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Download - Wessobrunn

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Rathausnachrichten<br />

TOP 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen<br />

Sitzung vom 18.12.2012<br />

Die Niederschrift vom 18.12.2012 wird mit 12:0 Stimmen genemigt<br />

(GR Ferg nimmt wegen Nichtanwesenheit am Sitzungstag nicht an<br />

der Abstimmung teil).<br />

TOP 2. Wasserrecht: Entnahme von Wasser aus dem<br />

Brunnen <strong>Wessobrunn</strong><br />

Nach Rückgang der Atrazin- und Desetylatrazinwerte und Unterschreitung<br />

der Grenzwerte ab dem Jahr 2010 wurde der Gemeinde<br />

eine beschränkte Erlaubnis zur Wasserentnahme für 2011 und 2012<br />

erteilt.<br />

Auf Antrag der Gemeinde wird nunmehr ab 2013 die „gehobene<br />

Erlaubnis“ zur Wasserentnahme erteilt.<br />

Damit sind wir befugt:<br />

- max. 10 l/s<br />

- 864 m³/d<br />

- 150.000 m³/a<br />

aus unserem Brunnen zu entnehmen.<br />

Die letzte Messung ergab: Atrazinwerte erstmals unter der Nachweisgrenze!<br />

D.h die Erlaubnis zur Wasserentnahme für mindestens<br />

15 bis 20 Jahre und damit kostengünstige Wasserversorgung für<br />

unsere Gemeinde!<br />

Es sei denn: Bedrohung der kommunalen Wasserversorgung durch<br />

Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung und damit zur Privatisierung<br />

mittels EU-Dienstleistungsrichtlinie der der Binnenmarktausschuss<br />

des Europäischen Parlaments bereits zugestimmt hat!!<br />

Europäische Bürgerinitiative dagegen: „right2water“. 1 Million Unterschriften<br />

aus sieben unterschiedlichen Staaten müssen bis Sept<br />

2013 gesammelt werden, dann muss sich die europäische. Kommission<br />

noch einmal damit auseinandersetzt.<br />

Informationen unter: http://www.right2water.eu/de<br />

TOP 3. Feuerwehren <strong>Wessobrunn</strong>/Forst: Neuorganisation<br />

der Atemschutzgerätepflege<br />

Bisher wurden die Atemschutzgeräte der Feuerwehren von der Grubenrettungsstelle<br />

in Hohenpeißenberg gewartet. Aus organisatorischen<br />

Gründen ist dies nicht mehr möglich.<br />

Die Kosten betragen: Grundpflege pro Wehr 1.800 € /p.a.; damit sind<br />

die notwendigen Pflichtwartungen und Wartungen der Übungseinheiten<br />

abgedeckt; hinzu kommen Kosten für die tatsächlichen<br />

<strong>Wessobrunn</strong>er Gemeindeblatt 03–06 2013<br />

Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, den<br />

29.01.2013 im Gasthaus zum Bayr4ischen Hiasl in Forst<br />

Einsätze und z. B. zusätzliche Übungen. Die Wartungen werden nun<br />

von der FFW Weilheim durchgeführt.<br />

Im Haushalt 2013 soll deshalb je 3.000.- € für die FFW Forst und<br />

FFW <strong>Wessobrunn</strong> eingestellt werden.<br />

Beschluss: 13:0<br />

TOP 4. Bauangelegenheiten – Baugenehmigungen<br />

4.1. Antrag auf Vorbescheid<br />

Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen­<br />

und Heubergehalle<br />

Flur Nr. 1136, Gemarkung Haid, Monika Rohrmoser<br />

Am 03.01.2013 wurde von Monika Rohrmoser ein Antrag auf Vorbescheid<br />

in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neuerrichtung einer<br />

landwirtschaftlichen Maschinen- u. Heubergehalle“ – Verzeichnis-<br />

Nr. 2013/002 – auf dem Flurstück Nr. 1136 der Gemarkung Haid<br />

(Lagebezeichnung: Lag) das gemeindliche Einvernehmen unter<br />

folgenden Bedingungen:<br />

1. Die Antragstellerin verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde<br />

auf eigene Kosten dem Erfordernis des abwehrenden<br />

Brandschutzes Rechnung zu tragen. Die Verwaltung wird<br />

ermächtigt, den erforderlichen Vertrag in eigener Verantwortung<br />

abzuschließen.<br />

2. Die Zufahrt zum Grundstück muss rechtlich zu Gunsten des<br />

Freistaates Bayern gesichert sein (Grunddienstbarkeit beim<br />

Vorderliegergrundstück Fl.-Nr. 1142 oder bei dem - über<br />

das Vorderliegergrundstück verlaufende, nicht gewidmete<br />

- Wegegrundstück Teilfläche aus Flst. Nr. 1165, beide der<br />

Gemarkung Haid).<br />

3. Es besteht eine landwirtschaftliche Privilegierung. In diesem<br />

Fall stehen keine öffentlichen Belange dem Vorhaben<br />

entgegen.<br />

4. Die Erschließung des Grundstücks ist über das gemeindliche<br />

Wegegrundstück Flur-Nr. 1132 gesichert. Bei diesem<br />

Weg handelt es sich um einen sogenannten Hohlweg mit<br />

geringer Breite. U. E. ist der Ausbaustand des Weges für den<br />

zu erwartenden Kraftverkehr nicht ausreichend. Eventuell<br />

erforderlich Wegeausbaumaßnahmen und anschließende<br />

Sanierungsmaßnahmen haben durch die Antragstellerin<br />

auf ihre Kosten zu erfolgen. Die Verwaltung wird ermäch-<br />

Rathausnachrichten<br />

tigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.<br />

Hinweis: Das Grundstück wird nicht von den gemeindlichen<br />

Einrichtungen zur Wasserversorgung und zur Schmutzwasser-Entwässerung<br />

erschlossen.<br />

Beschluss: 13:0<br />

4.2. Antrag auf Vorbescheid<br />

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage<br />

Flur Nr. 301 und 302, Gemarkung Haid, Margit<br />

Erhard<br />

Am 14.01.2013 wurde von Margit Erhard ein Antrag auf Vorbescheid<br />

in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Die Grundstücke, auf denen ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet<br />

