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Download - Wessobrunn

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<strong>Wessobrunn</strong>er Gemeindeblatt 03–06 2013<br />

Rathausnachrichten Rathausnachrichten<br />

Öffentliche Buslinie nach Peißenberg?<br />

Derzeit laufen Gespräche mit dem RVO für Haid, <strong>Wessobrunn</strong>,<br />

Forst und Paterzell eine Buslinie nach Peißenberg einzurichten.<br />

In erster Linie für Besorgungen, Arzt- und Apothekenbesuche<br />

könnte dies für viele unserer Bürgerinnen und Bürger, die vielleicht<br />

nicht mehr so mobil sind, hilfreich sein.<br />

Gedacht ist, dass der Bus um ca. 9.00 Uhr vormiitags nach und<br />

durch Peißenberg fährt und um die Mittags- und Nachmittagszeit<br />

wieder zurück sein wird.<br />

Zunächst läuft so eine Linie im Probebetrieb für ein halbes Jahr;<br />

wichtig wäre, dass solch ein Angebot auch angenommen wird,<br />

um zur Dauereinrichtung zu werden.<br />

Friedhofsverwaltung<br />

An alle Grabbesitzer am Friedhof <strong>Wessobrunn</strong><br />

Die Friedhofsverwaltung wird nach der Frostperiode im April<br />

eine Ortsbesichtigung am Friedhof <strong>Wessobrunn</strong> durchführen.<br />

Die Grabstätten werden bzgl. Standsicherheit der Grabmäler<br />

und Grabpflege geprüft. Wir möchten darauf hinweisen, dass<br />

jeder Grabbesitzer regelmäßig Unkraut in und um die Grabstätte<br />

(auch hinter dem Grabmal) zu entfernen hat.<br />

Bitte verwenden Sie um die Grabstätte nur Riesel, welcher die<br />

allgemeine Körnung und Farbe hat. Die Gemeinde stellt eine<br />

kleine Menge vor Ort bereit; rufen Sie uns kurz an, wenn dieser<br />

aufgebraucht ist, der Riesel wird dann zeitnah aufgefüllt.<br />

Die Friedhofsverwaltung hat einen Leitfaden: „Was ist zu tun<br />

bei einem Sterbefall?“ mit den wichtigsten Informationen und<br />

Telefonnummern (Standesamt, Pfarrer, Urkunden...) aufliegen.<br />

Schauen Sie doch auf unserer neuen Hompage<br />

www.wessobrunn.de<br />

- unter „Rathaus-Information-Trauerfall“ haben wir den<br />

Leitfaden veröffentlicht.<br />

- unter „Rathaus-Ortsrecht-Friedhofssatzung“ finden Sie<br />

die Grabnutzungsgebühren, Friedhofspflegegebühren,<br />

Größe und Beschaffenheit der Grabmäler uvm.<br />

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Erdbestattung<br />

innerhalb von 96 Stunden (Sa., So. und Feiertage<br />

ausgenommen) nach Eintritt des Trauerfalles zu erfolgen hat.<br />

Ein längerer Zeitraum kann nur durch die Verbringung in eine<br />

Kühlanlage überbrückt werden. Diese Ausnahme muss vorab<br />

von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden.<br />

Gerne stehe ich Ihnen auch persönlich Mo, Di, Do und Fr 8.00–<br />

12.00 Uhr im Rathaus oder unter Tel. 08809/31377 für Fragen<br />

zur Verfügung.<br />

Friedhofsverwaltung Frau Posch<br />

Änderung der Gebührensatzung für<br />

unsere Kindergärten<br />

Zwischenzeitlich wurde das in der Presse bereits vielfach angekündigte<br />

gebührenfreie letzte Kindergartenjahr vom Gesetzgeber<br />

(Bayer. Landtag) beschlossen.<br />

Die Weitergabe an die Eltern erfolgt über eine Änderung der<br />

gemeindlichen Gebührensatzung für die Kindergärten, der finanzielle<br />

Ausgleich für die Gemeinde mittels entsprechender<br />

Erhöhung der staatlichen Förderung.<br />

Die Umsetzung des gebührenfreien letzten Kindergartenjahres<br />

durch die Gemeinde ist Zuschussvoraussetzung.<br />

Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) erlässt die Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> folgende Änderungssatzung<br />

zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung<br />

der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong>:<br />

§ 1<br />

In § 6 wird folgender Absatz 3 angefügt:<br />

„Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht<br />

wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte<br />

Zuschuss auf den Gebührensatz nach Abs. 1 angerechnet.<br />

Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr<br />

begrenzt.“<br />

§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.09.2012 in Kraft.<br />

Arbeitskreise Ortsentwicklung und<br />

Energie<br />

Öffnung der Arbeitskreise für Interessierte<br />

Die Arbeitskreise Ortsentwicklung und Energie sollen ab sofort<br />

für interessierte Bürger geöffnet werden. Die Termine werden<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Rückblick Sternstundentag 09.07.2012<br />

