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Rathausnachrichten<br />
<strong>Wessobrunn</strong>er Gemeindeblatt 03–06 2013<br />
Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, den<br />
18.12.2012 im Gasthaus zum Löwen in <strong>Wessobrunn</strong><br />
TOP 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen<br />
Sitzung vom 27.11.2012<br />
Die Niederschrift vom 27.11.2012 wird mit 13:0 Stimmen genehmigt<br />
(GR Dr. Geiger nimmt wegen Nichtanwesenheit am Sitzungstag<br />
nicht an der Abstimmung teil).<br />
TOP 2. Haushalt: Feststellung der Jahresrechnung<br />
2011 gemäß Art. 102 GO<br />
Die Jahresrechnung 2011 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss<br />
(GR Dr. Geiger, GR Rohrmoser, GR Lautenbacher und GR Dr.<br />
Rehn) am 19. und 20. Nov. 2012 gem. Art. 103 GO örtlich geprüft.<br />
Anhand der hierüber gefertigten Niederschrift (Anlage zur Niederschrift)<br />
trugen die Mitglieder des Rechnungsprüfungsauschusses<br />
das Prüfungsergebnis vor.<br />
Insgesamt ergab die Prüfung, dass die Kassen- und Nachweisführung<br />
in Ordnung war.<br />
Wesentliche Unstimmigkeiten haben sich nicht ergeben.<br />
Die Jahresrechnung 2011 wird<br />
mit 3.159.815,97 € im Verwaltungshaushalt<br />
und 1.085.740,69 € im Vermögenshaushalt,<br />
zusammen 4.245.556,66 € nach Art. 102 Abs. 3 GO<br />
festgestellt.<br />
Beschluss: 14:0<br />
Die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO) wird erteilt.<br />
Beschluss: 14:0<br />
TOP 3. Stromlieferungen für kommunale Liegenschaften<br />
Der von der Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> mit den Stadtwerken Dachau<br />
geschlossene Stromliefervertrag ist zum 31.12.2013 kündbar.<br />
Vom Bayer. Gemeindetag liegt ein Angebot für eine gemeinsame<br />
Bündelausschreibung der Stromlieferungsverträge unter Zuhilfenahme<br />
der Firma „Kubus Kommunalberatung und Service GmbH“<br />
Schwerin vor.<br />
Die Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> könnte sich bis Ende 2012 an diesem<br />
Verfahren beteiligen. Allerdings wären hierfür ein Pauschalhonorar<br />
von netto 650 € zzgl. 10,00 € je Abnahmestelle, insgesamt also etwa<br />
netto 1.100 € (brutto etwa 1.300 €) zu bezahlen.<br />
Der Stromlieferungsvertrag würde dann 2014 bis einschl. 2016 (3<br />
Jahre) laufen.<br />
Auf den Stromversorger hätte die Gemeinde dann keinen Einfluss.<br />
Eine Wahlmöglichkeit besteht nur hinsichtlich Normal- und<br />
Ökostrom.<br />
Jährlich beziehen wir etwa 310.000 kWh (Arbeitskreis Energie 2009)<br />
Strom. Durchschnittlich zahlen wir dafür jährlich 37.000 €.<br />
Wegen der Vertragskosten müssten wir also etwa 1,2 % günstigere<br />
Tarife erhalten, um auf dem bisherigen Stand zu bleiben.<br />
Alternativ zu diesem Verfahren wird im Jahr 2013 eine Rahmenvereinbarung<br />
zwischen dem Bayer. GT und den überregionalen<br />
Stromversorgern (für uns E.ON) getroffen, zu deren Bedingungen<br />
wir dann unseren Strom beziehen können oder wir nehmen die<br />
Ausschreibung wieder selbst vor.<br />
Zu entscheiden ist zum jetzigen Termin lediglich die Frage, ob sich<br />
die Gemeinde an der Ausschreibung durch die Firma „Kubus Kommunalberatung<br />
und Service GmbH“, Schwerin, beteiligen soll.<br />
Nach eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat, sich<br />
nicht an der Bündelausschreibung durch die Firma „Kubus Kommunalberatung<br />
und Service GmbH“ zu beteiligen.<br />
Beschluss: 14:0<br />
TOP 4. Bauangelegenheiten – Baugenehmigungen<br />
4.1. Antrag auf Baugenehmigung<br />
Teilausbau des ehem. Wirtschaftsgebäudes;<br />
Nutzungsänderung: Erweiterung der Hauptwohnung<br />
mit Bau einer Einliegerwohnung<br />
FlurNr. 424/3, Gemarkung Forst, Michael und<br />
Ragni Baitsch<br />
Am 05.12.2012 wurde von Michael und Ragni Baitsch ein Antrag auf<br />
Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />
Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />
auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />
Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Teilausbau des ehem.<br />
Wirtschaftsgebäudes; Nutzungsänderung: Erweiterung der Hauptwohngung<br />
mit Bau einer Einliegerwohnung“ – Verzeichnis-Nr.<br />
2012/039 – auf dem Flurstück Nr. 424 / 3 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung:<br />
Schlitten 1) das gemeindliche Einvernehmen unter<br />
folgender Bedingung:<br />
Der Antragsteller verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde auf<br />
eigene Kosten dem Erfordernis des abwehrenden Brandschutzes<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen Vertrag in eigener<br />
Verantwortung abzuschließen.<br />
Rathausnachrichten<br />
Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass derzeit im Ortsteil<br />
Schlitten die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung noch<br />
keinen ausreichenden Wasserdruck zur Verfügung stellen kann.<br />
