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Die Waldbauern<br />

Heft Nr. 1 | Januar/Februar 2011<br />

in NRW<br />

Perspektiven zur Forstpolitik<br />

Jahr der Wälder


Editorial<br />

Willkommen im<br />

Internationalen Jahr<br />

der Wälder<br />

Das Jahr 2011 ist von den Vereinten Nationen<br />

unter ein besonderes Motto gestellt worden: Das<br />

Internationale Jahr der Wälder (IJW). In der<br />

Resolution der UN aus dem Jahr 2006 heißt es:<br />

„dass Wälder und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />

maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung,<br />

zur Armutsbeseitigung und zur Erreichung<br />

der international vereinbarten Entwicklungsziele<br />

... beitragen können.“<br />

Schirmherr des IJW für Deutschland ist Bundespräsident<br />

Christian Wulff.<br />

Zahlreiche Akteure aus Bund, Ländern, Verbänden<br />

und Wirtschaft sind aufgerufen, den<br />

deutschen Beitrag zum Internationalen Jahr der<br />

Wälder zu gestalten.<br />

Unterstützt werden sie dabei vom Bundesministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz (BMELV), das die Federführung<br />

für die nationalen Aktivitäten übernommen<br />

hat und auch das nationale LOGO des IJW – das<br />

Titelbild dieser Ausgabe – kreiert hat. In einem<br />

Brief des BMELV heißt es: Gemeinsam ... wollen<br />

wir ... – den „Wald für den Menschen“ der Öffentlichkeit<br />

näherbringen und auf seine wichtigen<br />

Funktionen für uns alle aufmerksam machen.<br />

An erster Stelle auf der Beliebtheitsskala der<br />

Veranstaltungen stehen Wanderungen mit der<br />

Bevölkerung, begleitet von Politik und Medien.<br />

So plant zum Beispiel das Bundesumweltministerium<br />

(BMU) wie im vergangenen Jahr Wandertage<br />

in unseren Wäldern, die dieses Jahr unter das<br />

Motto „Gemeinsam wandern – Vielfalt in Wäldern<br />

erleben!“ gestellt werden. Die Wandertage werden<br />

vom 14. Mai bis 26. Juni 2011 im ganzen<br />

Bundesgebiet angeboten. Zur Auftaktveranstaltung<br />

im Januar berichtete der durch Funk und<br />

Fernsehen bekannte Redakteur, Moderator und<br />

Buchautor Manuel Andrack von seinen Wandererlebnissen.<br />

Dabei erzählte er den gespannten<br />

Zuhörern, dass er sich zur Vorbereitung auf seinen<br />

Vortrag zum Thema der biologischen Vielfalt<br />

informiert habe und <strong>hier</strong>zu selbstverständlich<br />

einen Vertreter eines großen Umweltschutzverbandes<br />

kontaktiert hatte.<br />

Diese eigentlich kleine und scheinbar unbedeutende<br />

Begebenheit zeigt uns eines ganz<br />

deutlich: Beim Thema Biodiversität und Umweltschutz<br />

werden heute nicht mehr Waldbesitzer<br />

oder Förster befragt, sondern die Umweltschutzverbände<br />

gelten bei diesen Themen mittlerweile<br />

als erste Ansprechpartner.<br />

Das sollte uns zu denken geben. Denn die<br />

Waldbesitzer <strong>hier</strong>zulande wirtschaften seit Jahrzehnten<br />

und Jahrhunderten nachhaltig und<br />

können mit Stolz darauf verweisen, dass, im Vergleich<br />

aller Landnutzungsformen, in unseren<br />

Wäldern die höchste Biodiversität festzustellen<br />

ist. Wohlgemerkt in unseren bewirtschafteten<br />

Wäldern!<br />

Selbst im Greenpeace-Magazin ist zu lesen:<br />

„wer ...heimische Hölzer aus nachhaltiger Bewirtschaftung<br />

kauft, hat schon einiges für den Schutz<br />

der Wälder getan“, und weiter heißt es : „Keine<br />

Plantage kann diese Schatzkammern des Artenreichtums<br />

ersetzen,…“<br />

Auch in der Enzyklopädie „Wikipedia“ findet<br />

man: „Die Abholzung der tropischen Regenwälder<br />

ist verantwortlich für den Verlust der biologischen<br />

Vielfalt …“<br />

Holz ist einer der umweltfreundlichsten Rohstoffe<br />

dieses Planeten. Nicht vom Naturschutz<br />

stillgelegte, sondern nachhaltig bewirtschaftete<br />

Wälder und die Bereitstellung von Holz aus unseren<br />

Wäldern sind daher der beste Schutz der Tropenwälder,<br />

sind Garant für die Erhaltung der Biodiversität<br />

und nicht zuletzt ein wichtiger<br />

Wirtschaftsfaktor unserer heimischen, vor allem<br />

Mittelständischen Betriebe.<br />

Das soll unsere Botschaft zum Internationalen<br />

Jahr der Wälder 2011 sein.<br />

In diesem Sinne bitte ich alle nordrhein-westfälischen<br />

Waldbesitzer, diese Botschaften im IJW<br />

nach außen zu tragen. Nehmen Sie teil an Wandertagen<br />

mit der Bevölkerung und seien Sie<br />

Fachmann und Fachfrau und Ansprechpartner für<br />

Ihren Wald.<br />

Herzliche Grüße<br />

Ihre<br />

Das IJW wird am 2. Februar 2011 in New York eröffnet. In Deutschland finden die Eröffnungsveranstaltungen<br />

auf Bundes- und Landesebene am 21. März 2011, zum Tag des Waldes, statt.<br />

Die weiteren Termine werden laufend bekannt gegeben und werden tagesaktuell auf<br />

www.waldbauernverband.de eingestellt.<br />

Die Waldbauern in NRW<br />

2<br />

Januar/Februar 2011<br />

Heidrun Buß-Schöne,<br />

Geschäftsführerin des<br />

<strong>Waldbauernverband</strong>es<br />

<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>.<br />

Inhalt<br />

Politik<br />

3 Perspektiven zur Forstpolitik<br />

6 Internationales Jahr der Wälder<br />

8 Forstwirtschaft und Bioökonomie<br />

8 Förderung Eschentriebsterben<br />

Recht<br />

10 Wildschäden<br />

12 Landschaftspfl ege<br />

14 Holzmarkt<br />

15 PEFC<br />

Mitteilungen<br />

15 Waldlichter<br />

16 Rettungskonzept im Wald<br />

16 Dr. Eisele im Ruhestand<br />

16 Elsbeere Baum des Jahres<br />

20 Wind und Wald<br />

20 Veranstaltungen<br />

Titelfoto: Internationales Jahr der Wälder<br />

Foto: BMELV<br />

Impressum<br />

Herausgeber + Redaktion:<br />

<strong>Waldbauernverband</strong> NRW e.V.<br />

Kappeler Straße 227, 40599 Düsseldorf<br />

Tel.: 02 11 / 1 79 98 35<br />

Fax: 02 11 / 1 79 98 34<br />

Internet: www.waldbauernverband.de<br />

E-Mail: info@waldbauernverband.de<br />

Bankverbindung:<br />

Volksbank Düsseldorf Neuss eG,<br />

Kto. Nr. 63 06 16 40 13 (BLZ 301 602 13);<br />

Postbank Dortmund<br />

Kto. Nr. 111 88 34 67 (BLZ 440 100 46)<br />

Bezugspreis:<br />

19 €, 10 € Mitglieder dem Verband angeschlossener<br />

Forstbetriebsgemeinschaften<br />

Jahresbezugspreis inkl. MwSt. und Versand<br />

Erscheinungsweise: 6 x jährlich<br />

Anzeigenmarketing:<br />

<strong>Waldbauernverband</strong> NRW,<br />

Kappeler Straße 227, 40599 Düsseldorf<br />

Tel.: 02 11 / 1 79 98 35<br />

Fax: 02 11 / 1 79 98 34<br />

Druck und Verlag:<br />

Landwirtschaftsverlag GmbH, Münster<br />

Redaktionelle Hinweise:<br />

Die veröffentlichten Texte geben nicht in jedem Fall die Meinung<br />

des Verbands wieder.<br />

Die Zeitschrift und alle enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist<br />

eine Verwertung ohne Einwilligung des <strong>Waldbauernverband</strong>s<br />

NRW e.V. strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen,<br />

Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und<br />

Verarbeitung in elektronischen Systemen (auch Internet).


Perspektiven zur<br />

Forstpolitik in NRW<br />

Franz-Lambert Eisele, Düsseldorf<br />

Eine von der allgemeinen Politik isolierte<br />

Forst- und Holzwirtschaftspolitik gibt es<br />

nicht. Forst- und Holzwirtschaftspolitik wird gemacht<br />

vom Staat und beauftragten staatlichen<br />

Organen auf der Grundlage der eine Gesellschaft<br />

prägenden allgemeingültigen Regeln und Auffassungen.<br />

Fragen wir uns also zuerst: Welche Fragen<br />

und Prozesse werden die allgemeinen Politikthemen<br />

wesentlich beeinflussen und dann<br />

erst: Wie wirkt sich das auf forstpolitisches Handeln<br />

aus?<br />

Drei Bereiche der allgemeinen Politik werden<br />

aus meiner Sicht die Grundlagen für die forstpolitischen<br />

Hauptthemen der nächsten Jahre (bis<br />

2020) liefern:<br />

• das Staatsverständnis<br />

• die staatliche Energiepolitik<br />

• die Finanzierung der öffentlichen Haushalte<br />

Staatsverständnis<br />

Welchen Staat wollen wir und welchen Staat<br />

können wir uns im globalen Wettbewerb leisten?<br />

Diese Fragen gilt es zunächst zu beantworten,<br />

ehe sich forstpolitische Handlungsnotwendigkeiten<br />

für die nahe Zukunft erahnen lassen. Aktuell,<br />

das heißt für eine Legislaturperiode, erlaubt<br />

ein Blick auf die zwischen den Regierungsfraktionen<br />

getroffenen Vereinbarungen eine einigermaßen<br />

sichere Prognose, welchen Staat die Gesellschaft<br />

für diese Zeit will. Weiter in die<br />

Zukunft zu sehen geht nicht, der Wähler bestimmt<br />

– zum Glück – <strong>hier</strong>zulande eben alle 4 bis<br />

5 Jahre immer wieder neu.<br />

Analysten der jetzigen Minderheitsregierung<br />

in NRW glauben unter anderem aus der Koalitionsvereinbarung<br />

deutlich zu erkennen, dass neoliberalen<br />

Märkten eher misstraut und stattdessen<br />

dem Bild eines fürsorgenden Sozialstaates gefolgt<br />

wird. Ein starker Staat wäre demnach für<br />

die Koalitionäre ein guter Staat; aber es gibt<br />

eben eine Minderheitsregierung, die nach Mehrheiten<br />

suchen muss. Reinkultur wird man nicht<br />

machen können und vielleicht auch gar nicht<br />

wollen.<br />

Auf Bundesebene liefern die Koalitionäre dem<br />

Beobachter eher uneinheitliche Bilder.<br />

Deutschland dürfte als Teil einer rasch gewachsenen<br />

EU in Zukunft immer weniger davon ausgehen<br />

können, dass sein Staatverständnis von einer<br />

Mehrheit der Mitgliedsstaaten geteilt wird.<br />

Wesentliche Teile der politischen Rahmenbedingungen<br />

werden von der Europäischen Union<br />

gesetzt.<br />

Schauen wir uns dazu nur einmal beispielhaft<br />

die Beihilferegelungen, die gemeinsame Agrarpolitik<br />

oder andere Felder an.<br />

Weltweit dominieren mit GATT und anderen<br />

Vereinbarungen die Versuche, dem globalen<br />

Wettbewerb von Staaten und Einzelpersonen<br />

einige Spielregeln zu geben. Die Klimaschutzregelungen<br />

(Kyoto und Folgevereinbarungen)<br />

haben eben auch weitreichende Auswirkungen<br />

auf nationale Politiken.<br />

Urbanisierung und demographischer Wandel<br />

dürften darüber hinaus die politischen Notwendigkeiten<br />

und Auffassungen in den nächsten<br />

Jahren gravierend verändern.<br />

Die Auswirkungen dieser Prozesse auf die<br />

Forst- und Holzwirtschaftspolitik können sehr<br />

deutlich sein:<br />

Sehen wir uns dazu einige politische Zielsetzungen<br />

für die aktuelle Legislaturperiode aus<br />

dem NRW Koalitionsvertrag an:<br />

Da gibt es einen Prüfauftrag, ob und wie der<br />

Staatswald in eine Stiftung überführt werden<br />

kann.<br />

In einer ersten Betrachtung ist dies eine politische<br />

Entscheidung des Landes, welche die Verbandspolitik<br />

des WBV kaum berührt, ja sogar<br />

eher dessen Argumentationslinie aufgreift. Denn<br />

es ist eine Entscheidung des Grundeigentümers<br />

über seinen Besitz, und der kann im Rahmen der<br />

Sozialpflichtigkeit der Verfassung und auf der<br />

Grundlage anderer bestehender Gesetze mit seinem<br />

Eigentum machen, was er will. Außerdem<br />

kann man als Privatwaldbesitzer auf steigende<br />

Preise hoffen, weil eine an ökologischen Kriterien<br />

orientierte Stiftung weniger intensiv den<br />

Wald nutzen wird und Flächen ohne Holznutzung<br />

zunehmen dürften, was das Rohholzangebot<br />

am Markt zumindest für eine gewisse Zeit<br />

und in Abhängigkeit von den lokalen Staatswaldflächenanteilen<br />

mehr oder weniger verknappen<br />

und damit kurzfristig höhere Preise wie auch<br />

dauerhaft bessere Absatzchancen für alle verbleibenden<br />

Rohholzanbieter am Markt zur Folge<br />

haben könnte.<br />

In einer zweiten Betrachtung wird man feststellen,<br />

dass mit einer Realisierung die Frage,<br />

wozu der Staat (vielleicht sogar die öffentliche<br />

Hand insgesamt) überhaupt Waldbesitz hat und<br />

welche Aufgabe dieses Eigentum erfüllen soll,<br />

politisch für eine längere Zeit eindeutig in Richtung<br />

„Dienstleister“ und nicht „Rohholz erzeugender<br />

Forstbetrieb“ beantwortet wäre. Und diese<br />

Antwort lässt sicher auf eine breitere<br />

Zustimmung in der Bevölkerung NRW´s hoffen,<br />

Politik<br />

LMR Dr. Franz-Lambert Eisele<br />

16.01.1948 geb. in Kornelimünster/Aachen<br />

1968 – 1972 Studium der Forstwirtschaft in<br />

Hann.-Münden und Göttingen<br />

1978 Promotion an der<br />

Universität Göttingen<br />

1979 Leiter des Forstamtes<br />

Schmallenberg<br />

1985 – 1991 Referatsleiter im Ministerium<br />

für Umwelt, Raumordnung und<br />

Landwirtschaft<br />

Seit November 2000 stellv. Leiter der<br />

Abteilung „Forsten, Naturschutz, Agrarordnung“<br />

und zugleich Leiter des Referates<br />

„Leiter der Landesforstverwaltung, Staatsforsten,<br />

technische Produktion, Vermarktung,<br />

Haushalt“ im Ministerium für Umwelt und<br />

Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

des Landes NRW Vorsitzender des<br />

Prüfungsausschusses „höherer Forstdienst“<br />

für NRW<br />

Seit Herbst 2004 Präsidiumsmitglied<br />

des dt. Forstwirtschaftsrates<br />

Seit Januar 2011 Versetzung in den<br />

Ruhestand<br />

als die rein fiskalische Betrachtung des Staatswaldes<br />

als renditearmes Vermögen im Wert von<br />

rund einer Milliarde Euro, das es durch Privatisierung<br />

möglichst effektiv zu liquidieren gilt,<br />

um mit dem Erlös die Haushaltslage des Landes<br />

zu verbessern.<br />

Der WBV ging nach meinem Eindruck bisher<br />

eher von der Fiktion aus, alle Rohholzerzeuger<br />

seien Forstbetriebe, deren Erfolg an betriebswirtschaftlichen<br />

Kriterien gemessen werden müsse.<br />

Absicht war natürlich, in der Öffentlichkeit zu<br />

vermeiden, den Privatwald in die ökonomische,<br />

mit dem Etikett „schlechter Wald“ versehene<br />

Schublade und den Staatswald in die ökologische,<br />

mit dem Etikett „guter Wald“ versehene<br />

Schublade zu packen. Mit der Stiftungslösung<br />

würde ganz deutlich werden, dass öffentlicher<br />

Wald primär dazu da ist, öffentliche Leistungen<br />

zu erzeugen und dass im Ballungsraum NRW dafür<br />

nicht zwingend allein der Blick durch die<br />

Brille des Holz produzierenden forstfiskalischen<br />

Homo oekonomicus der politisch gewollte ist.<br />

3


Die Waldbauern in NRW<br />

4<br />

Politik<br />

Der im Koalitionsvertrag formulierte Wunsch<br />

nach Verzicht auf Holzernte auf bestimmten<br />

Flächen, der Wunsch nach einem neuen Nationalpark<br />

und nach Wildnisgebieten sind weitere<br />

Belege für den Wandel der forstpolitischen Ziele<br />

des Landes für seinen Besitz.<br />

Ich glaube, in NRW könnte sich damit der<br />

Beginn einer Entwicklung andeuten, die der in<br />

den USA ähnlich ist und über die ein amerikanischer<br />

Kollege auf dem Waldbauerntag in Hannover<br />

Anfang der 90 er Jahre des letzten Jahrhunderts<br />

bereits berichtet hat: In den USA soll<br />

danach bei etwa gleichem Flächenanteil des<br />

Staates wie in NRW (statt 12 % rund 18 % und<br />

72 % Privatwald) dessen Anteil am Holzmarkt<br />

seit 1945 von über 20 % auf heute unter 5 % zurückgegangen<br />

sein und der Privatwaldanteil am<br />

Rohholzaufkommen überproportional gewachsen<br />

sein.<br />

Folgt man dieser Auffassung, ergäben sich<br />

daraus eine ganze Reihe von Fragen für die künftige<br />

Verbandspolitik im WBV. Um nur einige zu<br />

nennen:<br />

• Kann der WBV bei einer solchen Entwicklung<br />

noch seine überkommene Fiktion von gleicher<br />

Aufgabenstellung bei staatlichen und anderen<br />

Forstbetrieben aufrechterhalten?<br />

• Welche Rolle käme bei einem auf Produktion<br />

anderer Werte als Holz verpflichteten Staatswald<br />

auf den Privat– und gegebenenfalls auf<br />

den einen oder anderen Kommunalwald zu?<br />

• Welche Forderungen müssten vom WBV an die<br />

Landespolitik gestellt werden, um die Leistungsfähigkeit<br />

des strukturschwachen Privatwaldes<br />

in NRW zu verbessern, damit dieser die<br />

schrumpfenden Holzmengen aus dem Staatswald<br />

kompensieren und die Holzwirtschaft in<br />

NRW weiter auf dem politisch gewollten Wachstumskurs<br />

halten kann?<br />

Staatliche Energiepolitik<br />

Ehrgeizige Ziele hat sich die nationale und europäische<br />

Energiepolitik gesetzt. Erneuerbare<br />

Energien – und dabei speziell Holz – sind die politischen<br />

Hoffnungsträger der nahen Zukunft. In<br />

der Realität wird heute bei Holz bisher allerdings<br />

fast ausschließlich der Wärmebereich mit Stückholz<br />

und Pellet angesprochen. Strom- und Bio-<br />

Kraftstoff-Erzeugung verharren eher auf niedrigem<br />

Niveau. Das Erneuerbare Energiengesetz will<br />

den Einsatz dieser Technologien befördern. Bezahlt<br />

wird dies am Ende durch die Verbraucher<br />

von Energie, z.B. über eine Umlage der Mehrkosten<br />

gegenüber den fossilen und atomaren Brennstoffen<br />

im Strombereich auf Strom aus nicht erneuerbaren<br />

Energieträgern.<br />

Gleichzeitig versucht man eine aktive Klimaschutzpolitik<br />

zu betreiben. Auch dazu soll der<br />

vermehrte Einsatz erneuerbarer Energieträger<br />

dienen. Gleichzeitig sollen über den Handel mit<br />

Emissionsrechten marktwirtschaftliche Anreize<br />

zur Senkung der klimarelevanten CO 2 -Emissionen<br />

durch die Wirtschaft gegeben werden.<br />

Januar/Februar 2011<br />

Was hat das mit Forst- und Holzwirtschaftspolitik<br />

zu tun?<br />

Direkt vielleicht nicht viel, mag man meinen.<br />

Weniger industrielle Verschmutzung ist gut. Der<br />

Wald kann vielleicht sogar helfen, die CO 2 -Emissionen<br />

zu mindern, da Pflanzen bei ihrem<br />

Stoffwechsel glücklicherweise CO 2 „einatmen“<br />

müssen, um zu leben und dabei Sauerstoff<br />

emittieren, den wir Menschen dringend brauchen.<br />

Holzige Pflanzen lagern dabei Kohlenstoff<br />

noch relativ lange ein, was Wald als Senke, als<br />

Speicher, aber auch als Emittent, bei dessen unerwünschter<br />

Entfernung interessant machen<br />

kann. Mit Holz als Brennstoff ist man bei den<br />

Guten, denn nur das wird freigesetzt, was vorher<br />

beim Wachstum gebunden wurde. Holz als<br />

Baustoff und als Werkstoff bindet noch lange<br />

über die Lebenszeit der Pflanze den Kohlenstoff<br />

im verarbeiteten Material.<br />

Die Politik hat bei der Realisierung der guten<br />

Ideen ein Problem, denn die traditionelle Rohholzproduktion<br />

in Deutschland stößt an die<br />

Grenze. Das geschieht aber nicht etwa deshalb,<br />

weil der Zuwachs keine nachhaltige Nutzung<br />

mehr erlaubt, sondern weil es in der Regel die<br />

kleinteiligen Besitzstrukturen des Privatwaldes<br />

nicht erlauben, diesen ökonomisch zu nutzen.<br />

Als Lösung hat der Gesetzgeber sich aber nicht<br />

getraut, diese Strukturen im Wald ordnungspolitisch<br />

zu verändern. Er setzt stattdessen auf Lösungen<br />

außerhalb des Waldes auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen (LN-Flächen): Mit der<br />

