Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 51<br />
10.0 Zusammenfassung<br />
In der vorliegenden Studie wird das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet auf mögliche Standorte<br />
für Biomasseanlagen untersucht. Dazu werden anhand von Ausschlusskriterien (u. a.<br />
Ausschlussflächen und Abstandsregelungen) mögliche Potenzialflächen bzw. Prüfräume<br />
ermittelt. Unter Beachtung weiterer abwägungsrelevanter Belange sowie unter<br />
Berücksichtigung der vorhandenen landwirtschaftlichen Potenziale und möglicher Erschließungsmöglichkeiten,<br />
werden diese Prüfräume diskutiert und bewertet.<br />
Derzeitige Nutzungen und Planungen werden nach vorliegenden Planwerken oder Mitteilungen<br />
der betroffenen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die möglichen<br />
Auswirkungen von Biomasseanlagen auf den Menschen, den Naturhaushalt und das<br />
Landschaftsbild sind im Kapitel 4.0 der <strong>Standortstudie</strong> dargestellt.<br />
Im Ergebnis der <strong>Standortstudie</strong> werden die Flächen bzw. Räume innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
aufgezeigt, die sich für die Errichtung von Biomasse eignen, bzw. bedingt<br />
eignen oder die als ungeeignet zu bewerten sind. Geeignete Räume befinden<br />
sich demnach im Bereich Wiebers-Riehe sowie an der östlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze entlang<br />
der klassifizierten Straßen (K 149 und L 847) im Bereich Benthullen.<br />
Insgesamt ergeben sich durch die Bearbeitung der <strong>Standortstudie</strong> drei geeignete<br />
sowie sieben bedingt geeignete Räume für die Errichtung von Biomasseanlagen.<br />
Die endgültige Entscheidung für die konkrete Heranziehung der Eignungsbereiche<br />
<strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> der energetischen Nutzung von Biomasse i. S. d. § 35 Abs. 1<br />
Nr. 6 BauGB/ im Rahmen eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes obliegt im<br />
Weiteren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012