<br />
durch eine breit aufgelegte Werbekampagne Aufmerksamkeit<br />
und Interesse an den Veranstaltungen<br />
und Aktivitäten der Kampagnenpartner erzeugen.<br />
Mit Organisation und Koordination der<br />
Maßnahmen wurde das Kampagnenbüro zum Internationalen<br />
Jahr der Wälder bei der Bundesanstalt<br />
für Landwirtschaft und Ernährung beauftragt.<br />
Die Schirmherrschaft für die Kampagne hat<br />
Bundespräsident Christian Wulff übernommen.<br />
Auf nationaler Ebene wird das Jahr des Waldes<br />
offiziell am 21. März, dem Tag des Waldes, durch<br />
ein Presseevent in Berlin eröffnet. Für diesen<br />
Termin ist neben der Bundeslandwirtschaftsministerin<br />
auch der Bundespräsident angefragt,<br />
dessen Teilnahme aber noch offen ist. Die Eröffnung<br />
wird begleitet durch Werbemaßnahmen<br />
(insgesamt über das ganze Jahr verteilt: 1700<br />
Großplakate, 15 Großbanner [wahrscheinlich auf<br />
Bahnhöfen]). Neben Bundespräsident Wulff und<br />
Bundesministerin Aigner sollen für das Event<br />
auch prominente Künstler und Personen gewonnen<br />
werden. Während des Events wird der Fotowettbewerb<br />
gestartet und der Kinospot seine<br />
Premiere feiern. Der Fotowettbewerb wird über<br />
die Homepage der Kampagne laufen und unter<br />
dem Motto „Was wäre dein Leben ohne ihn?“ stehen.<br />
Die Sieger werden im Spätherbst prämiert.<br />
Der Kinospot wird zur Ausstrahlung in den Kinos<br />
produziert und nach der Premiere in ganz<br />
Deutschland laufen. Der Film kann auch durch<br />
die Partner genutzt werden.<br />
Bereits seit längerem plant das Deutsche Historische<br />
Museum in Berlin eine Ausstellung zum Wald<br />
unter dem Motto „Waldwelten“. Die Ausstellung<br />
wird am 1. Dez. 2011 eröffnet und soll die kulturhistorische<br />
Bedeutung des Waldes aufarbeiten.<br />
Das Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF)<br />
will im Rahmen des Programms „Forest Heroes“<br />
weltweit Menschen auszeichnen, die ihr Leben<br />
dem nachhaltigen Umgang mit Wäldern widmen.<br />
Nach der ersten Ausgabe im Jahr 2010 wird<br />
das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auch 2011<br />
wieder einen gemeinsamen Wandertag unter dem<br />
Motto „Vielfalt in Wäldern“ am Tag der Biodiversität,<br />
dem 22. Mai veranstalten. Der Wandertag<br />
besteht aus mehreren Aktionen. Diese<br />
Aktionen werden teilweise auch in dem Zeitraum<br />
vom 14. bis 26. Mai laufen. An den drei<br />
Zentralveranstaltungen werden Bundesminister<br />
Dr. Röttgen, Parlamentarische Staatssekretärin<br />
Januar/Februar 2011<br />
Ursula Heinen-Esser und Parlamentarische<br />
Staatssekretärin Katherina Reiche teilnehmen.<br />
Vom 6. bis 9. Oktober wird das BMELV gemeinsam<br />
mit der FAO (Food and Agriculture Organization<br />
of the United Nations) auf dem Marktplatz<br />
in Bonn ein Waldevent unter dem Motto „Wälder<br />
für Menschen“ veranstalten. Dieses wird eventuell<br />
mit einer UNFF-Konferenz verknüpft.<br />
Weitere Termine:<br />
• 15. April – 16. Oktober 2011:<br />
Bundesgartenschau, Koblenz<br />
• 25. April 2011:<br />
Internationaler Tag des Baumes<br />
• 22. Mai 2011:<br />
Internationaler Tag der Biodiversität<br />
• 5. Juni 2011:<br />
Umweltfestival und Fahrradsternfahrt, Berlin<br />
• Sommer 2011:<br />
Waldspaziergang Bundesministerin Aigner<br />
• 3. Oktober 2011:<br />
Tag der Deutschen Einheit, Bonn<br />
• 6. – 9. Oktober 2011:<br />
Waldevent Bonn<br />
• Dezember 2011:<br />
Ausstellungseröffnung im Deutschen<br />
Historischen Museum Berlin (BLE)<br />
Der <strong>Waldbauernverband</strong> NRW wird regionale<br />
Veranstaltungen – so sie ihm bekannt sind –<br />
auf seiner Homepage veröffentlichen. ■<br />
Was macht der Wald<br />
nach Cancún?<br />
„Mit gemischten Gefühlen nehmen die Deutschen<br />
Waldbesitzer das Ergebnis der Klimaverhandlungen<br />
zur Kenntnis“, kommentierte Philipp<br />
Freiherr zu Guttenberg, Präsident der Arbeitsgemeinschaft<br />
Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.<br />
die im Rahmen der UN-Klimakonferenz im mexikanischen<br />
Cancún gefassten Beschlüsse. Freiherr<br />
zu Guttenberg begrüßte einerseits ausdrücklich,<br />
dass die Weltgemeinschaft den dringenden Handlungsbedarf<br />
zur Senkung der Treibhausemissionen<br />
erkannt hat und eine definierte Erwärmungsgrenze<br />
von zwei Grad Celsius als Richtschnur<br />
festsetzt. Anderseits kritisierte er die mangelnden<br />
konkreten und verpflichtenden Handlungsempfehlungen,<br />
die notwendig wären, um die<br />
eigenen ambitionierten Ziele zu erreichen.<br />
Gleichfalls machte der Präsident darauf aufmerksam,<br />
dass schon bei einer Erwärmung um „lediglich“<br />
zwei Grad die Wälder mit erheblichen Auswirkungen<br />
zu kämpfen haben. Bereits heute<br />
sehen sich die Waldbesitzer mit kumulativ auftretenden<br />
Schadensereignissen, beispielsweise lang<br />
anhaltenden Trockenphasen, Orkanen oder Wetterextremen<br />
konfrontiert. Hinzu kommt die<br />
schon jetzt eingetretene durchschnittliche Erwärmung<br />
von 0,7 Grad Celsius. Einer weiteren<br />
Steigerung der durchschnittlichen Temperatur,<br />
auch nur um wenige Zehntel Grad, sehen die<br />
Waldbesitzer mit großer Sorge entgegen.<br />
Die Verankerung des Waldschutzprogrammes<br />
(REDD+) ist ein wichtiger Schritt, um die Emissionen<br />
aus der Vernichtung tropischer Urwälder<br />
aufzuhalten. Dabei steht REDD für „Reducing<br />
Emissions from Deforestation and Forest Degradation“.<br />
Das Plus bedeutet die Einbeziehung weiterer<br />
Aktivitäten wie die Wiederaufforstung und<br />
nachhaltiges Landmanagement.<br />
Mit der Weiterentwicklung dieses Programmes<br />
und der Einbeziehung der lokalen Bevölkerung<br />
kann die Ressource Wald eine zukunftsweisende<br />
Inwertsetzung erfahren, die für weitere Schutzmaßnahmen<br />
und die Wertschätzung durch die<br />
lokale Bevölkerung unabdingbar ist. Eine weltweite<br />
differenzierte Betrachtung unserer Wälder<br />
ist jedoch für die erforderliche Wende zur nachhaltigen<br />
gesellschaftlichen Entwicklung zwingend.<br />
So werden neben der Senkenfunktion<br />
ursprünglicher Wälder in unseren Regionen intelligente<br />
und effiziente Instrumente benötigt,<br />
um mit dem Rohstoff Holz aus nachhaltig bewirtschafteten<br />
Wäldern eine Abkehr von fossilen<br />
Energieträgern und energieintensiven Rohstoffen<br />
zu erwirken. Dem seit Generationen nachhaltig<br />
bewirtschafteten Wald in Deutschland kommt<br />
somit eine Schlüsselrolle in der Rohstoffbereitstellung<br />
zu. Die verantwortungsvolle, multifunktionale<br />
Waldbewirtschaftung ist zugleich der<br />
Garant für die weiteren lebensnotwendigen Ökosystemleistungen<br />
aus dem Wald.<br />
„Wir fordern die politischen Verantwortungsträger<br />
auf, mit uns zukunftsfähige Konzepte zur<br />
erarbeiten, damit unser Wald in Deutschland<br />
weiterhin seinen Beitrag zu den globalen Herausforderungen<br />
leisten kann und die Lebensgrundlage<br />
der zwei Millionen Waldbesitzer erhalten<br />
bleibt“, so Philipp Freiherr zu Guttenberg abschließend.<br />
(AGDW) ■<br />
Rheinland-Pfalz:<br />
Rechnungshof<br />
kritisiert Landesforsten<br />
Der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof<br />
kritisiert in seinem am 12. Januar vorgestellten<br />
Bericht auch den Landesbetrieb Landesforsten<br />
Rheinland-Pfalz. Der Rechnungshof<br />
erklärt, dass bei den Landesforsten mittelfristig<br />
insgesamt 83 Stellen abgebaut und dadurch<br />
Personalkosten von mehr als 7 Mio. Euro<br />
jährlich vermieden werden können. Der Rechnungshof<br />
erklärt, dass Ende 2009 sogenannte<br />
Produktleiter nur zu zwei Drittel und andere<br />
nur zur Hälfte ausgelastet gewesen seien. Wegen<br />
der Verlagerung von Revierleiter-Aufgaben<br />
auf technische Produktionsleiter soll die<br />
durchschnittliche Reviergröße von 992 ha auf<br />
nahezu 1.800 ha angehoben werden.<br />
(HzBl online) ■
Wald muss mit Folgen des Klimawandels kämpfen<br />
Der Wald müsse in NRW auf den Klimawandel<br />
vorbereitet werden. Das zeige der Waldzustandsbericht<br />
2010, den Umweltminister Johannes Remmel<br />
am 14. Dezember 2010 gemeinsam mit Frank<br />
Dietmar Richter, dem Leiter des Landesbetriebes<br />
Wald und Holz NRW, in Düsseldorf vorstellte.<br />
Bereits im Juli und August 2010 war der Kronenzustand<br />
von rund 10.000 Bäumen nach einem<br />
vorgegebenen Stichprobenverfahren begutachtet<br />
worden. Unter Einbeziehung von Wetterdaten<br />
und der Entwicklung von Schadorganismen wurden<br />
die Ergebnisse alsdann ausgewertet und im<br />
Waldzustandsbericht zusammengefasst.<br />
Der Anteil der gesunden Bäume hat sich demnach<br />
im Vergleich zum Vorjahr um 6 % verringert.<br />
Seit Beginn der Erhebung im Jahre 1984 ist<br />
der Wert sogar um 27 % gesunken. Der Anteil<br />
deutlich geschädigter Bäume hat um 2 % auf<br />
23 % zugenommen. Der Bestand schwach geschädigter<br />
Bäume ist um 4 % auf 45 % angestiegen.<br />
Im Einzelnen betrachtet ist das Ergebnis für<br />
die vier Hauptbaumarten folgendermaßen:<br />
• Für die Eiche war 2010 ein schweres Jahr. Sie<br />
musste auf großer Fläche stark unter Raupenfraß<br />
leiden. Zusätzlich ist regional ein heftiger<br />
Pilzbefall mit Eichen-Mehltau aufgetreten. Die<br />
deutlichen Schäden haben um 15 % zugenommen<br />
und liegen bei 54 %. Die Zahl der Eichen<br />
ohne Schadmerkmale sank auf 16 Prozent.<br />
• Die Buche konnte sich etwas erholen, sie verbesserte<br />
sich bei den deutlichen Schäden um<br />
14 % auf 10 %. Auch die Zahl der gesunden<br />
Bäume stieg um 3 % auf 28 %. Die Bilanz wird<br />
geschönt durch verminderte Samenbildung.<br />
• Bei der Fichte ergibt sich nach Jahren wieder<br />
ein verschlechterter Status. Die deutlichen<br />
Schäden liegen bei leichter Steigerung von 3 %<br />
bei 18 %. Die Bäume ohne Schäden haben sich<br />
jedoch mit 8 % markant verringert auf 37 %.<br />
• Die Kiefer weist eine zweiseitige Entwicklung<br />
auf. Zugenommen haben die deutlichen Schäden<br />
mit 1 % auf 15 %. Auch die gesunden Bäume<br />
haben um 2 % zugenommen, auf 29 %.<br />
„Es wird sich mit an Sicherheit grenzender<br />
Wahrscheinlichkeit der Wasserhaushalt einiger<br />
Waldböden deutlich verändern. Damit ändert<br />
sich auch die Konkurrenzfähigkeit der bisher<br />
dort wachsenden Baumarten.“, erläuterte Richter<br />
einen der Gründe, weshalb die heimischen<br />
Bäume durch den Klimawandel deutlich unter<br />
Stress stehen.<br />
„Ziel meiner Forstpolitik wird es deshalb sein,<br />
Förderprogramme konsequent auf klimaangepasste<br />
Gehölze und Baumarten auszurichten und<br />
Anreize zu setzen, in Zukunft auch im Privatwald<br />
auf Fichtenmonokulturen zu verzichten“,<br />
sagte Minister Remmel.<br />
Damit jeder einzelne Waldbesitzer schon heute<br />
Baumarten auswählen kann, die besser auf die<br />
Folgen des Klimawandels vorbereitet sind, bietet<br />
der Landesbetrieb die Berechnung von Klimamodellen<br />
an. (MKULNV) ■<br />
Hamide Akbayir – Fraktion DIE LINKE<br />
Am 22. Dezember 2010 fand das erste forstpolitische<br />
Gespräch zwischen dem <strong>Waldbauernverband</strong><br />
und Hamide Akbayir MdL von der<br />
Fraktion DIE LINKE statt.<br />
Hamide Akbayir ist ordentliches Mitglied und<br />
Sprecherin für ihre Fraktion im Ausschuss für<br />
Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz.<br />
Das Gespräch, an dem auch die Referentin für<br />
Umwelt und Verbraucherschutz der Fraktion DIE<br />
LINKE – Heidemarie Behrens – teilnahm, fand in<br />
ausgesprochen angenehmer guter sachlicher<br />
Atmosphäre im Landtag statt. Hamide Akbayir<br />
zeigte sich sehr interessiert an den Belangen der<br />
privaten Waldbesitzer in Nord rhein-<strong>Westfalen</strong>.<br />
Auch DIE LINKE sieht den Rohstoff Holz als um-<br />
weltfreundlich an und steht hinter einer stofflichen<br />
und energetischen Verwendung.<br />
Der Vorsitzende des WBV Philipp Freiherr<br />
Heereman stellte zusammen mit der Geschäftsführerin<br />
Heidrun Buß-Schöne die Kriterien einer<br />
erfolgreichen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung<br />
dar. Eigentum, Kompetenz und<br />
Verantwortung sind die Grundpfeiler des Erfolges<br />
der deutschen Forstwirtschaft. Die Wiedereinführung<br />
einer Substanzsteuer (Vermögenssteuer)<br />
würde das System „Generation Wald“<br />
zerschlagen und damit nicht nur die Familienbetriebe,<br />
sondern auch die Multifunktionalität<br />
der Wälder in Deutschland gefährden. Zumindest<br />
bei Hamide Akbayir traf dieser Vortrag auf<br />
Verständnis. Sie sah die private Forstwirtschaft<br />
zudem noch als Motor für eine stabile mittelständisch<br />
geprägte Forst- und Holzwirtschaft.<br />
Hamide Akbayir bat um einen regelmäßigen<br />
Informationsaustausch zu aktuellen Themen<br />
und zeigte sich offen, auch Waldbesitzer vor Ort<br />
zu besuchen und die Forstwirtschaft in <strong>Nordrhein</strong><br />
<strong>Westfalen</strong> näher kennenzulernen. Baron<br />