Änderung des Bundeswaldgesetzes werden Plantagen<br />

mit holzigen Pflanzen (Kurzumtriebsplantagen<br />

= KUP) aus dem Waldbegriff herausgenommen,<br />

wenn sie auf landwirtschaftlichen Flächen<br />

angelegt werden.<br />

Absicht ist, durch Verzicht auf „hemmende“<br />

forstrechtliche Bestimmungen (z.B. über ordnungsgemäße<br />

Forstwirtschaft), schnell und<br />

preiswert größere Menge an Holzfaser zu produzieren.<br />

Flächiges Befahren, Nutzung größerer<br />

Flächen in einem Stück (=Kahlschlag) etc. sind<br />

dort erlaubt, und auf die Langfristigkeit der<br />

Produktion, die nach dem Forstrecht ordnungsgemäß<br />

bewirtschafteten Wald auszeichnet, wird<br />

verzichtet. Die Landwirte sind zufrieden und<br />

viele Förster und Waldbesitzer freuen sich auch,<br />

denn für sie kann eine solche Plantage kein Wald<br />

sein.<br />

Ich bezweifele, dass auf Dauer damit den<br />

Waldbesitzern und dem Wald etwas Gutes getan<br />

wird. Ich vertrat und vertrete immer noch die<br />

Ansicht, es wäre klüger gewesen, die KUP Frage<br />

im Wald im Forstrecht zu regeln. Ich möchte das<br />

<strong>hier</strong> erläutern:<br />

KUP leichter neu anlegen zu können, war die<br />

Intention. Tatsächlich lohnt deren Anlage auf LN<br />

Flächen kaum, denn seitdem es der Landwirtschaft<br />

wieder besser geht, gibt es keine größeren<br />

Mengen ungenutzter LN Flächen mehr. Außerdem<br />

bleibt der Ertrag, der aus KUP mit Holzpflanzen<br />

erreichbar ist, weit hinter den Erträgen<br />

aus dem Anbau landwirtschaftlicher Energie-<br />

pflanzen (Mais oder dergleichen) zurück. Deren<br />

Anlage auf LN-Flächen lohnt ökonomisch einfach<br />

nicht.<br />

Was für Betriebe, insbesondere gemischte LuF<br />

Betriebe, aber doppelt lohnt, ist Wald in landwirtschaftliche<br />

Fläche zu überführen. Denn mit<br />

der Umwandlung von Wald in LN erhöht sich der<br />

Hektar-Wert etwa um das 3- bis 5-Fache. Aus<br />

einem Vermögen von 50 Tausend Euro für 5 ha<br />

Waldfläche werden dann leicht 150 Tsd. bis<br />

250 Tsd. Euro. Die landwirtschaftliche Betriebsfläche<br />

lässt sich danach vielleicht sogar auf Dauer<br />

vergrößern, spekulieren einige, weil sie dann<br />

auf noch bessere Renditeerwartungen durch den<br />

Anbau von einjährigen Pflanzen hoffen dürfen.<br />

Anhänger der Ordnungspolitik verweisen <strong>hier</strong><br />

gerne auf die behördliche Steuerungsmöglichkeit<br />

durch die erforderliche Umwandlungsgenehmigung<br />

nach Forst- oder Landschaftsrecht. Ich<br />

bezweifele allerdings deren Wirksamkeit, weil<br />

der Druck auf die Genehmigungsbehörden nicht<br />

nur durch den Rechtsanspruch des Antragstellers<br />

bei Vorliegen betrieblicher Gründe – und ein solcher<br />

Eigenkapitalzuwachs dürfte in fast allen<br />

Fällen ein zu belegender betriebsnotwendiger<br />

Vorgang sein – zu hoch wäre, um die Umwandlung<br />

zu versagen.<br />

Die Waldfläche mit langfristiger CO 2 -Bindung<br />

würde damit ab-, die Waldflächenzersplitterung<br />

zunehmen.<br />

Ist die Fläche erst einmal umgewandelt, darf<br />

sich der Förster auch nicht mehr – mangels gesetzlicher<br />

Zuständigkeit – um die Flächen kümmern,<br />

geschweige denn die Vermarktungshilfe<br />

übernehmen. Es ist ja jetzt eine LN Fläche, für<br />

welche die Landwirtschaftsverwaltung da ist.<br />

Forstlich ist dies nicht nur ein berufsständisches<br />

Selbsttor. Es ist vor allem ökonomisch für<br />

den Waldbesitz gefährlich, denn die Abnehmer<br />

der Holzfaser oder des Rundholzes sind die gleichen,<br />

die im Wald nebenan, unter den strengeren<br />

Auflagen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft<br />

mit ihren wesentlich höheren Kosten<br />

erzeugten Fasern kaufen sollen. Dass die Marktreaktion<br />

nicht in der Anpassung der Preise aus<br />

KUP an die des Waldholzes führen dürfte, sondern<br />

umgekehrt verläuft, steht zu vermuten.<br />

Der Anreiz, auch Holz zu anderen Zwecken außerhalb<br />

des Waldes – quasi agrarisch – anzubauen,<br />

steigt. Jüngste Aussagen der Universität Trier,<br />

die <strong>hier</strong>zu von der Bundesregierung mit einer Studie<br />

beauftragt wurde, machen dies deutlich.<br />

Ganz deutlich: Nicht die Politik macht <strong>hier</strong><br />

Fehler, sondern es sind meines Erachtens forstpolitische<br />

Selbsttore von uns Forstleuten und<br />

Waldbesitzern. Wir trauen uns nicht, einzuräumen,<br />

dass die mit unserem Zutun geschaffenen<br />

Definitionen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft<br />

sich nur auf eine der möglichen Betriebsarten im<br />

Wald, nämlich den Hochwald, anwenden lassen.<br />

Niederwald und Mittelwald als die anderen in<br />

Europa noch weit verbreiteten Formen, neben<br />

den Plantagen und der Agroforstwirtschaft,<br />

haben wir seit Ende des Zweiten Weltkrieges


ebenso wie das „Brennholz“ aus unserem Denken<br />

verbannt und in die Ecke „historischer Waldnutzungsformen“<br />

geschoben. Nun feiert das Brennholz<br />

in Form von Energieholz wieder eine furiose<br />

Auferstehung und ich frage mich, warum ausgerechnet<br />

die Betriebsarten, die dafür spezielle<br />

Qualitäten aufweisen, aus dem forstlichen Denkbild<br />

ausgeklammert werden sollen?<br />

Außerdem ist es nicht unproblematisch, nur<br />

auf eine Betriebsart zu setzen: Glaubt man den<br />

Prognosen über das Verhalten einer älter werdenden<br />

und schrumpfenden Gesellschaft, dann<br />

resultiert daraus ein deutlich schrumpfender Bedarf<br />

für Neubauten und deren Ausstattung. In<br />

der Folge dürfte dann dem Bauholz als dem klassischen<br />

Produkt der forstlichen Betriebsart<br />

Hochwald ohnehin ein großes Problem ins Haus<br />

stehen.<br />

Deshalb halte ich es für dringend erforderlich,<br />

den in der Vergangenheit mehr oder weniger unbewusst<br />

allein auf die Betriebsart „Hochwald“<br />

verengten, forstfachlichen deutschen Blick auch<br />

wieder für andere Betriebsarten zu öffnen. Mit<br />

einer Gesetzesformulierung wie: „Die Wahl der<br />

Betriebsart trifft der Waldbesitzer“ und an die<br />

jeweilige Betriebsart angepassten Beschreibungen<br />

von ordnungsgemäßer Forstwirtschaft – von<br />

mir aus auch guter fachlicher Praxis – wäre dies<br />

forstpolitisch jedenfalls möglich.<br />

Eine fachliche, aber auch zunehmend politische<br />

Diskussion wird vor dem Hintergrund von<br />

Verknappungsängsten zurzeit vornehmlich von<br />

den Industrieholzverbrauchern aus der stofflichen<br />

Nutzung (Holzwerkstoffe und Papier) geführt.<br />

Die Kaskadennutzung, also erst stofflich<br />

und danach die Reste energetisch nutzen, ist das<br />

Konsens stiftende Zauberwort. Wird das so kommen?<br />

Ich glaube eher nicht. Denn der Markt wird<br />

über Angebot und Nachfrage wesentlich schneller<br />

und effektiver die Rohstoffströme leiten, als<br />

es politische Sonntagsreden glauben machen.<br />

Bestimmt werden wird diese im Wesentlichen<br />

von dem Angebot und den Preisen von Wärme,<br />

Strom und Kraftstoff aus mineralischen Quellen.<br />

In zweiter Näherung dürfte der freie Emissionshandel<br />

ab 2013 Einfluss haben, denn, wenn dort<br />

– wie von einigen erwartet – die Preise für die<br />

Tonne CO 2 nach oben gehen, wird der Preis, der<br />

für den CO 2 neutralen Energieträger Holz, z.B. als<br />

Ersatzbrennstoff in Kohle-Großkraftwerken, gezahlt<br />

werden kann, deutlich den heutigen Einstandspreis<br />

von Holz in Bioenergieanlagen übersteigen.<br />

Gute Chancen also für Holz in naher Zukunft?<br />

Die Antwort ist mit „im Prinzip ja“ ein Klassiker.<br />

Denn es weiß noch niemand, ob der politisch gewollte<br />

Anstieg der Energiekosten für sehr energieintensive<br />

Betriebe nicht zu deren Abwanderung<br />

führt oder dafür verantwortlich gemacht<br />

wird. Teile der Holzwirtschaft, insbesondere die<br />

Betriebe, die aus Holzschliff Papier erzeugen,<br />

könnten nach Auffassung der EU-Kommission so<br />

große Probleme bekommen, dass sie Deutschland<br />

verlassen müssten. Als Beispiel sei <strong>hier</strong> in NRW<br />

der Standort Hagen Kabel der Fa. StoraEnso genannt,<br />

bei dem dann nicht nur hunderte Arbeitsplätze<br />

verlustig zu gehen drohten, sondern auch<br />

ein Nachfrager mit rd. 1 Mio. RM Nadelindustrieholz<br />

ausfallen würde.<br />

Forst- und Holzwirtschaftspolitik sind auch<br />

<strong>hier</strong> keine völlig eigenständigen Disziplinen,<br />

sondern Ergebnis der allgemeinen Wirtschafts-,<br />

Umwelt- und Energiepolitik, auf die alle Akteure<br />

der Forst- und Holzwirtschaft nicht nur ein optimistisches,<br />

sondern auch ein wachsames Auge<br />

haben sollten.<br />

Die Finanzen<br />

Um die Staatsfinanzen steht es nicht gut. Die<br />

Verschuldung der öffentlichen Haushalte ist<br />

hoch, ein Abbau der Neuverschuldung rechtlich<br />

bis 2020 zwingend vorgegeben und eine Tilgung<br />

der Schuldenlast das Wunschziel. Normales<br />

Wachstum allein dürfte nach Expertenmeinung<br />

das Problem nicht lösen, eine Reduktion der<br />

Staatsaufgaben und des dafür vorgehaltenen<br />

Personals scheint zur Kostenreduktion unvermeidbar.<br />

Gleichzeitig wird das Personal im öffentlichen<br />

Dienst immer älter; Nachwuchs würde gebraucht<br />

um einen nachhaltigen Altersaufbau selbst nur<br />

bei den Diensten zu haben, welche die künftigen<br />

Kernaufgaben des Staates wahrnehmen sollen.<br />

Ein Beispiel aus den Landesforsten NRW: Seit<br />

1991 ist im höheren Dienst des Landesbetriebes<br />

Wald und Holz (LB WuH) niemand mehr eingestellt<br />

worden; der letzte Angehörige des höheren<br />

Dienstes wird um 2025 altersbedingt und planmäßig<br />

ausgeschieden sein. Nur Neueinstellungen<br />

bereits jetzt könnten den Erhalt der kleinen und<br />

spezialisierten Forstverwaltung ( z.Zt. 1007 Stellen<br />

im LB WuH) auf Dauer sichern helfen.<br />

Ein solches staatliches Handeln bei der Forstverwaltung<br />

wäre finanziell für den staatlichen<br />

Gesamtetat ein eher unbedeutendes Problem.<br />

Machte man dies aber bei fast allen Verwaltungen<br />

(und die haben ja fast alle die gleiche Situation),<br />

stiegen die heutigen staatlichen Aufwendungen<br />

noch stärker an, das Finanzproblem der<br />

kommenden Jahre würde größer statt kleiner.<br />

Also wird nichts anderes übrig bleiben, als die<br />

Personalaufwendungen weiter zu kürzen. Dies<br />

befürchten einige Berufsverbände wohl zu<br />

Recht.<br />

Man muss kein Prophet sein, um annähernd<br />

unlösbare Konflikte zwischen dem Wunsch des<br />

Bürgers nach dem bereits erwähnten fürsorgenden<br />

Sozialstaat, dessen finanziellen Möglichkeiten<br />

und den fachlichen Notwendigkeiten nach<br />

Intensivierung weiter öffentlicher Dienstleistung<br />

zu erkennen.<br />

Kann der Staat politisch dieses Dilemma lösen?<br />

Es bleibt zu hoffen.<br />

Weitere Kostensenkungen bei gleichzeitig<br />

steigenden staatlichen Einnahmen werden vermutlich<br />

das Ergebnis sein. Strukturelle Veränderungen<br />

werden kommen, nicht nur die Neuge-<br />

Politik<br />

staltung der Laufbahnen etc.<br />

Aus dem bisher Gesagten lassen sich für Forst-<br />

und Holzwirtschaft dank der gut nachgefragten<br />

Produkte Holz einerseits und Naturschutz andererseits<br />

grundsätzlich gute wirtschaftliche Perspektiven<br />

ableiten.<br />

Aber wie können diese bei der ungünstigen<br />

Waldbesitzstruktur in NRW und im Falle einer<br />

tendenziell bestenfalls stagnierenden, wenn<br />

nicht sogar im Rahmen der allgemeinen staatlichen<br />

Kostensenkungsstrategien weiter schrumpfenden<br />

Forstverwaltung, genutzt werden?<br />

Verbandspolitisch stellt sich für den WBV bei<br />

dieser Situation eher eine andere Frage: Wie<br />

können die wirtschaftlichen Chancen durch seine<br />

Mitglieder auch ohne zusätzliche oder sogar<br />

bei rückläufigen direkten und auch indirekten<br />

staatlichen Subventionen in Zukunft genutzt<br />

werden?<br />

Jederzeit die Verantwortung für das Eigentum<br />

selbst in die Hand zu nehmen, wäre eine Strategie,<br />

die angesichts der realen Verhältnisse im<br />

Waldbesitz von NRW allerdings erhebliche Anstrengungen<br />

von Staat, Verwaltung und Verband<br />

erfordern dürfte. Vielleicht geben die laufenden<br />

Modellprojekte zur Holzvermarktung und zur Beförsterung<br />

ja schon bald erste Hinweise.<br />

Politik und damit auch Forstpolitik soll Prioritäten<br />

setzen, Widersprüche lösen. Widersprüche<br />

haben die vorgenannten Überlegungen allein bei<br />

den drei beispielhaft angesprochenen Bereichen<br />

schon in großer Zahl aufgezeigt. Es dürfte also in<br />

der nahen Zukunft genügend Raum für politische<br />

Arbeit geben. Interessante Zeiten für allgemeine<br />

Forst- und Verbandspolitik zeichnen sich<br />

ab.<br />

Erinnern wir uns deshalb an Bismarck´s Definition<br />

praktischer Politik: Politik ist die Kunst in<br />

jedem Moment das Zweckmäßigste, das am wenigsten<br />

Schädliche zu tun.<br />

Das gilt auch oder gerade für Forst- und Holzwirtschaftspolitik<br />

im Ballungsraum <strong>Nordrhein</strong>-<br />

<strong>Westfalen</strong>.<br />

Ich wünsche allen Akteuren dazu eine<br />

glückliche Hand und Erfolg. ■<br />

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5


Die Waldbauern in NRW<br />

6<br />

Politik<br />

Internationales Jahr<br />

der Wälder<br />

Die internationale offizielle Eröffnung ist<br />

durch die Vereinten Nationen im Rahmen von<br />

UNFF9 (United Nations Forum on Forests) am<br />

2. Februar 2011 in New York erfolgt. Ende 2011<br />

wird eine bis jetzt noch nicht näher datierte Abschlussveranstaltung<br />

stattfinden.<br />

Die bundesweite Kampagne des Bundesministeriums<br />

für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

(BMELV) will unter dem Motto<br />

„Entdecken Sie unser Waldkulturerbe!“ vor allem<br />

durch eine breit aufgelegte Werbekampagne Aufmerksamkeit<br />

und Interesse an den Veranstaltungen<br />

und Aktivitäten der Kampagnenpartner erzeugen.<br />

Mit Organisation und Koordination der<br />

Maßnahmen wurde das Kampagnenbüro zum Internationalen<br />

Jahr der Wälder bei der Bundesanstalt<br />

für Landwirtschaft und Ernährung beauftragt.<br />

Die Schirmherrschaft für die Kampagne hat<br />

Bundespräsident Christian Wulff übernommen.<br />

Auf nationaler Ebene wird das Jahr des Waldes<br />

offiziell am 21. März, dem Tag des Waldes, durch<br />

ein Presseevent in Berlin eröffnet. Für diesen<br />

Termin ist neben der Bundeslandwirtschaftsministerin<br />

auch der Bundespräsident angefragt,<br />

dessen Teilnahme aber noch offen ist. Die Eröffnung<br />

wird begleitet durch Werbemaßnahmen<br />

(insgesamt über das ganze Jahr verteilt: 1700<br />

Großplakate, 15 Großbanner [wahrscheinlich auf<br />

Bahnhöfen]). Neben Bundespräsident Wulff und<br />

Bundesministerin Aigner sollen für das Event<br />

auch prominente Künstler und Personen gewonnen<br />

werden. Während des Events wird der Fotowettbewerb<br />

gestartet und der Kinospot seine<br />

Premiere feiern. Der Fotowettbewerb wird über<br />

die Homepage der Kampagne laufen und unter<br />

dem Motto „Was wäre dein Leben ohne ihn?“ stehen.<br />

Die Sieger werden im Spätherbst prämiert.<br />

Der Kinospot wird zur Ausstrahlung in den Kinos<br />

produziert und nach der Premiere in ganz<br />

Deutschland laufen. Der Film kann auch durch<br />

die Partner genutzt werden.<br />

Bereits seit längerem plant das Deutsche Historische<br />

Museum in Berlin eine Ausstellung zum Wald<br />

unter dem Motto „Waldwelten“. Die Ausstellung<br />

wird am 1. Dez. 2011 eröffnet und soll die kulturhistorische<br />

Bedeutung des Waldes aufarbeiten.<br />

Das Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF)<br />

will im Rahmen des Programms „Forest Heroes“<br />

weltweit Menschen auszeichnen, die ihr Leben<br />

dem nachhaltigen Umgang mit Wäldern widmen.<br />

Nach der ersten Ausgabe im Jahr 2010 wird<br />

das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auch 2011<br />

wieder einen gemeinsamen Wandertag unter dem<br />

Motto „Vielfalt in Wäldern“ am Tag der Biodiversität,<br />

dem 22. Mai veranstalten. Der Wandertag<br />

besteht aus mehreren Aktionen. Diese<br />

Aktionen werden teilweise auch in dem Zeitraum<br />

vom 14. bis 26. Mai laufen. An den drei<br />

Zentralveranstaltungen werden Bundesminister<br />

Dr. Röttgen, Parlamentarische Staatssekretärin<br />

Januar/Februar 2011<br />

Ursula Heinen-Esser und Parlamentarische<br />

Staatssekretärin Katherina Reiche teilnehmen.<br />

Vom 6. bis 9. Oktober wird das BMELV gemeinsam<br />

mit der FAO (Food and Agriculture Organization<br />

of the United Nations) auf dem Marktplatz<br />

in Bonn ein Waldevent unter dem Motto „Wälder<br />

für Menschen“ veranstalten. Dieses wird eventuell<br />

mit einer UNFF-Konferenz verknüpft.<br />

Weitere Termine:<br />

• 15. April – 16. Oktober 2011:<br />

Bundesgartenschau, Koblenz<br />

• 25. April 2011:<br />

Internationaler Tag des Baumes<br />

• 22. Mai 2011:<br />

Internationaler Tag der Biodiversität<br />

• 5. Juni 2011:<br />

Umweltfestival und Fahrradsternfahrt, Berlin<br />

• Sommer 2011:<br />

Waldspaziergang Bundesministerin Aigner<br />

• 3. Oktober 2011:<br />

Tag der Deutschen Einheit, Bonn<br />

• 6. – 9. Oktober 2011:<br />

Waldevent Bonn<br />

• Dezember 2011:<br />

Ausstellungseröffnung im Deutschen<br />

Historischen Museum Berlin (BLE)<br />

Der <strong>Waldbauernverband</strong> NRW wird regionale<br />

Veranstaltungen – so sie ihm bekannt sind –<br />

auf seiner Homepage veröffentlichen. ■<br />

Was macht der Wald<br />

nach Cancún?<br />

„Mit gemischten Gefühlen nehmen die Deutschen<br />

Waldbesitzer das Ergebnis der Klimaverhandlungen<br />

zur Kenntnis“, kommentierte Philipp<br />

Freiherr zu Guttenberg, Präsident der Arbeitsgemeinschaft<br />

Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.<br />

die im Rahmen der UN-Klimakonferenz im mexikanischen<br />

Cancún gefassten Beschlüsse. Freiherr<br />

zu Guttenberg begrüßte einerseits ausdrücklich,<br />

dass die Weltgemeinschaft den dringenden Handlungsbedarf<br />

zur Senkung der Treibhausemissionen<br />

erkannt hat und eine definierte Erwärmungsgrenze<br />

von zwei Grad Celsius als Richtschnur<br />

festsetzt. Anderseits kritisierte er die mangelnden<br />

konkreten und verpflichtenden Handlungsempfehlungen,<br />

die notwendig wären, um die<br />

eigenen ambitionierten Ziele zu erreichen.<br />

Gleichfalls machte der Präsident darauf aufmerksam,<br />

dass schon bei einer Erwärmung um „lediglich“<br />

zwei Grad die Wälder mit erheblichen Auswirkungen<br />

zu kämpfen haben. Bereits heute<br />

