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Infoblatt für Geprüfte/r Industriemeister/in Metall Informationen

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Zulassungsvoraussetzungen:<br />

Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“<br />

- erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anerkannten Ausbildungsberuf,<br />

der den <strong>Metall</strong>berufen zugeordnet werden kann<br />

oder<br />

- erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sonstigen anerkannten<br />

Ausbildungsberuf und danach e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens zweijährige Berufspraxis<br />

oder<br />

- e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens vierjährige Berufspraxis<br />

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“<br />

- der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ muss abgelegt<br />

se<strong>in</strong> und darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen<br />

und<br />

- <strong>in</strong> den oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong><br />

weiteres Jahr Berufspraxis<br />

- den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-<br />

Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund e<strong>in</strong>er anderen öffentlichrechtlichen<br />

Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen<br />

nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig<br />

s<strong>in</strong>d. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll <strong>in</strong> der Regel vor Zulassung zum<br />

Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfolgen<br />

- Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben e<strong>in</strong>es <strong>Industriemeister</strong>s<br />

haben<br />

- Abweichend kann zur Prüfung <strong>in</strong> den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer<br />

durch Vorlage von Zeugnissen auf andere Weise glaubhaft macht, dass er<br />

berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung<br />

rechtfertigen<br />

Gliederung der Prüfung:<br />

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation<br />

Schriftliche Prüfung<br />

1) Rechtsbewusstes Handeln 90 M<strong>in</strong>.<br />

2) Betriebswirtschaftliches Handeln 90 M<strong>in</strong>.<br />

3) Anwendung von Methoden der Information,<br />

Kommunikation und Planung 90 M<strong>in</strong>.<br />

4) Zusammenarbeit im Betrieb 90 M<strong>in</strong>.<br />

5) Berücksichtigung naturwissenschaftlicher 60 M<strong>in</strong>.<br />

und technischer Gesetzmäßigkeit<br />

7 Std.<br />

(M<strong>in</strong>destzeit laut Prüfungsordnung,<br />

maximal 8 Std.)<br />

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