TÜV NORD Umweltschutz - Gemeinde Wardenburg
TÜV NORD Umweltschutz - Gemeinde Wardenburg
TÜV NORD Umweltschutz - Gemeinde Wardenburg
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<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />
Stellungnahme zur Frage möglicher Belästigungen<br />
durch Lichtimmissionen<br />
<strong>TÜV</strong>-Auftrags-Nr. 8000636038 / 111UPB161<br />
Auftraggeber: SV Tungeln<br />
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong> GmbH & Co. KG<br />
Große Bahnstraße 31 • 22525 Hamburg • Tel.: 040/8557-2891<br />
Fax: 040/8557-2116 • e-mail: ASchlichting@tuev-nord.de<br />
111UBP161-SV-Tungeln_Licht.docx<br />
Herr Harald Peter<br />
Bussardweg 8<br />
26203 <strong>Wardenburg</strong><br />
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Gerhard Puhlmann<br />
Berichtsumfang: 9 Seiten<br />
<strong>Umweltschutz</strong><br />
26.10.2011<br />
TNU-HH /Pu
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite:<br />
1 Auftrag ................................................................................................................ 3<br />
2 Örtliche Verhältnisse ........................................................................................... 3<br />
3 Beuteilungsgrundlage für Lichtimmissionen ........................................................ 5<br />
3.1 Raumaufhellung ............................................................................................................ 5<br />
3.2 Blendung ....................................................................................................................... 6<br />
4 Empfehlung und Einschätzung hinsichtlich möglicher Belästigungen durch<br />
Lichtimmissionen ................................................................................................. 8<br />
5 Unterlagen........................................................................................................... 9<br />
Auftraggeber: SV Tunneln Seite 2 von 9<br />
<strong>TÜV</strong>-Auftrags-Nr.: 8000636038 / 111UBP161
1 Auftrag<br />
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
Der Sportverein Tungeln beabsichtigt, seine Sportanlage am Standort Hundsmühlen,<br />
Achtermeerer Straße zu erweitern und zu erneuern. Der Standort in Hundsmühlen soll so<br />
umgebaut und erweitert werden, so dass zukünftig 2 Standardplätze und ein kleinerer Trai-<br />
ningsplatz genutzt werden können.<br />
Im Vorfeld der Umbauplanung für die Beleuchtung eines der Fußball-Rasenspielfelder be-<br />
treibt die <strong>Gemeinde</strong> die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79.<br />
Vor diesem Hintergrund beauftragte uns der SV Tungeln mit einer Stellungnahme zur Frage<br />
möglicher Belästigungen durch Lichtimmissionen /1/.<br />
2 Örtliche Verhältnisse<br />
Bei den an der Achternmweerer Straße geplanten Sportplätzen handelt es sich um einen<br />
Trainingsplatz und zwei Fußball-Rasenspielfelder. Das mittlere Spielfeld soll mit acht Flut-<br />
lichtstrahlern an sechs Masten ausgerüstet werden, wobei die Masten an der Mittellinie je-<br />
weils zwei Strahler tragen. Für die Ausleuchtung des benachbarten Traininsgplatzes wird<br />
angedacht, an den beiden Masten mit gemeinsamer Spielfeldgrenze Strahler zu installieren,<br />
die auch eine rückwärtige Abstrahlung aufweisen. Alternativ wird die Installation separater<br />
Strahler nicht ausgeschlossen. Die technischen Details der Beleuchtungsanlagen sind noch<br />
nicht festgelegt.<br />
Der Trainings- und Spielbetrieb findet abends nicht nach 22 Uhr statt.<br />
Im Umfeld befinden sich Wohnhäuser. Ihre Lage ist aus Abbildung 1 auf Seite 4 ersichtlich.<br />