Heereman sagte dieses mit Freude zu und hoffte,<br />
dass das Wissen über die privaten Forsten in<br />
NRW zu einem Sinneswandel ihrer Partei über<br />
das „Private“ führen könne. (WBV) ■<br />
Anzeige<br />
Politik<br />
GUNTAMATIC<br />
Informationsreihe:<br />
Optimale Trocknung und Lagerung<br />
von Brennholz!<br />
Neben effizienten Holzvergasern ist der Wassergehalt des<br />
Holzes von hoher Bedeutung für die Verbrennung. In der<br />
ersten Verbrennungsphase wird dem Brennstoff bei ansteigender<br />
Temperatur bis 150 °C Feuchtigkeit entnommen<br />
– je mehr Feuchtigkeit das Holz enthält, umso mehr<br />
Energie muss dabei aufgewendet werden. Daher gilt: Je<br />
trockener das Holz, desto höher ist sein Heizwert.<br />
Den höchsten Wassergehalt weist erntefrisches Holz<br />
mit etwa 40 – 60 % der Gesamtmasse auf. Bei idealer<br />
Lagerung kann nach 1 bis 2 Jahren zwischen 10 % und<br />
15 % Holzfeuchte erreicht werden.<br />
Zur optimalen Lagerung werden Scheite mit einem<br />
Umfang von 10 bis 20 Zentimeter gespalten und in trockene<br />
(geschützt vor Regen) und gut belüftete Unterstände<br />
deponiert. Das Holz sollte keinen direkten<br />
Bodenkontakt haben, sondern auf einer Unterlage gestapelt<br />
werden. Vor und hinter dem Holzstapel sollte<br />
frei bzw. hinter dem Stapel ein handbreiter Spalt bleiben,<br />
damit die Luft zirkulieren kann. Das beschleunigt<br />
die Trocknung und verhindert Fäulnis. Nicht geeignet<br />
zur Lagerung sind geschlossene Räume, etwa im Keller,<br />
oder in Kunststofffolie eingehüllte Holzstapel.<br />
Spezialist Guntamatic bietet zum Heizen von Stückholz<br />
einen hochwertigen unverwüstlichen Edelstahl-Holzvergaser<br />
oder ein günstiges Gerät mit Lambdasonde.<br />
Informationen:<br />
Großraum Köln/Essen/Oberhausen:<br />
Dieter Kummerer, Tel.: 0 21 51 / 6 21 70 68<br />
Großraum Bielefeld/Münster/Oldenburg:<br />
Oskar Bauer, Tel.: 0 59 02 / 50 24 79<br />
Großraum Siegen/Leverkusen/Lippstadt:<br />
Volkmar Pott, Tel.: 0 23 71 / 8 08 70<br />
www.guntamatic.com<br />
7
Politik<br />
Forstwirtschaft<br />
und Bioökonomie<br />
„Vom Wald zum wirtschaftlichen Wandel.“ Das<br />
traditionelle Pressedinner der Arbeitsgemeinschaft<br />
Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW)<br />
am 19.01.2011 baute eine sozio-ökonomische<br />
Brücke: Vertreter aus dem BioÖkonomieRat, der<br />
Bundesregierung diskutierten mit Vertretern aus<br />
der Politik neue Perspektiven für unseren Wald.<br />
Der BioÖkonomieRat ist das unabhängige Beratungsgremium<br />
der Bundesregierung in allen Fragen<br />
der Bioökonomie. Ihm gehören Experten aus<br />
universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,<br />
der Ressortforschung des Bundes<br />
und der privatwirtschaftlichen Forschung an. Der<br />
Rat ist administrativ bei der Deutschen Akademie<br />
der Technik wissenschaften angesiedelt und wird<br />
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
und dem Bundesministerium für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt.<br />
Er erarbeitet seine Gutachten und<br />
Stellungnahmen jedoch unabhängig und vertritt<br />
sie eigenverantwortlich.<br />
„Im Internationalen Jahr der Wälder 2011 darf<br />
unser Wald nicht zur reinen Kulisse verkommen.<br />
Die zu erwartende Ressourcenknappheit führt bereits<br />
heute zu steigenden Preisen und der Suche<br />
nach neuen Konzepten zur Erhaltung unseres<br />
Wohlstandes. Die sinnvolle und verantwortungsbewusste<br />
Nutzung nachwachsender Rohstoffe<br />
muss einen politischen Schwerpunkt in der Zukunft<br />
bilden,“ sagte Philipp Freiherr zu Guttenberg,<br />
Präsident der AGDW.<br />
„Die Bioökonomie kann <strong>hier</strong> eine hervorragende<br />
Klammer zwischen Tradition und Innovation<br />
bilden. Dabei geht es auch darum, fossile Ressourcen<br />
zu ersetzen. Bei der Holzproduktion sind<br />
Anzeige<br />
Anerkannter Forstpflanzenbetrieb<br />
Gilsbach – Figgen<br />
Ulmenhaus, Alte Poststraße 23<br />
57392 Schmallenberg-Oberkirchen<br />
Die Waldbauern in NRW<br />
8<br />
Diese Douglasie<br />
mit dem großen, gut<br />
durchwurzelten Ballen<br />
• wächst hervorragend an<br />
• kann Trockenperioden<br />
überstehen<br />
• ist in einem Jahr<br />
dem Rehwildverbiss<br />
entwachsen<br />
• ist gut zu pflanzen<br />
Ausgesuchte Herkünfte<br />
mit Wurzelballen<br />
im Angebot<br />
• Douglasie<br />
• Küstentanne<br />
• Nordmann<br />
Januar/Februar 2011<br />
die vielen positiven Ökosystemfunktionen unserer<br />
Wälder zu berücksichtigen“, ergänzte Professor<br />
Dr. Reinhard Hüttl, Vorsitzender des Rates.<br />
Anschließend informierte Professor Konstantin<br />
Freiherr von Teuffel über innovative Technologien<br />
und zukunftsweisende Produkte und Technologien<br />
aus Holz. Professor Dr. Thomas Hirth,<br />
Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik,<br />
schilderte den Rohstoffwandel<br />
und Strategien zur Steigerung des Anteils nachwachsender<br />
Rohstoffe. Ministerialdirigent Clemens<br />
Neumann aus dem Bundesministerium für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
referierte über nationale Richtlinien und<br />
Initiativen. Abschließend informierte Dr. Hans-<br />
Jörg Lutzeyer von der Generaldirektion Forschung<br />
der Europäischen Kommission über den Stand der<br />
Initative der EU.<br />
Neben den Produkten, die unser alltägliches<br />
Leben einfacher und angenehmer gestalten, können<br />
noch weitere Produktmöglichkeiten und Potentiale<br />
erschlossen werden. Ressourceneffizienz<br />
und Innovation stehen dabei im Vordergrund.<br />
Auch heute werden schon an zahlreichen Stellen<br />
fossile Rohstoffe durch nachhaltige Rohstoffe<br />
wie Holz ersetzt und zeigen ihre Vorteile auf. Mit<br />
einem Umsatz von über 170 Milliarden Euro ist<br />
die Wertschöpfung aus Holz und Papier ein nicht<br />
zu vernachlässigender Wirtschaftsfaktor. Vor allem<br />
im ländlichen Raum sind Forst- und Holzwirtschaft<br />
unverzichtbare Leistungsträger der regionalen<br />
gesellschaftlichen Entwicklung. Durch die<br />
Aufnahme und Speicherung von Kohlendioxid<br />
durch die Bäume beim Aufbau von Holz trägt die<br />
Verwendung von Holz effektiv zur Eingrenzung<br />
des zu erwartenden Klimawandels bei.<br />
Grundlage des Erfolges und der Leistungsfähigkeit<br />
der Bioökonomie ist eine effiziente und<br />
nachhaltige Ressourcenbereitstellung. Für den<br />
„Waldbesitzer und Forstleute können auf diese<br />
Ergebnisse stolz sein“ so MdB Georg Schirmbeck,<br />
Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates<br />
(DFWR) in einer ersten Reaktion. „Diese sind eine<br />
hohe Anerkennung unserer naturnahen und multifunktionalen<br />
Forstwirtschaft, die bestätigen,<br />
dass die heutige Waldbewirtschaftung die biologische<br />
Vielfalt nicht nur erhält, sondern auch fördert<br />
und verbessert“, so Schirmbeck weiter.<br />
Das Bundeskabinett beschloss am 17. 11. 2010<br />
den ersten Indikatorenbericht zur Nationalen<br />
Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Kapitel<br />
„Nachhaltige Forstwirtschaft“ wird erklärt, dass<br />
die biologische Vielfalt in den Wäldern durch<br />
umwelt- und naturverträgliche Forstwirtschaft<br />
zu erhalten und zu fördern sei. Es wird anerkannt,<br />
dass Waldbesitzer und Forstleute die<br />
Vorteile naturnaher Forstwirtschaft aus eigener<br />
Überzeugung praktizieren. Die Zertifizierung<br />
nachhaltiger Forstwirtschaft wird als wichtiges<br />
Instrument der unabhängigen Kontrollen und<br />
Dokumentation gesehen. Der Bericht bestätigt<br />
Rohstoff Holz bedeutet dies auch weiterhin eine<br />
flächige Bewirtschaftung der Wälder nach den<br />
seit Generationen bewährten Methoden der<br />
nachhaltigen Forstwirtschaft. Bei Stilllegung<br />
weiterer Flächen gilt es demgegenüber die zu erwartenden<br />
Opportunitätskosten entsprechend zu<br />
berücksichtigen. (AGDW) ■<br />
Förderung<br />
Eschentriebsterben<br />
Durch das Eschentriebsterben sind zahlreiche<br />
geförderte Kulturen zu 100 % ausgefallen. Aufgrund<br />
der Förderbestimmungen könnte dies die<br />
Waldbesitzer vor Rückzahlungsforderungen stellen.<br />
In Zusammenarbeit zwischen <strong>Waldbauernverband</strong>,<br />
Ministerium und Landesbetrieb Wald<br />
und Holz wurde nun eine Lösung gefunden:<br />
Da die betroffenen Waldbesitzer bislang keine<br />
Möglichkeiten haben, um eine Infektion<br />
der Eschenkulturen und Schäden an den Kulturen<br />
zu verhindern, ist in geförderten Kulturen<br />
mit nachweislich durch das Eschentriebsterben<br />
induzierten Schäden bzw. Ausfällen<br />
eine Rückzahlung der Fördermittel aus „fördertechnischer<br />
Sicht“ nicht erforderlich. Überdies<br />
ist sogar eine Förderung erforderlicher<br />
Nachbesserungen in den betroffenen Kulturen<br />
möglich, die vor Juli 2009 begründet wurden<br />
und die nachweislich infolge einer Infektion<br />
mit dem Erreger des Eschentriebsterbens ausgefallen<br />
sind. Förderfähige Nachbesserungen<br />
schließen dann natürlich die Esche aus und<br />
sind stattdessen mit standörtlich geeigneten<br />
Laubhölzern umzusetzen.<br />
Der Erlass sowie Informationen zum Eschentriebsterben<br />
sind von der Geschäftsstelle des<br />
WBV abrufbar. (WBV) ■<br />
Indikatorenbericht biologische Vielfalt verabschiedet<br />
die positiven Trends in den letzten Jahren und<br />
hebt hervor, dass die gesteckte Zielmarke von<br />
80 % zertifizierter Waldfläche mit ca. 73 % bereits<br />
nahezu erreicht sei. In Europa ist nur etwa<br />
die Hälfte der Waldfläche zertifiziert, weltweit<br />
sind es nicht einmal 10 %.<br />
Anhand der Zertifikate kann der Verbraucher<br />
sicher sein, dass die naturnahe Forstwirtschaft<br />
den wichtigen nachwachsenden Rohstoff Holz<br />
im Einklang mit den vielfältigen Anforderungen<br />
der Gesellschaft an den Wald, wie Schutz<br />
und Erhalt der Biodiversität, Wasser- und Klimaschutz<br />
und Erholungsnutzung, erzeugt und<br />
bereitstellt. „Weltweit genießen Qualität und<br />
Professionalität der Waldbewirtschaftung in<br />
Deutschland hohe Anerkennung. Mit dem aktuellen<br />
Indikatorenbericht des Bundesumweltministeriums<br />
wird dieser verantwortungsvolle<br />
Umgang mit unseren Wäldern bestätigt. Politik<br />
und Gesellschaft <strong>hier</strong>zulande sollten diese Leistungen<br />
zu schätzen wissen“ so Schirmbeck abschließend.<br />
(DFWR) ■
Beratungsverordnung geändert<br />
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz<br />
NRW (MKULNV) hat im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Klimaschutz,<br />
Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages<br />
die Beratungsverordnung geändert. Die Beratungsverordnung regelt u.a. die<br />
Zusammensetzung der Beratungsorgane Oberster Forstausschuss und Regionalkommissionen.<br />
Diese sollen nun um jeweils eine/n Vertreter/in aus der Holzwirtschaft<br />
und dem Naturschutz erweitert werden. In die Regionalkommissionen<br />
werden zusätzlich noch ein/e Vertreter/in von der im Forstamtsbezirk gelegenen<br />
Biologischen Station berufen. In seiner Begründung schreibt das Ministerium,<br />
dass durch diese Erweiterung der Dialog weiterhin gefördert werde und dies auch<br />
die nun zusätzlich berufenen Interessenskreise umfassen solle. (WBV) ■<br />
Betriebliche Altersversorgung<br />
Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft<br />
(ZLA) hat dem Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen<br />
Arbeitgeberverbände (GLFA) mitgeteilt, dass betriebliche Altersversorgungen<br />
in Form von Lebensversicherungen im Regelfall nicht als Ruhelohnordnung<br />
im Sinne von § 12 Abs. 4 Nr.3 ZVALG angesehen werden können. Sie stellen auch<br />
dann keinen Ausschlusstatbestand auf die Leistung der ZLA im Sinne des § 12<br />
Abs. 4 Nr.3 ZVALG dar, wenn die Lebensversicherungen auf Grundlage eines<br />
Gruppenversicherungsvertrages abgeschlossen wurden. Der GLFA hatte mit der<br />
ZLA Kontakt aufgenommen und um eine Stellungnahme gebeten, da zunehmend<br />
Antragsteller neben der gesetzlichen Rente noch Leistungen aus einer<br />
betrieblichen Altervorsorgung beziehen oder in Form einer Einmalzahlung bezogen<br />
haben. In diesen Fällen muss die ZLA nach § 12 Abs.4 Nr. 3 ZVALG prüfen,<br />
ob ein Anspruch auf Ausgleichsleistung besteht. (R/125/2010/M) ■<br />
Steuerpauschalen sollen sinken<br />
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert in einigen Punkten den<br />
Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Steuervereinfachungsgesetz.<br />
Er konzentriert sich dabei auf Vorschläge, die nichts mit Steuervereinfachung<br />
zu tun haben. Im Bereich der Forstwirtschaft kritisiert der Verband,<br />
dass die Ausgabenpauschalen für nicht buchführungspflichtige Forstbetriebe<br />
um 30 bis 75 % gekürzt werden sollen. Dies stelle eine reine Steuerverschärfung<br />
für den Bauernwald dar. Aus Sicht des DBV besteht keine Veranlassung<br />
für eine Absenkung der Pauschalen. Darüber hinaus soll nach<br />
