Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 9<br />
Die entstehende Abwärme von Biomasseanlagen kann für den Eigenbedarf genutzt<br />
werden oder aber es besteht die Möglichkeit, damit größere Einrichtungen wie z.B.<br />
Gewerbebetriebe und Infrastrukturbetriebe zu versorgen.<br />
4.0 Auswirkungen von Biomasseanlagen auf den Menschen und<br />
die Umwelt<br />
Durch die Errichtung von Biomasseanlagen entstehen Auswirkungen auf den Menschen<br />
und die Umwelt. Im folgenden Text werden die primären Auswirkungen zusammenfassend<br />
erläutert sowie die wichtigsten Wirkfaktoren, die Beeinträchtigungen und<br />
Störungen der Umwelt verursachen können, tabellarisch dargestellt.<br />
4.1 Auswirkungen auf den Menschen<br />
Bei Biogasanlagen handelt es sich in erster Linie um Lärm- und Geruchsimmissionen<br />
sowie um ggf. Staubbelastungen.<br />
Geräuschimmissionen können vor allem durch den Zulieferverkehr und den Betrieb<br />
der Biomasseanlage entstehen. Zum einen ist die Biomasse für die Anlagen herzuschaffen,<br />
andererseits sind Gärreste auf die landwirtschaftlichen Flächen aufzubringen.<br />
Die Biomasseanlagen verursachen ein gegenüber der traditionellen Landwirtschaft<br />
verändertes Verkehrsaufkommen. Insbesondere die qualitativen Veränderungen<br />
des Verkehrs (beispielsweise Konzentrationen auf spezielle Tage, verstärkte Fahrten<br />
auch in Ruhezeiten am Wochenende oder Abend, größere Fuhreinheiten und Schwerlastverkehr)<br />
sind diesbezüglich von Bedeutung.<br />
Zum Schutz des Menschen vor schädlichen Einwirkungen durch Schall (Immissionsschutz)<br />
sind Lärmgrenzwerte und damit Mindestabstände einzuhalten. Die Technische<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt entsprechende Grenzwerte an, die<br />
nicht überschritten werden sollten und deren Einhaltung vorhabenbezogen durch geeignete<br />
Messungen und Prognosen zu ermitteln und zu überprüfen ist.<br />
Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm<br />
Siedlungstyp<br />
Immissionsrichtwerte<br />
tags nachts<br />
Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)<br />
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)<br />
Dorfgebiet, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)<br />
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet<br />
55 dB(A) 40 dB(A)<br />
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)<br />
Kurgebiet, Klinik 45 dB(A) 35 dB(A)<br />
Die TA Lärm sieht ebenfalls vor, dass Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen<br />
Verkehrswegen in einem Abstand von bis zu 500 m zum Betriebsgrundstück<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012