sehen sich die Waldbesitzer mit kumulativ auftretenden<br />

Schadensereignissen, beispielsweise lang<br />

anhaltenden Trockenphasen, Orkanen oder Wetterextremen<br />

konfrontiert. Hinzu kommt die<br />

schon jetzt eingetretene durchschnittliche Erwärmung<br />

von 0,7 Grad Celsius. Einer weiteren<br />

Steigerung der durchschnittlichen Temperatur,<br />

auch nur um wenige Zehntel Grad, sehen die<br />

Waldbesitzer mit großer Sorge entgegen.<br />

Die Verankerung des Waldschutzprogrammes<br />

(REDD+) ist ein wichtiger Schritt, um die Emissionen<br />

aus der Vernichtung tropischer Urwälder<br />

aufzuhalten. Dabei steht REDD für „Reducing<br />

Emissions from Deforestation and Forest Degradation“.<br />

Das Plus bedeutet die Einbeziehung weiterer<br />

Aktivitäten wie die Wiederaufforstung und<br />

nachhaltiges Landmanagement.<br />

Mit der Weiterentwicklung dieses Programmes<br />

und der Einbeziehung der lokalen Bevölkerung<br />

kann die Ressource Wald eine zukunftsweisende<br />

Inwertsetzung erfahren, die für weitere Schutzmaßnahmen<br />

und die Wertschätzung durch die<br />

lokale Bevölkerung unabdingbar ist. Eine weltweite<br />

differenzierte Betrachtung unserer Wälder<br />

ist jedoch für die erforderliche Wende zur nachhaltigen<br />

gesellschaftlichen Entwicklung zwingend.<br />

So werden neben der Senkenfunktion<br />

ursprünglicher Wälder in unseren Regionen intelligente<br />

und effiziente Instrumente benötigt,<br />

um mit dem Rohstoff Holz aus nachhaltig bewirtschafteten<br />

Wäldern eine Abkehr von fossilen<br />

Energieträgern und energieintensiven Rohstoffen<br />

zu erwirken. Dem seit Generationen nachhaltig<br />

bewirtschafteten Wald in Deutschland kommt<br />

somit eine Schlüsselrolle in der Rohstoffbereitstellung<br />

zu. Die verantwortungsvolle, multifunktionale<br />

Waldbewirtschaftung ist zugleich der<br />

Garant für die weiteren lebensnotwendigen Ökosystemleistungen<br />

aus dem Wald.<br />

„Wir fordern die politischen Verantwortungsträger<br />

auf, mit uns zukunftsfähige Konzepte zur<br />

erarbeiten, damit unser Wald in Deutschland<br />

weiterhin seinen Beitrag zu den globalen Herausforderungen<br />

leisten kann und die Lebensgrundlage<br />

der zwei Millionen Waldbesitzer erhalten<br />

bleibt“, so Philipp Freiherr zu Guttenberg abschließend.<br />

(AGDW) ■<br />

Rheinland-Pfalz:<br />

Rechnungshof<br />

kritisiert Landesforsten<br />

Der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof<br />

kritisiert in seinem am 12. Januar vorgestellten<br />

Bericht auch den Landesbetrieb Landesforsten<br />

Rheinland-Pfalz. Der Rechnungshof<br />

erklärt, dass bei den Landesforsten mittelfristig<br />

insgesamt 83 Stellen abgebaut und dadurch<br />

Personalkosten von mehr als 7 Mio. Euro<br />

jährlich vermieden werden können. Der Rechnungshof<br />

erklärt, dass Ende 2009 sogenannte<br />

Produktleiter nur zu zwei Drittel und andere<br />

nur zur Hälfte ausgelastet gewesen seien. Wegen<br />

der Verlagerung von Revierleiter-Aufgaben<br />

auf technische Produktionsleiter soll die<br />

durchschnittliche Reviergröße von 992 ha auf<br />

nahezu 1.800 ha angehoben werden.<br />

(HzBl online) ■


Wald muss mit Folgen des Klimawandels kämpfen<br />

Der Wald müsse in NRW auf den Klimawandel<br />

vorbereitet werden. Das zeige der Waldzustandsbericht<br />

2010, den Umweltminister Johannes Remmel<br />

am 14. Dezember 2010 gemeinsam mit Frank<br />

Dietmar Richter, dem Leiter des Landesbetriebes<br />

Wald und Holz NRW, in Düsseldorf vorstellte.<br />

Bereits im Juli und August 2010 war der Kronenzustand<br />

von rund 10.000 Bäumen nach einem<br />

vorgegebenen Stichprobenverfahren begutachtet<br />

worden. Unter Einbeziehung von Wetterdaten<br />

und der Entwicklung von Schadorganismen wurden<br />

die Ergebnisse alsdann ausgewertet und im<br />

Waldzustandsbericht zusammengefasst.<br />

Der Anteil der gesunden Bäume hat sich demnach<br />

im Vergleich zum Vorjahr um 6 % verringert.<br />

Seit Beginn der Erhebung im Jahre 1984 ist<br />

der Wert sogar um 27 % gesunken. Der Anteil<br />

deutlich geschädigter Bäume hat um 2 % auf<br />

23 % zugenommen. Der Bestand schwach geschädigter<br />

Bäume ist um 4 % auf 45 % angestiegen.<br />

Im Einzelnen betrachtet ist das Ergebnis für<br />

die vier Hauptbaumarten folgendermaßen:<br />

• Für die Eiche war 2010 ein schweres Jahr. Sie<br />

musste auf großer Fläche stark unter Raupenfraß<br />

leiden. Zusätzlich ist regional ein heftiger<br />

Pilzbefall mit Eichen-Mehltau aufgetreten. Die<br />

deutlichen Schäden haben um 15 % zugenommen<br />

und liegen bei 54 %. Die Zahl der Eichen<br />

ohne Schadmerkmale sank auf 16 Prozent.<br />

• Die Buche konnte sich etwas erholen, sie verbesserte<br />

sich bei den deutlichen Schäden um<br />

14 % auf 10 %. Auch die Zahl der gesunden<br />

Bäume stieg um 3 % auf 28 %. Die Bilanz wird<br />

geschönt durch verminderte Samenbildung.<br />

• Bei der Fichte ergibt sich nach Jahren wieder<br />

ein verschlechterter Status. Die deutlichen<br />

Schäden liegen bei leichter Steigerung von 3 %<br />

bei 18 %. Die Bäume ohne Schäden haben sich<br />

jedoch mit 8 % markant verringert auf 37 %.<br />

• Die Kiefer weist eine zweiseitige Entwicklung<br />

auf. Zugenommen haben die deutlichen Schäden<br />

mit 1 % auf 15 %. Auch die gesunden Bäume<br />

haben um 2 % zugenommen, auf 29 %.<br />

„Es wird sich mit an Sicherheit grenzender<br />

Wahrscheinlichkeit der Wasserhaushalt einiger<br />

Waldböden deutlich verändern. Damit ändert<br />

sich auch die Konkurrenzfähigkeit der bisher<br />

dort wachsenden Baumarten.“, erläuterte Richter<br />

einen der Gründe, weshalb die heimischen<br />

Bäume durch den Klimawandel deutlich unter<br />

Stress stehen.<br />

„Ziel meiner Forstpolitik wird es deshalb sein,<br />

Förderprogramme konsequent auf klimaangepasste<br />

Gehölze und Baumarten auszurichten und<br />

Anreize zu setzen, in Zukunft auch im Privatwald<br />

auf Fichtenmonokulturen zu verzichten“,<br />

sagte Minister Remmel.<br />

Damit jeder einzelne Waldbesitzer schon heute<br />

Baumarten auswählen kann, die besser auf die<br />

Folgen des Klimawandels vorbereitet sind, bietet<br />

der Landesbetrieb die Berechnung von Klimamodellen<br />

an. (MKULNV) ■<br />

Hamide Akbayir – Fraktion DIE LINKE<br />

Am 22. Dezember 2010 fand das erste forstpolitische<br />

Gespräch zwischen dem <strong>Waldbauernverband</strong><br />

und Hamide Akbayir MdL von der<br />

Fraktion DIE LINKE statt.<br />

Hamide Akbayir ist ordentliches Mitglied und<br />

Sprecherin für ihre Fraktion im Ausschuss für<br />

Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz.<br />

Das Gespräch, an dem auch die Referentin für<br />

Umwelt und Verbraucherschutz der Fraktion DIE<br />

LINKE – Heidemarie Behrens – teilnahm, fand in<br />

ausgesprochen angenehmer guter sachlicher<br />

Atmosphäre im Landtag statt. Hamide Akbayir<br />

zeigte sich sehr interessiert an den Belangen der<br />

privaten Waldbesitzer in Nord rhein-<strong>Westfalen</strong>.<br />

Auch DIE LINKE sieht den Rohstoff Holz als um-<br />

weltfreundlich an und steht hinter einer stofflichen<br />

und energetischen Verwendung.<br />

Der Vorsitzende des WBV Philipp Freiherr<br />

Heereman stellte zusammen mit der Geschäftsführerin<br />

Heidrun Buß-Schöne die Kriterien einer<br />

erfolgreichen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung<br />

dar. Eigentum, Kompetenz und<br />

Verantwortung sind die Grundpfeiler des Erfolges<br />

der deutschen Forstwirtschaft. Die Wiedereinführung<br />

einer Substanzsteuer (Vermögenssteuer)<br />

würde das System „Generation Wald“<br />

zerschlagen und damit nicht nur die Familienbetriebe,<br />

sondern auch die Multifunktionalität<br />

der Wälder in Deutschland gefährden. Zumindest<br />

bei Hamide Akbayir traf dieser Vortrag auf<br />

Verständnis. Sie sah die private Forstwirtschaft<br />

zudem noch als Motor für eine stabile mittelständisch<br />

geprägte Forst- und Holzwirtschaft.<br />

Hamide Akbayir bat um einen regelmäßigen<br />

Informationsaustausch zu aktuellen Themen<br />

und zeigte sich offen, auch Waldbesitzer vor Ort<br />

zu besuchen und die Forstwirtschaft in <strong>Nordrhein</strong><br />

<strong>Westfalen</strong> näher kennenzulernen. Baron<br />

Heereman sagte dieses mit Freude zu und hoffte,<br />

dass das Wissen über die privaten Forsten in<br />

NRW zu einem Sinneswandel ihrer Partei über<br />

das „Private“ führen könne. (WBV) ■<br />

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Politik<br />

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Informationsreihe:<br />

Optimale Trocknung und Lagerung<br />

von Brennholz!<br />

Neben effizienten Holzvergasern ist der Wassergehalt des<br />

Holzes von hoher Bedeutung für die Verbrennung. In der<br />

ersten Verbrennungsphase wird dem Brennstoff bei ansteigender<br />

Temperatur bis 150 °C Feuchtigkeit entnommen<br />

– je mehr Feuchtigkeit das Holz enthält, umso mehr<br />

Energie muss dabei aufgewendet werden. Daher gilt: Je<br />

trockener das Holz, desto höher ist sein Heizwert.<br />

Den höchsten Wassergehalt weist erntefrisches Holz<br />

mit etwa 40 – 60 % der Gesamtmasse auf. Bei idealer<br />

Lagerung kann nach 1 bis 2 Jahren zwischen 10 % und<br />

15 % Holzfeuchte erreicht werden.<br />

Zur optimalen Lagerung werden Scheite mit einem<br />

Umfang von 10 bis 20 Zentimeter gespalten und in trockene<br />

(geschützt vor Regen) und gut belüftete Unterstände<br />

deponiert. Das Holz sollte keinen direkten<br />

Bodenkontakt haben, sondern auf einer Unterlage gestapelt<br />

werden. Vor und hinter dem Holzstapel sollte<br />

frei bzw. hinter dem Stapel ein handbreiter Spalt bleiben,<br />

damit die Luft zirkulieren kann. Das beschleunigt<br />

die Trocknung und verhindert Fäulnis. Nicht geeignet<br />

zur Lagerung sind geschlossene Räume, etwa im Keller,<br />

oder in Kunststofffolie eingehüllte Holzstapel.<br />

Spezialist Guntamatic bietet zum Heizen von Stückholz<br />

einen hochwertigen unverwüstlichen Edelstahl-Holzvergaser<br />

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7


Politik<br />

Forstwirtschaft<br />

und Bioökonomie<br />

„Vom Wald zum wirtschaftlichen Wandel.“ Das<br />

traditionelle Pressedinner der Arbeitsgemeinschaft<br />

Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW)<br />

am 19.01.2011 baute eine sozio-ökonomische<br />

Brücke: Vertreter aus dem BioÖkonomieRat, der<br />

Bundesregierung diskutierten mit Vertretern aus<br />

der Politik neue Perspektiven für unseren Wald.<br />

Der BioÖkonomieRat ist das unabhängige Beratungsgremium<br />

der Bundesregierung in allen Fragen<br />

der Bioökonomie. Ihm gehören Experten aus<br />

universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,<br />

der Ressortforschung des Bundes<br />

und der privatwirtschaftlichen Forschung an. Der<br />

Rat ist administrativ bei der Deutschen Akademie<br />

der Technik wissenschaften angesiedelt und wird<br />

vom Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

und dem Bundesministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt.<br />

Er erarbeitet seine Gutachten und<br />

Stellungnahmen jedoch unabhängig und vertritt<br />

sie eigenverantwortlich.<br />

„Im Internationalen Jahr der Wälder 2011 darf<br />

unser Wald nicht zur reinen Kulisse verkommen.<br />

Die zu erwartende Ressourcenknappheit führt bereits<br />

heute zu steigenden Preisen und der Suche<br />

nach neuen Konzepten zur Erhaltung unseres<br />

Wohlstandes. Die sinnvolle und verantwortungsbewusste<br />

Nutzung nachwachsender Rohstoffe<br />

muss einen politischen Schwerpunkt in der Zukunft<br />

bilden,“ sagte Philipp Freiherr zu Guttenberg,<br />

Präsident der AGDW.<br />

„Die Bioökonomie kann <strong>hier</strong> eine hervorragende<br />

Klammer zwischen Tradition und Innovation<br />

bilden. Dabei geht es auch darum, fossile Ressourcen<br />

zu ersetzen. Bei der Holzproduktion sind<br />

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Die Waldbauern in NRW<br />

8<br />

Diese Douglasie<br />

mit dem großen, gut<br />

durchwurzelten Ballen<br />

• wächst hervorragend an<br />

• kann Trockenperioden<br />

überstehen<br />

• ist in einem Jahr<br />

dem Rehwildverbiss<br />

entwachsen<br />

• ist gut zu pflanzen<br />

Ausgesuchte Herkünfte<br />

mit Wurzelballen<br />

im Angebot<br />

• Douglasie<br />

• Küstentanne<br />

• Nordmann<br />

Januar/Februar 2011<br />

die vielen positiven Ökosystemfunktionen unserer<br />

Wälder zu berücksichtigen“, ergänzte Professor<br />

Dr. Reinhard Hüttl, Vorsitzender des Rates.<br />

Anschließend informierte Professor Konstantin<br />

Freiherr von Teuffel über innovative Technologien<br />

und zukunftsweisende Produkte und Technologien<br />

aus Holz. Professor Dr. Thomas Hirth,<br />

Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik,<br />

schilderte den Rohstoffwandel<br />

und Strategien zur Steigerung des Anteils nachwachsender<br />

Rohstoffe. Ministerialdirigent Clemens<br />

Neumann aus dem Bundesministerium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

referierte über nationale Richtlinien und<br />

Initiativen. Abschließend informierte Dr. Hans-<br />

Jörg Lutzeyer von der Generaldirektion Forschung<br />

der Europäischen Kommission über den Stand der<br />

Initative der EU.<br />

Neben den Produkten, die unser alltägliches<br />

Leben einfacher und angenehmer gestalten, können<br />

noch weitere Produktmöglichkeiten und Potentiale<br />

erschlossen werden. Ressourceneffizienz<br />

und Innovation stehen dabei im Vordergrund.<br />

Auch heute werden schon an zahlreichen Stellen<br />

fossile Rohstoffe durch nachhaltige Rohstoffe<br />

wie Holz ersetzt und zeigen ihre Vorteile auf. Mit<br />

einem Umsatz von über 170 Milliarden Euro ist<br />

die Wertschöpfung aus Holz und Papier ein nicht<br />

zu vernachlässigender Wirtschaftsfaktor. Vor allem<br />

im ländlichen Raum sind Forst- und Holzwirtschaft<br />

unverzichtbare Leistungsträger der regionalen<br />

gesellschaftlichen Entwicklung. Durch die<br />

Aufnahme und Speicherung von Kohlendioxid<br />

durch die Bäume beim Aufbau von Holz trägt die<br />

Verwendung von Holz effektiv zur Eingrenzung<br />

des zu erwartenden Klimawandels bei.<br />

Grundlage des Erfolges und der Leistungsfähigkeit<br />

der Bioökonomie ist eine effiziente und<br />

nachhaltige Ressourcenbereitstellung. Für den<br />

„Waldbesitzer und Forstleute können auf diese<br />

Ergebnisse stolz sein“ so MdB Georg Schirmbeck,<br />

Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates<br />

(DFWR) in einer ersten Reaktion. „Diese sind eine<br />

hohe Anerkennung unserer naturnahen und multifunktionalen<br />

Forstwirtschaft, die bestätigen,<br />

dass die heutige Waldbewirtschaftung die biologische<br />

Vielfalt nicht nur erhält, sondern auch fördert<br />

und verbessert“, so Schirmbeck weiter.<br />

Das Bundeskabinett beschloss am 17. 11. 2010<br />

den ersten Indikatorenbericht zur Nationalen<br />

Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Kapitel<br />

„Nachhaltige Forstwirtschaft“ wird erklärt, dass<br />

die biologische Vielfalt in den Wäldern durch<br />

umwelt- und naturverträgliche Forstwirtschaft<br />

zu erhalten und zu fördern sei. Es wird anerkannt,<br />

dass Waldbesitzer und Forstleute die<br />

Vorteile naturnaher Forstwirtschaft aus eigener<br />

Überzeugung praktizieren. Die Zertifizierung<br />

nachhaltiger Forstwirtschaft wird als wichtiges<br />

Instrument der unabhängigen Kontrollen und<br />

Dokumentation gesehen. Der Bericht bestätigt<br />

Rohstoff Holz bedeutet dies auch weiterhin eine<br />

flächige Bewirtschaftung der Wälder nach den<br />

seit Generationen bewährten Methoden der<br />

nachhaltigen Forstwirtschaft. Bei Stilllegung<br />

weiterer Flächen gilt es demgegenüber die zu erwartenden<br />

Opportunitätskosten entsprechend zu<br />

berücksichtigen. (AGDW) ■<br />

Förderung<br />

Eschentriebsterben<br />

Durch das Eschentriebsterben sind zahlreiche<br />

geförderte Kulturen zu 100 % ausgefallen. Aufgrund<br />

der Förderbestimmungen könnte dies die<br />

Waldbesitzer vor Rückzahlungsforderungen stellen.<br />

In Zusammenarbeit zwischen <strong>Waldbauernverband</strong>,<br />

Ministerium und Landesbetrieb Wald<br />

und Holz wurde nun eine Lösung gefunden:<br />

Da die betroffenen Waldbesitzer bislang keine<br />

Möglichkeiten haben, um eine Infektion<br />

der Eschenkulturen und Schäden an den Kulturen<br />

zu verhindern, ist in geförderten Kulturen<br />

mit nachweislich durch das Eschentriebsterben<br />

induzierten Schäden bzw. Ausfällen<br />

eine Rückzahlung der Fördermittel aus „fördertechnischer<br />

Sicht“ nicht erforderlich. Überdies<br />

ist sogar eine Förderung erforderlicher<br />

Nachbesserungen in den betroffenen Kulturen<br />

möglich, die vor Juli 2009 begründet wurden<br />

und die nachweislich infolge einer Infektion<br />

mit dem Erreger des Eschentriebsterbens ausgefallen<br />

sind. Förderfähige Nachbesserungen<br />

schließen dann natürlich die Esche aus und<br />

sind stattdessen mit standörtlich geeigneten<br />

Laubhölzern umzusetzen.<br />

Der Erlass sowie Informationen zum Eschentriebsterben<br />

sind von der Geschäftsstelle des<br />

WBV abrufbar. (WBV) ■<br />

Indikatorenbericht biologische Vielfalt verabschiedet<br />

die positiven Trends in den letzten Jahren und<br />

hebt hervor, dass die gesteckte Zielmarke von<br />

80 % zertifizierter Waldfläche mit ca. 73 % bereits<br />

nahezu erreicht sei. In Europa ist nur etwa<br />

die Hälfte der Waldfläche zertifiziert, weltweit<br />

sind es nicht einmal 10 %.<br />

Anhand der Zertifikate kann der Verbraucher<br />

sicher sein, dass die naturnahe Forstwirtschaft<br />

den wichtigen nachwachsenden Rohstoff Holz<br />

im Einklang mit den vielfältigen Anforderungen<br />

der Gesellschaft an den Wald, wie Schutz<br />

und Erhalt der Biodiversität, Wasser- und Klimaschutz<br />

und Erholungsnutzung, erzeugt und<br />

bereitstellt. „Weltweit genießen Qualität und<br />

Professionalität der Waldbewirtschaftung in<br />

Deutschland hohe Anerkennung. Mit dem aktuellen<br />

Indikatorenbericht des Bundesumweltministeriums<br />

wird dieser verantwortungsvolle<br />

Umgang mit unseren Wäldern bestätigt. Politik<br />

und Gesellschaft <strong>hier</strong>zulande sollten diese Leistungen<br />

zu schätzen wissen“ so Schirmbeck abschließend.<br />

(DFWR) ■


Beratungsverordnung geändert<br />

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz<br />

NRW (MKULNV) hat im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Klimaschutz,<br />

Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages<br />

die Beratungsverordnung geändert. Die Beratungsverordnung regelt u.a. die<br />

Zusammensetzung der Beratungsorgane Oberster Forstausschuss und Regionalkommissionen.<br />

Diese sollen nun um jeweils eine/n Vertreter/in aus der Holzwirtschaft<br />

und dem Naturschutz erweitert werden. In die Regionalkommissionen<br />

werden zusätzlich noch ein/e Vertreter/in von der im Forstamtsbezirk gelegenen<br />

Biologischen Station berufen. In seiner Begründung schreibt das Ministerium,<br />

dass durch diese Erweiterung der Dialog weiterhin gefördert werde und dies auch<br />

die nun zusätzlich berufenen Interessenskreise umfassen solle. (WBV) ■<br />

Betriebliche Altersversorgung<br />

Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft<br />

(ZLA) hat dem Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen<br />

Arbeitgeberverbände (GLFA) mitgeteilt, dass betriebliche Altersversorgungen<br />

in Form von Lebensversicherungen im Regelfall nicht als Ruhelohnordnung<br />

im Sinne von § 12 Abs. 4 Nr.3 ZVALG angesehen werden können. Sie stellen auch<br />

dann keinen Ausschlusstatbestand auf die Leistung der ZLA im Sinne des § 12<br />

Abs. 4 Nr.3 ZVALG dar, wenn die Lebensversicherungen auf Grundlage eines<br />

Gruppenversicherungsvertrages abgeschlossen wurden. Der GLFA hatte mit der<br />

ZLA Kontakt aufgenommen und um eine Stellungnahme gebeten, da zunehmend<br />

Antragsteller neben der gesetzlichen Rente noch Leistungen aus einer<br />

betrieblichen Altervorsorgung beziehen oder in Form einer Einmalzahlung bezogen<br />

haben. In diesen Fällen muss die ZLA nach § 12 Abs.4 Nr. 3 ZVALG prüfen,<br />

ob ein Anspruch auf Ausgleichsleistung besteht. (R/125/2010/M) ■<br />

Steuerpauschalen sollen sinken<br />

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert in einigen Punkten den<br />

Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Steuervereinfachungsgesetz.<br />

Er konzentriert sich dabei auf Vorschläge, die nichts mit Steuervereinfachung<br />

zu tun haben. Im Bereich der Forstwirtschaft kritisiert der Verband,<br />

dass die Ausgabenpauschalen für nicht buchführungspflichtige Forstbetriebe<br />

um 30 bis 75 % gekürzt werden sollen. Dies stelle eine reine Steuerverschärfung<br />

für den Bauernwald dar. Aus Sicht des DBV besteht keine Veranlassung<br />

für eine Absenkung der Pauschalen. Darüber hinaus soll nach<br />

Angaben des DBV die Anzahl der Betriebe, die Pauschalen in Anspruch nehmen<br />

können, eingegrenzt werden. (Hzbl online) ■<br />

Wertsicherungsklausel<br />

Gelegentlich wird in Pacht- und/oder Mietverträgen sowie in Dienstleistungsverträgen<br />

mit mindestens 10-jähriger Laufzeit eine so genannte „Wertsicherungsklausel“<br />

eingefügt. Mit Einfügung und Änderung des Preisklauselgesetztes<br />

(PrKG) im Jahr 2007 empfiehlt sich <strong>hier</strong>, vorbehaltlich der jeweiligen<br />

detaillierten Vertragsangleichung das folgende Muster: „Ändert sich der vom<br />

Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland,<br />

der im Basisjahr 2000 mit 100 Punkten bewertet worden ist, gegenüber<br />

dem Stand bei Vertragsbeginn oder gegenüber der letzten Jahrespachtpreisanpassung<br />

um mehr als 5 Prozent (Prozent, nicht Punkte!), so ändert sich der<br />

Jahrespachtpreis entsprechend. Einer besonderen Aufforderung bedarf es nicht.<br />

Werden wegen einer Umstellung des Index auf eine neue Basis bereits veröffentlichte<br />

Indexzahlen nachträglich geändert, so gilt der Jahrespachtpreis, der<br />

sich auf Grund der alten Indexreihe ergibt, bis zum Kalendermonat nach der<br />

ersten amtlichen Veröffentlichung der neuen Indexreihe. Ab diesem Zeitpunkt<br />

richtet sich der Jahrespacht-Preis nach der neuen Indexreihe.“ Die vorgestellte<br />

Musterformulierung kann nicht als Rechtsberatung dienen, vielmehr gilt <strong>hier</strong><br />

das diese Formulierung lediglich als eine Art Hilfsinstrument für einen Vertragsentwurf<br />

dient und darüber hinaus ggfs. von einem ordentlichen Rechtsanwalt<br />

im Gesamtvertragsentwurf zu überprüfen ist. (WBV) ■<br />

Recht<br />

Dauer- bzw. Ewigkeitsschäden<br />

Das Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen<br />

Sachverständigen Dr. Heinz Peter Jennissen aus Bonn und Nico<br />

Wolbring aus Borken, das die Grundlage für die Neuregelung der Hochspannungsmast-Entschädigungen<br />

in NRW vom 05.11.2010 bildet, hat einen langjährigen<br />

Entschädigungsgrundsatz auf den aktuellen Stand gebracht.<br />

Bekanntlich wird bislang die Abgeltung sog. Dauer- bzw. Ewigkeitsschäden<br />

– ausgehend von dem ehemaligen gesetzlichen Zinssatz von 4 % – seit Jahrzehnten<br />

mit dem Kapitalisierungsfaktor 25 angesetzt. Das heißt, soll eine<br />

alljährlich anfallende Entschädigungszahlung von etwa 100 € dauerhaft<br />

gesichert sein, war diese mit 25 zu kapitalisieren (100 € x 25 = 2.500 €), um<br />

bei einem 4%igen Zinssatz (4 % von 2.500 € = 100 €) die alljährlich anfallende<br />

Entschädigung verfügbar zu haben.<br />

Die beiden Sachverständigen sind aber in dem auch insoweit gut begründeten<br />

Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass bei einem nachhaltig niedrigeren<br />

Zinssatz deutlich unter 4 % nunmehr ein Kapitalisierungsfaktor von<br />

36,197 erforderlich ist. Im dem angeführten Beispielsfall ist daher die<br />

jährliche Entschädigungszahlung mit dem neuen Kapitalisator von 36,197<br />

zu multiplizieren, so dass sich ein Entschädigungsbetrag von insgesamt<br />

3.619,70 € errechnet, mithin eine deutlich höhere Summe, um aus dem<br />

Kapitalstock ohne dessen Verbrauch eine jährliche Entschädigungszahlung<br />

von 100 € generieren zu können.<br />

Dieser Kapitalisator (auch Rentenbarwertfaktor genannt) wird bei der künftigen<br />

Bemessung von sog. Dauer- bzw. Ewigkeitsschäden zu berücksichtigen<br />

sein, sofern jedenfalls das Gesetz keinen anderen (meist 25) ausdrücklich vorschreibt.<br />

Das gesamte Gutachten soll in größerer Stückzahl gedruckt und dann<br />

allen mit Hochspannungsmast-Entschädigungen befassten Organisationen und<br />

Institutionen zur Verfügung gestellt werden. (R/114/2010/M) ■<br />

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9


Die Waldbauern in NRW<br />

10<br />

Recht<br />

Aktuelle Urteile zum Wildschaden<br />

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom<br />

15.04.2010 (AZ: III ZR 216/09) über folgenden<br />

Fall entschieden:<br />

Der Beklagte bewirtschaftet verschiedene landwirtschaftliche<br />

Flächen, die zu einem Jagdbezirk<br />

gehören, für den der Kläger durch einen Jagdpachtvertrag<br />

mit der Jagdgenossenschaft die Verpflichtung<br />

zum Wildschadensersatz übernommen<br />

hat. Mit Schreiben vom 23. August 2007 meldete<br />

der Beklagte am 20. August 2007 entdeckte Wildschäden<br />

auf seinen Maisfeldern beim zuständigen<br />

Amt an, das einen Vor-Ort-Termin erst auf den<br />

21.09.2007 festlegte, da eine vorherige Schadensschätzung<br />

noch nicht den tatsächlichen Schaden<br />

bis zur Ernte darstellen könne.<br />

Der BGH erkannte den Anspruch an, der Kläger<br />

habe diesen innerhalb der Wochenfrist gemeldet.<br />

Der BGH führte aus, nach § 34 Satz 1<br />

BJagdG erlösche der Anspruch auf Ersatz von<br />

Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen, wenn der Berechtigte den Schadensfall<br />

nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem<br />

Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung<br />

gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei<br />

der für das beschädigte Grundstück zuständigen<br />

Behörde anmeldet. Diese Regelung beruhe darauf,<br />

dass Feststellungen über die Ursache eines<br />

Schadens schnell getroffen werden müssen. Ob<br />

überhaupt ein Wildschaden im Sinne von § 29<br />

Abs. 1 Satz 1 BJagdG – d.h. ein Schaden, der<br />

durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen<br />

verursacht wurde – vorliege, lasse sich in vielen<br />

Fällen nur unmittelbar nach seiner Entstehung<br />

zuverlässig beurteilen. Je später es zur Prüfung<br />

komme, desto schwieriger sei sie. Häufig sei es<br />

dann unmöglich festzustellen, ob und inwieweit<br />

der Schaden nicht auch auf Witterungseinflüsse<br />

(z.B. Frost, Regen, Hagel, Hitze), Bestellungs-<br />

oder Düngungsfehler, Schädlinge aus Fauna und<br />

Flora oder andere menschliche oder sonstige<br />

nicht unter § 29 Abs. 1 Satz 1 BJagdG fallende<br />

tierische Einwirkungen zurückzuführen ist. Da<br />

schnell vergängliche Merkmale wie Fährten, Spuren<br />

oder Geläuf, Losung oder Gestüber, Verbissstellen<br />

sowie Zahnabdrücke maßgebliche Anhaltspunkte<br />

für den Schaden und seine<br />

Verursachung geben und sich diese Mekmale<br />

rasch ändern können, sei ein beschleunigtes Verfahren<br />

mit der kurzen Wochenfrist des § 34 Satz<br />

1 BJagdG notwendig. Insoweit bestehe auch ein<br />

staatliches Interesse an einer schnellen und reibungslosen<br />

Erledigung zwecks Vermeidung späterer<br />

aufwendiger Beweisaufnahmen.<br />

Die Wochenfrist stellt eine von Amts wegen zu<br />

beachtende Ausschlussfrist, deren Versäumen<br />

den Anspruch zum Erlöschen bringt. Ist die Frist<br />

versäumt, bedarf es keiner weiteren Feststellungen<br />

zur Schadensursache.<br />

Eine Anmeldung beziehe sich grundsätzlich<br />

nur auf den Schaden, von dem der Berechtigte in<br />

der Wochenfrist Kenntnis erhalten hat oder bei<br />

Januar/Februar 2011<br />

Erfüllung seiner Kontrollobliegenheit hätte erhalten<br />

können. Schadensfall im Sinne des § 34<br />

Satz 1 BJagdG sei insoweit der durch das Eindringen<br />

von Schadwild in die landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen konkret entstandene Schaden.<br />

Ein zeitlich späterer Schaden sei nicht Gegenstand<br />

der Anmeldung, deshalb seien neue Schäden<br />

grundsätzlich zusätzlich der Behörde zu<br />

melden. Die erneute Schadensmeldung sei auch<br />

deshalb sinnvoll, um den Ersatzpflichtigen rechtzeitig<br />

auf die Gefahr eines sich vergrößernden<br />

Schadens aufmerksam zu machen und ihn nunmehr<br />

gegebenenfalls zu entsprechenden Vorkehrungen<br />

gegen Wildschäden zu veranlassen.<br />

Im vorliegenden Verfahren war nach Ansicht<br />

des BGH eine weitere Anmeldung nicht erforderlich,<br />

da eine örtliche Ausdehnung der Beweisaufnahme<br />

auf andere Schläge ohne Anmeldung bei<br />

der Behörde nicht stattgefunden hatte. Soweit<br />

das Schadwild nach dem 20. August 2007 erneut<br />

die bereits betroffenen Flächen aufgesucht und<br />

dabei weitere Maispflanzen gefressen habe, stelle<br />

dies unstreitig eine innerhalb einer zeitlich<br />

absehbaren und begrenzten Phase zu erwartende<br />

Vertiefung des schon eingetretenen Schadens<br />

dar. Denn Wildschweine gingen typischerweise<br />

nach der Milchwachsreife bis zur Erntezeit in regelmäßigen<br />

Abständen erneut in die ihnen bekannten<br />

Maisschläge zur Nahrungsaufnahme.<br />

Einer zusätzlichen Warnung des Klägers habe es<br />

deshalb nicht bedurft. Diese zu erwartende Schadensausweitung<br />

hat die zuständige Behörde im<br />

Rahmen des eingeleiteten Überprüfungsverfahrens<br />

auch veranlasst, den Ortstermin nicht sofort,<br />

sondern etwas später zeitnah zur Ernte abzuhalten,<br />

um dann den bis dahin entstandenen<br />

Gesamtschaden begutachten zu können. Eine<br />

Nachmeldung hätte in dieser Situation eine zeitlich<br />

frühere behördliche Feststellung des Schadensumfangs<br />

und seiner Ursachen ersichtlich<br />

nicht bewirkt.<br />

Am 04.03.2010 erging ein weiteres Urteil<br />

des BGH (III ZR 233/09) zum Thema Wildschaden;<br />

diesmal zum Ersatzanspruch für Wildschäden,<br />

die auf solchen Grundflächen entstehen,<br />

die in einem sogenannten befriedeten Bezirk<br />

liegen und auf denen gemäß § 6 BJagdG die Jagd<br />

ruht. Am 19. Oktober 2007 verursachte eine<br />

Rotte Wildschweine an dem das Grundstück des<br />

Klägers umgebenden Zaun einen Schaden, der<br />

nach den Feststellungen eines Wildschadenschätzers<br />

etwa 1.200 € betrug.<br />

Der BGH lehnte einen Wildschadensersatzanspruch<br />

aus § 29 BJagdG bereits deshalb ab, weil<br />

das Hausgrundstück des Klägers mit Garten der<br />

Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 6 des Niedersächsischen<br />

Jagdgesetzes (NdsJagdG) unterfalle.<br />

Damit stelle es einen befriedeten Bezirk dar, in<br />

dem nach § 6 BJagdG die Jagd ruhe und nicht<br />

ausgeübt werden dürfe.<br />

Nach dem Wortlaut des § 29 Abs. 1 Satz 1<br />

BJagdG sei Voraussetzung für einen Wildschadensersatzanspruch,<br />

dass ein zu einem gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirk gehörendes oder einem<br />

gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedertes<br />

Grundstück durch Schalenwild, Wildkaninchen<br />

oder Fasanen beschädigt wird; dagegen ist die<br />

Ersatzfähigkeit von Wildschäden in befriedeten<br />

Bezirken nicht ausdrücklich ausgeschlossen. In<br />

Anlehnung an diesen Wortlaut ist die Auslegung<br />

der Vorschrift umstritten. Nach Auffassung des<br />

BGH sind Wildschäden, die auf Grundflächen<br />

entstehen, die in einem befriedeten Bezirk liegen,<br />

nach § 29 Abs. 1 BJagdG nicht zu ersetzen.<br />

Für diese Auslegung sprächen die für die Normierung<br />

einer verschuldensunabhängigen Wildschadenshaftung<br />

nach § 29 Abs. 1 BJagdG maßgeblichen<br />

Gesichtspunkte und deren Zweckrichtung<br />

sowie der erkennbar darauf beruhende gesetzgeberische<br />

Wille.<br />

Der Anordnung der Wildschadenshaftung in<br />

dieser Bestimmung liegt die Erwägung zugrunde,<br />

dass der Grundeigentümer aufgrund des gesetzlich<br />

begründeten Wegfalls seiner Jagdbefugnis<br />

zugunsten des Jagdausübungsberechtigten bestimmte<br />

Beeinträchtigungen durch Wild nicht<br />

durch Jagd abwehren kann und darf und dadurch<br />

entstehende Beschädigungen hinnehmen muss.<br />

Auf den Wildbestand kann er keinen Einfluss<br />

nehmen. Dagegen ist es dem Jagdausübungsberechtigten<br />

eher möglich, durch geeignete Maßnahmen<br />

wie Bejagung und Fütterung Wildschäden<br />

zu vermeiden. Die Wildschadenshaftung soll<br />

somit einen Ausgleich dafür darstellen, dass dem<br />

Grundeigentümer ausreichende Abwehrmöglichkeiten<br />

gegen das Schaden verursachende Wild<br />

versagt sind.<br />

Eine solche Konstellation bestehe aber für befriedete<br />

Bezirke gerade nicht. Nach § 6 Satz 1<br />

BJagdG ruht dort die Jagd; es gebe nur die Möglichkeit,<br />

das Wild von dem Grundstück abzuhalten<br />

oder es zu verscheuchen, wobei zu solchen<br />

Maßnahmen faktisch nur die jeweiligen Eigentümer<br />

und Besitzer der betroffenen Grundstücke in<br />

der Lage seien. Darüber hinaus sei diesem Personenkreis<br />

aufgrund landesrechtlicher Vorschriften<br />

eine beschränkte Jagdausübung gestattet (vgl. §<br />

6 Satz 2 BJagdG). Ausgehend von dieser Sach-<br />

und Interessenlage sei kein Grund dafür ersichtlich,<br />

bei der Zuerkennung von Wildschadensersatzansprüchen<br />

zwischen Grundstücken, die zu<br />

keinem Jagdbezirk gehören und deren Eigentümer<br />

keine Ansprüche aus § 29 BJagdG herleiten<br />

könne, und Grundstücken, die zwar einem Jagdbezirk<br />

angehören, jedoch in einem befriedeten<br />

Bezirk liegen, zu differenzieren. In beiden Fällen<br />

ruhe die Jagd und eine Jagdausübung komme<br />

nicht in Betracht; zudem seien die Eigentümer<br />

derartiger Flächen nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft<br />

mit den sich daraus gleichermaßen<br />

ergebenden Folgen.