Angaben des DBV die Anzahl der Betriebe, die Pauschalen in Anspruch nehmen<br />
können, eingegrenzt werden. (Hzbl online) ■<br />
Wertsicherungsklausel<br />
Gelegentlich wird in Pacht- und/oder Mietverträgen sowie in Dienstleistungsverträgen<br />
mit mindestens 10-jähriger Laufzeit eine so genannte „Wertsicherungsklausel“<br />
eingefügt. Mit Einfügung und Änderung des Preisklauselgesetztes<br />
(PrKG) im Jahr 2007 empfiehlt sich <strong>hier</strong>, vorbehaltlich der jeweiligen<br />
detaillierten Vertragsangleichung das folgende Muster: „Ändert sich der vom<br />
Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland,<br />
der im Basisjahr 2000 mit 100 Punkten bewertet worden ist, gegenüber<br />
dem Stand bei Vertragsbeginn oder gegenüber der letzten Jahrespachtpreisanpassung<br />
um mehr als 5 Prozent (Prozent, nicht Punkte!), so ändert sich der<br />
Jahrespachtpreis entsprechend. Einer besonderen Aufforderung bedarf es nicht.<br />
Werden wegen einer Umstellung des Index auf eine neue Basis bereits veröffentlichte<br />
Indexzahlen nachträglich geändert, so gilt der Jahrespachtpreis, der<br />
sich auf Grund der alten Indexreihe ergibt, bis zum Kalendermonat nach der<br />
ersten amtlichen Veröffentlichung der neuen Indexreihe. Ab diesem Zeitpunkt<br />
richtet sich der Jahrespacht-Preis nach der neuen Indexreihe.“ Die vorgestellte<br />
Musterformulierung kann nicht als Rechtsberatung dienen, vielmehr gilt <strong>hier</strong><br />
das diese Formulierung lediglich als eine Art Hilfsinstrument für einen Vertragsentwurf<br />
dient und darüber hinaus ggfs. von einem ordentlichen Rechtsanwalt<br />
im Gesamtvertragsentwurf zu überprüfen ist. (WBV) ■<br />
Recht<br />
Dauer- bzw. Ewigkeitsschäden<br />
Das Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen<br />
Sachverständigen Dr. Heinz Peter Jennissen aus Bonn und Nico<br />
Wolbring aus Borken, das die Grundlage für die Neuregelung der Hochspannungsmast-Entschädigungen<br />
in NRW vom 05.11.2010 bildet, hat einen langjährigen<br />
Entschädigungsgrundsatz auf den aktuellen Stand gebracht.<br />
Bekanntlich wird bislang die Abgeltung sog. Dauer- bzw. Ewigkeitsschäden<br />
– ausgehend von dem ehemaligen gesetzlichen Zinssatz von 4 % – seit Jahrzehnten<br />
mit dem Kapitalisierungsfaktor 25 angesetzt. Das heißt, soll eine<br />
alljährlich anfallende Entschädigungszahlung von etwa 100 € dauerhaft<br />
gesichert sein, war diese mit 25 zu kapitalisieren (100 € x 25 = 2.500 €), um<br />
bei einem 4%igen Zinssatz (4 % von 2.500 € = 100 €) die alljährlich anfallende<br />
Entschädigung verfügbar zu haben.<br />
Die beiden Sachverständigen sind aber in dem auch insoweit gut begründeten<br />
Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass bei einem nachhaltig niedrigeren<br />
Zinssatz deutlich unter 4 % nunmehr ein Kapitalisierungsfaktor von<br />
36,197 erforderlich ist. Im dem angeführten Beispielsfall ist daher die<br />
jährliche Entschädigungszahlung mit dem neuen Kapitalisator von 36,197<br />
zu multiplizieren, so dass sich ein Entschädigungsbetrag von insgesamt<br />
3.619,70 € errechnet, mithin eine deutlich höhere Summe, um aus dem<br />
Kapitalstock ohne dessen Verbrauch eine jährliche Entschädigungszahlung<br />
von 100 € generieren zu können.<br />
Dieser Kapitalisator (auch Rentenbarwertfaktor genannt) wird bei der künftigen<br />
Bemessung von sog. Dauer- bzw. Ewigkeitsschäden zu berücksichtigen<br />
sein, sofern jedenfalls das Gesetz keinen anderen (meist 25) ausdrücklich vorschreibt.<br />
Das gesamte Gutachten soll in größerer Stückzahl gedruckt und dann<br />
allen mit Hochspannungsmast-Entschädigungen befassten Organisationen und<br />
Institutionen zur Verfügung gestellt werden. (R/114/2010/M) ■<br />
Anzeige<br />
9
Die Waldbauern in NRW<br />
10<br />
Recht<br />
Aktuelle Urteile zum Wildschaden<br />
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom<br />
15.04.2010 (AZ: III ZR 216/09) über folgenden<br />
Fall entschieden:<br />
Der Beklagte bewirtschaftet verschiedene landwirtschaftliche<br />
Flächen, die zu einem Jagdbezirk<br />
gehören, für den der Kläger durch einen Jagdpachtvertrag<br />
mit der Jagdgenossenschaft die Verpflichtung<br />
zum Wildschadensersatz übernommen<br />
hat. Mit Schreiben vom 23. August 2007 meldete<br />
der Beklagte am 20. August 2007 entdeckte Wildschäden<br />
auf seinen Maisfeldern beim zuständigen<br />
Amt an, das einen Vor-Ort-Termin erst auf den<br />
21.09.2007 festlegte, da eine vorherige Schadensschätzung<br />
noch nicht den tatsächlichen Schaden<br />
bis zur Ernte darstellen könne.<br />
Der BGH erkannte den Anspruch an, der Kläger<br />
habe diesen innerhalb der Wochenfrist gemeldet.<br />
Der BGH führte aus, nach § 34 Satz 1<br />
BJagdG erlösche der Anspruch auf Ersatz von<br />
Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen, wenn der Berechtigte den Schadensfall<br />
nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem<br />
Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung<br />
gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei<br />
der für das beschädigte Grundstück zuständigen<br />
Behörde anmeldet. Diese Regelung beruhe darauf,<br />
dass Feststellungen über die Ursache eines<br />
Schadens schnell getroffen werden müssen. Ob<br />
überhaupt ein Wildschaden im Sinne von § 29<br />
Abs. 1 Satz 1 BJagdG – d.h. ein Schaden, der<br />
durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen<br />
verursacht wurde – vorliege, lasse sich in vielen<br />
Fällen nur unmittelbar nach seiner Entstehung<br />
zuverlässig beurteilen. Je später es zur Prüfung<br />
komme, desto schwieriger sei sie. Häufig sei es<br />
dann unmöglich festzustellen, ob und inwieweit<br />
der Schaden nicht auch auf Witterungseinflüsse<br />
(z.B. Frost, Regen, Hagel, Hitze), Bestellungs-<br />
oder Düngungsfehler, Schädlinge aus Fauna und<br />
Flora oder andere menschliche oder sonstige<br />
nicht unter § 29 Abs. 1 Satz 1 BJagdG fallende<br />
tierische Einwirkungen zurückzuführen ist. Da<br />
schnell vergängliche Merkmale wie Fährten, Spuren<br />
oder Geläuf, Losung oder Gestüber, Verbissstellen<br />
sowie Zahnabdrücke maßgebliche Anhaltspunkte<br />
für den Schaden und seine<br />
Verursachung geben und sich diese Mekmale<br />
rasch ändern können, sei ein beschleunigtes Verfahren<br />
mit der kurzen Wochenfrist des § 34 Satz<br />
1 BJagdG notwendig. Insoweit bestehe auch ein<br />
staatliches Interesse an einer schnellen und reibungslosen<br />
Erledigung zwecks Vermeidung späterer<br />
aufwendiger Beweisaufnahmen.<br />
Die Wochenfrist stellt eine von Amts wegen zu<br />
beachtende Ausschlussfrist, deren Versäumen<br />
den Anspruch zum Erlöschen bringt. Ist die Frist<br />
versäumt, bedarf es keiner weiteren Feststellungen<br />
zur Schadensursache.<br />
Eine Anmeldung beziehe sich grundsätzlich<br />
nur auf den Schaden, von dem der Berechtigte in<br />
der Wochenfrist Kenntnis erhalten hat oder bei<br />
Januar/Februar 2011<br />
Erfüllung seiner Kontrollobliegenheit hätte erhalten<br />
können. Schadensfall im Sinne des § 34<br />
Satz 1 BJagdG sei insoweit der durch das Eindringen<br />
von Schadwild in die landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen konkret entstandene Schaden.<br />
Ein zeitlich späterer Schaden sei nicht Gegenstand<br />
der Anmeldung, deshalb seien neue Schäden<br />
grundsätzlich zusätzlich der Behörde zu<br />
melden. Die erneute Schadensmeldung sei auch<br />
deshalb sinnvoll, um den Ersatzpflichtigen rechtzeitig<br />
auf die Gefahr eines sich vergrößernden<br />
Schadens aufmerksam zu machen und ihn nunmehr<br />
gegebenenfalls zu entsprechenden Vorkehrungen<br />
gegen Wildschäden zu veranlassen.<br />
Im vorliegenden Verfahren war nach Ansicht<br />
des BGH eine weitere Anmeldung nicht erforderlich,<br />
da eine örtliche Ausdehnung der Beweisaufnahme<br />
auf andere Schläge ohne Anmeldung bei<br />
der Behörde nicht stattgefunden hatte. Soweit<br />
das Schadwild nach dem 20. August 2007 erneut<br />
die bereits betroffenen Flächen aufgesucht und<br />
dabei weitere Maispflanzen gefressen habe, stelle<br />
dies unstreitig eine innerhalb einer zeitlich<br />
absehbaren und begrenzten Phase zu erwartende<br />
Vertiefung des schon eingetretenen Schadens<br />
dar. Denn Wildschweine gingen typischerweise<br />
nach der Milchwachsreife bis zur Erntezeit in regelmäßigen<br />
Abständen erneut in die ihnen bekannten<br />
Maisschläge zur Nahrungsaufnahme.<br />
Einer zusätzlichen Warnung des Klägers habe es<br />
deshalb nicht bedurft. Diese zu erwartende Schadensausweitung<br />
hat die zuständige Behörde im<br />
Rahmen des eingeleiteten Überprüfungsverfahrens<br />
auch veranlasst, den Ortstermin nicht sofort,<br />
sondern etwas später zeitnah zur Ernte abzuhalten,<br />
um dann den bis dahin entstandenen<br />
Gesamtschaden begutachten zu können. Eine<br />
Nachmeldung hätte in dieser Situation eine zeitlich<br />
frühere behördliche Feststellung des Schadensumfangs<br />
und seiner Ursachen ersichtlich<br />
nicht bewirkt.<br />
Am 04.03.2010 erging ein weiteres Urteil<br />
des BGH (III ZR 233/09) zum Thema Wildschaden;<br />
diesmal zum Ersatzanspruch für Wildschäden,<br />
die auf solchen Grundflächen entstehen,<br />
die in einem sogenannten befriedeten Bezirk<br />
liegen und auf denen gemäß § 6 BJagdG die Jagd<br />
ruht. Am 19. Oktober 2007 verursachte eine<br />
Rotte Wildschweine an dem das Grundstück des<br />
Klägers umgebenden Zaun einen Schaden, der<br />
nach den Feststellungen eines Wildschadenschätzers<br />
etwa 1.200 € betrug.<br />
Der BGH lehnte einen Wildschadensersatzanspruch<br />
aus § 29 BJagdG bereits deshalb ab, weil<br />
das Hausgrundstück des Klägers mit Garten der<br />
Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 6 des Niedersächsischen<br />
Jagdgesetzes (NdsJagdG) unterfalle.<br />
Damit stelle es einen befriedeten Bezirk dar, in<br />
dem nach § 6 BJagdG die Jagd ruhe und nicht<br />
ausgeübt werden dürfe.<br />
Nach dem Wortlaut des § 29 Abs. 1 Satz 1<br />
BJagdG sei Voraussetzung für einen Wildschadensersatzanspruch,<br />
dass ein zu einem gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirk gehörendes oder einem<br />
gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedertes<br />
Grundstück durch Schalenwild, Wildkaninchen<br />
oder Fasanen beschädigt wird; dagegen ist die<br />
Ersatzfähigkeit von Wildschäden in befriedeten<br />
Bezirken nicht ausdrücklich ausgeschlossen. In<br />
Anlehnung an diesen Wortlaut ist die Auslegung<br />
der Vorschrift umstritten. Nach Auffassung des<br />
BGH sind Wildschäden, die auf Grundflächen<br />
entstehen, die in einem befriedeten Bezirk liegen,<br />
nach § 29 Abs. 1 BJagdG nicht zu ersetzen.<br />
Für diese Auslegung sprächen die für die Normierung<br />
einer verschuldensunabhängigen Wildschadenshaftung<br />
nach § 29 Abs. 1 BJagdG maßgeblichen<br />
Gesichtspunkte und deren Zweckrichtung<br />
sowie der erkennbar darauf beruhende gesetzgeberische<br />
Wille.<br />
Der Anordnung der Wildschadenshaftung in<br />
dieser Bestimmung liegt die Erwägung zugrunde,<br />
dass der Grundeigentümer aufgrund des gesetzlich<br />
begründeten Wegfalls seiner Jagdbefugnis<br />
zugunsten des Jagdausübungsberechtigten bestimmte<br />
Beeinträchtigungen durch Wild nicht<br />
durch Jagd abwehren kann und darf und dadurch<br />
entstehende Beschädigungen hinnehmen muss.<br />
Auf den Wildbestand kann er keinen Einfluss<br />
nehmen. Dagegen ist es dem Jagdausübungsberechtigten<br />
eher möglich, durch geeignete Maßnahmen<br />
wie Bejagung und Fütterung Wildschäden<br />
zu vermeiden. Die Wildschadenshaftung soll<br />
somit einen Ausgleich dafür darstellen, dass dem<br />
Grundeigentümer ausreichende Abwehrmöglichkeiten<br />
gegen das Schaden verursachende Wild<br />
versagt sind.<br />
Eine solche Konstellation bestehe aber für befriedete<br />
Bezirke gerade nicht. Nach § 6 Satz 1<br />
BJagdG ruht dort die Jagd; es gebe nur die Möglichkeit,<br />
das Wild von dem Grundstück abzuhalten<br />
oder es zu verscheuchen, wobei zu solchen<br />
Maßnahmen faktisch nur die jeweiligen Eigentümer<br />
und Besitzer der betroffenen Grundstücke in<br />
der Lage seien. Darüber hinaus sei diesem Personenkreis<br />
aufgrund landesrechtlicher Vorschriften<br />
eine beschränkte Jagdausübung gestattet (vgl. §<br />
6 Satz 2 BJagdG). Ausgehend von dieser Sach-<br />
und Interessenlage sei kein Grund dafür ersichtlich,<br />
bei der Zuerkennung von Wildschadensersatzansprüchen<br />
zwischen Grundstücken, die zu<br />
keinem Jagdbezirk gehören und deren Eigentümer<br />
keine Ansprüche aus § 29 BJagdG herleiten<br />
könne, und Grundstücken, die zwar einem Jagdbezirk<br />
angehören, jedoch in einem befriedeten<br />
Bezirk liegen, zu differenzieren. In beiden Fällen<br />
ruhe die Jagd und eine Jagdausübung komme<br />
nicht in Betracht; zudem seien die Eigentümer<br />
derartiger Flächen nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft<br />
mit den sich daraus gleichermaßen<br />
ergebenden Folgen.
