Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
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GEMEINDE WARDENBURG<br />
Landkreis Oldenburg<br />
STANDORTSTUDIE ZUR<br />
STEUERUNG<br />
VON PRIVILEGIERTEN BIOMASSE-<br />
ANLAGEN<br />
IN DER<br />
GEMEINDE<br />
WARDENBURG<br />
Entwurf Stand: Dezember 2012<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Str. 86 - 26180 Rastede<br />
Tel.: 04402 - 911630 - Fax: 04402 - 911640<br />
E-mail: info@diekmann-mosebach.de<br />
www.diekmann-mosebach.de
GEMEINDE WARDENBURG<br />
Landkreis Oldenburg<br />
STANDORTSTUDIE ZUR<br />
STEUERUNG<br />
VON PRIVILEGIERTEN BIOMASSE-<br />
ANLAGEN<br />
IN DER<br />
GEMEINDE<br />
WARDENBURG<br />
Auftraggeber:<br />
Planverfasser:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />
Friedrichstraße 16<br />
26203 <strong>Wardenburg</strong><br />
Diekmann<br />
Mosebach<br />
Regionalplanung<br />
Stadt- und Landschaftsplanung<br />
Entwicklungs- und Projektmanagement<br />
Oldenburger Straße 86 - 26180 Rastede<br />
Telefon (0 44 02) 9116-30<br />
Telefax (0 44 02) 9116-40<br />
www.diekmann-mosebach.de<br />
E-mail: info@diekmann-mosebach.de<br />
Entwurf Dezember 2012<br />
&
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> I<br />
INHALTSÜBERSICHT<br />
1.0 VERANLASSUNG UND PLANUNGSAUFGABE 4<br />
2.0 VORGEHENSWEISE 5<br />
3.0 RAHMENBEDINGUNGEN 7<br />
3.1 Rechtliche Grundlagen – Zulässigkeit 7<br />
3.2 Technische Rahmenbedingungen – Anlagentypus 8<br />
4.0 AUSWIRKUNGEN VON BIOMASSEANLAGEN AUF DEN<br />
MENSCHEN UND DIE UMWELT 9<br />
4.1 Auswirkungen auf den Menschen 9<br />
4.2 Auswirkungen auf Natur und Landschaft 10<br />
4.3 Zusammenfassung baubedingter Wirkungen 11<br />
4.1 Zusammenfassung anlagenbedingter Wirkungen 12<br />
4.1 Zusammenfassung betriebsbedingter Wirkungen 13<br />
4.2 Positive Auswirkungen der Biomassenutzung 15<br />
5.0 PLANERISCHE VORGABEN 15<br />
5.1 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 15<br />
5.2 Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Oldenburg 15<br />
5.3 Landschaftsrahmenplan Landkreis Oldenburg / Landschaftsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 17<br />
5.4 Flächennutzungsplan 18<br />
6.0 ERMITTLUNG DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN POTENZIALS FÜR<br />
BIOMASSEANLAGEN 18<br />
6.1 Betriebsstruktur 18<br />
6.2 Flächenbewirtschaftung und Tierhaltung 18<br />
6.3 Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 20<br />
7.0 ERMITTLUNG VON AUSSCHLUSS UND RESTRIKTIONSRÄUMEN 21<br />
7.1 Ausschlussflächen und Mindestabstände im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
<strong>Wardenburg</strong> 21<br />
7.2 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen,<br />
Verkehr, Gewerbe, Industrie, Sondergebiete, Versorgung (Plan 1.1) 24<br />
7.2.1 Besiedelter Bereich, Gewerbe-, Industriegebiete/ Flächen für<br />
Erholungszwecke 25<br />
7.2.2 Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 27<br />
7.2.3 Schienenstrecken 27<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />
II<br />
7.2.4 Gasfernleitungen/ Gasbohrungen 27<br />
7.2.5 Oberirdische Hauptversorgungsleitungen/ unterirdische<br />
Hauptversorgungsleitungen 27<br />
7.2.6 Fernwasserleitung 28<br />
7.2.7 Flächen für Versorgungsanlagen 28<br />
7.3 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige<br />
Bereiche (Plan 2.1 und 2.2) 29<br />
7.3.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) 29<br />
7.3.2 Naturschutzgebiete 29<br />
7.3.3 Landschaftsschutzgebiete 30<br />
7.3.4 Naturdenkmäler 31<br />
7.3.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Wallhecken 31<br />
7.3.6 Gesetzlich geschützte Biotope 31<br />
7.3.7 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft aus dem Flächennutzungsplan 32<br />
7.4 Sonstige Bereiche (Plan 1.2) 32<br />
7.4.1 Waldflächen 32<br />
7.4.2 Gewässer 32<br />
7.4.3 Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet 33<br />
7.4.4 Deich 33<br />
7.4.5 Altablagerungen 34<br />
7.4.6 Bereiche mit natur- und kulturhistorischer Bedeutung/ Denkmalpflege 34<br />
8.0 STANDORTDISKUSSION, STANDORTBESCHREIBUNG UND -<br />
EMPFEHLUNG 35<br />
8.1 Verbleibende Belange ohne Ausschlusswirkung 36<br />
8.1.1 Infrastrukturbelange ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 1.1 und 1.2) 37<br />
8.1.2 Naturschutzfachliche Belange ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 2.2) 38<br />
8.1.3 Belange der Erholung ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 3) 41<br />
8.1.4 Bewertung der Prüfräume aufgrund verbleibender Belange 42<br />
9.0 STANDORTBESCHREIBUNG UND -EMPFEHLUNG 49<br />
10.0 ZUSAMMENFASSUNG 51<br />
11.0 LITERATUR/QUELLEN 52<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />
III<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung 1: Anteile der angebauten Kulturen 2010 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> (Quelle:<br />
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2011) .................................................................................19<br />
Abbildung 2: Maisanbau in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> nach Nutzungsrichtung (Quelle:<br />
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2011) .................................................................................19<br />
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm...................................9<br />
Tab. 2: Baubedingte Wirkfaktoren......................................................................................................12<br />
Tab. 3: Anlagebedingte Wirkfaktoren.................................................................................................13<br />
Tab. 4: Betriebsbedingte Wirkfaktoren...............................................................................................14<br />
Tab. 5: Kriterienkatalog mit Ausschlussflächen und Abstandsregelungen <strong>zur</strong> Ausweisung<br />
von Eignungsflächen für die Nutzung von Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet Wardeburg<br />
....................................................................................................................................................22<br />
Tab. 6: Beschreibung und Bewertung der Prüfräume........................................................................43<br />
ANLAGEN<br />
Anlage 1: Plan 1 bis 6<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 4<br />
1.0 Veranlassung und Planungsaufgabe<br />
Für eine nachhaltige Energieversorgung sowie <strong>zur</strong> Schonung endlicher Ressourcen,<br />
hat sich Deutschland verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien in den nächsten<br />
Jahren deutlich zu steigern (vgl. EEG 2012).<br />
Niedersachsen liegt aktuell mit gut einem Viertel der in Deutschland installierten elektrischen<br />
Leistung von Biomasseanlagen auf Platz eins im Bundesvergleich. In Niedersachsen<br />
waren Ende 2009 insgesamt 876 überwiegend landwirtschaftliche Biomasseanlagen<br />
mit einer Leistung von insgesamt 458 Megawatt in Betrieb. Bis Mitte 2010 befanden<br />
sich weitere 457 Biomasseanlagen im Bau, in der Genehmigungs-<br />
oder Planungsphase.<br />
Wegen der wachsenden Zahl an Biomasseanlagen verschärft sich die Konkurrenz vor<br />
allem in den Veredelungsregionen um die <strong>zur</strong> Verfügung stehenden landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen. In einigen Regionen mit hohem Silomaisanteil treten zudem Konflikte<br />
mit den Zielsetzungen des Boden-, Gewässer-, Natur- und Artenschutzes auf, da<br />
beim Abbau von Mais die gute landwirtschaftliche Praxis ggf. nicht eingehalten wird.<br />
Diesbezüglich haben die Kommunen die Möglichkeit, durch die Darstellung von Konzentrationszonen<br />
bzw. Eignungsräumen von Biomasseanlagen steuernd in den Konflikt<br />
einzugreifen, indem sie positive Standortzuweisungen für privilegierte Anlagen treffen<br />
und mit diesen Eignungsbereichen den Ausschluss dieser Anlagen auf den übrigen<br />
Flächen verbindet. Für nicht privilegierte Anlagen besteht für die <strong>Gemeinde</strong> die allgemeine<br />
planerische <strong>Steuerung</strong>smöglichkeit der Bauleitplanung (vgl. Energiekonzept<br />
Niedersachsen 2012).<br />
In der ländlich geprägten <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> ist aktuell eine Zunahme von Genehmigungsanträgen<br />
für Biomasseanlage zu verzeichnen. In Kenntnis der allgemeinen<br />
Entwicklung hält es die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> für erforderlich, entsprechend der oben<br />
dargelegten textlichen Ausführungen, eine städtebaulich begründete <strong>Steuerung</strong> der<br />
Standorte von Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet auf Ebene der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung nach § 35 (3) Satz 3 BauGB vorzunehmen und damit auf eine möglichst<br />
konfliktfreie Nutzung der Technologie hinzuwirken.<br />
Planungsziel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> ist es, die typische, abwechslungsreiche<br />
Landschaftsstruktur, die in weiten Teilen durch die Wildeshauser Geest und durch<br />
ausgedehnte Moorgebiete geprägt ist, in ihrer Schönheit, ihrem Artenreichtum sowie in<br />
ihrer Lebens- und Erholungsqualität zu erhalten. Auch für die Erholungsfunktion des<br />
Raumes sind entsprechende Beeinträchtigungen zu erwarten. Von den Standorten der<br />
Biomasseanlagen, d. h. von den industriell geprägten bis zu 12 Meter hohen Bauanlagen<br />
(Fermenter und Maschinengebäude) gehen nachhaltige Wirkungen für das Landschafsbild<br />
aus. Im Umfeld der Biomasseanlagen kommt es zudem häufig zu anlagebedingten<br />
Geruchsbelästigungen sowie zu erhöhten Verkehrslärmbelastungen infolge<br />
des Betriebsverkehrs. Der Außenbereich soll insgesamt vor einer übermäßigen Zersiedlung<br />
geschützt werden.<br />
Zur Ermittlung von geeigneten Standorten wird nach umfangreichen Recherchen, u. a.<br />
einer informellen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie dem Zusammentragen<br />
sonstiger Restriktionen, unter Ansetzen von Restriktionskriterien eine Bewertungsmatrix<br />
erstellt. Basierend auf dieser Grundlage werden sogenannte Eignungsräume,<br />
die eine Errichtung von Biomasseanlagen erlauben, formuliert.<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 5<br />
Die Ergebnisse dieser Studie zeigen nur potenzielle Eignungsräume für Biomasseanlagen<br />
auf. Sie erübrigt nicht die weitergehende Untersuchung eines ermittelten Standortes<br />
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder Genehmigungsverfahrens<br />
nach dem BImSchG mit den entsprechenden erforderlichen Fachgutachten. Durch Berücksichtigung<br />
aller relevanten planerischen Vorgaben, Daten und Fakten sowie die<br />
Abstimmung mit den entscheidenden Stellen im Rahmen dieser Studie ist eine zusätzliche<br />
Standortfindung auf der Ebene des Flächennutzungsplanverfahrens nicht mehr<br />
erforderlich. Die vorliegende <strong>Standortstudie</strong> stellt die entsprechende Abwägungsgrundlage<br />
für den sachlichen Teilflächennutzungsplan <strong>zur</strong> bauleitplanerischen <strong>Steuerung</strong><br />
von Biomasseanlagen nach § 35 (3) Satz 3 BauGB dar.<br />
2.0 Vorgehensweise<br />
Im Rahmen dieser <strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen<br />
wird das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> auf Standorte geprüft, innerhalb derer<br />
die Biomasseverwertung möglichst konfliktarm gegenüber städtebaulichen und sonstigen<br />
kommunal relevanten Nutzungen ist. Unter Berücksichtigung der Maßgaben des<br />
Baugesetzbuches (s. Kap. 3.1) werden in dem vorliegenden Standortkonzept alle notwenigen<br />
umwelt- und immissionsschutzrechtlichen städtebaulichen, funktionalen und<br />
naturräumlichen Aspekte im Hinblick auf Biomasseanlagen in ihren Abhängigkeiten betrachtet<br />
und miteinander abgewogen.<br />
Zur Ermittlung von Standorten wurden ausgewählte Träger öffentlicher Belange angeschrieben,<br />
um mögliche Restriktionen aufgrund vorliegender Belange sowie aktuelle<br />
Planungen berücksichtigen zu können. Weiterhin wurden vorliegende Planwerke und<br />
sonstige frei zugängliche Informationen ausgewertet. Basierend auf dieser Grundlage<br />
werden sogenannte Eignungsräume für die Errichtung von Biomasseanlagen dargestellt.<br />
Die Ermittlung möglicher Standorte erfolgt in drei Arbeitsschritten:<br />
Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />
Arbeitsschritt 1 Darstellung der landwirtschaftlichen Nutzungen inkl.<br />
Betriebsstandorte (Plan 1.1)<br />
Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />
Arbeitsschritt 2 Ausschluss aufgrund baulicher Nutzungen/ Infrastrukturen<br />
und sonstiger Belange (Plan 1.1 und 1.2)<br />
Ausschluss aufgrund Bedeutung der Flächen für Natur,<br />
Landschaft und Erholung (Plan 2.1, 2.2 und 3)<br />
Standortdiskussion, Standortbeschreibung und -empfehlung<br />
Arbeitsschritt 3 Darstellung von Prüfräume (Plan 4.1)<br />
Beschreibung und Bewertung der Prüfräume aufgrund verbleibender<br />
Belange (Plan 4.2 und 5)<br />
Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />
In dem ersten Arbeitsschritt werden vorhandene Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet herausgestellt. Insbesondere wird dargestellt,<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 6<br />
an welcher Stelle im <strong>Gemeinde</strong>gebiet sich landwirtschaftliche Nutzungen (Betriebe)<br />
befinden, in deren räumlich-funktionalen Umfeld die Errichtung von Biomasseanlagen<br />
denkbar ist.<br />
Zudem wird dargestellt, über welches landwirtschaftliche Flächenpotenzial <strong>zur</strong> Erzeugung<br />
von Biomasse die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> verfügt (vgl. Kap 6.0).<br />
Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />
In diesem zweiten Arbeitsschritt wird geprüft, an welcher Stelle im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
insbesondere unter städtebaulichen, immissionsschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen<br />
Aspekten keine Biomasseanlagen errichtet werden sollten. Vorhandene<br />
Nutzungsansprüche wie z. B. Siedlungsbereiche, Verkehrswege oder naturschutzrechtliche<br />
Auflagen schließen die Errichtung von Biomasseanlagen auf einem wesentlichen<br />
Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietes aus (vgl. Kap. 7.0).<br />
Standortdiskussion, Standortbeschreibung und -empfehlung<br />
Die nach Abzug der Restriktionsflächen verbleibenden Flächen (Suchräume) werden<br />
daraufhin untersucht, welche weiteren kommunalen Belange, die möglicherweise zu<br />
Konflikten mit der Errichtung und dem Betrieb von Biomasseanlagen führen, diese aber<br />
nicht von vornherein ausschließen, betroffen sind. Diese Suchräume werden anschließend<br />
unter Berücksichtigung der verbleibenden Belange sowie unter Beachtung<br />
der vorhandenen Potenziale für eine mögliche Biogas-Energienutzung, insbesondere<br />
sind hier die Lage und die Anzahl landwirtschaftlicher Hofstellen sowie die mögliche<br />
Erschließung potenzieller Standorte zu nennen, auf ihrer Eignung als Biomassestandort<br />
überprüft und bewertet (vgl. Kap. 8.0 und 9.0).<br />
Das Ergebnis der Standortanalyse ist ein möglicher Flächenvorschlag, der im Rahmen<br />
eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Nutzung von Biomasseanlagen<br />
planungsrechtlich abgewogen und gesichert werden könnte. Die Ergebnisse dieser<br />
Studie sind als planerische Empfehlung zu verstehen. Die endgültige Entscheidung<br />
über die im Flächennutzungsplan darzustellenden Flächen obliegt der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wardenburg</strong>.<br />
Die Darstellung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden,<br />
Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter durch konkrete<br />
Planungen der Biomasseanlagen muss im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung<br />
zusätzlich erfolgen und ist nicht Gegenstand dieser <strong>Standortstudie</strong>. Hier können<br />
nur allgemeine Angaben dazu gemacht werden. Einen groben Überblick über den<br />
aktuellen Stand der Diskussion von potenziellen Beeinträchtigungen der verschiedenen<br />
Schutzgüter bietet daher das folgende Kapitel 4.0. Die eigentliche Erarbeitung der<br />
vorliegenden <strong>Standortstudie</strong> ist darauf folgend ab Kap. 6.0 dargestellt.<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 7<br />
3.0 Rahmenbedingungen<br />
3.1 Rechtliche Grundlagen – Zulässigkeit<br />
Seit 2006 sind Anlagen <strong>zur</strong> energetischen Nutzung von Biomasse in die Liste der privilegierten<br />
Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) aufgenommen worden.<br />
Im Außenbereich sind demnach Biomasseanlagen nur dann zulässig, wenn sie<br />
die allgemeinen Bedingungen für Außenbereichsvorhaben einhalten. Zum einen dürfen<br />
keine öffentlichen Belange der Errichtung entgegenstehen und zum anderen muss<br />
in jedem Fall eine ausreichende Erschließung gesichert sein (§ 35 Abs. 1 BauGB).<br />
Demgemäß dürfen keine unwirtschaftlichen Aufwendungen für Straßen und andere<br />
Verkehrseinrichtungen eintreten.<br />
Zugleich müssen noch nachfolgend aufgeführte Privilegierungstatbestände erfüllt werden:<br />
• Eine Biomasseanlage ist nur im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebs oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung sowie einem Betrieb<br />
der Tierhaltung betreibt, jedoch wegen seiner besonderen Anforderungen<br />
an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder<br />
wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt<br />
werden soll, privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6 BauGB).<br />
• Das Vorhaben muss in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem<br />
Betrieb stehen (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 a BauGB).<br />
• Die Biomasse muss überwiegend (> 50 %) aus dem Betrieb oder überwiegend<br />
aus diesem sowie aus nahe gelegenen Betrieben stammen, d.h. es können<br />
auch mehrere Biomasse erzeugende Betriebe kooperieren (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 b<br />
BauGB).<br />
• Es darf je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben werden<br />
(§ 35 Abs. 1 Nr. 6 c BauGB).<br />
• Die Feuerungswärmeleistung der Anlage darf nicht 2,0 Megawatt überschreiten<br />
und die Kapazität einer Anlage <strong>zur</strong> Erzeugung von Biogas darf zusätzlich nicht<br />
2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas im Jahr überschreiten (§ 35 Abs. 1<br />
