14.04.2013 Aufrufe

Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 30<br />

• Harberner Heide,<br />

• Benthullener Moor.<br />

Weiter Naturschutzgebiete grenzen direkt an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet an:<br />

• Everstenmoor,<br />

• Jeddeloher Moor,<br />

• Böseler Moor,<br />

• Barneführer Holz und Schreensmoor.<br />

Gemäß der Verordnungstexte zu den Naturschutzgebieten sowie der geltenden gesetzlichen<br />

Bestimmungen (Naturschutzgesetze etc.) sind in o. g. Gebieten jegliche<br />

Handlungen untersagt, welche die naturschutzrechtlich geschützten Gebiete oder einzelne<br />

Bestandteile der Gebiete u. a. zerstören, beschädigen, beeinträchtigen oder verändern<br />

könnten bzw. dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Unter Umständen können die<br />

jeweils zuständigen Naturschutzbehörden Ausnahmen von den Verboten zulassen.<br />

Demgemäß werden auch Umgebungsschutzzonen <strong>zur</strong> Vermeidung von negativen<br />

Einwirkungen auf die Naturschutzgebiete angesetzt. Diese betragen grundsätzlich<br />

100 m.<br />

7.3.3 Landschaftsschutzgebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG), welche nach § 19 NAGBNatSchG i. V. m. § 26<br />

BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen werden, sind Gebiete,<br />

die ganz oder teilweise des Schutzes bedürfen. Dieser Schutz wird aufgrund der Erhaltung<br />

bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der<br />

Nutzbarkeit der Naturgüter gewährt bzw. weil das Landschaftsbild vielfältig, von besonderer<br />

Eigenart und Schönheit oder von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ist<br />

oder weil das Gebiet für die Erholung wichtig ist.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut digitaler Daten des Datenservers<br />

vom Nds. Umweltministerium acht Landschaftsschutzgebiete (s. Plan 2.1):<br />

• Mittlere Hunte,<br />

• Lethe-Tal und Staatsforst Tüdick,<br />

• Staatsforst Litteler Fuhrenkamp,<br />

• Oberlether Fuhrenkamp,<br />

• Staatsforst Hoop,<br />

• Alte Lethe – Tungeln,<br />

• Sandberg,<br />

• Hergeler Wald, Döhler Wehe, Kahlenberg, Scharpenberg,<br />

Zudem grenzt das Landschaftsschutzgebiet Hausbäke-Niederung nördlich an das<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Wardenburg</strong> an.<br />

Landschaftsschutzgebiete werden als Eignungsraum für Biomasseanlagen ausgeschlossen.<br />

Zwar sind hier je nach Schutzzweck auch bauliche oder sonstige Entwicklungen<br />

denkbar, allerdings sollten diese Bereiche aus folgendem Grund von Biomasseanlagen<br />

bzw. deren Auswirkungen freigehalten werden:<br />

Landschaftsschutzgebiete stellen einen wichtigen Naherholungsfaktor für die Bevölkerung<br />

dar. Dem unberührten Erlebnis in Natur und Landschaft wird diesbezüglich ein<br />

hohes Gewicht zugeordnet. Die bestehenden Wertigkeiten innerhalb der Landschafts-<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!