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Rathausnachrichten<br />

<strong>Wessobrunn</strong>er Gemeindeblatt 03–06 2013<br />

Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, den<br />

18.12.2012 im Gasthaus zum Löwen in <strong>Wessobrunn</strong><br />

TOP 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen<br />

Sitzung vom 27.11.2012<br />

Die Niederschrift vom 27.11.2012 wird mit 13:0 Stimmen genehmigt<br />

(GR Dr. Geiger nimmt wegen Nichtanwesenheit am Sitzungstag<br />

nicht an der Abstimmung teil).<br />

TOP 2. Haushalt: Feststellung der Jahresrechnung<br />

2011 gemäß Art. 102 GO<br />

Die Jahresrechnung 2011 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss<br />

(GR Dr. Geiger, GR Rohrmoser, GR Lautenbacher und GR Dr.<br />

Rehn) am 19. und 20. Nov. 2012 gem. Art. 103 GO örtlich geprüft.<br />

Anhand der hierüber gefertigten Niederschrift (Anlage zur Niederschrift)<br />

trugen die Mitglieder des Rechnungsprüfungsauschusses<br />

das Prüfungsergebnis vor.<br />

Insgesamt ergab die Prüfung, dass die Kassen- und Nachweisführung<br />

in Ordnung war.<br />

Wesentliche Unstimmigkeiten haben sich nicht ergeben.<br />

Die Jahresrechnung 2011 wird<br />

mit 3.159.815,97 € im Verwaltungshaushalt<br />

und 1.085.740,69 € im Vermögenshaushalt,<br />

zusammen 4.245.556,66 € nach Art. 102 Abs. 3 GO<br />

festgestellt.<br />

Beschluss: 14:0<br />

Die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO) wird erteilt.<br />

Beschluss: 14:0<br />

TOP 3. Stromlieferungen für kommunale Liegenschaften<br />

Der von der Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> mit den Stadtwerken Dachau<br />

geschlossene Stromliefervertrag ist zum 31.12.2013 kündbar.<br />

Vom Bayer. Gemeindetag liegt ein Angebot für eine gemeinsame<br />

Bündelausschreibung der Stromlieferungsverträge unter Zuhilfenahme<br />

der Firma „Kubus Kommunalberatung und Service GmbH“<br />

Schwerin vor.<br />

Die Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> könnte sich bis Ende 2012 an diesem<br />

Verfahren beteiligen. Allerdings wären hierfür ein Pauschalhonorar<br />

von netto 650 € zzgl. 10,00 € je Abnahmestelle, insgesamt also etwa<br />

netto 1.100 € (brutto etwa 1.300 €) zu bezahlen.<br />

Der Stromlieferungsvertrag würde dann 2014 bis einschl. 2016 (3<br />

Jahre) laufen.<br />

Auf den Stromversorger hätte die Gemeinde dann keinen Einfluss.<br />

Eine Wahlmöglichkeit besteht nur hinsichtlich Normal- und<br />

Ökostrom.<br />

Jährlich beziehen wir etwa 310.000 kWh (Arbeitskreis Energie 2009)<br />

Strom. Durchschnittlich zahlen wir dafür jährlich 37.000 €.<br />

Wegen der Vertragskosten müssten wir also etwa 1,2 % günstigere<br />

Tarife erhalten, um auf dem bisherigen Stand zu bleiben.<br />

Alternativ zu diesem Verfahren wird im Jahr 2013 eine Rahmenvereinbarung<br />

zwischen dem Bayer. GT und den überregionalen<br />

Stromversorgern (für uns E.ON) getroffen, zu deren Bedingungen<br />

wir dann unseren Strom beziehen können oder wir nehmen die<br />

Ausschreibung wieder selbst vor.<br />

Zu entscheiden ist zum jetzigen Termin lediglich die Frage, ob sich<br />

die Gemeinde an der Ausschreibung durch die Firma „Kubus Kommunalberatung<br />

und Service GmbH“, Schwerin, beteiligen soll.<br />

Nach eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat, sich<br />

nicht an der Bündelausschreibung durch die Firma „Kubus Kommunalberatung<br />

und Service GmbH“ zu beteiligen.<br />

Beschluss: 14:0<br />

TOP 4. Bauangelegenheiten – Baugenehmigungen<br />

4.1. Antrag auf Baugenehmigung<br />

Teilausbau des ehem. Wirtschaftsgebäudes;<br />

Nutzungsänderung: Erweiterung der Hauptwohnung<br />

mit Bau einer Einliegerwohnung<br />

FlurNr. 424/3, Gemarkung Forst, Michael und<br />

Ragni Baitsch<br />

Am 05.12.2012 wurde von Michael und Ragni Baitsch ein Antrag auf<br />

Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Teilausbau des ehem.<br />

Wirtschaftsgebäudes; Nutzungsänderung: Erweiterung der Hauptwohngung<br />

mit Bau einer Einliegerwohnung“ – Verzeichnis-Nr.<br />

2012/039 – auf dem Flurstück Nr. 424 / 3 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung:<br />

Schlitten 1) das gemeindliche Einvernehmen unter<br />

folgender Bedingung:<br />

Der Antragsteller verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde auf<br />

eigene Kosten dem Erfordernis des abwehrenden Brandschutzes<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen Vertrag in eigener<br />

Verantwortung abzuschließen.<br />

Rathausnachrichten<br />

Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass derzeit im Ortsteil<br />

