Download - Wessobrunn
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Rathausnachrichten<br />
TOP 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen<br />
Sitzung vom 18.12.2012<br />
Die Niederschrift vom 18.12.2012 wird mit 12:0 Stimmen genemigt<br />
(GR Ferg nimmt wegen Nichtanwesenheit am Sitzungstag nicht an<br />
der Abstimmung teil).<br />
TOP 2. Wasserrecht: Entnahme von Wasser aus dem<br />
Brunnen <strong>Wessobrunn</strong><br />
Nach Rückgang der Atrazin- und Desetylatrazinwerte und Unterschreitung<br />
der Grenzwerte ab dem Jahr 2010 wurde der Gemeinde<br />
eine beschränkte Erlaubnis zur Wasserentnahme für 2011 und 2012<br />
erteilt.<br />
Auf Antrag der Gemeinde wird nunmehr ab 2013 die „gehobene<br />
Erlaubnis“ zur Wasserentnahme erteilt.<br />
Damit sind wir befugt:<br />
- max. 10 l/s<br />
- 864 m³/d<br />
- 150.000 m³/a<br />
aus unserem Brunnen zu entnehmen.<br />
Die letzte Messung ergab: Atrazinwerte erstmals unter der Nachweisgrenze!<br />
D.h die Erlaubnis zur Wasserentnahme für mindestens<br />
15 bis 20 Jahre und damit kostengünstige Wasserversorgung für<br />
unsere Gemeinde!<br />
Es sei denn: Bedrohung der kommunalen Wasserversorgung durch<br />
Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung und damit zur Privatisierung<br />
mittels EU-Dienstleistungsrichtlinie der der Binnenmarktausschuss<br />
des Europäischen Parlaments bereits zugestimmt hat!!<br />
Europäische Bürgerinitiative dagegen: „right2water“. 1 Million Unterschriften<br />
aus sieben unterschiedlichen Staaten müssen bis Sept<br />
2013 gesammelt werden, dann muss sich die europäische. Kommission<br />
noch einmal damit auseinandersetzt.<br />
Informationen unter: http://www.right2water.eu/de<br />
TOP 3. Feuerwehren <strong>Wessobrunn</strong>/Forst: Neuorganisation<br />
der Atemschutzgerätepflege<br />
Bisher wurden die Atemschutzgeräte der Feuerwehren von der Grubenrettungsstelle<br />
in Hohenpeißenberg gewartet. Aus organisatorischen<br />
Gründen ist dies nicht mehr möglich.<br />
Die Kosten betragen: Grundpflege pro Wehr 1.800 € /p.a.; damit sind<br />
die notwendigen Pflichtwartungen und Wartungen der Übungseinheiten<br />
abgedeckt; hinzu kommen Kosten für die tatsächlichen<br />
<strong>Wessobrunn</strong>er Gemeindeblatt 03–06 2013<br />
Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, den<br />
29.01.2013 im Gasthaus zum Bayr4ischen Hiasl in Forst<br />
Einsätze und z. B. zusätzliche Übungen. Die Wartungen werden nun<br />
von der FFW Weilheim durchgeführt.<br />
Im Haushalt 2013 soll deshalb je 3.000.- € für die FFW Forst und<br />
FFW <strong>Wessobrunn</strong> eingestellt werden.<br />
Beschluss: 13:0<br />
TOP 4. Bauangelegenheiten – Baugenehmigungen<br />
4.1. Antrag auf Vorbescheid<br />
Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen<br />
und Heubergehalle<br />
Flur Nr. 1136, Gemarkung Haid, Monika Rohrmoser<br />
Am 03.01.2013 wurde von Monika Rohrmoser ein Antrag auf Vorbescheid<br />
in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />
Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />
auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />
Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neuerrichtung einer<br />
landwirtschaftlichen Maschinen- u. Heubergehalle“ – Verzeichnis-<br />
Nr. 2013/002 – auf dem Flurstück Nr. 1136 der Gemarkung Haid<br />
(Lagebezeichnung: Lag) das gemeindliche Einvernehmen unter<br />
folgenden Bedingungen:<br />
1. Die Antragstellerin verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde<br />
auf eigene Kosten dem Erfordernis des abwehrenden<br />
Brandschutzes Rechnung zu tragen. Die Verwaltung wird<br />
ermächtigt, den erforderlichen Vertrag in eigener Verantwortung<br />
abzuschließen.<br />
2. Die Zufahrt zum Grundstück muss rechtlich zu Gunsten des<br />
Freistaates Bayern gesichert sein (Grunddienstbarkeit beim<br />
Vorderliegergrundstück Fl.-Nr. 1142 oder bei dem - über<br />
das Vorderliegergrundstück verlaufende, nicht gewidmete<br />
- Wegegrundstück Teilfläche aus Flst. Nr. 1165, beide der<br />
Gemarkung Haid).<br />
3. Es besteht eine landwirtschaftliche Privilegierung. In diesem<br />
Fall stehen keine öffentlichen Belange dem Vorhaben<br />
entgegen.<br />
4. Die Erschließung des Grundstücks ist über das gemeindliche<br />
Wegegrundstück Flur-Nr. 1132 gesichert. Bei diesem<br />
Weg handelt es sich um einen sogenannten Hohlweg mit<br />
geringer Breite. U. E. ist der Ausbaustand des Weges für den<br />
zu erwartenden Kraftverkehr nicht ausreichend. Eventuell<br />
erforderlich Wegeausbaumaßnahmen und anschließende<br />
Sanierungsmaßnahmen haben durch die Antragstellerin<br />
auf ihre Kosten zu erfolgen. Die Verwaltung wird ermäch-<br />
Rathausnachrichten<br />
tigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.<br />
Hinweis: Das Grundstück wird nicht von den gemeindlichen<br />
Einrichtungen zur Wasserversorgung und zur Schmutzwasser-Entwässerung<br />
erschlossen.<br />
Beschluss: 13:0<br />
4.2. Antrag auf Vorbescheid<br />
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage<br />
Flur Nr. 301 und 302, Gemarkung Haid, Margit<br />
