Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 21<br />
7.0 Ermittlung von Ausschluss und Restriktionsräumen<br />
Für Biomasseanlagen gibt es derzeit keine verbindlichen Abstandsregelungen oder<br />
Abstandserlasse etc. – wie etwa im Bereich der Windenergie – die im Folgenden als<br />
Grundlage für die Festlegung von Ausschlussflächen sowie Umgebungsschutzzonen<br />
herangezogen werden könnten.<br />
Die gewünschte räumliche <strong>Steuerung</strong> von Anlagen in Konzentrationszonen bzw. Eignungsräumen<br />
setzt somit eine differenzierte Auseinandersetzung mit möglichen Ausschluss-<br />
und Restriktionsräumen voraus, in denen den Planungszielen ein höheres<br />
Gewicht zukommt. In solchen Räumen wird einer Errichtung von Biomasseanlagen als<br />
widersprüchlich und weitestgehend unvereinbar mit den sonstigen öffentlichen Planungszielen<br />
gesehen.<br />
7.1 Ausschlussflächen und Mindestabstände im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong><br />
Im Zuge der Untersuchungen wird der kommunale Planungsraum entsprechend der<br />
nachfolgend formulierten Ausschlusskriterien beurteilt.<br />
In diesem Zusammenhang kann die <strong>Gemeinde</strong> im Zuge der Abwägung bzw. Standortfindung<br />
im Rahmen der übrigen bindenden rechtlichen Vorgaben selbst entscheiden,<br />
ob sie bestimmte Teile des <strong>Gemeinde</strong>gebietes beispielsweise vorrangig für z. B. Siedlungsflächen,<br />
für Erholungszwecke, <strong>zur</strong> Sicherung des Fremdenverkehrs, <strong>zur</strong> Sicherung<br />
natürlicher Gegebenheiten oder aus sonstigen städtebaulichen Erwägungen von<br />
bestimmten weiteren baulichen Entwicklungen weitgehend freihalten will.<br />
Wesentlich für die Ermittlung möglicher Standorte für die Biomassenutzung im Rahmen<br />
des Arbeitsschrittes 2 ist die Berücksichtigung vorhandener, konkurrierender Nutzungsansprüche<br />
wie z. B. Siedlungsbereiche, Verkehrswege oder naturschutzrechtliche<br />
Belange von besonderer Bedeutung (z. B. FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete) sowie<br />
deren Umgebungsschutz, um Konflikte der Biomasseanlagen mit anderen relevanten<br />
Nutzungen zu verhindern.<br />
In dieser Arbeitsphase werden auf Grundlage des in den folgenden Unterkapiteln dargestellten<br />
Kriterienkatalogs die Flächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ermittelt, in denen raumordnerische<br />
Funktionen bzw. weitere zu berücksichtigende Belange der Errichtung von<br />
Biomasseanlagen entgegenstehen. Diese für die Biomassenutzung geltenden Ausschlussbereiche<br />
werden, falls erforderlich, mit Puffer-/Abstandszonen als Umgebungsschutz<br />
versehen, in deren Bereich Biomassenutzung auf Grund von Störwirkungen in<br />
der Regel zu erheblichen Konflikten mit der Raumnutzung der Ausschlussflächen führen.<br />
Die Puffer-/Abstandszonen werden dem Ausschlussbereich zugeordnet. Die Werte<br />
ergeben sich aus Festlegungen, welche sich aus Sicherheitsgründen sowie aus<br />
Gründen des Immissionsschutzes und des Naturschutzes ergeben (u. a. Festlegungen<br />
von Trägern öffentlicher Belange). Darunter sind aber auch Puffer-/Abstandszonen,<br />
welche als reine Vorsorgeabstände zu betrachten sind.<br />
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit können ggf. in den Plänen 1.1 bis 3 die Schutzabstände<br />
einzelner Belange durch die Darstellung anderer Belange (z. B. Abstandszone<br />
Gebäude durch Abstandszone Wohnbauflächen) verdeckt werden.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012