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Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

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GEMEINDE WARDENBURG<br />

Landkreis Oldenburg<br />

STANDORTSTUDIE ZUR<br />

STEUERUNG<br />

VON PRIVILEGIERTEN BIOMASSE-<br />

ANLAGEN<br />

IN DER<br />

GEMEINDE<br />

WARDENBURG<br />

Entwurf Stand: Dezember 2012<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Str. 86 - 26180 Rastede<br />

Tel.: 04402 - 911630 - Fax: 04402 - 911640<br />

E-mail: info@diekmann-mosebach.de<br />

www.diekmann-mosebach.de


GEMEINDE WARDENBURG<br />

Landkreis Oldenburg<br />

STANDORTSTUDIE ZUR<br />

STEUERUNG<br />

VON PRIVILEGIERTEN BIOMASSE-<br />

ANLAGEN<br />

IN DER<br />

GEMEINDE<br />

WARDENBURG<br />

Auftraggeber:<br />

Planverfasser:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />

Friedrichstraße 16<br />

26203 <strong>Wardenburg</strong><br />

Diekmann<br />

Mosebach<br />

Regionalplanung<br />

Stadt- und Landschaftsplanung<br />

Entwicklungs- und Projektmanagement<br />

Oldenburger Straße 86 - 26180 Rastede<br />

Telefon (0 44 02) 9116-30<br />

Telefax (0 44 02) 9116-40<br />

www.diekmann-mosebach.de<br />

E-mail: info@diekmann-mosebach.de<br />

Entwurf Dezember 2012<br />

&


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> I<br />

INHALTSÜBERSICHT<br />

1.0 VERANLASSUNG UND PLANUNGSAUFGABE 4<br />

2.0 VORGEHENSWEISE 5<br />

3.0 RAHMENBEDINGUNGEN 7<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen – Zulässigkeit 7<br />

3.2 Technische Rahmenbedingungen – Anlagentypus 8<br />

4.0 AUSWIRKUNGEN VON BIOMASSEANLAGEN AUF DEN<br />

MENSCHEN UND DIE UMWELT 9<br />

4.1 Auswirkungen auf den Menschen 9<br />

4.2 Auswirkungen auf Natur und Landschaft 10<br />

4.3 Zusammenfassung baubedingter Wirkungen 11<br />

4.1 Zusammenfassung anlagenbedingter Wirkungen 12<br />

4.1 Zusammenfassung betriebsbedingter Wirkungen 13<br />

4.2 Positive Auswirkungen der Biomassenutzung 15<br />

5.0 PLANERISCHE VORGABEN 15<br />

5.1 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 15<br />

5.2 Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Oldenburg 15<br />

5.3 Landschaftsrahmenplan Landkreis Oldenburg / Landschaftsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 17<br />

5.4 Flächennutzungsplan 18<br />

6.0 ERMITTLUNG DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN POTENZIALS FÜR<br />

BIOMASSEANLAGEN 18<br />

6.1 Betriebsstruktur 18<br />

6.2 Flächenbewirtschaftung und Tierhaltung 18<br />

6.3 Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 20<br />

7.0 ERMITTLUNG VON AUSSCHLUSS UND RESTRIKTIONSRÄUMEN 21<br />

7.1 Ausschlussflächen und Mindestabstände im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

<strong>Wardenburg</strong> 21<br />

7.2 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen,<br />

Verkehr, Gewerbe, Industrie, Sondergebiete, Versorgung (Plan 1.1) 24<br />

7.2.1 Besiedelter Bereich, Gewerbe-, Industriegebiete/ Flächen für<br />

Erholungszwecke 25<br />

7.2.2 Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 27<br />

7.2.3 Schienenstrecken 27<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />

II<br />

7.2.4 Gasfernleitungen/ Gasbohrungen 27<br />

7.2.5 Oberirdische Hauptversorgungsleitungen/ unterirdische<br />

Hauptversorgungsleitungen 27<br />

7.2.6 Fernwasserleitung 28<br />

7.2.7 Flächen für Versorgungsanlagen 28<br />

7.3 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige<br />

Bereiche (Plan 2.1 und 2.2) 29<br />

7.3.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) 29<br />

7.3.2 Naturschutzgebiete 29<br />

7.3.3 Landschaftsschutzgebiete 30<br />

7.3.4 Naturdenkmäler 31<br />

7.3.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Wallhecken 31<br />

7.3.6 Gesetzlich geschützte Biotope 31<br />

7.3.7 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft aus dem Flächennutzungsplan 32<br />

7.4 Sonstige Bereiche (Plan 1.2) 32<br />

7.4.1 Waldflächen 32<br />

7.4.2 Gewässer 32<br />

7.4.3 Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet 33<br />

7.4.4 Deich 33<br />

7.4.5 Altablagerungen 34<br />

7.4.6 Bereiche mit natur- und kulturhistorischer Bedeutung/ Denkmalpflege 34<br />

8.0 STANDORTDISKUSSION, STANDORTBESCHREIBUNG UND -<br />

EMPFEHLUNG 35<br />

8.1 Verbleibende Belange ohne Ausschlusswirkung 36<br />

8.1.1 Infrastrukturbelange ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 1.1 und 1.2) 37<br />

8.1.2 Naturschutzfachliche Belange ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 2.2) 38<br />

8.1.3 Belange der Erholung ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 3) 41<br />

8.1.4 Bewertung der Prüfräume aufgrund verbleibender Belange 42<br />

9.0 STANDORTBESCHREIBUNG UND -EMPFEHLUNG 49<br />

10.0 ZUSAMMENFASSUNG 51<br />

11.0 LITERATUR/QUELLEN 52<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />

III<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung 1: Anteile der angebauten Kulturen 2010 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> (Quelle:<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2011) .................................................................................19<br />

Abbildung 2: Maisanbau in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> nach Nutzungsrichtung (Quelle:<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2011) .................................................................................19<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm...................................9<br />

Tab. 2: Baubedingte Wirkfaktoren......................................................................................................12<br />

Tab. 3: Anlagebedingte Wirkfaktoren.................................................................................................13<br />

Tab. 4: Betriebsbedingte Wirkfaktoren...............................................................................................14<br />

Tab. 5: Kriterienkatalog mit Ausschlussflächen und Abstandsregelungen <strong>zur</strong> Ausweisung<br />

von Eignungsflächen für die Nutzung von Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet Wardeburg<br />

....................................................................................................................................................22<br />

Tab. 6: Beschreibung und Bewertung der Prüfräume........................................................................43<br />

ANLAGEN<br />

Anlage 1: Plan 1 bis 6<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 4<br />

1.0 Veranlassung und Planungsaufgabe<br />

Für eine nachhaltige Energieversorgung sowie <strong>zur</strong> Schonung endlicher Ressourcen,<br />

hat sich Deutschland verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien in den nächsten<br />

Jahren deutlich zu steigern (vgl. EEG 2012).<br />

Niedersachsen liegt aktuell mit gut einem Viertel der in Deutschland installierten elektrischen<br />

Leistung von Biomasseanlagen auf Platz eins im Bundesvergleich. In Niedersachsen<br />

waren Ende 2009 insgesamt 876 überwiegend landwirtschaftliche Biomasseanlagen<br />

mit einer Leistung von insgesamt 458 Megawatt in Betrieb. Bis Mitte 2010 befanden<br />

sich weitere 457 Biomasseanlagen im Bau, in der Genehmigungs-<br />

oder Planungsphase.<br />

Wegen der wachsenden Zahl an Biomasseanlagen verschärft sich die Konkurrenz vor<br />

allem in den Veredelungsregionen um die <strong>zur</strong> Verfügung stehenden landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen. In einigen Regionen mit hohem Silomaisanteil treten zudem Konflikte<br />

mit den Zielsetzungen des Boden-, Gewässer-, Natur- und Artenschutzes auf, da<br />

beim Abbau von Mais die gute landwirtschaftliche Praxis ggf. nicht eingehalten wird.<br />

Diesbezüglich haben die Kommunen die Möglichkeit, durch die Darstellung von Konzentrationszonen<br />

bzw. Eignungsräumen von Biomasseanlagen steuernd in den Konflikt<br />

einzugreifen, indem sie positive Standortzuweisungen für privilegierte Anlagen treffen<br />

und mit diesen Eignungsbereichen den Ausschluss dieser Anlagen auf den übrigen<br />

Flächen verbindet. Für nicht privilegierte Anlagen besteht für die <strong>Gemeinde</strong> die allgemeine<br />

planerische <strong>Steuerung</strong>smöglichkeit der Bauleitplanung (vgl. Energiekonzept<br />

Niedersachsen 2012).<br />

In der ländlich geprägten <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> ist aktuell eine Zunahme von Genehmigungsanträgen<br />

für Biomasseanlage zu verzeichnen. In Kenntnis der allgemeinen<br />

Entwicklung hält es die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> für erforderlich, entsprechend der oben<br />

dargelegten textlichen Ausführungen, eine städtebaulich begründete <strong>Steuerung</strong> der<br />

Standorte von Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet auf Ebene der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung nach § 35 (3) Satz 3 BauGB vorzunehmen und damit auf eine möglichst<br />

konfliktfreie Nutzung der Technologie hinzuwirken.<br />

Planungsziel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> ist es, die typische, abwechslungsreiche<br />

Landschaftsstruktur, die in weiten Teilen durch die Wildeshauser Geest und durch<br />

ausgedehnte Moorgebiete geprägt ist, in ihrer Schönheit, ihrem Artenreichtum sowie in<br />

ihrer Lebens- und Erholungsqualität zu erhalten. Auch für die Erholungsfunktion des<br />

Raumes sind entsprechende Beeinträchtigungen zu erwarten. Von den Standorten der<br />

Biomasseanlagen, d. h. von den industriell geprägten bis zu 12 Meter hohen Bauanlagen<br />

(Fermenter und Maschinengebäude) gehen nachhaltige Wirkungen für das Landschafsbild<br />

aus. Im Umfeld der Biomasseanlagen kommt es zudem häufig zu anlagebedingten<br />

Geruchsbelästigungen sowie zu erhöhten Verkehrslärmbelastungen infolge<br />

des Betriebsverkehrs. Der Außenbereich soll insgesamt vor einer übermäßigen Zersiedlung<br />

geschützt werden.<br />

Zur Ermittlung von geeigneten Standorten wird nach umfangreichen Recherchen, u. a.<br />

einer informellen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie dem Zusammentragen<br />

sonstiger Restriktionen, unter Ansetzen von Restriktionskriterien eine Bewertungsmatrix<br />

erstellt. Basierend auf dieser Grundlage werden sogenannte Eignungsräume,<br />

die eine Errichtung von Biomasseanlagen erlauben, formuliert.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 5<br />

Die Ergebnisse dieser Studie zeigen nur potenzielle Eignungsräume für Biomasseanlagen<br />

auf. Sie erübrigt nicht die weitergehende Untersuchung eines ermittelten Standortes<br />

im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder Genehmigungsverfahrens<br />

nach dem BImSchG mit den entsprechenden erforderlichen Fachgutachten. Durch Berücksichtigung<br />

aller relevanten planerischen Vorgaben, Daten und Fakten sowie die<br />

Abstimmung mit den entscheidenden Stellen im Rahmen dieser Studie ist eine zusätzliche<br />

Standortfindung auf der Ebene des Flächennutzungsplanverfahrens nicht mehr<br />

erforderlich. Die vorliegende <strong>Standortstudie</strong> stellt die entsprechende Abwägungsgrundlage<br />

für den sachlichen Teilflächennutzungsplan <strong>zur</strong> bauleitplanerischen <strong>Steuerung</strong><br />

von Biomasseanlagen nach § 35 (3) Satz 3 BauGB dar.<br />

2.0 Vorgehensweise<br />

Im Rahmen dieser <strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen<br />

wird das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> auf Standorte geprüft, innerhalb derer<br />

die Biomasseverwertung möglichst konfliktarm gegenüber städtebaulichen und sonstigen<br />

kommunal relevanten Nutzungen ist. Unter Berücksichtigung der Maßgaben des<br />

Baugesetzbuches (s. Kap. 3.1) werden in dem vorliegenden Standortkonzept alle notwenigen<br />

umwelt- und immissionsschutzrechtlichen städtebaulichen, funktionalen und<br />

naturräumlichen Aspekte im Hinblick auf Biomasseanlagen in ihren Abhängigkeiten betrachtet<br />

und miteinander abgewogen.<br />

Zur Ermittlung von Standorten wurden ausgewählte Träger öffentlicher Belange angeschrieben,<br />

um mögliche Restriktionen aufgrund vorliegender Belange sowie aktuelle<br />

Planungen berücksichtigen zu können. Weiterhin wurden vorliegende Planwerke und<br />

sonstige frei zugängliche Informationen ausgewertet. Basierend auf dieser Grundlage<br />

werden sogenannte Eignungsräume für die Errichtung von Biomasseanlagen dargestellt.<br />

Die Ermittlung möglicher Standorte erfolgt in drei Arbeitsschritten:<br />

Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />

Arbeitsschritt 1 Darstellung der landwirtschaftlichen Nutzungen inkl.<br />

Betriebsstandorte (Plan 1.1)<br />

Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />

Arbeitsschritt 2 Ausschluss aufgrund baulicher Nutzungen/ Infrastrukturen<br />

und sonstiger Belange (Plan 1.1 und 1.2)<br />

Ausschluss aufgrund Bedeutung der Flächen für Natur,<br />

Landschaft und Erholung (Plan 2.1, 2.2 und 3)<br />

Standortdiskussion, Standortbeschreibung und -empfehlung<br />

Arbeitsschritt 3 Darstellung von Prüfräume (Plan 4.1)<br />

Beschreibung und Bewertung der Prüfräume aufgrund verbleibender<br />

Belange (Plan 4.2 und 5)<br />

Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />

In dem ersten Arbeitsschritt werden vorhandene Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet herausgestellt. Insbesondere wird dargestellt,<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 6<br />

an welcher Stelle im <strong>Gemeinde</strong>gebiet sich landwirtschaftliche Nutzungen (Betriebe)<br />

befinden, in deren räumlich-funktionalen Umfeld die Errichtung von Biomasseanlagen<br />

denkbar ist.<br />

Zudem wird dargestellt, über welches landwirtschaftliche Flächenpotenzial <strong>zur</strong> Erzeugung<br />

von Biomasse die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> verfügt (vgl. Kap 6.0).<br />

Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />

In diesem zweiten Arbeitsschritt wird geprüft, an welcher Stelle im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

insbesondere unter städtebaulichen, immissionsschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen<br />

Aspekten keine Biomasseanlagen errichtet werden sollten. Vorhandene<br />

Nutzungsansprüche wie z. B. Siedlungsbereiche, Verkehrswege oder naturschutzrechtliche<br />

Auflagen schließen die Errichtung von Biomasseanlagen auf einem wesentlichen<br />

Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietes aus (vgl. Kap. 7.0).<br />

Standortdiskussion, Standortbeschreibung und -empfehlung<br />

Die nach Abzug der Restriktionsflächen verbleibenden Flächen (Suchräume) werden<br />

daraufhin untersucht, welche weiteren kommunalen Belange, die möglicherweise zu<br />

Konflikten mit der Errichtung und dem Betrieb von Biomasseanlagen führen, diese aber<br />

nicht von vornherein ausschließen, betroffen sind. Diese Suchräume werden anschließend<br />

unter Berücksichtigung der verbleibenden Belange sowie unter Beachtung<br />

der vorhandenen Potenziale für eine mögliche Biogas-Energienutzung, insbesondere<br />

sind hier die Lage und die Anzahl landwirtschaftlicher Hofstellen sowie die mögliche<br />

Erschließung potenzieller Standorte zu nennen, auf ihrer Eignung als Biomassestandort<br />

überprüft und bewertet (vgl. Kap. 8.0 und 9.0).<br />

Das Ergebnis der Standortanalyse ist ein möglicher Flächenvorschlag, der im Rahmen<br />

eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Nutzung von Biomasseanlagen<br />

planungsrechtlich abgewogen und gesichert werden könnte. Die Ergebnisse dieser<br />

Studie sind als planerische Empfehlung zu verstehen. Die endgültige Entscheidung<br />

über die im Flächennutzungsplan darzustellenden Flächen obliegt der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wardenburg</strong>.<br />

Die Darstellung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden,<br />

Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter durch konkrete<br />

Planungen der Biomasseanlagen muss im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung<br />

zusätzlich erfolgen und ist nicht Gegenstand dieser <strong>Standortstudie</strong>. Hier können<br />

nur allgemeine Angaben dazu gemacht werden. Einen groben Überblick über den<br />

aktuellen Stand der Diskussion von potenziellen Beeinträchtigungen der verschiedenen<br />

Schutzgüter bietet daher das folgende Kapitel 4.0. Die eigentliche Erarbeitung der<br />

vorliegenden <strong>Standortstudie</strong> ist darauf folgend ab Kap. 6.0 dargestellt.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 7<br />

3.0 Rahmenbedingungen<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen – Zulässigkeit<br />

Seit 2006 sind Anlagen <strong>zur</strong> energetischen Nutzung von Biomasse in die Liste der privilegierten<br />

Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) aufgenommen worden.<br />

Im Außenbereich sind demnach Biomasseanlagen nur dann zulässig, wenn sie<br />

die allgemeinen Bedingungen für Außenbereichsvorhaben einhalten. Zum einen dürfen<br />

keine öffentlichen Belange der Errichtung entgegenstehen und zum anderen muss<br />

in jedem Fall eine ausreichende Erschließung gesichert sein (§ 35 Abs. 1 BauGB).<br />

Demgemäß dürfen keine unwirtschaftlichen Aufwendungen für Straßen und andere<br />

Verkehrseinrichtungen eintreten.<br />

Zugleich müssen noch nachfolgend aufgeführte Privilegierungstatbestände erfüllt werden:<br />

• Eine Biomasseanlage ist nur im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebs oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung sowie einem Betrieb<br />

der Tierhaltung betreibt, jedoch wegen seiner besonderen Anforderungen<br />

an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder<br />

wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt<br />

werden soll, privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6 BauGB).<br />

• Das Vorhaben muss in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb stehen (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 a BauGB).<br />

• Die Biomasse muss überwiegend (> 50 %) aus dem Betrieb oder überwiegend<br />

aus diesem sowie aus nahe gelegenen Betrieben stammen, d.h. es können<br />

auch mehrere Biomasse erzeugende Betriebe kooperieren (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 b<br />

BauGB).<br />

• Es darf je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben werden<br />

(§ 35 Abs. 1 Nr. 6 c BauGB).<br />

• Die Feuerungswärmeleistung der Anlage darf nicht 2,0 Megawatt überschreiten<br />

und die Kapazität einer Anlage <strong>zur</strong> Erzeugung von Biogas darf zusätzlich nicht<br />

2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas im Jahr überschreiten (§ 35 Abs. 1<br />

Nr. 6 d BauGB).<br />

Gemäß dem Willen des Gesetzgebers sollen diese Einschränkungen insbesondere<br />

dem Schutz des Außenbereichs dienen. Gleichzeitig soll aus ökologischen Gründen<br />

heraus ein überregionaler Transport der Biomasse verhindert werden.<br />

Werden die o.a. Kriterien nicht erfüllt, z. B. weil die Erzeugung Feuerungswärmeleistung<br />

der Anlage 2,0 Megawatt überschreitet, gelten diese Biomasseanlagen als nicht<br />

privilegiert. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hat in diesem Fall<br />