Auch ein älteres Urteil des BGH vom<br />

03.12.2009 (III ZR 139/09) hat sich mit dem<br />

Thema Wildschaden beschäftigt. Hier ging es um<br />

die Frage, ob der feldmäßige Anbau eines herkömmlichen<br />

Gartengewächses (<strong>hier</strong>: Spargel) in<br />

der betreffenden Region als Teil der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugung einiges Gewicht hat. Dies<br />

unterliegt der tatrichterlichen Würdigung. Dabei<br />

kann vor allem dem Anteil des feldmäßigen Anbaus<br />

des betreffenden Gewächses an der Gesamtackerfläche<br />

bzw. der gesamten landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche in dieser Region<br />

besondere Bedeutung zukommen.<br />

Der Kläger ist Landwirt und verlangt wegen<br />

Beschädigung des von ihm angebauten Spargels<br />

durch Wildkaninchenverbiss von dem beklagten<br />

Jagdpächter aus § 29 Abs. 1 BJagdG Schadensersatz.<br />

In <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> nimmt die Spargelanbaufläche<br />

im Verhältnis zur Gesamtackerfläche<br />

einen Anteil von 0,23 % ein. In den Regierungsbezirken<br />

Köln und Düsseldorf beträgt dieser Anteil<br />

0,43 %. Das Verhältnis der Spargel anbaufläche<br />

zur Gesamtgemüseanbaufläche beläuft sich in<br />

<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> auf über 18 %.<br />

Der Ersatz des Wildschadens nach § 29<br />

BJagdG sei gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG<br />

unter anderem dann ausgeschlossen, wenn<br />

Freilandpflanzungen von Gartengewächsen betroffen<br />

sind und die Herstellung von üblichen<br />

Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter<br />

gewöhnlichen Umständen zur Abwendung<br />

des Schadens ausreichen. Da der Kläger solche<br />

Schutzvorkehrungen nicht getroffen habe, sei<br />

es entscheidungserheblich, ob es sich bei dem<br />

vom Kläger angebauten Spargel um Gartengewächse<br />

handele oder aber um Feldgewächse,<br />

die von § 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG nicht erfasst<br />

würden. Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass<br />

der Spargelanbau des Klägers als Gartengewächs<br />

anzusehen ist. Zur Begründung verweist er auf<br />

ein Urteil vom 8. Mai 1957 (V ZR 150/55) wonach<br />

üblicherweise in Gärten und in der für<br />

Gärtnereien typischen Anbauweise gezogene<br />

Pflanzen ihre <strong>hier</strong>durch vermittelte Eigenschaft<br />

als Gartengewächse nicht schon dadurch verlören,<br />

dass sie feldmäßig angebaut würden; dies<br />

ergebe sich aus dem eindeutigen Wortlaut sowie<br />

aus dem Sinn und Zweck der Regelung des<br />

§ 32 Abs. 2 BJagdG. Später wurde in einem Urteil<br />

vom 22. Juli 2004 (III ZR 359/03) ausgeführt,<br />

es sei durchaus denkbar, dass gewisse<br />

Pflanzen in der einen Gegend als Gartengewächse,<br />

in einer anderen Gegend jedoch als<br />

Feldpflanzen anzusehen seien und dass auch<br />

durch eine allgemeine Veränderung der Anbauweise<br />

(herkömmliches) „Gartengewächs zur<br />

Feldpflanze“ werden könne. Sollte im Gefolge<br />

einer nachhaltigen, schon über Jahre andauernden<br />

Entwicklung der feldmäßige Anbau in<br />

einem größeren regionalen – über das Gebiet<br />

eines Landkreises erheblich hinausgehenden –<br />

Bereich derart im Vordergrund stehen, dass der<br />

gartenmäßige Anbau dort kaum noch eine Rolle<br />

spiele, und komme dem feldmäßigen Anbau<br />

der Pflanze in der betreffenden Region als Teil<br />

der landwirtschaftlichen Erzeugung einiges Gewicht<br />

zu, so rechtfertige dies für das betroffene<br />

Gebiet die Einordnung eines herkömmlichen<br />

Gartengewächses als „Feldgewächs“, für das der<br />

Haftungsausschluss nach § 32 Abs. 2 BJagdG<br />

nicht gelte.<br />

Bei dem im vorliegenden Fall zu beurteilenden<br />

Spargel kommt der BGH zu dem Ergebnis,<br />

dass es sich um ein herkömmliches Gartengewächs<br />

handelt. Die Anknüpfung an das Verhältnis<br />

zur Gesamtackerfläche in der Region halte<br />

sich im Rahmen der zulässigen tatrichterlichen<br />

Würdigung und werde auch von anderen Gerichten<br />

herangezogen. Sei der Anteil des feldmäßigen<br />

Anbaus der herkömmlichen Gartenpflanze<br />

an der Gesamtackerfläche der Region – wie <strong>hier</strong><br />

– äußerst geringfügig (unter 1 %), so könne<br />

ausgeschlossen werden, dass diesem Anbau in<br />

der betreffenden Region als Teil der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugung einiges Gewicht zukomme,<br />

und die Qualifizierung der Pflanze als Feldgewächs<br />

sei zu verneinen, ohne dass es <strong>hier</strong>zu<br />

noch der Prüfung weiterer Gesichtspunkte bedürfe.<br />

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom<br />

06.04.2010 (12 U 11/10) entschieden, dass<br />

keine allgemeine Verpflichtung des Staates bestehe,<br />

seine Bürger vor dem Verlust von Einnahmen<br />

zu schützen, die ihm durch wildlebende<br />

Tiere entstehen könnten. Es sei vielmehr Sache<br />

des Einzelnen, sich bei seiner landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeit auf die natürlichen Rahmenbedingungen<br />

und ggf. auch auf deren Änderung<br />

einzustellen. Der Kläger hatte Einnahmeausfälle<br />

im Bereich des Tabakanbaus infolge eines<br />

Rabenvogelbestandes geltend gemacht. Das OLG<br />

führte aus, dies begründe keinen Entschädigungsanspruch<br />

aufgrund eines enteignenden<br />

Eingriffs, da der Verlust von Einnahmen keine<br />

adäquat kausalen Folgen einer hoheitlichen<br />

Maßnahme, sondern der natürlichen Umgebungsbedingungen<br />

seien, auf die sich die Landwirtschaft<br />

einzustellen habe. Der enteignende<br />

Eingriff bestehe darin, dass eine an sich rechtmäßige<br />

hoheitliche Maßnahme auf eine Rechtsposition<br />

des Eigentümers einwirkt und bei einzelnen<br />

Betroffenen zu Nebenfolgen und<br />

Nachteilen führt, die die Schwelle des enteignungsrechtlich<br />

Zumutbaren überschritten. Solche<br />

Nachteile könnten ein entschädigungspflichtiges<br />

Sonderopfer darstellen, wenn sie in<br />

einem inneren Zusammenhang mit der hoheitlichen<br />

Maßnahme stünden. Dafür genüge es<br />

nicht, dass sie deren adäquat kausale Folge<br />

sind. Erforderlich sei vielmehr, dass sich eine<br />

besondere Gefahr verwirklicht, die bereits in<br />

der hoheitlichen Maßnahme selbst angelegt ist,<br />

so dass sich der im konkreten Fall eintretende<br />

Nachteil aus der Eigenart dieser Maßnahme ergibt.<br />

Die vom Kläger behaupteten Schäden und<br />

Einnahmeausfälle sind aber Folgen der natürlichen<br />

Umgebungsbedingungen, auf die er sich<br />

Recht<br />

mit seiner Landwirtschaft einzustellen hat.<br />

Auch eine Entschädigung wegen eines enteignungsgleichen<br />

Eingriffs kommt nicht in Betracht,<br />

da durch die Versagung des Abschusses<br />

von Rabenkrähen nicht gezielt in den Rechtskreis<br />

Betroffener eingegriffen wird.<br />

Das OLG hat auch einen Entschädigungsanspruch<br />

wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs<br />

versagt. Dieser setze regelmäßig ein positives<br />

Handeln der Behörde voraus. Eine<br />

Entschädigung wegen eines Unterlassens sei nur<br />

ausnahmsweise in Fällen anerkannt worden, in<br />

denen eine Behörde durch die rechtswidrige Versagung<br />

oder faktische Nichterteilung einer Genehmigung<br />

in eine bestehende Eigentumsposition<br />

eingegriffen hat. Das Absehen von den<br />

Bestand regelnden Eingriffen in die Natur bei<br />

Rabenkrähen hat eine die Allgemeinheit insgesamt<br />

berührende Wirkung und stelle kein Unterlassen<br />

(gezielt) in den Rechtskreis des Klägers<br />

dar. (RAin Svenja Krämer) ■<br />

Neuer Mindestgrößenbeschluss<br />

Für Unternehmer von Landwirtschaft und<br />

Gartenbau besteht Versicherungs- und Beitragspflicht<br />

zu Landwirtschaftlicher Alterskasse<br />

und Krankenkasse nur dann, wenn eine<br />

bestimmte Mindestgröße erreicht ist. Diese<br />

Mindestgröße wird von der jeweiligen<br />

Vertreterversammlung der regional zuständigen<br />

Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung<br />

festgelegt.<br />

Mit Beschluss der Vertreterversammlung der<br />

Landwirtschaftlichen Alterskasse NRW und<br />

der Landwirtschaftlichen Krankenkasse NRW<br />

vom 01.12.2010 werden die Mindestgrößen<br />

für Unternehmen der Forstwirtschaft mit<br />

Wirkung ab dem 01.01.2011 wie folgt neu gefasst:<br />

Mindestgröße alt 50,0 ha; Mindestgröße<br />

neu 75,00 ha. Endet infolge Anhebung der<br />

Mindestgrößen die Versicherungs- und Beitragspflicht<br />

zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse,<br />

kann auf Antrag die freiwillige Versicherung<br />

den Krankenversicherungsschutz<br />

sicherstellen. Für Mitglieder der Landwirtschaftlichen<br />

Alterskasse, die infolge der Anhebung<br />

der Mindestgröße aus der Versicherungs-<br />

und Beitragspflicht herausfallen, wird<br />

die Möglichkeit einer weiteren Beitragszahlung<br />

eröffnet, wenn die Wartezeit für eine<br />

Altersrente in Höhe von 15 Jahren durch die<br />

bisherigen Beiträge nicht erfüllt ist.<br />

Infolge der Änderung der Mindestgrößen<br />

ändert sich auch der zulässige Rückbehalt –<br />

25 % der Mindestgröße – im Rahmen der Rentenantragstellung.<br />

(S/032/2010/M) ■<br />

11


Die Waldbauern in NRW<br />

12<br />

Recht<br />

Landschaftspflege und Winterdienst<br />

Arbeiten in der Landschaftspflege sowie Übernahme<br />

von Winterdiensten für bzw. im Auftrag von<br />

Kommunen können Landwirten – über den Einsatz<br />

meist bereits vorhandener Maschinen – durchaus<br />

interessante Zuerwerbsmöglichkeiten bieten.<br />

Einkommensteuer/Gewerbesteuer<br />

Bei Landschaftspflege- und Winterdienstarbeiten<br />

durch Landwirte für Kommunen handelt es<br />

sich um Dienstleistungen gegenüber Nichtlandwirten.<br />

Die in diesem Bereich generierten Einkünfte<br />

sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />

im Sinne von § 13 Einkommenssteuergesetz<br />

(EStG) Für diese Dienstleistungen gilt allerdings<br />

eine Netto-Umsatzgrenze von 10.300 €. Nur bei<br />

Dienstleistungen gegenüber Landwirten greift<br />

die höhere Netto-Umsatzgrenze von 51.500 €<br />

oder maximal 1 /3 des Gesamtumsatzes des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes. Werden diese Voraussetzungen<br />

nicht erfüllt, handelt es sich um Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG, die<br />

dann auch der Gewerbesteuerpflicht unterfallen.<br />

Werden für Landschaftspflege und Winterdienste<br />

spezielle Maschinen angeschafft, müssen<br />

diese zumindest in einem Umfang von 10 %<br />

landwirtschaftlich genutzt werden, ansonsten<br />

gelten sie als gewerbliche Maschinen. Dies hätte<br />

dann gleichfalls zur Konsequenz, dass auch die<br />

Tätigkeit von Anfang an als gewerbliche Tätigkeit<br />

eingeordnet wird. Entsteht Gewerbesteuer,<br />

ist diese bei der Einkommensteuer anrechenbar.<br />

Bis zu einem Hebesatz von 380 v.H. ist die Gewerbesteuer<br />

daher keine tatsächliche Belastung.<br />

Zur Vermeidung späterer steuerlicher Probleme<br />

ist interessierten Landwirten stets anzuraten,<br />

eine fachkundige Steuerberatung in Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

Umsatzsteuer<br />

Dienstleistungen an Nichtlandwirte, wie Landschaftspflege<br />

oder Winterdienste für Gemeinden,<br />

können nicht in die Pauschalbesteuerung von<br />

derzeit 10,7 % einbezogen werden. Solche Dienstleistungen<br />

hat der Landwirt daher mit dem Regelsteuersatz<br />

von derzeit 19 % in Rechnung zu<br />

stellen.<br />

Ab 2011 hat die Finanzverwaltung allerdings<br />

eine Vereinfachungsregelung eingeführt. Soweit<br />

die Umsätze, die der Regelbesteuerung unterfallen,<br />

nicht mehr als 4.000 € im Kalenderjahr betragen,<br />

können diese Umsätze aus Vereinfachungsgründen<br />

der Pauschalierung unterworfen<br />

werden. Zur Berechnung, ob die Grenze überschritten<br />

ist, sind alle nichtlandwirtschaftlichen<br />

Umsätze zusammenzurechnen.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass z.B. Schlepper,<br />

die im Rahmen der Pauschalierung erworben und<br />

zu mehr als 5 % außerhalb der Landwirtschaft für<br />

Dienstleistungen an Nichtlandwirte genutzt werden,<br />

im Falle der Veräußerung der Regelbesteuerung<br />

unterworfen werden müssen.<br />

Januar/Februar 2011<br />

Kraftfahrzeugsteuer<br />

Nach § 3 Nr. 7 a Kraftfahrzeugsteuergesetz<br />

sind Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen),<br />

Sonderfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger<br />

hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen<br />

und einachsige Kraftfahrzeuganhänger (ausgenommen<br />

Sattelanhängern, aber einschließlich<br />

der zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand<br />

von weniger als 1 Meter) von der Steuer<br />

befreit, falls diese:<br />

• in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,<br />

• zur Durchführung von Lohnarbeiten für landund<br />

forstwirtschaftliche Betriebe,<br />

• zur Beförderung für land- oder forstwirtschaftliche<br />

Betriebe, wenn diese Beförderungen in<br />

einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb<br />

beginnen oder enden,<br />

• von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen<br />

Grünflächen oder zur Straßenreinigung<br />

im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden<br />

verwendet werden.<br />

Die Ausführung von Landschaftspflege-, Winterdienst-<br />

und Straßenreinigungsarbeiten etc.<br />

durch Landwirte ist daher für die Steuerbefreiung<br />

unschädlich.<br />

Kfz-Haftpflicht-Versicherung<br />

Nach § 2 b Abs. 1 a Allgemeine Bedingungen<br />

für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) wird ein<br />

Versicherer von seiner Verpflichtung zur Leistung<br />

frei, wenn das versicherte Fahrzeug zu einem anderen<br />

als den im Vertrag angegebenen Zweck verwendet<br />

wird (sogenannte Kraftfahrzeugverwendungsklausel).<br />

Gemäß § 2 b Abs. 2 AKB ist jedoch<br />

die Leistungsfreiheit des Versicherers in der<br />

Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung gegenüber<br />

dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten<br />

Personen auf den Betrag von höchstens<br />

je 5.000 € je Schadensfall beschränkt. Infolgedessen<br />

besteht für den Fall, dass ein Fahrzeug – entgegen<br />

dem im Versicherungsantrag angegebenen<br />

Zweck – verwendet und dabei ein Schaden<br />

entsteht, zwar weiterhin Versicherungsschutz.<br />

Die Versicherungsgesellschaft ist dann aber<br />

berechtigt, nach der Schadensregulierung vom<br />

Versicherungsnehmer einen Eigenanteil in Höhe<br />

von bis zu 5.000 € zurückzufordern.<br />

Fraglich ist daher, ob die Durchführung von<br />

Landschaftspflege- bzw. Winterdienstarbeiten<br />

mit Schleppern vergleichbar mit einer Fahrzeugverwendung<br />

für rein landwirtschaftliche Zwecke<br />

ist, so dass keine Einschränkung des Versicherungsschutzes<br />

im Sinne von § 2 b AKB befürchtet<br />

werden muss. Die Versicherer teilen auf entsprechende<br />

Anfrage meist mit, dass sich der<br />

Verwendungszweck für sämtliche landwirtschaftlich<br />

genutzten Fahrzeuge an der Steuerbefreiung<br />

orientiert. Es sind also in der Regel sämtliche<br />

Tätigkeiten mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen<br />

von der normalen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung<br />

abgedeckt, die einer Steuerbefreiung<br />

im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes unterliegen.<br />

Da Landschaftspflege- und Winterdienstarbeiten<br />

gemäß § 3 Nr. 7 e Kraftfahrzeugsteuergesetz<br />

ausdrücklich steuerbefreit sind, ist diese<br />

Voraussetzung erfüllt.<br />

Sicherheitshalber ist aber jedem Landwirt, der<br />

Landschaftspflege- oder Winterdienstarbeiten mit<br />

seinen Gerätschaften auszuführen beabsichtigt,<br />

unbedingt zu empfehlen, vor einem Einsatz von<br />

versicherungspflichtigen Zugmaschinen oder Transportanhängern<br />

mit seiner Versicherungsgesellschaft<br />

Rücksprache zu nehmen. Er sollte sich unmittelbar<br />

von der Versicherungsgesellschaft – und<br />

nicht von dem Vertreter oder der Agentur – schriftlich<br />

bestätigen lassen, dass die Ausführung von<br />

Landschaftspflegearbeiten oder sonstigen Tätigkeiten<br />

(Winterdienst) unter den Verwendungszweck<br />

im Sinne von § 2 b Abs. 1 AKB fällt. Anderenfalls<br />

ist die Versicherung entsprechend zu erweitern.<br />

Betriebshaftpflicht-Versicherung<br />

Für sämtliche Arbeiten außerhalb des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes, wie Landschaftspflegearbeiten,<br />

Winterdienst und dergleichen mehr,<br />

ist eine Aufstockung der Betriebshaftpflicht-Versicherung<br />

zwingend. Die Versicherer begründen<br />

diese notwendige Erweiterung mit einer erheblichen<br />

Erhöhung des Schadenrisikos, das durch<br />

solche Tätigkeiten verursacht wird. Die Bemessung<br />

der Beiträge erfolgt in unterschiedlicher<br />

Weise: Zum einen werden die Beiträge anhand der<br />

jeweiligen Umsätze errechnet, die sich aus Landschaftspflegearbeiten<br />

im Vergleich zum sonstigen<br />

Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft ergeben;<br />

zum anderen werden – gerade bei Winterdienstarbeiten<br />

– die Beiträge von den jeweils betreuten<br />

Flächen abhängig gemacht. Teilweise<br />

sind auch Pauschallösungen möglich, die umso<br />

wahrscheinlicher sind, wenn bereits die allgemeine<br />

Betriebshaftpflicht-Versicherung bei derselben<br />

Gesellschaft abgeschlossen wurde. Im Einzelfall<br />

ist auch <strong>hier</strong> empfehlenswert, sich vorher mit der<br />

Versicherung ins Benehmen zu setzen und ausdrücklich<br />

die geplanten Tätigkeiten (Landschaftspflege,<br />

Winterdienst etc.) in die Betriebshaftpflicht-Versicherung<br />

mit einzuschließen.<br />

Ausschreibung VOL/A bzw. VgV<br />

Je nach Art und Umfang des zu erteilenden<br />

Auftrages ist die Kommune als Auftraggeber verpflichtet,<br />

diesen öffentlich auszuschreiben. Der<br />

Landwirt hat dann an einem Ausschreibungsverfahren<br />

teilzunehmen und tritt dabei in Konkurrenz<br />

zu anderen Auftragsbewerbern.<br />

Nach § 2 Vergabeverordnung (VgV) besteht für<br />

sämtliche Ausschreibungen ein Schwellenwert in<br />

Höhe von 193.000 €, ab dem grundsätzlich alle Aufträge<br />

der öffentlichen Hand ausgeschrieben werden<br />

müssen. In <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> sind zusätzlich<br />

aufgrund eines Runderlasses der Landesregierung<br />

noch die Verdingungsordnung für Leistungen<br />

(VOL/A) zu berücksichtigen. Nach den VOL/A<br />

haben die einzelnen Kommunen die Möglichkeit,<br />

niedrigere Schwellenwerte im Rahmen von internen


Verwaltungsanweisungen festzulegen. Bei Fragen<br />

zur Höhe der Schwellenwerte sollte sich der Landwirt<br />

deshalb an die jeweilige Kommune wenden.<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Regelmäßig stellt die Ausführung von Landschaftspflegearbeiten<br />