Nr. 6 d BauGB).<br />
Gemäß dem Willen des Gesetzgebers sollen diese Einschränkungen insbesondere<br />
dem Schutz des Außenbereichs dienen. Gleichzeitig soll aus ökologischen Gründen<br />
heraus ein überregionaler Transport der Biomasse verhindert werden.<br />
Werden die o.a. Kriterien nicht erfüllt, z. B. weil die Erzeugung Feuerungswärmeleistung<br />
der Anlage 2,0 Megawatt überschreitet, gelten diese Biomasseanlagen als nicht<br />
privilegiert. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hat in diesem Fall<br />
über die Bauleitplanung zu erfolgen.<br />
Das Einspeisen von regenerativ erzeugtem Strom wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
(EEG) geregelt. Das EEG sieht vor, dass die Betreiber der<br />
Übertragungsnetze den erzeugten Strom zu bestimmten Preisen abnehmen.<br />
Das EEG 2009 führte in der Bioenergie zu ungewollten Entwicklungen, denen aktuell<br />
durch die EEG-Novelle 2012 entgegengewirkt werden soll. So verknappen sich zunehmend<br />
Ackerflächen, regional steigen zeitgleich die Pachtpreise an. In der Land-<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 8<br />
schaft macht sich der verstärkte Grünlandumbruch oder die veränderte Fruchtfolge,<br />
insbesondere aber der Anstieg des Biogasmaisanbaus bemerkbar. Ursächlich hierfür<br />
war insbesondere die Kopplung des Gülle- und NawaRo-Bonus im EEG 2009 (vgl.<br />
www.eeg-2012.info). Im aktuellen EEG 2009 entfällt dieser Bonus, wie auch weitere im<br />
EEG 2009 verankerte Vergütungen (Technologie-Bonus, KWK-Bonus etc.). Mit dem<br />
EEG 2012 tritt ein neues System der Einspeisevergütung für Biomasseanalgen in<br />
Kraft: alle Biomasseanlagen erhalten eine Grundvergütung, deren jeweilige Höhe von<br />
der Größe/ Leistungsklasse der bioenergetischen Anlage abhängig ist. Zu dieser<br />
grundlegenden Zahlung für alle Anlagen erhält jeder Anlagenbetreiber eine weitere<br />
Einspeisevergütung welche von den verwendeten Ausgangsmaterialien/ dem Substrat<br />
der Biogasanlage bestimmt wird.<br />
Es wird zwischen folgenden Fördersätzen unterschieden:<br />
• Biogasanlagen für Nachwachsende Rohstoffe (Vergütungsklasse I),<br />
• Biogasanlagen für Gülle, Mist und Landschaftspflegematerial (Vergütungsklasse<br />
II),<br />
• Biogasanlagen für die Vergärung von Bioabfällen.<br />
Hierbei gibt es verschiedene Vorgaben und Bedingungen, um die volle Einspeiseförderung<br />
zu erhalten. Diese Einschränkungen betreffen vor allem den Anteil der Wärmenutzung<br />
und Anlagen der Vergütungsklasse I die sich auf die Vergärung von Mais<br />
konzentrieren. Da die meisten Biogasanlagen in Deutschland auf Maissilage als Substrat<br />
<strong>zur</strong>ückgreifen, sind viele Anlagen durch die neue Maisdeckelung (Begrenzung<br />
des Maiseinsatzes auf 60%) betroffen (s. www.biomasse-nutzung.de).<br />
Mit dem EEG 2012 werden erstmals auch Gülle-Kleinanlagen mit einer Jahresleistung<br />
von bis zu 75 Kilowatt unterstützt. Diese erhalten eine ansprechende Grundvergütung,<br />
jedoch schreibt der Gesetzgeber einen Mindestgülleeinsatz von 80 Prozent vor (§ 27b<br />
EEG - Vergärung von Gülle). Liegt der tatsächliche Gülleeinsatz darunter, entfällt diese<br />
Vergütung.<br />
3.2 Technische Rahmenbedingungen – Anlagentypus<br />
Bezüglich der Biomasseanlagen sind zwei Anlagentypen zu unterscheiden:<br />
Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen und/oder wirtschaftseigenen Dünger<br />
(Gülle, Stallmist) betrieben werden, werden als so genannte NawaRo-Anlagen bezeichnet.<br />
Als nachwachende Rohstoffe kommt dabei in erster Linie Mais zum Einsatz,<br />
da dieser wirtschaftlich am interessantesten ist. Prinzipiell kann jedoch auch eine Vielzahl<br />
an anderen Pflanzenarten vergoren werden.<br />
Die so genannten Koferment-Anlagen stellen den zweiten Anlagentyp dar. Diese Anlagen<br />
dürfen zusätzlich zu den nachwachsenden Rohstoffen auch Abfälle und Rückstände,<br />
z. B. aus der Lebensmittelindustrie (beispielsweise Kantinenabfälle u.ä.) verwerten.<br />
Es ergeben sich diesbezüglich besondere hygienische Anforderungen.<br />
Die erzeugte elektrische Energie wird i.d.R. ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Es<br />
bestehen hierfür entsprechende Vergütungsregelungen (vgl. Kap 3.1). Biogas kann jedoch<br />
nach entsprechender Aufbereitung auch in das Erdgasnetz eingespeist, oder als<br />
nahezu CO2-neutraler Treibstoff in Kraftfahrzeugmotoren genutzt werden.<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 9<br />
Die entstehende Abwärme von Biomasseanlagen kann für den Eigenbedarf genutzt<br />
werden oder aber es besteht die Möglichkeit, damit größere Einrichtungen wie z.B.<br />
Gewerbebetriebe und Infrastrukturbetriebe zu versorgen.<br />
4.0 Auswirkungen von Biomasseanlagen auf den Menschen und<br />
die Umwelt<br />
Durch die Errichtung von Biomasseanlagen entstehen Auswirkungen auf den Menschen<br />
und die Umwelt. Im folgenden Text werden die primären Auswirkungen zusammenfassend<br />
erläutert sowie die wichtigsten Wirkfaktoren, die Beeinträchtigungen und<br />
Störungen der Umwelt verursachen können, tabellarisch dargestellt.<br />
4.1 Auswirkungen auf den Menschen<br />
Bei Biogasanlagen handelt es sich in erster Linie um Lärm- und Geruchsimmissionen<br />
sowie um ggf. Staubbelastungen.<br />
Geräuschimmissionen können vor allem durch den Zulieferverkehr und den Betrieb<br />
der Biomasseanlage entstehen. Zum einen ist die Biomasse für die Anlagen herzuschaffen,<br />
andererseits sind Gärreste auf die landwirtschaftlichen Flächen aufzubringen.<br />
Die Biomasseanlagen verursachen ein gegenüber der traditionellen Landwirtschaft<br />
verändertes Verkehrsaufkommen. Insbesondere die qualitativen Veränderungen<br />
des Verkehrs (beispielsweise Konzentrationen auf spezielle Tage, verstärkte Fahrten<br />
auch in Ruhezeiten am Wochenende oder Abend, größere Fuhreinheiten und Schwerlastverkehr)<br />
sind diesbezüglich von Bedeutung.<br />
Zum Schutz des Menschen vor schädlichen Einwirkungen durch Schall (Immissionsschutz)<br />
sind Lärmgrenzwerte und damit Mindestabstände einzuhalten. Die Technische<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt entsprechende Grenzwerte an, die<br />
nicht überschritten werden sollten und deren Einhaltung vorhabenbezogen durch geeignete<br />
Messungen und Prognosen zu ermitteln und zu überprüfen ist.<br />
Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm<br />
Siedlungstyp<br />
Immissionsrichtwerte<br />
tags nachts<br />
Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)<br />
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)<br />
Dorfgebiet, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)<br />
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet<br />
55 dB(A) 40 dB(A)<br />
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)<br />
Kurgebiet, Klinik 45 dB(A) 35 dB(A)<br />
Die TA Lärm sieht ebenfalls vor, dass Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen<br />
Verkehrswegen in einem Abstand von bis zu 500 m zum Betriebsgrundstück<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 10<br />
durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie möglich vermieden werden. Der<br />
Betrieb des <strong>zur</strong> Biomasseanlage gehörenden BHKWs kann zu tieffrequenten Geräuschen<br />
(unter 90 Hz) führen. Oft lässt sich erst nach Inbetriebnahme der Anlage feststellen,<br />
ob derartige Geräusche auftreten (vgl. BLAKE MEIER EVERS 2010).<br />
Die von dem Betrieb einer Biomasseanlage ausgehenden Geruchsimmissionen stellen<br />
einen hohen Konfliktfaktor dar, da in einer Biomasseanlage verschiedene Einsatzstoffe<br />
vergoren werden. Ob eine Geruchsbelästigung als erheblich und somit als<br />
schädliche Umweltauswirkung anzusehen ist, hängt von einer Vielzahl an Kriterien ab,<br />
dabei spielt die subjektive Empfindung eine große Rolle.<br />
In der Praxis existieren keine verbindlichen Rechtsgrundlagen <strong>zur</strong> Bestimmung der Erheblichkeit<br />
von Geruchsimmissionen. Zwar enthält die sog. TA Luft <strong>zur</strong> Festlegung von<br />
Grenzwerten für Luftschadstoffbelastungen entsprechende Werte und zwar insbesondere<br />
für die von Schweine- und Hühnermastanlagen ausgehenden Emissionen. Die<br />
TA Luft gilt zudem nur für genehmigungsbedürftige Anlagen. Auf lediglich baurechtlich<br />
zu genehmigende Anlagen ist sie nicht anwendbar, da die Vorschriften auch Vorsorgeanforderungen,<br />
insbesondere die Mindestabstände <strong>zur</strong> Nachbarschaft, enthält, die<br />
für dieses Vorhaben nicht gelten. Eine bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift oder<br />
gar gesetzliche Regelung, die Grenzwerte für die von Biomasseanlagen ausgehenden<br />
Geruchsentwicklungen festlegt, besteht hingegen nicht.<br />
Als Beurteilungsgrundlage für die Einschätzung der Erheblichkeit der Geruchsimmission<br />
kann die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) herangezogen werden. Eine nach den<br />
Grundsätzen der GIRL ermittelte Geruchsbelästigung ist dann als erheblich anzusehen,<br />
wenn in Wohn- und Mischgebiete eine Geruchseinheit (GE) pro m³ Luft bis zu<br />
10 % der Jahresstunden, für nachbarschutzrelevante Geruchskonzentrationen im Außenbereich<br />
und Dorfgebieten bis zu 15 % bis 20 % vorhanden ist (vgl. BLAKE MEIER<br />
EVERS 2010). In besonderen Fällen kann im Außenbereich ein Wert bis zu 25 % der<br />
Jahresstunden für landwirtschaftliche Gerüche herangezogen werden (vgl. Nds. MBl.<br />
Nr. 36/2009, S. 796).<br />
Bei Biomasseanlagen sind zudem Staubentwicklungen bzw. Abgase durch das Verkehrsaufkommen<br />
zu beachten.<br />
4.2 Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
Pflanzen und Tiere können durch Versiegelung, Transporte und Ammoniak beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Auswirkungen von Biomasseanlagen auf die Pflanzenwelt beschränken sich vorwiegend<br />
auf den unmittelbaren Eingriffsbereich einer Anlage. Durch den Bau der Biomasseanlage<br />
inkl. Nebenanlagen und der Zufahrten und die damit verbundenen Versiegelungen<br />
gehen Pflanzen und ihre Lebensräume verloren – Einwirkungen auf den<br />
Natur, Boden- und Wasserhaushalt sind damit gegeben.<br />
Auf das Landschaftsbild haben Biomasseanlagen nicht zwingend einen negativen Einfluss.<br />
Der Störfaktor auf das Landschaftsbild bzw. auf das Landschaftserleben ist abhängig<br />
von dem Standort und der Bauweise der Biomasseanlage. Da die Anlagen in<br />
ihrem Erscheinungsbild ehe technisch geprägt sind, können sie an sensiblen Standorten<br />
ohne weitere Maßnahmen (z.B. Eingrünungen) negative Wirkungen im Landschaftsbild<br />
hervorrufen. Insbesondere der Betreiber kann durch die Gestaltung des Anlagengeländes<br />
aktiv dazu beitragen, dass sich die Biomasseanlagen besser in das<br />
Landschaftsbild einpassen.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 11<br />
Neben den Auswirkungen der Biomasseanlage selbst, entstehen durch den Betrieb<br />
von Biomasseanlagen sekundäre Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Durch den<br />
vermehrten Anbau von nachwachsenden Rohstoffen, als Substrat für Biomasseanlagen,<br />
ändert sich die Zusammensetzung der angebauten Feldfrüchte. Für Biomasseanlagen<br />
werden Pflanzen mit einem erhöhten Grünanteil benötigt, so werden vermehrt<br />
hoch wachsende Pflanzen, wie verschiedene Maissorten u.a. angebaut (vgl. NECKAM<br />
2009).<br />
4.3 Zusammenfassung baubedingter Wirkungen<br />
Die baubedingten Auswirkungen umfassen die Faktoren, die während der Realisierung<br />
der Biomasseanlagen auf die Umwelt wirken. Es handelt sich allerdings vorwiegend<br />
um zeitlich befristete Beeinträchtigungen, die mit der Beendigung der Bauaktivitäten<br />
enden, aber auch nachwirken können. Bei den baubedingten Wirkfaktoren handelt es<br />
sich primär um Lärm, Abgase und Stäube. Hauptverursacher sind diesbezüglich die<br />
Baumaschinen und Baufahrzeuge.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 12<br />
Tab. 2: Baubedingte Wirkfaktoren<br />
Ursache/<br />
Quellen<br />
Baumaschinen/<br />
Baustellenverkehr<br />
(u.a. Materialtransporte)<br />
Abriss- und Bauarbeiten;<br />
(u.a. Erdarbeiten,<br />
Zwischenlagerung<br />
von Bodenaushub<br />
und Baumaterialien) <br />
Baustellenausleuchtung<br />
Wirkfaktoren Auswirkungen<br />
Erschütterungen<br />
Geräuschemissionen/<br />
Lärm<br />
Emissionen (Abgase,<br />
Stäube)<br />
Licht (nächtlicher Baustellenverkehr)<br />
Beeinträchtigung des Menschen und der<br />
Lebensraumfunktionen von Tieren<br />
Evtl. Beeinträchtigungen von Kultur- und<br />
Sachgütern (z.B. Bodendenkmale)<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
Bodenverdichtung Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />
Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />
Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />
Erschütterungen<br />
Geräuschemissionen/<br />
Lärm<br />
Emissionen (Abgase,<br />
Stäube)<br />
Beeinträchtigung des Menschen und der<br />
Lebensraumfunktionen von Tieren<br />
Evtl. Beeinträchtigungen von Kultur- und<br />
Sachgütern (z.B. Bodendenkmale)<br />
Bodenverdichtung Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />
Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />
Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />
Veränderung der Geländehöhen<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
Licht Beeinträchtigung des Menschen und der<br />
Lebensraumfunktionen von Tieren<br />
4.1 Zusammenfassung anlagenbedingter Wirkungen<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren werden in diesem Fall durch die Bebauung an sich verursacht.<br />
Es handelt sich um dauerhafte Auswirkungen. Deutlich hervor treten die durch<br />
die Errichtung neuer Gebäudekörper und Herrichtung neuer Verkehrsflächen entstehende<br />
Neuversiegelung sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 13<br />
Tab. 3: Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Anlagenteile Wirkfaktoren Auswirkungen<br />
Gebäude/ bauliche<br />
Anlagenteile<br />
(u.a. Güllelager,<br />
Fermenter, Technikhalle,<br />
BHKW,<br />
Abgasrohre, Siloanlage)<br />
Versiegelung Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />
Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />
Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />
Lebensraumverlust für Flora und Fauna<br />
Höhe des Gebäudes/<br />
der Anlage<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
Barrierewirkung für Flora und Fauna<br />
Farbgebung Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
Zerschneidung der<br />
Landschaft<br />
Verkehrsflächen Voll- oder Teilversiegelung<br />
Unterirdische Leitungstrassen<br />
Bodenabtrag, Bodenverdichtung,Bodenversiegelung<br />
4.1 Zusammenfassung betriebsbedingter Wirkungen<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
Barrierewirkung für Flora und Fauna<br />
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />
Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />
Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />
Lebensraumverlust für Flora und Fauna<br />
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />
Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />
Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />
Lebensraumverlust für Flora und Fauna<br />
Belastungen und Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung der Biomasseanlage hervorgerufen<br />
werden, werden als betriebsbedingte Auswirkungen zusammengefasst. Die<br />
von dem Betrieb der Biomassenanlage ausgehenden Wirkungen sind grundsätzlich als<br />
langfristig einzustufen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die meisten nachhaltigen<br />
Umweltauswirkungen durch den Betrieb der Biomasseanlage zu erwarten sind.<br />
Direkt durch den Betrieb der Anlage betroffen sind die Schutzgüter Mensch, Tiere sowie<br />
Klima und Luft. Die Pflanzen und Bodenfunktionen sowie der Wasserhaushalt<br />
werden durch den Betrieb lediglich indirekt beeinflusst. Auch die mögliche Erhöhung<br />
des Verkehrsaufkommens ist nicht außer Acht zu lassen.<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 14<br />
Tab. 4: Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Anlagenteil/ Quellen<br />
Anlagenteile der<br />
Biomassenalge<br />
(u.a. Güllelager,<br />
Fermenter/ Nachgärer,<br />
BHKW, Silos,<br />
Hygienisierungsanlage)<br />
Prozesse/ Ursache<br />
Beschickung bzw.<br />
Befüllung<br />
Gülle (wenn offen<br />
gelagert)<br />
Biomasse/ Biogas<br />
Pumpen und<br />
Rührwerke<br />
Wirkfaktoren Auswirkungen<br />
Emissionen -<br />
Gerüche<br />
Emissionen –<br />
Gerüche (Ammoniak,Schwefelwasserstoff) <br />
Geräuschemissionen/<br />
Lärm<br />
Motoren Emissionen<br />
(Lärm, Gerüche<br />
und Stäube)<br />
Zuluft- und Abluftgebläse;Ventile,<br />
Entlüftungen<br />
Lieferverkehr Betrieb ist ggf. mit<br />
einer Erhöhung<br />
des Lieferverkehrs<br />
verbunden<br />
Leitungstrassen im<br />
Boden<br />
Geräuschemissionen/<br />
Lärm,<br />
Abluft<br />
Emissionen<br />
(Licht, Lärm,<br />
Gerüche und<br />
Stäube)<br />
Veränderung<br />
der Bodentemperatur<br />
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Störung der Nachbarschaft<br />
(Schutzgut Mensch)<br />
Störung der Nachbarschaft<br />
(Schutzgut Mensch)<br />
Beeinträchtigung der Luft<br />
und des Klimas<br />
Störung der Nachbarschaft<br />
(Schutzgut Mensch)<br />
Beeinträchtigungen von Arten-<br />
und Lebensgemeinschaften<br />
Störung der Nachbarschaft<br />
(Schutzgut Mensch)<br />
Beeinträchtigungen von Arten-<br />
und Lebensgemeinschaften<br />
Beeinträchtigung der Luft<br />
und des Klimas<br />
Störung der Nachbarschaft<br />
(Schutzgut Mensch)<br />
Beeinträchtigungen von Arten-<br />
und Lebensgemeinschaften<br />
Beeinträchtigung der Luft<br />
und des Klimas<br />
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />
Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 15<br />
4.2 Positive Auswirkungen der Biomassenutzung<br />
Neben den oben dargestellten negativen Auswirkungen auf die Umwelt ist auf die positiven<br />
Effekte der Biomassenutzung im Vergleich <strong>zur</strong> konventionellen Energieerzeugung<br />
hinzuweisen. Allerdings beziehen diese sich nur teilweise auf die Anlage als Solche.<br />
Im Vordergrund der positiven Effekte stehen vor allem der Beitrag <strong>zur</strong> Minimierung<br />
von Treibhausgasen sowie die Verbesserung der Gülleeigenschaften (Verringerung<br />
der Geruchsintensität und Ätzwirkung sowie Verbesserung der Fließfähigkeit)<br />
(vgl. PUSCH 2007).<br />
Es muss allerdings deutlich gemacht werden, dass die Biomassenutzung nur im Verbund<br />