Schlitten die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung noch<br />

keinen ausreichenden Wasserdruck zur Verfügung stellen kann.<br />

Aufgrund dessen kann es für den Antragsteller erforderlich sein,<br />

eine private Druckerhöhungsanlage zu erstellen und zu unterhalten.<br />

Beschluss: 14:0<br />

4.2. Antrag auf Baugenehmigung<br />

Nutzungsänderung: Innenausbau einer Tenne zu<br />

Wohnraum<br />

FlurNr. 1951, Gemarkung Forst, Marlene und Josef<br />

Schuh<br />

Am 10.09.2012 wurde von Josef und Marlene Schuh ein Antrag auf<br />

Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erweitert sein bereits am 25.09.2012 erteiltes<br />

Einvernehmen zu dem Vorhaben „Nutzungsänderung: Innenausbau<br />

einer Tenne zu Wohnraum“ – Verzeichnis-Nr. 2012/032 – auf dem<br />

Flurstück Nr. 1951 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung: Moos 2)<br />

dahingehend, dass der Einbau einer zweiten Wohnung in den Bestand<br />

befürwortet wird.<br />

Beschluss: 14:0<br />

4.3. Antrag auf Vorbescheid<br />

Neubau einer Werkstatt mit Nebenräumen<br />

FlurNr. 1847, Gemarkung Forst, Christoph Engel<br />

Am 07.12.2012 wurde von Christoph Engel ein Antrag auf Vorbescheid<br />

in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau einer Werkstatt<br />

mit Nebenräumen“ – Verzeichnis-Nr. 2012/040 – auf dem Flurstück<br />

Nr. 1847 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung: Feistenau 4) das<br />

gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Bedingungen:<br />

1. Der Antragsteller verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde<br />

auf eigene Kosten dem Erfordernis des abwehrenden<br />

Brandschutzes Rechnung zu tragen.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen Vertrag<br />

in eigener Verantwortung abzuschließen.<br />

2. Die Gemeindewerke Peißenberg bestätigen, dass die Wasserversorgung<br />

rechtlich und tatsächlich gesichert ist.<br />

3. Wegen der vorgesehenen Grenzbebauung ist eine Abstandsflächenübernahme<br />

zu Lasten des Grundstücks Flst.<br />

Nr. 1847/1 der Gemarkung Forst erforderlich.<br />

Beschluss: 14:0<br />

TOP 5. Kanzleiöffnungszeiten in Forst: Einstellung<br />

und weitere Vorgehensweise<br />

BGM Dinter berichtet, dass die Öffnungszeiten der Kanzlei in Forst<br />

(Donnerstags nachmittags für 1 Stunde) wegen fehlender EDV-<br />

Anbindung keinen Sinn mehr machen und sich der Umfang der angebotenen<br />

Dienstleistungen im Wesentlichen auf die Ausgabe von<br />

Müllsäcken beschränkt.<br />

Ein Aufruf im Mitteilungsblatt für eine alternative Nutzung der Räume<br />

blieb ebenfalls ohne Resonanz.<br />

Die Bäckerei Glöckler, die an 4 Tagen in Forst einen Verkaufswagen<br />

betreibt, hat sich bereiterklärt, ab Januar 2013 an ihrem Verkaufsstand<br />

Müllsäcke für Papier und Wertstoffe bereitzuhalten und auszugeben.<br />

Die Kanzlei wird somit zum 31.12.2012 geschlossen, der Gemeinderat<br />

wird sich weitere Gedanken zur Nutzung des Gebäudes machen.<br />

Beschluss: 14:0<br />

TOP 6. Vorschlag zur Benennung eines Schöffen für<br />

das Amtsgericht und Landgericht München II<br />

Mit Schreiben des Präsidenten des Landgerichts München II wurde<br />

die Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> aufgefordert, geeignete Personen für<br />

das Schöffenamt (Amtsgericht und Landgericht München II) zu finden<br />

und vorzuschlagen.<br />

Vorgeschlagen werden soll mindestens 1 Person.<br />

Über die bis spätestens 05.06.2013 endgültig vorzuschlagenden<br />

Personen muss der Gemeinderat mit mindestens 2/3 der anwesenden<br />

Mitglieder zu gegebener Zeit entscheiden.<br />

BGM Dinter fordert die Gemeinderäte als auch Bürger auf, konkrete<br />

Vorschläge für die Benennung zum Schöffen bis zum Frühjahr 2013<br />

zu machen.<br />

TOP 7. Gesamtfortschreibung des LEP Bayern:<br />

Einspruch der Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong><br />

Der Gemeinderat <strong>Wessobrunn</strong> hat in seiner Sitzung am 18.09.2012<br />

beschlossen, gegen Kapitel 3, Siedlungsstruktur, der „Gesamtfortschreibung<br />

des Landesentwicklungsplans (LEP)“ Einspruch einzulegen.<br />

Zwischenzeitlich wurden alle Stellungnahmen vom Bayer. Ministerrat<br />

ausgewertet und zum Teil als Änderungen im LEP eingearbeitet.<br />

Gemäß Art. 16 Abs. 5 Satz 1 Bayer. Landesplanungsgesetz ist nunmehr<br />

erneut ein Anhörungsverfahren zu den beschlossenen Änderungen<br />

durchzuführen.<br />

Da das Kapitel 3, Siedlungsstruktur, zwar einige Änderungen , die<br />

aus Sicht der Gemeinde jedoch als nicht ausreichend gesehen werden,<br />

erfahren hat, ist es geboten, unsere Änderungsvorstellungen<br />

nochmals vorzubringen.<br />

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