Das Organisationsteam des Sternstundentages <strong>Wessobrunn</strong> bedankt<br />

sich bei allen Besuchern, Spendern und Firmenspendern<br />

sowie bei allen Helfern, die uns am 09.07.2012 unterstützt haben.<br />

Nur durch Eure Hilfe konnten wir einen Betrag von 1.971.83 € an<br />

die Organisation Sternstunden e.V. in München überbringen.<br />

Neuer Termin: Sternstundentag <strong>Wessobrunn</strong> am 30.06.2013<br />

von 10.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr mit vielen Aktionen für Groß<br />

und Klein. Fürs leibliche Wohl wird wieder bestens gesorgt sein.<br />

Das Organisationsteam Sternstundentag <strong>Wessobrunn</strong><br />

Info unter Tel.: 08809 / 922773, 1232 oder 212<br />

Wasserrecht<br />

Unsere kommunale Wasserversorgung wird durch die Verpflichtung<br />

zur europaweiten Ausschreibung und damit zur Privatisierung<br />

mittels EU-Dienstleistungsrichtlinie bedroht. Demnach<br />

soll die Wasserversorgung nicht mehr in kommunaler Hand<br />

liegen, sondern auf Privatbetriebe übertragen werden. Der<br />

Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat dem<br />

bereits zugestimmt!!!<br />

Die Europäische Bürgerinitiative „right2water“ ist<br />

gegen diese Pläne und ruft zum Protest auf:<br />

1 Million Unterschriften aus sieben unterschiedlichen<br />

Staaten müssen bis Sept 2013 gesammelt werden, dann<br />

muss sich die europäische Kommission noch einmal damit<br />

auseinandersetzen.<br />

Auszug aus deren Homepage:<br />

Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht.<br />

Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware. – Wir fordern<br />

die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags<br />

auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre<br />

Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten<br />

Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und<br />

Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung<br />

für alle Menschen fördert. Diese EU-Rechtsvorschriften<br />

sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und<br />

Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem<br />

Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen.<br />

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:<br />

1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die<br />

Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen<br />

das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung<br />

haben.<br />

2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung<br />

der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln<br />

unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist<br />

von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.<br />

3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen<br />

Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu<br />

erreichen.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

http://www.right2water.eu/de<br />

Wer sich bei der Unterschriftenaktion beteiligen möchte,<br />

kann dies über die o.g. Homepage tun.<br />

Bürger, die kein Internet besitzen, können sich in ausliegenden<br />

Listen im Rathaus eintragen.<br />

Hinweis auf Abschlagszahlungen<br />

zum 15.05.2013<br />

für Wasserverbrauchsgebühren bzw.<br />

Kanalbenutzungsgebühren<br />

sowie Grundsteuer A und B<br />

Alle Bürger, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag<br />

erteilt haben, werden gebeten, die am 15.05.2013<br />

anstehenden Abschlagszahlungen für Wasserverbrauchsgebühren<br />

bzw. KanaIbenutzungsgebühren sowie Grundsteuer zu<br />

überweisen.<br />

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte<br />

an die Gemeindeverwaltung.<br />

Frau Posch: 08809 / 313-77, kasse@wessobrunn.bayern.de<br />

Weilheimer Tafel bietet speziellen<br />

Lieferservice<br />

Die Weilheimer Tafel bietet ab März 2013 allen bedürftigen<br />

Mitbürgern, die k e i n e Möglichkeit haben, die Ausgabestelle<br />

in Weilheim aufzusuchen, einen kostenlosen Lieferservice nach<br />

Hause an. Dieser Dienst wird für folgende Gemeinden bestehen:<br />

Weilheim, Deutenhausen, Marnbach, Unterhausen, Tankenrain,<br />

Polling, Etting, Oderding, Wielenbach, Wilzhofen, Pähl, Fischen,<br />

<strong>Wessobrunn</strong>, Haid, Oberhausen, Berg.<br />

Die Tafel bietet damit die Möglichkeit, zusätzlich eine Vielzahl von<br />

Menschen zu unterstützen. Angesprochene Bürger wenden sich<br />

bitte telefonisch (0881/92779712) oder schriftlich (Weilheimer Tafel,<br />

Am Öferl 8, 82362 Weilheim) an die Weilheimer Tafel. Weitere<br />

Einzelheiten werden dann in einem persönlichen Gespräch geklärt.<br />

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