mit anderen umweltfreundlichen Energiequellen und konsequenter Energieeinsparung<br />
langfristig umweltzerstörende Energiegewinnung ersetzen kann.<br />
5.0 Planerische Vorgaben<br />
5.1 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen<br />
Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) haben die in diesem<br />
Programm dargestellten Vorranggebiete aufgrund raumstruktureller Erfordernisse<br />
eine Aufgabe vorrangig vor anderen Aufgaben zu erfüllen. In diesen Gebieten müssen<br />
alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der jeweils festgelegten<br />
Zweckbestimmung vereinbar sein (LROP 1994). Das LROP ist die Basis für die Landesentwicklung<br />
und auch die Grundlage für die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme.<br />
Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen von 1994 (Fortschreibungen<br />
1998, 2002, 2006) liegt aktuell in einer vierten, grundlegenden Novellierung in der<br />
Fassung 2008 mit Änderung von September 2012 vor. Das Landes-<br />
Raumordnungsprogramm stellt neben der Energieeinsparung und der rationellen Energieverwendung<br />
u. a. die Förderung der Stromerzeugung auf der Basis erneuerbarer<br />
Energien als Ziel dar.<br />
Aufgrund der Großmaßstäblichkeit der zeichnerischen Darstellung des LROP und der<br />
für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet i.d.R. vorliegenden raumordnerischen und landesplanerischen<br />
Festsetzungen in Form des aus dem LROP entwickelten Regionalen Raumordnungsprogramms<br />
werden Inhalte des LROP in der vorliegenden <strong>Standortstudie</strong> nicht weiter<br />
berücksichtigt.<br />
5.2 Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Oldenburg<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Oldenburgs bildet<br />
zusammen mit dem Landes-Raumordnungsprogramm die Grundlage für die Koordinierung<br />
aller raumbeanspruchenden und raumbeeinflussenden Fachplanungen und<br />
-maßnahmen, die für die Entwicklung der Landkreise maßgeblich sind. Im Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm werden die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms<br />
konkretisiert und um eigene, für die Entwicklung des jeweiligen Planungsraumes bedeutsame<br />
Ziele ergänzt. Die wesentliche Aufgabe der Regionalplanung ist es, die Vorstellungen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>zur</strong> Entwicklung mit den raumbedeutsamen Planungen der<br />
Fachplanungsträger und den überörtlich bedeutsamen regionalen Entwicklungszielen<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 16<br />
so abzustimmen, dass im Zusammenwirken aller Planungen und Maßnahmen der<br />
bestmögliche Nutzen für die gesamte Region erzielt wird. Die Regionalplanung ist ein<br />
Bindeglied zwischen der Raumordnung des Landes, den Fachplanungen und den<br />
<strong>Gemeinde</strong>n sowie gemeinsame Grundlage für die öffentlichen Planungsträger. Grundsätzlich<br />
wird in den Regionalen Raumordnungsprogrammen die angestrebte räumliche<br />
und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes dargestellt.<br />
Im Rahmen von <strong>Standortstudie</strong>n sind insbesondere die Darstellungen der Vorranggebiete<br />
und Vorsorgegebiete des RROP von Bedeutung. In Vorranggebieten müssen alle<br />
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit den vorrangig festgelegten<br />
Zweckbestimmungen vereinbar sein. Diese Ziele haben somit Vorrang vor allen anderen<br />
Nutzungen und sind nicht durch Abwägung abzuschwächen. Andere Nutzungen<br />
haben sich dem Vorrang unterzuordnen (vgl. RROP, S. 20). Innerhalb von Vorsorgegebieten<br />
sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen,<br />
dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt<br />
werden (vgl. RROP, S. 21).<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm liegt aus dem Jahr 1996 vor, seit dem Jahr<br />
2006 ist es nicht mehr gültig. Derzeit wird die Neuaufstellung des RROP durch den<br />
Landkreis Oldenburg vorbereitet. Aufgrund aktuell fehlender Rechtsgültigkeit des<br />
RROP, werden die für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet dargestellten raumplanerischen Vorgaben<br />
nicht als Bewertungskriterien für die Auswahl bzw. Herleitung der Eignungsräume für<br />
die Errichtung von Biomasseanlagen herangezogen, sondern in den Plänen der Studie<br />
lediglich nachrichtlich dargestellt.<br />
Den Darstellungen des Regionalen Raumordnungsprogramms wird im Rahmen der<br />
vorliegenden Studie damit Rechnung getragen, dass u.a. ersatzweise zu den planungsrelevanten<br />
Vorrang- und Vorsorgegebieten, die für diese Gebiete maßgeblichen<br />
Grundlagen als Belang in der Studie mit einer entsprechenden Gewichtung berücksichtigt<br />
werden. Insbesondere sind hier die Darstellungen der Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung,<br />
Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Vorranggebiete für<br />
ruhige Erholung sowie Vorsorgegebiete für Erholung zu nennen.<br />
Bezüglich des Belanges Rohstoffsicherung wird ersatzweise auf die Darstellungen der<br />
Vorranggebietes des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen Stand 2008 mit<br />
Änderung 2012 <strong>zur</strong>ückgegriffen. Des Weiteren werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan<br />
dargestellten Flächen für Abgrabungen aus dem Flächennutzungsplan<br />
berücksichtigt.<br />
Gemäß textlicher Darstellung des RROP handelt es sich bei Vorranggebieten für Natur<br />
und Landschaft vorwiegend um Gebiete mit weitgehendem naturschutzrechtlichen<br />
Schutz, wie Naturschutzgebiete und Naturdenkmale, um Gebiete, die aus Sicht des<br />
Landes oder aufgrund der Ergebnisse des aktuellen Landschaftsrahmenplanes bedeutsam<br />
sind sowie um Gebiete landesweiter Naturschutzprogramme. Unter anderem<br />
bilden auch naturschutzwürde Bereiche die Grundlage für die Darstellung der Vorranggebiete<br />
für Natur und Landschaft (vgl. RROP, S.26-28). Die soeben genannten<br />
naturschutzrechtlich geschützten Bereiche fließen genauso in die nachfolgende Flächenanalyse<br />
ein wie auch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes bezüglich naturschutzwürdiger<br />
Bereiche bzw. geplante Naturschutzgebiete.<br />
Bei den Vorranggebieten für ruhige Erholung handelt es sich gemäß Angaben des<br />
RROP überwiegend um Landschaftsschutzgebiete, die der Definition entsprechend für<br />
Formen der ruhigen Erholung entwicklungsfähig sind. Diese Flächen sind Schwerpunkte<br />
für die künftige Entwicklung des Naturparks Wildeshauser Geest. Die Vorsorgegebiete<br />
für Erholung sind Flächen innerhalb des Naturparks, deren natürliche Ausstat-<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 17<br />
tung mittel bis gering ist und deren sämtlichen anderen Kriterien (Infrastruktur, Beeinträchtigungen)<br />
ebenfalls nur durchschnittliche Eignungsstufen aufweisen. Diese Flächen<br />
stellen das Erweiterungspotenzial dar, in denen durch eine Verbesserung der<br />
Grundausstattung einer Aufwertung und Nutzbarkeitsverbesserung für die Erholung<br />
eintreten kann, sofern andere Nutzungsansprüche an den Raum nicht entgegenstehen<br />
(vgl. RROP, S 126).<br />
5.3 Landschaftsrahmenplan Landkreis Oldenburg / Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wardenburg</strong><br />
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Oldenburgs liegt in der Fassung<br />
von 1995 vor. Er dient laut Bundesnaturschutzgesetz als Instrument der Landschaftsplanung<br />
auf regionaler Ebene. Der Landschaftsrahmenplan wurde von der Naturschutzbehörde<br />
des Landkreises für das Kreisgebiet erarbeitet. Als gutachterlicher<br />
Fachplan stellt er rahmenhaft die fachlichen Gegebenheiten und Erfordernisse dar. Er<br />
leitet dabei seine Ziele und Maßnahmen aus den landesweiten Zielen des Niedersächsischen<br />
Landschaftsprogramms ab. Es besteht keine rechtliche Bindung gegenüber<br />
der Allgemeinheit oder anderen öffentlichen Stellen. Für rechtsverbindliche Planungen<br />
wie z.B. das Regionale Raumordnungsprogramm, Bauleitpläne der <strong>Gemeinde</strong>n, Planfeststellungs-<br />
und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen liefern die Aussagen<br />
des LRP Abwägungsmaterial.<br />
Der Landschaftsplan (LP) liegt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> aus dem Jahr 1994<br />
vor. Der Landschaftsplan stellt als Fachgutachten die örtlichen Erfordernisse und<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
dar. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält der LP u. a. Angaben<br />
über den Zustand, die Bewertung, Konflikte und Ziele von bzw. für Natur und Landschaft<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Weiterhin sollen Maßnahmen dargestellt werden, die der<br />
Vermeidung, dem Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen, dem Biotopverbundsystem/-netz,<br />
der Erhaltung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit sowie der Erholung<br />
und der Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen dienen.<br />
Aufgrund des veralteten Standes, werden die Darstellungen des LRP und LP nicht für<br />
die nachfolgende Flächenanalyse der <strong>Standortstudie</strong> berücksichtigt. Die für die Darstellungen<br />
maßgeblichen Grundlagen, wie z.B. derzeitige Wertigkeiten von Natur- und<br />
Landschaft im <strong>Gemeinde</strong>gebiet oder wertvolle Bereiche für die Fauna werden den aktuellen<br />
Informationen des Landkreises Oldenburgs, des Niedersächsischen Landesbetriebs<br />
für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz bzw. des Niedersächsischen Ministerium<br />
für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Datenserver im Internet) entnommen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> lässt auf gleicher Grundlage aktuell ihren Landschaftsplan<br />
(LP) neu erarbeiten. Auf Basis weiterer Bestandserfassungen und Untersuchungen innerhalb<br />
des <strong>Gemeinde</strong>gebietes werden bezüglich der Entwicklung des Frei- und Erholungsraumes<br />
entsprechende Zielsetzungen des Natur- und Landschaftsschutzes formuliert,<br />
die bei der abschließenden Bewertung der Potenzialräume mit betrachtet werden.<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 18<br />
5.4 Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> liegt aus dem Jahr 2002,<br />
einschließlich der Änderungen bis Juni 2011 vor. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen<br />
Entwicklungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> dar. Im Rahmen der vorliegenden<br />
<strong>Standortstudie</strong> werden sämtliche Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen<br />
und bei der Flächenanalyse berücksichtigt (s. Plan 1-4). Weiterhin werden die<br />
planungsrelevanten Darstellungen der Flächennutzungspläne der an die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wardenburg</strong> angrenzenden Kommunen, sofern diese <strong>zur</strong> Verfügung gestellt wurden,<br />
entsprechenden berücksichtigt.<br />
6.0 Ermittlung des landwirtschaftlichen Potenzials für<br />
Biomasseanlagen<br />
In einem ersten Arbeitsschritt wird analysiert, wie hoch das vorhandene landwirtschaftliche<br />
Potenzial der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> für die Errichtung von Biomasseanlagen ist.<br />
Im Wesentlichen stehen für eine plausible Einschätzung des Potenzials zwei Indikatoren<br />
<strong>zur</strong> Verfügung: zum einen ist es die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, zum<br />
anderen ist dies die Flächenausstattung der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Die Analyse der landwirtschaftlichen Standorte erfolgt durch die Auswertung der vorliegenden<br />
Statistiken, der bei der <strong>Gemeinde</strong> vorliegenden Daten zu landwirtschaftlichen<br />
Betrieben sowie durch Informationen (Zusammenstellung planungsrelevanter Daten<br />
<strong>zur</strong> Flächenbewirtschaftung, Tierhaltung und Biogaserzeugung) der Landwirtschaftskammer<br />
über die Landwirtschaft in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>.<br />
Ziel dieser Auswertung ist es, eine Übersicht über die Verteilung der landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> aufzuzeigen und damit das Potenzial<br />
und die möglichen Standorte von Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet besser einschätzen<br />
zu können.<br />
6.1 Betriebsstruktur<br />
Gemäß Angaben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen existieren in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wardenburg</strong> derzeitig 143 landwirtschaftliche Betriebe. Die Standorte dieser<br />
Betriebe, werden, soweit sie durch umfangreiche Recherchen seitens der <strong>Gemeinde</strong> in<br />
Erfahrung gebracht werden konnten, im Plan 1.1 dargestellt.<br />
117 Betriebe bewirtschaften Ackerland, acht Betriebe bewirtschaften Dauerkulturen. Im<br />
Mittel der Betriebe werden rund 43,24 ha Ackerland bewirtschaftet. Dieses ist weniger<br />
als im Mittel des Landkreises Oldenburg und deutlich weniger als im Mittel von Niedersachsen.<br />
6.2 Flächenbewirtschaftung und Tierhaltung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> hat eine Fläche von rund 11.800 ha, davon werden ca.<br />
7605 ha landwirtschaftlich genutzt. Folgende Kulturen wurden im Jahr 2010 innerhalb<br />
des <strong>Gemeinde</strong>gebietes angebaut:<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 19<br />
29,86%<br />
7,13%<br />
1,10%<br />
0,00% 0,97%<br />
0,73%<br />
1,34%<br />
17,66%<br />
41,20%<br />
Getreide außer Mais<br />
Mais<br />
Raps<br />
Kartoffeln<br />
Ackerfutter ohne Mais<br />
Grünland<br />
Stillegung<br />
Gemüse<br />
Sonstiges<br />
Abbildung 1: Anteile der angebauten Kulturen 2010 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> (Quelle:<br />
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2011)<br />
Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes wird bereits ein Großteil der landwirtschaftlichen Flächen<br />
für den Maisanbau beansprucht (ca. 3.133 ha). Seit dem Jahr 2008 ist der Maisanteil<br />
der landwirtschaftlichen Flächen um 3,28% gestiegen, während der Anteil für<br />
Grünland und für andere Getreidesorten im gleichen Zeitraum sank.<br />
Der Maisanbau ist im Landkreis Oldenburg in den Jahren 1997 bis 2010 deutlich angestiegen.<br />
Dieser mehr angebaute Mais ist ab 2005 fast ausnahmslos als Silage genutzt<br />
worden. Berücksichtigt man, dass ab 2004 der Bonus für nachwachsende Rohstoffe<br />
in Biogasanlagen eingeführt wurde, wird der Zuwachs an Mais fast ausschließlich<br />
in Biogasanlagen verwertet worden sein.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> liegen aus den Anträgen Agrarförderung nur für die<br />
das Jahr 2004 und dann wieder für die Jahre 2007-2010 Daten zum Maisanbau vor.<br />
ha<br />
4000<br />
3000<br />
2000<br />
1000<br />
0<br />
Maisanbau in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />
2004 2007 2008 2009 2010<br />
Kornnutzung CCM Jahre Silage Gesamt<br />
Abbildung 2: Maisanbau in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> nach Nutzungsrichtung (Quelle:<br />
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2011)<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 20<br />
Seit 2004 ist eine deutliche Steigerung des Maisanbaus zu erkennen.<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> spielt zudem die Tierhaltung eine große Rolle. So werden<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> mehr als 10% der Großvieheinheiten des Landkreises Oldenburg<br />
gehalten. Es hat sich in der Betriebsgrößenstruktur jedoch ein starker Wandel eingestellt:<br />
Von ehedem noch 175 Tierhaltern wurden 2010 nur noch 129 gezählt (vgl.<br />
LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERSACHSEN 2011).<br />
6.3 Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />
Innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> werden bereits sieben Biomasseanlagen bewirtschaftet.<br />
Aktuell ist die Errichtung von vier weiteren Biomasseanlagen beantragt, diese<br />
befinden sich im Genehmigungsverfahren.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 21<br />
7.0 Ermittlung von Ausschluss und Restriktionsräumen<br />
Für Biomasseanlagen gibt es derzeit keine verbindlichen Abstandsregelungen oder<br />
Abstandserlasse etc. – wie etwa im Bereich der Windenergie – die im Folgenden als<br />
Grundlage für die Festlegung von Ausschlussflächen sowie Umgebungsschutzzonen<br />
herangezogen werden könnten.<br />
Die gewünschte räumliche <strong>Steuerung</strong> von Anlagen in Konzentrationszonen bzw. Eignungsräumen<br />
setzt somit eine differenzierte Auseinandersetzung mit möglichen Ausschluss-<br />
und Restriktionsräumen voraus, in denen den Planungszielen ein höheres<br />
Gewicht zukommt. In solchen Räumen wird einer Errichtung von Biomasseanlagen als<br />
widersprüchlich und weitestgehend unvereinbar mit den sonstigen öffentlichen Planungszielen<br />
gesehen.<br />
7.1 Ausschlussflächen und Mindestabstände im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong><br />
Im Zuge der Untersuchungen wird der kommunale Planungsraum entsprechend der<br />
nachfolgend formulierten Ausschlusskriterien beurteilt.<br />
In diesem Zusammenhang kann die <strong>Gemeinde</strong> im Zuge der Abwägung bzw. Standortfindung<br />
im Rahmen der übrigen bindenden rechtlichen Vorgaben selbst entscheiden,<br />
ob sie bestimmte Teile des <strong>Gemeinde</strong>gebietes beispielsweise vorrangig für z. B. Siedlungsflächen,<br />
für Erholungszwecke, <strong>zur</strong> Sicherung des Fremdenverkehrs, <strong>zur</strong> Sicherung<br />
natürlicher Gegebenheiten oder aus sonstigen städtebaulichen Erwägungen von<br />
bestimmten weiteren baulichen Entwicklungen weitgehend freihalten will.<br />
Wesentlich für die Ermittlung möglicher Standorte für die Biomassenutzung im Rahmen<br />
des Arbeitsschrittes 2 ist die Berücksichtigung vorhandener, konkurrierender Nutzungsansprüche<br />
wie z. B. Siedlungsbereiche, Verkehrswege oder naturschutzrechtliche<br />
Belange von besonderer Bedeutung (z. B. FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete) sowie<br />
deren Umgebungsschutz, um Konflikte der Biomasseanlagen mit anderen relevanten<br />
Nutzungen zu verhindern.<br />
In dieser Arbeitsphase werden auf Grundlage des in den folgenden Unterkapiteln dargestellten<br />
Kriterienkatalogs die Flächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ermittelt, in denen raumordnerische<br />
Funktionen bzw. weitere zu berücksichtigende Belange der Errichtung von<br />
