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Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 5<br />

Die Ergebnisse dieser Studie zeigen nur potenzielle Eignungsräume für Biomasseanlagen<br />

auf. Sie erübrigt nicht die weitergehende Untersuchung eines ermittelten Standortes<br />

im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder Genehmigungsverfahrens<br />

nach dem BImSchG mit den entsprechenden erforderlichen Fachgutachten. Durch Berücksichtigung<br />

aller relevanten planerischen Vorgaben, Daten und Fakten sowie die<br />

Abstimmung mit den entscheidenden Stellen im Rahmen dieser Studie ist eine zusätzliche<br />

Standortfindung auf der Ebene des Flächennutzungsplanverfahrens nicht mehr<br />

erforderlich. Die vorliegende <strong>Standortstudie</strong> stellt die entsprechende Abwägungsgrundlage<br />

für den sachlichen Teilflächennutzungsplan <strong>zur</strong> bauleitplanerischen <strong>Steuerung</strong><br />

von Biomasseanlagen nach § 35 (3) Satz 3 BauGB dar.<br />

2.0 Vorgehensweise<br />

Im Rahmen dieser <strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen<br />

wird das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> auf Standorte geprüft, innerhalb derer<br />

die Biomasseverwertung möglichst konfliktarm gegenüber städtebaulichen und sonstigen<br />

kommunal relevanten Nutzungen ist. Unter Berücksichtigung der Maßgaben des<br />

Baugesetzbuches (s. Kap. 3.1) werden in dem vorliegenden Standortkonzept alle notwenigen<br />

umwelt- und immissionsschutzrechtlichen städtebaulichen, funktionalen und<br />

naturräumlichen Aspekte im Hinblick auf Biomasseanlagen in ihren Abhängigkeiten betrachtet<br />

und miteinander abgewogen.<br />

Zur Ermittlung von Standorten wurden ausgewählte Träger öffentlicher Belange angeschrieben,<br />

um mögliche Restriktionen aufgrund vorliegender Belange sowie aktuelle<br />

Planungen berücksichtigen zu können. Weiterhin wurden vorliegende Planwerke und<br />

sonstige frei zugängliche Informationen ausgewertet. Basierend auf dieser Grundlage<br />

werden sogenannte Eignungsräume für die Errichtung von Biomasseanlagen dargestellt.<br />

Die Ermittlung möglicher Standorte erfolgt in drei Arbeitsschritten:<br />

Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />

Arbeitsschritt 1 Darstellung der landwirtschaftlichen Nutzungen inkl.<br />

Betriebsstandorte (Plan 1.1)<br />

Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />

Arbeitsschritt 2 Ausschluss aufgrund baulicher Nutzungen/ Infrastrukturen<br />

und sonstiger Belange (Plan 1.1 und 1.2)<br />

Ausschluss aufgrund Bedeutung der Flächen für Natur,<br />

Landschaft und Erholung (Plan 2.1, 2.2 und 3)<br />

Standortdiskussion, Standortbeschreibung und -empfehlung<br />

Arbeitsschritt 3 Darstellung von Prüfräume (Plan 4.1)<br />

Beschreibung und Bewertung der Prüfräume aufgrund verbleibender<br />

Belange (Plan 4.2 und 5)<br />

Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />

In dem ersten Arbeitsschritt werden vorhandene Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet herausgestellt. Insbesondere wird dargestellt,<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012

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