Auch ein älteres Urteil des BGH vom<br />
03.12.2009 (III ZR 139/09) hat sich mit dem<br />
Thema Wildschaden beschäftigt. Hier ging es um<br />
die Frage, ob der feldmäßige Anbau eines herkömmlichen<br />
Gartengewächses (<strong>hier</strong>: Spargel) in<br />
der betreffenden Region als Teil der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugung einiges Gewicht hat. Dies<br />
unterliegt der tatrichterlichen Würdigung. Dabei<br />
kann vor allem dem Anteil des feldmäßigen Anbaus<br />
des betreffenden Gewächses an der Gesamtackerfläche<br />
bzw. der gesamten landwirtschaftlichen<br />
Nutzfläche in dieser Region<br />
besondere Bedeutung zukommen.<br />
Der Kläger ist Landwirt und verlangt wegen<br />
Beschädigung des von ihm angebauten Spargels<br />
durch Wildkaninchenverbiss von dem beklagten<br />
Jagdpächter aus § 29 Abs. 1 BJagdG Schadensersatz.<br />
In <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> nimmt die Spargelanbaufläche<br />
im Verhältnis zur Gesamtackerfläche<br />
einen Anteil von 0,23 % ein. In den Regierungsbezirken<br />
Köln und Düsseldorf beträgt dieser Anteil<br />
0,43 %. Das Verhältnis der Spargel anbaufläche<br />
zur Gesamtgemüseanbaufläche beläuft sich in<br />
<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> auf über 18 %.<br />
Der Ersatz des Wildschadens nach § 29<br />
BJagdG sei gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG<br />
unter anderem dann ausgeschlossen, wenn<br />
Freilandpflanzungen von Gartengewächsen betroffen<br />
sind und die Herstellung von üblichen<br />
Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter<br />
gewöhnlichen Umständen zur Abwendung<br />
des Schadens ausreichen. Da der Kläger solche<br />
Schutzvorkehrungen nicht getroffen habe, sei<br />
es entscheidungserheblich, ob es sich bei dem<br />
vom Kläger angebauten Spargel um Gartengewächse<br />
handele oder aber um Feldgewächse,<br />
die von § 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG nicht erfasst<br />
würden. Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass<br />
der Spargelanbau des Klägers als Gartengewächs<br />
anzusehen ist. Zur Begründung verweist er auf<br />
ein Urteil vom 8. Mai 1957 (V ZR 150/55) wonach<br />
üblicherweise in Gärten und in der für<br />
Gärtnereien typischen Anbauweise gezogene<br />
Pflanzen ihre <strong>hier</strong>durch vermittelte Eigenschaft<br />
als Gartengewächse nicht schon dadurch verlören,<br />
dass sie feldmäßig angebaut würden; dies<br />
ergebe sich aus dem eindeutigen Wortlaut sowie<br />
aus dem Sinn und Zweck der Regelung des<br />
§ 32 Abs. 2 BJagdG. Später wurde in einem Urteil<br />
vom 22. Juli 2004 (III ZR 359/03) ausgeführt,<br />
es sei durchaus denkbar, dass gewisse<br />
Pflanzen in der einen Gegend als Gartengewächse,<br />
in einer anderen Gegend jedoch als<br />
Feldpflanzen anzusehen seien und dass auch<br />
durch eine allgemeine Veränderung der Anbauweise<br />
(herkömmliches) „Gartengewächs zur<br />
Feldpflanze“ werden könne. Sollte im Gefolge<br />
einer nachhaltigen, schon über Jahre andauernden<br />
Entwicklung der feldmäßige Anbau in<br />
einem größeren regionalen – über das Gebiet<br />
eines Landkreises erheblich hinausgehenden –<br />
Bereich derart im Vordergrund stehen, dass der<br />
gartenmäßige Anbau dort kaum noch eine Rolle<br />
spiele, und komme dem feldmäßigen Anbau<br />
der Pflanze in der betreffenden Region als Teil<br />
der landwirtschaftlichen Erzeugung einiges Gewicht<br />
zu, so rechtfertige dies für das betroffene<br />
Gebiet die Einordnung eines herkömmlichen<br />
Gartengewächses als „Feldgewächs“, für das der<br />
Haftungsausschluss nach § 32 Abs. 2 BJagdG<br />
nicht gelte.<br />
Bei dem im vorliegenden Fall zu beurteilenden<br />
Spargel kommt der BGH zu dem Ergebnis,<br />
dass es sich um ein herkömmliches Gartengewächs<br />
handelt. Die Anknüpfung an das Verhältnis<br />
zur Gesamtackerfläche in der Region halte<br />
sich im Rahmen der zulässigen tatrichterlichen<br />
Würdigung und werde auch von anderen Gerichten<br />
herangezogen. Sei der Anteil des feldmäßigen<br />
Anbaus der herkömmlichen Gartenpflanze<br />
an der Gesamtackerfläche der Region – wie <strong>hier</strong><br />
– äußerst geringfügig (unter 1 %), so könne<br />
ausgeschlossen werden, dass diesem Anbau in<br />
der betreffenden Region als Teil der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugung einiges Gewicht zukomme,<br />
und die Qualifizierung der Pflanze als Feldgewächs<br />
sei zu verneinen, ohne dass es <strong>hier</strong>zu<br />
noch der Prüfung weiterer Gesichtspunkte bedürfe.<br />
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom<br />
06.04.2010 (12 U 11/10) entschieden, dass<br />
keine allgemeine Verpflichtung des Staates bestehe,<br />
seine Bürger vor dem Verlust von Einnahmen<br />
zu schützen, die ihm durch wildlebende<br />
Tiere entstehen könnten. Es sei vielmehr Sache<br />
des Einzelnen, sich bei seiner landwirtschaftlichen<br />
Tätigkeit auf die natürlichen Rahmenbedingungen<br />
und ggf. auch auf deren Änderung<br />
einzustellen. Der Kläger hatte Einnahmeausfälle<br />
im Bereich des Tabakanbaus infolge eines<br />
Rabenvogelbestandes geltend gemacht. Das OLG<br />
führte aus, dies begründe keinen Entschädigungsanspruch<br />
aufgrund eines enteignenden<br />
Eingriffs, da der Verlust von Einnahmen keine<br />
adäquat kausalen Folgen einer hoheitlichen<br />
Maßnahme, sondern der natürlichen Umgebungsbedingungen<br />
seien, auf die sich die Landwirtschaft<br />
einzustellen habe. Der enteignende<br />
Eingriff bestehe darin, dass eine an sich rechtmäßige<br />
hoheitliche Maßnahme auf eine Rechtsposition<br />
des Eigentümers einwirkt und bei einzelnen<br />
Betroffenen zu Nebenfolgen und<br />
Nachteilen führt, die die Schwelle des enteignungsrechtlich<br />
Zumutbaren überschritten. Solche<br />
Nachteile könnten ein entschädigungspflichtiges<br />
Sonderopfer darstellen, wenn sie in<br />
einem inneren Zusammenhang mit der hoheitlichen<br />
Maßnahme stünden. Dafür genüge es<br />
nicht, dass sie deren adäquat kausale Folge<br />
sind. Erforderlich sei vielmehr, dass sich eine<br />
besondere Gefahr verwirklicht, die bereits in<br />
der hoheitlichen Maßnahme selbst angelegt ist,<br />
so dass sich der im konkreten Fall eintretende<br />
Nachteil aus der Eigenart dieser Maßnahme ergibt.<br />
Die vom Kläger behaupteten Schäden und<br />
Einnahmeausfälle sind aber Folgen der natürlichen<br />
Umgebungsbedingungen, auf die er sich<br />
Recht<br />
mit seiner Landwirtschaft einzustellen hat.<br />
Auch eine Entschädigung wegen eines enteignungsgleichen<br />
Eingriffs kommt nicht in Betracht,<br />
da durch die Versagung des Abschusses<br />
von Rabenkrähen nicht gezielt in den Rechtskreis<br />
Betroffener eingegriffen wird.<br />
Das OLG hat auch einen Entschädigungsanspruch<br />
wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs<br />
versagt. Dieser setze regelmäßig ein positives<br />
Handeln der Behörde voraus. Eine<br />
Entschädigung wegen eines Unterlassens sei nur<br />
ausnahmsweise in Fällen anerkannt worden, in<br />
denen eine Behörde durch die rechtswidrige Versagung<br />
oder faktische Nichterteilung einer Genehmigung<br />
in eine bestehende Eigentumsposition<br />
eingegriffen hat. Das Absehen von den<br />
Bestand regelnden Eingriffen in die Natur bei<br />
Rabenkrähen hat eine die Allgemeinheit insgesamt<br />
berührende Wirkung und stelle kein Unterlassen<br />
(gezielt) in den Rechtskreis des Klägers<br />
dar. (RAin Svenja Krämer) ■<br />
Neuer Mindestgrößenbeschluss<br />
Für Unternehmer von Landwirtschaft und<br />
Gartenbau besteht Versicherungs- und Beitragspflicht<br />
zu Landwirtschaftlicher Alterskasse<br />
und Krankenkasse nur dann, wenn eine<br />
bestimmte Mindestgröße erreicht ist. Diese<br />
Mindestgröße wird von der jeweiligen<br />
Vertreterversammlung der regional zuständigen<br />
Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung<br />
festgelegt.<br />
Mit Beschluss der Vertreterversammlung der<br />
Landwirtschaftlichen Alterskasse NRW und<br />
der Landwirtschaftlichen Krankenkasse NRW<br />
vom 01.12.2010 werden die Mindestgrößen<br />
für Unternehmen der Forstwirtschaft mit<br />
Wirkung ab dem 01.01.2011 wie folgt neu gefasst:<br />
Mindestgröße alt 50,0 ha; Mindestgröße<br />
neu 75,00 ha. Endet infolge Anhebung der<br />
Mindestgrößen die Versicherungs- und Beitragspflicht<br />
zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse,<br />
kann auf Antrag die freiwillige Versicherung<br />
den Krankenversicherungsschutz<br />
sicherstellen. Für Mitglieder der Landwirtschaftlichen<br />
Alterskasse, die infolge der Anhebung<br />
der Mindestgröße aus der Versicherungs-<br />
und Beitragspflicht herausfallen, wird<br />
die Möglichkeit einer weiteren Beitragszahlung<br />
eröffnet, wenn die Wartezeit für eine<br />
Altersrente in Höhe von 15 Jahren durch die<br />
bisherigen Beiträge nicht erfüllt ist.<br />
Infolge der Änderung der Mindestgrößen<br />
ändert sich auch der zulässige Rückbehalt –<br />
25 % der Mindestgröße – im Rahmen der Rentenantragstellung.<br />
(S/032/2010/M) ■<br />
11
Die Waldbauern in NRW<br />
12<br />
Recht<br />
Landschaftspflege und Winterdienst<br />
Arbeiten in der Landschaftspflege sowie Übernahme<br />
von Winterdiensten für bzw. im Auftrag von<br />
Kommunen können Landwirten – über den Einsatz<br />
meist bereits vorhandener Maschinen – durchaus<br />
interessante Zuerwerbsmöglichkeiten bieten.<br />
Einkommensteuer/Gewerbesteuer<br />
Bei Landschaftspflege- und Winterdienstarbeiten<br />
durch Landwirte für Kommunen handelt es<br />
sich um Dienstleistungen gegenüber Nichtlandwirten.<br />
Die in diesem Bereich generierten Einkünfte<br />
sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />
im Sinne von § 13 Einkommenssteuergesetz<br />
(EStG) Für diese Dienstleistungen gilt allerdings<br />
eine Netto-Umsatzgrenze von 10.300 €. Nur bei<br />
Dienstleistungen gegenüber Landwirten greift<br />
die höhere Netto-Umsatzgrenze von 51.500 €<br />
oder maximal 1 /3 des Gesamtumsatzes des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes. Werden diese Voraussetzungen<br />
nicht erfüllt, handelt es sich um Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG, die<br />
dann auch der Gewerbesteuerpflicht unterfallen.<br />
Werden für Landschaftspflege und Winterdienste<br />
spezielle Maschinen angeschafft, müssen<br />
diese zumindest in einem Umfang von 10 %<br />
landwirtschaftlich genutzt werden, ansonsten<br />
gelten sie als gewerbliche Maschinen. Dies hätte<br />
dann gleichfalls zur Konsequenz, dass auch die<br />
Tätigkeit von Anfang an als gewerbliche Tätigkeit<br />
eingeordnet wird. Entsteht Gewerbesteuer,<br />
ist diese bei der Einkommensteuer anrechenbar.<br />
Bis zu einem Hebesatz von 380 v.H. ist die Gewerbesteuer<br />
daher keine tatsächliche Belastung.<br />
Zur Vermeidung späterer steuerlicher Probleme<br />
ist interessierten Landwirten stets anzuraten,<br />
eine fachkundige Steuerberatung in Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
Umsatzsteuer<br />
Dienstleistungen an Nichtlandwirte, wie Landschaftspflege<br />
oder Winterdienste für Gemeinden,<br />
können nicht in die Pauschalbesteuerung von<br />
derzeit 10,7 % einbezogen werden. Solche Dienstleistungen<br />
hat der Landwirt daher mit dem Regelsteuersatz<br />
von derzeit 19 % in Rechnung zu<br />
stellen.<br />
Ab 2011 hat die Finanzverwaltung allerdings<br />
eine Vereinfachungsregelung eingeführt. Soweit<br />
die Umsätze, die der Regelbesteuerung unterfallen,<br />
nicht mehr als 4.000 € im Kalenderjahr betragen,<br />
können diese Umsätze aus Vereinfachungsgründen<br />
der Pauschalierung unterworfen<br />
werden. Zur Berechnung, ob die Grenze überschritten<br />
ist, sind alle nichtlandwirtschaftlichen<br />
Umsätze zusammenzurechnen.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass z.B. Schlepper,<br />
die im Rahmen der Pauschalierung erworben und<br />
zu mehr als 5 % außerhalb der Landwirtschaft für<br />
Dienstleistungen an Nichtlandwirte genutzt werden,<br />
im Falle der Veräußerung der Regelbesteuerung<br />
unterworfen werden müssen.<br />
Januar/Februar 2011<br />
Kraftfahrzeugsteuer<br />
Nach § 3 Nr. 7 a Kraftfahrzeugsteuergesetz<br />
sind Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen),<br />
Sonderfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger<br />
hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen<br />
und einachsige Kraftfahrzeuganhänger (ausgenommen<br />
Sattelanhängern, aber einschließlich<br />
der zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand<br />
von weniger als 1 Meter) von der Steuer<br />
befreit, falls diese:<br />
• in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,<br />
• zur Durchführung von Lohnarbeiten für landund<br />
forstwirtschaftliche Betriebe,<br />
• zur Beförderung für land- oder forstwirtschaftliche<br />
Betriebe, wenn diese Beförderungen in<br />
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb<br />
beginnen oder enden,<br />
• von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen<br />
Grünflächen oder zur Straßenreinigung<br />
im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden<br />
verwendet werden.<br />
Die Ausführung von Landschaftspflege-, Winterdienst-<br />
und Straßenreinigungsarbeiten etc.<br />
durch Landwirte ist daher für die Steuerbefreiung<br />
unschädlich.<br />
Kfz-Haftpflicht-Versicherung<br />
Nach § 2 b Abs. 1 a Allgemeine Bedingungen<br />
für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) wird ein<br />
Versicherer von seiner Verpflichtung zur Leistung<br />
frei, wenn das versicherte Fahrzeug zu einem anderen<br />
als den im Vertrag angegebenen Zweck verwendet<br />
wird (sogenannte Kraftfahrzeugverwendungsklausel).<br />
Gemäß § 2 b Abs. 2 AKB ist jedoch<br />
die Leistungsfreiheit des Versicherers in der<br />
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung gegenüber<br />
dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten<br />
Personen auf den Betrag von höchstens<br />
je 5.000 € je Schadensfall beschränkt. Infolgedessen<br />
besteht für den Fall, dass ein Fahrzeug – entgegen<br />
dem im Versicherungsantrag angegebenen<br />