Biomasseanlagen entgegenstehen. Diese für die Biomassenutzung geltenden Ausschlussbereiche<br />
werden, falls erforderlich, mit Puffer-/Abstandszonen als Umgebungsschutz<br />
versehen, in deren Bereich Biomassenutzung auf Grund von Störwirkungen in<br />
der Regel zu erheblichen Konflikten mit der Raumnutzung der Ausschlussflächen führen.<br />
Die Puffer-/Abstandszonen werden dem Ausschlussbereich zugeordnet. Die Werte<br />
ergeben sich aus Festlegungen, welche sich aus Sicherheitsgründen sowie aus<br />
Gründen des Immissionsschutzes und des Naturschutzes ergeben (u. a. Festlegungen<br />
von Trägern öffentlicher Belange). Darunter sind aber auch Puffer-/Abstandszonen,<br />
welche als reine Vorsorgeabstände zu betrachten sind.<br />
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit können ggf. in den Plänen 1.1 bis 3 die Schutzabstände<br />
einzelner Belange durch die Darstellung anderer Belange (z. B. Abstandszone<br />
Gebäude durch Abstandszone Wohnbauflächen) verdeckt werden.<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 22<br />
Tab. 5: Kriterienkatalog mit Ausschlussflächen und Abstandsregelungen <strong>zur</strong> Ausweisung<br />
von Eignungsflächen für die Nutzung von Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
<strong>Wardenburg</strong><br />
Ausschlussflächen Umgebungsschutzzone<br />
(berücksichtigte Abstände)<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
Begründung<br />
für Umgebungsschutzzone<br />
Besiedelte Bereiche, Gewerbe-, Industriegebiete/Flächen für Erholungszwecke<br />
(Plan 1.1)<br />
Siedlungen (Wohnbauflächen), Flächen<br />
für den Gemeinbedarf (Schule,<br />
Sportanlagen, Dorfplatz/ Festplatz<br />
etc.)<br />
Grünflächen (Zweckbestimmung<br />
Sportplatz, Spielplatz, Friedhof,<br />
Parkanlage)<br />
Sondergebiete für Erholungszwecke<br />
im Außenbereich (Wochenendhausgebiet,<br />
(Reit-)Sport)<br />
Gemischte Bauflächen / gewerbliche<br />
Bauflächen<br />
300 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />
Immissionsschutz<br />
(Geruch, Lärm), Siedlungsentwicklung<br />
300 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />
Immissionsschutz<br />
(Geruch, Lärm),<br />
300 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />
Immissionsschutz<br />
(Geruch, Lärm)<br />
150 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />
Immissionsschutz<br />
(Geruch, Lärm)<br />
Wohngebäude (Außenbereichslage) 150 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />
Immissionsschutz<br />
(Geruch, Lärm)<br />
Sonstige Sondergebiete (SO des<br />
Bundes, SO Windenergie)<br />
Infrastrukturen (Plan 1.1)<br />
- -<br />
Autobahn 40 m* § 9 FStrG (Bauverbotszone)<br />
Hauptverkehrsstraßen (Bundes-,<br />
Landes- und Kreisstraßen)<br />
Bahnanlagen - -<br />
Erdgas-Hochdruckleitungen 8 m (jeweils 4 m<br />
rechts und links der<br />
Leitung)*<br />
Erdgastransportleitungen/ Kabel Kabelspezifisch zwischen<br />
10 m bis<br />
15 m*<br />
20 m* § 24 NStrG (Bauverbotszone)<br />
Sicherung des Bestandes,<br />
des Betriebes und der Instandhaltung<br />
Schutzstreifen <strong>zur</strong> Gewährleistung<br />
der Sicherheit<br />
Gasbohrung 5 m* Schutzstreifen, Bauverbotszone<br />
Gasbohrung verfüllt 65 bis 210 m (siehe<br />
Karte)<br />
Schutzstreifen, Bauverbotszone<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 23<br />
Ausschlussflächen Umgebungsschutzzone<br />
(berücksichtigte Abstände)<br />
Fernwasserleitung - -<br />
Hauptversorgungsleitung unterirdisch<br />
u.a. Produktfernleitung der<br />
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft<br />
mbH<br />
Hauptversorgungsleitungen oberirdisch<br />
Flächen für Versorgungsanlagen, für<br />
die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />
sowie für Ablagerungen<br />
10 m (jeweils 5 m<br />
rechts und links der<br />
Leitung)*<br />
- -<br />
- -<br />
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Begründung<br />
für Umgebungsschutzzone<br />
zone<br />
Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige Bereiche<br />
(Plan 2.1 und 2.2)<br />
Zu Wartungs- und Reparaturzwecke<br />
sowie Verhinderung<br />
einer Gefährdung durch<br />
äußere Einflüsse<br />
FFH-Gebiet 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />
der Beeinträchtigungen<br />
von Wechselbeziehungen Arten<br />
und Lebensgemeinschaften<br />
Naturschutzgebiet 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />
der Beeinträchtigungen<br />
von Wechselbeziehungen Arten<br />
und Lebensgemeinschaften<br />
Landschaftsschutzgebiet 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />
der Beeinträchtigungen<br />
von Wechselbeziehungen Arten<br />
und Lebensgemeinschaften<br />
Naturdenkmal 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />
der Beeinträchtigungen<br />
von Wechselbeziehungen Arten<br />
und Lebensgemeinschaften<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
und Wallhecken<br />
100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />
der Beeinträchtigungen<br />
von Wechselbeziehungen Arten<br />
und Lebensgemeinschaften<br />
Gesetzlich geschützte Biotope 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />
der Beeinträchtigungen<br />
von Wechselbeziehungen Ar-<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 24<br />
Ausschlussflächen Umgebungsschutzzone<br />
(berücksichtigte Abstände)<br />
Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft<br />
Sonstige Bereiche (Plan 1.2)<br />
Waldflächen<br />
Fließ- und Stillgewässer/ Auen<br />
Bundeswasserstraße Küstenkanal<br />
(Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen)<br />
Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
Begründung<br />
für Umgebungsschutzzone<br />
ten und Lebensgemeinschaften<br />
100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />
der Beeinträchtigungen<br />
von Wechselbeziehungen Arten<br />
und Lebensgemeinschaften<br />
100 m Vermeidung der Beeinträchtigungen<br />
von Wechselbeziehungen<br />
Arten und Lebensgemeinschaften.<br />
Erholungsnutzung.<br />
- Vermeidung der Beeinträchtigungen<br />
von Wechselbeziehungen<br />
Arten und Lebensgemeinschaften,Bodenwasserhaushalt<br />
60 m längs des Kanals<br />
Bauverbotszone<br />
- Bauverbotszone<br />
Deich 50 m § 16 Niedersächsisches<br />
Deichgesetz<br />
Altablagerungen - -<br />
Bereiche mit natur- und kulturhistorischer<br />
Bedeutung/ Denkmalschutz<br />
- -<br />
* Aufgrund des großräumigen Maßstabes werden Schutzabstände erst ab einem Abstand von<br />
50 m in den Karten dargestellt.<br />
7.2 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen, Verkehr, Gewerbe,<br />
Industrie, Sondergebiete, Versorgung (Plan 1.1)<br />
Im Rahmen der Bearbeitung der <strong>Standortstudie</strong> wurden zum einen im Vorfeld informell<br />
die angrenzenden Städte, <strong>Gemeinde</strong>n und Landkreise beteiligt, um kommunale sowie<br />
regionale Planungen, die Auswirkungen auf eine Ausweisung von Eignungsgebieten<br />
für Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> haben können, zu berücksichtigen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> ist von der Stadt Oldenburg sowie den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Bösel, Edewecht, Garrel, Großenkneten und Hatten umgeben.<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 25<br />
Weiterhin wurden die Betreiber von Ver- und Entsorgungsnetzen in der <strong>Gemeinde</strong> angeschrieben,<br />
soweit sie in Erfahrung gebracht werden konnten (u. a. EWE Netz<br />
GmbH, ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Fernleitungsgesellschaft mbH,<br />
Gasunie Deutschland Services GmbH und WINGAS Transport GmbH).<br />
7.2.1 Besiedelter Bereich, Gewerbe-, Industriegebiete/ Flächen für Erholungszwecke<br />
Im Fall der Siedlungsgebiete wurden Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf<br />
(Schule, Sportanlage, Dorfplatz/ Festplatz etc.) aus dem Flächennutzungsplan<br />
(FNP) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> mit dem Stand 2011 dargestellt. Ebenso wurden die<br />
Grünflächen, Sondergebiete für Erholungszwecke, gemischte Bauflächen und sonstigen<br />
Sondergebiete den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entnommen. Die<br />
Plangrundlage erlaubt erst einmal keine Unterscheidung in Wohn- und Nebengebäude.<br />
Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen städtebaulichen Nutzungen stellen im<br />
Sinne von § 35 (1) BauGB öffentliche Belange dar, die privilegierten Nutzungen grundsätzlich<br />
entgegenstehen.<br />
Innerhalb von Wohnbauflächen ist die Genehmigungsfähigkeit von Biomasseanlagen<br />
nicht gegeben. Auch für die Weiteren o.a. und aus dem Flächennutzungsplan entnommen<br />
Belangen ist die Zweckbestimmung klar definiert, daher stehen diese ebenso<br />
nicht für Errichtung von privilegierten Biomasseanlagen <strong>zur</strong> Verfügung. Zwar wäre der<br />
Bau von Biomasseanlagen nach den Maßgaben des Baurechts innerhalb von gemischten<br />
und gewerblichen Bauflächen denkbar, wenn vorhandene Bebauungspläne<br />
dies zulassen oder wenn sich die geplanten Anlagen in die Eigenart der näheren Umgebung<br />
einfügt. Allerdings sind diese Flächen für eine Analyse in der vorliegenden<br />
<strong>Standortstudie</strong> auszuschließen, da sie nicht dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet<br />
werden und somit für privilegierte Biomasseanlage ohnehin nicht in Betracht<br />
kommen.<br />
Um den Schutz der Bevölkerung vor Staub und Lärm sowie den Belangen der Erholungs-<br />
und Regenerationsanforderungen der Menschen in besiedelten Bereichen zu<br />
berücksichtigen, werden, unter Beachtung des Vorsorgeaspektes, pauschale Abstände<br />
zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten, Grünflächen, Sondergebiet für Erholungszwecke<br />
sowie zu Gebäuden angesetzt. Aktuell existieren keine verbindlichen Abstandregelungen<br />
für die Verträglichkeit von privilegierten Biomasseanlagen zu den eben genannten<br />
Ausschlussräumen. Bei einem Antrag kommt es daher regelmäßig auf die<br />
Umstände des Einzelfalls an. Allerdings liegen bereits zahlreiche Urteile bezüglich<br />
Klagen <strong>zur</strong> Errichtung oder <strong>zur</strong> Inbetriebnahme von Biomasseanlagen von Anwohnern<br />
vor. Als Beispiel sei das Urteil des OVG Lüneburgs vom 23.03.2007 genannt, bei dem<br />
ein Grundstücksbesitzer in einem Dorfgebiet gegen die Errichtung einer privilegierten<br />
Biomasseanlage in 140 m Entfernung klagt. Diese Klage wurde zwar negativ beschieden,<br />
mit der Festsetzung, dass im Ergebnis keine unzumutbaren Beeinträchtigungen<br />
vorliegen und die Biogasanlage Baurecht genießt, allerdings zeigt die Auseinandersetzung<br />
des Gerichts mit möglichen Emissionen in diesem Zusammenhang, dass insbesondere<br />
den Geruchsimmissionen eine besondere Bedeutung zugemessen wird. So<br />
können zweifelsfrei zu bestimmten Vorgängen bei der Biomasseverwertung oder bei<br />
bestimmten Wetterlagen deutlich wahrnehmbare Gerüche im Umfeld entstehen.<br />
In der vorliegenden Studie werden für die Errichtung von Biomasseanlagen Mindestabstände<br />
von 150 m zu gemischten und gewerblichen Bauflächen sowie zu Wohngebäuden<br />
im Außenbereich zugrunde gelegt. Dabei werden auch besiedelte Bereiche<br />
der benachbarten Städte und <strong>Gemeinde</strong>n berücksichtigt (s. u.). Eine Überprüfung aller<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 26<br />
Gebäude (Wohnnutzung) im Außenbereich des <strong>Gemeinde</strong>gebietes erfolgte auf der<br />
Grundlage der ALK (Allgemeine Liegenschaftskarte).<br />
Die Festlegung erfolgt in Anlehnung an die Orientierungswerte der GIRL (vgl. Kap.<br />
4.1). Gemäß dieser Beurteilungsgrundlage darf es durchaus noch an bis zu 15 % der<br />
Jahresstunden oder umgerechnet an insgesamt 54 Tagen im Jahr wahrnehmbar im<br />
Umfeld von Biomasseanlagen „stinken“, bevor eine Unvereinbarkeit z. B. mit Wohnnutzungen<br />
im Außenbereich gegeben wäre. In besonderen Fällen sind entsprechende<br />
Auswirkungen sogar an bis zu 25 % der Jahresstunden oder umgerechnet 90 Tagen<br />
im Jahr hinzunehmen. Insbesondere in den Sommermonaten bei Hitze oder in der Erntezeit,<br />
an schönen Tagen, tragen solche theoretischen Betrachtungsmodelle hinsichtlich<br />
des Geruchs aber nicht <strong>zur</strong> Konfliktentschärfung bei. Ggf. müssen in der Erntezeit<br />
die Biomasseanlagen geleert und neu befüllt werden bzw. die Lagerung der Biomasse<br />
vorbereitet werden. Gleichzeitig möchten Anwohner ihre Gärten und Terrassen nutzen.<br />
Auch wenn Orientierungswerte zum Geruch im Sinne des Gesetzgebers selbst bei<br />
50 m oft noch nicht überschritten werden und auch noch keine Gesundheitsgefahr<br />
festgestellt werden kann, so sind die subjektiv empfundenen Auswirkungen doch erheblich.<br />
Dementsprechend wird ein Abstand <strong>zur</strong> Abmilderung möglicher Gerüche als<br />
sinnvoll erachtet. Die Wahrnehmung von möglichen Gerüchen ist damit nicht von<br />
vornherein ausgeschlossen, allerdings dürften die auftretenden wahrnehmbaren Häufigkeiten<br />
maßgeblich reduziert werden. Hervorzuheben ist an dieser Stelle zudem,<br />
dass Siedlungssplitter bzw. Wohngebäude im Außenbereich in der Regel von landwirtschaftlichen<br />
Flächen umgeben sind. Insofern ist hier das Gebot der gegenseitigen<br />
Rücksichtnahme von erheblicher Bedeutung.<br />
Des Weiteren gewährleistet ein Abstand von 150 m einen notwendigen Schutz vor<br />
Lärmemissionen. Geräusche der Biomasseanlage selbst sind in dieser Entfernung<br />
voraussichtlich kaum noch wahrnehmbar. Jedoch Verkehrsgeräusche, die z.B. an Wochenenden<br />
in den Abendstunden auf dem Betriebsgelände erforderlich werden, entfalten<br />
in diesem Abstand eher eine untergeordnete störende Wirkung für die angrenzenden<br />
Bewohner. Auch die visuellen Auswirkungen, die ggf. durch erforderliche starke<br />
Beleuchtung des Betriebsgeländes während des Arbeitsprozesses bei Dunkelheit entstehen,<br />
werden diesbezüglich auf ein Minimum reduziert.<br />
Zu Wohnbauflächen, Grünflächen sowie zu Sondergebieten für Erholungszwecke wird<br />
ein Schutzabstand von 300 m berücksichtigt. Dieser angesetzte 300 m-Abstand ist so<br />
gewählt worden, um außerdem noch eventuellen Siedlungserweiterungen Raum zu<br />
lassen und zu vermeiden, dass es zu Beeinträchtigungen der Erholungs- und Freizeitnutzung<br />
durch Lärm und Gerüche kommt. Unter dem Gebot des sparsamen Umgangs<br />
mit Grund und Boden, werden mögliche Siedlungserweiterungen in direkter Anbindung<br />
an die bestehenden Lagen vorgenommen. Dementsprechend besitzt das Umfeld von<br />
bis zu 300 m um die o.a. Räume keine Eignung als dauerhafter Standort für Biomasseanlagen.<br />
Landwirtschaftliche Hofstellen gelten zunächst als potenzielle Standorte für Biomasseanlagen.<br />
Sie wurden im Rahmen der Studie nicht als Ausschlussfläche berücksichtigt<br />
und besitzen entsprechend auch keine Umgebungsschutzzone.<br />
Weiterhin werden Informationen aus den Flächennutzungsplänen (FNP) der angrenzenden<br />
Kommunen zu ausgewiesenen bzw. geplanten Siedlungs- und Erholungsgebieten<br />
berücksichtigt, da von diesen Nutzungen in den angrenzenden Städten/ <strong>Gemeinde</strong>n<br />
ein entsprechender Abstand wie innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Wardenburg</strong><br />
einzuhalten ist. Diese wurden ebenfalls bei der Darstellung der Infrastrukturen<br />
und sonstigen Flächennutzungen I (vgl. Plan 1.1) aufgenommen. In Bereichen ohne<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 27<br />
Ausweisungen von Wohn- oder Erholungsgebieten wurden in der Nähe der <strong>Gemeinde</strong>grenze<br />
befindliche Gebäude im Außenbereich berücksichtigt.<br />
7.2.2 Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen<br />
Gemäß Informationen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und<br />
Verkehr bestehen aktuell keine Neuplanungen oder größere Ausbauplanungen für bestehende<br />
Straßen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Die Landesbehörde weist darauf hin, dass entlang<br />
der Autobahn A 29 Bestimmungen des § 9 (1) und (2) FStrG zu berücksichtigen<br />
sind. Entlang der Landes- und Kreisstraßen gelten außerhalb von Ortsdurchfahrten die<br />
Bestimmungen des § 24 (1) und (2) des NStrG.<br />
Entsprechend den Hinweisen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau<br />
und Verkehr stehen Autobahnen inkl. einer beidseitig der Straße vorhandenen Bauverbotszone<br />
von 40 m nicht für die Errichtung von Biomasseanlage <strong>zur</strong> Verfügung. Bezüglich<br />
Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen wird entsprechend ein Abstand von 20 m<br />
berücksichtigt.<br />
Aufgrund des Maßstabes werden Schutzabstände erst ab einem Abstand von 50 m in<br />
den Karten dargestellt. Demensprechend ist es möglich, dass die berücksichtigten o.a.<br />
Verkehrswege inkl. ihrer Umgebungsschutzzonen (Abstände) innerhalb von Eignungsraumen<br />
dargestellt werden.<br />
7.2.3 Schienenstrecken<br />
Im Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes quert die Eisenbahnstrecke Oldenburg – Ahlhorn den<br />
Untersuchungsraum auf einer Länge von
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 28<br />
5 m rechts und links der Leitung) einzuhalten. Aufgrund des Maßstabes werden<br />
Schutzabstände erst ab einem Abstand von 50 m in den Karten dargestellt. Die Trassen<br />
oberirdisch und unterirdisch verlaufenden Leitungen werden von den weiteren<br />
Planungen ausgeschlossen. Aufgrund des Maßstabes ist es möglich, dass die oberirdischen/<br />
unterirdischen Hauptversorgungsleitungen ggf. innerhalb von Eignungsraumen<br />
dargestellt werden.<br />
7.2.6 Fernwasserleitung<br />
In Plan 1.1 ist eine Fernwasserleitungen laut Darstellung im Flächennutzungsplan der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> gekennzeichnet. Diese verläuft von Klein Scharrel über Harbern,<br />
<strong>Wardenburg</strong>, Astrup bis nach Sandkrug. Die Fernwasserleitung wird von den<br />
weiteren Planungen ausgeschlossen. Aufgrund des Maßstabes ist es möglich, dass<br />
die Fernwasserleitung ggf. innerhalb von Eignungsraumen dargestellt wird.<br />
7.2.7 Flächen für Versorgungsanlagen<br />
Gemäß Darstellungen des Flächennutzungsplanes beinhaltet das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />
sowie für Ablagerungen. Innerhalb dieser Flächen ist aufgrund des im Flächennutzungsplan<br />
klar definierten Zwecks eine Errichtung von Biomasseanlagen auszuschließen.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 29<br />