Den kürzesten Abstand zum nächstgelegenen Lichtmast weist mit 40 m das Haus<br />
Achternmeerer Straße Nr. 21 (vgl. Abbildung 1 „IO 09“) auf. Der Abstand des Hauses Solda-<br />
tenweg Nr. 23 (vgl. Abbildung 1 „IO 08“) zum nächstgelegenen Lichtmast beträgt ca. 90 m.<br />
Diese Häuser liegen bauleitplanerisch im Außenbereich.<br />
Die Abstände aller anderen Häuser sind mit mehr als 180 m deutlich größer. Die mit „IO 01“<br />
bis „IO 06“ gekennzeichneten Wohnhäuser liegen bauleitplanerisch in einem Allgemeinen<br />
Wohngebiet (WA).<br />
Auftraggeber: SV Tunneln Seite 3 von 9<br />
<strong>TÜV</strong>-Auftrags-Nr.: 8000636038 / 111UBP161
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
Abbildung 1: Lageplan mit Kennzeichnung von Lichtmasten und Wohnhäusern /2/<br />
geplante Position von Lichtmasten<br />
Auftraggeber: SV Tunneln Seite 4 von 9<br />
<strong>TÜV</strong>-Auftrags-Nr.: 8000636038 / 111UBP161
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
3 Beuteilungsgrundlage für Lichtimmissionen<br />
Lichtimmissionen gehören nach § 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG ) /3/ zu den<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie „nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind,<br />
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für<br />
die Nachbarschaft herbeizuführen“. Die im Immissionsschutz auftretenden Lichteinwirkungen<br />
bewegen sich im Bereich der Belästigung und stellen i.d.R. keine Gefahren oder erheblichen<br />
Nachteile dar.<br />
Für den Begriff der erheblichen Belästigung von Lichtimmissionen findet sich eine Konkreti-<br />
sierung in den „Hinweisen zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“ (Licht-<br />
Leitlinie), die der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) herausgegeben hat. /4/ Die<br />
Inhalte der Licht-Leitlinie sind mit Niedersächsischen Runderlass /5/ eingeführt. Die neueste<br />
Veröffentlichung der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft /6/ führt die gleichen Beurtei-<br />
lungsmaßstäbe fort.<br />
Darin sind Immissionsrichtwerte für die Aufhellung des Wohnbereichs durch die Gesamtheit<br />
der Beleuchtungsanlagen und für die störende Blendung durch einzelne Lichtquellen festge-<br />
legt.<br />
Die Aufhellung des Wohnbereichs wird durch die Beleuchtungsstärke beschrieben und kann<br />
messtechnisch direkt bestimmt bzw. berechnet werden.<br />
Die Blendung wird aus der Leuchtdichte der Lichtquelle, der Leuchtdichte des Umfeldes und<br />
dem Raumwinkel der Lichtquelle (jeweils vom Betroffenen aus gesehen) berechnet.<br />
Die nachfolgend beschriebenen Beurteilungsmaßstäbe gelten für zeitlich konstantes, weißes<br />
Licht, das in der Regel mindestens zweimal in der Woche länger als 1 Stunde eingeschaltet<br />
ist.<br />
3.1 Raumaufhellung<br />
Zur Beurteilung der Raumaufhellung ist die mittlere Vertikal-Beleuchtungsstärke E S maßgeb-<br />
lich, die in Lux [lx] gemessen wird. Die durch die zu beurteilende Beleuchtungsanlage auf der<br />
Terrasse bzw. am Fenster hervorgerufene mittlere Vertikal-Beleuchtungsstärke soll die in der<br />
folgenden Tabelle 1 genannten Immissionswerte E V nicht überschreiten.<br />
Aufgrund der Ungenauigkeiten wird in /4/ empfohlen, erst Überschreitungen des Immissi-<br />
onswertes um mindestens 10 % als Anlass für behördliche Anordnungen zu nehmen.<br />
Auftraggeber: SV Tunneln Seite 5 von 9<br />
<strong>TÜV</strong>-Auftrags-Nr.: 8000636038 / 111UBP161
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
Tabelle 1 : Immissions(grenz)werte für die Vertikal-Beleuchtungsstärke E V in [lx]<br />