über die Bauleitplanung zu erfolgen.<br />

Das Einspeisen von regenerativ erzeugtem Strom wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) geregelt. Das EEG sieht vor, dass die Betreiber der<br />

Übertragungsnetze den erzeugten Strom zu bestimmten Preisen abnehmen.<br />

Das EEG 2009 führte in der Bioenergie zu ungewollten Entwicklungen, denen aktuell<br />

durch die EEG-Novelle 2012 entgegengewirkt werden soll. So verknappen sich zunehmend<br />

Ackerflächen, regional steigen zeitgleich die Pachtpreise an. In der Land-<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 8<br />

schaft macht sich der verstärkte Grünlandumbruch oder die veränderte Fruchtfolge,<br />

insbesondere aber der Anstieg des Biogasmaisanbaus bemerkbar. Ursächlich hierfür<br />

war insbesondere die Kopplung des Gülle- und NawaRo-Bonus im EEG 2009 (vgl.<br />

www.eeg-2012.info). Im aktuellen EEG 2009 entfällt dieser Bonus, wie auch weitere im<br />

EEG 2009 verankerte Vergütungen (Technologie-Bonus, KWK-Bonus etc.). Mit dem<br />

EEG 2012 tritt ein neues System der Einspeisevergütung für Biomasseanalgen in<br />

Kraft: alle Biomasseanlagen erhalten eine Grundvergütung, deren jeweilige Höhe von<br />

der Größe/ Leistungsklasse der bioenergetischen Anlage abhängig ist. Zu dieser<br />

grundlegenden Zahlung für alle Anlagen erhält jeder Anlagenbetreiber eine weitere<br />

Einspeisevergütung welche von den verwendeten Ausgangsmaterialien/ dem Substrat<br />

der Biogasanlage bestimmt wird.<br />

Es wird zwischen folgenden Fördersätzen unterschieden:<br />

• Biogasanlagen für Nachwachsende Rohstoffe (Vergütungsklasse I),<br />

• Biogasanlagen für Gülle, Mist und Landschaftspflegematerial (Vergütungsklasse<br />

II),<br />

• Biogasanlagen für die Vergärung von Bioabfällen.<br />

Hierbei gibt es verschiedene Vorgaben und Bedingungen, um die volle Einspeiseförderung<br />

zu erhalten. Diese Einschränkungen betreffen vor allem den Anteil der Wärmenutzung<br />

und Anlagen der Vergütungsklasse I die sich auf die Vergärung von Mais<br />

konzentrieren. Da die meisten Biogasanlagen in Deutschland auf Maissilage als Substrat<br />

<strong>zur</strong>ückgreifen, sind viele Anlagen durch die neue Maisdeckelung (Begrenzung<br />

des Maiseinsatzes auf 60%) betroffen (s. www.biomasse-nutzung.de).<br />

Mit dem EEG 2012 werden erstmals auch Gülle-Kleinanlagen mit einer Jahresleistung<br />

von bis zu 75 Kilowatt unterstützt. Diese erhalten eine ansprechende Grundvergütung,<br />

jedoch schreibt der Gesetzgeber einen Mindestgülleeinsatz von 80 Prozent vor (§ 27b<br />

EEG - Vergärung von Gülle). Liegt der tatsächliche Gülleeinsatz darunter, entfällt diese<br />

Vergütung.<br />

3.2 Technische Rahmenbedingungen – Anlagentypus<br />

Bezüglich der Biomasseanlagen sind zwei Anlagentypen zu unterscheiden:<br />

Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen und/oder wirtschaftseigenen Dünger<br />

(Gülle, Stallmist) betrieben werden, werden als so genannte NawaRo-Anlagen bezeichnet.<br />

Als nachwachende Rohstoffe kommt dabei in erster Linie Mais zum Einsatz,<br />

da dieser wirtschaftlich am interessantesten ist. Prinzipiell kann jedoch auch eine Vielzahl<br />

an anderen Pflanzenarten vergoren werden.<br />

Die so genannten Koferment-Anlagen stellen den zweiten Anlagentyp dar. Diese Anlagen<br />

dürfen zusätzlich zu den nachwachsenden Rohstoffen auch Abfälle und Rückstände,<br />

z. B. aus der Lebensmittelindustrie (beispielsweise Kantinenabfälle u.ä.) verwerten.<br />

Es ergeben sich diesbezüglich besondere hygienische Anforderungen.<br />

Die erzeugte elektrische Energie wird i.d.R. ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Es<br />

bestehen hierfür entsprechende Vergütungsregelungen (vgl. Kap 3.1). Biogas kann jedoch<br />

nach entsprechender Aufbereitung auch in das Erdgasnetz eingespeist, oder als<br />

nahezu CO2-neutraler Treibstoff in Kraftfahrzeugmotoren genutzt werden.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 9<br />

Die entstehende Abwärme von Biomasseanlagen kann für den Eigenbedarf genutzt<br />

werden oder aber es besteht die Möglichkeit, damit größere Einrichtungen wie z.B.<br />

Gewerbebetriebe und Infrastrukturbetriebe zu versorgen.<br />

4.0 Auswirkungen von Biomasseanlagen auf den Menschen und<br />

die Umwelt<br />

Durch die Errichtung von Biomasseanlagen entstehen Auswirkungen auf den Menschen<br />

und die Umwelt. Im folgenden Text werden die primären Auswirkungen zusammenfassend<br />

erläutert sowie die wichtigsten Wirkfaktoren, die Beeinträchtigungen und<br />

Störungen der Umwelt verursachen können, tabellarisch dargestellt.<br />

4.1 Auswirkungen auf den Menschen<br />

Bei Biogasanlagen handelt es sich in erster Linie um Lärm- und Geruchsimmissionen<br />

sowie um ggf. Staubbelastungen.<br />

Geräuschimmissionen können vor allem durch den Zulieferverkehr und den Betrieb<br />

der Biomasseanlage entstehen. Zum einen ist die Biomasse für die Anlagen herzuschaffen,<br />

andererseits sind Gärreste auf die landwirtschaftlichen Flächen aufzubringen.<br />

Die Biomasseanlagen verursachen ein gegenüber der traditionellen Landwirtschaft<br />

verändertes Verkehrsaufkommen. Insbesondere die qualitativen Veränderungen<br />

des Verkehrs (beispielsweise Konzentrationen auf spezielle Tage, verstärkte Fahrten<br />

auch in Ruhezeiten am Wochenende oder Abend, größere Fuhreinheiten und Schwerlastverkehr)<br />

sind diesbezüglich von Bedeutung.<br />

Zum Schutz des Menschen vor schädlichen Einwirkungen durch Schall (Immissionsschutz)<br />

sind Lärmgrenzwerte und damit Mindestabstände einzuhalten. Die Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt entsprechende Grenzwerte an, die<br />

nicht überschritten werden sollten und deren Einhaltung vorhabenbezogen durch geeignete<br />

Messungen und Prognosen zu ermitteln und zu überprüfen ist.<br />

Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm<br />

Siedlungstyp<br />

Immissionsrichtwerte<br />

tags nachts<br />

Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)<br />

Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)<br />

Dorfgebiet, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)<br />

Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet<br />

55 dB(A) 40 dB(A)<br />

Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)<br />

Kurgebiet, Klinik 45 dB(A) 35 dB(A)<br />

Die TA Lärm sieht ebenfalls vor, dass Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen<br />

Verkehrswegen in einem Abstand von bis zu 500 m zum Betriebsgrundstück<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 10<br />

durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie möglich vermieden werden. Der<br />

Betrieb des <strong>zur</strong> Biomasseanlage gehörenden BHKWs kann zu tieffrequenten Geräuschen<br />

(unter 90 Hz) führen. Oft lässt sich erst nach Inbetriebnahme der Anlage feststellen,<br />

ob derartige Geräusche auftreten (vgl. BLAKE MEIER EVERS 2010).<br />

Die von dem Betrieb einer Biomasseanlage ausgehenden Geruchsimmissionen stellen<br />

einen hohen Konfliktfaktor dar, da in einer Biomasseanlage verschiedene Einsatzstoffe<br />

vergoren werden. Ob eine Geruchsbelästigung als erheblich und somit als<br />

schädliche Umweltauswirkung anzusehen ist, hängt von einer Vielzahl an Kriterien ab,<br />

dabei spielt die subjektive Empfindung eine große Rolle.<br />

In der Praxis existieren keine verbindlichen Rechtsgrundlagen <strong>zur</strong> Bestimmung der Erheblichkeit<br />

von Geruchsimmissionen. Zwar enthält die sog. TA Luft <strong>zur</strong> Festlegung von<br />

Grenzwerten für Luftschadstoffbelastungen entsprechende Werte und zwar insbesondere<br />

für die von Schweine- und Hühnermastanlagen ausgehenden Emissionen. Die<br />

TA Luft gilt zudem nur für genehmigungsbedürftige Anlagen. Auf lediglich baurechtlich<br />

zu genehmigende Anlagen ist sie nicht anwendbar, da die Vorschriften auch Vorsorgeanforderungen,<br />

insbesondere die Mindestabstände <strong>zur</strong> Nachbarschaft, enthält, die<br />

für dieses Vorhaben nicht gelten. Eine bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift oder<br />

gar gesetzliche Regelung, die Grenzwerte für die von Biomasseanlagen ausgehenden<br />

Geruchsentwicklungen festlegt, besteht hingegen nicht.<br />

Als Beurteilungsgrundlage für die Einschätzung der Erheblichkeit der Geruchsimmission<br />

kann die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) herangezogen werden. Eine nach den<br />

Grundsätzen der GIRL ermittelte Geruchsbelästigung ist dann als erheblich anzusehen,<br />

wenn in Wohn- und Mischgebiete eine Geruchseinheit (GE) pro m³ Luft bis zu<br />

10 % der Jahresstunden, für nachbarschutzrelevante Geruchskonzentrationen im Außenbereich<br />

und Dorfgebieten bis zu 15 % bis 20 % vorhanden ist (vgl. BLAKE MEIER<br />

EVERS 2010). In besonderen Fällen kann im Außenbereich ein Wert bis zu 25 % der<br />

Jahresstunden für landwirtschaftliche Gerüche herangezogen werden (vgl. Nds. MBl.<br />

Nr. 36/2009, S. 796).<br />

Bei Biomasseanlagen sind zudem Staubentwicklungen bzw. Abgase durch das Verkehrsaufkommen<br />

zu beachten.<br />

4.2 Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

Pflanzen und Tiere können durch Versiegelung, Transporte und Ammoniak beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Auswirkungen von Biomasseanlagen auf die Pflanzenwelt beschränken sich vorwiegend<br />

auf den unmittelbaren Eingriffsbereich einer Anlage. Durch den Bau der Biomasseanlage<br />

inkl. Nebenanlagen und der Zufahrten und die damit verbundenen Versiegelungen<br />

gehen Pflanzen und ihre Lebensräume verloren – Einwirkungen auf den<br />

Natur, Boden- und Wasserhaushalt sind damit gegeben.<br />

Auf das Landschaftsbild haben Biomasseanlagen nicht zwingend einen negativen Einfluss.<br />

Der Störfaktor auf das Landschaftsbild bzw. auf das Landschaftserleben ist abhängig<br />

von dem Standort und der Bauweise der Biomasseanlage. Da die Anlagen in<br />

ihrem Erscheinungsbild ehe technisch geprägt sind, können sie an sensiblen Standorten<br />

ohne weitere Maßnahmen (z.B. Eingrünungen) negative Wirkungen im Landschaftsbild<br />

hervorrufen. Insbesondere der Betreiber kann durch die Gestaltung des Anlagengeländes<br />

aktiv dazu beitragen, dass sich die Biomasseanlagen besser in das<br />

Landschaftsbild einpassen.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 11<br />

Neben den Auswirkungen der Biomasseanlage selbst, entstehen durch den Betrieb<br />

von Biomasseanlagen sekundäre Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Durch den<br />

vermehrten Anbau von nachwachsenden Rohstoffen, als Substrat für Biomasseanlagen,<br />

ändert sich die Zusammensetzung der angebauten Feldfrüchte. Für Biomasseanlagen<br />

werden Pflanzen mit einem erhöhten Grünanteil benötigt, so werden vermehrt<br />

hoch wachsende Pflanzen, wie verschiedene Maissorten u.a. angebaut (vgl. NECKAM<br />

2009).<br />

4.3 Zusammenfassung baubedingter Wirkungen<br />

Die baubedingten Auswirkungen umfassen die Faktoren, die während der Realisierung<br />

der Biomasseanlagen auf die Umwelt wirken. Es handelt sich allerdings vorwiegend<br />

um zeitlich befristete Beeinträchtigungen, die mit der Beendigung der Bauaktivitäten<br />

enden, aber auch nachwirken können. Bei den baubedingten Wirkfaktoren handelt es<br />

sich primär um Lärm, Abgase und Stäube. Hauptverursacher sind diesbezüglich die<br />

Baumaschinen und Baufahrzeuge.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 12<br />

Tab. 2: Baubedingte Wirkfaktoren<br />

Ursache/<br />

Quellen<br />

Baumaschinen/<br />

Baustellenverkehr<br />

(u.a. Materialtransporte)<br />

Abriss- und Bauarbeiten;<br />

(u.a. Erdarbeiten,<br />

Zwischenlagerung<br />

von Bodenaushub<br />

und Baumaterialien) <br />

Baustellenausleuchtung<br />

Wirkfaktoren Auswirkungen<br />

Erschütterungen<br />

Geräuschemissionen/<br />

Lärm<br />

Emissionen (Abgase,<br />

Stäube)<br />

Licht (nächtlicher Baustellenverkehr)<br />

Beeinträchtigung des Menschen und der<br />

Lebensraumfunktionen von Tieren<br />

Evtl. Beeinträchtigungen von Kultur- und<br />

Sachgütern (z.B. Bodendenkmale)<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

Bodenverdichtung Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />

Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />

Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />

Erschütterungen<br />

Geräuschemissionen/<br />

Lärm<br />

Emissionen (Abgase,<br />

Stäube)<br />

Beeinträchtigung des Menschen und der<br />

Lebensraumfunktionen von Tieren<br />

Evtl. Beeinträchtigungen von Kultur- und<br />

Sachgütern (z.B. Bodendenkmale)<br />

Bodenverdichtung Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />

Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />

Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />

Veränderung der Geländehöhen<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

Licht Beeinträchtigung des Menschen und der<br />

Lebensraumfunktionen von Tieren<br />

4.1 Zusammenfassung anlagenbedingter Wirkungen<br />

Anlagebedingte Wirkfaktoren werden in diesem Fall durch die Bebauung an sich verursacht.<br />

Es handelt sich um dauerhafte Auswirkungen. Deutlich hervor treten die durch<br />

die Errichtung neuer Gebäudekörper und Herrichtung neuer Verkehrsflächen entstehende<br />

Neuversiegelung sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 13<br />

Tab. 3: Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Anlagenteile Wirkfaktoren Auswirkungen<br />

Gebäude/ bauliche<br />

Anlagenteile<br />

(u.a. Güllelager,<br />

Fermenter, Technikhalle,<br />

BHKW,<br />

Abgasrohre, Siloanlage)<br />

Versiegelung Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />

Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />

Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />

Lebensraumverlust für Flora und Fauna<br />

Höhe des Gebäudes/<br />

der Anlage<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

Barrierewirkung für Flora und Fauna<br />

Farbgebung Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

Zerschneidung der<br />

Landschaft<br />

Verkehrsflächen Voll- oder Teilversiegelung<br />

Unterirdische Leitungstrassen<br />

Bodenabtrag, Bodenverdichtung,Bodenversiegelung<br />

4.1 Zusammenfassung betriebsbedingter Wirkungen<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

Barrierewirkung für Flora und Fauna<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />

Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />

Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />

Lebensraumverlust für Flora und Fauna<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />

Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />

Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />

Lebensraumverlust für Flora und Fauna<br />

Belastungen und Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung der Biomasseanlage hervorgerufen<br />

werden, werden als betriebsbedingte Auswirkungen zusammengefasst. Die<br />

von dem Betrieb der Biomassenanlage ausgehenden Wirkungen sind grundsätzlich als<br />

langfristig einzustufen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die meisten nachhaltigen<br />

Umweltauswirkungen durch den Betrieb der Biomasseanlage zu erwarten sind.<br />

Direkt durch den Betrieb der Anlage betroffen sind die Schutzgüter Mensch, Tiere sowie<br />

Klima und Luft. Die Pflanzen und Bodenfunktionen sowie der Wasserhaushalt<br />

werden durch den Betrieb lediglich indirekt beeinflusst. Auch die mögliche Erhöhung<br />

des Verkehrsaufkommens ist nicht außer Acht zu lassen.<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 14<br />

Tab. 4: Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Anlagenteil/ Quellen<br />

Anlagenteile der<br />

Biomassenalge<br />

(u.a. Güllelager,<br />

Fermenter/ Nachgärer,<br />

BHKW, Silos,<br />

Hygienisierungsanlage)<br />

Prozesse/ Ursache<br />

Beschickung bzw.<br />

Befüllung<br />

Gülle (wenn offen<br />

gelagert)<br />

Biomasse/ Biogas<br />

Pumpen und<br />

Rührwerke<br />

Wirkfaktoren Auswirkungen<br />

Emissionen -<br />

Gerüche<br />

Emissionen –<br />

Gerüche (Ammoniak,Schwefelwasserstoff) <br />

Geräuschemissionen/<br />

Lärm<br />

Motoren Emissionen<br />

(Lärm, Gerüche<br />

und Stäube)<br />

Zuluft- und Abluftgebläse;Ventile,<br />

Entlüftungen<br />

Lieferverkehr Betrieb ist ggf. mit<br />

einer Erhöhung<br />

des Lieferverkehrs<br />

verbunden<br />

Leitungstrassen im<br />

Boden<br />

Geräuschemissionen/<br />

Lärm,<br />

Abluft<br />

Emissionen<br />

(Licht, Lärm,<br />

Gerüche und<br />

Stäube)<br />

Veränderung<br />

der Bodentemperatur<br />

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Störung der Nachbarschaft<br />

(Schutzgut Mensch)<br />

Störung der Nachbarschaft<br />

(Schutzgut Mensch)<br />

Beeinträchtigung der Luft<br />

und des Klimas<br />

Störung der Nachbarschaft<br />

(Schutzgut Mensch)<br />

Beeinträchtigungen von Arten-<br />

und Lebensgemeinschaften<br />

Störung der Nachbarschaft<br />

(Schutzgut Mensch)<br />

Beeinträchtigungen von Arten-<br />

und Lebensgemeinschaften<br />

Beeinträchtigung der Luft<br />

und des Klimas<br />

Störung der Nachbarschaft<br />

(Schutzgut Mensch)<br />

Beeinträchtigungen von Arten-<br />

und Lebensgemeinschaften<br />

Beeinträchtigung der Luft<br />

und des Klimas<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktionen<br />

Beeinträchtigung des „Bodenlebens“<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 15<br />