Erhard<br />
Am 14.01.2013 wurde von Margit Erhard ein Antrag auf Vorbescheid<br />
in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />
Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />
auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />
Die Grundstücke, auf denen ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet<br />
werden soll, befinden sich außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches<br />
eines Bebauungsplanes und außerhalb der im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteile. Somit liegen die Grundstücke<br />
im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als<br />
Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.<br />
Das Vorhaben ist nicht privilegiert. Als sonstiges Vorhaben nach §<br />
35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stehen dem Vorhaben öffentliche<br />
Belange entgegen.<br />
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist somit ausgeschlossen.<br />
Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses<br />
mit Garage“ – Verzeichnis-Nr. 2013/004 – auf dem Flurstück<br />
Nr. 301 der Gemarkung Haid (Lagebezeichnung: Filzteile) das<br />
gemeindliche Einvernehmen nicht.<br />
Beschluss: 11:2<br />
4.3. Antrag auf Vorbescheid<br />
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage<br />
Flur Nr. 307, Gemarkung Haid, Andreas Bosch<br />
Am 27.12.2012 wurde von Andreas Bosch ein Antrag auf Vorbescheid<br />
in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />
Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />
auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />
Das Vorhaben nicht genehmigungsfähig, da sich das Baugrundstück<br />
im Außenbereich befindet und im Flächennutzungsplan als Fläche<br />
für die Landwirtschaft ausgewiesen ist.<br />
Eine Realisierung des Vorhabens im Außenbereich wäre nur dann<br />
möglich, wenn – wegen fehlender Privilegierung – öffentliche Belange<br />
(wie Naturschutz, Befürchtung einer Splittersiedlung, etc.)<br />
nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Nachdem<br />
die Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird keine keine Möglich-<br />
keit gesehen, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines<br />
Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 307 der Gemarkung<br />
Haid erteilen zu können.<br />
Hinweis: Bei der südlichen Verlängerung der Sebastian-Jaud-Straße,<br />
an der das Grundstück angrenzt, handelt es sich um einen nicht<br />
ausgebauten Feld- und Waldweg (Haider Filzweg) der für eine verkehrsmäßige<br />
Erschließung einer Wohnbebauung nicht ausreicht.<br />
Ebenfalls wird das Grundstück nicht von der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung<br />
und der Schmutzwasser-Entwässerungseinrichtung<br />
erschlossen.<br />
Die Schaffung von Baurecht obliegt ausschließlich der Gemeinde<br />
(Planungshoheit). Dennoch ist das Vorhaben auch nicht durch den<br />
Erlass einer Einbeziehungssatzung realisierbar, da dem Objekt jeglicher<br />
Bezug zu einer vorhandenen Bebauung fehlt.<br />
Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses<br />
mit Garage“ – Verzeichnis-Nr. 2013/003 – auf dem Flurstück<br />
Nr. 307 der Gemarkung Haid (Lagebezeichnung: Filzteile), das<br />
gemeindliche Einvernehmen nicht.<br />
Beschluss: 11:2<br />
4.4. Antrag auf Baugenehmigung Tektur<br />
Neubau eines Doppelhauses mit Garagen<br />
(Teilung HsNr. 13 b in zwei Wohneinheiten)<br />
Flur Nr. 101/1, Gemarkung <strong>Wessobrunn</strong>,<br />
Josef Heinrich Leis<br />
Am 10.01.2013 wurde von Josef Heinrich Leis ein Antrag auf Baugenehmigung<br />
- Tektur in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />
Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />
auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />
Herr Josef Leis beantragt mit dem vorliegenden Tekturantrag den<br />
Einbau von zwei Wohnungen in die östliche Doppelhaushälfte.<br />
Nach den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans „Ortskern<br />
<strong>Wessobrunn</strong>“ bedarf es pro Wohneinheit einer (überbaubaren)<br />
Grundstücksfläche von 375 m².<br />
Für den Einbau von insgesamt drei Wohnungen auf dem Grundstück<br />
Flur-Nr. 101/1 der Gemarkung <strong>Wessobrunn</strong> werden somit 1.125 m²<br />
überbaubare Fläche benötigt. Nachdem das Grundstück lediglich<br />
eine Fläche von 997 m² aufweist, verstößt der Antrag gegen die<br />
maßgebende Festsetzung des Bebauungsplans.<br />
Hieran ändert auch der Tatbestand, dass Herr Leis zusätzlich ein neu<br />
gebildetes Flurstück Nr. 101/2 erworben hat, nichts. Bei einer Verschmelzung<br />
beider Grundstücke ergibt sich zwar eine Gesamtfläche<br />
von 1.140 m², jedoch erhöht sich dadurch die maßgebende überbaubare<br />
Fläche nicht. Grund hierfür ist, dass das neugebildete Grundstück<br />
im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen ist und somit<br />
einer Bebauung entzogen ist. Hierauf wurde Herr Leis bereits im Vorfeld<br />
der Protokollierung von der Verwaltung hingewiesen.<br />
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