während der Dunkelstunden /4/<br />
max. Vertikal-Beleuchtungsstärke E V<br />
Gebietsart bzw. Prägung des<br />
Immissionsortes n. BauNVO /7/ 6:00 und 22:00 Uhr 22:00 und 6:00 Uhr<br />
Kurgebiete, Krankenhäuser,<br />
Pflegeanstalten<br />
Kleinsiedlungsgebiete (§2)<br />
reine Wohngebiete (§ 3)<br />
allgemeine Wohngebiete (§ 4)<br />
besondere Wohngebiete (§ 4a)<br />
Erholungsgebiete (§10)<br />
Dorfgebiete (§ 5)<br />
Mischgebiete (§ 6)<br />
Kerngebiete (§ 7)<br />
Gewerbegebiete (§ 8)<br />
Industriegebiete (§ 9)<br />
3.2 Blendung<br />
1 lx 1 lx<br />
Auftraggeber: SV Tunneln Seite 6 von 9<br />
<strong>TÜV</strong>-Auftrags-Nr.: 8000636038 / 111UBP161<br />
3 lx<br />
1 lx<br />
5 lx 1 lx<br />
15 lx<br />
Der psychologische Eindruck der Blendung hängt nicht nur von der Helligkeit (Leuchtdichte)<br />
der Lichtquelle am Immissionsort ab. Der Eindruck wird mit größer werdendem Raumwinkel<br />
der sichtbaren Lichtquelle gesteigert und auf der anderen Seite mit zunehmender Helligkeit<br />
der unmittelbaren Umgebung im Sichtfeld um die Lichtquelle (Umgebungsleuchtdichte) gemildert.<br />
Zur Beurteilung der Blendung sind daher am Immissionsort zu bestimmen:<br />
• die Leuchtdichte L S der zu beurteilenden Lichtquelle angegeben in Candela je m² [cd/m²],<br />
gemittelt über den zugehörigen Raumwinkel,<br />
• die Umgebungsleuchtdichte L U in [cd/m²] im Winkelbereich ± 10° um die Lichtquelle und<br />
• der Raumwinkel Ω S in Steradiant [sr] der vom Immissionsort aus sichtbaren lichtabstrah-<br />
lenden Leuchtenabmessungen (scheinbare Leuchtengröße).<br />
Als Immissionsrichtwert wird eine maximal tolerable mittlere Leuchtdichte L MAX einer Leuchte<br />
definiert, die erst für jeden untersuchten Standort mit jeweiligen Werten für Raumwinkel und<br />
Umgebungsleuchtdichte berechnet werden muss.<br />
Gemäß /3/ gilt dabei folgende Beziehung:<br />
(4)<br />
L MAX = k √ ( L U / Ω S )<br />
5 lx
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
Es bedeuten: L MAX : maximal tolerable mittlere Leuchtdichte: Immissionsrichtwert<br />
k : Proportionalitätsfaktor zur Festlegung des Immissionswertes<br />
(vgl. Tabelle 1 auf Seite 7)<br />
L U : Umgebungsleuchtdichte in [cd / m²]<br />
Ω S : Raumwinkel der scheinbaren Leuchtengröße in [sr]<br />
Die mittlere Leuchtdichte der zu beurteilenden Lichtquelle soll den nach Gleichung (4) berechneten<br />
Immissionsrichtwert (L MAX) nicht überschreiten. Voraussetzung ist dabei, dass bei<br />
üblicher Nutzung des betroffenen Ortes im Wohnbereich der Blick zur Blendquelle hin möglich<br />
ist.<br />
Aufgrund der Ungenauigkeiten wird in /4/ empfohlen, erst Überschreitungen des Immissionswertes<br />
um mindestens 40 % als Anlass für behördliche Anordnungen zu nehmen.<br />
Tabelle 2: Proportionalitätsfaktoren k zur Festlegung der maximal zulässigen mittleren<br />
Leuchtdichte während der Dunkelstunden /4/<br />
Gebietsart bzw. Prägung des<br />
Immissionsortes n. BauNVO /7/<br />
Proportionalitätsfaktor k<br />
6:00 bis 20:00 Uhr 20:00 bis 22:00 Uhr 22:00 und 6:00 Uhr<br />
Kurgebiete, Krankenhäuser,<br />
Pflegeanstalten 32 32 32<br />
Kleinsiedlungsgebiete (§2)<br />
reine Wohngebiete (§ 3)<br />
allgemeine Wohngebiete (§ 4)<br />
besondere Wohngebiete (§ 4a)<br />
Erholungsgebiete (§10)<br />
Dorfgebiete (§ 5)<br />
Mischgebiete (§ 6) 160 160 32<br />
Kerngebiete (§ 7)<br />
Gewerbegebiete (§ 8)<br />
Industriegebiete (§ 9)<br />
96<br />
--<br />
Auftraggeber: SV Tunneln Seite 7 von 9<br />
<strong>TÜV</strong>-Auftrags-Nr.: 8000636038 / 111UBP161<br />
64<br />
--<br />
32<br />
160
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