7.3 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige Bereiche<br />
(Plan 2.1 und 2.2)<br />
7.3.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)<br />
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH, Richtlinie 92/43/EWG) des Rates vom<br />
21. Mai 1992 <strong>zur</strong> "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />
und Pflanzen" greift auf die EU-Vogelschutzrichtlinie <strong>zur</strong>ück, indem sie bestimmt,<br />
dass FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete gemeinsam die biologische Vielfalt auf<br />
dem Gebiet der Europäischen Union durch ein nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenes<br />
Schutzgebietssystem (Natura 2000) dauerhaft schützen und erhalten sollen. Die<br />
FFH-Richtlinie klammert die Vogelarten als Auswahlkriterien für FFH-Gebiete aus und<br />
überlässt somit die Bestimmung der Vogelschutzgebiete der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />
In den Anhängen der Richtlinie Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II)<br />
sind Lebensräume sowie Tiere und Pflanzen aufgeführt, deren Verbreitung und Vorkommen<br />
bei der Auswahl von geeigneten Schutzgebieten als Kriterien herangezogen<br />
werden sollen.<br />
Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut Datenserver des<br />
Niedersächsischen Umweltministeriums zwei FFH-Gebiete. Im Bereich des Flusslaufes<br />
Hunte liegt das FFH-Gebiet mit der Meldenummer 2716-331 „Mittelere und Untere<br />
Hunte (mit Barneführer Holz und Schreenzmoor)“. Entlang der Lethe liegt das FFH-<br />
Gebiet mit der Meldenummer 2815-331 „Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe“.<br />
Nördlich an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet angrenzend befindet sich zudem das FFH-<br />
Gebiet Meldenummer 2714-332 mit dem Namen „Everstenmoor“ (s. Plan 2.1).<br />
Laut § 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen und Störungen, die<br />
zu erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete oder einer im FFH-Gebiet vorkommenden<br />
prioritären Art führen, untersagt. Damit die Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden und der funktionale Zusammenhang<br />
von „Natura 2000“ gewahrt bleibt, ist weiterhin vor der Zulassung oder Durchführung<br />
von Projekten dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu<br />
überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung).<br />
FFH-Gebiete werden im Rahmen dieser Studie als Ausschlussflächen behandelt. Zur<br />
Vermeidung von negativen Einflüssen wird zudem eine Umgebungsschutzzone von<br />
100 m festgelegt.<br />
7.3.2 Naturschutzgebiete<br />
Naturschutzgebiete sind Gebiete, die gemäß § 16 NAGBNatSchG in Verbindung mit<br />
§ 23 BNatSchG unter Schutz stehen, da sie schutzbedürftigen Arten, Biotopen oder<br />
Lebensgemeinschaften eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, sie für<br />
Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde von Bedeutung sind oder sich durch<br />
Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit auszeichnen.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut Datenserver des Nds. Umweltministeriums<br />
zwei Naturschutzgebiete (s. Plan 2.1):<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 30<br />
• Harberner Heide,<br />
• Benthullener Moor.<br />
Weiter Naturschutzgebiete grenzen direkt an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet an:<br />
• Everstenmoor,<br />
• Jeddeloher Moor,<br />
• Böseler Moor,<br />
• Barneführer Holz und Schreensmoor.<br />
Gemäß der Verordnungstexte zu den Naturschutzgebieten sowie der geltenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen (Naturschutzgesetze etc.) sind in o. g. Gebieten jegliche<br />
Handlungen untersagt, welche die naturschutzrechtlich geschützten Gebiete oder einzelne<br />
Bestandteile der Gebiete u. a. zerstören, beschädigen, beeinträchtigen oder verändern<br />
könnten bzw. dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Unter Umständen können die<br />
jeweils zuständigen Naturschutzbehörden Ausnahmen von den Verboten zulassen.<br />
Demgemäß werden auch Umgebungsschutzzonen <strong>zur</strong> Vermeidung von negativen<br />
Einwirkungen auf die Naturschutzgebiete angesetzt. Diese betragen grundsätzlich<br />
100 m.<br />
7.3.3 Landschaftsschutzgebiete<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG), welche nach § 19 NAGBNatSchG i. V. m. § 26<br />
BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen werden, sind Gebiete,<br />
die ganz oder teilweise des Schutzes bedürfen. Dieser Schutz wird aufgrund der Erhaltung<br />
bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der<br />
Nutzbarkeit der Naturgüter gewährt bzw. weil das Landschaftsbild vielfältig, von besonderer<br />
Eigenart und Schönheit oder von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ist<br />
oder weil das Gebiet für die Erholung wichtig ist.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut digitaler Daten des Datenservers<br />
vom Nds. Umweltministerium acht Landschaftsschutzgebiete (s. Plan 2.1):<br />
• Mittlere Hunte,<br />
• Lethe-Tal und Staatsforst Tüdick,<br />
• Staatsforst Litteler Fuhrenkamp,<br />
• Oberlether Fuhrenkamp,<br />
• Staatsforst Hoop,<br />
• Alte Lethe – Tungeln,<br />
• Sandberg,<br />
• Hergeler Wald, Döhler Wehe, Kahlenberg, Scharpenberg,<br />
Zudem grenzt das Landschaftsschutzgebiet Hausbäke-Niederung nördlich an das<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Wardenburg</strong> an.<br />
Landschaftsschutzgebiete werden als Eignungsraum für Biomasseanlagen ausgeschlossen.<br />
Zwar sind hier je nach Schutzzweck auch bauliche oder sonstige Entwicklungen<br />
denkbar, allerdings sollten diese Bereiche aus folgendem Grund von Biomasseanlagen<br />
bzw. deren Auswirkungen freigehalten werden:<br />
Landschaftsschutzgebiete stellen einen wichtigen Naherholungsfaktor für die Bevölkerung<br />
dar. Dem unberührten Erlebnis in Natur und Landschaft wird diesbezüglich ein<br />
hohes Gewicht zugeordnet. Die bestehenden Wertigkeiten innerhalb der Landschafts-<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 31<br />
schutzgebiete sollten erhalten bleiben und nicht durch z.B. erhöhte Verkehrsaufkommen<br />
etc. gefährdet werden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen auf die Landschaftsschutzgebiete<br />
wird zudem eine Umgebungsschutzzone von 100 m festgelegt.<br />
7.3.4 Naturdenkmäler<br />
Naturdenkmäler, die gemäß § 21 NAGBNatSchG i. V. m. § 28 BNatSchG geschützt<br />
sind, sind zumeist einzelne Naturschöpfungen, die durch ihre Seltenheit, Eigenart oder<br />
Schönheit oder ihre Bedeutung für die Wissenschaft bzw. Natur- und Heimatkunde besonderen<br />
Schutzes bedürfen. Auch die Umgebung des Naturdenkmals kann in den<br />
Schutz mit einbezogen werden.<br />
Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes existieren laut Datenserver des Nds. Umweltministeriums<br />
zahlreiche Naturdenkmäler (siehe Plan 2.1). Es handelt sich hierbei u.a. um Einzelbäume<br />
oder Baumreihen/ Alleen sowie um flächige Naturdenkmäler wie z.B. eine<br />
Tonkuhle und eine Feuchtwiese in Westerholt oder Heideflächen am Grotekamp.<br />
Eine Nutzung durch Biomasseanlagen in Bereichen von Naturdenkmälern wird im<br />
Rahmen dieser Studie ausgeschlossen. Aufgrund der Schutzbedürftigkeit von Naturdenkmälern<br />
wird zudem grundsätzlich eine Umgebungsschutzzone von 100 m <strong>zur</strong><br />
Vermeidung von negativen Einwirkungen angesetzt.<br />
7.3.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Wallhecken<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 22 NAGBNatSchG i. V. m. § 29<br />
BNatSchG unter Schutz gestellt. Wertbestimmend sind Bäume, Hecken und andere<br />
Landschaftsbestandteile, die u. a. <strong>zur</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen,<br />
das Orts- und Landschaftsbild gliedern bzw. beleben, schädliche Einwirkungen<br />
verbessern oder Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- oder<br />
Pflanzenarten besitzen. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet existiert gemäß Datenserver des Nds.<br />
Umweltministeriums drei geschützte Landschaftsbestandteile „Hunte zwischen Wildeshausen<br />
und Astrup“, „Gloysteins Fuhren“ und „Hoes Busch“. Zudem befinden sich<br />
laut Informationen des Landkreises Oldenburg zahlreiche entsprechend geschützte<br />
Wallhecken im <strong>Gemeinde</strong>gebiet (siehe Plan 2.1).<br />
Eine Nutzung durch Biomasseanlagen in Bereichen von geschützten Landschaftsbestandteilen<br />
und Wallhecken wird im Rahmen dieser Studie ausgeschlossen. Aufgrund<br />
der Schutzbedürftigkeit von geschützten Landschaftsbestandteilen und Wallhecken<br />
wird zudem eine Umgebungsschutzzone von 100 m <strong>zur</strong> Vermeidung von negativen<br />
Einwirkungen angesetzt.<br />
7.3.6 Gesetzlich geschützte Biotope<br />
Gesetzlich geschützte Biotope sind gemäß § 24 NAGBNatSchG i. V. m. § 30<br />
BNatSchG unter Schutz gestellt. Diese seltenen sowie stark gefährdeten Biotoptypen,<br />
wie beispielsweise Röhrichte, seggen- binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen,<br />
Bruchwälder, Sümpfe, Quellbereiche, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich,<br />
genießen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturschutz automatischen Schutz. Der<br />
besondere Schutz zielt auf die Sicherung des derzeitigen Zustandes.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befinden sich laut digitaler Daten des Landkreises Oldenburgs<br />
zahlreiche Biotope unterschiedlicher Größe, die unter Schutz stehen (vgl. Plan 2.1).<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 32<br />
Gesetzlich geschützte Biotope werden im Rahmen dieser Studie als Ausschlussflächen<br />
behandelt. Zum Schutz von negativen Einflüssen wird diesen wertvollen Bereichen<br />
zudem ein Anstand von generell 100 m zugeteilt.<br />
7.3.7 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft aus dem Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Gemeinde</strong> Wadenburg stellt u. a. Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
dar (vgl. Plan 2.1). Es handelt sich hierbei i.d.R. um Kompensationsflächen für<br />
vollzogene Eingriffe in Natur und Landschaft. Innerhalb dieser Bereiche kann eine Errichtung<br />
von Biomasseanlage den angestrebten Schutz- und Entwicklungszielen u.a.<br />
hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, oder sonstigen naturschutzfachlichen<br />
Zielen zuwiderlaufen.<br />
Diese o.a. Flächen, deren Zweck bzw. Entwicklungsziel im Flächennutzungsplan klar<br />
definiert ist, sind im Rahmen dieser Studie ebenfalls als Ausschlussflächen zu behandeln.<br />
Auch ihnen wird zum Schutz vor negativen Einflüssen eine Abstandszone von<br />
100 m zugeteilt.<br />
7.4 Sonstige Bereiche (Plan 1.2)<br />
7.4.1 Waldflächen<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> stellt innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
z.T. größere Waldflächen dar. Im Rahmen der Durchführung informeller Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange verwies das Forstamt auf die Inhalte des Landes-Raumordnungsprogrammes<br />
Niedersachsen (2008), in dem Aussagen über „Bebauung<br />
und sonstige störende Nutzung in Waldnähe“ getroffen sind. Dementsprechend<br />
soll der Wald u.a. wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und die Erholung der<br />
Bevölkerung erhalten und vermehrt werden. Zudem sollen Waldränder von störenden<br />
Nutzungen und Bebauungen freigehalten werden. Im entsprechenden Erläuterungstext<br />
wird weiterhin ausgeführt, dass Waldränder, mit ihrer erhöhten Artenvielfalt an Pflanzen<br />
und Tieren als Übergänge zwischen dem Inneren des Waldes und der offenen<br />
Feldflur bzw. nahen Siedlungsbereichen, eines besonderen Schutzes und der Pflege<br />
bedürfen. Als Orientierungswert <strong>zur</strong> Wahrung dieser Funktion ist nach Angaben dieses<br />
Erläuterungstextes ein Abstand von 100 m zwischen Waldrändern und Bebauung bzw.<br />
sonstigen störenden Nutzungen geeignet.<br />
Dementsprechend werden in der vorliegenden Studie Waldflächen inkl. einer Umgebungsschutzzone<br />
von 100 m von der Errichtung von Biomasseanlagen ausgeschlossen.<br />
7.4.2 Gewässer<br />
Die nördliche <strong>Gemeinde</strong>grenze führt entlang des Küstenkanals. Gemäß Hinweisen des<br />
Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremen ist entsprechend des § 13 WaStrG für die<br />
Bundeswasserstraße Küstenkanal eine Bauverbotszone von 60 m entlang des Kanals<br />
zu beachten.<br />
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Weiterhin verläuft parallel <strong>zur</strong> östlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze das Fließgewässer Hunte<br />
sowie mitten durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet in Nord-Süd Richtung die Lethe. Zudem sind<br />
eine Vielzahl weiterer (Verbindungs-)Gewässer innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes vorhanden<br />
(siehe Plan 1.2). Zu diesen Gewässern gehören zahlreichen Gewässern II.<br />
und III. Ordnung. Die Hunte-Wasseracht weist auf den § 6 der entsprechenden Satzungen<br />
hin. Demgemäß ist zu beachten, dass entlang der Verbandsgewässer Räumstreifen<br />
von 5 m Breite für die maschinelle Gewässerunterhaltung freizuhalten sind und<br />
bauliche Anlagen Mindestabstände von 10 bzw. 15 m <strong>zur</strong> oberen Uferkante einhalten<br />
müssen. Weiterhin teilt die Hunte-Wasseracht mit, dass hinsichtlich der Oberflächenentwässerung<br />
von Biomasseanlagen zu beachten ist, dass nach einem Beschluss des<br />
Vorstandes direkte Einleitungen von entsprechenden Flächen in das Gewässersystem<br />
der Hunte-Wasseracht nicht zugelassen werden. Eine Ableitung in das Grundwasser<br />
über nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bemessene Versicherungsanlage<br />
ist vorzusehen.<br />
Entlang der Lethe befindet sich gemäß Datenserver des Nds. Umweltministeriums ein<br />
großräumiges Auengebiet mit ihren landschaftlich wertvollen, durch Hoch- und Niedrigwasser<br />
geprägten Niederungen.<br />
Aus Maßstabsgründen werden Gewässer II. und III. Ordnung inkl. der vorzusehenden<br />
Schutzabstände nicht in den Karten dargestellt. Alle weiteren Gewässer sowie Auenbereiche<br />
werden in dem Plan 1.2 dargestellt als Standort für Biomasseanlagen ausgeschlossen.<br />
7.4.3 Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet<br />
Entlang der Fließgewässer Lethe und Alte Lethe, im Bereich zwischen den Ortschaften<br />
Oldenburg und <strong>Wardenburg</strong>, befindet sich gemäß Datenserver des Nds. Umweltministeriums<br />
ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (vgl. Plan 1.2).<br />
Gemäß § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) erfolgt die Ermittlung<br />
der Überschwemmungsgebiete durch den gewässerkundlichen Landesdienst<br />
des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz<br />
(NLWKN). Hierbei erstellt der NLWKN Arbeitskarten, in denen die ermittelten<br />
Überschwemmungsgebietsgrenzen dargestellt sind. Auf Basis dieser Arbeitskarten<br />
werden die Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert.<br />
Die vorläufig gesicherten Gebiete gelten bis zum Abschluss des förmlichen Festsetzungsverfahrens<br />
schon als festgesetzt. In diesen Gebieten dürfen damit nach § 78<br />
WHG keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden; Ausnahmen bedürfen der<br />
Zulassung durch die Wasserbehörde. Auch die sonstigen besonderen Schutzvorschriften<br />
nach § 78 Abs. 1 WHG gelten wie in festgesetzten Überschwemmungsgebieten.<br />
7.4.4 Deich<br />
Der Fluss Hunte wird beidseitig durch einen Deich eingefasst. Die Lethe wird lediglich<br />
im Bereich der Tungeler Marsch mit Deichen eingefasst. Gemäß Niedersächsischem<br />
Deichgesetz dürfen in einer landseitigen Deichschutzzone von 50 m ab Deichgrenze<br />
Anlagen jeder Art nicht errichtet werden.<br />
Die Lage Deiche und Deichschutzzonen geht aus Plan 1.2 hervor.<br />
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7.4.5 Altablagerungen<br />
Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes von <strong>Wardenburg</strong> befinden sich gemäß Angaben des<br />
Landkreises Oldenburgs zumeist kleinflächig Bereiche mit Altablagerungen (siehe Plan<br />
1.2). Auf diesen Flächen wird die Errichtung von Biomasseanlage ausgeschlossen.<br />
7.4.6 Bereiche mit natur- und kulturhistorischer Bedeutung/ Denkmalpflege<br />
Im Ortsteil <strong>Wardenburg</strong>s stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für den Denkmalschutz<br />
dar. Diese geschützte Fläche steht für eine Errichtung von Biomasseanlage<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Weiterhin befinden sich laut Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für<br />
Denkmalpflege – Referat Archäologie über 80 archäologische Fundplätze verschiedener<br />
Zeitstellungen, in ganz unterschiedlichen Erhaltungszuständen. Dabei handelt es<br />
sich z.B. um Burgplätze, um obertägig teilweise nicht mehr erkennbare Grabhügelfelder,<br />
Siedlungsplätze, Ackerspuren sowie vorgeschichtliche Fundplätze, die durch Oberflächenfunde<br />
entdeckt wurden. Über deren Ausdehnung und Erhaltungszustände<br />
liegen z.T. noch keine Erkenntnisse vor. Hinzu kommen noch zahlreiche Flächen im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet, die aufgrund ihrer topographischen Situation ein erhöhtes archäologisches<br />
Potenzial aufweisen. Auf diesen Flächen muss mit weiteren, bisher unbekannten<br />
archäologischen Befunden und Funden gerechnet werden. In allen Fällen handelt<br />
es sich um Bodendenkmale, die durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz<br />
geschützt sind.<br />
Die Archäologische Denkmalpflege erachtet es aus verschiedenen Gründen (u.a.<br />
Raubgräberproblematik) wenig sinnvoll, sämtliche bekannte Denkmalflächen mitzuteilen<br />
und möchte im weiteren Verfahren beteiligt werden.<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 35<br />
8.0 Standortdiskussion, Standortbeschreibung und -empfehlung<br />
Ziel der <strong>Standortstudie</strong> ist es, aufgrund von flächendeckenden Untersuchungen des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Wardenburg</strong>s herauszufinden, in welchen Bereichen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
es geeignete Standorte für die Errichtung von Biomasseanlagen gibt. Dabei<br />
sind sowohl die städtebaulichen Belange der <strong>Gemeinde</strong> als auch die vorhandenen<br />
Landnutzungen und planerische Vorgaben zu berücksichtigen, die in den vorangegangenen<br />