werden soll, befinden sich außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches<br />

eines Bebauungsplanes und außerhalb der im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteile. Somit liegen die Grundstücke<br />

im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als<br />

Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.<br />

Das Vorhaben ist nicht privilegiert. Als sonstiges Vorhaben nach §<br />

35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stehen dem Vorhaben öffentliche<br />

Belange entgegen.<br />

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist somit ausgeschlossen.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses<br />

mit Garage“ – Verzeichnis-Nr. 2013/004 – auf dem Flurstück<br />

Nr. 301 der Gemarkung Haid (Lagebezeichnung: Filzteile) das<br />

gemeindliche Einvernehmen nicht.<br />

Beschluss: 11:2<br />

4.3. Antrag auf Vorbescheid<br />

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage<br />

Flur Nr. 307, Gemarkung Haid, Andreas Bosch<br />

Am 27.12.2012 wurde von Andreas Bosch ein Antrag auf Vorbescheid<br />

in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Das Vorhaben nicht genehmigungsfähig, da sich das Baugrundstück<br />

im Außenbereich befindet und im Flächennutzungsplan als Fläche<br />

für die Landwirtschaft ausgewiesen ist.<br />

Eine Realisierung des Vorhabens im Außenbereich wäre nur dann<br />

möglich, wenn – wegen fehlender Privilegierung – öffentliche Belange<br />

(wie Naturschutz, Befürchtung einer Splittersiedlung, etc.)<br />

nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Nachdem<br />

die Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird keine keine Möglich-<br />

keit gesehen, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines<br />

Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 307 der Gemarkung<br />

Haid erteilen zu können.<br />

Hinweis: Bei der südlichen Verlängerung der Sebastian-Jaud-Straße,<br />

an der das Grundstück angrenzt, handelt es sich um einen nicht<br />

ausgebauten Feld- und Waldweg (Haider Filzweg) der für eine verkehrsmäßige<br />

Erschließung einer Wohnbebauung nicht ausreicht.<br />

Ebenfalls wird das Grundstück nicht von der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung<br />

und der Schmutzwasser-Entwässerungseinrichtung<br />

erschlossen.<br />

Die Schaffung von Baurecht obliegt ausschließlich der Gemeinde<br />

(Planungshoheit). Dennoch ist das Vorhaben auch nicht durch den<br />

Erlass einer Einbeziehungssatzung realisierbar, da dem Objekt jeglicher<br />

Bezug zu einer vorhandenen Bebauung fehlt.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses<br />

mit Garage“ – Verzeichnis-Nr. 2013/003 – auf dem Flurstück<br />

Nr. 307 der Gemarkung Haid (Lagebezeichnung: Filzteile), das<br />

gemeindliche Einvernehmen nicht.<br />

Beschluss: 11:2<br />

4.4. Antrag auf Baugenehmigung ­ Tektur<br />

Neubau eines Doppelhauses mit Garagen<br />

(Teilung HsNr. 13 b in zwei Wohneinheiten)<br />

Flur Nr. 101/1, Gemarkung <strong>Wessobrunn</strong>,<br />

Josef Heinrich Leis<br />

Am 10.01.2013 wurde von Josef Heinrich Leis ein Antrag auf Baugenehmigung<br />

- Tektur in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Herr Josef Leis beantragt mit dem vorliegenden Tekturantrag den<br />

Einbau von zwei Wohnungen in die östliche Doppelhaushälfte.<br />

Nach den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans „Ortskern<br />

<strong>Wessobrunn</strong>“ bedarf es pro Wohneinheit einer (überbaubaren)<br />

Grundstücksfläche von 375 m².<br />

Für den Einbau von insgesamt drei Wohnungen auf dem Grundstück<br />

Flur-Nr. 101/1 der Gemarkung <strong>Wessobrunn</strong> werden somit 1.125 m²<br />

überbaubare Fläche benötigt. Nachdem das Grundstück lediglich<br />

eine Fläche von 997 m² aufweist, verstößt der Antrag gegen die<br />

maßgebende Festsetzung des Bebauungsplans.<br />

Hieran ändert auch der Tatbestand, dass Herr Leis zusätzlich ein neu<br />

gebildetes Flurstück Nr. 101/2 erworben hat, nichts. Bei einer Verschmelzung<br />

beider Grundstücke ergibt sich zwar eine Gesamtfläche<br />

von 1.140 m², jedoch erhöht sich dadurch die maßgebende überbaubare<br />

Fläche nicht. Grund hierfür ist, dass das neugebildete Grundstück<br />

im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen ist und somit<br />

einer Bebauung entzogen ist. Hierauf wurde Herr Leis bereits im Vorfeld<br />

der Protokollierung von der Verwaltung hingewiesen.<br />

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