Zweck – verwendet und dabei ein Schaden<br />
entsteht, zwar weiterhin Versicherungsschutz.<br />
Die Versicherungsgesellschaft ist dann aber<br />
berechtigt, nach der Schadensregulierung vom<br />
Versicherungsnehmer einen Eigenanteil in Höhe<br />
von bis zu 5.000 € zurückzufordern.<br />
Fraglich ist daher, ob die Durchführung von<br />
Landschaftspflege- bzw. Winterdienstarbeiten<br />
mit Schleppern vergleichbar mit einer Fahrzeugverwendung<br />
für rein landwirtschaftliche Zwecke<br />
ist, so dass keine Einschränkung des Versicherungsschutzes<br />
im Sinne von § 2 b AKB befürchtet<br />
werden muss. Die Versicherer teilen auf entsprechende<br />
Anfrage meist mit, dass sich der<br />
Verwendungszweck für sämtliche landwirtschaftlich<br />
genutzten Fahrzeuge an der Steuerbefreiung<br />
orientiert. Es sind also in der Regel sämtliche<br />
Tätigkeiten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen<br />
von der normalen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung<br />
abgedeckt, die einer Steuerbefreiung<br />
im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes unterliegen.<br />
Da Landschaftspflege- und Winterdienstarbeiten<br />
gemäß § 3 Nr. 7 e Kraftfahrzeugsteuergesetz<br />
ausdrücklich steuerbefreit sind, ist diese<br />
Voraussetzung erfüllt.<br />
Sicherheitshalber ist aber jedem Landwirt, der<br />
Landschaftspflege- oder Winterdienstarbeiten mit<br />
seinen Gerätschaften auszuführen beabsichtigt,<br />
unbedingt zu empfehlen, vor einem Einsatz von<br />
versicherungspflichtigen Zugmaschinen oder Transportanhängern<br />
mit seiner Versicherungsgesellschaft<br />
Rücksprache zu nehmen. Er sollte sich unmittelbar<br />
von der Versicherungsgesellschaft – und<br />
nicht von dem Vertreter oder der Agentur – schriftlich<br />
bestätigen lassen, dass die Ausführung von<br />
Landschaftspflegearbeiten oder sonstigen Tätigkeiten<br />
(Winterdienst) unter den Verwendungszweck<br />
im Sinne von § 2 b Abs. 1 AKB fällt. Anderenfalls<br />
ist die Versicherung entsprechend zu erweitern.<br />
Betriebshaftpflicht-Versicherung<br />
Für sämtliche Arbeiten außerhalb des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes, wie Landschaftspflegearbeiten,<br />
Winterdienst und dergleichen mehr,<br />
ist eine Aufstockung der Betriebshaftpflicht-Versicherung<br />
zwingend. Die Versicherer begründen<br />
diese notwendige Erweiterung mit einer erheblichen<br />
Erhöhung des Schadenrisikos, das durch<br />
solche Tätigkeiten verursacht wird. Die Bemessung<br />
der Beiträge erfolgt in unterschiedlicher<br />
Weise: Zum einen werden die Beiträge anhand der<br />
jeweiligen Umsätze errechnet, die sich aus Landschaftspflegearbeiten<br />
im Vergleich zum sonstigen<br />
Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft ergeben;<br />
zum anderen werden – gerade bei Winterdienstarbeiten<br />
– die Beiträge von den jeweils betreuten<br />
Flächen abhängig gemacht. Teilweise<br />
sind auch Pauschallösungen möglich, die umso<br />
wahrscheinlicher sind, wenn bereits die allgemeine<br />
Betriebshaftpflicht-Versicherung bei derselben<br />
Gesellschaft abgeschlossen wurde. Im Einzelfall<br />
ist auch <strong>hier</strong> empfehlenswert, sich vorher mit der<br />
Versicherung ins Benehmen zu setzen und ausdrücklich<br />
die geplanten Tätigkeiten (Landschaftspflege,<br />
Winterdienst etc.) in die Betriebshaftpflicht-Versicherung<br />
mit einzuschließen.<br />
Ausschreibung VOL/A bzw. VgV<br />
Je nach Art und Umfang des zu erteilenden<br />
Auftrages ist die Kommune als Auftraggeber verpflichtet,<br />
diesen öffentlich auszuschreiben. Der<br />
Landwirt hat dann an einem Ausschreibungsverfahren<br />
teilzunehmen und tritt dabei in Konkurrenz<br />
zu anderen Auftragsbewerbern.<br />
Nach § 2 Vergabeverordnung (VgV) besteht für<br />
sämtliche Ausschreibungen ein Schwellenwert in<br />
Höhe von 193.000 €, ab dem grundsätzlich alle Aufträge<br />
der öffentlichen Hand ausgeschrieben werden<br />
müssen. In <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> sind zusätzlich<br />
aufgrund eines Runderlasses der Landesregierung<br />
noch die Verdingungsordnung für Leistungen<br />
(VOL/A) zu berücksichtigen. Nach den VOL/A<br />
haben die einzelnen Kommunen die Möglichkeit,<br />
niedrigere Schwellenwerte im Rahmen von internen
Verwaltungsanweisungen festzulegen. Bei Fragen<br />
zur Höhe der Schwellenwerte sollte sich der Landwirt<br />
deshalb an die jeweilige Kommune wenden.<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
Regelmäßig stellt die Ausführung von Landschaftspflegearbeiten<br />
bzw. Winterdiensten für die<br />
Kommunen ein Nebenunternehmen zur Landwirtschaft<br />
dar, das in die Zuständigkeit der gesetzlichen<br />
landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)<br />
fällt. Ein Nebenunternehmen<br />
wird angenommen, wenn die Landwirtschaft den<br />
Unternehmensschwerpunkt bildet, beide Unternehmen<br />
einer einheitlichen Leitung unterstehen<br />
(Unternehmeridentität) und zwischen beiden ein<br />
betriebstechnischer und wirtschaftlicher Zusammenhang<br />
gegeben ist. Dieser ist in aller Regel<br />
dann anzunehmen, wenn in beiden Unternehmensteilen<br />
gleiche Maschinen zum Einsatz kommen.<br />
Die Begründung des Nebenunternehmens ist<br />
der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die Ausübung<br />
des Nebenunternehmens führt zu einer<br />
zusätzlichen Beitragsbelastung. Der Beitragsbemessung<br />
werden die im Nebenunternehmen anfallenden<br />
Arbeitstage zugrunde gelegt. Daneben wird<br />
ein Grundbeitrag in Höhe von derzeit 100 € fällig.<br />
Im Nebenunternehmen entstehende Unfälle werden<br />
wie Unfälle im landwirtschaftlichen Hauptunternehmen<br />
entschädigt. (R/122/2010/M) ■<br />
In der Diskussion um die Verstetigung der Gemeindefinanzen<br />
hat der Bund der Steuerzahler<br />
e.V. (BdSt) die vorgeschlagene Einführung einer<br />
kommunalen Einkommensteuer als einen ‚ersten<br />
Schritt’ begrüßt. Der BdSt unterstützt die Planungen<br />
des Bundesfinanzministers Wolfgang<br />
Schäuble, die Steuereinnahmen der Gemeinden<br />
neu zu gestalten. Es liege im allgemeinen Interesse,<br />
dass den Gemeinden ausreichende Einnahmen<br />
aus steuerpolitisch akzeptablen Abgaben<br />
zuflössen und zugleich das kommunale Hebesatzrecht<br />
erhalten bleibe.<br />
Wenn z.B. den Gemeinden künftig das Recht zustünde,<br />
einen Zuschlag auf die Einkommensteuer<br />
und die Körperschaftsteuer zu erheben, besäßen<br />
sie weiterhin ein Hebesatzrecht. Eine höhere Be-<br />
Vorsteuerabzug bei Solaranlagen<br />
Grundsätzlich darf der Hauseigentümer die<br />
komplette Vorsteuer von 19 Prozent aus der Investition<br />
in eine Solaranlage absetzen, selbst wenn<br />
der produzierte Solarstrom teilweise für den Eigenverbrauch<br />
verwendet wird. Dieses Steuerprivileg<br />
gibt es aber nicht mehr für die Kosten einer<br />
Carporterweiterung, selbst wenn <strong>hier</strong>auf die Solarzellen<br />
installiert werden sollen. Denn nach dem<br />
Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen dient die<br />
Überdachung in erster Linie dem Unterstellen des<br />
eigenen privaten Fuhrparks, was keine unternehmerische<br />
Verwendung darstellt (AZ 16 K377/09).<br />
Tenor der Richter: Ein Vorsteuerabzug für eine Carporterweiterung<br />
kommt nicht in Betracht, weil<br />
dieses nur mittelbar mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage<br />
zu tun hat.<br />
Zwar wird ein privater Immobilienbesitzer durch<br />
das Betreiben zum Unternehmer. Doch die Erweiterung<br />
des Carports wird nicht für sein Unternehmen<br />
durchgeführt. Es fehlt am dafür erforderlichen<br />
unmittelbaren und direkten Zusammenhang<br />
zwischen der Eingangsleistung und dem Unternehmen.<br />
Die Photovoltaikanlage steht nämlich in keinem<br />
einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang<br />
mit dem Gebäude. Sie stellt für sich<br />
ein selbständiges Wirtschaftsgut dar, welches un-<br />
Steuerzahlerbund für kommunale Einkommensteuer<br />
teiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer<br />
könnte seiner Ansicht nach dazu beitragen, die<br />
Finanzierungsbasis der Gemeinden nachhaltig zu<br />
stabilisieren. Denn die Umsatzsteuer sei wesentlich<br />
weniger konjunkturanfällig als die Gewerbesteuer.<br />
Damit es jedoch nicht zu Höherbelastungen<br />
der Steuerzahler komme, müsse zum einen – wie<br />
auch von Schäuble geplant – der Bund-Länder-Anteil<br />
an der Einkommensteuer sinken und zum anderen<br />
die Gewerbesteuer vollständig abgebaut werden.<br />
„Die jetzigen Pläne sind ein erster Schritt auf<br />
dem Weg zu einer Reform der Gemeindefinanzen“,<br />
sagte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke.<br />
Das Karl-Bräuer-Institut des BdSt hat einen<br />
Vorschlag zum Abbau der Gewerbesteuer erarbeitet<br />
und vorgelegt. Dieser gleicht den Überlegun-<br />
Recht<br />
abhängig von der Dachfläche zum Zweck der<br />
Stromerzeugung betrieben werden kann.<br />
Entscheidend ist dabei, dass die Dachfläche nur<br />
als Halterung für die Anlage dient, allerdings auch<br />
wieder ablösbar ist und damit kein wesentlicher<br />
Bestandteil des Gebäudes oder des Carports. Sie<br />
behält ihre körperliche und wirtschaftliche Eigenart<br />
auch dann, wenn die Überdachung allein im<br />
Hinblick auf die beabsichtigte Installation einer<br />
Photovoltaikanlage erweitert wird. Denn es kommt<br />
nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise<br />
an, so die Richter, sondern ausschließlich auf die<br />
Zuordnung der Eingangsleistungen durch die<br />
Handwerker. Da der erweiterte Carport zum Unterstellen<br />
eines privat genutzten Kfz verwendet wird,<br />
gibt es keinen Grund für einen Vorsteuerabzug.<br />
Unabhängig vom Urteilstenor bleibt es aber dabei,<br />
dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage vom<br />
Finanzamt grundsätzlich als unternehmerische Tätigkeit<br />
eingestuft wird und dies nur nicht für das<br />
restliche Privatgebäude gilt. Daher darf der Hauseigentümer<br />
die komplette Vorsteuer in Höhe von<br />
19 Prozent aus der Investition abziehen, selbst<br />
wenn der produzierte Solarstrom teilweise in die<br />
eigenen vier Wände zur Privatnutzung fließt.<br />
(Weber Siebke Diepenbeck 12-10) ■<br />
gen des Ministers hinsichtlich der Zuschlagsrechte<br />
auf die Einkommensteuer. Er geht jedoch dahingehend<br />
weiter, dass die Gemeinden auch an der<br />
Umsatzsteuer sowie an der Körperschaftsteuer<br />
beteiligt werden sollen. Zusätzlich soll den Gemeinden<br />
ein begrenztes Hebesatzrecht auf ihre<br />
Anteile an Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />
eingeräumt werden, allerdings in Verbindung mit<br />
einer entsprechenden Absenkung der Einkommensteuer.<br />
Damit sei sowohl eine finanzielle Ausstattung<br />
als auch die kommunale Selbstverwaltung<br />
gesichert, meint der BdSt. Mit der<br />
Begrenzung des Hebesatzrechtes werde gewährleistet,<br />
dass die Steuerzahler in den Kommunen<br />
vor übermäßigen Belastungen geschützt würden.<br />
Mit Blick auf die Gemeinden merkt Däke an, deren<br />
Widerstand müsse überwunden werden.<br />
(Weber Siebke Diepenbeck 12-10) ■<br />
Anzeige<br />
13
Nadelschnittholz<br />
Die Waldbauern in NRW<br />
14<br />
Holzmarkt<br />
Holzmarkt Januar 2011<br />
Viele der westdeutschen Sägewerksbetriebe<br />
haben den Einschnitt über Weihnachten und den<br />
Jahreswechsel eingestellt. Teilweise werden die<br />
Abstellungen länger ausfallen als in den Vorjahren.<br />
Die verlängerten Stillstände werden mit<br />
deutlich rückläufigen Schnittholznachfragen<br />
und dem seit einigen Wochen festzustellenden<br />
Preisrückgang der Nadelschnittholzpreise begründet.<br />
Die witterungsbedingten Probleme der<br />
Rundholzanfuhr aus den Mittelgebirgen tragen<br />
mit dazu bei, dass die Werke früher und länger<br />
als geplant den Einschnitt stoppten. Auf die Anlage<br />
werksnaher Winterlager wurde aus Liquiditätsgründen<br />
in der Regel verzichtet. Trotz der<br />
geringeren Einschnittsmengen sind die Schnittholzbestände<br />
im Hauptprodukt aber noch nicht<br />
wesentlich abgebaut worden.<br />
Bei Massensortimenten wie Leimbinderlamellen<br />
und KVH-Rohsparren besteht der Preisdruck<br />
weiter fort.<br />
Nadelstammholz<br />
In Westdeutschland werden die Preise des ersten<br />
Quartals 2011 bei Fichte auf dem hohen Niveau<br />
des letzten Quartals 2010 verharren. Die<br />
Preise werden für Lieferungen bis zum 31.03.<br />
überwiegend fortgeschrieben. In <strong>Nordrhein</strong>-<br />
<strong>Westfalen</strong> wurden zwischen dem Landesbetrieb<br />
Wald und Holz und verschiedenen Unternehmen<br />
der Sägeindustrie für das I. Quartal 2011 bisher<br />
folgende Preise für Fichtenstammholz und Abschnitte<br />
Güteklasse B/C werksvermessen, o.R.<br />
und gerückt frei Weg vereinbart:<br />
Stärke €/FM<br />
1 a 57 – 64<br />
1 b 75 – 78<br />
2 a 84 – 88<br />
2 b + 92 – 93<br />
Für reines B-Holz werden 2 – 3,-€ mehr bezahlt.<br />
C-Holz wird mit einem Abschlag von 15 % von B<br />
bei Waldmaß abgerechnet. Der D-Abschlag beträgt<br />
25 % vom B/C-Preis.<br />
Douglasie und teilweise Lärche ist zu gleichen<br />
Preisen mitgehend.<br />
In Verträgen wurden für Lieferungen an Kiefer<br />
bis 31.03.2011 für B/C-Mischqualität o.R.<br />
gerückt frei Weg folgende Preise vereinbart.<br />
Stärke €/FM<br />
1 b 52 – 58<br />
2 a 62 – 68<br />
2 b 67 – 73<br />
3 a + 75<br />
Die unteren Preise gelten für Abschnitte in<br />
3-m-Längen die oberen Preise für 4-m-Längen.<br />
Langholz liegt in der Mitte der Preisspanne.<br />
Es wird empfohlen die außergewöhnlich guten<br />
Absatzmöglichkeiten im Nadelstammholz insbesondere<br />
bei Kiefer zu nutzen.<br />
Januar/Februar 2011<br />
Laubstammholz<br />
Die Verhandlungen mit den Buchenstammholz-Verarbeitern<br />
gestalteten sich äußerst zäh.<br />
Für Buchen-Palette (Güteklasse D, Stärkeklasse<br />
3a-6) wurden Abschüsse zu 55,50 – 57,00 €/<br />
FmoR vereinbart. Dies entspricht einer Preissteigerung<br />
von ca. 15 % gegenüber dem Vorjahr.<br />
Für Buchenstammholz der Güteklassen B und<br />
C wurden folgende Preise vereinbart.<br />
Stärke Gütekl. B Gütekl. C<br />
3 b 72–75 € 58–60 €<br />
