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Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 51<br />

10.0 Zusammenfassung<br />

In der vorliegenden Studie wird das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet auf mögliche Standorte<br />

für Biomasseanlagen untersucht. Dazu werden anhand von Ausschlusskriterien (u. a.<br />

Ausschlussflächen und Abstandsregelungen) mögliche Potenzialflächen bzw. Prüfräume<br />

ermittelt. Unter Beachtung weiterer abwägungsrelevanter Belange sowie unter<br />

Berücksichtigung der vorhandenen landwirtschaftlichen Potenziale und möglicher Erschließungsmöglichkeiten,<br />

werden diese Prüfräume diskutiert und bewertet.<br />

Derzeitige Nutzungen und Planungen werden nach vorliegenden Planwerken oder Mitteilungen<br />

der betroffenen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die möglichen<br />

Auswirkungen von Biomasseanlagen auf den Menschen, den Naturhaushalt und das<br />

Landschaftsbild sind im Kapitel 4.0 der <strong>Standortstudie</strong> dargestellt.<br />

Im Ergebnis der <strong>Standortstudie</strong> werden die Flächen bzw. Räume innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

aufgezeigt, die sich für die Errichtung von Biomasse eignen, bzw. bedingt<br />

eignen oder die als ungeeignet zu bewerten sind. Geeignete Räume befinden<br />

sich demnach im Bereich Wiebers-Riehe sowie an der östlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze entlang<br />

der klassifizierten Straßen (K 149 und L 847) im Bereich Benthullen.<br />

Insgesamt ergeben sich durch die Bearbeitung der <strong>Standortstudie</strong> drei geeignete<br />

sowie sieben bedingt geeignete Räume für die Errichtung von Biomasseanlagen.<br />

Die endgültige Entscheidung für die konkrete Heranziehung der Eignungsbereiche<br />

<strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> der energetischen Nutzung von Biomasse i. S. d. § 35 Abs. 1<br />

Nr. 6 BauGB/ im Rahmen eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes obliegt im<br />

Weiteren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong>.<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012

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