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Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 17<br />

tung mittel bis gering ist und deren sämtlichen anderen Kriterien (Infrastruktur, Beeinträchtigungen)<br />

ebenfalls nur durchschnittliche Eignungsstufen aufweisen. Diese Flächen<br />

stellen das Erweiterungspotenzial dar, in denen durch eine Verbesserung der<br />

Grundausstattung einer Aufwertung und Nutzbarkeitsverbesserung für die Erholung<br />

eintreten kann, sofern andere Nutzungsansprüche an den Raum nicht entgegenstehen<br />

(vgl. RROP, S 126).<br />

5.3 Landschaftsrahmenplan Landkreis Oldenburg / Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wardenburg</strong><br />

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Oldenburgs liegt in der Fassung<br />

von 1995 vor. Er dient laut Bundesnaturschutzgesetz als Instrument der Landschaftsplanung<br />

auf regionaler Ebene. Der Landschaftsrahmenplan wurde von der Naturschutzbehörde<br />

des Landkreises für das Kreisgebiet erarbeitet. Als gutachterlicher<br />

Fachplan stellt er rahmenhaft die fachlichen Gegebenheiten und Erfordernisse dar. Er<br />

leitet dabei seine Ziele und Maßnahmen aus den landesweiten Zielen des Niedersächsischen<br />

Landschaftsprogramms ab. Es besteht keine rechtliche Bindung gegenüber<br />

der Allgemeinheit oder anderen öffentlichen Stellen. Für rechtsverbindliche Planungen<br />

wie z.B. das Regionale Raumordnungsprogramm, Bauleitpläne der <strong>Gemeinde</strong>n, Planfeststellungs-<br />

und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen liefern die Aussagen<br />

des LRP Abwägungsmaterial.<br />

Der Landschaftsplan (LP) liegt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> aus dem Jahr 1994<br />

vor. Der Landschaftsplan stellt als Fachgutachten die örtlichen Erfordernisse und<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

dar. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält der LP u. a. Angaben<br />

über den Zustand, die Bewertung, Konflikte und Ziele von bzw. für Natur und Landschaft<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Weiterhin sollen Maßnahmen dargestellt werden, die der<br />

Vermeidung, dem Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen, dem Biotopverbundsystem/-netz,<br />

der Erhaltung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit sowie der Erholung<br />

und der Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen dienen.<br />

Aufgrund des veralteten Standes, werden die Darstellungen des LRP und LP nicht für<br />

die nachfolgende Flächenanalyse der <strong>Standortstudie</strong> berücksichtigt. Die für die Darstellungen<br />

maßgeblichen Grundlagen, wie z.B. derzeitige Wertigkeiten von Natur- und<br />

Landschaft im <strong>Gemeinde</strong>gebiet oder wertvolle Bereiche für die Fauna werden den aktuellen<br />

Informationen des Landkreises Oldenburgs, des Niedersächsischen Landesbetriebs<br />

für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz bzw. des Niedersächsischen Ministerium<br />

für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Datenserver im Internet) entnommen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> lässt auf gleicher Grundlage aktuell ihren Landschaftsplan<br />

(LP) neu erarbeiten. Auf Basis weiterer Bestandserfassungen und Untersuchungen innerhalb<br />

des <strong>Gemeinde</strong>gebietes werden bezüglich der Entwicklung des Frei- und Erholungsraumes<br />

entsprechende Zielsetzungen des Natur- und Landschaftsschutzes formuliert,<br />

die bei der abschließenden Bewertung der Potenzialräume mit betrachtet werden.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012

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