4 90–95 € 59–60 €<br />
5 110–115 € 62–65 €<br />
6 115–120 € 62–66 €<br />
Gegenüber dem Vorjahr konnten Preissteigerungen<br />
im B-holz nicht realisiert werden. Beim<br />
C-Holz beträgt die Preissteigerung ca. 5 – 10 %<br />
gegenüber dem Vorjahr.<br />
Eichenstammholz in mittleren Güte- und Stärkeklassen<br />
ist gesucht. Der steigende Mengenbedarf<br />
ist bei allen Abnehmern spürbar. Gleichzeitig hat<br />
sich die Wettbewerbssituation beim Eichenschnittholz<br />
weiter verschärft. Nachfragen von Exporteuren<br />
Richtung Asien konnten auf Grund der hohen<br />
einheimischen Nachfrage nicht bedient werden.<br />
Verschärft wird die Rundholzbeschaffung<br />
durch die witterungsbedingten Rückeprobleme.<br />
Regional ist es fast unmöglich, bereits gefälltes<br />
Holz zu rücken oder aus dem Walde abzufahren.<br />
Ein Aufbau der heruntergefahreneen Lagerbestände<br />
ist kaum möglich.<br />
Trotz des hohen Mengenbedarfs sah sich die<br />
Abnehmerseite in den Verhandlungen mit dem<br />
Landesbetrieb Wald und Holz nicht in der Lage,<br />
die Preise um mehr als ca. 7 % zu erhöhen. Entsprechend<br />
niedrig fallen damit die Vertragsmengen<br />
für Lieferungen in 2011 aus.<br />
Der Waldbesitz hat die Liefermengen um 40 -<br />
50 % gegenüber dem Vorjahr zurückgenommen.<br />
Nachfolgend wurde für 2011 vereinbart.<br />
Stärke Gütekl. B Gütekl. C Gütekl. D<br />
2 b 90 € 60 €<br />
3 a 105–110 € 70–80 € 50€<br />
3 b 155 € 95–105 € 55–70 €<br />
4 230 € 125–135 € 60–75 €<br />
5 295–300 € 145–150 € 70–75 €<br />
6 330 € 155–160 € 70–75 €<br />
Industrieholz<br />
Der Bedarf an Industrieholz und Energieholz<br />
ist kaum zu decken. Der frühe Wintereinbruch<br />
lässt die Nachfrage nach Energieholz weiter steigen.<br />
Der Absatz von Pellets ist sprunghaft angestiegen.<br />
Durch die Werksferien in der Sägeindustrie<br />
hat sich die Wettbewerbssituation auf dem<br />
Sägerestholzmarkt weiter verschärft. Die Nachfrage<br />
nach Fichtenschleifholz ist hoch.<br />
Für das Kalenderjahr 2011, 1. Halbjahr, wurden<br />
mit der Holzwerkstoffindustrie folgende Einkaufspreise<br />
frei Waldstraße vereinbart:<br />
Baumart E/FM o.R. €/T atro<br />
Buche, Esche, Ahorn,<br />
Hainbuche, Ulme<br />
50,00 75,00<br />
Eiche, Roteiche 45,50 63,70<br />
Erle, Birke, Kirsche,<br />
39,00–39,50 62,40–63,20<br />
Linde<br />
Fichte, Sitkafichte,<br />
Tanne<br />
40,00 88,00<br />
Kiefer, Lärche,<br />
Douglasie<br />
40,00 84,00–88,00<br />
Pappel, Weide 26,00–28,00 62,40–67,20<br />
Für 3 m FI/Ki Zellstoffholz werden 24,75 €/Rm<br />
mR. bezahlt. Für Fichten-Schleifholz wurde mit<br />
der Papierindustrie für das 1. Halbjahr 2011 ein<br />
Preis von 36,00 €/Rm m.R. vereinbart.<br />
Energieholz<br />
Geringe Vorräte und die hohe Nachfrage sorgen<br />
weiterhin für ausgesprochen gute Absatzmöglichkeiten<br />
aller Energieholzsortimente.<br />
Meterware, frei<br />
Waldweg €/m3r Meterware, gespalten,<br />
frei Haus €/m3r Ofenfertig, 33 cm,<br />
€/m3s<br />
Selbstwerber,<br />
auf d. Stock €/m3r Langholz/Abschnitte,<br />
frei Waldweg €m3f Hartholz Weichholz<br />
32–38 € 25–28 €<br />
55–60 € 42–47 €<br />
60–75 € 42–50 €<br />
18–22 € 15–20 €<br />
46–55 € 35–38 €<br />
Angesichts der ausgesprochen hohen Mengennachfrage<br />
und der für das 1. Halbjahr vereinbarten<br />
Preise für Industrie- und Energieholz wird<br />
dringend zu einer Intensivierung von Industrieholzschlägen<br />
insbesondere in Schwachholzbeständen<br />
geraten. (LB WuH) ■<br />
Mehr Nadelschnittholz<br />
importiert<br />
Deutschlands Einfuhren an Nadelschnittholz<br />
(einschließlich Hobelware) gibt das Statistische<br />
Bundesamt für den Zeitraum Januar<br />
bis November 2010 mit 3,6 Mio. m³ an. Daraus<br />
ergibt sich gegenüber den Einfuhren bis November<br />
2009 ein Anstieg um 7,7 %. Die höheren<br />
Bezüge konzentrieren sich auf sechs Lieferländer:<br />
Österreich (+140.000 m³), Finnland<br />
(+70.000 m³), Polen (+47.000 m³), Ukraine<br />
(+40.000 m³), Weißrussland (+38.000 m³) und<br />
die Tschechische Republik (+31.000 m³). Etwa<br />
gleich geblieben sind die Liefermengen aus<br />
Russland (+12.000 m³), Lettland (±0 m³) und<br />
Belgien (-2.000 m³). (Hzbl online) ■
„Rio-Walderklärung 2010“<br />
Vor 18 Jahren war in Rio das Drei-Säulen-Konzept<br />
für eine nachhaltige Entwicklung und die<br />
„Agenda 21“ geboren worden. Am gleichen Ort<br />
trafen sich am 12.11. die Delegierten aus den<br />
über 30 Mitgliedsländern des PEFC-Councils zu<br />
ihrer 14. Generalversammlung. Neben richtungsweisenden<br />
Beschlüssen war die Unterzeichnung<br />
der „Rio-Walderklärung 2010“ ein Höhepunkt<br />
dieses Welttreffens.<br />
Die Erklärung umfasst zehn Prinzipien, die als<br />
Richtschnur für die Weiterentwicklung einer<br />
nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Waldzertifizierung<br />
auf der ganzen Welt dienen sollen.<br />
Darin bekunden die Unterzeichner ihren festen<br />
Willen, bei den Akteuren in der Arena der Waldzertifizierung<br />
das Verständnis für die übergeordneten<br />
Auswirkungen ihrer Handlungen zu verbessern,<br />
gemeinsame Initiativen zu stärken und für<br />
die Bündelung der knappen Ressourcen zu werben.<br />
Die Deklaration betont, dass „die Gewährleistung<br />
der ökologischen, sozialen und ökonomischen<br />
Funktionen, welche die Wälder weltweit<br />
erfüllen, entscheidend für das Leben auf der Erde<br />
ist. Wir brauchen eine Welt, in der die Menschen<br />
die Wälder nachhaltig bewirtschaften, … eine<br />
Welt, in der die Bedeutung ländlicher Gemeinden,<br />
indigener Völker und von Familien, die ihren Lebensunterhalt<br />
von Wäldern beziehen, anerkannt<br />
und wertgeschätzt wird.“ (PEFC) ■<br />
PEFC Deutschland für<br />
fünf weitere Jahre anerkannt<br />
PEFC Deutschland genügt weiterhin den vielfältigen,<br />
hohen Anforderungen von PEFC International.<br />
Das erfuhr die deutsche Delegation am<br />
Rande der 14. Generalversammlung.<br />
Der deutsche PEFC-Vorsitzende Frank v. Römer<br />
erhielt die Urkunde, welche die Anerkennung für<br />
weitere fünf Jahre bestätigt. Damit ist der lange<br />
und intensive Revisionsprozess von Erfolg gekrönt<br />
worden. Darüber hinaus sicherte sich PEFC<br />
Deutschland e.V. eine „Silbermedaille“ für den<br />
Zuwachs an Zertifikaten in der Produktkette<br />
(Chain-of-Custody). Frankreich bekam „Gold“,<br />
Großbritannien „Bronze“. (PEFC) ■<br />
Beschaffungsrichtlinie<br />
neu aufgelegt<br />
Die Bundesregierung hat am 17. Januar die<br />
bereits seit vier Jahren bestehende Beschaffungsrichtlinie<br />
zu Holzprodukten neu aufgelegt.<br />
Damit müssen alle Holzprodukte, die durch die<br />
Bundesregierung gekauft werden, weiterhin<br />
nachweislich aus einwandfreien Quellen stammen.<br />
Als Garanten für eine entsprechende Herkunft<br />
der Holzprodukte werden Betriebe mit<br />
PEFC-, FSC- oder einer vergleichbaren Zertifizierung<br />
anerkannt. Pro Jahr kaufen die Bundesverwaltungen<br />
Holzprodukte im Wert von rund<br />
7 Mio. Euro. (Hzbl online) ■<br />
Neu bei PEFC:<br />
Catrin Fetz!<br />
Die 1983 in Bad Kreuznach geborene Catrin<br />
Fetz hat am 1. Januar die Nachfolge von Philipp<br />
Bahnmüller als PR-Referentin in der Stuttgarter<br />
PEFC-Geschäftsstelle angetreten. Catrin Fetz<br />
hatte sich während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaft<br />
intensiv mit den Bereichen<br />
Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeitskommunikation<br />
beschäftigt und war<br />
so erstmals auf PEFC aufmerksam geworden.<br />
Ihr Know-how will sie in die Gestaltung des<br />
Dialogs mit den gewerblichen und fachlichen<br />
Zielgruppen einbringen sowie beim Aufbau<br />
der geplanten Endverbraucherkommunikation<br />
anwenden. Im Internationalen Jahr der Wälder<br />
2011 sieht sie eine hervorragende Gelegenheit,<br />
die Idee der Nachhaltigkeit und PEFC<br />
als Marke gerade beim Verbraucher in den<br />
Fokus zu rücken. (PEFC) ■<br />
Aktionsplan<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Bereits auf seiner letzten Sitzung im Juli hatte<br />
der Deutsche Forstzertifizierungsrat (DFZR)<br />
entschieden, die Öffentlichkeitsarbeit auf die<br />
Zielgruppe „private Endverbraucher“ zu erweitern.<br />
Bisher standen die Waldbesitzer sowie die<br />
Unternehmen in der Produktkette im Fokus der<br />
PEFC-Arbeit. Die PEFC-Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“<br />
hatte daraufhin drei Werbeagenturen<br />
gebeten, konkrete Maßnahmenpakete für<br />
eine Endverbraucherkampagne zu erarbeiten.<br />
Der DFZR traf sich am 1. Dezember in Wietze bei<br />
Celle, um über das weitere Vorgehen und die Finanzierung<br />
zu beraten. Unter dem Eindruck einer von<br />
allen DFZR-Mitgliedern als unerträglich empfundenen<br />
Diffamierungskampagne großer Umweltverbände,<br />
der PEFC in den letzten Monaten ausgesetzt<br />
war, wurde schnelles Handeln als dringend geboten<br />
angesehen. Nach Meinung des DFZR müssen im Internationalen<br />
Jahr der Wälder die Weichen gestellt<br />
werden, um eine breite Öffentlichkeit über die Vorzüge<br />
von PEFC zu informieren und zum Kauf von<br />
PEFC-zertifizierten Produkten zu animieren. Ein<br />
entsprechender Aktionsplan soll im Januar von der<br />
neuen PR-Referentin Catrin Fetz erarbeitet und<br />
von der AG Öffentlichkeitsarbeit verabschiedet<br />
werden. Eine Kurzfassung des Aktionsplans wird<br />
den zertifizierten Waldbesitzern mit den Jahresrechnungen<br />
Anfang Februar zugesandt.<br />
Um die Umsetzung dieses Aktionsplanes zu<br />
finanzieren, beschloss der DFZR eine Anpassung<br />
der Gebührenordnung, zumal die letzte Änderung<br />
mittlerweile vier Jahre zurückliegt. Ab<br />
1.1.11 werden sich die Gebühren für Forstbetriebe<br />
und forstliche Zusammenschlüsse über<br />
50 Hektar um 3 Cent auf 0,16 €/ha jährlich erhöhen.<br />
Die Gebührensätze für kleinere Forstbetriebe<br />
bleiben gleich. (PEFC) ■<br />
Mitteilungen<br />
WALDLICHTER –<br />
Die Farben des Frühlings<br />
Zum zweiten Mal feiert der WILDWALD<br />
VOSSWINKEL bei Arnsberg den beginnenden<br />
Frühling mit der Veranstaltung „Waldlichter“.<br />
Vom 15. bis 17. April erwartet die Gäste ein<br />
Mix aus Effektbeleuchtung, Feuer-Artistik,<br />
Schattenspielen und Tanz-Performance.<br />
Die WALDLICHTER werden bei Einbruch der<br />
Dunkelheit vom 15. bis 17. April 2011 den<br />
Lüerwald in eine märchenhafte Kulisse verzaubern.<br />
So werden mit Hilfe der Neheimer<br />
Firma Eventvision zahlreiche Bäume des<br />
Wildwalds in verschiedenen Lichtfarben angestrahlt,<br />
womit auch der farbenprächtige<br />
Frühling symbolisiert werden soll. Um dies<br />
erleben zu können, beschreiten die Besucher<br />
einen Waldweg, an dem einige Stationen wie<br />
der botanische Wald oder der Sumpfpfad mit<br />
Waldlichtern illuminiert werden. Besucher<br />
sind eingeladen, sich auf eine mystische Entdeckungsreise<br />
der Sinne zu begeben.<br />
Atemberaubende Künstler und Artisten locken<br />
mit ihren Aktionen und Melodien in<br />
eine andere Welt und eröffnen so eine neue<br />
Sicht auf die Geheimnisse des Waldes. Jeder<br />
kann sein persönliches Waldlicht auf einen<br />
der Teiche setzen und den Frühling zum<br />
Erwachen bringen.<br />
Unter einem „illuminierten Himmel“ kann<br />
man unter dem Zeltdach Bilder des Frühlings<br />
sehen und im großen Saal vielen Geschichten<br />
lauschen, die bis Mitternacht vorgelesen<br />
werden.<br />
Vor Einbruch der Dunkelheit können sich<br />
die Gäste im Wildwald-Eingangsbereich und<br />
am Forstbetriebshof von musikalischen<br />
und künstlerischen Darbietungen begeistern<br />
lassen.<br />
Auch die gastronomische Versorgung der<br />
Besucher ist im Waldlichter-Programm integriert.<br />
Der Kartenvorverkauf für „Waldlichter“<br />
hat bereits begonnen. Karten gibt es im Wildwald<br />
Vosswinkel und unter 0 29 32 / 97 23 25<br />
(Dienstag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr). Preise<br />
und weitere Informationen findet man ebenfalls<br />
unter www.wildwald.de<br />
(Wildwald) ■<br />
15
Die Waldbauern in NRW<br />
16<br />
Mitteilungen<br />
Rettungskonzept<br />
im Wald<br />
Erst im Dezember wäre um ein Haar ein Tourist,<br />
der sich nachts auf dem Heimweg im Wald verirrte,<br />
bei winterlichen Verhältnissen im Sauerland<br />
ums Leben gekommen. Die Diskussion um ein einheitliches<br />
Rettungskonzept im Wald hat hingegen<br />
nicht erst mit diesem Notfall begonnen.<br />
Das Thema hat nun die Arbeitsgemeinschaft<br />
Großstadtwald NRW angegangen.<br />
Dies ist ein Zusammenschluss von über<br />
20 großstädtischen Forstverwaltungen in NRW<br />
mit einer gemeinsamen Waldfläche von über<br />
40.000 ha und mehr als 9 Mio. im und am Großstadtwald<br />
lebenden BürgerInnen NRW´s. In<br />
diesem Gremium treffen sich die LeiterInnen<br />
dieser großstädtischen Forstverwaltungen aus<br />
NRW turnusmäßig, um sich über neuere Entwicklungen<br />
gegenseitig zu informieren und forstpolitische<br />
Probleme zu beraten und Notwendigkeiten<br />
abzustimmen.<br />
Das Rettungskonzept, das die Arbeitsgemeinschaft<br />
vorschlägt, wurde zuvor in der Stadt<br />
Hagen gemeinsam von der dortigen Berufsfeuerwehr<br />
und dem Stadtforstamt erarbeitet.<br />
Ziel dieses Konzeptes ist es, eine Vereinheitlichung<br />
und Standardisierung der vielfach schon<br />
regional bestehenden Konzepte zu bewirken, damit<br />
Waldbesucher bei Notfällen in allen Waldregionen<br />
in NRW nach demselben Konzept von<br />
Feuerwehr und Polizei gefunden und gerettet<br />
werden können.<br />
Dr. Eisele<br />
im Ruhestand<br />
Der <strong>Waldbauernverband</strong> NRW dankt Dr. Eisele<br />
für eine gelebte Zusammenarbeit. Immer stand<br />
der Wald im Mittelpunkt des gemeinsamen Handelns.<br />
Zusammen mit Dr. Eisele konnten wir die<br />
Wirtschaftskraft unserer Wälder sichern und<br />
stärken. Dazu trugen die gemeinsamen Bewirtschaftungsziele<br />
von Staats- und Privatwald bei.<br />
Aber auch die Erkenntnis, technische Innovationen<br />
in die Forstwirtschaft einzuführen.<br />
Der Vorsitzende des <strong>Waldbauernverband</strong>s<br />
NRW, Philipp Freiherr Heereman stellte bei seiner<br />
Rede zur offiziellen Verabschiedung von<br />