bzw. Winterdiensten für die<br />

Kommunen ein Nebenunternehmen zur Landwirtschaft<br />

dar, das in die Zuständigkeit der gesetzlichen<br />

landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)<br />

fällt. Ein Nebenunternehmen<br />

wird angenommen, wenn die Landwirtschaft den<br />

Unternehmensschwerpunkt bildet, beide Unternehmen<br />

einer einheitlichen Leitung unterstehen<br />

(Unternehmeridentität) und zwischen beiden ein<br />

betriebstechnischer und wirtschaftlicher Zusammenhang<br />

gegeben ist. Dieser ist in aller Regel<br />

dann anzunehmen, wenn in beiden Unternehmensteilen<br />

gleiche Maschinen zum Einsatz kommen.<br />

Die Begründung des Nebenunternehmens ist<br />

der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die Ausübung<br />

des Nebenunternehmens führt zu einer<br />

zusätzlichen Beitragsbelastung. Der Beitragsbemessung<br />

werden die im Nebenunternehmen anfallenden<br />

Arbeitstage zugrunde gelegt. Daneben wird<br />

ein Grundbeitrag in Höhe von derzeit 100 € fällig.<br />

Im Nebenunternehmen entstehende Unfälle werden<br />

wie Unfälle im landwirtschaftlichen Hauptunternehmen<br />

entschädigt. (R/122/2010/M) ■<br />

In der Diskussion um die Verstetigung der Gemeindefinanzen<br />

hat der Bund der Steuerzahler<br />

e.V. (BdSt) die vorgeschlagene Einführung einer<br />

kommunalen Einkommensteuer als einen ‚ersten<br />

Schritt’ begrüßt. Der BdSt unterstützt die Planungen<br />

des Bundesfinanzministers Wolfgang<br />

Schäuble, die Steuereinnahmen der Gemeinden<br />

neu zu gestalten. Es liege im allgemeinen Interesse,<br />

dass den Gemeinden ausreichende Einnahmen<br />

aus steuerpolitisch akzeptablen Abgaben<br />

zuflössen und zugleich das kommunale Hebesatzrecht<br />

erhalten bleibe.<br />

Wenn z.B. den Gemeinden künftig das Recht zustünde,<br />

einen Zuschlag auf die Einkommensteuer<br />

und die Körperschaftsteuer zu erheben, besäßen<br />

sie weiterhin ein Hebesatzrecht. Eine höhere Be-<br />

Vorsteuerabzug bei Solaranlagen<br />

Grundsätzlich darf der Hauseigentümer die<br />

komplette Vorsteuer von 19 Prozent aus der Investition<br />

in eine Solaranlage absetzen, selbst wenn<br />

der produzierte Solarstrom teilweise für den Eigenverbrauch<br />

verwendet wird. Dieses Steuerprivileg<br />

gibt es aber nicht mehr für die Kosten einer<br />

Carporterweiterung, selbst wenn <strong>hier</strong>auf die Solarzellen<br />

installiert werden sollen. Denn nach dem<br />

Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen dient die<br />

Überdachung in erster Linie dem Unterstellen des<br />

eigenen privaten Fuhrparks, was keine unternehmerische<br />

Verwendung darstellt (AZ 16 K377/09).<br />

Tenor der Richter: Ein Vorsteuerabzug für eine Carporterweiterung<br />

kommt nicht in Betracht, weil<br />

dieses nur mittelbar mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage<br />

zu tun hat.<br />

Zwar wird ein privater Immobilienbesitzer durch<br />

das Betreiben zum Unternehmer. Doch die Erweiterung<br />

des Carports wird nicht für sein Unternehmen<br />

durchgeführt. Es fehlt am dafür erforderlichen<br />

unmittelbaren und direkten Zusammenhang<br />

zwischen der Eingangsleistung und dem Unternehmen.<br />

Die Photovoltaikanlage steht nämlich in keinem<br />

einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang<br />

mit dem Gebäude. Sie stellt für sich<br />

ein selbständiges Wirtschaftsgut dar, welches un-<br />

Steuerzahlerbund für kommunale Einkommensteuer<br />

teiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer<br />

könnte seiner Ansicht nach dazu beitragen, die<br />

Finanzierungsbasis der Gemeinden nachhaltig zu<br />

stabilisieren. Denn die Umsatzsteuer sei wesentlich<br />

weniger konjunkturanfällig als die Gewerbesteuer.<br />

Damit es jedoch nicht zu Höherbelastungen<br />

der Steuerzahler komme, müsse zum einen – wie<br />

auch von Schäuble geplant – der Bund-Länder-Anteil<br />

an der Einkommensteuer sinken und zum anderen<br />

die Gewerbesteuer vollständig abgebaut werden.<br />

„Die jetzigen Pläne sind ein erster Schritt auf<br />

dem Weg zu einer Reform der Gemeindefinanzen“,<br />

sagte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke.<br />

Das Karl-Bräuer-Institut des BdSt hat einen<br />

Vorschlag zum Abbau der Gewerbesteuer erarbeitet<br />

und vorgelegt. Dieser gleicht den Überlegun-<br />

Recht<br />

abhängig von der Dachfläche zum Zweck der<br />

Stromerzeugung betrieben werden kann.<br />

Entscheidend ist dabei, dass die Dachfläche nur<br />

als Halterung für die Anlage dient, allerdings auch<br />

wieder ablösbar ist und damit kein wesentlicher<br />

Bestandteil des Gebäudes oder des Carports. Sie<br />

behält ihre körperliche und wirtschaftliche Eigenart<br />

auch dann, wenn die Überdachung allein im<br />

Hinblick auf die beabsichtigte Installation einer<br />

Photovoltaikanlage erweitert wird. Denn es kommt<br />

nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise<br />

an, so die Richter, sondern ausschließlich auf die<br />

Zuordnung der Eingangsleistungen durch die<br />

Handwerker. Da der erweiterte Carport zum Unterstellen<br />

eines privat genutzten Kfz verwendet wird,<br />

gibt es keinen Grund für einen Vorsteuerabzug.<br />

Unabhängig vom Urteilstenor bleibt es aber dabei,<br />

dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage vom<br />

Finanzamt grundsätzlich als unternehmerische Tätigkeit<br />

eingestuft wird und dies nur nicht für das<br />

restliche Privatgebäude gilt. Daher darf der Hauseigentümer<br />

die komplette Vorsteuer in Höhe von<br />

19 Prozent aus der Investition abziehen, selbst<br />

wenn der produzierte Solarstrom teilweise in die<br />

eigenen vier Wände zur Privatnutzung fließt.<br />

(Weber Siebke Diepenbeck 12-10) ■<br />

gen des Ministers hinsichtlich der Zuschlagsrechte<br />

auf die Einkommensteuer. Er geht jedoch dahingehend<br />

weiter, dass die Gemeinden auch an der<br />

Umsatzsteuer sowie an der Körperschaftsteuer<br />

beteiligt werden sollen. Zusätzlich soll den Gemeinden<br />

ein begrenztes Hebesatzrecht auf ihre<br />

Anteile an Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />

eingeräumt werden, allerdings in Verbindung mit<br />

einer entsprechenden Absenkung der Einkommensteuer.<br />

Damit sei sowohl eine finanzielle Ausstattung<br />

als auch die kommunale Selbstverwaltung<br />

gesichert, meint der BdSt. Mit der<br />

Begrenzung des Hebesatzrechtes werde gewährleistet,<br />

dass die Steuerzahler in den Kommunen<br />

vor übermäßigen Belastungen geschützt würden.<br />

Mit Blick auf die Gemeinden merkt Däke an, deren<br />

Widerstand müsse überwunden werden.<br />

(Weber Siebke Diepenbeck 12-10) ■<br />

Anzeige<br />

13


Nadelschnittholz<br />

Die Waldbauern in NRW<br />

14<br />

Holzmarkt<br />

Holzmarkt Januar 2011<br />

Viele der westdeutschen Sägewerksbetriebe<br />

haben den Einschnitt über Weihnachten und den<br />

Jahreswechsel eingestellt. Teilweise werden die<br />

Abstellungen länger ausfallen als in den Vorjahren.<br />

Die verlängerten Stillstände werden mit<br />

deutlich rückläufigen Schnittholznachfragen<br />

und dem seit einigen Wochen festzustellenden<br />

Preisrückgang der Nadelschnittholzpreise begründet.<br />

Die witterungsbedingten Probleme der<br />

Rundholzanfuhr aus den Mittelgebirgen tragen<br />

mit dazu bei, dass die Werke früher und länger<br />

als geplant den Einschnitt stoppten. Auf die Anlage<br />

werksnaher Winterlager wurde aus Liquiditätsgründen<br />

in der Regel verzichtet. Trotz der<br />

geringeren Einschnittsmengen sind die Schnittholzbestände<br />

im Hauptprodukt aber noch nicht<br />

wesentlich abgebaut worden.<br />

Bei Massensortimenten wie Leimbinderlamellen<br />

und KVH-Rohsparren besteht der Preisdruck<br />

weiter fort.<br />

Nadelstammholz<br />

In Westdeutschland werden die Preise des ersten<br />

Quartals 2011 bei Fichte auf dem hohen Niveau<br />

des letzten Quartals 2010 verharren. Die<br />

Preise werden für Lieferungen bis zum 31.03.<br />

überwiegend fortgeschrieben. In <strong>Nordrhein</strong>-<br />

<strong>Westfalen</strong> wurden zwischen dem Landesbetrieb<br />

Wald und Holz und verschiedenen Unternehmen<br />

der Sägeindustrie für das I. Quartal 2011 bisher<br />

folgende Preise für Fichtenstammholz und Abschnitte<br />

Güteklasse B/C werksvermessen, o.R.<br />

und gerückt frei Weg vereinbart:<br />

Stärke €/FM<br />

1 a 57 – 64<br />

1 b 75 – 78<br />

2 a 84 – 88<br />

2 b + 92 – 93<br />

Für reines B-Holz werden 2 – 3,-€ mehr bezahlt.<br />

C-Holz wird mit einem Abschlag von 15 % von B<br />

bei Waldmaß abgerechnet. Der D-Abschlag beträgt<br />

25 % vom B/C-Preis.<br />

Douglasie und teilweise Lärche ist zu gleichen<br />

Preisen mitgehend.<br />

In Verträgen wurden für Lieferungen an Kiefer<br />

bis 31.03.2011 für B/C-Mischqualität o.R.<br />

gerückt frei Weg folgende Preise vereinbart.<br />

Stärke €/FM<br />

1 b 52 – 58<br />

2 a 62 – 68<br />

2 b 67 – 73<br />

3 a + 75<br />

Die unteren Preise gelten für Abschnitte in<br />

3-m-Längen die oberen Preise für 4-m-Längen.<br />

Langholz liegt in der Mitte der Preisspanne.<br />

Es wird empfohlen die außergewöhnlich guten<br />

Absatzmöglichkeiten im Nadelstammholz insbesondere<br />

bei Kiefer zu nutzen.<br />

Januar/Februar 2011<br />

Laubstammholz<br />

Die Verhandlungen mit den Buchenstammholz-Verarbeitern<br />

gestalteten sich äußerst zäh.<br />

Für Buchen-Palette (Güteklasse D, Stärkeklasse<br />

3a-6) wurden Abschüsse zu 55,50 – 57,00 €/<br />

FmoR vereinbart. Dies entspricht einer Preissteigerung<br />

von ca. 15 % gegenüber dem Vorjahr.<br />

Für Buchenstammholz der Güteklassen B und<br />

C wurden folgende Preise vereinbart.<br />

Stärke Gütekl. B Gütekl. C<br />

3 b 72–75 € 58–60 €<br />

4 90–95 € 59–60 €<br />

5 110–115 € 62–65 €<br />

6 115–120 € 62–66 €<br />

Gegenüber dem Vorjahr konnten Preissteigerungen<br />

im B-holz nicht realisiert werden. Beim<br />

C-Holz beträgt die Preissteigerung ca. 5 – 10 %<br />

gegenüber dem Vorjahr.<br />

Eichenstammholz in mittleren Güte- und Stärkeklassen<br />

ist gesucht. Der steigende Mengenbedarf<br />

ist bei allen Abnehmern spürbar. Gleichzeitig hat<br />

sich die Wettbewerbssituation beim Eichenschnittholz<br />

weiter verschärft. Nachfragen von Exporteuren<br />

Richtung Asien konnten auf Grund der hohen<br />

einheimischen Nachfrage nicht bedient werden.<br />

Verschärft wird die Rundholzbeschaffung<br />

durch die witterungsbedingten Rückeprobleme.<br />

Regional ist es fast unmöglich, bereits gefälltes<br />

Holz zu rücken oder aus dem Walde abzufahren.<br />

Ein Aufbau der heruntergefahreneen Lagerbestände<br />

ist kaum möglich.<br />

Trotz des hohen Mengenbedarfs sah sich die<br />

Abnehmerseite in den Verhandlungen mit dem<br />

Landesbetrieb Wald und Holz nicht in der Lage,<br />

die Preise um mehr als ca. 7 % zu erhöhen. Entsprechend<br />

niedrig fallen damit die Vertragsmengen<br />

für Lieferungen in 2011 aus.<br />

Der Waldbesitz hat die Liefermengen um 40 -<br />

50 % gegenüber dem Vorjahr zurückgenommen.<br />

Nachfolgend wurde für 2011 vereinbart.<br />

Stärke Gütekl. B Gütekl. C Gütekl. D<br />

2 b 90 € 60 €<br />

3 a 105–110 € 70–80 € 50€<br />

3 b 155 € 95–105 € 55–70 €<br />

4 230 € 125–135 € 60–75 €<br />

5 295–300 € 145–150 € 70–75 €<br />

6 330 € 155–160 € 70–75 €<br />

Industrieholz<br />

Der Bedarf an Industrieholz und Energieholz<br />

ist kaum zu decken. Der frühe Wintereinbruch<br />

lässt die Nachfrage nach Energieholz weiter steigen.<br />

Der Absatz von Pellets ist sprunghaft angestiegen.<br />

Durch die Werksferien in der Sägeindustrie<br />

hat sich die Wettbewerbssituation auf dem<br />

Sägerestholzmarkt weiter verschärft. Die Nachfrage<br />

nach Fichtenschleifholz ist hoch.<br />

Für das Kalenderjahr 2011, 1. Halbjahr, wurden<br />

mit der Holzwerkstoffindustrie folgende Einkaufspreise<br />

frei Waldstraße vereinbart:<br />

Baumart E/FM o.R. €/T atro<br />

Buche, Esche, Ahorn,<br />

Hainbuche, Ulme<br />

50,00 75,00<br />

Eiche, Roteiche 45,50 63,70<br />

Erle, Birke, Kirsche,<br />

39,00–39,50 62,40–63,20<br />

Linde<br />

Fichte, Sitkafichte,<br />

Tanne<br />

40,00 88,00<br />

Kiefer, Lärche,<br />

Douglasie<br />

40,00 84,00–88,00<br />

Pappel, Weide 26,00–28,00 62,40–67,20<br />

Für 3 m FI/Ki Zellstoffholz werden 24,75 €/Rm<br />

mR. bezahlt. Für Fichten-Schleifholz wurde mit<br />

der Papierindustrie für das 1. Halbjahr 2011 ein<br />

Preis von 36,00 €/Rm m.R. vereinbart.<br />

Energieholz<br />

Geringe Vorräte und die hohe Nachfrage sorgen<br />

weiterhin für ausgesprochen gute Absatzmöglichkeiten<br />

aller Energieholzsortimente.<br />

Meterware, frei<br />

Waldweg €/m3r Meterware, gespalten,<br />

frei Haus €/m3r Ofenfertig, 33 cm,<br />

€/m3s<br />

Selbstwerber,<br />

auf d. Stock €/m3r Langholz/Abschnitte,<br />

frei Waldweg €m3f Hartholz Weichholz<br />

32–38 € 25–28 €<br />

55–60 € 42–47 €<br />

60–75 € 42–50 €<br />

18–22 € 15–20 €<br />

46–55 € 35–38 €<br />

Angesichts der ausgesprochen hohen Mengennachfrage<br />

und der für das 1. Halbjahr vereinbarten<br />

Preise für Industrie- und Energieholz wird<br />

dringend zu einer Intensivierung von Industrieholzschlägen<br />

insbesondere in Schwachholzbeständen<br />

geraten. (LB WuH) ■<br />

Mehr Nadelschnittholz<br />

importiert<br />

Deutschlands Einfuhren an Nadelschnittholz<br />

(einschließlich Hobelware) gibt das Statistische<br />

Bundesamt für den Zeitraum Januar<br />

bis November 2010 mit 3,6 Mio. m³ an. Daraus<br />

ergibt sich gegenüber den Einfuhren bis November<br />

2009 ein Anstieg um 7,7 %. Die höheren<br />

Bezüge konzentrieren sich auf sechs Lieferländer:<br />

Österreich (+140.000 m³), Finnland<br />

(+70.000 m³), Polen (+47.000 m³), Ukraine<br />

(+40.000 m³), Weißrussland (+38.000 m³) und<br />

die Tschechische Republik (+31.000 m³). Etwa<br />

gleich geblieben sind die Liefermengen aus<br />

Russland (+12.000 m³), Lettland (±0 m³) und<br />

Belgien (-2.000 m³). (Hzbl online) ■


„Rio-Walderklärung 2010“<br />

Vor 18 Jahren war in Rio das Drei-Säulen-Konzept<br />

für eine nachhaltige Entwicklung und die<br />

„Agenda 21“ geboren worden. Am gleichen Ort<br />

trafen sich am 12.11. die Delegierten aus den<br />

über 30 Mitgliedsländern des PEFC-Councils zu<br />

ihrer 14. Generalversammlung. Neben richtungsweisenden<br />

Beschlüssen war die Unterzeichnung<br />

der „Rio-Walderklärung 2010“ ein Höhepunkt<br />

dieses Welttreffens.<br />

Die Erklärung umfasst zehn Prinzipien, die als<br />

Richtschnur für die Weiterentwicklung einer<br />

nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Waldzertifizierung<br />

auf der ganzen Welt dienen sollen.<br />

Darin bekunden die Unterzeichner ihren festen<br />

Willen, bei den Akteuren in der Arena der Waldzertifizierung<br />

das Verständnis für die übergeordneten<br />

Auswirkungen ihrer Handlungen zu verbessern,<br />

gemeinsame Initiativen zu stärken und für<br />

die Bündelung der knappen Ressourcen zu werben.<br />

Die Deklaration betont, dass „die Gewährleistung<br />

der ökologischen, sozialen und ökonomischen<br />

Funktionen, welche die Wälder weltweit<br />

erfüllen, entscheidend für das Leben auf der Erde<br />

ist. Wir brauchen eine Welt, in der die Menschen<br />

die Wälder nachhaltig bewirtschaften, … eine<br />

Welt, in der die Bedeutung ländlicher Gemeinden,<br />

indigener Völker und von Familien, die ihren Lebensunterhalt<br />

von Wäldern beziehen, anerkannt<br />

und wertgeschätzt wird.“ (PEFC) ■<br />

PEFC Deutschland für<br />

fünf weitere Jahre anerkannt<br />

PEFC Deutschland genügt weiterhin den vielfältigen,<br />

hohen Anforderungen von PEFC International.<br />

Das erfuhr die deutsche Delegation am<br />

Rande der 14. Generalversammlung.<br />

Der deutsche PEFC-Vorsitzende Frank v. Römer<br />

erhielt die Urkunde, welche die Anerkennung für<br />

weitere fünf Jahre bestätigt. Damit ist der lange<br />

und intensive Revisionsprozess von Erfolg gekrönt<br />

worden. Darüber hinaus sicherte sich PEFC<br />

Deutschland e.V. eine „Silbermedaille“ für den<br />

Zuwachs an Zertifikaten in der Produktkette<br />

(Chain-of-Custody). Frankreich bekam „Gold“,<br />

Großbritannien „Bronze“. (PEFC) ■<br />

Beschaffungsrichtlinie<br />

neu aufgelegt<br />

Die Bundesregierung hat am 17. Januar die<br />

bereits seit vier Jahren bestehende Beschaffungsrichtlinie<br />

zu Holzprodukten neu aufgelegt.<br />

Damit müssen alle Holzprodukte, die durch die<br />

Bundesregierung gekauft werden, weiterhin<br />

nachweislich aus einwandfreien Quellen stammen.<br />

Als Garanten für eine entsprechende Herkunft<br />

der Holzprodukte werden Betriebe mit<br />

PEFC-, FSC- oder einer vergleichbaren Zertifizierung<br />

anerkannt. Pro Jahr kaufen die Bundesverwaltungen<br />

Holzprodukte im Wert von rund<br />

7 Mio. Euro. (Hzbl online) ■<br />

Neu bei PEFC:<br />

Catrin Fetz!<br />

Die 1983 in Bad Kreuznach geborene Catrin<br />

Fetz hat am 1. Januar die Nachfolge von Philipp<br />

Bahnmüller als PR-Referentin in der Stuttgarter<br />

PEFC-Geschäftsstelle angetreten. Catrin Fetz<br />

hatte sich während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaft<br />

intensiv mit den Bereichen<br />

Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeitskommunikation<br />

beschäftigt und war<br />

so erstmals auf PEFC aufmerksam geworden.<br />

Ihr Know-how will sie in die Gestaltung des<br />

Dialogs mit den gewerblichen und fachlichen<br />

Zielgruppen einbringen sowie beim Aufbau<br />

der geplanten Endverbraucherkommunikation<br />

anwenden. Im Internationalen Jahr der Wälder<br />

2011 sieht sie eine hervorragende Gelegenheit,<br />

die Idee der Nachhaltigkeit und PEFC<br />

als Marke gerade beim Verbraucher in den<br />

Fokus zu rücken. (PEFC) ■<br />

Aktionsplan<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Bereits auf seiner letzten Sitzung im Juli hatte<br />

