Infoblatt für Geprüfte/r Industriemeister/in Metall Informationen
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Zulassungsvoraussetzungen:<br />
Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“<br />
- erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anerkannten Ausbildungsberuf,<br />
der den <strong>Metall</strong>berufen zugeordnet werden kann<br />
oder<br />
- erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sonstigen anerkannten<br />
Ausbildungsberuf und danach e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens zweijährige Berufspraxis<br />
oder<br />
- e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens vierjährige Berufspraxis<br />
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“<br />
- der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ muss abgelegt<br />
se<strong>in</strong> und darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen<br />
und<br />
- <strong>in</strong> den oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong><br />
weiteres Jahr Berufspraxis<br />
- den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-<br />
Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund e<strong>in</strong>er anderen öffentlichrechtlichen<br />
Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen<br />
nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig<br />
s<strong>in</strong>d. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll <strong>in</strong> der Regel vor Zulassung zum<br />
Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfolgen<br />
- Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben e<strong>in</strong>es <strong>Industriemeister</strong>s<br />
haben<br />
- Abweichend kann zur Prüfung <strong>in</strong> den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer<br />
durch Vorlage von Zeugnissen auf andere Weise glaubhaft macht, dass er<br />
berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung<br />
rechtfertigen<br />
Gliederung der Prüfung:<br />
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation<br />
Schriftliche Prüfung<br />
1) Rechtsbewusstes Handeln 90 M<strong>in</strong>.<br />
2) Betriebswirtschaftliches Handeln 90 M<strong>in</strong>.<br />
3) Anwendung von Methoden der Information,<br />
Kommunikation und Planung 90 M<strong>in</strong>.<br />
4) Zusammenarbeit im Betrieb 90 M<strong>in</strong>.<br />
5) Berücksichtigung naturwissenschaftlicher 60 M<strong>in</strong>.<br />
und technischer Gesetzmäßigkeit<br />
7 Std.<br />
(M<strong>in</strong>destzeit laut Prüfungsordnung,<br />
maximal 8 Std.)<br />
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