4.2 Positive Auswirkungen der Biomassenutzung<br />

Neben den oben dargestellten negativen Auswirkungen auf die Umwelt ist auf die positiven<br />

Effekte der Biomassenutzung im Vergleich <strong>zur</strong> konventionellen Energieerzeugung<br />

hinzuweisen. Allerdings beziehen diese sich nur teilweise auf die Anlage als Solche.<br />

Im Vordergrund der positiven Effekte stehen vor allem der Beitrag <strong>zur</strong> Minimierung<br />

von Treibhausgasen sowie die Verbesserung der Gülleeigenschaften (Verringerung<br />

der Geruchsintensität und Ätzwirkung sowie Verbesserung der Fließfähigkeit)<br />

(vgl. PUSCH 2007).<br />

Es muss allerdings deutlich gemacht werden, dass die Biomassenutzung nur im Verbund<br />

mit anderen umweltfreundlichen Energiequellen und konsequenter Energieeinsparung<br />

langfristig umweltzerstörende Energiegewinnung ersetzen kann.<br />

5.0 Planerische Vorgaben<br />

5.1 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen<br />

Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) haben die in diesem<br />

Programm dargestellten Vorranggebiete aufgrund raumstruktureller Erfordernisse<br />

eine Aufgabe vorrangig vor anderen Aufgaben zu erfüllen. In diesen Gebieten müssen<br />

alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der jeweils festgelegten<br />

Zweckbestimmung vereinbar sein (LROP 1994). Das LROP ist die Basis für die Landesentwicklung<br />

und auch die Grundlage für die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme.<br />

Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen von 1994 (Fortschreibungen<br />

1998, 2002, 2006) liegt aktuell in einer vierten, grundlegenden Novellierung in der<br />

Fassung 2008 mit Änderung von September 2012 vor. Das Landes-<br />

Raumordnungsprogramm stellt neben der Energieeinsparung und der rationellen Energieverwendung<br />

u. a. die Förderung der Stromerzeugung auf der Basis erneuerbarer<br />

Energien als Ziel dar.<br />

Aufgrund der Großmaßstäblichkeit der zeichnerischen Darstellung des LROP und der<br />

für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet i.d.R. vorliegenden raumordnerischen und landesplanerischen<br />

Festsetzungen in Form des aus dem LROP entwickelten Regionalen Raumordnungsprogramms<br />

werden Inhalte des LROP in der vorliegenden <strong>Standortstudie</strong> nicht weiter<br />

berücksichtigt.<br />

5.2 Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Oldenburg<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Oldenburgs bildet<br />

zusammen mit dem Landes-Raumordnungsprogramm die Grundlage für die Koordinierung<br />

aller raumbeanspruchenden und raumbeeinflussenden Fachplanungen und<br />

-maßnahmen, die für die Entwicklung der Landkreise maßgeblich sind. Im Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm werden die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms<br />

konkretisiert und um eigene, für die Entwicklung des jeweiligen Planungsraumes bedeutsame<br />

Ziele ergänzt. Die wesentliche Aufgabe der Regionalplanung ist es, die Vorstellungen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>zur</strong> Entwicklung mit den raumbedeutsamen Planungen der<br />

Fachplanungsträger und den überörtlich bedeutsamen regionalen Entwicklungszielen<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 16<br />

so abzustimmen, dass im Zusammenwirken aller Planungen und Maßnahmen der<br />

bestmögliche Nutzen für die gesamte Region erzielt wird. Die Regionalplanung ist ein<br />

Bindeglied zwischen der Raumordnung des Landes, den Fachplanungen und den<br />

<strong>Gemeinde</strong>n sowie gemeinsame Grundlage für die öffentlichen Planungsträger. Grundsätzlich<br />

wird in den Regionalen Raumordnungsprogrammen die angestrebte räumliche<br />

und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes dargestellt.<br />

Im Rahmen von <strong>Standortstudie</strong>n sind insbesondere die Darstellungen der Vorranggebiete<br />

und Vorsorgegebiete des RROP von Bedeutung. In Vorranggebieten müssen alle<br />

raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit den vorrangig festgelegten<br />

Zweckbestimmungen vereinbar sein. Diese Ziele haben somit Vorrang vor allen anderen<br />

Nutzungen und sind nicht durch Abwägung abzuschwächen. Andere Nutzungen<br />

haben sich dem Vorrang unterzuordnen (vgl. RROP, S. 20). Innerhalb von Vorsorgegebieten<br />

sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen,<br />

dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt<br />

werden (vgl. RROP, S. 21).<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm liegt aus dem Jahr 1996 vor, seit dem Jahr<br />

2006 ist es nicht mehr gültig. Derzeit wird die Neuaufstellung des RROP durch den<br />

Landkreis Oldenburg vorbereitet. Aufgrund aktuell fehlender Rechtsgültigkeit des<br />

RROP, werden die für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet dargestellten raumplanerischen Vorgaben<br />

nicht als Bewertungskriterien für die Auswahl bzw. Herleitung der Eignungsräume für<br />

die Errichtung von Biomasseanlagen herangezogen, sondern in den Plänen der Studie<br />

lediglich nachrichtlich dargestellt.<br />

Den Darstellungen des Regionalen Raumordnungsprogramms wird im Rahmen der<br />

vorliegenden Studie damit Rechnung getragen, dass u.a. ersatzweise zu den planungsrelevanten<br />

Vorrang- und Vorsorgegebieten, die für diese Gebiete maßgeblichen<br />

Grundlagen als Belang in der Studie mit einer entsprechenden Gewichtung berücksichtigt<br />

werden. Insbesondere sind hier die Darstellungen der Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung,<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Vorranggebiete für<br />

ruhige Erholung sowie Vorsorgegebiete für Erholung zu nennen.<br />

Bezüglich des Belanges Rohstoffsicherung wird ersatzweise auf die Darstellungen der<br />

Vorranggebietes des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen Stand 2008 mit<br />

Änderung 2012 <strong>zur</strong>ückgegriffen. Des Weiteren werden die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan<br />

dargestellten Flächen für Abgrabungen aus dem Flächennutzungsplan<br />

berücksichtigt.<br />

Gemäß textlicher Darstellung des RROP handelt es sich bei Vorranggebieten für Natur<br />

und Landschaft vorwiegend um Gebiete mit weitgehendem naturschutzrechtlichen<br />

Schutz, wie Naturschutzgebiete und Naturdenkmale, um Gebiete, die aus Sicht des<br />

Landes oder aufgrund der Ergebnisse des aktuellen Landschaftsrahmenplanes bedeutsam<br />

sind sowie um Gebiete landesweiter Naturschutzprogramme. Unter anderem<br />

bilden auch naturschutzwürde Bereiche die Grundlage für die Darstellung der Vorranggebiete<br />

für Natur und Landschaft (vgl. RROP, S.26-28). Die soeben genannten<br />

naturschutzrechtlich geschützten Bereiche fließen genauso in die nachfolgende Flächenanalyse<br />

ein wie auch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes bezüglich naturschutzwürdiger<br />

Bereiche bzw. geplante Naturschutzgebiete.<br />

Bei den Vorranggebieten für ruhige Erholung handelt es sich gemäß Angaben des<br />

RROP überwiegend um Landschaftsschutzgebiete, die der Definition entsprechend für<br />

Formen der ruhigen Erholung entwicklungsfähig sind. Diese Flächen sind Schwerpunkte<br />

für die künftige Entwicklung des Naturparks Wildeshauser Geest. Die Vorsorgegebiete<br />

für Erholung sind Flächen innerhalb des Naturparks, deren natürliche Ausstat-<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 17<br />

tung mittel bis gering ist und deren sämtlichen anderen Kriterien (Infrastruktur, Beeinträchtigungen)<br />

ebenfalls nur durchschnittliche Eignungsstufen aufweisen. Diese Flächen<br />

stellen das Erweiterungspotenzial dar, in denen durch eine Verbesserung der<br />

Grundausstattung einer Aufwertung und Nutzbarkeitsverbesserung für die Erholung<br />

eintreten kann, sofern andere Nutzungsansprüche an den Raum nicht entgegenstehen<br />

(vgl. RROP, S 126).<br />

5.3 Landschaftsrahmenplan Landkreis Oldenburg / Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wardenburg</strong><br />

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Oldenburgs liegt in der Fassung<br />

von 1995 vor. Er dient laut Bundesnaturschutzgesetz als Instrument der Landschaftsplanung<br />

auf regionaler Ebene. Der Landschaftsrahmenplan wurde von der Naturschutzbehörde<br />

des Landkreises für das Kreisgebiet erarbeitet. Als gutachterlicher<br />

Fachplan stellt er rahmenhaft die fachlichen Gegebenheiten und Erfordernisse dar. Er<br />

leitet dabei seine Ziele und Maßnahmen aus den landesweiten Zielen des Niedersächsischen<br />

Landschaftsprogramms ab. Es besteht keine rechtliche Bindung gegenüber<br />

der Allgemeinheit oder anderen öffentlichen Stellen. Für rechtsverbindliche Planungen<br />

wie z.B. das Regionale Raumordnungsprogramm, Bauleitpläne der <strong>Gemeinde</strong>n, Planfeststellungs-<br />

und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen liefern die Aussagen<br />

des LRP Abwägungsmaterial.<br />

Der Landschaftsplan (LP) liegt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> aus dem Jahr 1994<br />

vor. Der Landschaftsplan stellt als Fachgutachten die örtlichen Erfordernisse und<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

dar. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält der LP u. a. Angaben<br />

über den Zustand, die Bewertung, Konflikte und Ziele von bzw. für Natur und Landschaft<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Weiterhin sollen Maßnahmen dargestellt werden, die der<br />

Vermeidung, dem Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen, dem Biotopverbundsystem/-netz,<br />

der Erhaltung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit sowie der Erholung<br />

und der Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen dienen.<br />

Aufgrund des veralteten Standes, werden die Darstellungen des LRP und LP nicht für<br />

die nachfolgende Flächenanalyse der <strong>Standortstudie</strong> berücksichtigt. Die für die Darstellungen<br />

maßgeblichen Grundlagen, wie z.B. derzeitige Wertigkeiten von Natur- und<br />

Landschaft im <strong>Gemeinde</strong>gebiet oder wertvolle Bereiche für die Fauna werden den aktuellen<br />

Informationen des Landkreises Oldenburgs, des Niedersächsischen Landesbetriebs<br />

für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz bzw. des Niedersächsischen Ministerium<br />

für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Datenserver im Internet) entnommen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> lässt auf gleicher Grundlage aktuell ihren Landschaftsplan<br />

(LP) neu erarbeiten. Auf Basis weiterer Bestandserfassungen und Untersuchungen innerhalb<br />

des <strong>Gemeinde</strong>gebietes werden bezüglich der Entwicklung des Frei- und Erholungsraumes<br />

entsprechende Zielsetzungen des Natur- und Landschaftsschutzes formuliert,<br />

die bei der abschließenden Bewertung der Potenzialräume mit betrachtet werden.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 18<br />

5.4 Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> liegt aus dem Jahr 2002,<br />

einschließlich der Änderungen bis Juni 2011 vor. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen<br />

Entwicklungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> dar. Im Rahmen der vorliegenden<br />

<strong>Standortstudie</strong> werden sämtliche Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen<br />

und bei der Flächenanalyse berücksichtigt (s. Plan 1-4). Weiterhin werden die<br />

planungsrelevanten Darstellungen der Flächennutzungspläne der an die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wardenburg</strong> angrenzenden Kommunen, sofern diese <strong>zur</strong> Verfügung gestellt wurden,<br />

entsprechenden berücksichtigt.<br />

6.0 Ermittlung des landwirtschaftlichen Potenzials für<br />

Biomasseanlagen<br />

In einem ersten Arbeitsschritt wird analysiert, wie hoch das vorhandene landwirtschaftliche<br />

Potenzial der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> für die Errichtung von Biomasseanlagen ist.<br />

Im Wesentlichen stehen für eine plausible Einschätzung des Potenzials zwei Indikatoren<br />

<strong>zur</strong> Verfügung: zum einen ist es die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, zum<br />

anderen ist dies die Flächenausstattung der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die Analyse der landwirtschaftlichen Standorte erfolgt durch die Auswertung der vorliegenden<br />

Statistiken, der bei der <strong>Gemeinde</strong> vorliegenden Daten zu landwirtschaftlichen<br />

Betrieben sowie durch Informationen (Zusammenstellung planungsrelevanter Daten<br />

<strong>zur</strong> Flächenbewirtschaftung, Tierhaltung und Biogaserzeugung) der Landwirtschaftskammer<br />

über die Landwirtschaft in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>.<br />

Ziel dieser Auswertung ist es, eine Übersicht über die Verteilung der landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> aufzuzeigen und damit das Potenzial<br />

und die möglichen Standorte von Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet besser einschätzen<br />

zu können.<br />

6.1 Betriebsstruktur<br />

Gemäß Angaben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen existieren in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wardenburg</strong> derzeitig 143 landwirtschaftliche Betriebe. Die Standorte dieser<br />

Betriebe, werden, soweit sie durch umfangreiche Recherchen seitens der <strong>Gemeinde</strong> in<br />

Erfahrung gebracht werden konnten, im Plan 1.1 dargestellt.<br />

117 Betriebe bewirtschaften Ackerland, acht Betriebe bewirtschaften Dauerkulturen. Im<br />

Mittel der Betriebe werden rund 43,24 ha Ackerland bewirtschaftet. Dieses ist weniger<br />

als im Mittel des Landkreises Oldenburg und deutlich weniger als im Mittel von Niedersachsen.<br />

6.2 Flächenbewirtschaftung und Tierhaltung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> hat eine Fläche von rund 11.800 ha, davon werden ca.<br />

7605 ha landwirtschaftlich genutzt. Folgende Kulturen wurden im Jahr 2010 innerhalb<br />

des <strong>Gemeinde</strong>gebietes angebaut:<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 19<br />

29,86%<br />

7,13%<br />

1,10%<br />

0,00% 0,97%<br />

0,73%<br />

1,34%<br />

17,66%<br />

41,20%<br />

Getreide außer Mais<br />

Mais<br />

Raps<br />

Kartoffeln<br />

Ackerfutter ohne Mais<br />

Grünland<br />

Stillegung<br />

Gemüse<br />

Sonstiges<br />

Abbildung 1: Anteile der angebauten Kulturen 2010 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> (Quelle:<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2011)<br />

Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes wird bereits ein Großteil der landwirtschaftlichen Flächen<br />

für den Maisanbau beansprucht (ca. 3.133 ha). Seit dem Jahr 2008 ist der Maisanteil<br />

der landwirtschaftlichen Flächen um 3,28% gestiegen, während der Anteil für<br />

Grünland und für andere Getreidesorten im gleichen Zeitraum sank.<br />

Der Maisanbau ist im Landkreis Oldenburg in den Jahren 1997 bis 2010 deutlich angestiegen.<br />

Dieser mehr angebaute Mais ist ab 2005 fast ausnahmslos als Silage genutzt<br />

worden. Berücksichtigt man, dass ab 2004 der Bonus für nachwachsende Rohstoffe<br />

in Biogasanlagen eingeführt wurde, wird der Zuwachs an Mais fast ausschließlich<br />

in Biogasanlagen verwertet worden sein.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> liegen aus den Anträgen Agrarförderung nur für die<br />

das Jahr 2004 und dann wieder für die Jahre 2007-2010 Daten zum Maisanbau vor.<br />

ha<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

Maisanbau in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />

2004 2007 2008 2009 2010<br />

Kornnutzung CCM Jahre Silage Gesamt<br />

Abbildung 2: Maisanbau in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> nach Nutzungsrichtung (Quelle:<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2011)<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 20<br />

Seit 2004 ist eine deutliche Steigerung des Maisanbaus zu erkennen.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> spielt zudem die Tierhaltung eine große Rolle. So werden<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> mehr als 10% der Großvieheinheiten des Landkreises Oldenburg<br />

gehalten. Es hat sich in der Betriebsgrößenstruktur jedoch ein starker Wandel eingestellt:<br />

Von ehedem noch 175 Tierhaltern wurden 2010 nur noch 129 gezählt (vgl.<br />

LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERSACHSEN 2011).<br />

6.3 Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />

Innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> werden bereits sieben Biomasseanlagen bewirtschaftet.<br />

Aktuell ist die Errichtung von vier weiteren Biomasseanlagen beantragt, diese<br />

befinden sich im Genehmigungsverfahren.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 21<br />

7.0 Ermittlung von Ausschluss und Restriktionsräumen<br />

Für Biomasseanlagen gibt es derzeit keine verbindlichen Abstandsregelungen oder<br />

Abstandserlasse etc. – wie etwa im Bereich der Windenergie – die im Folgenden als<br />

Grundlage für die Festlegung von Ausschlussflächen sowie Umgebungsschutzzonen<br />

herangezogen werden könnten.<br />

Die gewünschte räumliche <strong>Steuerung</strong> von Anlagen in Konzentrationszonen bzw. Eignungsräumen<br />

setzt somit eine differenzierte Auseinandersetzung mit möglichen Ausschluss-<br />

und Restriktionsräumen voraus, in denen den Planungszielen ein höheres<br />

Gewicht zukommt. In solchen Räumen wird einer Errichtung von Biomasseanlagen als<br />

widersprüchlich und weitestgehend unvereinbar mit den sonstigen öffentlichen Planungszielen<br />

gesehen.<br />

7.1 Ausschlussflächen und Mindestabstände im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong><br />

Im Zuge der Untersuchungen wird der kommunale Planungsraum entsprechend der<br />

nachfolgend formulierten Ausschlusskriterien beurteilt.<br />

In diesem Zusammenhang kann die <strong>Gemeinde</strong> im Zuge der Abwägung bzw. Standortfindung<br />

im Rahmen der übrigen bindenden rechtlichen Vorgaben selbst entscheiden,<br />

ob sie bestimmte Teile des <strong>Gemeinde</strong>gebietes beispielsweise vorrangig für z. B. Siedlungsflächen,<br />

für Erholungszwecke, <strong>zur</strong> Sicherung des Fremdenverkehrs, <strong>zur</strong> Sicherung<br />

natürlicher Gegebenheiten oder aus sonstigen städtebaulichen Erwägungen von<br />

bestimmten weiteren baulichen Entwicklungen weitgehend freihalten will.<br />

Wesentlich für die Ermittlung möglicher Standorte für die Biomassenutzung im Rahmen<br />

des Arbeitsschrittes 2 ist die Berücksichtigung vorhandener, konkurrierender Nutzungsansprüche<br />

wie z. B. Siedlungsbereiche, Verkehrswege oder naturschutzrechtliche<br />

Belange von besonderer Bedeutung (z. B. FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete) sowie<br />

deren Umgebungsschutz, um Konflikte der Biomasseanlagen mit anderen relevanten<br />

Nutzungen zu verhindern.<br />

In dieser Arbeitsphase werden auf Grundlage des in den folgenden Unterkapiteln dargestellten<br />

Kriterienkatalogs die Flächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ermittelt, in denen raumordnerische<br />

