Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg
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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 5<br />
Die Ergebnisse dieser Studie zeigen nur potenzielle Eignungsräume für Biomasseanlagen<br />
auf. Sie erübrigt nicht die weitergehende Untersuchung eines ermittelten Standortes<br />
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder Genehmigungsverfahrens<br />
nach dem BImSchG mit den entsprechenden erforderlichen Fachgutachten. Durch Berücksichtigung<br />
aller relevanten planerischen Vorgaben, Daten und Fakten sowie die<br />
Abstimmung mit den entscheidenden Stellen im Rahmen dieser Studie ist eine zusätzliche<br />
Standortfindung auf der Ebene des Flächennutzungsplanverfahrens nicht mehr<br />
erforderlich. Die vorliegende <strong>Standortstudie</strong> stellt die entsprechende Abwägungsgrundlage<br />
für den sachlichen Teilflächennutzungsplan <strong>zur</strong> bauleitplanerischen <strong>Steuerung</strong><br />
von Biomasseanlagen nach § 35 (3) Satz 3 BauGB dar.<br />
2.0 Vorgehensweise<br />
Im Rahmen dieser <strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen<br />
wird das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Wardenburg</strong> auf Standorte geprüft, innerhalb derer<br />
die Biomasseverwertung möglichst konfliktarm gegenüber städtebaulichen und sonstigen<br />
kommunal relevanten Nutzungen ist. Unter Berücksichtigung der Maßgaben des<br />
Baugesetzbuches (s. Kap. 3.1) werden in dem vorliegenden Standortkonzept alle notwenigen<br />
umwelt- und immissionsschutzrechtlichen städtebaulichen, funktionalen und<br />
naturräumlichen Aspekte im Hinblick auf Biomasseanlagen in ihren Abhängigkeiten betrachtet<br />
und miteinander abgewogen.<br />
Zur Ermittlung von Standorten wurden ausgewählte Träger öffentlicher Belange angeschrieben,<br />
um mögliche Restriktionen aufgrund vorliegender Belange sowie aktuelle<br />
Planungen berücksichtigen zu können. Weiterhin wurden vorliegende Planwerke und<br />
sonstige frei zugängliche Informationen ausgewertet. Basierend auf dieser Grundlage<br />
werden sogenannte Eignungsräume für die Errichtung von Biomasseanlagen dargestellt.<br />
Die Ermittlung möglicher Standorte erfolgt in drei Arbeitsschritten:<br />
Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />
Arbeitsschritt 1 Darstellung der landwirtschaftlichen Nutzungen inkl.<br />
Betriebsstandorte (Plan 1.1)<br />
Vorauswahl nach Ausschlusskriterien<br />
Arbeitsschritt 2 Ausschluss aufgrund baulicher Nutzungen/ Infrastrukturen<br />
und sonstiger Belange (Plan 1.1 und 1.2)<br />
Ausschluss aufgrund Bedeutung der Flächen für Natur,<br />
Landschaft und Erholung (Plan 2.1, 2.2 und 3)<br />
Standortdiskussion, Standortbeschreibung und -empfehlung<br />
Arbeitsschritt 3 Darstellung von Prüfräume (Plan 4.1)<br />
Beschreibung und Bewertung der Prüfräume aufgrund verbleibender<br />
Belange (Plan 4.2 und 5)<br />
Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />
In dem ersten Arbeitsschritt werden vorhandene Potenziale für eine mögliche Biomasse-Energienutzung<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet herausgestellt. Insbesondere wird dargestellt,<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
19.12.2012