Aufgrund dessen kann es für den Antragsteller erforderlich sein,<br />
eine private Druckerhöhungsanlage zu erstellen und zu unterhalten.<br />
Beschluss: 14:0<br />
4.2. Antrag auf Baugenehmigung<br />
Nutzungsänderung: Innenausbau einer Tenne zu<br />
Wohnraum<br />
FlurNr. 1951, Gemarkung Forst, Marlene und Josef<br />
Schuh<br />
Am 10.09.2012 wurde von Josef und Marlene Schuh ein Antrag auf<br />
Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />
Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />
auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />
Der Gemeinderat erweitert sein bereits am 25.09.2012 erteiltes<br />
Einvernehmen zu dem Vorhaben „Nutzungsänderung: Innenausbau<br />
einer Tenne zu Wohnraum“ – Verzeichnis-Nr. 2012/032 – auf dem<br />
Flurstück Nr. 1951 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung: Moos 2)<br />
dahingehend, dass der Einbau einer zweiten Wohnung in den Bestand<br />
befürwortet wird.<br />
Beschluss: 14:0<br />
4.3. Antrag auf Vorbescheid<br />
Neubau einer Werkstatt mit Nebenräumen<br />
FlurNr. 1847, Gemarkung Forst, Christoph Engel<br />
Am 07.12.2012 wurde von Christoph Engel ein Antrag auf Vorbescheid<br />
in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />
Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />
auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />
Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau einer Werkstatt<br />
mit Nebenräumen“ – Verzeichnis-Nr. 2012/040 – auf dem Flurstück<br />
Nr. 1847 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung: Feistenau 4) das<br />
gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Bedingungen:<br />
1. Der Antragsteller verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde<br />
auf eigene Kosten dem Erfordernis des abwehrenden<br />
Brandschutzes Rechnung zu tragen.<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen Vertrag<br />
in eigener Verantwortung abzuschließen.<br />
2. Die Gemeindewerke Peißenberg bestätigen, dass die Wasserversorgung<br />
rechtlich und tatsächlich gesichert ist.<br />
3. Wegen der vorgesehenen Grenzbebauung ist eine Abstandsflächenübernahme<br />
zu Lasten des Grundstücks Flst.<br />
Nr. 1847/1 der Gemarkung Forst erforderlich.<br />
Beschluss: 14:0<br />
TOP 5. Kanzleiöffnungszeiten in Forst: Einstellung<br />
und weitere Vorgehensweise<br />
BGM Dinter berichtet, dass die Öffnungszeiten der Kanzlei in Forst<br />
(Donnerstags nachmittags für 1 Stunde) wegen fehlender EDV-<br />
Anbindung keinen Sinn mehr machen und sich der Umfang der angebotenen<br />
Dienstleistungen im Wesentlichen auf die Ausgabe von<br />
Müllsäcken beschränkt.<br />
Ein Aufruf im Mitteilungsblatt für eine alternative Nutzung der Räume<br />
blieb ebenfalls ohne Resonanz.<br />
Die Bäckerei Glöckler, die an 4 Tagen in Forst einen Verkaufswagen<br />
betreibt, hat sich bereiterklärt, ab Januar 2013 an ihrem Verkaufsstand<br />
Müllsäcke für Papier und Wertstoffe bereitzuhalten und auszugeben.<br />
Die Kanzlei wird somit zum 31.12.2012 geschlossen, der Gemeinderat<br />
wird sich weitere Gedanken zur Nutzung des Gebäudes machen.<br />
Beschluss: 14:0<br />
TOP 6. Vorschlag zur Benennung eines Schöffen für<br />
das Amtsgericht und Landgericht München II<br />
Mit Schreiben des Präsidenten des Landgerichts München II wurde<br />
die Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> aufgefordert, geeignete Personen für<br />
das Schöffenamt (Amtsgericht und Landgericht München II) zu finden<br />
und vorzuschlagen.<br />
Vorgeschlagen werden soll mindestens 1 Person.<br />
Über die bis spätestens 05.06.2013 endgültig vorzuschlagenden<br />
Personen muss der Gemeinderat mit mindestens 2/3 der anwesenden<br />
Mitglieder zu gegebener Zeit entscheiden.<br />
BGM Dinter fordert die Gemeinderäte als auch Bürger auf, konkrete<br />
Vorschläge für die Benennung zum Schöffen bis zum Frühjahr 2013<br />
zu machen.<br />
TOP 7. Gesamtfortschreibung des LEP Bayern:<br />
Einspruch der Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong><br />
Der Gemeinderat <strong>Wessobrunn</strong> hat in seiner Sitzung am 18.09.2012<br />
beschlossen, gegen Kapitel 3, Siedlungsstruktur, der „Gesamtfortschreibung<br />
des Landesentwicklungsplans (LEP)“ Einspruch einzulegen.<br />
Zwischenzeitlich wurden alle Stellungnahmen vom Bayer. Ministerrat<br />
ausgewertet und zum Teil als Änderungen im LEP eingearbeitet.<br />
Gemäß Art. 16 Abs. 5 Satz 1 Bayer. Landesplanungsgesetz ist nunmehr<br />
erneut ein Anhörungsverfahren zu den beschlossenen Änderungen<br />
durchzuführen.<br />
Da das Kapitel 3, Siedlungsstruktur, zwar einige Änderungen , die<br />
aus Sicht der Gemeinde jedoch als nicht ausreichend gesehen werden,<br />
erfahren hat, ist es geboten, unsere Änderungsvorstellungen<br />
nochmals vorzubringen.<br />
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