Funktionen bzw. weitere zu berücksichtigende Belange der Errichtung von<br />

Biomasseanlagen entgegenstehen. Diese für die Biomassenutzung geltenden Ausschlussbereiche<br />

werden, falls erforderlich, mit Puffer-/Abstandszonen als Umgebungsschutz<br />

versehen, in deren Bereich Biomassenutzung auf Grund von Störwirkungen in<br />

der Regel zu erheblichen Konflikten mit der Raumnutzung der Ausschlussflächen führen.<br />

Die Puffer-/Abstandszonen werden dem Ausschlussbereich zugeordnet. Die Werte<br />

ergeben sich aus Festlegungen, welche sich aus Sicherheitsgründen sowie aus<br />

Gründen des Immissionsschutzes und des Naturschutzes ergeben (u. a. Festlegungen<br />

von Trägern öffentlicher Belange). Darunter sind aber auch Puffer-/Abstandszonen,<br />

welche als reine Vorsorgeabstände zu betrachten sind.<br />

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit können ggf. in den Plänen 1.1 bis 3 die Schutzabstände<br />

einzelner Belange durch die Darstellung anderer Belange (z. B. Abstandszone<br />

Gebäude durch Abstandszone Wohnbauflächen) verdeckt werden.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 22<br />

Tab. 5: Kriterienkatalog mit Ausschlussflächen und Abstandsregelungen <strong>zur</strong> Ausweisung<br />

von Eignungsflächen für die Nutzung von Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

<strong>Wardenburg</strong><br />

Ausschlussflächen Umgebungsschutzzone<br />

(berücksichtigte Abstände)<br />

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Begründung<br />

für Umgebungsschutzzone<br />

Besiedelte Bereiche, Gewerbe-, Industriegebiete/Flächen für Erholungszwecke<br />

(Plan 1.1)<br />

Siedlungen (Wohnbauflächen), Flächen<br />

für den Gemeinbedarf (Schule,<br />

Sportanlagen, Dorfplatz/ Festplatz<br />

etc.)<br />

Grünflächen (Zweckbestimmung<br />

Sportplatz, Spielplatz, Friedhof,<br />

Parkanlage)<br />

Sondergebiete für Erholungszwecke<br />

im Außenbereich (Wochenendhausgebiet,<br />

(Reit-)Sport)<br />

Gemischte Bauflächen / gewerbliche<br />

Bauflächen<br />

300 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />

Immissionsschutz<br />

(Geruch, Lärm), Siedlungsentwicklung<br />

300 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />

Immissionsschutz<br />

(Geruch, Lärm),<br />

300 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />

Immissionsschutz<br />

(Geruch, Lärm)<br />

150 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />

Immissionsschutz<br />

(Geruch, Lärm)<br />

Wohngebäude (Außenbereichslage) 150 m Umgebungsschutz, vorbeugender<br />

Immissionsschutz<br />

(Geruch, Lärm)<br />

Sonstige Sondergebiete (SO des<br />

Bundes, SO Windenergie)<br />

Infrastrukturen (Plan 1.1)<br />

- -<br />

Autobahn 40 m* § 9 FStrG (Bauverbotszone)<br />

Hauptverkehrsstraßen (Bundes-,<br />

Landes- und Kreisstraßen)<br />

Bahnanlagen - -<br />

Erdgas-Hochdruckleitungen 8 m (jeweils 4 m<br />

rechts und links der<br />

Leitung)*<br />

Erdgastransportleitungen/ Kabel Kabelspezifisch zwischen<br />

10 m bis<br />

15 m*<br />

20 m* § 24 NStrG (Bauverbotszone)<br />

Sicherung des Bestandes,<br />

des Betriebes und der Instandhaltung<br />

Schutzstreifen <strong>zur</strong> Gewährleistung<br />

der Sicherheit<br />

Gasbohrung 5 m* Schutzstreifen, Bauverbotszone<br />

Gasbohrung verfüllt 65 bis 210 m (siehe<br />

Karte)<br />

Schutzstreifen, Bauverbotszone<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 23<br />

Ausschlussflächen Umgebungsschutzzone<br />

(berücksichtigte Abstände)<br />

Fernwasserleitung - -<br />

Hauptversorgungsleitung unterirdisch<br />

u.a. Produktfernleitung der<br />

Fernleitungs-Betriebsgesellschaft<br />

mbH<br />

Hauptversorgungsleitungen oberirdisch<br />

Flächen für Versorgungsanlagen, für<br />

die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />

sowie für Ablagerungen<br />

10 m (jeweils 5 m<br />

rechts und links der<br />

Leitung)*<br />

- -<br />

- -<br />

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Begründung<br />

für Umgebungsschutzzone<br />

zone<br />

Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige Bereiche<br />

(Plan 2.1 und 2.2)<br />

Zu Wartungs- und Reparaturzwecke<br />

sowie Verhinderung<br />

einer Gefährdung durch<br />

äußere Einflüsse<br />

FFH-Gebiet 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />

der Beeinträchtigungen<br />

von Wechselbeziehungen Arten<br />

und Lebensgemeinschaften<br />

Naturschutzgebiet 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />

der Beeinträchtigungen<br />

von Wechselbeziehungen Arten<br />

und Lebensgemeinschaften<br />

Landschaftsschutzgebiet 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />

der Beeinträchtigungen<br />

von Wechselbeziehungen Arten<br />

und Lebensgemeinschaften<br />

Naturdenkmal 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />

der Beeinträchtigungen<br />

von Wechselbeziehungen Arten<br />

und Lebensgemeinschaften<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

und Wallhecken<br />

100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />

der Beeinträchtigungen<br />

von Wechselbeziehungen Arten<br />

und Lebensgemeinschaften<br />

Gesetzlich geschützte Biotope 100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />

der Beeinträchtigungen<br />

von Wechselbeziehungen Ar-<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 24<br />

Ausschlussflächen Umgebungsschutzzone<br />

(berücksichtigte Abstände)<br />

Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft<br />

Sonstige Bereiche (Plan 1.2)<br />

Waldflächen<br />

Fließ- und Stillgewässer/ Auen<br />

Bundeswasserstraße Küstenkanal<br />

(Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen)<br />

Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

Begründung<br />

für Umgebungsschutzzone<br />

ten und Lebensgemeinschaften<br />

100 m Umgebungsschutz, Vermeidung<br />

der Beeinträchtigungen<br />

von Wechselbeziehungen Arten<br />

und Lebensgemeinschaften<br />

100 m Vermeidung der Beeinträchtigungen<br />

von Wechselbeziehungen<br />

Arten und Lebensgemeinschaften.<br />

Erholungsnutzung.<br />

- Vermeidung der Beeinträchtigungen<br />

von Wechselbeziehungen<br />

Arten und Lebensgemeinschaften,Bodenwasserhaushalt<br />

60 m längs des Kanals<br />

Bauverbotszone<br />

- Bauverbotszone<br />

Deich 50 m § 16 Niedersächsisches<br />

Deichgesetz<br />

Altablagerungen - -<br />

Bereiche mit natur- und kulturhistorischer<br />

Bedeutung/ Denkmalschutz<br />

- -<br />

* Aufgrund des großräumigen Maßstabes werden Schutzabstände erst ab einem Abstand von<br />

50 m in den Karten dargestellt.<br />

7.2 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen, Verkehr, Gewerbe,<br />

Industrie, Sondergebiete, Versorgung (Plan 1.1)<br />

Im Rahmen der Bearbeitung der <strong>Standortstudie</strong> wurden zum einen im Vorfeld informell<br />

die angrenzenden Städte, <strong>Gemeinde</strong>n und Landkreise beteiligt, um kommunale sowie<br />

regionale Planungen, die Auswirkungen auf eine Ausweisung von Eignungsgebieten<br />

für Biomasseanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> haben können, zu berücksichtigen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> ist von der Stadt Oldenburg sowie den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Bösel, Edewecht, Garrel, Großenkneten und Hatten umgeben.<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 25<br />

Weiterhin wurden die Betreiber von Ver- und Entsorgungsnetzen in der <strong>Gemeinde</strong> angeschrieben,<br />

soweit sie in Erfahrung gebracht werden konnten (u. a. EWE Netz<br />

GmbH, ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Fernleitungsgesellschaft mbH,<br />

Gasunie Deutschland Services GmbH und WINGAS Transport GmbH).<br />

7.2.1 Besiedelter Bereich, Gewerbe-, Industriegebiete/ Flächen für Erholungszwecke<br />

Im Fall der Siedlungsgebiete wurden Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf<br />

(Schule, Sportanlage, Dorfplatz/ Festplatz etc.) aus dem Flächennutzungsplan<br />

(FNP) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> mit dem Stand 2011 dargestellt. Ebenso wurden die<br />

Grünflächen, Sondergebiete für Erholungszwecke, gemischte Bauflächen und sonstigen<br />

Sondergebiete den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entnommen. Die<br />

Plangrundlage erlaubt erst einmal keine Unterscheidung in Wohn- und Nebengebäude.<br />

Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen städtebaulichen Nutzungen stellen im<br />

Sinne von § 35 (1) BauGB öffentliche Belange dar, die privilegierten Nutzungen grundsätzlich<br />

entgegenstehen.<br />

Innerhalb von Wohnbauflächen ist die Genehmigungsfähigkeit von Biomasseanlagen<br />

nicht gegeben. Auch für die Weiteren o.a. und aus dem Flächennutzungsplan entnommen<br />

Belangen ist die Zweckbestimmung klar definiert, daher stehen diese ebenso<br />

nicht für Errichtung von privilegierten Biomasseanlagen <strong>zur</strong> Verfügung. Zwar wäre der<br />

Bau von Biomasseanlagen nach den Maßgaben des Baurechts innerhalb von gemischten<br />

und gewerblichen Bauflächen denkbar, wenn vorhandene Bebauungspläne<br />

dies zulassen oder wenn sich die geplanten Anlagen in die Eigenart der näheren Umgebung<br />

einfügt. Allerdings sind diese Flächen für eine Analyse in der vorliegenden<br />

<strong>Standortstudie</strong> auszuschließen, da sie nicht dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet<br />

werden und somit für privilegierte Biomasseanlage ohnehin nicht in Betracht<br />

kommen.<br />

Um den Schutz der Bevölkerung vor Staub und Lärm sowie den Belangen der Erholungs-<br />

und Regenerationsanforderungen der Menschen in besiedelten Bereichen zu<br />

berücksichtigen, werden, unter Beachtung des Vorsorgeaspektes, pauschale Abstände<br />

zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten, Grünflächen, Sondergebiet für Erholungszwecke<br />

sowie zu Gebäuden angesetzt. Aktuell existieren keine verbindlichen Abstandregelungen<br />

für die Verträglichkeit von privilegierten Biomasseanlagen zu den eben genannten<br />

Ausschlussräumen. Bei einem Antrag kommt es daher regelmäßig auf die<br />

Umstände des Einzelfalls an. Allerdings liegen bereits zahlreiche Urteile bezüglich<br />

Klagen <strong>zur</strong> Errichtung oder <strong>zur</strong> Inbetriebnahme von Biomasseanlagen von Anwohnern<br />

vor. Als Beispiel sei das Urteil des OVG Lüneburgs vom 23.03.2007 genannt, bei dem<br />

ein Grundstücksbesitzer in einem Dorfgebiet gegen die Errichtung einer privilegierten<br />

Biomasseanlage in 140 m Entfernung klagt. Diese Klage wurde zwar negativ beschieden,<br />

mit der Festsetzung, dass im Ergebnis keine unzumutbaren Beeinträchtigungen<br />

vorliegen und die Biogasanlage Baurecht genießt, allerdings zeigt die Auseinandersetzung<br />

des Gerichts mit möglichen Emissionen in diesem Zusammenhang, dass insbesondere<br />

den Geruchsimmissionen eine besondere Bedeutung zugemessen wird. So<br />

können zweifelsfrei zu bestimmten Vorgängen bei der Biomasseverwertung oder bei<br />

bestimmten Wetterlagen deutlich wahrnehmbare Gerüche im Umfeld entstehen.<br />

In der vorliegenden Studie werden für die Errichtung von Biomasseanlagen Mindestabstände<br />

von 150 m zu gemischten und gewerblichen Bauflächen sowie zu Wohngebäuden<br />

im Außenbereich zugrunde gelegt. Dabei werden auch besiedelte Bereiche<br />

der benachbarten Städte und <strong>Gemeinde</strong>n berücksichtigt (s. u.). Eine Überprüfung aller<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 26<br />

Gebäude (Wohnnutzung) im Außenbereich des <strong>Gemeinde</strong>gebietes erfolgte auf der<br />

Grundlage der ALK (Allgemeine Liegenschaftskarte).<br />

Die Festlegung erfolgt in Anlehnung an die Orientierungswerte der GIRL (vgl. Kap.<br />

4.1). Gemäß dieser Beurteilungsgrundlage darf es durchaus noch an bis zu 15 % der<br />

Jahresstunden oder umgerechnet an insgesamt 54 Tagen im Jahr wahrnehmbar im<br />

Umfeld von Biomasseanlagen „stinken“, bevor eine Unvereinbarkeit z. B. mit Wohnnutzungen<br />

im Außenbereich gegeben wäre. In besonderen Fällen sind entsprechende<br />

Auswirkungen sogar an bis zu 25 % der Jahresstunden oder umgerechnet 90 Tagen<br />

im Jahr hinzunehmen. Insbesondere in den Sommermonaten bei Hitze oder in der Erntezeit,<br />

an schönen Tagen, tragen solche theoretischen Betrachtungsmodelle hinsichtlich<br />

des Geruchs aber nicht <strong>zur</strong> Konfliktentschärfung bei. Ggf. müssen in der Erntezeit<br />

die Biomasseanlagen geleert und neu befüllt werden bzw. die Lagerung der Biomasse<br />

vorbereitet werden. Gleichzeitig möchten Anwohner ihre Gärten und Terrassen nutzen.<br />

Auch wenn Orientierungswerte zum Geruch im Sinne des Gesetzgebers selbst bei<br />

50 m oft noch nicht überschritten werden und auch noch keine Gesundheitsgefahr<br />

festgestellt werden kann, so sind die subjektiv empfundenen Auswirkungen doch erheblich.<br />

Dementsprechend wird ein Abstand <strong>zur</strong> Abmilderung möglicher Gerüche als<br />

sinnvoll erachtet. Die Wahrnehmung von möglichen Gerüchen ist damit nicht von<br />

vornherein ausgeschlossen, allerdings dürften die auftretenden wahrnehmbaren Häufigkeiten<br />

maßgeblich reduziert werden. Hervorzuheben ist an dieser Stelle zudem,<br />

dass Siedlungssplitter bzw. Wohngebäude im Außenbereich in der Regel von landwirtschaftlichen<br />

Flächen umgeben sind. Insofern ist hier das Gebot der gegenseitigen<br />

Rücksichtnahme von erheblicher Bedeutung.<br />

Des Weiteren gewährleistet ein Abstand von 150 m einen notwendigen Schutz vor<br />

Lärmemissionen. Geräusche der Biomasseanlage selbst sind in dieser Entfernung<br />

voraussichtlich kaum noch wahrnehmbar. Jedoch Verkehrsgeräusche, die z.B. an Wochenenden<br />

in den Abendstunden auf dem Betriebsgelände erforderlich werden, entfalten<br />

in diesem Abstand eher eine untergeordnete störende Wirkung für die angrenzenden<br />

Bewohner. Auch die visuellen Auswirkungen, die ggf. durch erforderliche starke<br />

Beleuchtung des Betriebsgeländes während des Arbeitsprozesses bei Dunkelheit entstehen,<br />

werden diesbezüglich auf ein Minimum reduziert.<br />

Zu Wohnbauflächen, Grünflächen sowie zu Sondergebieten für Erholungszwecke wird<br />

ein Schutzabstand von 300 m berücksichtigt. Dieser angesetzte 300 m-Abstand ist so<br />

gewählt worden, um außerdem noch eventuellen Siedlungserweiterungen Raum zu<br />

lassen und zu vermeiden, dass es zu Beeinträchtigungen der Erholungs- und Freizeitnutzung<br />

durch Lärm und Gerüche kommt. Unter dem Gebot des sparsamen Umgangs<br />

mit Grund und Boden, werden mögliche Siedlungserweiterungen in direkter Anbindung<br />

an die bestehenden Lagen vorgenommen. Dementsprechend besitzt das Umfeld von<br />

bis zu 300 m um die o.a. Räume keine Eignung als dauerhafter Standort für Biomasseanlagen.<br />

Landwirtschaftliche Hofstellen gelten zunächst als potenzielle Standorte für Biomasseanlagen.<br />

Sie wurden im Rahmen der Studie nicht als Ausschlussfläche berücksichtigt<br />

und besitzen entsprechend auch keine Umgebungsschutzzone.<br />

Weiterhin werden Informationen aus den Flächennutzungsplänen (FNP) der angrenzenden<br />

Kommunen zu ausgewiesenen bzw. geplanten Siedlungs- und Erholungsgebieten<br />

berücksichtigt, da von diesen Nutzungen in den angrenzenden Städten/ <strong>Gemeinde</strong>n<br />

ein entsprechender Abstand wie innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Wardenburg</strong><br />

einzuhalten ist. Diese wurden ebenfalls bei der Darstellung der Infrastrukturen<br />

und sonstigen Flächennutzungen I (vgl. Plan 1.1) aufgenommen. In Bereichen ohne<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 27<br />

Ausweisungen von Wohn- oder Erholungsgebieten wurden in der Nähe der <strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

befindliche Gebäude im Außenbereich berücksichtigt.<br />

7.2.2 Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen<br />

Gemäß Informationen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und<br />

Verkehr bestehen aktuell keine Neuplanungen oder größere Ausbauplanungen für bestehende<br />

Straßen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Die Landesbehörde weist darauf hin, dass entlang<br />

der Autobahn A 29 Bestimmungen des § 9 (1) und (2) FStrG zu berücksichtigen<br />

sind. Entlang der Landes- und Kreisstraßen gelten außerhalb von Ortsdurchfahrten die<br />

Bestimmungen des § 24 (1) und (2) des NStrG.<br />

Entsprechend den Hinweisen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau<br />

und Verkehr stehen Autobahnen inkl. einer beidseitig der Straße vorhandenen Bauverbotszone<br />

von 40 m nicht für die Errichtung von Biomasseanlage <strong>zur</strong> Verfügung. Bezüglich<br />

Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen wird entsprechend ein Abstand von 20 m<br />

berücksichtigt.<br />

Aufgrund des Maßstabes werden Schutzabstände erst ab einem Abstand von 50 m in<br />

den Karten dargestellt. Demensprechend ist es möglich, dass die berücksichtigten o.a.<br />

Verkehrswege inkl. ihrer Umgebungsschutzzonen (Abstände) innerhalb von Eignungsraumen<br />

dargestellt werden.<br />

7.2.3 Schienenstrecken<br />

Im Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes quert die Eisenbahnstrecke Oldenburg – Ahlhorn den<br />

Untersuchungsraum auf einer Länge von


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 28<br />

5 m rechts und links der Leitung) einzuhalten. Aufgrund des Maßstabes werden<br />

Schutzabstände erst ab einem Abstand von 50 m in den Karten dargestellt. Die Trassen<br />

oberirdisch und unterirdisch verlaufenden Leitungen werden von den weiteren<br />