der Deutsche Forstzertifizierungsrat (DFZR)<br />

entschieden, die Öffentlichkeitsarbeit auf die<br />

Zielgruppe „private Endverbraucher“ zu erweitern.<br />

Bisher standen die Waldbesitzer sowie die<br />

Unternehmen in der Produktkette im Fokus der<br />

PEFC-Arbeit. Die PEFC-Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“<br />

hatte daraufhin drei Werbeagenturen<br />

gebeten, konkrete Maßnahmenpakete für<br />

eine Endverbraucherkampagne zu erarbeiten.<br />

Der DFZR traf sich am 1. Dezember in Wietze bei<br />

Celle, um über das weitere Vorgehen und die Finanzierung<br />

zu beraten. Unter dem Eindruck einer von<br />

allen DFZR-Mitgliedern als unerträglich empfundenen<br />

Diffamierungskampagne großer Umweltverbände,<br />

der PEFC in den letzten Monaten ausgesetzt<br />

war, wurde schnelles Handeln als dringend geboten<br />

angesehen. Nach Meinung des DFZR müssen im Internationalen<br />

Jahr der Wälder die Weichen gestellt<br />

werden, um eine breite Öffentlichkeit über die Vorzüge<br />

von PEFC zu informieren und zum Kauf von<br />

PEFC-zertifizierten Produkten zu animieren. Ein<br />

entsprechender Aktionsplan soll im Januar von der<br />

neuen PR-Referentin Catrin Fetz erarbeitet und<br />

von der AG Öffentlichkeitsarbeit verabschiedet<br />

werden. Eine Kurzfassung des Aktionsplans wird<br />

den zertifizierten Waldbesitzern mit den Jahresrechnungen<br />

Anfang Februar zugesandt.<br />

Um die Umsetzung dieses Aktionsplanes zu<br />

finanzieren, beschloss der DFZR eine Anpassung<br />

der Gebührenordnung, zumal die letzte Änderung<br />

mittlerweile vier Jahre zurückliegt. Ab<br />

1.1.11 werden sich die Gebühren für Forstbetriebe<br />

und forstliche Zusammenschlüsse über<br />

50 Hektar um 3 Cent auf 0,16 €/ha jährlich erhöhen.<br />

Die Gebührensätze für kleinere Forstbetriebe<br />

bleiben gleich. (PEFC) ■<br />

Mitteilungen<br />

WALDLICHTER –<br />

Die Farben des Frühlings<br />

Zum zweiten Mal feiert der WILDWALD<br />

VOSSWINKEL bei Arnsberg den beginnenden<br />

Frühling mit der Veranstaltung „Waldlichter“.<br />

Vom 15. bis 17. April erwartet die Gäste ein<br />

Mix aus Effektbeleuchtung, Feuer-Artistik,<br />

Schattenspielen und Tanz-Performance.<br />

Die WALDLICHTER werden bei Einbruch der<br />

Dunkelheit vom 15. bis 17. April 2011 den<br />

Lüerwald in eine märchenhafte Kulisse verzaubern.<br />

So werden mit Hilfe der Neheimer<br />

Firma Eventvision zahlreiche Bäume des<br />

Wildwalds in verschiedenen Lichtfarben angestrahlt,<br />

womit auch der farbenprächtige<br />

Frühling symbolisiert werden soll. Um dies<br />

erleben zu können, beschreiten die Besucher<br />

einen Waldweg, an dem einige Stationen wie<br />

der botanische Wald oder der Sumpfpfad mit<br />

Waldlichtern illuminiert werden. Besucher<br />

sind eingeladen, sich auf eine mystische Entdeckungsreise<br />

der Sinne zu begeben.<br />

Atemberaubende Künstler und Artisten locken<br />

mit ihren Aktionen und Melodien in<br />

eine andere Welt und eröffnen so eine neue<br />

Sicht auf die Geheimnisse des Waldes. Jeder<br />

kann sein persönliches Waldlicht auf einen<br />

der Teiche setzen und den Frühling zum<br />

Erwachen bringen.<br />

Unter einem „illuminierten Himmel“ kann<br />

man unter dem Zeltdach Bilder des Frühlings<br />

sehen und im großen Saal vielen Geschichten<br />

lauschen, die bis Mitternacht vorgelesen<br />

werden.<br />

Vor Einbruch der Dunkelheit können sich<br />

die Gäste im Wildwald-Eingangsbereich und<br />

am Forstbetriebshof von musikalischen<br />

und künstlerischen Darbietungen begeistern<br />

lassen.<br />

Auch die gastronomische Versorgung der<br />

Besucher ist im Waldlichter-Programm integriert.<br />

Der Kartenvorverkauf für „Waldlichter“<br />

hat bereits begonnen. Karten gibt es im Wildwald<br />

Vosswinkel und unter 0 29 32 / 97 23 25<br />

(Dienstag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr). Preise<br />

und weitere Informationen findet man ebenfalls<br />

unter www.wildwald.de<br />

(Wildwald) ■<br />

15


Die Waldbauern in NRW<br />

16<br />

Mitteilungen<br />

Rettungskonzept<br />

im Wald<br />

Erst im Dezember wäre um ein Haar ein Tourist,<br />

der sich nachts auf dem Heimweg im Wald verirrte,<br />

bei winterlichen Verhältnissen im Sauerland<br />

ums Leben gekommen. Die Diskussion um ein einheitliches<br />

Rettungskonzept im Wald hat hingegen<br />

nicht erst mit diesem Notfall begonnen.<br />

Das Thema hat nun die Arbeitsgemeinschaft<br />

Großstadtwald NRW angegangen.<br />

Dies ist ein Zusammenschluss von über<br />

20 großstädtischen Forstverwaltungen in NRW<br />

mit einer gemeinsamen Waldfläche von über<br />

40.000 ha und mehr als 9 Mio. im und am Großstadtwald<br />

lebenden BürgerInnen NRW´s. In<br />

diesem Gremium treffen sich die LeiterInnen<br />

dieser großstädtischen Forstverwaltungen aus<br />

NRW turnusmäßig, um sich über neuere Entwicklungen<br />

gegenseitig zu informieren und forstpolitische<br />

Probleme zu beraten und Notwendigkeiten<br />

abzustimmen.<br />

Das Rettungskonzept, das die Arbeitsgemeinschaft<br />

vorschlägt, wurde zuvor in der Stadt<br />

Hagen gemeinsam von der dortigen Berufsfeuerwehr<br />

und dem Stadtforstamt erarbeitet.<br />

Ziel dieses Konzeptes ist es, eine Vereinheitlichung<br />

und Standardisierung der vielfach schon<br />

regional bestehenden Konzepte zu bewirken, damit<br />

Waldbesucher bei Notfällen in allen Waldregionen<br />

in NRW nach demselben Konzept von<br />

Feuerwehr und Polizei gefunden und gerettet<br />

werden können.<br />

Dr. Eisele<br />

im Ruhestand<br />

Der <strong>Waldbauernverband</strong> NRW dankt Dr. Eisele<br />

für eine gelebte Zusammenarbeit. Immer stand<br />

der Wald im Mittelpunkt des gemeinsamen Handelns.<br />

Zusammen mit Dr. Eisele konnten wir die<br />

Wirtschaftskraft unserer Wälder sichern und<br />

stärken. Dazu trugen die gemeinsamen Bewirtschaftungsziele<br />

von Staats- und Privatwald bei.<br />

Aber auch die Erkenntnis, technische Innovationen<br />

in die Forstwirtschaft einzuführen.<br />

Der Vorsitzende des <strong>Waldbauernverband</strong>s<br />

NRW, Philipp Freiherr Heereman stellte bei seiner<br />

Rede zur offiziellen Verabschiedung von<br />

Dr. Eisele das Thema Holznutzung in den Vordergrund<br />

seiner Betrachtung. Auf Wunsch von<br />

Dr. Eisele machte sich der WBV Vorsitzende<br />

Januar/Februar 2011<br />

Aufbau<br />

des Schildes<br />

Dies ist heute trotz aller technischen Möglichkeiten<br />

noch nicht der Fall, zumal die Polizeileitstellen<br />

über keinerlei Hilfe bei der Ortung im<br />

Wald verfügen.<br />

Das Rettungskonzept wurde in der Arbeitsgemeinschaft<br />

Großstadtwald in Anwesenheit von<br />

Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz und<br />

NRW, eines Vertreters des Innenministeriums NRW<br />

sowie vom Vorstand des Gemeindewaldbesitzerverbandes<br />

NRW besprochen und vereinbart, eine<br />

flächendeckende Einführung zu verfolgen.<br />

Bereits Ende des vergangenen Jahres wurde es<br />

dann auf einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft<br />

der Berufsfeuerwehren präsentiert. Nach ersten<br />

Informationen hat die Arbeitsgemeinschaft der<br />

Berufsfeuerwehren dieses Konzept befürwortet<br />

und dem Land NRW eine Einführung bzw. Akzeptanz<br />

und Übernahme der durch die Kreise und<br />

kreisfreien Städte vorgeschlagenen Lösung empfohlen.<br />

Nach Aussagen der Arbeitsgemeinschaft sollen<br />

die Kosten für die Anbringung der Schilder<br />

voraussichtlich ohne Landesunterstützung mit<br />

Hilfe von örtlichen Sponsoren (Sparkassen,<br />

Energieversorger etc.) finanziert werden.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Großstadtwald und<br />

die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren<br />

hoffen nun darauf, dass auch Privatwaldbesitzer<br />

diese Schilder in ihren Wäldern einsetzen.<br />

(M. Wolff, AG Großstadtwald/WBV) ■<br />

Gedanken zur forstpolitischen Perspektive unserer<br />

Wälder. Abgeleitet von dem gemeinsamen<br />

Vorgehen nach der Sturmkatastrophe Kyrill und<br />

der zeitnahen Unterstützung der Geschädigten<br />

durch das Land NRW, formulierte Heereman die<br />

damaligen forstpolitischen Perspektiven: Wir<br />

brauchen einen neuen klimafesten Wald. Dieses<br />

aber vorrangig zur Sicherstellung des Holzangebotes.<br />

Die Multifunktionalität der Wälder findet<br />

somit ihre Grenzen in der Einschränkung der<br />

Holzproduktion. „Wildnisgebiete und Nationalparke<br />

sind somit keine gute Perspektive für die<br />

Wälder in NRW.“<br />

Der WBV wünscht sich als Nachfolger des<br />

Landesforstchefs – und auch für die Nachfolge<br />

des Leiters des Landesbetriebs Wald und Holz<br />

NRW – Personen mit „Forstsachverstand“. Eine<br />

andere Perspektive wollte Baron Heereman dem<br />

Wald in NRW sowie den anwesenden Gästen –<br />

unter ihnen auch Minister Johannes Remmel<br />

und Staatssekretär Udo Paschedag – erst gar<br />

nicht zumuten. In launiger Stimmung kommentierte<br />

der Gastgeber Abteilungsleiter Dr. Martin<br />

Woike „gut, dass wir heute die L-Frage nicht zu<br />

diskutieren haben“. Lösen muss man – bzw. der<br />

Minister – diese aber: aber bitte zeitnah!<br />

(WBV) ■<br />

Sorbus torminalis –<br />

Die Elsbeere –<br />

Baum des Jahres 2011<br />

Wussten Sie, dass<br />

• bereits Plinius Secundus, der 23 – 79 n. Chr.<br />

lebte, die ersten gründlichen Beschreibungen<br />

der Elsbeere lieferte, aber erst Martin<br />

Luther den Namen Elsbeere prägte?<br />

• die Elsbeere seit Menschengedenken medizinisch<br />

gegen Magen-Darmbeschwerden genutzt<br />

wird und daher auch unter dem Namen<br />

Ruhrbirne bekannt ist?<br />

• das Hauptverbreitungsgebiet der Elsbeere in<br />

Frankreich, die deutschen Schwerpunkte in<br />

Bayern und Baden-Württemberg liegen?<br />

• die Elsbeere in ihren Überschneidungsbereichen<br />

oft mit dem Speierling, Sorbus aria,<br />

vergesellschaftet ist?<br />

• die Blattform der Elsbeere sehr variabel ist?<br />

• die Ausdehnung des herzförmigen Wurzelwerks<br />

den Kronendurchmesser oft überschreitet?<br />

• der tiefe Herzwurzler bereits im Alter von<br />

2 Jahren Wurzellängen von 40 bis 60 cm<br />

Länge bildet und die Anzucht von Elsbeeren<br />

daher eine Herausforderung für jede Baumschule<br />

darstellt?<br />

• Elsbeeren selten höher als 30 Meter werden?<br />

• ihr BHD 70 bis 80 cm meist nicht übersteigt?<br />

• die Elsbeere die Wärme liebt und Trockenheit<br />

verträgt und sie daher im Hinblick auf<br />

klimatische Änderungen als zukunftsfähige<br />

Baumart gilt?<br />

• die Elsbeeren stärksten Stürmen widerstehen?<br />

• kleinkronige Elsbeeren durchaus ein Alter<br />

von 300 Jahren erreichen können?<br />

• für das Holz der Elsbeere mit die höchsten<br />

Preise bezahlt werden?<br />

• das Holz der Elsbeere aufgrund seiner guten<br />

Klang- und sehr guten Poliereigenschaften<br />

gerne für Blasinstrumente verwendet wird?<br />

• das Holz der Elsbeere außergewöhnlich maßhaltig<br />

ist und daher in der Klaviermechanik<br />

eingesetzt wird?<br />

• es für 4 – 10 Liter 50 %igen Elsbeerenschnaps<br />

ca. 100 Liter Maische bedarf?<br />

• die Zubereitung von Elsbeerenmarmelade<br />

aufwendig ist, sich aber auf jeden Fall<br />

lohnt?<br />

• die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald am<br />

12. Mai 2011 in Nettersheim eine Fachtagung<br />

zur Elsbeere ausrichtet?<br />

(WBV) ■<br />

Waldjugendspiele<br />

Das Rekordergebnis aus dem Jahr 2009 wurde<br />

noch einmal um fast 5.000 Kinder übertroffen,<br />

so dass inzwischen über 44.000 Grundschulkindern<br />

ein solcher Walderlebnistag ermöglicht<br />

werden konnte. In 41 nordrhein-westfälischen<br />

Kreisen und kreisfreien Städten konnte den<br />

Grundschulen in 2010 ein derartiges Angebot<br />

gemacht werden. Die Zahl der teilnehmenden<br />

Klassen hat sich seit 1998 fast verfünffacht.<br />

(SDW NRW) ■


ZHG vergibt Holzmarktberichterstattung<br />

Die Zukunft Holz GmbH (ZHG) hat Ende Dezember<br />

2010 den Auftrag zur Durchführung einer<br />

„Marktberichterstattung für die Forst- und Holzwirtschaft“<br />

an die B+L Marktdaten GmbH vergeben.<br />

Mitte Januar sollte das auf zunächst zwei<br />

Jahre angelegte und zu Beginn im Wesentlichen<br />

auf die Belange der Forstwirtschaft ausgerichtete<br />

Projekt starten. Erst in einem zweiten Schritt wird<br />

demnach eine Erweiterung der Marktberichterstattung<br />

um die Erfordernisse der Holz- und Papierindustrie<br />

angestrebt; über mögliche Inhalte<br />

für diese Bereiche wurden zum jetzigen Zeitpunkt<br />

noch keine Angaben gemacht. Seit dem 12. Januar<br />

sollten die ersten Marktinformationen unter<br />

www.holzmarktinfo.de abrufbar sein. Der Termin<br />

wurde dann aber kurzfristig auf den 13. Januar<br />

verschoben. Darüber hinaus ist ein 14-tägiger Versand<br />

eines Newsletters per E-Mail vorgesehen. Das<br />

von der ZHG veranschlagte Budget für Marktberichterstattung<br />

in den Jahren 2011 und 2012 liegt<br />

bei jeweils rund 260.000 € pro Jahr. (ZHG) ■<br />

Remmel sieht Chancen<br />

für Nationalpark Senne<br />

NRW-Umweltminister Johannes Remmel will<br />

nach dem angekündigten Abzug der britischen<br />

Rheinarmee aus Deutschland die Planungen für<br />

einen zweiten Nationalpark in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

vorantreiben. Ein Nationalpark sichere die<br />

Artenvielfalt und eröffne Chancen für wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Region mit zukunftsfähigen<br />

Arbeitsplätzen. Mit dem Koalitionsvertrag,<br />

der die Ausweisung eines zweiten Nationalparks<br />

vorsieht, sei man auf der Höhe der Zeit und könne<br />

ein weiteres Stück Naturerbe in NRW bewahren.<br />

Über die Errichtung des Nationalparks wird<br />

bereits seit 1991 debattiert. (MKULNV)<br />

Der <strong>Waldbauernverband</strong>, geht davon aus, dass<br />

private Waldflächen von den derzeitigen Überlegungen<br />

nicht berührt werden. In der Vergangenheit<br />

hat der <strong>Waldbauernverband</strong> mehrfach klargestellt,<br />

dass ein Nationalpark keinesfalls gegen<br />

den Willen privater Eigentümer auf privaten<br />

Waldgrundstücken betrieben werden darf. ■<br />

Waldboden – Boden<br />

des Jahres 2011<br />

Der Waldboden ist aufgrund seiner vielfältigen<br />

Aufgaben für Natur und Mensch zum Boden des<br />

Jahres 2011 gewählt worden. „Nur in gesunden<br />

Waldböden können all die Bäume gut wurzeln und<br />

sich ausreichend mit Wasser und Nährstoffen versorgen.<br />

Tragen wir Sorge dazu, dass der oft unsichtbare<br />

Schatz an Waldböden langfristig gesund<br />

bleibt“, sagte Dr. Roland Bono, Präsident der Bodenkundlichen<br />

Gesellschaft der Schweiz BGS-SSP<br />

Der Waldboden erbringt unbezahlbare Leistungen<br />

für eine gesunde und ökologisch funktionsfähige<br />

Umwelt. So ist er Wasserspeicher und –<br />

filter für Trinkwasser, die in ihm lebenden<br />

Mikroorganismen bauen riesige Mengen an Blättern<br />

und Holz ab, er ist ein CO 2 -Speicher und ein<br />

Lebensraum mit großer Biodiversität.<br />

Die aus Luftfremdstoffen gebildeten und mit<br />

den Niederschlägen in den Boden eingetragenen<br />

Säuren überfordern zunehmend die Pufferkapazität<br />

vieler Waldböden. Dies beschleunigt den<br />

natürlichen Versauerungsprozess, die Bodenfruchtbarkeit<br />

nimmt schleichend ab und letztlich<br />

verschlechtern sich die Lebensbedingungen<br />

für Wurzeln und Bodentiere. Hinzu kommt, dass<br />

gelegentlich unsachgemäß eingesetzte Maschinen<br />

bei der Holzernte das Hohlraumsystem der<br />

Waldböden schädigen können. (BGS-SSP) ■<br />

Wirtschaftsmotor:<br />

Stoffliche<br />

Biomassenutzung<br />

Biobasierte Werkstoffe, Bioraffinerien oder<br />

auch der Arzneipflanzenanbau – Deutschland ist<br />

weltweit Spitzenreiter bei der stofflichen Nutzung<br />

nachwachsender Rohstoffe. Im Rahmen eines<br />

Projekttages des Bundesministeriums für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

(BMELV) stellten Wissenschaftler und Unternehmer<br />

am 15. Dezember in Berlin vielversprechende<br />

Beispiele der stofflichen Nutzung nachwachsender<br />

Rohstoffe aus Forschung und Praxis vor.<br />

Schwerpunkte waren Werk- und Wertstoffe,<br />

Technologien zur Bioraffinerie und pflanzliche<br />

Arzneimittel. Anwesend waren rund 190 Experten<br />

in der Vertretung des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern. Fast 250 Projekte zur stofflichen<br />