Dr. Eisele das Thema Holznutzung in den Vordergrund<br />
seiner Betrachtung. Auf Wunsch von<br />
Dr. Eisele machte sich der WBV Vorsitzende<br />
Januar/Februar 2011<br />
Aufbau<br />
des Schildes<br />
Dies ist heute trotz aller technischen Möglichkeiten<br />
noch nicht der Fall, zumal die Polizeileitstellen<br />
über keinerlei Hilfe bei der Ortung im<br />
Wald verfügen.<br />
Das Rettungskonzept wurde in der Arbeitsgemeinschaft<br />
Großstadtwald in Anwesenheit von<br />
Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz und<br />
NRW, eines Vertreters des Innenministeriums NRW<br />
sowie vom Vorstand des Gemeindewaldbesitzerverbandes<br />
NRW besprochen und vereinbart, eine<br />
flächendeckende Einführung zu verfolgen.<br />
Bereits Ende des vergangenen Jahres wurde es<br />
dann auf einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft<br />
der Berufsfeuerwehren präsentiert. Nach ersten<br />
Informationen hat die Arbeitsgemeinschaft der<br />
Berufsfeuerwehren dieses Konzept befürwortet<br />
und dem Land NRW eine Einführung bzw. Akzeptanz<br />
und Übernahme der durch die Kreise und<br />
kreisfreien Städte vorgeschlagenen Lösung empfohlen.<br />
Nach Aussagen der Arbeitsgemeinschaft sollen<br />
die Kosten für die Anbringung der Schilder<br />
voraussichtlich ohne Landesunterstützung mit<br />
Hilfe von örtlichen Sponsoren (Sparkassen,<br />
Energieversorger etc.) finanziert werden.<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Großstadtwald und<br />
die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren<br />
hoffen nun darauf, dass auch Privatwaldbesitzer<br />
diese Schilder in ihren Wäldern einsetzen.<br />
(M. Wolff, AG Großstadtwald/WBV) ■<br />
Gedanken zur forstpolitischen Perspektive unserer<br />
Wälder. Abgeleitet von dem gemeinsamen<br />
Vorgehen nach der Sturmkatastrophe Kyrill und<br />
der zeitnahen Unterstützung der Geschädigten<br />
durch das Land NRW, formulierte Heereman die<br />
damaligen forstpolitischen Perspektiven: Wir<br />
brauchen einen neuen klimafesten Wald. Dieses<br />
aber vorrangig zur Sicherstellung des Holzangebotes.<br />
Die Multifunktionalität der Wälder findet<br />
somit ihre Grenzen in der Einschränkung der<br />
Holzproduktion. „Wildnisgebiete und Nationalparke<br />
sind somit keine gute Perspektive für die<br />
Wälder in NRW.“<br />
Der WBV wünscht sich als Nachfolger des<br />
Landesforstchefs – und auch für die Nachfolge<br />
des Leiters des Landesbetriebs Wald und Holz<br />
NRW – Personen mit „Forstsachverstand“. Eine<br />
andere Perspektive wollte Baron Heereman dem<br />
Wald in NRW sowie den anwesenden Gästen –<br />
unter ihnen auch Minister Johannes Remmel<br />
und Staatssekretär Udo Paschedag – erst gar<br />
nicht zumuten. In launiger Stimmung kommentierte<br />
der Gastgeber Abteilungsleiter Dr. Martin<br />
Woike „gut, dass wir heute die L-Frage nicht zu<br />
diskutieren haben“. Lösen muss man – bzw. der<br />
Minister – diese aber: aber bitte zeitnah!<br />
(WBV) ■<br />
Sorbus torminalis –<br />
Die Elsbeere –<br />
Baum des Jahres 2011<br />
Wussten Sie, dass<br />
• bereits Plinius Secundus, der 23 – 79 n. Chr.<br />
lebte, die ersten gründlichen Beschreibungen<br />
der Elsbeere lieferte, aber erst Martin<br />
Luther den Namen Elsbeere prägte?<br />
• die Elsbeere seit Menschengedenken medizinisch<br />
gegen Magen-Darmbeschwerden genutzt<br />
wird und daher auch unter dem Namen<br />
Ruhrbirne bekannt ist?<br />
• das Hauptverbreitungsgebiet der Elsbeere in<br />
Frankreich, die deutschen Schwerpunkte in<br />
Bayern und Baden-Württemberg liegen?<br />
• die Elsbeere in ihren Überschneidungsbereichen<br />
oft mit dem Speierling, Sorbus aria,<br />
vergesellschaftet ist?<br />
• die Blattform der Elsbeere sehr variabel ist?<br />
• die Ausdehnung des herzförmigen Wurzelwerks<br />
den Kronendurchmesser oft überschreitet?<br />
• der tiefe Herzwurzler bereits im Alter von<br />
2 Jahren Wurzellängen von 40 bis 60 cm<br />
Länge bildet und die Anzucht von Elsbeeren<br />
daher eine Herausforderung für jede Baumschule<br />
darstellt?<br />
• Elsbeeren selten höher als 30 Meter werden?<br />
• ihr BHD 70 bis 80 cm meist nicht übersteigt?<br />
• die Elsbeere die Wärme liebt und Trockenheit<br />
verträgt und sie daher im Hinblick auf<br />
klimatische Änderungen als zukunftsfähige<br />
Baumart gilt?<br />
• die Elsbeeren stärksten Stürmen widerstehen?<br />
• kleinkronige Elsbeeren durchaus ein Alter<br />
von 300 Jahren erreichen können?<br />
• für das Holz der Elsbeere mit die höchsten<br />
Preise bezahlt werden?<br />
• das Holz der Elsbeere aufgrund seiner guten<br />
Klang- und sehr guten Poliereigenschaften<br />
gerne für Blasinstrumente verwendet wird?<br />
• das Holz der Elsbeere außergewöhnlich maßhaltig<br />
ist und daher in der Klaviermechanik<br />
eingesetzt wird?<br />
• es für 4 – 10 Liter 50 %igen Elsbeerenschnaps<br />
ca. 100 Liter Maische bedarf?<br />
• die Zubereitung von Elsbeerenmarmelade<br />
aufwendig ist, sich aber auf jeden Fall<br />
lohnt?<br />
• die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald am<br />
12. Mai 2011 in Nettersheim eine Fachtagung<br />
zur Elsbeere ausrichtet?<br />
(WBV) ■<br />
Waldjugendspiele<br />
Das Rekordergebnis aus dem Jahr 2009 wurde<br />
noch einmal um fast 5.000 Kinder übertroffen,<br />
so dass inzwischen über 44.000 Grundschulkindern<br />
ein solcher Walderlebnistag ermöglicht<br />
werden konnte. In 41 nordrhein-westfälischen<br />
Kreisen und kreisfreien Städten konnte den<br />
Grundschulen in 2010 ein derartiges Angebot<br />
gemacht werden. Die Zahl der teilnehmenden<br />
Klassen hat sich seit 1998 fast verfünffacht.<br />
(SDW NRW) ■
ZHG vergibt Holzmarktberichterstattung<br />
Die Zukunft Holz GmbH (ZHG) hat Ende Dezember<br />
2010 den Auftrag zur Durchführung einer<br />
„Marktberichterstattung für die Forst- und Holzwirtschaft“<br />
an die B+L Marktdaten GmbH vergeben.<br />
Mitte Januar sollte das auf zunächst zwei<br />
Jahre angelegte und zu Beginn im Wesentlichen<br />
auf die Belange der Forstwirtschaft ausgerichtete<br />
Projekt starten. Erst in einem zweiten Schritt wird<br />
demnach eine Erweiterung der Marktberichterstattung<br />
um die Erfordernisse der Holz- und Papierindustrie<br />
angestrebt; über mögliche Inhalte<br />
für diese Bereiche wurden zum jetzigen Zeitpunkt<br />
noch keine Angaben gemacht. Seit dem 12. Januar<br />
sollten die ersten Marktinformationen unter<br />
www.holzmarktinfo.de abrufbar sein. Der Termin<br />
wurde dann aber kurzfristig auf den 13. Januar<br />
verschoben. Darüber hinaus ist ein 14-tägiger Versand<br />
eines Newsletters per E-Mail vorgesehen. Das<br />
von der ZHG veranschlagte Budget für Marktberichterstattung<br />
in den Jahren 2011 und 2012 liegt<br />
bei jeweils rund 260.000 € pro Jahr. (ZHG) ■<br />
Remmel sieht Chancen<br />
für Nationalpark Senne<br />
NRW-Umweltminister Johannes Remmel will<br />
nach dem angekündigten Abzug der britischen<br />
Rheinarmee aus Deutschland die Planungen für<br />
einen zweiten Nationalpark in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
vorantreiben. Ein Nationalpark sichere die<br />
Artenvielfalt und eröffne Chancen für wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Region mit zukunftsfähigen<br />
Arbeitsplätzen. Mit dem Koalitionsvertrag,<br />
der die Ausweisung eines zweiten Nationalparks<br />
vorsieht, sei man auf der Höhe der Zeit und könne<br />
ein weiteres Stück Naturerbe in NRW bewahren.<br />
Über die Errichtung des Nationalparks wird<br />
bereits seit 1991 debattiert. (MKULNV)<br />
Der <strong>Waldbauernverband</strong>, geht davon aus, dass<br />
private Waldflächen von den derzeitigen Überlegungen<br />
nicht berührt werden. In der Vergangenheit<br />
hat der <strong>Waldbauernverband</strong> mehrfach klargestellt,<br />
dass ein Nationalpark keinesfalls gegen<br />
den Willen privater Eigentümer auf privaten<br />
Waldgrundstücken betrieben werden darf. ■<br />
Waldboden – Boden<br />
des Jahres 2011<br />
Der Waldboden ist aufgrund seiner vielfältigen<br />
Aufgaben für Natur und Mensch zum Boden des<br />
Jahres 2011 gewählt worden. „Nur in gesunden<br />
Waldböden können all die Bäume gut wurzeln und<br />
sich ausreichend mit Wasser und Nährstoffen versorgen.<br />
Tragen wir Sorge dazu, dass der oft unsichtbare<br />
Schatz an Waldböden langfristig gesund<br />
bleibt“, sagte Dr. Roland Bono, Präsident der Bodenkundlichen<br />
Gesellschaft der Schweiz BGS-SSP<br />
Der Waldboden erbringt unbezahlbare Leistungen<br />
für eine gesunde und ökologisch funktionsfähige<br />
Umwelt. So ist er Wasserspeicher und –<br />
filter für Trinkwasser, die in ihm lebenden<br />
Mikroorganismen bauen riesige Mengen an Blättern<br />
und Holz ab, er ist ein CO 2 -Speicher und ein<br />
Lebensraum mit großer Biodiversität.<br />
Die aus Luftfremdstoffen gebildeten und mit<br />
den Niederschlägen in den Boden eingetragenen<br />
Säuren überfordern zunehmend die Pufferkapazität<br />
vieler Waldböden. Dies beschleunigt den<br />
natürlichen Versauerungsprozess, die Bodenfruchtbarkeit<br />
nimmt schleichend ab und letztlich<br />
verschlechtern sich die Lebensbedingungen<br />
für Wurzeln und Bodentiere. Hinzu kommt, dass<br />
gelegentlich unsachgemäß eingesetzte Maschinen<br />
bei der Holzernte das Hohlraumsystem der<br />
Waldböden schädigen können. (BGS-SSP) ■<br />
Wirtschaftsmotor:<br />
Stoffliche<br />
Biomassenutzung<br />
Biobasierte Werkstoffe, Bioraffinerien oder<br />
auch der Arzneipflanzenanbau – Deutschland ist<br />
weltweit Spitzenreiter bei der stofflichen Nutzung<br />
nachwachsender Rohstoffe. Im Rahmen eines<br />
Projekttages des Bundesministeriums für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
(BMELV) stellten Wissenschaftler und Unternehmer<br />
am 15. Dezember in Berlin vielversprechende<br />
Beispiele der stofflichen Nutzung nachwachsender<br />
Rohstoffe aus Forschung und Praxis vor.<br />
Schwerpunkte waren Werk- und Wertstoffe,<br />
Technologien zur Bioraffinerie und pflanzliche<br />
Arzneimittel. Anwesend waren rund 190 Experten<br />
in der Vertretung des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern. Fast 250 Projekte zur stofflichen<br />
Nutzung von Biomasse werden dabei mit einem<br />
Fördermittelvolumen von insgesamt 65 Millionen<br />
Euro durch das BMELV unterstützt.<br />
Im vergangenen Jahr war mit dem „Aktionsplan<br />
der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung nachwachsender<br />
Rohstoffe“ unter Federführung des<br />
BMELV ein umfassendes Konzept vorgelegt worden.<br />
Das BMELV will den zur Umsetzung des Aktionsplans<br />
notwendigen Dialog mit Wirtschaft und Wissenschaft<br />
weiter intensivieren. (BMELV) ■<br />
Mitteilungen<br />
Arbeitshilfe<br />
Strahlwirkungs- und<br />
Trittsteinkonzept<br />
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,<br />
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz<br />
(MKULNV) des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> hat<br />
mit Erlass vom 26.11.2010 gegenüber den Bezirksregierungen<br />
und dem LANUV erläutert, in<br />
welcher Form zukünftig der zugleich mitübersandte<br />
Entwurf einer Arbeitshilfe zum Strahlwirkungs-<br />
und Trittsteinkonzept umgesetzt werden<br />
soll.<br />
Wichtig ist, dass das MKULNV NRW grundsätzlich<br />
zwei Herangehensweisen – „vorschlagsbasiert“<br />
und „planungsbasiert“ – in der Umsetzungsplanung<br />
zulässt. Hierdurch sollte auch<br />
weiterhin eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen<br />
vorgeschlagen werden, von denen durchaus eine<br />
gleichermaßen günstige Wirkung wie planungsbasierte<br />
Maßnahmen zu erwarten sind.<br />
(W/061/2010 – M) ■<br />
Axel Krähenbrink<br />
verabschiedet<br />
Dank und Anerkennung sprach der Vorsitzende<br />
des <strong>Waldbauernverband</strong>es, Dr. Philipp Freiherr<br />
Heereman, Axel Krähenbrink anlässlich seiner<br />
Verabschiedung Ende Dezember aus. Axel Krähenbrink<br />
hat in Vertretung von Heidrun Buß-<br />
Schöne, die sich von Januar bis Oktober 2010 in<br />
Erziehungszeit befand, die Geschäfte des <strong>Waldbauernverband</strong>es<br />
geführt. Krähenbrink startete<br />
in einer personell schwierigen Umbruchphase<br />
und hat insbesondere die Umsetzung der Strukturreform<br />
des <strong>Waldbauernverband</strong>es zu einem<br />
guten und erfolgreichen Ende geführt. „Hierfür<br />
hat sich Herr Krähenbrink Respekt und Anerkennung<br />
über den <strong>Waldbauernverband</strong> hinaus erworben“,<br />
so der Vorsitzende.<br />
Das zeigt sich auch darin, dass Axel Krähenbrink<br />
bereits nahtlos weiterengagiert wurde: Seit<br />
Januar dieses Jahre leitet er die Geschäfte der<br />
German Softwood Network GmbH, einer Allianz<br />
aus neun Sägewerken, Holzbauern und Fassadenbauern<br />
mit Sitz in Meschede. (WBV) ■<br />
Waldbauernlehrgänge 2011 – Much und Lüdinghausen<br />
In diesem Jahr veranstaltet der <strong>Waldbauernverband</strong><br />
gleich zwei Lehrgänge zur Fort- und<br />
Weiterbildung von Waldbesitzern und FBG-Vorständen.<br />
Schwerpunkte werden sein: Forstpolitik,<br />
Holzvermarktung, die Verwaltungsvorschriften<br />
zum Arten- und Habitatschutz und Förderung.<br />
Beim Lehrgang in Much am 15. und 16. März<br />
wird darüber hinaus Hans Baur, Geschäftsführer<br />
des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, die Baye-<br />
rische Privatwaldbewirtschaftung erläutern. Der<br />
Lehrgang in Lüdinghausen am 5. und 6. April<br />
wird zusätzlich das Thema Steuern bei Forstbetriebsgemeinschaften<br />
erläutern und eine Exkursion<br />
zum Renaturierungsgebiet Olfen anbieten.<br />
Anmeldeschluss sind der 4. bzw. der<br />
25. März. Nähere Informationen sind erhältlich<br />
von der Geschäftsstelle des WBV und sind<br />
ebenso auf der Homepage abrufbar unter<br />
www.waldbauernverband.de. (WBV) ■<br />
17
Die Waldbauern in NRW<br />
18<br />
Mitteilungen<br />
Konkurrenz belebt<br />
das Förstergeschäft<br />
In den Wäldern des Sauerlandes wachsen<br />
nicht nur Weihnachtsbäume, sondern auch neue<br />
Ideen. Der freiberufliche Diplom-Forstingenieur<br />
Michael Sommer formuliert es so: „Die Waldbesitzer<br />
nehmen ihr Schicksal selbst in die<br />
Hand.“<br />