Planungen ausgeschlossen. Aufgrund des Maßstabes ist es möglich, dass die oberirdischen/<br />

unterirdischen Hauptversorgungsleitungen ggf. innerhalb von Eignungsraumen<br />

dargestellt werden.<br />

7.2.6 Fernwasserleitung<br />

In Plan 1.1 ist eine Fernwasserleitungen laut Darstellung im Flächennutzungsplan der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> gekennzeichnet. Diese verläuft von Klein Scharrel über Harbern,<br />

<strong>Wardenburg</strong>, Astrup bis nach Sandkrug. Die Fernwasserleitung wird von den<br />

weiteren Planungen ausgeschlossen. Aufgrund des Maßstabes ist es möglich, dass<br />

die Fernwasserleitung ggf. innerhalb von Eignungsraumen dargestellt wird.<br />

7.2.7 Flächen für Versorgungsanlagen<br />

Gemäß Darstellungen des Flächennutzungsplanes beinhaltet das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />

sowie für Ablagerungen. Innerhalb dieser Flächen ist aufgrund des im Flächennutzungsplan<br />

klar definierten Zwecks eine Errichtung von Biomasseanlagen auszuschließen.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 29<br />

7.3 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige Bereiche<br />

(Plan 2.1 und 2.2)<br />

7.3.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)<br />

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH, Richtlinie 92/43/EWG) des Rates vom<br />

21. Mai 1992 <strong>zur</strong> "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />

und Pflanzen" greift auf die EU-Vogelschutzrichtlinie <strong>zur</strong>ück, indem sie bestimmt,<br />

dass FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete gemeinsam die biologische Vielfalt auf<br />

dem Gebiet der Europäischen Union durch ein nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenes<br />

Schutzgebietssystem (Natura 2000) dauerhaft schützen und erhalten sollen. Die<br />

FFH-Richtlinie klammert die Vogelarten als Auswahlkriterien für FFH-Gebiete aus und<br />

überlässt somit die Bestimmung der Vogelschutzgebiete der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />

In den Anhängen der Richtlinie Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II)<br />

sind Lebensräume sowie Tiere und Pflanzen aufgeführt, deren Verbreitung und Vorkommen<br />

bei der Auswahl von geeigneten Schutzgebieten als Kriterien herangezogen<br />

werden sollen.<br />

Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut Datenserver des<br />

Niedersächsischen Umweltministeriums zwei FFH-Gebiete. Im Bereich des Flusslaufes<br />

Hunte liegt das FFH-Gebiet mit der Meldenummer 2716-331 „Mittelere und Untere<br />

Hunte (mit Barneführer Holz und Schreenzmoor)“. Entlang der Lethe liegt das FFH-<br />

Gebiet mit der Meldenummer 2815-331 „Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe“.<br />

Nördlich an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet angrenzend befindet sich zudem das FFH-<br />

Gebiet Meldenummer 2714-332 mit dem Namen „Everstenmoor“ (s. Plan 2.1).<br />

Laut § 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen und Störungen, die<br />

zu erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete oder einer im FFH-Gebiet vorkommenden<br />

prioritären Art führen, untersagt. Damit die Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden und der funktionale Zusammenhang<br />

von „Natura 2000“ gewahrt bleibt, ist weiterhin vor der Zulassung oder Durchführung<br />

von Projekten dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu<br />

überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung).<br />

FFH-Gebiete werden im Rahmen dieser Studie als Ausschlussflächen behandelt. Zur<br />

Vermeidung von negativen Einflüssen wird zudem eine Umgebungsschutzzone von<br />

100 m festgelegt.<br />

7.3.2 Naturschutzgebiete<br />

Naturschutzgebiete sind Gebiete, die gemäß § 16 NAGBNatSchG in Verbindung mit<br />

§ 23 BNatSchG unter Schutz stehen, da sie schutzbedürftigen Arten, Biotopen oder<br />

Lebensgemeinschaften eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, sie für<br />

Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde von Bedeutung sind oder sich durch<br />

Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit auszeichnen.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut Datenserver des Nds. Umweltministeriums<br />

zwei Naturschutzgebiete (s. Plan 2.1):<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 30<br />

• Harberner Heide,<br />

• Benthullener Moor.<br />

Weiter Naturschutzgebiete grenzen direkt an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet an:<br />

• Everstenmoor,<br />

• Jeddeloher Moor,<br />

• Böseler Moor,<br />

• Barneführer Holz und Schreensmoor.<br />

Gemäß der Verordnungstexte zu den Naturschutzgebieten sowie der geltenden gesetzlichen<br />

Bestimmungen (Naturschutzgesetze etc.) sind in o. g. Gebieten jegliche<br />

Handlungen untersagt, welche die naturschutzrechtlich geschützten Gebiete oder einzelne<br />

Bestandteile der Gebiete u. a. zerstören, beschädigen, beeinträchtigen oder verändern<br />

könnten bzw. dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Unter Umständen können die<br />

jeweils zuständigen Naturschutzbehörden Ausnahmen von den Verboten zulassen.<br />

Demgemäß werden auch Umgebungsschutzzonen <strong>zur</strong> Vermeidung von negativen<br />

Einwirkungen auf die Naturschutzgebiete angesetzt. Diese betragen grundsätzlich<br />

100 m.<br />

7.3.3 Landschaftsschutzgebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG), welche nach § 19 NAGBNatSchG i. V. m. § 26<br />

BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen werden, sind Gebiete,<br />

die ganz oder teilweise des Schutzes bedürfen. Dieser Schutz wird aufgrund der Erhaltung<br />

bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der<br />

Nutzbarkeit der Naturgüter gewährt bzw. weil das Landschaftsbild vielfältig, von besonderer<br />

Eigenart und Schönheit oder von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ist<br />

oder weil das Gebiet für die Erholung wichtig ist.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut digitaler Daten des Datenservers<br />

vom Nds. Umweltministerium acht Landschaftsschutzgebiete (s. Plan 2.1):<br />

• Mittlere Hunte,<br />

• Lethe-Tal und Staatsforst Tüdick,<br />

• Staatsforst Litteler Fuhrenkamp,<br />

• Oberlether Fuhrenkamp,<br />

• Staatsforst Hoop,<br />

• Alte Lethe – Tungeln,<br />

• Sandberg,<br />

• Hergeler Wald, Döhler Wehe, Kahlenberg, Scharpenberg,<br />

Zudem grenzt das Landschaftsschutzgebiet Hausbäke-Niederung nördlich an das<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Wardenburg</strong> an.<br />

Landschaftsschutzgebiete werden als Eignungsraum für Biomasseanlagen ausgeschlossen.<br />

Zwar sind hier je nach Schutzzweck auch bauliche oder sonstige Entwicklungen<br />

denkbar, allerdings sollten diese Bereiche aus folgendem Grund von Biomasseanlagen<br />

bzw. deren Auswirkungen freigehalten werden:<br />

Landschaftsschutzgebiete stellen einen wichtigen Naherholungsfaktor für die Bevölkerung<br />

dar. Dem unberührten Erlebnis in Natur und Landschaft wird diesbezüglich ein<br />

hohes Gewicht zugeordnet. Die bestehenden Wertigkeiten innerhalb der Landschafts-<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 31<br />

schutzgebiete sollten erhalten bleiben und nicht durch z.B. erhöhte Verkehrsaufkommen<br />

etc. gefährdet werden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen auf die Landschaftsschutzgebiete<br />

wird zudem eine Umgebungsschutzzone von 100 m festgelegt.<br />

7.3.4 Naturdenkmäler<br />

Naturdenkmäler, die gemäß § 21 NAGBNatSchG i. V. m. § 28 BNatSchG geschützt<br />

sind, sind zumeist einzelne Naturschöpfungen, die durch ihre Seltenheit, Eigenart oder<br />

Schönheit oder ihre Bedeutung für die Wissenschaft bzw. Natur- und Heimatkunde besonderen<br />

Schutzes bedürfen. Auch die Umgebung des Naturdenkmals kann in den<br />

Schutz mit einbezogen werden.<br />

Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes existieren laut Datenserver des Nds. Umweltministeriums<br />

zahlreiche Naturdenkmäler (siehe Plan 2.1). Es handelt sich hierbei u.a. um Einzelbäume<br />

oder Baumreihen/ Alleen sowie um flächige Naturdenkmäler wie z.B. eine<br />

Tonkuhle und eine Feuchtwiese in Westerholt oder Heideflächen am Grotekamp.<br />

Eine Nutzung durch Biomasseanlagen in Bereichen von Naturdenkmälern wird im<br />

Rahmen dieser Studie ausgeschlossen. Aufgrund der Schutzbedürftigkeit von Naturdenkmälern<br />

wird zudem grundsätzlich eine Umgebungsschutzzone von 100 m <strong>zur</strong><br />

Vermeidung von negativen Einwirkungen angesetzt.<br />

7.3.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Wallhecken<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 22 NAGBNatSchG i. V. m. § 29<br />

BNatSchG unter Schutz gestellt. Wertbestimmend sind Bäume, Hecken und andere<br />

Landschaftsbestandteile, die u. a. <strong>zur</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen,<br />

das Orts- und Landschaftsbild gliedern bzw. beleben, schädliche Einwirkungen<br />

verbessern oder Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- oder<br />

Pflanzenarten besitzen. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet existiert gemäß Datenserver des Nds.<br />

Umweltministeriums drei geschützte Landschaftsbestandteile „Hunte zwischen Wildeshausen<br />

und Astrup“, „Gloysteins Fuhren“ und „Hoes Busch“. Zudem befinden sich<br />

laut Informationen des Landkreises Oldenburg zahlreiche entsprechend geschützte<br />

Wallhecken im <strong>Gemeinde</strong>gebiet (siehe Plan 2.1).<br />

Eine Nutzung durch Biomasseanlagen in Bereichen von geschützten Landschaftsbestandteilen<br />

und Wallhecken wird im Rahmen dieser Studie ausgeschlossen. Aufgrund<br />

der Schutzbedürftigkeit von geschützten Landschaftsbestandteilen und Wallhecken<br />

wird zudem eine Umgebungsschutzzone von 100 m <strong>zur</strong> Vermeidung von negativen<br />

Einwirkungen angesetzt.<br />

7.3.6 Gesetzlich geschützte Biotope<br />

Gesetzlich geschützte Biotope sind gemäß § 24 NAGBNatSchG i. V. m. § 30<br />

BNatSchG unter Schutz gestellt. Diese seltenen sowie stark gefährdeten Biotoptypen,<br />

wie beispielsweise Röhrichte, seggen- binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen,<br />

Bruchwälder, Sümpfe, Quellbereiche, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich,<br />

genießen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturschutz automatischen Schutz. Der<br />

besondere Schutz zielt auf die Sicherung des derzeitigen Zustandes.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befinden sich laut digitaler Daten des Landkreises Oldenburgs<br />

zahlreiche Biotope unterschiedlicher Größe, die unter Schutz stehen (vgl. Plan 2.1).<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 32<br />

Gesetzlich geschützte Biotope werden im Rahmen dieser Studie als Ausschlussflächen<br />

behandelt. Zum Schutz von negativen Einflüssen wird diesen wertvollen Bereichen<br />

zudem ein Anstand von generell 100 m zugeteilt.<br />

7.3.7 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft aus dem Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Gemeinde</strong> Wadenburg stellt u. a. Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

dar (vgl. Plan 2.1). Es handelt sich hierbei i.d.R. um Kompensationsflächen für<br />

vollzogene Eingriffe in Natur und Landschaft. Innerhalb dieser Bereiche kann eine Errichtung<br />

von Biomasseanlage den angestrebten Schutz- und Entwicklungszielen u.a.<br />

hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, oder sonstigen naturschutzfachlichen<br />

Zielen zuwiderlaufen.<br />

Diese o.a. Flächen, deren Zweck bzw. Entwicklungsziel im Flächennutzungsplan klar<br />

definiert ist, sind im Rahmen dieser Studie ebenfalls als Ausschlussflächen zu behandeln.<br />

Auch ihnen wird zum Schutz vor negativen Einflüssen eine Abstandszone von<br />

100 m zugeteilt.<br />

7.4 Sonstige Bereiche (Plan 1.2)<br />

7.4.1 Waldflächen<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> stellt innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

z.T. größere Waldflächen dar. Im Rahmen der Durchführung informeller Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange verwies das Forstamt auf die Inhalte des Landes-Raumordnungsprogrammes<br />

Niedersachsen (2008), in dem Aussagen über „Bebauung<br />

und sonstige störende Nutzung in Waldnähe“ getroffen sind. Dementsprechend<br />

soll der Wald u.a. wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und die Erholung der<br />

Bevölkerung erhalten und vermehrt werden. Zudem sollen Waldränder von störenden<br />

Nutzungen und Bebauungen freigehalten werden. Im entsprechenden Erläuterungstext<br />

wird weiterhin ausgeführt, dass Waldränder, mit ihrer erhöhten Artenvielfalt an Pflanzen<br />

und Tieren als Übergänge zwischen dem Inneren des Waldes und der offenen<br />

Feldflur bzw. nahen Siedlungsbereichen, eines besonderen Schutzes und der Pflege<br />

bedürfen. Als Orientierungswert <strong>zur</strong> Wahrung dieser Funktion ist nach Angaben dieses<br />

Erläuterungstextes ein Abstand von 100 m zwischen Waldrändern und Bebauung bzw.<br />

sonstigen störenden Nutzungen geeignet.<br />

Dementsprechend werden in der vorliegenden Studie Waldflächen inkl. einer Umgebungsschutzzone<br />

von 100 m von der Errichtung von Biomasseanlagen ausgeschlossen.<br />

7.4.2 Gewässer<br />

Die nördliche <strong>Gemeinde</strong>grenze führt entlang des Küstenkanals. Gemäß Hinweisen des<br />

Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremen ist entsprechend des § 13 WaStrG für die<br />

Bundeswasserstraße Küstenkanal eine Bauverbotszone von 60 m entlang des Kanals<br />

zu beachten.<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 33<br />

Weiterhin verläuft parallel <strong>zur</strong> östlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze das Fließgewässer Hunte<br />

sowie mitten durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet in Nord-Süd Richtung die Lethe. Zudem sind<br />

eine Vielzahl weiterer (Verbindungs-)Gewässer innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes vorhanden<br />

(siehe Plan 1.2). Zu diesen Gewässern gehören zahlreichen Gewässern II.<br />

und III. Ordnung. Die Hunte-Wasseracht weist auf den § 6 der entsprechenden Satzungen<br />

hin. Demgemäß ist zu beachten, dass entlang der Verbandsgewässer Räumstreifen<br />

von 5 m Breite für die maschinelle Gewässerunterhaltung freizuhalten sind und<br />

bauliche Anlagen Mindestabstände von 10 bzw. 15 m <strong>zur</strong> oberen Uferkante einhalten<br />

müssen. Weiterhin teilt die Hunte-Wasseracht mit, dass hinsichtlich der Oberflächenentwässerung<br />

von Biomasseanlagen zu beachten ist, dass nach einem Beschluss des<br />

Vorstandes direkte Einleitungen von entsprechenden Flächen in das Gewässersystem<br />

der Hunte-Wasseracht nicht zugelassen werden. Eine Ableitung in das Grundwasser<br />

über nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bemessene Versicherungsanlage<br />

ist vorzusehen.<br />

Entlang der Lethe befindet sich gemäß Datenserver des Nds. Umweltministeriums ein<br />

großräumiges Auengebiet mit ihren landschaftlich wertvollen, durch Hoch- und Niedrigwasser<br />

geprägten Niederungen.<br />

Aus Maßstabsgründen werden Gewässer II. und III. Ordnung inkl. der vorzusehenden<br />

Schutzabstände nicht in den Karten dargestellt. Alle weiteren Gewässer sowie Auenbereiche<br />

werden in dem Plan 1.2 dargestellt als Standort für Biomasseanlagen ausgeschlossen.<br />

7.4.3 Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet<br />

Entlang der Fließgewässer Lethe und Alte Lethe, im Bereich zwischen den Ortschaften<br />

Oldenburg und <strong>Wardenburg</strong>, befindet sich gemäß Datenserver des Nds. Umweltministeriums<br />

ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (vgl. Plan 1.2).<br />

Gemäß § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) erfolgt die Ermittlung<br />

der Überschwemmungsgebiete durch den gewässerkundlichen Landesdienst<br />

des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz<br />

(NLWKN). Hierbei erstellt der NLWKN Arbeitskarten, in denen die ermittelten<br />

Überschwemmungsgebietsgrenzen dargestellt sind. Auf Basis dieser Arbeitskarten<br />

werden die Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert.<br />

Die vorläufig gesicherten Gebiete gelten bis zum Abschluss des förmlichen Festsetzungsverfahrens<br />

schon als festgesetzt. In diesen Gebieten dürfen damit nach § 78<br />

WHG keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden; Ausnahmen bedürfen der<br />

Zulassung durch die Wasserbehörde. Auch die sonstigen besonderen Schutzvorschriften<br />

nach § 78 Abs. 1 WHG gelten wie in festgesetzten Überschwemmungsgebieten.<br />

7.4.4 Deich<br />

Der Fluss Hunte wird beidseitig durch einen Deich eingefasst. Die Lethe wird lediglich<br />

im Bereich der Tungeler Marsch mit Deichen eingefasst. Gemäß Niedersächsischem<br />

Deichgesetz dürfen in einer landseitigen Deichschutzzone von 50 m ab Deichgrenze<br />

Anlagen jeder Art nicht errichtet werden.<br />

Die Lage Deiche und Deichschutzzonen geht aus Plan 1.2 hervor.<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 34<br />

7.4.5 Altablagerungen<br />

Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes von <strong>Wardenburg</strong> befinden sich gemäß Angaben des<br />

Landkreises Oldenburgs zumeist kleinflächig Bereiche mit Altablagerungen (siehe Plan<br />

1.2). Auf diesen Flächen wird die Errichtung von Biomasseanlage ausgeschlossen.<br />

7.4.6 Bereiche mit natur- und kulturhistorischer Bedeutung/ Denkmalpflege<br />

Im Ortsteil <strong>Wardenburg</strong>s stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für den Denkmalschutz<br />

dar. Diese geschützte Fläche steht für eine Errichtung von Biomasseanlage<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Weiterhin befinden sich laut Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für<br />

Denkmalpflege – Referat Archäologie über 80 archäologische Fundplätze verschiedener<br />

Zeitstellungen, in ganz unterschiedlichen Erhaltungszuständen. Dabei handelt es<br />

sich z.B. um Burgplätze, um obertägig teilweise nicht mehr erkennbare Grabhügelfelder,<br />

Siedlungsplätze, Ackerspuren sowie vorgeschichtliche Fundplätze, die durch Oberflächenfunde<br />

entdeckt wurden. Über deren Ausdehnung und Erhaltungszustände<br />

liegen z.T. noch keine Erkenntnisse vor. Hinzu kommen noch zahlreiche Flächen im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet, die aufgrund ihrer topographischen Situation ein erhöhtes archäologisches<br />

