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Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 9<br />

Die entstehende Abwärme von Biomasseanlagen kann für den Eigenbedarf genutzt<br />

werden oder aber es besteht die Möglichkeit, damit größere Einrichtungen wie z.B.<br />

Gewerbebetriebe und Infrastrukturbetriebe zu versorgen.<br />

4.0 Auswirkungen von Biomasseanlagen auf den Menschen und<br />

die Umwelt<br />

Durch die Errichtung von Biomasseanlagen entstehen Auswirkungen auf den Menschen<br />

und die Umwelt. Im folgenden Text werden die primären Auswirkungen zusammenfassend<br />

erläutert sowie die wichtigsten Wirkfaktoren, die Beeinträchtigungen und<br />

Störungen der Umwelt verursachen können, tabellarisch dargestellt.<br />

4.1 Auswirkungen auf den Menschen<br />

Bei Biogasanlagen handelt es sich in erster Linie um Lärm- und Geruchsimmissionen<br />

sowie um ggf. Staubbelastungen.<br />

Geräuschimmissionen können vor allem durch den Zulieferverkehr und den Betrieb<br />

der Biomasseanlage entstehen. Zum einen ist die Biomasse für die Anlagen herzuschaffen,<br />

andererseits sind Gärreste auf die landwirtschaftlichen Flächen aufzubringen.<br />

Die Biomasseanlagen verursachen ein gegenüber der traditionellen Landwirtschaft<br />

verändertes Verkehrsaufkommen. Insbesondere die qualitativen Veränderungen<br />

des Verkehrs (beispielsweise Konzentrationen auf spezielle Tage, verstärkte Fahrten<br />

auch in Ruhezeiten am Wochenende oder Abend, größere Fuhreinheiten und Schwerlastverkehr)<br />

sind diesbezüglich von Bedeutung.<br />

Zum Schutz des Menschen vor schädlichen Einwirkungen durch Schall (Immissionsschutz)<br />

sind Lärmgrenzwerte und damit Mindestabstände einzuhalten. Die Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt entsprechende Grenzwerte an, die<br />

nicht überschritten werden sollten und deren Einhaltung vorhabenbezogen durch geeignete<br />

Messungen und Prognosen zu ermitteln und zu überprüfen ist.<br />

Tab. 1: Immissionsrichtwerte für verschiedene Siedlungstypen nach TA Lärm<br />

Siedlungstyp<br />

Immissionsrichtwerte<br />

tags nachts<br />

Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)<br />

Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)<br />

Dorfgebiet, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)<br />

Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet<br />

55 dB(A) 40 dB(A)<br />

Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)<br />

Kurgebiet, Klinik 45 dB(A) 35 dB(A)<br />

Die TA Lärm sieht ebenfalls vor, dass Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen<br />

Verkehrswegen in einem Abstand von bis zu 500 m zum Betriebsgrundstück<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012

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