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Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 31<br />

schutzgebiete sollten erhalten bleiben und nicht durch z.B. erhöhte Verkehrsaufkommen<br />

etc. gefährdet werden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen auf die Landschaftsschutzgebiete<br />

wird zudem eine Umgebungsschutzzone von 100 m festgelegt.<br />

7.3.4 Naturdenkmäler<br />

Naturdenkmäler, die gemäß § 21 NAGBNatSchG i. V. m. § 28 BNatSchG geschützt<br />

sind, sind zumeist einzelne Naturschöpfungen, die durch ihre Seltenheit, Eigenart oder<br />

Schönheit oder ihre Bedeutung für die Wissenschaft bzw. Natur- und Heimatkunde besonderen<br />

Schutzes bedürfen. Auch die Umgebung des Naturdenkmals kann in den<br />

Schutz mit einbezogen werden.<br />

Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes existieren laut Datenserver des Nds. Umweltministeriums<br />

zahlreiche Naturdenkmäler (siehe Plan 2.1). Es handelt sich hierbei u.a. um Einzelbäume<br />

oder Baumreihen/ Alleen sowie um flächige Naturdenkmäler wie z.B. eine<br />

Tonkuhle und eine Feuchtwiese in Westerholt oder Heideflächen am Grotekamp.<br />

Eine Nutzung durch Biomasseanlagen in Bereichen von Naturdenkmälern wird im<br />

Rahmen dieser Studie ausgeschlossen. Aufgrund der Schutzbedürftigkeit von Naturdenkmälern<br />

wird zudem grundsätzlich eine Umgebungsschutzzone von 100 m <strong>zur</strong><br />

Vermeidung von negativen Einwirkungen angesetzt.<br />

7.3.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Wallhecken<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 22 NAGBNatSchG i. V. m. § 29<br />

BNatSchG unter Schutz gestellt. Wertbestimmend sind Bäume, Hecken und andere<br />

Landschaftsbestandteile, die u. a. <strong>zur</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen,<br />

das Orts- und Landschaftsbild gliedern bzw. beleben, schädliche Einwirkungen<br />

verbessern oder Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- oder<br />

Pflanzenarten besitzen. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet existiert gemäß Datenserver des Nds.<br />

Umweltministeriums drei geschützte Landschaftsbestandteile „Hunte zwischen Wildeshausen<br />

und Astrup“, „Gloysteins Fuhren“ und „Hoes Busch“. Zudem befinden sich<br />

laut Informationen des Landkreises Oldenburg zahlreiche entsprechend geschützte<br />

Wallhecken im <strong>Gemeinde</strong>gebiet (siehe Plan 2.1).<br />

Eine Nutzung durch Biomasseanlagen in Bereichen von geschützten Landschaftsbestandteilen<br />

und Wallhecken wird im Rahmen dieser Studie ausgeschlossen. Aufgrund<br />

der Schutzbedürftigkeit von geschützten Landschaftsbestandteilen und Wallhecken<br />

wird zudem eine Umgebungsschutzzone von 100 m <strong>zur</strong> Vermeidung von negativen<br />

Einwirkungen angesetzt.<br />

7.3.6 Gesetzlich geschützte Biotope<br />

Gesetzlich geschützte Biotope sind gemäß § 24 NAGBNatSchG i. V. m. § 30<br />

BNatSchG unter Schutz gestellt. Diese seltenen sowie stark gefährdeten Biotoptypen,<br />

wie beispielsweise Röhrichte, seggen- binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen,<br />

Bruchwälder, Sümpfe, Quellbereiche, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich,<br />

genießen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturschutz automatischen Schutz. Der<br />

besondere Schutz zielt auf die Sicherung des derzeitigen Zustandes.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befinden sich laut digitaler Daten des Landkreises Oldenburgs<br />

zahlreiche Biotope unterschiedlicher Größe, die unter Schutz stehen (vgl. Plan 2.1).<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012

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