Potenzial aufweisen. Auf diesen Flächen muss mit weiteren, bisher unbekannten<br />

archäologischen Befunden und Funden gerechnet werden. In allen Fällen handelt<br />

es sich um Bodendenkmale, die durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz<br />

geschützt sind.<br />

Die Archäologische Denkmalpflege erachtet es aus verschiedenen Gründen (u.a.<br />

Raubgräberproblematik) wenig sinnvoll, sämtliche bekannte Denkmalflächen mitzuteilen<br />

und möchte im weiteren Verfahren beteiligt werden.<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 35<br />

8.0 Standortdiskussion, Standortbeschreibung und -empfehlung<br />

Ziel der <strong>Standortstudie</strong> ist es, aufgrund von flächendeckenden Untersuchungen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Wardenburg</strong>s herauszufinden, in welchen Bereichen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

es geeignete Standorte für die Errichtung von Biomasseanlagen gibt. Dabei<br />

sind sowohl die städtebaulichen Belange der <strong>Gemeinde</strong> als auch die vorhandenen<br />

Landnutzungen und planerische Vorgaben zu berücksichtigen, die in den vorangegangenen<br />

Kapiteln dargestellt wurden. Infolgedessen kommt nicht mehr das gesamte<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet für den Bau und den Betrieb von Biomasseanlagen in Frage.<br />

Nach Berücksichtigung der Einschränkungen durch Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen<br />

(Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Sondergebiete, Versorgung, bauliche<br />

Nutzungen, Gewässer, kulturelle Sachgüter, Plan 1.1 und Plan 1.2) sowie wegen besonderer<br />

Belange des Naturschutzes und der Erholung (Plan 2.1 und 2.2) verbleiben<br />

großflächig Bereiche, die nicht als generelle Ausschlussflächen zu sehen sind (siehe<br />

Plan 4.1). Für eine weitere Überprüfung dieser Bereiche, werden die verbleibenden<br />

Flächen in 20 Prüfräume unterteilt (s. Plan 4.2).<br />

• Prüfraum 1 „Südlich Tungeln“<br />

Dieser Bereich befindet sich im Nordosten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes südlich von<br />

Tungeln. Er hat eine Gesamtgröße von ca. 15,4 ha.<br />

• Prüfraum 2 „Am Fladder“<br />

Dieser Bereich besteht aus drei Teilflächen, die um die Ortschaft Am Fladder<br />

liegen. Er hat eine Gesamtgröße von ca. 88,8 ha.<br />

• Prüfraum 3 „Austrup/ Höven“<br />

Dieser Bereich besteht ebenfalls aus drei Teilflächen, die sich vornehmlich südlich<br />

der Ortschaft Astrup und westlich der Ortschaft Hoven befinden. Der Prüfraum<br />

hat eine Gesamtgröße von ca. 48,4 ha.<br />

• Prüfraum 4 „Südwestlich Westerburg“<br />

Dieser Bereich befindet sich westlich von Westerburg und hat eine Gesamtgröße<br />

von ca. 400 ha.<br />

• Prüfraum 5 „Charlottenburg West“<br />

Dieser Prüfraum liegt im südlichen Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietes im Bereich der<br />

Ortschaft Charlottenburg West und erstreckt sich weitläufig bis auf die Höhe<br />

der Ortschaft Littel. Der Raum besteht aus drei Teilräumen die eine Gesamtgröße<br />

von ca. 426,5 ha aufweisen.<br />

• Prüfraum 6 „Nördlich Littel“<br />

Dieser Bereich befindet sich nördliche der Ortschaft Littel. Der Prüfraum setzt<br />

sich aus drei Teilflächen zusammen und besitzt eine Gesamtgröße von ca.<br />

11,3 ha.<br />

• Prüfraum 7 „Litteler Fuhrenkamp“<br />

Dieser Bereich erstreckt sich entlang der Landstraße L 847 im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebietes.<br />

Der Prüfraum besteht aus fünf Teilflächen die eine Gesamtgröße<br />

von ca. 131,6 ha aufweisen.<br />

• Prüfraum 8 „Lethe-Gieskenmoor“<br />

Dieser Raum befindet sich südlich der Ortschaft Achternholt. Er besitzt eine<br />

Gesamtgröße von ca. 46,4 ha.<br />

• Prüfraum 9 „K 149 zwischen Achternholt und Benthullen“<br />

Dieser Bereich erstreckt sich entlang der Kreisstraße K 149 zwischen Achtern-<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 36<br />

holt und Benthullen. Er besteht aus fünf Teilflächen die eine Gesamtgröße von<br />

ca. 95,5 ha besitzen.<br />

• Prüfraum 10 „Südlich Benthullen“<br />

Dieser Bereich wird im Norden durch die Kreisstraße K 149 und im Süden<br />

durch die Landstraße L 847 begrenzt und liegt südlich der Ortschaft Benthullen.<br />

Die Gesamtgröße dieses Prüfraumes beträgt ca. 341,3 ha.<br />

• Prüfraum 11 „Nördlich Benthullen“<br />

Dieser Prüfraum erstreckt sich weitläufig über Bereiche nördlich der Ortschaft<br />

Bethullen. Er besitzt eine Gesamtgröße von ca. 580,3 ha.<br />

• Prüfraum 12 „Benthullener Moor“<br />

Dieser Prüfraum liegt westlich des Naturschutzgebietes Benthullener Moor und<br />

besitzt eine Gesamtgröße von ca. 169,8 ha.<br />

• Prüfraum 13 „ Harbern II“<br />

Dieser Raum liegt östlich der Ortschaft Harbern II. Die Gesamtgröße des Raumes<br />

beträgt ca. 166,3 ha.<br />

• Prüfraum 14 „Harbern I/ Achternmeer“<br />

Dieser Bereich erstreckt sich westlich der Ortschaften Harbern I und Achternmeer.<br />

Es besitzt eine Gesamtgröße von ca. 183,3 ha.<br />

• Prüfraum 15 „Auf dem Meersfeld“<br />

Dieser Prüfraum befinde sich östlich der Ortschaft Harbern I. Er besteht aus<br />

vier relativ kleinen Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 12,9 ha.<br />

• Prüfraum 16 „Wittemoor“<br />

Dieser Raum befindet sich beidseitig der denkmalgeschützten Achternmeerer<br />

Straße. Der Prüfraum hat eine Gesamtgröße von ca. 136,9 ha.<br />

• Prüfraum 17 „Wiebers-Riehe“<br />

Dieser Prüfraum beinhaltet zwei Teilflächen. Er erstreckt sich zwischen den<br />

Ortschaften Tungelermoor und Wiebers-Riehe. Die Gesamtgröße dieses Raumes<br />

beträgt ca. 77,7 ha.<br />

• Prüfraum 18 „Oberlethe“<br />

Dieser Bereich befindet sich nördlich der Ortschaft Oberlethe. Er setzt sich aus<br />

vier Teilflächen zusammen die eine Gesamtgröße von ca. 20,8 ha aufweisen.<br />

• Prüfraum 19 „Westerholt“<br />

Dieser Prüfraum besteht aus zwei Teilflächen die südlich und nördlich der Ortschaft<br />

Westerholt gelegen sind. Der Raum besitzt eine Gesamtgröße von ca.<br />

24,5 ha.<br />

• Prüfraum 20 „Westlich Oberlether Fuhrenkamp“<br />

Dieser Bereich befindet sich westlich der Waldfläche Oberlether Fuhrenkamp.<br />

Er besteht aus vier Teilflächen die eine Gesamtgröße von ca. 14,8 ha besitzen.<br />

8.1 Verbleibende Belange ohne Ausschlusswirkung<br />

Die als Ergebnis der vorstehenden Untersuchung verbleibenden Prüfraume werden<br />

daraufhin untersucht, welche weiteren Belange, die möglicherweise zu Konflikten mit<br />

der Errichtung und dem Betrieb von Biomasseanlage führen, diese aber nicht von<br />

vornherein ausschließen, betroffen sind.<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 37<br />

Hierfür werden in den folgenden Kapiteln alle weiteren Belange ohne Ausschlusswirkung<br />

aufgeführt, die im Rahmen der vorliegenden Studie berücksichtigt worden sind,<br />

auch falls sie sich nicht im Bereich eines ermittelten Prüfraumes befinden.<br />

Die Abgrenzung Prüfräume ergibt sich somit aus den räumlichen Grenzen der auf den<br />

Flächen liegenden verbleibenden Belange sowie aus dem räumlichen Zusammenhang<br />

der zu untersuchenden Flächen.<br />

Die verbleibenden Belange werden entsprechend der Bedeutung für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wardenburg</strong> gewichtet und bilden somit die Basis für die Unterscheidung der Empfindlichkeit<br />

der Prüfräume gegenüber der Errichtung und dem Betrieb von Biomasseanlagen.<br />

8.1.1 Infrastrukturbelange ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 1.1 u. 1.2)<br />

Landwirtschaftliche Hofstellen<br />

In der weiteren Analyse der Prüfräume ist insbesondere das Potenzial an vorhandenen<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen von Bedeutung. Der Tatbestand des räumlichfunktionalen<br />

Zusammenhangs (vgl. Kap. 3.1) erfordert eine bestehende Hofstelle oder<br />

Betriebsstandort, zumindest jedoch bestehende, bauliche Anlagen. Daher sollten Eignungsräume<br />

in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem oder mehreren<br />

Betrieben ausgewiesen werden. Je mehr landwirtschaftliche Hofstellen im Umfeld der<br />

Fläche zu finden sind, umso mehr ist davon auszugehen, dass eine Anlage zentral an<br />

den Betreibern liegt und belastender Verkehr vermieden wird. Auch der Bau einer Biomasseanlage,<br />

die von mehreren Landwirten betrieben wird, ist damit möglich.<br />

Die vorliegende <strong>Standortstudie</strong> für Biomasseanlagen geht jedoch über die Betrachtung<br />

der unmittelbaren Umgebung der vorhandenen Betriebe als mögliche Standorte für<br />

Biomasseanlagen hinaus, um flächendeckend auch bei möglichen Betriebsverlegungen<br />

und -auslagerungen eine geeignete Beurteilungsgrundlage für Standortentscheidungen<br />

darstellen zu können. Die Lage landwirtschaftlichen Hofstellen sind aus Informationen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> abgeleitet und werden mit dem (Wissens-)Stand<br />

Januar 2012 in den Plänen 1.1 sowie 4.2 dargestellt.<br />

Bodenartlicher Profiltyp in Verbindung mit der Erschließungssituation<br />

Für die Beurteilung der Eignung der Prüfräume ist die Erschließung des potenziellen<br />

Standortes von Bedeutung (vgl. Kap. 3.1). Je besser die Anlage durch ein weit verzweigtes<br />

Netz an Wirtschaftswegen angebunden ist oder im Nahbereich einer klassifizierten<br />

Straße liegt, umso geringer dürften die verkehrlichen Belastungen für die<br />

Nachbarschaft ausfallen. Eine Lage inmitten eines relativ kleinen Agrarraumes, hat oft<br />

<strong>zur</strong> Folge, dass der notwendige Verkehr auch durch Wohnstraßen und Siedlungssplitter<br />

geführt werden muss. In der Regel ist davon auszugehen, dass sämtliche vorhanden<br />

Wirtschaftswege im <strong>Gemeinde</strong>gebiet aktuell nicht den erforderlichen Ausbauzustand<br />

für den Zulieferverkehr (LWK) der Biomasseanlagen aufweisen. Insofern wird<br />

nachfolgend lediglich die direkte Anbindung eines potenziellen Biomasseanlagenstandorts<br />

an eine klassifizierte Straße als positives Kriterium in die Bewertung der<br />

Prüfräume aufgenommen.<br />

Insbesondere ist außerdem das derzeitig vorhandene Erschließungspotenzial im Bereich<br />

von Moorstandorten zu beachten, da der Ausbau von Wirtschaftswegen auf derartigen<br />

Standorten einen relativ hohen technischen Auswand bedingt sowie die dort<br />

zahlreichen vorhandenen Baumbestände/ Alleen sowie z.T. die perlenartig, parallel zu<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 38<br />

den Straßen aneinandergereihte Wohnnutzung, voraussichtlich erheblich durch einen<br />

Ausbau beeinträchtigt werden würden.<br />

Dementsprechend wird seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> die Erschließung von Prüfräumen<br />

innerhalb der Moorgebiete als kaum möglich bewertet. Aufgrund dieser Tatsache<br />

bewertet die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> diese Bereiche generell als bedingt geeignet<br />

für die Errichtung von Biomasseanlagen. Eine Ausnahme bieten Standorte im Nahbereich<br />

von klassifizierten Straßen (der Nahbereich wird im 300 m Umfeld um diese<br />

Straßen definiert). In diesem Fall ist davon auszugehen, dass eine Erschließung von<br />

Anlagenstandorten über die vorhandene Hofstelle denkbar ist.<br />

Die Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung sowie das 300 m Umfeld im Überlagerungsbereich<br />

von klassifizierten Straßen und dem bodenartlichen Profiltyp<br />

Hochmoor/ Niedermoor sind im Plan 4.2 ersichtlich.<br />

Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung sowie Flächen für Abgrabungen<br />

Laut Darstellungen des rechtsgültigen Landesraumordnungsprogramms 2008 mit Änderung<br />

2012 befinden sich im nördlichen Teil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> mehrere Vorranggebiete<br />

für die Rohstoffsicherung von Torf (s. Plan 1.2). Bei den Vorranggebieten<br />

handelt es sich um Lagerstätten mit besonderer, volkswirtschaftlicher Bedeutung für<br />

die Torfgewinnung, die als Ziele der Raumordnung gem. § 1 (4) BauGB entsprechend<br />

zu beachten sind. Raumbedeutsame Planungen sind auf die vorrangige Rohstoffsicherung<br />

abzustimmen.<br />

Im Flächennutzungsplan sind ebenfalls Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen<br />

dargestellt, die in ihrem Flächenumfang weit über die Darstellungen des Landesraumordnungsprogramms<br />

hinausgehen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> beabsichtigt aktuell,<br />

den Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung anzupassen und die dargestellten<br />

Flächen für Abgrabungen entsprechend zu reduzieren.<br />

Innerhalb der Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung ist die Errichtung von Biomasseanlagen<br />

nicht grundsätzlich auszuschließen. Da Biomassenanlagen im räumlichen<br />

Zusammenhang von einer z.B. landwirtschaftlichen Hofstelle zu errichten ist (vgl. Kap.<br />

3.1), ist davon auszugehen, dass die großflächig dargestellten Vorranggebiete, lediglich<br />

in Randbereichen, auf einer verhältnismäßig kleinen Fläche, durch eine mögliche<br />

Errichtung von Biomasseanlagen beansprucht werden. Die Vorranggebiete werden<br />

hierdurch in ihrer entsprechenden Funktion nicht maßgeblich beeinträchtigt.<br />

Insgesamt werden alle diese Darstellungen in der vorliegenden Studie nicht als Ausschlusskriterium<br />

gewertet, da im Fall der Vorranggebiete lediglich eine Beteiligung,<br />

Abstimmung bzw. Unterrichtung der Fachbehörde gefordert wird und die Bodenabbauflächen<br />

zum Teil bereits abgebaut sein können oder eventuell gar nicht in Anspruch<br />

genommen werden sollen. Bei weiteren Planungen in diesem Bereich sind diese Belange<br />

auf jeden Fall zu berücksichtigen bzw. abzustimmen. Dieser Belang ist für die<br />

weitere Bewertung der Prüfräume jedoch nicht relevant.<br />

8.1.2 Naturschutzfachliche Belange ohne direkte Ausschlusswirkung<br />

(Plan 2.2)<br />

Geplante Schutzgebiete (NSG und LSG)<br />

Der Flächennutzungsplan verzeichnet östlich von Harbern I ein geplantes Naturschutzgebiet<br />

sowie südlich von Wittemoor, im Bereich Wellwiesen, östlich von Ach-<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 39<br />

ternholt sowie großflächig westlich des Naturschutzgebietes Benthullener Moor<br />

geplante Landschaftsschutzgebiete. Diese Darstellungen wurden den<br />

Entwicklungszielen des Landschaftsrahmenplanes Landkreis Oldenburg entnommen.<br />

Zur langfristigen Sicherung dieser schutzwürdigen Bereiche gegenüber baulichen<br />

Eingriffen sind die Flächen von der Nutzung von Biomasseanlagen und sonstigen<br />

Baunutzungen freizuhalten.<br />

Nahrungsflächen Kranich<br />

Im Plan 2.2 sind grob Bereiche abgegrenzt die gem. den Darstellungen des NLWKN<br />

(Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen Heft 44) als Nahrungsflächen<br />

für den Kranich dienen. Der Kranich ist eine gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 streng geschützte<br />

Vogelart. Dieses sind u.a. Vogelarten die in Anhang A der Artenschutzverordnung<br />

(EG) Nr. 338/97 geführt werden.<br />

Seit dem Jahr 2005 sind im Vehnemoor und seiner Umgebung vermehrt im Frühjahr<br />

und Herbst auf ihrem Zug rastende Kraniche festgestellt worden (NLWKN 2009).<br />

Die dort vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen werden von den Kranichen als<br />

Nahrungsflächen genutzt, die sie im täglichen Wechsel mit ihren Schlafplätzen aufsuchen.<br />

Als Schlafplätze dienen die wiedervernässten Teile des Naturschutzgebietes<br />

Vehnemoor in den <strong>Gemeinde</strong>n Bösel und Edewecht, da hier die vom Kranich benötigten<br />

ausreichend nassen, großräumigen Abtorfungsflächen bzw. mit der Wiedervernässung<br />

auch Wasserflächen vorhanden sind. Das Vehnemoor gilt demnach als westlichster<br />

Rastplatz des Kranichs in Deutschland.<br />

Vom Kranich werden vorwiegend die in einem Radius von ca. 20 km um die Schlafplätze<br />

gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen für die Nahrungssuche genutzt<br />

(NLWKN 2009).<br />

Im Zusammenhang mit den beschriebenen Schlafplätzen des Kranichs im Naturschutzgebiet<br />

Vehnemoor besitzen die Flächen der Moorgebiete in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />

damit eine Bedeutung für rastende Kraniche.<br />

Kraniche sind sehr scheue und wachsame Vögel. Jede visuelle und akustische Störung<br />

macht sie sofort unruhig. Da die Vögel so empfindlich auf Störreize wie sie z.B.<br />

durch einen erhöhten verkehrlichen Betrieb hervorgerufen werden können reagieren,<br />

werden die bedeutsamen Kranichnahrungsflächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet als Kriterium für<br />

die weitere Beurteilung für die Eignung der Prüfräume herangezogen.<br />

Für die Fauna wertvolle Bereiche<br />

Die Niedersächsische Fachbehörde für Naturschutz wertet laufend gebietsbezogenen<br />

Daten aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm aus. Die aus den Erfassungsgebieten<br />

vorliegenden Daten (DATENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS, 2011) werden,<br />

soweit sie nicht älter als 10 Jahre sind, tiergruppenweise bewertet. Wird bei diesem<br />

standardisierten Verfahren ein bestimmter Schwellenwert erreicht, so werden diese<br />

Gebiete als aus landesweiter Sicht für die Fauna wertvolle Bereiche eingestuft.<br />

Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Wardenburg</strong> liegen sechs bedeutsame Flächen für<br />

die Fauna. Ein Prüfraum ist davon nicht berührt (s. Plan 2.2).<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 40<br />

Wertvolle Bereiche für Brutvögel<br />

Die vorliegenden avifaunistischen Daten wurden von der Fachbehörde für Naturschutz<br />

(NLWKN) des Landes Niedersachsen gebietsbezogen bewertet (DATENSERVER DES<br />

NDS. UMWELTMINISTERIUMS 2012). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms<br />

gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes<br />

die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage<br />

und Bearbeitungsstand) <strong>zur</strong> Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen<br />

Vogelarten-Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden<br />

regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung<br />

von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen.<br />

Die Bewertung der Daten erfolgte getrennt für Brut- und Gastvögel nach einem standardisierten<br />

Bewertungsverfahren. Die erfassten Vogelvorkommen werden unterteilt in<br />

Bereiche von internationaler, nationaler, landesweiter, regionaler und lokaler Bedeutung.<br />

Für nicht abgegrenzte Bereiche und Bereiche, für die die Datenlage <strong>zur</strong> Bewertung<br />

nicht ausreicht, muss der Status bis auf weiteres offen bleiben. Somit können sich<br />

unter derartigen Gebieten auch avifaunistisch wertvolle Bereiche befinden. Die Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten<br />

Wert (EU-VSG).<br />

Für Gastvögel stellen die Daten des NLWKN keine besonderen Wertigkeiten im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

dar.<br />

Im Falle der Brutvögel werden Bewertungen des NLWKN aus zwei Bewertungszeiträumen<br />

(2006 und 2010) berücksichtigt. Die Bewertung von 2006 erfolgte auf der<br />

Grundlage von Daten aus den Jahren vor 2005 (bzw. 2006). Wie der Darstellung des<br />

Plans 2.2 zu entnehmen ist, stellen die Daten aus dem Jahr 2006 avifaunistisch wertvolle<br />

Bereiche (regionale Bedeutung) an der südlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze, im Bereich<br />

„Im Lager“, dar. Diese Wertigkeiten konnten die aktuellen Daten des NLWKN nicht<br />

bestätigen, daher wird flächengleich die Information mit einem „Status offen“ klassifiziert.<br />

Aufgrund des aktuell nicht mehr bestätigten Wertes der Fläche für Brutvögel, wird<br />

dieser Belang in der nachfolgenden Bewertung der Prüfräume nicht weiter berücksichtigt.<br />

Moorschutzprogramm<br />

Zu den Zielen des Niedersächsischen Moorschutzprogramms gehören der Schutz der<br />

für den Naturschutz wertvollen Hochmoore als Naturschutzgebiete, die Renaturierung<br />

industriell abgetorfter Hochmoorflächen, der Schutz aller Kleinsthochmoore und Restflächen<br />

durch Ausweisung von Pufferzonen und der Schutz des wertvollen Hochmoorgrünlandes.<br />

Folgende Kriterien wurden u.a. für die Darstellung der Flächen 1994 im Moorschutzprogramm<br />

zugrunde gelegt:<br />

• für den Naturschutz wertvollen Bereiche der landesweiten Biotopkartierung,<br />

• besonders geschützten Biotope (vormals § 28a NNatG),<br />

• „wichtige Bereiche" für Arten und Lebensgemeinschaften bzw. „schutzwürdige<br />

Teile von Natur und Landschaft", welche die Voraussetzungen gem. [vormals]<br />

§ 24 NNatG erfüllen, auf der Grundlage der vorliegenden Bewertungs- und<br />

Planungskarten der Landschaftsrahmenpläne, faunistisch bedeutsame Bereiche.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 41<br />

Da ein Großteil dieser Daten bereits in der vorliegenden Studie berücksichtigt wurden,<br />

und zwar auf aktuellerer Datenbasis, wird dieser Belang nicht mehr für die weitere Bewertung<br />

der Prüfräume herangezogen.<br />

8.1.3 Belange der Erholung ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 3)<br />

Naturpark Wildeshauser Geest<br />

Der Naturpark Wildeshauser Geest ist mit seinen 1500 qkm der größte Naturpark Niedersachsens<br />

und zählt zu den größten Deutschlands. Gemäß § 27 BNatSchG sind Naturparke<br />

einheitlich zu entwickeln und zu pflegende Gebiete, die u.a.:<br />

• sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die Erholung besonders<br />

eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,<br />

• nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,<br />

• die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung<br />

geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in<br />

denen zu diesem Zweck eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung angestrebt<br />

wird.<br />

Zu diesem Zweck sollen Naturparke gemäß des § 27 BNatSchG unter Beachtung der<br />

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen<br />

und weiterentwickelt werden.<br />

Die Wildeshauser Geest entstand vor rund 100.000 Jahren. Die vorletzte Eiszeit, hat<br />

die Grundlage für das heutige Landschaftsbild geschaffen: die Region wurde durch die<br />

Eismassen und den darin mitgeführten Gesteinsschutt überprägt, der Untergrund<br />

durch die gewaltige Bewegung der Gletscher gestaucht, geschliffen und teilweise abgehobelt,<br />

sodass Hügel und Täler eingeebnet wurden. Gletscher schoben sich über<br />

das Land und transportierten riesige Gesteinsblöcke aus Skandinavien in die Region.<br />

So hinterließen sie beim Abschmelzen tonnenschwere Findlinge, aus denen die Menschen<br />

bereits vor 5000 Jahren beeindruckende Großsteingräber bauten, die noch heute<br />

zu besichtigen sind.<br />

Die Wildeshauser Geest beinhaltet eine faszinierende, vielfältige Landschaft. Artenreiche<br />

Mischwälder mit blühenden Heidelandschaften wechseln sich ab, Wald und Wiesen<br />

werden von Flusstälern durchzogen. Die Region wird durch Moor und Sanddünen<br />

geprägt. <strong>Wardenburg</strong> wird in diesem Bereich von charakteristischen Strukturen der<br />

norddeutschen Tiefebene sowie der Geest mit ihren talbildenden Einheiten, den Landschafts-Schutzgebieten<br />

"Hunte" und "Lethe" und einzelnen Wäldern geprägt.<br />

Die Wildeshauser Geest stellt in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> einen bedeutsamen Naturraum<br />

insbesondere für die Erholung dar, der auch in Zukunft in ihrer Wertigkeit erhalten<br />

bleiben soll.<br />

Dementsprechend wird dieser Belang von der <strong>Gemeinde</strong> einem hohen Gewicht beigemessen<br />

und in die Bewertung der Prüfräume einbezogen. Vorbelastungen des<br />

Raumes, wie z.B. die Auswirkungen des bestehenden Windparks oder der Autobahn<br />

werden in der nachfolgenden Analyse der Prüfräume berücksichtigt.<br />

Erlebnisraum Landschaftsbild<br />

Aktuell ist für den Bereich des Moorgebietes nördlich Benthullen ein Entwicklungskonzept<br />

formuliert worden, im Rahmen dessen aus gemeindlicher Sicht Alternativen zu<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 42<br />

den geplanten großflächigen Ausweisungen von Flächen <strong>zur</strong> Rohstoffsicherung (Torfabbau)<br />

des LROP dargestellt werden. Unter anderem sollen gemäß Darstellungen des<br />

Entwicklungskonzeptes vorhandene Potenziale für die ruhige Erholungsnutzung weiter<br />

entwickelt werden.<br />

In den Bereichen in denen in weiten Teilen noch der ursprüngliche Moorboden vorhanden<br />

ist, hat sich eine Landschaft erhalten und entwickelt, die durch eine kleinteiligere<br />

Grünlandnutzung geprägt ist. Aufgrund des Strukturreichtums, der Bedeutung für<br />

die Natur, der Abgeschiedenheit und dem vorhandenen untergeordneten Wegenetz<br />

sollen diese Gebiete weiterhin für die örtliche ruhige Naherholung genutzt und entsprechend<br />

entwickelt werden (Erlebnisraum Landschaftsbild – Grünlandnutzung auf<br />

Hochmoortorf, s. Karten 3 und 4.2).<br />

Zudem hat die Achternmeerer Straße, die als Baudenkmal ausgewiesen ist, für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> eine besondere Bedeutung für die Naherholung (Erlebnisraum Landschaftsbild<br />

- Baudenkmal Straße, s. Karten 3 und 4.2). Wie auch weitere Straßen des<br />

Betrachtungsgebietes, ist diese Straße durchgängig als landschaftsbildprägende Allee<br />

ausgebildet. Sie besitzt jedoch darüber hinaus noch die kulturhistorische Pflasterung<br />

mit Klinker. Die Straße die nur vom Anliegerkraftfahrzeugverkehr befahren werden<br />

darf, eignet sich in besonderer Weise für die Naherholung. Sie stellt die direkte Verbindung<br />

mit dem Ortsteil Hundsmühlen dar. Mit dem Durchfahren oder Durchwandern der<br />

Straße können verschiedene Landschaftsbildteile erlebt werden. Ausgehende von der<br />

Straße können mittels zum Teil schon vorhandener Wegeabschnitten neue Verbindungen<br />

in Richtung Küstenkanal oder Wittemoor hergestellt werden.<br />

Die Erlebnisräume für das Landschaftsbild fließen in die nachfolgende Beurteilung der<br />

Eignung der Prüfräume für eine Errichtung von Biomasseanlagen ein.<br />

Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

Die Wirkung von Biomasseanlagen kann auf das Landschaftsbild und das Naturerleben<br />

erheblich sein, insbesondere wenn im Raum bislang keinerlei bauliche Substanzen<br />

oder naturräumlich strukturierende Elemente (Hecken, Baumgruppen) vorhanden<br />

sind. Anhand von Luftbildern werden die Prüfräume auf vorhandene strukturierende<br />

Elemente überprüft und bewertet.<br />

Aufgrund der kleinteiligen Informationen dieses Belanges, wird auf eine kartographische<br />

Darstellung dieser Informationen verzichtet.<br />

8.1.4 Bewertung der Prüfräume aufgrund verbleibender Belange<br />

Wie oben bereits erwähnt, werden die in den Prüfräumen verbleibenden Belange entsprechend<br />

der Bedeutung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> unterschiedlich gewichtend<br />

in die Bewertung der verbleibenden Flächen einbezogen. Zudem fließt in die Bewertung<br />

der Prüfräume die mögliche verkehrliche Erschließung der Anlagenstandorte ein.<br />

Je mehr Belange mit positiven Aspekten innerhalb eines Prüfraumes vorhanden sind,<br />

desto geeigneter ist der Raum für den Bau und Betrieb von Biomasseanlagen. Entsprechend<br />

gilt, je mehr negativen Aspekte innerhalb eines Prüfraumes liegen, desto<br />

ungeeigneter ist dieser Raum als Standort für Biomasseanlagen. Bereiche in denen<br />

der Belang Naturpark Wildeshauser Geest vorkommt und/oder in denen die Erschließung<br />

aufgrund der Bodensituation problematisch erscheint (Moorstandorte), werden<br />

von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> generell als bedingt geeignet eingestuft.<br />

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19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 43<br />

Die nachfolgende Beschreibung und Bewertung der Prüfräume sowie die gutachterliche<br />

Empfehlung der Eignung der einzelnen Prüfräume als Standorte für Biomassenanlagen<br />

erfolgt tabellarisch.<br />

Tab. 6: Beschreibung und Bewertung der Prüfräume<br />

Prüfraum-<br />

Nr.<br />

Prüfraum<br />

Name<br />

1 Südlich<br />

Tungeln<br />

Prüfraum Beschreibung und<br />

Bewertung<br />

• keine landwirtschaftliche<br />

Hofstelle im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• Erschließung durch die<br />

Landstraße L870,<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

vorhanden.<br />

2 Am Fladder • keine landwirtschaftliche<br />

Hofstelle im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

3 Astrup/ Höven<br />

4 Südwestlich<br />

Westerburg<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

führt durch Siedlungsband,<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• kaum Strukturierung des<br />

Landschaftsraumes.<br />

• keine landwirtschaftliche<br />

Hofstelle im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

über Wirtschaftswege,<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest<br />

(Vorbelastung durch Autobahn<br />

29),<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

vorhanden.<br />

• acht landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

von fünf landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen nordöstlich<br />

und westlich durch<br />

klassifizierte Straße,<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

Fachgutachterliche Empfehlung<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. keine<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen<br />

vorhanden sind und sich<br />

der Prüfraum zusätzlich innerhalb<br />

des Naturparks Wildeshauser<br />

Geest befindet.<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. keine<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen<br />

vorhanden sind und sich<br />

der Prüfraum zusätzlich innerhalb<br />

des Naturparks Wildeshauser<br />

Geest befindet.<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. keine<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen<br />

vorhanden sind und sich<br />

der Prüfraum zusätzlich innerhalb<br />

des Naturparks Wildeshauser<br />

Geest befindet.<br />

BEDINGT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da der Prüfraum<br />

sich innerhalb des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest<br />

befindet.<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 44<br />

Prüfraum-<br />

Nr.<br />

Prüfraum<br />

Name<br />

5 Charlottenburg<br />

West<br />

6 Nördlich Littel<br />

7 Litteler Fuhrenkamp<br />

8 Lethe-<br />

Gieskenmoor<br />

Prüfraum Beschreibung und<br />

Bewertung<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest<br />

(Vorbelastung durch Windpark<br />

und Autobahn 29),<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

vorhanden.<br />

• zwölf landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

von drei landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen nordöstlich<br />

und westlich durch<br />

klassifizierte Straße,<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• kaum Strukturierung des<br />

Landschaftsraumes.<br />

• eine landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

über Wirtschaftswege,<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• kaum Strukturierung des<br />

Landschaftsraumes.<br />

• sieben landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

von sechs landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen durch<br />

klassifizierte Straße (L847),<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

z.T. vorhanden.<br />

• eine landwirtschaftliche<br />

Hofstelle im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

Fachgutachterliche Empfehlung<br />

BEDINGT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da der Prüfraum<br />

sich u.a. innerhalb des<br />

Naturparks Wildeshauser<br />

Geest befindet.<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

, da u.a. lediglich<br />

eine landwirtschaftlichen<br />

Hofstelle vorhanden ist<br />

und sich der Prüfraum zusätzlich<br />

innerhalb des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest<br />

befindet.<br />

BEDINGT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da der Prüfraum<br />

sich innerhalb des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest<br />

befindet.<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. lediglich<br />

eine landwirtschaftlichen<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 45<br />

Prüfraum-<br />

Nr.<br />

Prüfraum<br />

Name<br />

9 K 149 zwischenAchternholt<br />

und<br />

Benthullen<br />

10a Südlich<br />

Benthullen<br />

10b Südlich Benthullen(Nahbereich<br />

der<br />

Hauptverkehrsstraßen)<br />

Prüfraum Beschreibung und<br />

Bewertung<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

über Wirtschaftswege,<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• kaum Strukturierung des<br />

Landschaftsraumes.<br />

• zwei landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

von einer landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen durch<br />

klassifizierte Straße<br />

(K149),<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

z.T. vorhanden.<br />

• eine landwirtschaftliche<br />

Hofstelle im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />

• verkehrliche Anbindung innerhalb<br />

des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

<strong>Wardenburg</strong> nur über<br />

Wirtschaftswege im<br />

Moor,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

z.T. vorhanden.<br />

• vier landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• kleinflächig Nahrungsfläche<br />

des Kranichs,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

über K149 und L847 über<br />

landwirtschaftliche Hofstelle<br />

ggf. möglich,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

z.T. vor-<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

Fachgutachterliche Empfehlung<br />

Hofstelle vorhanden ist und<br />

sich der Prüfraum zusätzlich<br />

innerhalb des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest befindet.<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

, da u.a. lediglich<br />

zwei landwirtschaftlichen<br />

Hofstelle vorhanden<br />

sind und sich der Prüfraum<br />

zusätzlich innerhalb des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest<br />

befindet.<br />

BEDINGT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. lediglich<br />

eine landwirtschaftliche<br />

Hofstelle vorhanden, ist diese<br />

aber im Bereich von<br />

Geestflächen liegt und ggf.<br />

die verkehrliche Anbindung<br />

über Flächen außerhalb des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebietes führen<br />

kann.<br />

GEEIGNET für die Errichtung<br />

privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. die verkehrliche<br />

Anbindung an vorhandene<br />

klassifizierte Straßen gegeben<br />

ist.<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 46<br />

Prüfraum-<br />

Nr.<br />

Prüfraum<br />

Name<br />

11a Nördlich<br />

Benthullen<br />

11b Nördlich<br />

Benthullen<br />

(Nahbereich<br />

der Hauptverkehrsstraße)<br />

12 Benthullener<br />

Moor<br />

Prüfraum Beschreibung und<br />

Bewertung<br />

handen.<br />

• 13-14 landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />

• verkehrliche Anbindung nur<br />

über Wirtschaftswege im<br />

Moor,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

z.T. vorhanden.<br />

• 3 landwirtschaftliche Hofstellen<br />

im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

über K149 über landwirtschaftliche<br />

Hofstelle ggf.<br />

möglich,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

z.T. vorhanden.<br />

• fünf landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

von zwei landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen durch<br />

klassifizierte Straße<br />

(K149), sonst nur über<br />

Wirtschaftswege im Moor,<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• kaum Strukturierung des<br />

Landschaftsraumes.<br />

13 Harbern II • vier landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

Fachgutachterliche Empfehlung<br />

BEDINGT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da die verkehrliche<br />

Anbindung lediglich<br />

über Moorstandorte führt.<br />

GEEIGNET für die Errichtung<br />

privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. die verkehrliche<br />

Anbindung an der vorhandenen<br />

klassifizierten Straße<br />

gegeben ist.<br />

BEDINGT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da der Prüfraum<br />

sich u.a. innerhalb des<br />

Naturparks Wildeshauser<br />

Geest befindet.<br />

BEDINGT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. die<br />

verkehrliche Anbindung<br />

lediglich über Moorstandorte<br />

führt.<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 47<br />

Prüfraum-<br />

Nr.<br />

Prüfraum<br />

Name<br />

14 Harbern I/<br />

Achternmeer<br />

15 Auf dem<br />

Meersfeld<br />

Prüfraum Beschreibung und<br />

Bewertung<br />

• verkehrliche Anbindung nur<br />

über Wirtschaftswege im<br />

Moor,<br />

• kaum Strukturierung des<br />

Landschaftsraumes.<br />

• drei landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• Nahrungsfläche des Kranichs,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

von einer landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen durch<br />

klassifizierte Straße<br />

(K141), sonst nur über<br />

Wirtschaftswege im Moor,<br />

• z.T. geplantes Landschaftsschutzgebiet,<br />

• Erlebnisraum Landschaftsbild,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

vorhanden.<br />

• keine landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

z.T. durch klassifizierte<br />

Straße (K141), sonst nur<br />

über Wirtschaftswege im<br />

Moor,<br />

• großflächig geplantes Naturschutzgebiet,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

z.T. vorhanden.<br />

16 Wittemoor • eine landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

von einer landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen über Baudenkmal<br />

