Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 29<br />
7.3 Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche und schutzwürdige Bereiche<br />
(Plan 2.1 und 2.2)<br />
7.3.1 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)<br />
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH, Richtlinie 92/43/EWG) des Rates vom<br />
21. Mai 1992 <strong>zur</strong> "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />
und Pflanzen" greift auf die EU-Vogelschutzrichtlinie <strong>zur</strong>ück, indem sie bestimmt,<br />
dass FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete gemeinsam die biologische Vielfalt auf<br />
dem Gebiet der Europäischen Union durch ein nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenes<br />
Schutzgebietssystem (Natura 2000) dauerhaft schützen und erhalten sollen. Die<br />
FFH-Richtlinie klammert die Vogelarten als Auswahlkriterien für FFH-Gebiete aus und<br />
überlässt somit die Bestimmung der Vogelschutzgebiete der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />
In den Anhängen der Richtlinie Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II)<br />
sind Lebensräume sowie Tiere und Pflanzen aufgeführt, deren Verbreitung und Vorkommen<br />
bei der Auswahl von geeigneten Schutzgebieten als Kriterien herangezogen<br />
werden sollen.<br />
Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut Datenserver des<br />
Niedersächsischen Umweltministeriums zwei FFH-Gebiete. Im Bereich des Flusslaufes<br />
Hunte liegt das FFH-Gebiet mit der Meldenummer 2716-331 „Mittelere und Untere<br />
Hunte (mit Barneführer Holz und Schreenzmoor)“. Entlang der Lethe liegt das FFH-<br />
Gebiet mit der Meldenummer 2815-331 „Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe“.<br />
Nördlich an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet angrenzend befindet sich zudem das FFH-<br />
Gebiet Meldenummer 2714-332 mit dem Namen „Everstenmoor“ (s. Plan 2.1).<br />
Laut § 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen und Störungen, die<br />
zu erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete oder einer im FFH-Gebiet vorkommenden<br />
prioritären Art führen, untersagt. Damit die Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden und der funktionale Zusammenhang<br />
von „Natura 2000“ gewahrt bleibt, ist weiterhin vor der Zulassung oder Durchführung<br />
von Projekten dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu<br />
überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung).<br />
FFH-Gebiete werden im Rahmen dieser Studie als Ausschlussflächen behandelt. Zur<br />
Vermeidung von negativen Einflüssen wird zudem eine Umgebungsschutzzone von<br />
100 m festgelegt.<br />
7.3.2 Naturschutzgebiete<br />
Naturschutzgebiete sind Gebiete, die gemäß § 16 NAGBNatSchG in Verbindung mit<br />
§ 23 BNatSchG unter Schutz stehen, da sie schutzbedürftigen Arten, Biotopen oder<br />
Lebensgemeinschaften eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, sie für<br />
Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde von Bedeutung sind oder sich durch<br />
Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit auszeichnen.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> befinden sich laut Datenserver des Nds. Umweltministeriums<br />
zwei Naturschutzgebiete (s. Plan 2.1):<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012