Kapiteln dargestellt wurden. Infolgedessen kommt nicht mehr das gesamte<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet für den Bau und den Betrieb von Biomasseanlagen in Frage.<br />
Nach Berücksichtigung der Einschränkungen durch Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen<br />
(Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Sondergebiete, Versorgung, bauliche<br />
Nutzungen, Gewässer, kulturelle Sachgüter, Plan 1.1 und Plan 1.2) sowie wegen besonderer<br />
Belange des Naturschutzes und der Erholung (Plan 2.1 und 2.2) verbleiben<br />
großflächig Bereiche, die nicht als generelle Ausschlussflächen zu sehen sind (siehe<br />
Plan 4.1). Für eine weitere Überprüfung dieser Bereiche, werden die verbleibenden<br />
Flächen in 20 Prüfräume unterteilt (s. Plan 4.2).<br />
• Prüfraum 1 „Südlich Tungeln“<br />
Dieser Bereich befindet sich im Nordosten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes südlich von<br />
Tungeln. Er hat eine Gesamtgröße von ca. 15,4 ha.<br />
• Prüfraum 2 „Am Fladder“<br />
Dieser Bereich besteht aus drei Teilflächen, die um die Ortschaft Am Fladder<br />
liegen. Er hat eine Gesamtgröße von ca. 88,8 ha.<br />
• Prüfraum 3 „Austrup/ Höven“<br />
Dieser Bereich besteht ebenfalls aus drei Teilflächen, die sich vornehmlich südlich<br />
der Ortschaft Astrup und westlich der Ortschaft Hoven befinden. Der Prüfraum<br />
hat eine Gesamtgröße von ca. 48,4 ha.<br />
• Prüfraum 4 „Südwestlich Westerburg“<br />
Dieser Bereich befindet sich westlich von Westerburg und hat eine Gesamtgröße<br />
von ca. 400 ha.<br />
• Prüfraum 5 „Charlottenburg West“<br />
Dieser Prüfraum liegt im südlichen Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietes im Bereich der<br />
Ortschaft Charlottenburg West und erstreckt sich weitläufig bis auf die Höhe<br />
der Ortschaft Littel. Der Raum besteht aus drei Teilräumen die eine Gesamtgröße<br />
von ca. 426,5 ha aufweisen.<br />
• Prüfraum 6 „Nördlich Littel“<br />
Dieser Bereich befindet sich nördliche der Ortschaft Littel. Der Prüfraum setzt<br />
sich aus drei Teilflächen zusammen und besitzt eine Gesamtgröße von ca.<br />
11,3 ha.<br />
• Prüfraum 7 „Litteler Fuhrenkamp“<br />
Dieser Bereich erstreckt sich entlang der Landstraße L 847 im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebietes.<br />
Der Prüfraum besteht aus fünf Teilflächen die eine Gesamtgröße<br />
von ca. 131,6 ha aufweisen.<br />
• Prüfraum 8 „Lethe-Gieskenmoor“<br />
Dieser Raum befindet sich südlich der Ortschaft Achternholt. Er besitzt eine<br />
Gesamtgröße von ca. 46,4 ha.<br />
• Prüfraum 9 „K 149 zwischen Achternholt und Benthullen“<br />
Dieser Bereich erstreckt sich entlang der Kreisstraße K 149 zwischen Achtern-<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 36<br />
holt und Benthullen. Er besteht aus fünf Teilflächen die eine Gesamtgröße von<br />
ca. 95,5 ha besitzen.<br />
• Prüfraum 10 „Südlich Benthullen“<br />
Dieser Bereich wird im Norden durch die Kreisstraße K 149 und im Süden<br />
durch die Landstraße L 847 begrenzt und liegt südlich der Ortschaft Benthullen.<br />
Die Gesamtgröße dieses Prüfraumes beträgt ca. 341,3 ha.<br />
• Prüfraum 11 „Nördlich Benthullen“<br />
Dieser Prüfraum erstreckt sich weitläufig über Bereiche nördlich der Ortschaft<br />
Bethullen. Er besitzt eine Gesamtgröße von ca. 580,3 ha.<br />
• Prüfraum 12 „Benthullener Moor“<br />
Dieser Prüfraum liegt westlich des Naturschutzgebietes Benthullener Moor und<br />
besitzt eine Gesamtgröße von ca. 169,8 ha.<br />
• Prüfraum 13 „ Harbern II“<br />
Dieser Raum liegt östlich der Ortschaft Harbern II. Die Gesamtgröße des Raumes<br />
beträgt ca. 166,3 ha.<br />
• Prüfraum 14 „Harbern I/ Achternmeer“<br />
Dieser Bereich erstreckt sich westlich der Ortschaften Harbern I und Achternmeer.<br />
Es besitzt eine Gesamtgröße von ca. 183,3 ha.<br />
• Prüfraum 15 „Auf dem Meersfeld“<br />
Dieser Prüfraum befinde sich östlich der Ortschaft Harbern I. Er besteht aus<br />
vier relativ kleinen Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 12,9 ha.<br />
• Prüfraum 16 „Wittemoor“<br />
Dieser Raum befindet sich beidseitig der denkmalgeschützten Achternmeerer<br />
Straße. Der Prüfraum hat eine Gesamtgröße von ca. 136,9 ha.<br />
• Prüfraum 17 „Wiebers-Riehe“<br />
Dieser Prüfraum beinhaltet zwei Teilflächen. Er erstreckt sich zwischen den<br />
Ortschaften Tungelermoor und Wiebers-Riehe. Die Gesamtgröße dieses Raumes<br />
beträgt ca. 77,7 ha.<br />
• Prüfraum 18 „Oberlethe“<br />
Dieser Bereich befindet sich nördlich der Ortschaft Oberlethe. Er setzt sich aus<br />
vier Teilflächen zusammen die eine Gesamtgröße von ca. 20,8 ha aufweisen.<br />
• Prüfraum 19 „Westerholt“<br />
Dieser Prüfraum besteht aus zwei Teilflächen die südlich und nördlich der Ortschaft<br />
Westerholt gelegen sind. Der Raum besitzt eine Gesamtgröße von ca.<br />
24,5 ha.<br />
• Prüfraum 20 „Westlich Oberlether Fuhrenkamp“<br />
Dieser Bereich befindet sich westlich der Waldfläche Oberlether Fuhrenkamp.<br />
Er besteht aus vier Teilflächen die eine Gesamtgröße von ca. 14,8 ha besitzen.<br />
8.1 Verbleibende Belange ohne Ausschlusswirkung<br />
Die als Ergebnis der vorstehenden Untersuchung verbleibenden Prüfraume werden<br />
daraufhin untersucht, welche weiteren Belange, die möglicherweise zu Konflikten mit<br />
der Errichtung und dem Betrieb von Biomasseanlage führen, diese aber nicht von<br />
vornherein ausschließen, betroffen sind.<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 37<br />
Hierfür werden in den folgenden Kapiteln alle weiteren Belange ohne Ausschlusswirkung<br />
aufgeführt, die im Rahmen der vorliegenden Studie berücksichtigt worden sind,<br />
auch falls sie sich nicht im Bereich eines ermittelten Prüfraumes befinden.<br />
Die Abgrenzung Prüfräume ergibt sich somit aus den räumlichen Grenzen der auf den<br />
Flächen liegenden verbleibenden Belange sowie aus dem räumlichen Zusammenhang<br />
der zu untersuchenden Flächen.<br />
Die verbleibenden Belange werden entsprechend der Bedeutung für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wardenburg</strong> gewichtet und bilden somit die Basis für die Unterscheidung der Empfindlichkeit<br />
der Prüfräume gegenüber der Errichtung und dem Betrieb von Biomasseanlagen.<br />
8.1.1 Infrastrukturbelange ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 1.1 u. 1.2)<br />
Landwirtschaftliche Hofstellen<br />
In der weiteren Analyse der Prüfräume ist insbesondere das Potenzial an vorhandenen<br />
landwirtschaftlichen Hofstellen von Bedeutung. Der Tatbestand des räumlichfunktionalen<br />
Zusammenhangs (vgl. Kap. 3.1) erfordert eine bestehende Hofstelle oder<br />
Betriebsstandort, zumindest jedoch bestehende, bauliche Anlagen. Daher sollten Eignungsräume<br />
in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem oder mehreren<br />
Betrieben ausgewiesen werden. Je mehr landwirtschaftliche Hofstellen im Umfeld der<br />
Fläche zu finden sind, umso mehr ist davon auszugehen, dass eine Anlage zentral an<br />
den Betreibern liegt und belastender Verkehr vermieden wird. Auch der Bau einer Biomasseanlage,<br />
die von mehreren Landwirten betrieben wird, ist damit möglich.<br />
Die vorliegende <strong>Standortstudie</strong> für Biomasseanlagen geht jedoch über die Betrachtung<br />
der unmittelbaren Umgebung der vorhandenen Betriebe als mögliche Standorte für<br />
Biomasseanlagen hinaus, um flächendeckend auch bei möglichen Betriebsverlegungen<br />
und -auslagerungen eine geeignete Beurteilungsgrundlage für Standortentscheidungen<br />
darstellen zu können. Die Lage landwirtschaftlichen Hofstellen sind aus Informationen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> abgeleitet und werden mit dem (Wissens-)Stand<br />
Januar 2012 in den Plänen 1.1 sowie 4.2 dargestellt.<br />
Bodenartlicher Profiltyp in Verbindung mit der Erschließungssituation<br />
Für die Beurteilung der Eignung der Prüfräume ist die Erschließung des potenziellen<br />
Standortes von Bedeutung (vgl. Kap. 3.1). Je besser die Anlage durch ein weit verzweigtes<br />
Netz an Wirtschaftswegen angebunden ist oder im Nahbereich einer klassifizierten<br />
Straße liegt, umso geringer dürften die verkehrlichen Belastungen für die<br />
Nachbarschaft ausfallen. Eine Lage inmitten eines relativ kleinen Agrarraumes, hat oft<br />
<strong>zur</strong> Folge, dass der notwendige Verkehr auch durch Wohnstraßen und Siedlungssplitter<br />
geführt werden muss. In der Regel ist davon auszugehen, dass sämtliche vorhanden<br />
Wirtschaftswege im <strong>Gemeinde</strong>gebiet aktuell nicht den erforderlichen Ausbauzustand<br />
für den Zulieferverkehr (LWK) der Biomasseanlagen aufweisen. Insofern wird<br />
nachfolgend lediglich die direkte Anbindung eines potenziellen Biomasseanlagenstandorts<br />
an eine klassifizierte Straße als positives Kriterium in die Bewertung der<br />
Prüfräume aufgenommen.<br />
Insbesondere ist außerdem das derzeitig vorhandene Erschließungspotenzial im Bereich<br />
von Moorstandorten zu beachten, da der Ausbau von Wirtschaftswegen auf derartigen<br />
Standorten einen relativ hohen technischen Auswand bedingt sowie die dort<br />
zahlreichen vorhandenen Baumbestände/ Alleen sowie z.T. die perlenartig, parallel zu<br />
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den Straßen aneinandergereihte Wohnnutzung, voraussichtlich erheblich durch einen<br />
Ausbau beeinträchtigt werden würden.<br />
Dementsprechend wird seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> die Erschließung von Prüfräumen<br />
innerhalb der Moorgebiete als kaum möglich bewertet. Aufgrund dieser Tatsache<br />
bewertet die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> diese Bereiche generell als bedingt geeignet<br />
für die Errichtung von Biomasseanlagen. Eine Ausnahme bieten Standorte im Nahbereich<br />
von klassifizierten Straßen (der Nahbereich wird im 300 m Umfeld um diese<br />
Straßen definiert). In diesem Fall ist davon auszugehen, dass eine Erschließung von<br />
Anlagenstandorten über die vorhandene Hofstelle denkbar ist.<br />
Die Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung sowie das 300 m Umfeld im Überlagerungsbereich<br />
von klassifizierten Straßen und dem bodenartlichen Profiltyp<br />
Hochmoor/ Niedermoor sind im Plan 4.2 ersichtlich.<br />
Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung sowie Flächen für Abgrabungen<br />
Laut Darstellungen des rechtsgültigen Landesraumordnungsprogramms 2008 mit Änderung<br />
2012 befinden sich im nördlichen Teil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> mehrere Vorranggebiete<br />
für die Rohstoffsicherung von Torf (s. Plan 1.2). Bei den Vorranggebieten<br />
handelt es sich um Lagerstätten mit besonderer, volkswirtschaftlicher Bedeutung für<br />
die Torfgewinnung, die als Ziele der Raumordnung gem. § 1 (4) BauGB entsprechend<br />
zu beachten sind. Raumbedeutsame Planungen sind auf die vorrangige Rohstoffsicherung<br />
abzustimmen.<br />
Im Flächennutzungsplan sind ebenfalls Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen<br />
dargestellt, die in ihrem Flächenumfang weit über die Darstellungen des Landesraumordnungsprogramms<br />
hinausgehen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> beabsichtigt aktuell,<br />
den Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung anzupassen und die dargestellten<br />
Flächen für Abgrabungen entsprechend zu reduzieren.<br />
Innerhalb der Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung ist die Errichtung von Biomasseanlagen<br />
nicht grundsätzlich auszuschließen. Da Biomassenanlagen im räumlichen<br />
Zusammenhang von einer z.B. landwirtschaftlichen Hofstelle zu errichten ist (vgl. Kap.<br />
3.1), ist davon auszugehen, dass die großflächig dargestellten Vorranggebiete, lediglich<br />
in Randbereichen, auf einer verhältnismäßig kleinen Fläche, durch eine mögliche<br />
Errichtung von Biomasseanlagen beansprucht werden. Die Vorranggebiete werden<br />
hierdurch in ihrer entsprechenden Funktion nicht maßgeblich beeinträchtigt.<br />
Insgesamt werden alle diese Darstellungen in der vorliegenden Studie nicht als Ausschlusskriterium<br />
gewertet, da im Fall der Vorranggebiete lediglich eine Beteiligung,<br />
Abstimmung bzw. Unterrichtung der Fachbehörde gefordert wird und die Bodenabbauflächen<br />
zum Teil bereits abgebaut sein können oder eventuell gar nicht in Anspruch<br />
genommen werden sollen. Bei weiteren Planungen in diesem Bereich sind diese Belange<br />
auf jeden Fall zu berücksichtigen bzw. abzustimmen. Dieser Belang ist für die<br />
weitere Bewertung der Prüfräume jedoch nicht relevant.<br />
8.1.2 Naturschutzfachliche Belange ohne direkte Ausschlusswirkung<br />
(Plan 2.2)<br />
Geplante Schutzgebiete (NSG und LSG)<br />
Der Flächennutzungsplan verzeichnet östlich von Harbern I ein geplantes Naturschutzgebiet<br />
sowie südlich von Wittemoor, im Bereich Wellwiesen, östlich von Ach-<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 39<br />
ternholt sowie großflächig westlich des Naturschutzgebietes Benthullener Moor<br />
geplante Landschaftsschutzgebiete. Diese Darstellungen wurden den<br />
Entwicklungszielen des Landschaftsrahmenplanes Landkreis Oldenburg entnommen.<br />
Zur langfristigen Sicherung dieser schutzwürdigen Bereiche gegenüber baulichen<br />
Eingriffen sind die Flächen von der Nutzung von Biomasseanlagen und sonstigen<br />
Baunutzungen freizuhalten.<br />
Nahrungsflächen Kranich<br />
Im Plan 2.2 sind grob Bereiche abgegrenzt die gem. den Darstellungen des NLWKN<br />
(Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen Heft 44) als Nahrungsflächen<br />
für den Kranich dienen. Der Kranich ist eine gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 streng geschützte<br />
Vogelart. Dieses sind u.a. Vogelarten die in Anhang A der Artenschutzverordnung<br />
(EG) Nr. 338/97 geführt werden.<br />
Seit dem Jahr 2005 sind im Vehnemoor und seiner Umgebung vermehrt im Frühjahr<br />
und Herbst auf ihrem Zug rastende Kraniche festgestellt worden (NLWKN 2009).<br />
Die dort vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen werden von den Kranichen als<br />
Nahrungsflächen genutzt, die sie im täglichen Wechsel mit ihren Schlafplätzen aufsuchen.<br />
Als Schlafplätze dienen die wiedervernässten Teile des Naturschutzgebietes<br />
Vehnemoor in den <strong>Gemeinde</strong>n Bösel und Edewecht, da hier die vom Kranich benötigten<br />
ausreichend nassen, großräumigen Abtorfungsflächen bzw. mit der Wiedervernässung<br />
auch Wasserflächen vorhanden sind. Das Vehnemoor gilt demnach als westlichster<br />
Rastplatz des Kranichs in Deutschland.<br />
Vom Kranich werden vorwiegend die in einem Radius von ca. 20 km um die Schlafplätze<br />
gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen für die Nahrungssuche genutzt<br />
(NLWKN 2009).<br />
Im Zusammenhang mit den beschriebenen Schlafplätzen des Kranichs im Naturschutzgebiet<br />
Vehnemoor besitzen die Flächen der Moorgebiete in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />
damit eine Bedeutung für rastende Kraniche.<br />
Kraniche sind sehr scheue und wachsame Vögel. Jede visuelle und akustische Störung<br />
macht sie sofort unruhig. Da die Vögel so empfindlich auf Störreize wie sie z.B.<br />
durch einen erhöhten verkehrlichen Betrieb hervorgerufen werden können reagieren,<br />
werden die bedeutsamen Kranichnahrungsflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet als Kriterium für<br />
die weitere Beurteilung für die Eignung der Prüfräume herangezogen.<br />
Für die Fauna wertvolle Bereiche<br />
Die Niedersächsische Fachbehörde für Naturschutz wertet laufend gebietsbezogenen<br />
Daten aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm aus. Die aus den Erfassungsgebieten<br />
vorliegenden Daten (DATENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS, 2011) werden,<br />
soweit sie nicht älter als 10 Jahre sind, tiergruppenweise bewertet. Wird bei diesem<br />
standardisierten Verfahren ein bestimmter Schwellenwert erreicht, so werden diese<br />
Gebiete als aus landesweiter Sicht für die Fauna wertvolle Bereiche eingestuft.<br />
Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Wardenburg</strong> liegen sechs bedeutsame Flächen für<br />
die Fauna. Ein Prüfraum ist davon nicht berührt (s. Plan 2.2).<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 40<br />
Wertvolle Bereiche für Brutvögel<br />
Die vorliegenden avifaunistischen Daten wurden von der Fachbehörde für Naturschutz<br />
(NLWKN) des Landes Niedersachsen gebietsbezogen bewertet (DATENSERVER DES<br />
NDS. UMWELTMINISTERIUMS 2012). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms<br />
gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes<br />
die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage<br />
und Bearbeitungsstand) <strong>zur</strong> Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen<br />
Vogelarten-Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden<br />
regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung<br />
von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen.<br />
Die Bewertung der Daten erfolgte getrennt für Brut- und Gastvögel nach einem standardisierten<br />
Bewertungsverfahren. Die erfassten Vogelvorkommen werden unterteilt in<br />
Bereiche von internationaler, nationaler, landesweiter, regionaler und lokaler Bedeutung.<br />
Für nicht abgegrenzte Bereiche und Bereiche, für die die Datenlage <strong>zur</strong> Bewertung<br />
nicht ausreicht, muss der Status bis auf weiteres offen bleiben. Somit können sich<br />
unter derartigen Gebieten auch avifaunistisch wertvolle Bereiche befinden. Die Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten<br />
Wert (EU-VSG).<br />
Für Gastvögel stellen die Daten des NLWKN keine besonderen Wertigkeiten im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
dar.<br />
Im Falle der Brutvögel werden Bewertungen des NLWKN aus zwei Bewertungszeiträumen<br />
(2006 und 2010) berücksichtigt. Die Bewertung von 2006 erfolgte auf der<br />
Grundlage von Daten aus den Jahren vor 2005 (bzw. 2006). Wie der Darstellung des<br />
Plans 2.2 zu entnehmen ist, stellen die Daten aus dem Jahr 2006 avifaunistisch wertvolle<br />
Bereiche (regionale Bedeutung) an der südlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze, im Bereich<br />
„Im Lager“, dar. Diese Wertigkeiten konnten die aktuellen Daten des NLWKN nicht<br />
bestätigen, daher wird flächengleich die Information mit einem „Status offen“ klassifiziert.<br />
Aufgrund des aktuell nicht mehr bestätigten Wertes der Fläche für Brutvögel, wird<br />