4 Empfehlung und Einschätzung hinsichtlich möglicher Belästigungen<br />
durch Lichtimmissionen<br />
Generell sind bei ungünstiger Bauart und Ausrichtung der Strahler in einem Abstand bis zu<br />
200 m um Flutlichtanlagen von Sportplätzen erhebliche Belästigungen durch Licht-Immis-<br />
sionen nicht auszuschließen. Bei Einsatz von Planflächenstrahlern mit extrem asymmetri-<br />
scher Lichtstärkeverteilung lässt sich der Bereich jedoch deutlich reduzieren.<br />
Im vorliegenden Fall ist aus gutachterlicher Sicht zu erwarten, dass mit Planflächenstrahlern<br />
mit extrem asymmetrischer Lichtstärkeverteilung die Kriterien für Blendung und Aufhellung<br />
an den Wohnhäusern nördlich, nordöstlich und westlich (vgl. IO 01 bis IO 07 in Abbildung 1)<br />
eingehalten werden. Hinsichtlich der Neigung der Strahler ist eine horizontale Ausrichtung<br />
anzustreben.<br />
Für die Häuser Soldatenweg Nr. 23 (vgl. Abbildung 1 „IO8“) und Achternmeerer Straße Nr.<br />
21 (vgl. Abbildung 1 „IO9“) kann die vorgenannte Aussage nicht ohne weiteres getroffen<br />
werden. Möglicherweise wird die Anforderung an die Blendung durch einzelne Strahler über-<br />
schritten.<br />
Es wird empfohlen, im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens anhand von lichttechnischen<br />
Berechnungen den Nachweis zu führen, dass mit den gewählten Beleuchtungsanlagen die<br />
im Abschnitt 3 beschriebenen Anforderungen der Licht-Leitlinie für Aufhellung und Blendung<br />
erfüllt werden.<br />
Sollte sich mit der gewählten technischen Ausführung der rechnerische Nachweis der Ver-<br />
meidung der Blendung nicht für alle Leuchten erbringen lassen, können die tatsächlichen<br />
Verhältnisse nach Inbetriebnahme durch photometrische Messungen überprüft werden. Er-<br />
geben auch die Messungen eine Überschreitung des maßgeblichen Immissionswertes, kön-<br />
nen aus gutachterlicher Sicht die o.g. Anforderungen mit dem Einsatz von Blendrahmen er-<br />
reicht werden.<br />
Dipl.-Ing. Gerhard Puhlmann<br />
Sachverständiger der<br />
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong> GmbH & Co KG<br />
Auftraggeber: SV Tunneln Seite 8 von 9<br />
<strong>TÜV</strong>-Auftrags-Nr.: 8000636038 / 111UBP161
5 Unterlagen<br />
/1/ Email von Harald Peter vom 20.10.2011<br />
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
/2/ Schalltechnische Untersuchung zur Erweiterung und Erneuerung der Sportanlage des<br />
Sportvereins Tungeln am Standort im Ortsteil Hundsmühlen,<br />
<strong>TÜV</strong> <strong>NORD</strong> <strong>Umweltschutz</strong> GmbH & Co KG, Bericht Nr. 8000634492/111UBS114<br />
/3/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -<br />
BImSchG) vom 14.05.1990 zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.1.2004<br />
/4/ Länderausschuss für Immissionsschutz „Hinweise zur Messung und Beurteilung von<br />
Lichtimmissionen“ Erich-Schmidt-Verlag, Berlin, 2000<br />
/5/ Für die Beurteilung ist die Licht-Leitlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen<br />
des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 12. Mai 2000 )in Niedersachsen<br />
per Ersass des MU vom 25. August 2000 Az: 305-40503/1 eingeführt) zugrunde<br />
zu legen.<br />
/6/ Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e.V. (LiTG), Fachgebet Außenbeleuchtung<br />
Empfehlungen für die Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen künstlicher<br />
Lichtquellen”, Publikation Nr. 12.3, Berlin, 2011<br />
/7/ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -<br />
BauNVO) in der Neufassung vom 23.01.1990<br />
Auftraggeber: SV Tunneln Seite 9 von 9<br />
<strong>TÜV</strong>-Auftrags-Nr.: 8000636038 / 111UBP161