Nutzung von Biomasse werden dabei mit einem<br />

Fördermittelvolumen von insgesamt 65 Millionen<br />

Euro durch das BMELV unterstützt.<br />

Im vergangenen Jahr war mit dem „Aktionsplan<br />

der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung nachwachsender<br />

Rohstoffe“ unter Federführung des<br />

BMELV ein umfassendes Konzept vorgelegt worden.<br />

Das BMELV will den zur Umsetzung des Aktionsplans<br />

notwendigen Dialog mit Wirtschaft und Wissenschaft<br />

weiter intensivieren. (BMELV) ■<br />

Mitteilungen<br />

Arbeitshilfe<br />

Strahlwirkungs- und<br />

Trittsteinkonzept<br />

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,<br />

Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz<br />

(MKULNV) des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> hat<br />

mit Erlass vom 26.11.2010 gegenüber den Bezirksregierungen<br />

und dem LANUV erläutert, in<br />

welcher Form zukünftig der zugleich mitübersandte<br />

Entwurf einer Arbeitshilfe zum Strahlwirkungs-<br />

und Trittsteinkonzept umgesetzt werden<br />

soll.<br />

Wichtig ist, dass das MKULNV NRW grundsätzlich<br />

zwei Herangehensweisen – „vorschlagsbasiert“<br />

und „planungsbasiert“ – in der Umsetzungsplanung<br />

zulässt. Hierdurch sollte auch<br />

weiterhin eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen<br />

vorgeschlagen werden, von denen durchaus eine<br />

gleichermaßen günstige Wirkung wie planungsbasierte<br />

Maßnahmen zu erwarten sind.<br />

(W/061/2010 – M) ■<br />

Axel Krähenbrink<br />

verabschiedet<br />

Dank und Anerkennung sprach der Vorsitzende<br />

des <strong>Waldbauernverband</strong>es, Dr. Philipp Freiherr<br />

Heereman, Axel Krähenbrink anlässlich seiner<br />

Verabschiedung Ende Dezember aus. Axel Krähenbrink<br />

hat in Vertretung von Heidrun Buß-<br />

Schöne, die sich von Januar bis Oktober 2010 in<br />

Erziehungszeit befand, die Geschäfte des <strong>Waldbauernverband</strong>es<br />

geführt. Krähenbrink startete<br />

in einer personell schwierigen Umbruchphase<br />

und hat insbesondere die Umsetzung der Strukturreform<br />

des <strong>Waldbauernverband</strong>es zu einem<br />

guten und erfolgreichen Ende geführt. „Hierfür<br />

hat sich Herr Krähenbrink Respekt und Anerkennung<br />

über den <strong>Waldbauernverband</strong> hinaus erworben“,<br />

so der Vorsitzende.<br />

Das zeigt sich auch darin, dass Axel Krähenbrink<br />

bereits nahtlos weiterengagiert wurde: Seit<br />

Januar dieses Jahre leitet er die Geschäfte der<br />

German Softwood Network GmbH, einer Allianz<br />

aus neun Sägewerken, Holzbauern und Fassadenbauern<br />

mit Sitz in Meschede. (WBV) ■<br />

Waldbauernlehrgänge 2011 – Much und Lüdinghausen<br />

In diesem Jahr veranstaltet der <strong>Waldbauernverband</strong><br />

gleich zwei Lehrgänge zur Fort- und<br />

Weiterbildung von Waldbesitzern und FBG-Vorständen.<br />

Schwerpunkte werden sein: Forstpolitik,<br />

Holzvermarktung, die Verwaltungsvorschriften<br />

zum Arten- und Habitatschutz und Förderung.<br />

Beim Lehrgang in Much am 15. und 16. März<br />

wird darüber hinaus Hans Baur, Geschäftsführer<br />

des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, die Baye-<br />

rische Privatwaldbewirtschaftung erläutern. Der<br />

Lehrgang in Lüdinghausen am 5. und 6. April<br />

wird zusätzlich das Thema Steuern bei Forstbetriebsgemeinschaften<br />

erläutern und eine Exkursion<br />

zum Renaturierungsgebiet Olfen anbieten.<br />

Anmeldeschluss sind der 4. bzw. der<br />

25. März. Nähere Informationen sind erhältlich<br />

von der Geschäftsstelle des WBV und sind<br />

ebenso auf der Homepage abrufbar unter<br />

www.waldbauernverband.de. (WBV) ■<br />

17


Die Waldbauern in NRW<br />

18<br />

Mitteilungen<br />

Konkurrenz belebt<br />

das Förstergeschäft<br />

In den Wäldern des Sauerlandes wachsen<br />

nicht nur Weihnachtsbäume, sondern auch neue<br />

Ideen. Der freiberufliche Diplom-Forstingenieur<br />

Michael Sommer formuliert es so: „Die Waldbesitzer<br />

nehmen ihr Schicksal selbst in die<br />

Hand.“<br />

Selbstständige Förster – wie geht denn das?<br />

Sind die nicht bei der Forstbehörde, beziehungsweise<br />

dem Landesbetrieb Wald und Holz angestellt?<br />

Die meisten schon. Sie betreuen die landeseigenen<br />

Wälder und die vieler kleiner privater<br />

Waldbesitzer. Aber große Waldbesitzer und Kommunen<br />

haben immer schon eigenes Personal<br />

beschäftigt – fest angestellt oder per Dienstleistungsvertrag.<br />

Michael Sommer aus Wenden arbeitet<br />

seit acht Jahren so. Aber in diesem Jahr<br />

hat sich etwas geändert: Nun kümmert er sich<br />

auch um die Belange kleiner Waldbesitzer. Seit<br />

Juli etwa um die der Forstbetriebsgemeinschaft<br />

(FBG) Husten.<br />

Deren Vorsitzender Thorsten Reuber ist auch<br />

Geschäftsführer der Forstwirtschaftlichen Vereinigung<br />

(FV) Olpe, einer von dreien im Sauerland,<br />

und kann erklären, was sich in den letzten<br />

Jahren geändert hat. Dabei geht er zurück bis in<br />

die 60er/70er Jahre. Da wurden die Waldbesitzer,<br />

denen in NRW durchschnittlich 5 bis 10 ha<br />

gehören, angeregt, sich in den FBGen zusammenzuschließen.<br />

Bis dahin hatte sich jeder allein<br />

oder gar nicht um seinen Wald gekümmert.<br />

Gemeinsam konnte die Holzwirtschaft nun professioneller<br />

angegangen werden – in Zusammenarbeit<br />

mit der Landesforstverwaltung (seit 2005:<br />

Landesbetrieb), mit der die FBGen Beförsterungsverträge<br />

abschlossen. Auf den einzelnen<br />

Waldbesitzer kommt dabei nur ein Bruchteil der<br />

tatsächlich entstehenden Kosten zu: Er zahlt<br />

weniger als 10 Euro pro Hektar und Jahr.<br />

Das ist einerseits bequem, andererseits aber<br />

für das Land NRW ziemlich teuer. Die Verschlankung<br />

der Forstverwaltung wurde von Bärbel<br />

Höhn (Grüne) begonnen, Eckhard Uhlenberg<br />

(CDU) vorangetrieben und wird von Johannes<br />

Remmel (Grüne) fortgesetzt. Dazu kamen Beschwerden<br />

über zu wenig Wettbewerb. Lange<br />

Anzeige<br />

Erfahrenes Planungsbüro<br />

für Windkraftanlagen sucht<br />

Kyrill-geschädigte<br />

Hochplateaus<br />

im gesamten Sauerland und Umgebung.<br />

Größe ca. 40 – 200 ha. Aufgeforstet und<br />

noch nicht aufgeforstete Grundstücke.<br />

Bei Eignung werden wir sofort mit der<br />

jeweiligen Gemeinde Kontakt aufnehmen.<br />

Kontakt bitte über die Mobil-Nr.<br />

0163 - 2 15 52 92<br />

Januar/Februar 2011<br />

hat der Landesbetrieb das Holz alleine verkauft,<br />

was auf kartellrechtliche Bedenken stieß. So<br />

entstand 2009 das Pilotprojekt der privaten<br />

Holzvermarktung: Die drei FVen im Sauerland<br />

haben dazu eine eigene Gesellschaft gegründet.<br />

Im Bereich Olpe beteiligen sich 16 der 24 FBGen<br />

mit 14 000 von 20 000 ha Wald – eine Modellregion.<br />

Und in diesem Jahr startete das zweite Pilotprojekt:<br />

Eigenständige Beförsterung: Die FBGen<br />

können sich selbst einen Förster suchen – zum<br />

Beispiel Michael Sommer – , der direkt mit ihnen<br />

abrechnet. Doch 80 Prozent der Dienstleistungskosten<br />

bekommen sie vom Land zurückerstattet.<br />

Fünf Betriebsgemeinschaften mit 500 Waldbesitzern<br />

und 5550 ha machen bisher mit. Finanziell<br />

ändert sich für sie nicht viel – bis zum Ende des<br />

Pilotprojekts 2012. Wie es dann, nach Auswertung<br />

des Versuchs, weitergeht, wissen weder<br />

Reuber noch Sommer. Aber beide könnten sich<br />

vorstellen, dass die Gebühren für die Landesbetriebsförster<br />

allmählich steigen, während die<br />

Zuschüsse für die freiberuflichen Förster allmählich<br />

sinken.<br />

Für die Waldbauern dürfte es so oder so teurer<br />

werden. Aber vielleicht auch besser. „Konkurrenz<br />

nützt allen“, ist Sommer überzeugt. „Der Förster<br />

muss sich strecken, muss aktiv auf die Waldbesitzer<br />

zugehen, ihnen Vorschläge machen,<br />

herausfinden, was sie überhaupt wollen.“ Bisher<br />

gebe es keinen Markt für Forstdienstleistungen,<br />

bedauert Michael Sommer. Der könne nun, dank<br />

des in Deutschland einzigartigen Pilotprojekts,<br />

wachsen. Dicht neben den Weihnachtsbäumen.<br />

(Harald Ries) ■<br />

Massive<br />

Wasserentnahme<br />

Die Wasserentnahme unter Wald stand am<br />

24.11.2010 im Fokus der Tagung „Waldwasser 2“<br />

in Hannover. Dabei wurde deutlich, dass öffentliche<br />

und private Waldbesitzer für das Ökosystem<br />

Wald durch steigende Wasserentnahmen gravierende<br />

Nachteile befürchten müssen. So seien in<br />

der Nähe von großen Städten, Kraft- und Wasserwerken<br />

sowie Industriebetrieben mit wasserintensiver<br />

Produktion bereits Trockenschäden und<br />

Zuwachsverluste an Waldbäumen bis hin zum Absterben<br />

ganzer Wälder und eine Veränderung der<br />

Artenzusammensetzung im Wald beobachtet<br />

worden. Während die Waldbesitzer die Schäden<br />

davontragen, dienten „unentgeltliche Grundwasserentnahmen<br />

in großem Stil der Gewinnmaximierung<br />

der Wasserversorger“, erläuterte Franz<br />

Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes<br />

Sachsen-Anhalt. Als Negativbeispiel<br />

wurden die Hamburger Wasserwerke genannt,<br />

die jährlich rund 20 Mio. m³ Trinkwasser<br />

unter der Nordheide abpumpen und dieses gewinnbringend<br />

verkaufen, unter anderem an einen<br />

der weltgrößten Getränkehersteller. Initiiert<br />

hatten die Tagung die Waldbesitzerverbände Niedersachsen<br />

und Sachsen-Anhalt.<br />

Mark von Busse<br />

zum DFWR<br />

Der bisherige Leiter des Geschäftsbereichs<br />

Forstwirtschaft der Landwirtschaftskammer<br />

Niedersachsen, Leitender Forstdirektor Mark<br />

von Busse, ist seit dem 1. Januar Mitglied der<br />

Geschäftsleitung im Deutschen Forstwirtschaftsrat.<br />

Als hervorragender Netzwerker sei<br />

er für die Aufgaben in Berlin bestens geeignet,<br />

sagte der Präsident des DFWR, Georg<br />

Schirmbeck MdB. (DFWR) ■<br />

Forderungen des Waldbesitzes:<br />

1. Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten<br />

bei Wassernutzungen. Konsequente<br />

Umsetzung des „Poluters-Pays-Principle“ (Verursacher-/Verschmutzerprinzip)<br />

bei der Kostenzurechnung<br />

gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie.<br />

2. Eine vollständige Zweckbindung des Wasserentnahmegeldes<br />

für das jeweilige Wasserentnahmegebiet.<br />

3. Neudefinition der Wasserdienstleistungen und<br />

Erschwernisausgleichszahlungen sowie die Honorierung<br />

durch die Wasserentnahmegebühr.<br />

4. Einführung und Umsetzung eines gesetzlichen<br />

Vorteilsmaßstabes für Waldflächen.<br />

5. Herstellung von Transparenz bei Festlegung<br />

der Abgaben an Wasser- und Bodenverbände und<br />

Herbeiführung eines angemessenen Mitbestimmungsrechts<br />

der Grundeigentümer.<br />

6. Überprüfung der Zuschüsse und Kostenstruktur<br />

der Wasser- und Bodenverbände nach Effizienz-<br />

und Effektivitätskriterien durch den Landesrechnungshof.<br />

(WBV S-A/WBV Nds/hzbl) ■<br />

Leistungen multifunktionaler<br />

Forstwirtschaft<br />

Das Bundeskabinett beschloss den vom Bundesumweltministerium<br />

vorgelegten ersten Indikatorenbericht<br />

zur Nationalen Strategie zur biologischen<br />

Vielfalt. Im Kapitel „Nachhaltige<br />

Forstwirtschaft“ wird erklärt, dass die biologische<br />

Vielfalt in den Wäldern durch umwelt- und<br />

naturverträgliche Forstwirtschaft zu erhalten<br />

und zu fördern sei. Es wird anerkannt, dass<br />

Waldbesitzer und Forstleute die Vorteile naturnaher<br />

Forstwirtschaft aus eigener Überzeugung<br />

praktizieren. Die Zertifizierung nachhaltiger<br />

Forstwirtschaft wird dabei als wichtiges Instrument<br />

der unabhängigen Kontrollen und Dokumentation<br />

gesehen. Der Bericht bestätigt die<br />

positiven Trends der Waldbewirtschaftung in den<br />

letzten Jahren und hebt in Bezug auf die Zertifizierung<br />

hervor, dass die gesteckte Zielmarke von<br />

80 Prozent zertifizierter Waldfläche mit ca.<br />

73 Prozent bereits nahezu erreicht sei. In Europa<br />

ist nur etwa die Hälfte der Waldfläche zertifiziert,<br />

weltweit sind es nicht einmal 10 %.<br />

(DFWR) ■


Wind<br />

und Wald<br />

Mitteilungen<br />

Mitteilungen<br />

Ökonomische Folgen des Eschensterbens?<br />

Nach dem Ulmen- grassiert nun auch ein<br />

Eschensterben in Mitteleuropa. Seit Mitte der<br />

1990er Jahre hat sich der dafür verantwortliche<br />

Pilz Chalara fraxinea vom Baltikum und von<br />

Skandinavien bis nach Frankreich ausgebreitet,<br />

in Deutschland ist insbesondere auch Mecklenburg-Vorpommern<br />

betroffen. Das Eschensterben<br />

wird aus biologischer und waldbaulicher Sicht<br />

sowie aus Gründen der Biodiversität zunehmend<br />

zu einem Problem, zumal momentan keine Gegenmittel<br />

bekannt sind. Bislang war der Anbau<br />

der Esche fast ausschließlich auf die Erzeugung<br />

von Starkholz mit hoher Wertschöpfung ausgerichtet.<br />

Für die jetzt zwangsweise anfallenden<br />

Schwachholzsortimente existieren keine hochwertigen<br />

stofflichen Verwertungsmöglichkeiten.<br />

Hinzu kommt, dass diese Sortimente häufig<br />

auf sensiblen Nass-Standorten anfallen, die<br />

nicht oder kaum befahrbar sind. Um zumindest<br />

die ökonomischen Folgen einzudämmen, startet<br />

nun ein interdisziplinäres Verbundvorhaben<br />

der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern zu-<br />

Vorsitzender WBV<br />

Baron Heereman, Vorsitzender<br />

Waldgenossenschaft Marwedel,<br />

stellvertretender Vorsitzender WBV<br />

Funke, stellvertretender Vorsitzender<br />

Waldgenossenschaft Scheib,<br />

stellvertretender Vorsitzender WBV<br />

Hardt, Geschäftsführer<br />

Bürgerwindpark Hilchenbach Pulte<br />

sammen mit dem<br />

Fraunhofer Institut<br />

für Holzforschung<br />

(WKI)<br />

und dem Kuratorium<br />

für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF).<br />

Projektziel ist die Entwicklung von Optionen,<br />

die es Waldbesitzern und der Holzindustrie ermöglichen,<br />

die vorgeschädigten Bäume trotz<br />

des Qualitätsverlustes noch wirtschaftlich zu<br />

nutzen. Das Projekt wird vom Bundesministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

(BMELV) über die Fachagentur Nachwachsende<br />

Rohstoffe (FNR) als Projektträger<br />

gefördert. Weitere Informationen siehe www.<br />

fnr.de Projekte & Förderung Förderkennzeichen<br />

22007410, 22010910 und 22011010. (fnr) ■<br />

Der Vorstand des <strong>Waldbauernverband</strong>es NRW<br />

besuchte am 11. Januar 2011 den ‚Hilchenbacher<br />

Windwanderweg‘, auf Einladung der Be-<br />

Anmeldung<br />

Forstliches Bildungszentrum für<br />

Waldarbeit und Forsttechnik NRW<br />

treiber. In Hilchenbach wurde vor 10 Jahren Alter Holzweg 93, 59755 Arnsberg;<br />

auf den Flächen der Haubergsgenossenschaf- Telefon 0 29 31 / 78 66 - 300,<br />

ten ‚Heinze Hauberg‘ und ‚Hadern‘ , der Öf- Telefax 0 29 31 / 78 66 - 333;<br />

fentlichkeit die Errichtung eines Bürgerwind- E-Mail forstliches-bildungszentrum@<br />

parks vorgestellt. Am 19. März 2009 konnte<br />

wald-und-holz.nrw.de<br />

die Inbetriebnahme abgeschlossen werden. www.forstliches-bildungszentrum.nrw.de<br />

Ein Bürgerwindpark entspricht in idealer<br />

Form dem Gedanken des Haubergs. Praktiziert<br />

Pflanzverfahren<br />

wird die regionale Energiegewinnung auf Leitung Andreas Ernst (Forstliches Bildungs-<br />

überwiegend gemeinschaftlichen Flächen, wozentrum für Wald arbeit und Forsttechnik NRW)<br />

bei die Gewinne den Miteigentümern zukom- Veranstaltungsort Im Betrieb des Kunden<br />

men.<br />

Seminargebühr Auf Anfrage<br />

Die gesamte Energieleistung des Windparks Termin Auf Anfrage Dauer: 1 Tag<br />

beträgt 10 MW, es sollen jährlich 23,5 Mio<br />

kWh Strom produziert werden. Die Bürgernähe<br />

wird durch einen 4,5 km langen Rundwander-<br />

Forstlicher Einsatz<br />

von Freischneidegeräten<br />

weg gefördert, wobei an jeder der 5 Windanla- Leitung Anton Wilhelm (Forstliches<br />

gen eine Infostation zum Thema Windkraft Bildungszentrum für Wald arbeit und<br />

angelegt ist. (WBV) ■ Forsttechnik NRW)<br />

Veranstaltungsort Im Betrieb des Kunden<br />

Die Waldbauern in NRW Januar/Februar 2011 Seminargebühr auf Anfrage<br />

20<br />

Termin Auf Anfrage Dauer: 1 Tag<br />

<strong>Waldbauernverband</strong> <strong>Nordrhein</strong> <strong>Westfalen</strong> e.V. · Kappeler Straße 227 · 40599 Düsseldorf<br />

PVSt DP AG Entgelt bezahlt<br />

Zu guter Letzt<br />

Die D Zukunft hat viele Namen:<br />

Für Schwache ist sie das Unerreichbare,<br />

für die Furchtsamen das Unbekannte, nbbek<br />

für die Mutigen die Chance. Victor Hugo<br />

Veranstaltungen<br />

Anmeldung<br />

Landesbetrieb Wald und Holz NRW<br />

Forstliche Fortbildung<br />

Telefon 0 52 59 / 98 65 - 53<br />

Telefax 0 52 59 / 98 65 - 45<br />

E-Mail forstliche-fortbildung@<br />

wald-und-holz.nrw.de<br />

Naturnahe Buchenrein- und<br />

Mischbestände<br />

Leitung Dr. Bertram Leder Kay Boenig Manfred<br />

Gertz Landesbetrieb Wald und Holz NRW<br />

Veranstaltungsort Lehr- und Versuchsforstamt<br />

Arnsberger Wald<br />

Termin 6. April 2011<br />

Anmeldeschluss 18. Februar 2011<br />

Holzpraxis-Seminar<br />

Leitung Heinz Moering, Reinhold Schäfer<br />

(Holzfachschule Bad Wildungen e.V.)<br />

Veranstaltungsort Holzfachschule Bad<br />

Wildungen, Bad Wildungen<br />

Termin 12. bis 13. April 2011<br />

Anmeldeschluss 21. Februar 2011<br />

Elsbeere<br />

Leitung Dr. Bertram Leder, Horst-K. Dengel<br />

(Landesbetrieb Wald und Holz NRW),<br />

Prof. Dr. Wedig Kausch-Blecken von Schmeling<br />

Veranstaltungsort Regionalforstamt<br />

Hocheifel-Zülpicher Börde<br />

Termin 12. Mai 2011<br />

Anmeldeschluss 11. März 2011<br />

Weiserpflanzen und standortgerechte<br />

Baumartenwahl<br />

Leitung Dr. Norbert Asche (Landesbetrieb Wald<br />

und Holz NRW), Dr. Andreas Neitzke (LANUV)<br />

Termin 17. Mai 2011<br />

Anmeldeschluss 17. März 2011<br />

Professionalisierung von Vorstands-<br />

und Geschäftsführertätigkeiten in<br />

forstlichen Zusammenschlüssen<br />

Veranstaltungsort<br />

Lehr- und Versuchsforstamt Arnsberger Wald<br />

Termin 25. Mai und 6. Oktober 2011<br />

(Einführung und Vertiefung)<br />

Anmeldeschluss 25. März 2011<br />

Diese Veranstaltung ist abgestimmt mit dem<br />

WBV. Die Teilnehmer werden schwerpunktmäßig<br />

in verbandsrechtlichen Fragen,<br />

Steuerfragen, Kooperationsfragen und<br />

im Projektmanagement geschult.

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