Straße im Moor,<br />

• z.T. geplantes Land-<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

Fachgutachterliche Empfehlung<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. die<br />

verkehrliche Anbindung lediglich<br />

über Moorstandorte<br />

führt und Bedeutung für<br />

Landschaftsbild und Erholung<br />

(geplantes Landschaftsschutzgebiet)<br />

besteht.<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. keine<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen<br />

vorhanden ist.<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. die<br />

verkehrliche Anbindung<br />

lediglich über das<br />

Baudenkmal Straße<br />

innerhalb vom Moorstandort<br />

führt .<br />

19.12.2012


<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 48<br />

Prüfraum-<br />

Nr.<br />

Prüfraum<br />

Name<br />

17 Wiebers-<br />

Riehe<br />

Prüfraum Beschreibung und<br />

Bewertung<br />

schaftsschutzgebiet,<br />

• z.T. Erlebnisraum Landschaftsbild,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes.<br />

• vier landwirtschaftliche<br />

Hofstellen im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

über Wirtschaftswege,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

vorhanden.<br />

18 Oberlethe • keine landwirtschaftliche<br />

Hofstelle im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

über Wirtschaftswege,<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

vorhanden.<br />

19 Westerholt • eine landwirtschaftliche<br />

Hofstelle im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

20 Westlich Oberlether<br />

Fuhrenkamp<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

z.T. durch klassifizierte<br />

Straße (K141),<br />

• kaum Strukturierung des<br />

Landschaftsraumes.<br />

• drei landwirtschaftliche<br />

Hofstelle im Prüfraum oder<br />

im Nahbereich,<br />

• verkehrliche Anbindung<br />

über Wirtschaftswege,<br />

• großflächig geplantes<br />

Landschaftsschutzgebiet,<br />

• liegt inmitten des Naturparks<br />

Wildeshauser Geest,<br />

• Strukturierung des Landschaftsraumes<br />

vorhanden.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

Fachgutachterliche Empfehlung<br />

GEEIGNET für die Errichtung<br />

privilegierter Biomasseanlagen<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da keine<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen<br />

vorhanden sind und sich<br />

der Prüfraum zusätzlich innerhalb<br />

des Naturparks Wildeshauser<br />

Geest befindet.<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da u.a. lediglich<br />

eine landwirtschaftlichen<br />

Hofstelle vorhanden ist.<br />

NICHT GEEIGNET für die<br />

Errichtung privilegierter Biomasseanlagen,<br />

da der Prüfraum<br />

sich großflächig innerhalb<br />

eines geplantes Landschaftsschutzgebietesbefindet.<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 49<br />

Die vorangegangenen Ergebnisse zu den Prüfräumen zeigen, dass trotz eines vermeintlich<br />

hohen Flächenpotenzials keineswegs alle diese Räume eine gleiche oder gute<br />

Eignung für die Errichtung von Biomasseanalgen aufweisen. Die Ergebnisse der<br />

Analyse der Prüfräume sind im Plan 5 visualisiert.<br />

9.0 Standortbeschreibung und -empfehlung<br />

Nachfolgend werden die geeigneten, bedingt geeigneten sowie ungeeigneten Flächen<br />

zusammenfassend beschrieben.<br />

Die vorangegangene Bewertung der Prüfräume zeigt, dass zahlreiche vertieft betrachtete<br />

Bereiche als Standorte für Biomasseanlage als ungeeignet zu bewerten sind. Für<br />

diese fachgutachterliche Einschätzung ist zum einen die Tatsache ausschlaggebend,<br />

dass innerhalb oder im Nahbereich von Prüfräumen keine oder nur sehr wenig landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen vorhanden sind und/ oder sich Prüfräume innerhalb der<br />

landschaftlich wertvoller Bereiche (z. B. geplante Lanschaftsschutzgebiete Wildeshauser<br />

Geest befinden. Auch mangelnde oder erschwerte Erschließungsmöglichkeiten<br />

von möglichen Anlagenstandorten fließen entscheidend in die Beurteilung der Eignung<br />

eines Raumes ein. Insgesamt werden die Prüfraume 1, 2, 3, 6, 8, 9, 14, 15, 16, 18 19<br />

sowie 20 als ungeeignet für die Errichtung von privilegierten Biomasseanlagen bewertet<br />

und nicht als Standort für derartige Anlagen empfohlen.<br />

Die Prüfräume 4, 5, 7, 10a, 11a, 12, 13 werden als bedingt geeignet als Standorte für<br />

Biomasseanlage bewertet. Innerhalb dieser Bereiche gibt es Belange die möglicherweise<br />

im Konflikt mit der Anlage und dem Betrieb von Biomasseanlage stehen. So<br />

weisen z.B. die im Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebietes liegenden Prüfräume 4 und 5 aufgrund<br />

der Anzahl an vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen sowie gewisser Vorbelastungen<br />

des Raumes einige positive Aspekte als Standort für Biomasseanlagen<br />

auf. Allerdings liegen diese Flächen innerhalb des Naturparkes Wildeshauser Geest,<br />

die die <strong>Gemeinde</strong> in ihrer Wertigkeit erhalten möchte. Entsprechendes gilt für die Prüfräume<br />

7 und 12.<br />

Innerhalb der Flächen 10a und 11a sowie im Bereich des Prüfraumes 13 ist für die Beurteilung<br />

der bedingten Eignung die Erschließungssituation maßgeblich. Diese Flächen<br />

befinden sich auf Moorstandorten und werden lediglich durch geringfügig ausgebaute<br />

Wirtschaftswege erschlossen. Diese Wege werden fast ausschließlich durch<br />

landschaftlich wertvolle Alleen eingefasst. Aufgrund ihres aktuellen Ausbauzustandes<br />

(Straßenbreite, Straßenbelag, Unterbau etc.) wird eine Nutzung dieser Wege durch<br />

den Zulieferverkehr (LKW) der Biomasseanlagen seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong><br />

als kaum möglich eingeschätzt. Ein Ausbau dieser vorhandenen Wirtschaftswege wäre<br />

lediglich mit einem hohen Aufwand realisierbar, und zudem mit erheblichen Auswirkungen<br />

auf Natur und Landschaft verbunden, da vorhandene Baumbestände entfernt<br />

werden müssten.<br />

Der Prüfraum 17 „Wiebers Riehe“ wird neben den Prüfräumen 10b „Südlich Benthullen“<br />

und 11b „Nördlich Benthullen“ als geeignet für die Errichtung von Biomasseanlagen<br />

bewertet. Der Prüfraum 17 weist eine gute Strukturierung der Landschaft durch<br />

Hecken und/ oder Baumgruppen auf. Eine großräumige visuelle Auswirkung der Biomasseanlagen,<br />

insbesondere auf das Landschaftserleben und das Landschaftsbild,<br />

wird somit vermieden. Zudem weist der Raum eine im Verhältnis hohe Dichte an landwirtschaftlichen<br />

Betrieben auf. Allerdings ist die Erschließung dieses Raumes lediglich<br />

über vorhandene Wirtschaftswege möglich. Da sich dieser Bereich innerhalb des bodenartlichen<br />

Profiltyps Sand befindet, und die Straßen im Nahbereich weitestgehend<br />

kaum naturschutzfachlich und landschaftliche wertvollen Strukturen (Alleen/ Baumbe-<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 50<br />

stände) aufweisen, ist ein Ausbau der Straßen für die Nutzung durch den Zulieferverkehr<br />

(LKW) der Biomasseanlagen ggf. durchführbar.<br />

Die für die Errichtung von Biomasseanlagen geeigneten Prüfräume 10b und 11b befinden<br />

sich im Nahbereich (300 m Umfeld) von klassifizierten und somit für den Zulieferverkehr<br />

(LKW) der Biomasseanlagen ausgebauten Straßen (K149 und L847). Die<br />

Prüfräume weisen insbesondere im Bereich der Kreisstraße ein Potenzial an landwirtschaftlichen<br />

Hofstellen auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Erschließung<br />

der Biomasseanlagen über die vorhandene landwirtschaftliche Hofstelle an die<br />

klassifizierten Straßen möglich ist.<br />

Die geeigneten und bedingt geeigneten Flächen weisen eine Gesamtgröße von ca.<br />

2350ha auf. Dieses entspricht etwa 20% des <strong>Gemeinde</strong>gebietes.<br />

Im Rahmen eines nachfolgend aufzustellenden sachlichen Teilflächennutzungsplans<br />

gemäß § 5 Abs. 2b BauGB können Eignungsgebiete für Biogasanlagen festgelegt<br />

werden, die einen Ausschluss der privilegierten Anlagen an anderer Stelle des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

erwirken. Eine mögliche Darstellung der Eignungsräume <strong>zur</strong> energetischen<br />

Nutzung von Biomasse i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB/ sachlicher Teilflächennutzungsplan<br />

ist in dem Plan 6 dargestellt.<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 51<br />

10.0 Zusammenfassung<br />

In der vorliegenden Studie wird das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet auf mögliche Standorte<br />

für Biomasseanlagen untersucht. Dazu werden anhand von Ausschlusskriterien (u. a.<br />

Ausschlussflächen und Abstandsregelungen) mögliche Potenzialflächen bzw. Prüfräume<br />

ermittelt. Unter Beachtung weiterer abwägungsrelevanter Belange sowie unter<br />

Berücksichtigung der vorhandenen landwirtschaftlichen Potenziale und möglicher Erschließungsmöglichkeiten,<br />

werden diese Prüfräume diskutiert und bewertet.<br />

Derzeitige Nutzungen und Planungen werden nach vorliegenden Planwerken oder Mitteilungen<br />

der betroffenen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die möglichen<br />

Auswirkungen von Biomasseanlagen auf den Menschen, den Naturhaushalt und das<br />

Landschaftsbild sind im Kapitel 4.0 der <strong>Standortstudie</strong> dargestellt.<br />

Im Ergebnis der <strong>Standortstudie</strong> werden die Flächen bzw. Räume innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

aufgezeigt, die sich für die Errichtung von Biomasse eignen, bzw. bedingt<br />

eignen oder die als ungeeignet zu bewerten sind. Geeignete Räume befinden<br />

sich demnach im Bereich Wiebers-Riehe sowie an der östlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze entlang<br />

der klassifizierten Straßen (K 149 und L 847) im Bereich Benthullen.<br />

Insgesamt ergeben sich durch die Bearbeitung der <strong>Standortstudie</strong> drei geeignete<br />

sowie sieben bedingt geeignete Räume für die Errichtung von Biomasseanlagen.<br />

Die endgültige Entscheidung für die konkrete Heranziehung der Eignungsbereiche<br />

<strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> der energetischen Nutzung von Biomasse i. S. d. § 35 Abs. 1<br />

Nr. 6 BauGB/ im Rahmen eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes obliegt im<br />

Weiteren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>.<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 52<br />

11.0 Literatur/Quellen<br />

BINDER, MARC CHRISTIAN (2008): Die Bauleitplanerischen <strong>Steuerung</strong>smöglichkeiten bei<br />

der Ansiedlung von Biogasanlagen. Diplomarbeit an der Fachhochschule<br />

Ludwigsburg, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen. Leutenbach.<br />

BLANKE MEIER EVERS (2010): Leitfaden für Biogasanlagen. Bremen.<br />

BUNDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT UND ERNÄHRUNG (BLE) (2010): Leitfaden Nachhaltige<br />

Biomasseherstellung. 1. Auflage. Bonn.<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU)<br />

(2007): Auswirkungen zunehmender Biomassenutzung (EEG) auf die Artenvielfalt<br />

– Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Schutz der Vögel<br />

der Agrarlandschaft. – Endbericht –. Bonn.<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU)<br />

(2008): Biogas und Umwelt – Ein Überblick. Berlin.<br />

DIEKMANN & MOSEBACH (2012): Entwicklungskonzept Moorgebiet „Nördlich Benthullen“.<br />

Entwurf 01/2012. Rastede<br />

GEMEINDE BÖSEL: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Bösel, Stand 06/2011.<br />

GEMEINDE WARDENBURG (1994): Landschaftsplan <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>.<br />

GEMEINDE WARDENBURG: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>, Stand<br />

05/2011.<br />

GEMEINDE EDEWECHT: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Edewecht, Stand 05/2011.<br />

GEMEINDE GROßENKNETEN: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Großenkneten, Stand<br />

05/2011.<br />

GEMEINDE HATTEN: Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Hatten, Stand 06/2011.<br />

KRÜGER, T., & B. OLTMANNS (2009): Kraniche als Gastvögel in Niedersachsen – Rastvorkommen,<br />

Bestandsentwicklung, Schutz und Gefährdung. Naturschutz<br />

Landschaftspfl. Niedersachsen, Heft 44, 1-110. Hannover.<br />

LANDESBETRIEB FÜR STATISTIK UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE NIEDERSACHSEN<br />

(LSKN) (2009): Statistische Berichte Niedersachsen, Agrarstrukturerhebung<br />

2007, Heft 1 Teil A – <strong>Gemeinde</strong>ergebnisse, Betriebsgrößen, Bodennutzungen,<br />

Viehhaltung. Hannover.<br />

LANDKREIS OLDENBURG (1995): Landschaftsrahmenplan Landkreis Oldenburg.<br />

LANDKREIS OLDENBURG (1996): Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis<br />

Oldenburg 06/2996.<br />

LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERSACHSEN (2011): Die Landwirtschaft in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wardenburg</strong>. Zusammenstellung planungsrelevanter Daten <strong>zur</strong> Flächenbewirtschaftung,<br />

Tierhaltung und Biogaserzeugung. Cloppenburg.<br />

NECKAM, MARTINA (2009): Die Auswirkungen von Biogasanlagen auf das Landschaftsbild.<br />

Diplomarbeit am Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung<br />

an der Universität für Bodenkultur. Wien.<br />

NIEDERSÄCHSISCHES INNENMINISTERIUM (1994/1998/2002, 2006, 2008 und 2012): Landes-Raumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen 1994 mit Ergänzungen 1998<br />

und Änderungen 2002, 2006, 2008 und 2012. - Hannover.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 53<br />

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATUR-<br />

SCHUTZ (NLWKN): Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen – Anforderungen<br />

an der Gewässerschutz. Heft: Anlagenbezogener Gewässerschutz, Band 14.<br />

Hannover.<br />

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, VERBRAUCHER-<br />

SCHUTZ UND LANDESENTWICKLUNG (2010 ): Biogasnutzung in Niedersachsen.<br />

Stand und Perspektiven. Niedersachsen.<br />

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT UND KLIMASCHUTZ (2012): Das Energiekonzept<br />

des Landes Niedersachsen. Verlässlich, umweltfreundlich, klimaverträglich<br />

und bezahlbar – Energiepolitik für morgen. Hannover.<br />

OVG LÜNEBURG (2007): 1 ME 222/06, Beschluss vom 14.03.2007.<br />

PUSCH, ESTHER (2007): Umweltauswirkungen von Biogasanlagen und deren Berücksichtigung<br />

bei der Planung und Zulassung. Diplomarbeit. Berlin.<br />

Internetadressen<br />

DATENSERVER DES NDS. UMWELTMINISTERIUMS (2012): Karten Natur und Landschaft.<br />

www.umwelt.niedersachsen.de. [abgerufen am: 23.01.2012]<br />

EEG-2012 (2012): http://www.eeg-2012.info/eeg-biogasanlagen-einspeiseverguetung-<br />

2012.html [abgerufen am: 12.02.2012]<br />

LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (LBEG, 2011): Kartenserver des<br />

LBEG: Rohstoffsicherungskarte (1 : 25.000). - http://memas01.lbeg.de/ lucidamap/index.asp?THEMEGROUP=ROH.<br />

[abgerufen am: 23.01.2012]<br />

LGLN (2012): http://navigator.geolife.de/mein-navigator.html [abgerufen am:<br />

26.01.2012]<br />

WILDESHAUSER GEEST (2012): http://www.wildegeest.de/die-wildeshauser-geest/ [abgerufen<br />

am: 12.02.2012]<br />

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 54<br />

Gesetze und Richtlinien (Auswahl, jeweils in der aktuellen Fassung)<br />

• Baugesetzbuch (BauGB)<br />

• Raumordnungsgesetz (ROG)<br />

• Bundesfernstraßengesetz (FStrG)<br />

• Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)<br />

• Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

• GIRL - Geruchsimmissions-Richtlinie – Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen<br />

• Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz –<br />

EEG)<br />

• Gesetz <strong>zur</strong> Umsetzung europarechtlicher Vorschriften zum Umweltschutz<br />

• Gesetz über technische Arbeitsmittel - Gerätesicherheitsgesetz (GSG)<br />

• Gesetz über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil I - vom<br />

2. März 1994 (Nds. GVBl. S. 130, ausgegeben am 9. März 1994)<br />

• Gesetz <strong>zur</strong> Änderung des Gesetzes über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen - Teil I - vom 23. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 269, ausgegeben am<br />

26. März 1998)<br />

• Gesetz <strong>zur</strong> Änderung des Gesetzes über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen - Teil I - vom 24. Oktober 2002 (Nds. GVBl. S. 738, ausgegeben am<br />

9. Dezember 2002)<br />

• Verordnung <strong>zur</strong> Änderung des Gesetzes über das Landes-<br />

Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil I - vom 07. Juli 2006 (Nds. GVBl.<br />

S. 244)<br />

• Verordnung <strong>zur</strong> Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen - Teil II – Ausgegeben in Hannover am 29. Januar 2008.<br />

(Nds. GVBl. S. 26).<br />

• Neubekanntmachung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm<br />

Niedersachsen (LROP) vom 08.05.2008. (Nds. GVBl. Nr. 10/2008, ausgegeben am<br />

22.05.2008).<br />

• Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

• Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (9.GSGV)<br />

• Niedersächsische Bauordnung (NBauO)<br />

• Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-<br />

NatSchG)<br />

• Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)<br />

• Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG)<br />

• Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)<br />

• Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)<br />

• Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)<br />

• Niedersächsisches Ministerialblatt Nummer 36, 09.09.2009, Hannover<br />

• Raumordnungsverordnung (RoV)<br />

• Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm)<br />

• Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(Technische Anleitung <strong>zur</strong> Reinhaltung der Luft – TA Luft)<br />

• Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und<br />

Landesplanung (VV-NROG)<br />

• Vierte Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung<br />

über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />

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ANLAGEN<br />

Anlage 1: Pläne<br />

Plan 1.1 Infrastrukturen und sonstige Flächennutzungen I: Wohnen, Verkehr, Gewerbe,<br />

Industrie, Sondergebiete, Versorgung<br />

Plan 1.2 Flächennutzungen II: Rohstoffgewinnung, Boden, Wald, Gewässer, kulturelle<br />

Sachgüter<br />

Plan 2.1 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige Bereiche<br />

Plan 2.2 Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche aus Sicht des Landes, des Landkreises<br />

und der <strong>Gemeinde</strong> sowie naturschutzfachliche Programme<br />

Plan 3 Gebiete mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung<br />

Plan 4.1 Verbleibende Prüfräume für Biomasseanlagen<br />

Plan 4.2 Verbleibende Belange innerhalb der Potenzialflächen<br />

Plan 5 Eignungsbereiche für die Errichtung von privilegierten Biomasseanlagen<br />

Plan 6 Mögliche Darstellung der Eignungsbereiche <strong>zur</strong> energetischen Nutzung<br />

von Biomasse i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB / sachlicher Teilflächennutzungsplan

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