dieser Belang in der nachfolgenden Bewertung der Prüfräume nicht weiter berücksichtigt.<br />
Moorschutzprogramm<br />
Zu den Zielen des Niedersächsischen Moorschutzprogramms gehören der Schutz der<br />
für den Naturschutz wertvollen Hochmoore als Naturschutzgebiete, die Renaturierung<br />
industriell abgetorfter Hochmoorflächen, der Schutz aller Kleinsthochmoore und Restflächen<br />
durch Ausweisung von Pufferzonen und der Schutz des wertvollen Hochmoorgrünlandes.<br />
Folgende Kriterien wurden u.a. für die Darstellung der Flächen 1994 im Moorschutzprogramm<br />
zugrunde gelegt:<br />
• für den Naturschutz wertvollen Bereiche der landesweiten Biotopkartierung,<br />
• besonders geschützten Biotope (vormals § 28a NNatG),<br />
• „wichtige Bereiche" für Arten und Lebensgemeinschaften bzw. „schutzwürdige<br />
Teile von Natur und Landschaft", welche die Voraussetzungen gem. [vormals]<br />
§ 24 NNatG erfüllen, auf der Grundlage der vorliegenden Bewertungs- und<br />
Planungskarten der Landschaftsrahmenpläne, faunistisch bedeutsame Bereiche.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 41<br />
Da ein Großteil dieser Daten bereits in der vorliegenden Studie berücksichtigt wurden,<br />
und zwar auf aktuellerer Datenbasis, wird dieser Belang nicht mehr für die weitere Bewertung<br />
der Prüfräume herangezogen.<br />
8.1.3 Belange der Erholung ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 3)<br />
Naturpark Wildeshauser Geest<br />
Der Naturpark Wildeshauser Geest ist mit seinen 1500 qkm der größte Naturpark Niedersachsens<br />
und zählt zu den größten Deutschlands. Gemäß § 27 BNatSchG sind Naturparke<br />
einheitlich zu entwickeln und zu pflegende Gebiete, die u.a.:<br />
• sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die Erholung besonders<br />
eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,<br />
• nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,<br />
• die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung<br />
geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in<br />
denen zu diesem Zweck eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung angestrebt<br />
wird.<br />
Zu diesem Zweck sollen Naturparke gemäß des § 27 BNatSchG unter Beachtung der<br />
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen<br />
und weiterentwickelt werden.<br />
Die Wildeshauser Geest entstand vor rund 100.000 Jahren. Die vorletzte Eiszeit, hat<br />
die Grundlage für das heutige Landschaftsbild geschaffen: die Region wurde durch die<br />
Eismassen und den darin mitgeführten Gesteinsschutt überprägt, der Untergrund<br />
durch die gewaltige Bewegung der Gletscher gestaucht, geschliffen und teilweise abgehobelt,<br />
sodass Hügel und Täler eingeebnet wurden. Gletscher schoben sich über<br />
das Land und transportierten riesige Gesteinsblöcke aus Skandinavien in die Region.<br />
So hinterließen sie beim Abschmelzen tonnenschwere Findlinge, aus denen die Menschen<br />
bereits vor 5000 Jahren beeindruckende Großsteingräber bauten, die noch heute<br />
zu besichtigen sind.<br />
Die Wildeshauser Geest beinhaltet eine faszinierende, vielfältige Landschaft. Artenreiche<br />
Mischwälder mit blühenden Heidelandschaften wechseln sich ab, Wald und Wiesen<br />
werden von Flusstälern durchzogen. Die Region wird durch Moor und Sanddünen<br />
geprägt. <strong>Wardenburg</strong> wird in diesem Bereich von charakteristischen Strukturen der<br />
norddeutschen Tiefebene sowie der Geest mit ihren talbildenden Einheiten, den Landschafts-Schutzgebieten<br />
"Hunte" und "Lethe" und einzelnen Wäldern geprägt.<br />
Die Wildeshauser Geest stellt in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> einen bedeutsamen Naturraum<br />
insbesondere für die Erholung dar, der auch in Zukunft in ihrer Wertigkeit erhalten<br />
bleiben soll.<br />
Dementsprechend wird dieser Belang von der <strong>Gemeinde</strong> einem hohen Gewicht beigemessen<br />
und in die Bewertung der Prüfräume einbezogen. Vorbelastungen des<br />
Raumes, wie z.B. die Auswirkungen des bestehenden Windparks oder der Autobahn<br />
werden in der nachfolgenden Analyse der Prüfräume berücksichtigt.<br />
Erlebnisraum Landschaftsbild<br />
Aktuell ist für den Bereich des Moorgebietes nördlich Benthullen ein Entwicklungskonzept<br />
formuliert worden, im Rahmen dessen aus gemeindlicher Sicht Alternativen zu<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 42<br />
den geplanten großflächigen Ausweisungen von Flächen <strong>zur</strong> Rohstoffsicherung (Torfabbau)<br />
des LROP dargestellt werden. Unter anderem sollen gemäß Darstellungen des<br />
Entwicklungskonzeptes vorhandene Potenziale für die ruhige Erholungsnutzung weiter<br />
entwickelt werden.<br />
In den Bereichen in denen in weiten Teilen noch der ursprüngliche Moorboden vorhanden<br />
ist, hat sich eine Landschaft erhalten und entwickelt, die durch eine kleinteiligere<br />
Grünlandnutzung geprägt ist. Aufgrund des Strukturreichtums, der Bedeutung für<br />
die Natur, der Abgeschiedenheit und dem vorhandenen untergeordneten Wegenetz<br />
sollen diese Gebiete weiterhin für die örtliche ruhige Naherholung genutzt und entsprechend<br />
entwickelt werden (Erlebnisraum Landschaftsbild – Grünlandnutzung auf<br />
Hochmoortorf, s. Karten 3 und 4.2).<br />
Zudem hat die Achternmeerer Straße, die als Baudenkmal ausgewiesen ist, für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> eine besondere Bedeutung für die Naherholung (Erlebnisraum Landschaftsbild<br />
- Baudenkmal Straße, s. Karten 3 und 4.2). Wie auch weitere Straßen des<br />
Betrachtungsgebietes, ist diese Straße durchgängig als landschaftsbildprägende Allee<br />
ausgebildet. Sie besitzt jedoch darüber hinaus noch die kulturhistorische Pflasterung<br />
mit Klinker. Die Straße die nur vom Anliegerkraftfahrzeugverkehr befahren werden<br />
darf, eignet sich in besonderer Weise für die Naherholung. Sie stellt die direkte Verbindung<br />
mit dem Ortsteil Hundsmühlen dar. Mit dem Durchfahren oder Durchwandern der<br />
Straße können verschiedene Landschaftsbildteile erlebt werden. Ausgehende von der<br />
Straße können mittels zum Teil schon vorhandener Wegeabschnitten neue Verbindungen<br />
in Richtung Küstenkanal oder Wittemoor hergestellt werden.<br />
Die Erlebnisräume für das Landschaftsbild fließen in die nachfolgende Beurteilung der<br />
Eignung der Prüfräume für eine Errichtung von Biomasseanlagen ein.<br />
Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
Die Wirkung von Biomasseanlagen kann auf das Landschaftsbild und das Naturerleben<br />
erheblich sein, insbesondere wenn im Raum bislang keinerlei bauliche Substanzen<br />
oder naturräumlich strukturierende Elemente (Hecken, Baumgruppen) vorhanden<br />
sind. Anhand von Luftbildern werden die Prüfräume auf vorhandene strukturierende<br />
Elemente überprüft und bewertet.<br />
Aufgrund der kleinteiligen Informationen dieses Belanges, wird auf eine kartographische<br />
Darstellung dieser Informationen verzichtet.<br />
8.1.4 Bewertung der Prüfräume aufgrund verbleibender Belange<br />
Wie oben bereits erwähnt, werden die in den Prüfräumen verbleibenden Belange entsprechend<br />
der Bedeutung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> unterschiedlich gewichtend<br />
in die Bewertung der verbleibenden Flächen einbezogen. Zudem fließt in die Bewertung<br />
der Prüfräume die mögliche verkehrliche Erschließung der Anlagenstandorte ein.<br />
Je mehr Belange mit positiven Aspekten innerhalb eines Prüfraumes vorhanden sind,<br />
desto geeigneter ist der Raum für den Bau und Betrieb von Biomasseanlagen. Entsprechend<br />
gilt, je mehr negativen Aspekte innerhalb eines Prüfraumes liegen, desto<br />
ungeeigneter ist dieser Raum als Standort für Biomasseanlagen. Bereiche in denen<br />
der Belang Naturpark Wildeshauser Geest vorkommt und/oder in denen die Erschließung<br />
aufgrund der Bodensituation problematisch erscheint (Moorstandorte), werden<br />
von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> generell als bedingt geeignet eingestuft.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 43<br />
Die nachfolgende Beschreibung und Bewertung der Prüfräume sowie die gutachterliche<br />
Empfehlung der Eignung der einzelnen Prüfräume als Standorte für Biomassenanlagen<br />
erfolgt tabellarisch.<br />
Tab. 6: Beschreibung und Bewertung der Prüfräume<br />
Prüfraum-<br />
Nr.<br />
Prüfraum<br />
Name<br />
1 Südlich<br />
Tungeln<br />
Prüfraum Beschreibung und<br />
Bewertung<br />
• keine landwirtschaftliche<br />
Hofstelle im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• Erschließung durch die<br />
Landstraße L870,<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
vorhanden.<br />
2 Am Fladder • keine landwirtschaftliche<br />
Hofstelle im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
3 Astrup/ Höven<br />
4 Südwestlich<br />
Westerburg<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
führt durch Siedlungsband,<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• kaum Strukturierung des<br />
Landschaftsraumes.<br />
• keine landwirtschaftliche<br />
Hofstelle im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
über Wirtschaftswege,<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest<br />
(Vorbelastung durch Autobahn<br />
29),<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
vorhanden.<br />
• acht landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
von fünf landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen nordöstlich<br />
und westlich durch<br />
klassifizierte Straße,<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
Fachgutachterliche Empfehlung<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. keine<br />
landwirtschaftlichen Hofstellen<br />
vorhanden sind und sich<br />
der Prüfraum zusätzlich innerhalb<br />
des Naturparks Wildeshauser<br />
Geest befindet.<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. keine<br />
landwirtschaftlichen Hofstellen<br />
vorhanden sind und sich<br />
der Prüfraum zusätzlich innerhalb<br />
des Naturparks Wildeshauser<br />
Geest befindet.<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. keine<br />
landwirtschaftlichen Hofstellen<br />
vorhanden sind und sich<br />
der Prüfraum zusätzlich innerhalb<br />
des Naturparks Wildeshauser<br />
Geest befindet.<br />
BEDINGT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da der Prüfraum<br />
sich innerhalb des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest<br />
befindet.<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 44<br />
Prüfraum-<br />
Nr.<br />
Prüfraum<br />
Name<br />
5 Charlottenburg<br />
West<br />
6 Nördlich Littel<br />
7 Litteler Fuhrenkamp<br />
8 Lethe-<br />
Gieskenmoor<br />
Prüfraum Beschreibung und<br />
Bewertung<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest<br />
(Vorbelastung durch Windpark<br />
und Autobahn 29),<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
vorhanden.<br />
• zwölf landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
von drei landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen nordöstlich<br />
und westlich durch<br />
klassifizierte Straße,<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• kaum Strukturierung des<br />
Landschaftsraumes.<br />
• eine landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
über Wirtschaftswege,<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• kaum Strukturierung des<br />
Landschaftsraumes.<br />
• sieben landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
von sechs landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen durch<br />
klassifizierte Straße (L847),<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
z.T. vorhanden.<br />
• eine landwirtschaftliche<br />
Hofstelle im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
Fachgutachterliche Empfehlung<br />
BEDINGT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da der Prüfraum<br />
sich u.a. innerhalb des<br />
Naturparks Wildeshauser<br />
Geest befindet.<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
, da u.a. lediglich<br />
eine landwirtschaftlichen<br />
Hofstelle vorhanden ist<br />
und sich der Prüfraum zusätzlich<br />
innerhalb des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest<br />
befindet.<br />
BEDINGT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da der Prüfraum<br />
sich innerhalb des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest<br />
befindet.<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. lediglich<br />
eine landwirtschaftlichen<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 45<br />
Prüfraum-<br />
Nr.<br />
Prüfraum<br />
Name<br />
9 K 149 zwischenAchternholt<br />
und<br />
Benthullen<br />
10a Südlich<br />
Benthullen<br />
10b Südlich Benthullen(Nahbereich<br />
der<br />
Hauptverkehrsstraßen)<br />
Prüfraum Beschreibung und<br />
Bewertung<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
über Wirtschaftswege,<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• kaum Strukturierung des<br />
Landschaftsraumes.<br />
• zwei landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
von einer landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen durch<br />
klassifizierte Straße<br />
(K149),<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
z.T. vorhanden.<br />
• eine landwirtschaftliche<br />
Hofstelle im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />
• verkehrliche Anbindung innerhalb<br />
des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
<strong>Wardenburg</strong> nur über<br />
Wirtschaftswege im<br />
Moor,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
z.T. vorhanden.<br />
• vier landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• kleinflächig Nahrungsfläche<br />
des Kranichs,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
über K149 und L847 über<br />
landwirtschaftliche Hofstelle<br />
ggf. möglich,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
z.T. vor-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
Fachgutachterliche Empfehlung<br />
Hofstelle vorhanden ist und<br />
sich der Prüfraum zusätzlich<br />
innerhalb des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest befindet.<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
, da u.a. lediglich<br />
zwei landwirtschaftlichen<br />
Hofstelle vorhanden<br />
sind und sich der Prüfraum<br />
zusätzlich innerhalb des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest<br />
befindet.<br />
BEDINGT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. lediglich<br />
eine landwirtschaftliche<br />
Hofstelle vorhanden, ist diese<br />
aber im Bereich von<br />
Geestflächen liegt und ggf.<br />
die verkehrliche Anbindung<br />
über Flächen außerhalb des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes führen<br />
kann.<br />
GEEIGNET für die Errichtung<br />
privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. die verkehrliche<br />
Anbindung an vorhandene<br />
klassifizierte Straßen gegeben<br />
ist.<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 46<br />
Prüfraum-<br />
Nr.<br />
Prüfraum<br />
Name<br />
11a Nördlich<br />
Benthullen<br />
11b Nördlich<br />
Benthullen<br />
(Nahbereich<br />
der Hauptverkehrsstraße)<br />
12 Benthullener<br />
Moor<br />
Prüfraum Beschreibung und<br />
Bewertung<br />
handen.<br />
• 13-14 landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />
• verkehrliche Anbindung nur<br />
über Wirtschaftswege im<br />
Moor,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
z.T. vorhanden.<br />
• 3 landwirtschaftliche Hofstellen<br />
im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
über K149 über landwirtschaftliche<br />
Hofstelle ggf.<br />
möglich,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
z.T. vorhanden.<br />
• fünf landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
von zwei landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen durch<br />
klassifizierte Straße<br />
(K149), sonst nur über<br />
Wirtschaftswege im Moor,<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• kaum Strukturierung des<br />
Landschaftsraumes.<br />
13 Harbern II • vier landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
Fachgutachterliche Empfehlung<br />
BEDINGT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da die verkehrliche<br />
Anbindung lediglich<br />
über Moorstandorte führt.<br />
GEEIGNET für die Errichtung<br />
privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. die verkehrliche<br />
Anbindung an der vorhandenen<br />
klassifizierten Straße<br />
gegeben ist.<br />
BEDINGT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da der Prüfraum<br />
sich u.a. innerhalb des<br />
Naturparks Wildeshauser<br />
Geest befindet.<br />
BEDINGT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. die<br />
verkehrliche Anbindung<br />
lediglich über Moorstandorte<br />
führt.<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 47<br />
Prüfraum-<br />
Nr.<br />
Prüfraum<br />
Name<br />
14 Harbern I/<br />
Achternmeer<br />
15 Auf dem<br />
Meersfeld<br />
Prüfraum Beschreibung und<br />
Bewertung<br />
• verkehrliche Anbindung nur<br />
über Wirtschaftswege im<br />
Moor,<br />
• kaum Strukturierung des<br />
Landschaftsraumes.<br />
• drei landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
von einer landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen durch<br />
klassifizierte Straße<br />
(K141), sonst nur über<br />
Wirtschaftswege im Moor,<br />
• z.T. geplantes Landschaftsschutzgebiet,<br />
• Erlebnisraum Landschaftsbild,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
vorhanden.<br />
• keine landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
z.T. durch klassifizierte<br />
Straße (K141), sonst nur<br />
über Wirtschaftswege im<br />
Moor,<br />
• großflächig geplantes Naturschutzgebiet,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
z.T. vorhanden.<br />
16 Wittemoor • eine landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
von einer landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen über Baudenkmal<br />
Straße im Moor,<br />
• z.T. geplantes Land-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
Fachgutachterliche Empfehlung<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. die<br />
verkehrliche Anbindung lediglich<br />
über Moorstandorte<br />
führt und Bedeutung für<br />
Landschaftsbild und Erholung<br />
(geplantes Landschaftsschutzgebiet)<br />
besteht.<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. keine<br />
landwirtschaftlichen Hofstellen<br />
vorhanden ist.<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. die<br />
