Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 17<br />
tung mittel bis gering ist und deren sämtlichen anderen Kriterien (Infrastruktur, Beeinträchtigungen)<br />
ebenfalls nur durchschnittliche Eignungsstufen aufweisen. Diese Flächen<br />
stellen das Erweiterungspotenzial dar, in denen durch eine Verbesserung der<br />
Grundausstattung einer Aufwertung und Nutzbarkeitsverbesserung für die Erholung<br />
eintreten kann, sofern andere Nutzungsansprüche an den Raum nicht entgegenstehen<br />
(vgl. RROP, S 126).<br />
5.3 Landschaftsrahmenplan Landkreis Oldenburg / Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wardenburg</strong><br />
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Oldenburgs liegt in der Fassung<br />
von 1995 vor. Er dient laut Bundesnaturschutzgesetz als Instrument der Landschaftsplanung<br />
auf regionaler Ebene. Der Landschaftsrahmenplan wurde von der Naturschutzbehörde<br />
des Landkreises für das Kreisgebiet erarbeitet. Als gutachterlicher<br />
Fachplan stellt er rahmenhaft die fachlichen Gegebenheiten und Erfordernisse dar. Er<br />
leitet dabei seine Ziele und Maßnahmen aus den landesweiten Zielen des Niedersächsischen<br />
Landschaftsprogramms ab. Es besteht keine rechtliche Bindung gegenüber<br />
der Allgemeinheit oder anderen öffentlichen Stellen. Für rechtsverbindliche Planungen<br />
wie z.B. das Regionale Raumordnungsprogramm, Bauleitpläne der <strong>Gemeinde</strong>n, Planfeststellungs-<br />
und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen liefern die Aussagen<br />
des LRP Abwägungsmaterial.<br />
Der Landschaftsplan (LP) liegt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> aus dem Jahr 1994<br />
vor. Der Landschaftsplan stellt als Fachgutachten die örtlichen Erfordernisse und<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
dar. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält der LP u. a. Angaben<br />
über den Zustand, die Bewertung, Konflikte und Ziele von bzw. für Natur und Landschaft<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Weiterhin sollen Maßnahmen dargestellt werden, die der<br />
Vermeidung, dem Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen, dem Biotopverbundsystem/-netz,<br />
der Erhaltung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit sowie der Erholung<br />
und der Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen dienen.<br />
Aufgrund des veralteten Standes, werden die Darstellungen des LRP und LP nicht für<br />
die nachfolgende Flächenanalyse der <strong>Standortstudie</strong> berücksichtigt. Die für die Darstellungen<br />
maßgeblichen Grundlagen, wie z.B. derzeitige Wertigkeiten von Natur- und<br />
Landschaft im <strong>Gemeinde</strong>gebiet oder wertvolle Bereiche für die Fauna werden den aktuellen<br />
Informationen des Landkreises Oldenburgs, des Niedersächsischen Landesbetriebs<br />
für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz bzw. des Niedersächsischen Ministerium<br />
für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Datenserver im Internet) entnommen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> lässt auf gleicher Grundlage aktuell ihren Landschaftsplan<br />
(LP) neu erarbeiten. Auf Basis weiterer Bestandserfassungen und Untersuchungen innerhalb<br />
des <strong>Gemeinde</strong>gebietes werden bezüglich der Entwicklung des Frei- und Erholungsraumes<br />
entsprechende Zielsetzungen des Natur- und Landschaftsschutzes formuliert,<br />
die bei der abschließenden Bewertung der Potenzialräume mit betrachtet werden.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012