Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 30<br />
• Harberner Heide,<br />
• Benthullener Moor.<br />
Weiter Naturschutzgebiete grenzen direkt an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet an:<br />
• Everstenmoor,<br />
• Jeddeloher Moor,<br />
• Böseler Moor,<br />
• Barneführer Holz und Schreensmoor.<br />
Gemäß der Verordnungstexte zu den Naturschutzgebieten sowie der geltenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen (Naturschutzgesetze etc.) sind in o. g. Gebieten jegliche<br />
Handlungen untersagt, welche die naturschutzrechtlich geschützten Gebiete oder einzelne<br />
Bestandteile der Gebiete u. a. zerstören, beschädigen, beeinträchtigen oder verändern<br />
könnten bzw. dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Unter Umständen können die<br />
jeweils zuständigen Naturschutzbehörden Ausnahmen von den Verboten zulassen.<br />
Demgemäß werden auch Umgebungsschutzzonen <strong>zur</strong> Vermeidung von negativen<br />
Einwirkungen auf die Naturschutzgebiete angesetzt. Diese betragen grundsätzlich<br />
100 m.<br />
7.3.3 Landschaftsschutzgebiete<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG), welche nach § 19 NAGBNatSchG i. V. m. § 26<br />
BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen werden, sind Gebiete,<br />
die ganz oder teilweise des Schutzes bedürfen. Dieser Schutz wird aufgrund der Erhaltung<br />
bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der<br />
Nutzbarkeit der Naturgüter gewährt bzw. weil das Landschaftsbild vielfältig, von besonderer<br />
Eigenart und Schönheit oder von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ist<br />
oder weil das Gebiet für die Erholung wichtig ist.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut digitaler Daten des Datenservers<br />
vom Nds. Umweltministerium acht Landschaftsschutzgebiete (s. Plan 2.1):<br />
• Mittlere Hunte,<br />
• Lethe-Tal und Staatsforst Tüdick,<br />
• Staatsforst Litteler Fuhrenkamp,<br />
• Oberlether Fuhrenkamp,<br />
• Staatsforst Hoop,<br />
• Alte Lethe – Tungeln,<br />
• Sandberg,<br />
• Hergeler Wald, Döhler Wehe, Kahlenberg, Scharpenberg,<br />
Zudem grenzt das Landschaftsschutzgebiet Hausbäke-Niederung nördlich an das<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Wardenburg</strong> an.<br />
Landschaftsschutzgebiete werden als Eignungsraum für Biomasseanlagen ausgeschlossen.<br />
Zwar sind hier je nach Schutzzweck auch bauliche oder sonstige Entwicklungen<br />
denkbar, allerdings sollten diese Bereiche aus folgendem Grund von Biomasseanlagen<br />
bzw. deren Auswirkungen freigehalten werden:<br />
Landschaftsschutzgebiete stellen einen wichtigen Naherholungsfaktor für die Bevölkerung<br />
dar. Dem unberührten Erlebnis in Natur und Landschaft wird diesbezüglich ein<br />
hohes Gewicht zugeordnet. Die bestehenden Wertigkeiten innerhalb der Landschafts-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012