Selbstständige Förster – wie geht denn das?<br />
Sind die nicht bei der Forstbehörde, beziehungsweise<br />
dem Landesbetrieb Wald und Holz angestellt?<br />
Die meisten schon. Sie betreuen die landeseigenen<br />
Wälder und die vieler kleiner privater<br />
Waldbesitzer. Aber große Waldbesitzer und Kommunen<br />
haben immer schon eigenes Personal<br />
beschäftigt – fest angestellt oder per Dienstleistungsvertrag.<br />
Michael Sommer aus Wenden arbeitet<br />
seit acht Jahren so. Aber in diesem Jahr<br />
hat sich etwas geändert: Nun kümmert er sich<br />
auch um die Belange kleiner Waldbesitzer. Seit<br />
Juli etwa um die der Forstbetriebsgemeinschaft<br />
(FBG) Husten.<br />
Deren Vorsitzender Thorsten Reuber ist auch<br />
Geschäftsführer der Forstwirtschaftlichen Vereinigung<br />
(FV) Olpe, einer von dreien im Sauerland,<br />
und kann erklären, was sich in den letzten<br />
Jahren geändert hat. Dabei geht er zurück bis in<br />
die 60er/70er Jahre. Da wurden die Waldbesitzer,<br />
denen in NRW durchschnittlich 5 bis 10 ha<br />
gehören, angeregt, sich in den FBGen zusammenzuschließen.<br />
Bis dahin hatte sich jeder allein<br />
oder gar nicht um seinen Wald gekümmert.<br />
Gemeinsam konnte die Holzwirtschaft nun professioneller<br />
angegangen werden – in Zusammenarbeit<br />
mit der Landesforstverwaltung (seit 2005:<br />
Landesbetrieb), mit der die FBGen Beförsterungsverträge<br />
abschlossen. Auf den einzelnen<br />
Waldbesitzer kommt dabei nur ein Bruchteil der<br />
tatsächlich entstehenden Kosten zu: Er zahlt<br />
weniger als 10 Euro pro Hektar und Jahr.<br />
Das ist einerseits bequem, andererseits aber<br />
für das Land NRW ziemlich teuer. Die Verschlankung<br />
der Forstverwaltung wurde von Bärbel<br />
Höhn (Grüne) begonnen, Eckhard Uhlenberg<br />
(CDU) vorangetrieben und wird von Johannes<br />
Remmel (Grüne) fortgesetzt. Dazu kamen Beschwerden<br />
über zu wenig Wettbewerb. Lange<br />
Anzeige<br />
Erfahrenes Planungsbüro<br />
für Windkraftanlagen sucht<br />
Kyrill-geschädigte<br />
Hochplateaus<br />
im gesamten Sauerland und Umgebung.<br />
Größe ca. 40 – 200 ha. Aufgeforstet und<br />
noch nicht aufgeforstete Grundstücke.<br />
Bei Eignung werden wir sofort mit der<br />
jeweiligen Gemeinde Kontakt aufnehmen.<br />
Kontakt bitte über die Mobil-Nr.<br />
0163 - 2 15 52 92<br />
Januar/Februar 2011<br />
hat der Landesbetrieb das Holz alleine verkauft,<br />
was auf kartellrechtliche Bedenken stieß. So<br />
entstand 2009 das Pilotprojekt der privaten<br />
Holzvermarktung: Die drei FVen im Sauerland<br />
haben dazu eine eigene Gesellschaft gegründet.<br />
Im Bereich Olpe beteiligen sich 16 der 24 FBGen<br />
mit 14 000 von 20 000 ha Wald – eine Modellregion.<br />
Und in diesem Jahr startete das zweite Pilotprojekt:<br />
Eigenständige Beförsterung: Die FBGen<br />
können sich selbst einen Förster suchen – zum<br />
Beispiel Michael Sommer – , der direkt mit ihnen<br />
abrechnet. Doch 80 Prozent der Dienstleistungskosten<br />
bekommen sie vom Land zurückerstattet.<br />
Fünf Betriebsgemeinschaften mit 500 Waldbesitzern<br />
und 5550 ha machen bisher mit. Finanziell<br />
ändert sich für sie nicht viel – bis zum Ende des<br />
Pilotprojekts 2012. Wie es dann, nach Auswertung<br />
des Versuchs, weitergeht, wissen weder<br />
Reuber noch Sommer. Aber beide könnten sich<br />
vorstellen, dass die Gebühren für die Landesbetriebsförster<br />
allmählich steigen, während die<br />
Zuschüsse für die freiberuflichen Förster allmählich<br />
sinken.<br />
Für die Waldbauern dürfte es so oder so teurer<br />
werden. Aber vielleicht auch besser. „Konkurrenz<br />
nützt allen“, ist Sommer überzeugt. „Der Förster<br />
muss sich strecken, muss aktiv auf die Waldbesitzer<br />
zugehen, ihnen Vorschläge machen,<br />
herausfinden, was sie überhaupt wollen.“ Bisher<br />
gebe es keinen Markt für Forstdienstleistungen,<br />
bedauert Michael Sommer. Der könne nun, dank<br />
des in Deutschland einzigartigen Pilotprojekts,<br />
wachsen. Dicht neben den Weihnachtsbäumen.<br />
(Harald Ries) ■<br />
Massive<br />
Wasserentnahme<br />
Die Wasserentnahme unter Wald stand am<br />
24.11.2010 im Fokus der Tagung „Waldwasser 2“<br />
in Hannover. Dabei wurde deutlich, dass öffentliche<br />
und private Waldbesitzer für das Ökosystem<br />
Wald durch steigende Wasserentnahmen gravierende<br />
Nachteile befürchten müssen. So seien in<br />
der Nähe von großen Städten, Kraft- und Wasserwerken<br />
sowie Industriebetrieben mit wasserintensiver<br />
Produktion bereits Trockenschäden und<br />
Zuwachsverluste an Waldbäumen bis hin zum Absterben<br />
ganzer Wälder und eine Veränderung der<br />
Artenzusammensetzung im Wald beobachtet<br />
worden. Während die Waldbesitzer die Schäden<br />
davontragen, dienten „unentgeltliche Grundwasserentnahmen<br />
in großem Stil der Gewinnmaximierung<br />
der Wasserversorger“, erläuterte Franz<br />
Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes<br />
Sachsen-Anhalt. Als Negativbeispiel<br />
wurden die Hamburger Wasserwerke genannt,<br />
die jährlich rund 20 Mio. m³ Trinkwasser<br />
unter der Nordheide abpumpen und dieses gewinnbringend<br />
verkaufen, unter anderem an einen<br />
der weltgrößten Getränkehersteller. Initiiert<br />
hatten die Tagung die Waldbesitzerverbände Niedersachsen<br />
und Sachsen-Anhalt.<br />
Mark von Busse<br />
zum DFWR<br />
Der bisherige Leiter des Geschäftsbereichs<br />
Forstwirtschaft der Landwirtschaftskammer<br />
Niedersachsen, Leitender Forstdirektor Mark<br />
von Busse, ist seit dem 1. Januar Mitglied der<br />
Geschäftsleitung im Deutschen Forstwirtschaftsrat.<br />
Als hervorragender Netzwerker sei<br />
er für die Aufgaben in Berlin bestens geeignet,<br />
sagte der Präsident des DFWR, Georg<br />
Schirmbeck MdB. (DFWR) ■<br />
Forderungen des Waldbesitzes:<br />
1. Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten<br />
bei Wassernutzungen. Konsequente<br />
Umsetzung des „Poluters-Pays-Principle“ (Verursacher-/Verschmutzerprinzip)<br />
bei der Kostenzurechnung<br />
gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie.<br />
2. Eine vollständige Zweckbindung des Wasserentnahmegeldes<br />
für das jeweilige Wasserentnahmegebiet.<br />
3. Neudefinition der Wasserdienstleistungen und<br />
Erschwernisausgleichszahlungen sowie die Honorierung<br />
durch die Wasserentnahmegebühr.<br />
4. Einführung und Umsetzung eines gesetzlichen<br />
Vorteilsmaßstabes für Waldflächen.<br />
5. Herstellung von Transparenz bei Festlegung<br />
der Abgaben an Wasser- und Bodenverbände und<br />
Herbeiführung eines angemessenen Mitbestimmungsrechts<br />
der Grundeigentümer.<br />
6. Überprüfung der Zuschüsse und Kostenstruktur<br />
der Wasser- und Bodenverbände nach Effizienz-<br />
und Effektivitätskriterien durch den Landesrechnungshof.<br />
(WBV S-A/WBV Nds/hzbl) ■<br />
Leistungen multifunktionaler<br />
Forstwirtschaft<br />
Das Bundeskabinett beschloss den vom Bundesumweltministerium<br />
vorgelegten ersten Indikatorenbericht<br />
zur Nationalen Strategie zur biologischen<br />
Vielfalt. Im Kapitel „Nachhaltige<br />
Forstwirtschaft“ wird erklärt, dass die biologische<br />
Vielfalt in den Wäldern durch umwelt- und<br />
naturverträgliche Forstwirtschaft zu erhalten<br />
und zu fördern sei. Es wird anerkannt, dass<br />
Waldbesitzer und Forstleute die Vorteile naturnaher<br />
Forstwirtschaft aus eigener Überzeugung<br />
praktizieren. Die Zertifizierung nachhaltiger<br />
Forstwirtschaft wird dabei als wichtiges Instrument<br />
der unabhängigen Kontrollen und Dokumentation<br />
gesehen. Der Bericht bestätigt die<br />
positiven Trends der Waldbewirtschaftung in den<br />
letzten Jahren und hebt in Bezug auf die Zertifizierung<br />
hervor, dass die gesteckte Zielmarke von<br />
80 Prozent zertifizierter Waldfläche mit ca.<br />
73 Prozent bereits nahezu erreicht sei. In Europa<br />
ist nur etwa die Hälfte der Waldfläche zertifiziert,<br />
weltweit sind es nicht einmal 10 %.<br />
(DFWR) ■
Wind<br />
und Wald<br />
Mitteilungen<br />
Mitteilungen<br />
Ökonomische Folgen des Eschensterbens?<br />
Nach dem Ulmen- grassiert nun auch ein<br />
Eschensterben in Mitteleuropa. Seit Mitte der<br />
1990er Jahre hat sich der dafür verantwortliche<br />
Pilz Chalara fraxinea vom Baltikum und von<br />
Skandinavien bis nach Frankreich ausgebreitet,<br />
in Deutschland ist insbesondere auch Mecklenburg-Vorpommern<br />
betroffen. Das Eschensterben<br />
wird aus biologischer und waldbaulicher Sicht<br />
sowie aus Gründen der Biodiversität zunehmend<br />
zu einem Problem, zumal momentan keine Gegenmittel<br />
bekannt sind. Bislang war der Anbau<br />
der Esche fast ausschließlich auf die Erzeugung<br />
von Starkholz mit hoher Wertschöpfung ausgerichtet.<br />
Für die jetzt zwangsweise anfallenden<br />
Schwachholzsortimente existieren keine hochwertigen<br />
stofflichen Verwertungsmöglichkeiten.<br />
Hinzu kommt, dass diese Sortimente häufig<br />
auf sensiblen Nass-Standorten anfallen, die<br />
nicht oder kaum befahrbar sind. Um zumindest<br />
die ökonomischen Folgen einzudämmen, startet<br />
nun ein interdisziplinäres Verbundvorhaben<br />
der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern zu-<br />
Vorsitzender WBV<br />
Baron Heereman, Vorsitzender<br />
Waldgenossenschaft Marwedel,<br />
stellvertretender Vorsitzender WBV<br />
Funke, stellvertretender Vorsitzender<br />
Waldgenossenschaft Scheib,<br />
stellvertretender Vorsitzender WBV<br />
Hardt, Geschäftsführer<br />
Bürgerwindpark Hilchenbach Pulte<br />
sammen mit dem<br />
Fraunhofer Institut<br />
für Holzforschung<br />
(WKI)<br />
und dem Kuratorium<br />
für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF).<br />
Projektziel ist die Entwicklung von Optionen,<br />
die es Waldbesitzern und der Holzindustrie ermöglichen,<br />
die vorgeschädigten Bäume trotz<br />
des Qualitätsverlustes noch wirtschaftlich zu<br />
nutzen. Das Projekt wird vom Bundesministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
(BMELV) über die Fachagentur Nachwachsende<br />
Rohstoffe (FNR) als Projektträger<br />
gefördert. Weitere Informationen siehe www.<br />
fnr.de Projekte & Förderung Förderkennzeichen<br />
22007410, 22010910 und 22011010. (fnr) ■<br />
Der Vorstand des <strong>Waldbauernverband</strong>es NRW<br />
besuchte am 11. Januar 2011 den ‚Hilchenbacher<br />
Windwanderweg‘, auf Einladung der Be-<br />
Anmeldung<br />
Forstliches Bildungszentrum für<br />
Waldarbeit und Forsttechnik NRW<br />
treiber. In Hilchenbach wurde vor 10 Jahren Alter Holzweg 93, 59755 Arnsberg;<br />
auf den Flächen der Haubergsgenossenschaf- Telefon 0 29 31 / 78 66 - 300,<br />
ten ‚Heinze Hauberg‘ und ‚Hadern‘ , der Öf- Telefax 0 29 31 / 78 66 - 333;<br />
fentlichkeit die Errichtung eines Bürgerwind- E-Mail forstliches-bildungszentrum@<br />
parks vorgestellt. Am 19. März 2009 konnte<br />
wald-und-holz.nrw.de<br />
die Inbetriebnahme abgeschlossen werden. www.forstliches-bildungszentrum.nrw.de<br />
Ein Bürgerwindpark entspricht in idealer<br />
Form dem Gedanken des Haubergs. Praktiziert<br />
Pflanzverfahren<br />
wird die regionale Energiegewinnung auf Leitung Andreas Ernst (Forstliches Bildungs-<br />
überwiegend gemeinschaftlichen Flächen, wozentrum für Wald arbeit und Forsttechnik NRW)<br />
bei die Gewinne den Miteigentümern zukom- Veranstaltungsort Im Betrieb des Kunden<br />
men.<br />
Seminargebühr Auf Anfrage<br />
Die gesamte Energieleistung des Windparks Termin Auf Anfrage Dauer: 1 Tag<br />
beträgt 10 MW, es sollen jährlich 23,5 Mio<br />
kWh Strom produziert werden. Die Bürgernähe<br />
wird durch einen 4,5 km langen Rundwander-<br />
Forstlicher Einsatz<br />
von Freischneidegeräten<br />
weg gefördert, wobei an jeder der 5 Windanla- Leitung Anton Wilhelm (Forstliches<br />
gen eine Infostation zum Thema Windkraft Bildungszentrum für Wald arbeit und<br />
angelegt ist. (WBV) ■ Forsttechnik NRW)<br />
Veranstaltungsort Im Betrieb des Kunden<br />
Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2011 Seminargebühr auf Anfrage<br />
20<br />
Termin Auf Anfrage Dauer: 1 Tag<br />
<strong>Waldbauernverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> <strong>Westfalen</strong> e.V. · Kappeler Straße 227 · 40599 Düsseldorf<br />
PVSt DP AG Entgelt bezahlt<br />
Zu guter Letzt<br />
Die D Zukunft hat viele Namen:<br />
Für Schwache ist sie das Unerreichbare,<br />
für die Furchtsamen das Unbekannte, nbbek<br />
für die Mutigen die Chance. Victor Hugo<br />
Veranstaltungen<br />
Anmeldung<br />
Landesbetrieb Wald und Holz NRW<br />
Forstliche Fortbildung<br />
Telefon 0 52 59 / 98 65 - 53<br />
Telefax 0 52 59 / 98 65 - 45<br />
E-Mail forstliche-fortbildung@<br />
wald-und-holz.nrw.de<br />
Naturnahe Buchenrein- und<br />
Mischbestände<br />
Leitung Dr. Bertram Leder Kay Boenig Manfred<br />
Gertz Landesbetrieb Wald und Holz NRW<br />
Veranstaltungsort Lehr- und Versuchsforstamt<br />
Arnsberger Wald<br />
Termin 6. April 2011<br />
Anmeldeschluss 18. Februar 2011<br />
Holzpraxis-Seminar<br />
Leitung Heinz Moering, Reinhold Schäfer<br />
(Holzfachschule Bad Wildungen e.V.)<br />
Veranstaltungsort Holzfachschule Bad<br />
Wildungen, Bad Wildungen<br />
Termin 12. bis 13. April 2011<br />
Anmeldeschluss 21. Februar 2011<br />
Elsbeere<br />
Leitung Dr. Bertram Leder, Horst-K. Dengel<br />
(Landesbetrieb Wald und Holz NRW),<br />
Prof. Dr. Wedig Kausch-Blecken von Schmeling<br />
Veranstaltungsort Regionalforstamt<br />
Hocheifel-Zülpicher Börde<br />
Termin 12. Mai 2011<br />
Anmeldeschluss 11. März 2011<br />
Weiserpflanzen und standortgerechte<br />
Baumartenwahl<br />
Leitung Dr. Norbert Asche (Landesbetrieb Wald<br />
und Holz NRW), Dr. Andreas Neitzke (LANUV)<br />
Termin 17. Mai 2011<br />
Anmeldeschluss 17. März 2011<br />
Professionalisierung von Vorstands-<br />
und Geschäftsführertätigkeiten in<br />
forstlichen Zusammenschlüssen<br />
Veranstaltungsort<br />
Lehr- und Versuchsforstamt Arnsberger Wald<br />
Termin 25. Mai und 6. Oktober 2011<br />
(Einführung und Vertiefung)<br />
Anmeldeschluss 25. März 2011<br />
Diese Veranstaltung ist abgestimmt mit dem<br />
WBV. Die Teilnehmer werden schwerpunktmäßig<br />
in verbandsrechtlichen Fragen,<br />
Steuerfragen, Kooperationsfragen und<br />
im Projektmanagement geschult.