verkehrliche Anbindung<br />
lediglich über das<br />
Baudenkmal Straße<br />
innerhalb vom Moorstandort<br />
führt .<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 48<br />
Prüfraum-<br />
Nr.<br />
Prüfraum<br />
Name<br />
17 Wiebers-<br />
Riehe<br />
Prüfraum Beschreibung und<br />
Bewertung<br />
schaftsschutzgebiet,<br />
• z.T. Erlebnisraum Landschaftsbild,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes.<br />
• vier landwirtschaftliche<br />
Hofstellen im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
über Wirtschaftswege,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
vorhanden.<br />
18 Oberlethe • keine landwirtschaftliche<br />
Hofstelle im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
über Wirtschaftswege,<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
vorhanden.<br />
19 Westerholt • eine landwirtschaftliche<br />
Hofstelle im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
20 Westlich Oberlether<br />
Fuhrenkamp<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
z.T. durch klassifizierte<br />
Straße (K141),<br />
• kaum Strukturierung des<br />
Landschaftsraumes.<br />
• drei landwirtschaftliche<br />
Hofstelle im Prüfraum oder<br />
im Nahbereich,<br />
• verkehrliche Anbindung<br />
über Wirtschaftswege,<br />
• großflächig geplantes<br />
Landschaftsschutzgebiet,<br />
• liegt inmitten des Naturparks<br />
Wildeshauser Geest,<br />
• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />
vorhanden.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
Fachgutachterliche Empfehlung<br />
GEEIGNET für die Errichtung<br />
privilegierter Biomasseanlagen<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da keine<br />
landwirtschaftlichen Hofstellen<br />
vorhanden sind und sich<br />
der Prüfraum zusätzlich innerhalb<br />
des Naturparks Wildeshauser<br />
Geest befindet.<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da u.a. lediglich<br />
eine landwirtschaftlichen<br />
Hofstelle vorhanden ist.<br />
NICHT GEEIGNET für die<br />
Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />
da der Prüfraum<br />
sich großflächig innerhalb<br />
eines geplantes Landschaftsschutzgebietesbefindet.<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 49<br />
Die vorangegangenen Ergebnisse zu den Prüfräumen zeigen, dass trotz eines vermeintlich<br />
hohen Flächenpotenzials keineswegs alle diese Räume eine gleiche oder gute<br />
Eignung für die Errichtung von Biomasseanalgen aufweisen. Die Ergebnisse der<br />
Analyse der Prüfräume sind im Plan 5 visualisiert.<br />
9.0 Standortbeschreibung und -empfehlung<br />
Nachfolgend werden die geeigneten, bedingt geeigneten sowie ungeeigneten Flächen<br />
zusammenfassend beschrieben.<br />
Die vorangegangene Bewertung der Prüfräume zeigt, dass zahlreiche vertieft betrachtete<br />
Bereiche als Standorte für Biomasseanlage als ungeeignet zu bewerten sind. Für<br />
diese fachgutachterliche Einschätzung ist zum einen die Tatsache ausschlaggebend,<br />
dass innerhalb oder im Nahbereich von Prüfräumen keine oder nur sehr wenig landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen vorhanden sind und/ oder sich Prüfräume innerhalb der<br />
landschaftlich wertvoller Bereiche (z. B. geplante Lanschaftsschutzgebiete Wildeshauser<br />
Geest befinden. Auch mangelnde oder erschwerte Erschließungsmöglichkeiten<br />
von möglichen Anlagenstandorten fließen entscheidend in die Beurteilung der Eignung<br />
eines Raumes ein. Insgesamt werden die Prüfraume 1, 2, 3, 6, 8, 9, 14, 15, 16, 18 19<br />
sowie 20 als ungeeignet für die Errichtung von privilegierten Biomasseanlagen bewertet<br />
und nicht als Standort für derartige Anlagen empfohlen.<br />
Die Prüfräume 4, 5, 7, 10a, 11a, 12, 13 werden als bedingt geeignet als Standorte für<br />
Biomasseanlage bewertet. Innerhalb dieser Bereiche gibt es Belange die möglicherweise<br />
im Konflikt mit der Anlage und dem Betrieb von Biomasseanlage stehen. So<br />
weisen z.B. die im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebietes liegenden Prüfräume 4 und 5 aufgrund<br />
der Anzahl an vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen sowie gewisser Vorbelastungen<br />
des Raumes einige positive Aspekte als Standort für Biomasseanlagen<br />
auf. Allerdings liegen diese Flächen innerhalb des Naturparkes Wildeshauser Geest,<br />
die die <strong>Gemeinde</strong> in ihrer Wertigkeit erhalten möchte. Entsprechendes gilt für die Prüfräume<br />
7 und 12.<br />
Innerhalb der Flächen 10a und 11a sowie im Bereich des Prüfraumes 13 ist für die Beurteilung<br />
der bedingten Eignung die Erschließungssituation maßgeblich. Diese Flächen<br />
befinden sich auf Moorstandorten und werden lediglich durch geringfügig ausgebaute<br />
Wirtschaftswege erschlossen. Diese Wege werden fast ausschließlich durch<br />
landschaftlich wertvolle Alleen eingefasst. Aufgrund ihres aktuellen Ausbauzustandes<br />
(Straßenbreite, Straßenbelag, Unterbau etc.) wird eine Nutzung dieser Wege durch<br />
den Zulieferverkehr (LKW) der Biomasseanlagen seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />
als kaum möglich eingeschätzt. Ein Ausbau dieser vorhandenen Wirtschaftswege wäre<br />
lediglich mit einem hohen Aufwand realisierbar, und zudem mit erheblichen Auswirkungen<br />
auf Natur und Landschaft verbunden, da vorhandene Baumbestände entfernt<br />
werden müssten.<br />
Der Prüfraum 17 „Wiebers Riehe“ wird neben den Prüfräumen 10b „Südlich Benthullen“<br />
und 11b „Nördlich Benthullen“ als geeignet für die Errichtung von Biomasseanlagen<br />
bewertet. Der Prüfraum 17 weist eine gute Strukturierung der Landschaft durch<br />
Hecken und/ oder Baumgruppen auf. Eine großräumige visuelle Auswirkung der Biomasseanlagen,<br />
insbesondere auf das Landschaftserleben und das Landschaftsbild,<br />
wird somit vermieden. Zudem weist der Raum eine im Verhältnis hohe Dichte an landwirtschaftlichen<br />
Betrieben auf. Allerdings ist die Erschließung dieses Raumes lediglich<br />
über vorhandene Wirtschaftswege möglich. Da sich dieser Bereich innerhalb des bodenartlichen<br />
Profiltyps Sand befindet, und die Straßen im Nahbereich weitestgehend<br />
kaum naturschutzfachlich und landschaftliche wertvollen Strukturen (Alleen/ Baumbe-<br />
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19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 50<br />
stände) aufweisen, ist ein Ausbau der Straßen für die Nutzung durch den Zulieferverkehr<br />
(LKW) der Biomasseanlagen ggf. durchführbar.<br />
Die für die Errichtung von Biomasseanlagen geeigneten Prüfräume 10b und 11b befinden<br />
sich im Nahbereich (300 m Umfeld) von klassifizierten und somit für den Zulieferverkehr<br />
(LKW) der Biomasseanlagen ausgebauten Straßen (K149 und L847). Die<br />
Prüfräume weisen insbesondere im Bereich der Kreisstraße ein Potenzial an landwirtschaftlichen<br />
Hofstellen auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Erschließung<br />
der Biomasseanlagen über die vorhandene landwirtschaftliche Hofstelle an die<br />
klassifizierten Straßen möglich ist.<br />
Die geeigneten und bedingt geeigneten Flächen weisen eine Gesamtgröße von ca.<br />
2350ha auf. Dieses entspricht etwa 20% des <strong>Gemeinde</strong>gebietes.<br />
Im Rahmen eines nachfolgend aufzustellenden sachlichen Teilflächennutzungsplans<br />
gemäß § 5 Abs. 2b BauGB können Eignungsgebiete für Biogasanlagen festgelegt<br />
werden, die einen Ausschluss der privilegierten Anlagen an anderer Stelle des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
erwirken. Eine mögliche Darstellung der Eignungsräume <strong>zur</strong> energetischen<br />
Nutzung von Biomasse i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB/ sachlicher Teilflächennutzungsplan<br />
ist in dem Plan 6 dargestellt.<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 51<br />
10.0 Zusammenfassung<br />
In der vorliegenden Studie wird das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet auf mögliche Standorte<br />
für Biomasseanlagen untersucht. Dazu werden anhand von Ausschlusskriterien (u. a.<br />
Ausschlussflächen und Abstandsregelungen) mögliche Potenzialflächen bzw. Prüfräume<br />
ermittelt. Unter Beachtung weiterer abwägungsrelevanter Belange sowie unter<br />
Berücksichtigung der vorhandenen landwirtschaftlichen Potenziale und möglicher Erschließungsmöglichkeiten,<br />
werden diese Prüfräume diskutiert und bewertet.<br />
Derzeitige Nutzungen und Planungen werden nach vorliegenden Planwerken oder Mitteilungen<br />
der betroffenen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die möglichen<br />
Auswirkungen von Biomasseanlagen auf den Menschen, den Naturhaushalt und das<br />
Landschaftsbild sind im Kapitel 4.0 der <strong>Standortstudie</strong> dargestellt.<br />
Im Ergebnis der <strong>Standortstudie</strong> werden die Flächen bzw. Räume innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
aufgezeigt, die sich für die Errichtung von Biomasse eignen, bzw. bedingt<br />
eignen oder die als ungeeignet zu bewerten sind. Geeignete Räume befinden<br />
sich demnach im Bereich Wiebers-Riehe sowie an der östlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze entlang<br />
der klassifizierten Straßen (K 149 und L 847) im Bereich Benthullen.<br />
Insgesamt ergeben sich durch die Bearbeitung der <strong>Standortstudie</strong> drei geeignete<br />
sowie sieben bedingt geeignete Räume für die Errichtung von Biomasseanlagen.<br />
Die endgültige Entscheidung für die konkrete Heranziehung der Eignungsbereiche<br />
<strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> der energetischen Nutzung von Biomasse i. S. d. § 35 Abs. 1<br />
Nr. 6 BauGB/ im Rahmen eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes obliegt im<br />
Weiteren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 52<br />
11.0 Literatur/Quellen<br />
BINDER, MARC CHRISTIAN (2008): Die Bauleitplanerischen <strong>Steuerung</strong>smöglichkeiten bei<br />
der Ansiedlung von Biogasanlagen. Diplomarbeit an der Fachhochschule<br />
Ludwigsburg, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen. Leutenbach.<br />
BLANKE MEIER EVERS (2010): Leitfaden für Biogasanlagen. Bremen.<br />
BUNDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT UND ERNÄHRUNG (BLE) (2010): Leitfaden Nachhaltige<br />
Biomasseherstellung. 1. Auflage. Bonn.<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU)<br />
(2007): Auswirkungen zunehmender Biomassenutzung (EEG) auf die Artenvielfalt<br />
– Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Schutz der Vögel<br />
der Agrarlandschaft. – Endbericht –. Bonn.<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU)<br />
(2008): Biogas und Umwelt – Ein Überblick. Berlin.<br />
DIEKMANN & MOSEBACH (2012): Entwicklungskonzept Moorgebiet „Nördlich Benthullen“.<br />
Entwurf 01/2012. Rastede<br />
GEMEINDE BÖSEL: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Bösel, Stand 06/2011.<br />
GEMEINDE WARDENBURG (1994): Landschaftsplan <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>.<br />
GEMEINDE WARDENBURG: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>, Stand<br />
05/2011.<br />
GEMEINDE EDEWECHT: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Edewecht, Stand 05/2011.<br />
GEMEINDE GROßENKNETEN: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Großenkneten, Stand<br />
05/2011.<br />
GEMEINDE HATTEN: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Hatten, Stand 06/2011.<br />
KRÜGER, T., & B. OLTMANNS (2009): Kraniche als Gastvögel in Niedersachsen – Rastvorkommen,<br />
Bestandsentwicklung, Schutz und Gefährdung. Naturschutz<br />
Landschaftspfl. Niedersachsen, Heft 44, 1-110. Hannover.<br />
LANDESBETRIEB FÜR STATISTIK UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE NIEDERSACHSEN<br />
(LSKN) (2009): Statistische Berichte Niedersachsen, Agrarstrukturerhebung<br />
2007, Heft 1 Teil A – <strong>Gemeinde</strong>ergebnisse, Betriebsgrößen, Bodennutzungen,<br />
Viehhaltung. Hannover.<br />
LANDKREIS OLDENBURG (1995): Landschaftsrahmenplan Landkreis Oldenburg.<br />
LANDKREIS OLDENBURG (1996): Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis<br />
Oldenburg 06/2996.<br />
LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERSACHSEN (2011): Die Landwirtschaft in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wardenburg</strong>. Zusammenstellung planungsrelevanter Daten <strong>zur</strong> Flächenbewirtschaftung,<br />
Tierhaltung und Biogaserzeugung. Cloppenburg.<br />
NECKAM, MARTINA (2009): Die Auswirkungen von Biogasanlagen auf das Landschaftsbild.<br />
Diplomarbeit am Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung<br />
an der Universität für Bodenkultur. Wien.<br />
NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM (1994/1998/2002, 2006, 2008 und 2012): Landes-Raumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen 1994 mit Ergänzungen 1998<br />
und Änderungen 2002, 2006, 2008 und 2012. - Hannover.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 53<br />
NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATUR-<br />
SCHUTZ (NLWKN): Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen – Anforderungen<br />
an der Gewässerschutz. Heft: Anlagenbezogener Gewässerschutz, Band 14.<br />
Hannover.<br />
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, VERBRAUCHER-<br />
SCHUTZ UND LANDESENTWICKLUNG (2010 ): Biogasnutzung in Niedersachsen.<br />
Stand und Perspektiven. Niedersachsen.<br />
NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT UND KLIMASCHUTZ (2012): Das Energiekonzept<br />
des Landes Niedersachsen. Verlässlich, umweltfreundlich, klimaverträglich<br />
und bezahlbar – Energiepolitik für morgen. Hannover.<br />
OVG LÜNEBURG (2007): 1 ME 222/06, Beschluss vom 14.03.2007.<br />
PUSCH, ESTHER (2007): Umweltauswirkungen von Biogasanlagen und deren Berücksichtigung<br />
bei der Planung und Zulassung. Diplomarbeit. Berlin.<br />
Internetadressen<br />
DATENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS (2012): Karten Natur und Landschaft.<br />
www.umwelt.niedersachsen.de. [abgerufen am: 23.01.2012]<br />
EEG-2012 (2012): http://www.eeg-2012.info/eeg-biogasanlagen-einspeiseverguetung-<br />
2012.html [abgerufen am: 12.02.2012]<br />
LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (LBEG, 2011): Kartenserver des<br />
LBEG: Rohstoffsicherungskarte (1 : 25.000). - http://memas01.lbeg.de/ lucidamap/index.asp?THEMEGROUP=ROH.<br />
[abgerufen am: 23.01.2012]<br />
LGLN (2012): http://navigator.geolife.de/mein-navigator.html [abgerufen am:<br />
26.01.2012]<br />
WILDESHAUSER GEEST (2012): http://www.wildegeest.de/die-wildeshauser-geest/ [abgerufen<br />
am: 12.02.2012]<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 54<br />
Gesetze und Richtlinien (Auswahl, jeweils in der aktuellen Fassung)<br />
• Baugesetzbuch (BauGB)<br />
• Raumordnungsgesetz (ROG)<br />
• Bundesfernstraßengesetz (FStrG)<br />
• Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)<br />
• Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
• GIRL - Geruchsimmissions-Richtlinie – Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen<br />
• Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz –<br />
EEG)<br />
• Gesetz <strong>zur</strong> Umsetzung europarechtlicher Vorschriften zum Umweltschutz<br />
• Gesetz über technische Arbeitsmittel - Gerätesicherheitsgesetz (GSG)<br />
• Gesetz über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil I - vom<br />
2. März 1994 (Nds. GVBl. S. 130, ausgegeben am 9. März 1994)<br />
• Gesetz <strong>zur</strong> Änderung des Gesetzes über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen - Teil I - vom 23. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 269, ausgegeben am<br />
26. März 1998)<br />
• Gesetz <strong>zur</strong> Änderung des Gesetzes über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen - Teil I - vom 24. Oktober 2002 (Nds. GVBl. S. 738, ausgegeben am<br />
9. Dezember 2002)<br />
• Verordnung <strong>zur</strong> Änderung des Gesetzes über das Landes-<br />
Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil I - vom 07. Juli 2006 (Nds. GVBl.<br />
S. 244)<br />
• Verordnung <strong>zur</strong> Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen - Teil II – Ausgegeben in Hannover am 29. Januar 2008.<br />
(Nds. GVBl. S. 26).<br />
• Neubekanntmachung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen (LROP) vom 08.05.2008. (Nds. GVBl. Nr. 10/2008, ausgegeben am<br />
22.05.2008).<br />
• Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
• Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (9.GSGV)<br />
• Niedersächsische Bauordnung (NBauO)<br />
• Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-<br />
NatSchG)<br />
• Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)<br />
• Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG)<br />
• Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)<br />
• Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)<br />
• Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)<br />
• Niedersächsisches Ministerialblatt Nummer 36, 09.09.2009, Hannover<br />
• Raumordnungsverordnung (RoV)<br />
• Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm)<br />
• Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(Technische Anleitung <strong>zur</strong> Reinhaltung der Luft – TA Luft)<br />
• Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und<br />
Landesplanung (VV-NROG)<br />
• Vierte Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung<br />
über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />
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19.12.2012
ANLAGEN<br />
Anlage 1: Pläne<br />
Plan 1.1 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen, Verkehr, Gewerbe,<br />
Industrie, Sondergebiete, Versorgung<br />
Plan 1.2 Flächennutzungen II: Rohstoffgewinnung, Boden, Wald, Gewässer, kulturelle<br />
Sachgüter<br />
Plan 2.1 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige Bereiche<br />
Plan 2.2 Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche aus Sicht des Landes, des Landkreises<br />
und der <strong>Gemeinde</strong> sowie naturschutzfachliche Programme<br />
Plan 3 Gebiete mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung<br />
Plan 4.1 Verbleibende Prüfräume für Biomasseanlagen<br />
Plan 4.2 Verbleibende Belange innerhalb der Potenzialflächen<br />
Plan 5 Eignungsbereiche für die Errichtung von privilegierten Biomasseanlagen<br />
Plan 6 Mögliche Darstellung der Eignungsbereiche <strong>zur</strong> energetischen Nutzung<br />
von Biomasse i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB / sachlicher Teilflächennutzungsplan