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Standortstudie zur Steuerung - Gemeinde Wardenburg

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<strong>Standortstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong> von privilegierten Biomasseanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> 37<br />

Hierfür werden in den folgenden Kapiteln alle weiteren Belange ohne Ausschlusswirkung<br />

aufgeführt, die im Rahmen der vorliegenden Studie berücksichtigt worden sind,<br />

auch falls sie sich nicht im Bereich eines ermittelten Prüfraumes befinden.<br />

Die Abgrenzung Prüfräume ergibt sich somit aus den räumlichen Grenzen der auf den<br />

Flächen liegenden verbleibenden Belange sowie aus dem räumlichen Zusammenhang<br />

der zu untersuchenden Flächen.<br />

Die verbleibenden Belange werden entsprechend der Bedeutung für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wardenburg</strong> gewichtet und bilden somit die Basis für die Unterscheidung der Empfindlichkeit<br />

der Prüfräume gegenüber der Errichtung und dem Betrieb von Biomasseanlagen.<br />

8.1.1 Infrastrukturbelange ohne direkte Ausschlusswirkung (Plan 1.1 u. 1.2)<br />

Landwirtschaftliche Hofstellen<br />

In der weiteren Analyse der Prüfräume ist insbesondere das Potenzial an vorhandenen<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen von Bedeutung. Der Tatbestand des räumlichfunktionalen<br />

Zusammenhangs (vgl. Kap. 3.1) erfordert eine bestehende Hofstelle oder<br />

Betriebsstandort, zumindest jedoch bestehende, bauliche Anlagen. Daher sollten Eignungsräume<br />

in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem oder mehreren<br />

Betrieben ausgewiesen werden. Je mehr landwirtschaftliche Hofstellen im Umfeld der<br />

Fläche zu finden sind, umso mehr ist davon auszugehen, dass eine Anlage zentral an<br />

den Betreibern liegt und belastender Verkehr vermieden wird. Auch der Bau einer Biomasseanlage,<br />

die von mehreren Landwirten betrieben wird, ist damit möglich.<br />

Die vorliegende <strong>Standortstudie</strong> für Biomasseanlagen geht jedoch über die Betrachtung<br />

der unmittelbaren Umgebung der vorhandenen Betriebe als mögliche Standorte für<br />

Biomasseanlagen hinaus, um flächendeckend auch bei möglichen Betriebsverlegungen<br />

und -auslagerungen eine geeignete Beurteilungsgrundlage für Standortentscheidungen<br />

darstellen zu können. Die Lage landwirtschaftlichen Hofstellen sind aus Informationen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wardenburg</strong> abgeleitet und werden mit dem (Wissens-)Stand<br />

Januar 2012 in den Plänen 1.1 sowie 4.2 dargestellt.<br />

Bodenartlicher Profiltyp in Verbindung mit der Erschließungssituation<br />

Für die Beurteilung der Eignung der Prüfräume ist die Erschließung des potenziellen<br />

Standortes von Bedeutung (vgl. Kap. 3.1). Je besser die Anlage durch ein weit verzweigtes<br />

Netz an Wirtschaftswegen angebunden ist oder im Nahbereich einer klassifizierten<br />

Straße liegt, umso geringer dürften die verkehrlichen Belastungen für die<br />

Nachbarschaft ausfallen. Eine Lage inmitten eines relativ kleinen Agrarraumes, hat oft<br />

<strong>zur</strong> Folge, dass der notwendige Verkehr auch durch Wohnstraßen und Siedlungssplitter<br />

geführt werden muss. In der Regel ist davon auszugehen, dass sämtliche vorhanden<br />

Wirtschaftswege im <strong>Gemeinde</strong>gebiet aktuell nicht den erforderlichen Ausbauzustand<br />

für den Zulieferverkehr (LWK) der Biomasseanlagen aufweisen. Insofern wird<br />

nachfolgend lediglich die direkte Anbindung eines potenziellen Biomasseanlagenstandorts<br />

an eine klassifizierte Straße als positives Kriterium in die Bewertung der<br />

Prüfräume aufgenommen.<br />

Insbesondere ist außerdem das derzeitig vorhandene Erschließungspotenzial im Bereich<br />

von Moorstandorten zu beachten, da der Ausbau von Wirtschaftswegen auf derartigen<br />

Standorten einen relativ hohen technischen Auswand bedingt sowie die dort<br />

zahlreichen vorhandenen Baumbestände/ Alleen sowie z.T. die perlenartig, parallel zu<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

19.12.2012

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