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Infoblatt Geprüfte/r Industriemeister/in Mechatronik Informationen zum

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„<strong>Geprüfte</strong>r <strong>Industriemeister</strong> <strong>Mechatronik</strong> (IHK)/<br />

<strong>Geprüfte</strong> <strong>Industriemeister</strong><strong>in</strong> <strong>Mechatronik</strong> (IHK)“<br />

(Stand: Dezember 10 – Änderungen vorbehalten)<br />

Zielsetzung - Ihr persönlicher Nutzen:<br />

• Erhöhen Sie Ihre berufliche Karrierechancen durch e<strong>in</strong>e IHK-Prüfungabschluss<br />

• Erweitern Sie Ihre E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten im Unternehmen<br />

• Machen sie sich fit für neue und noch qualifiziertere Führungsaufgaben<br />

• Erweitern Sie Ihr Know-how, um Arbeitsaufgaben im Unternehmen effektiver und souveräner<br />

zu lösen<br />

• Sichern Sie Ihren Arbeitsplatz durch Weiterbildung<br />

Teilzeit (TZ): Beg<strong>in</strong>n: Februar 2012<br />

Ende: voraus. Mitte November 2014<br />

Unterrichtstage/: ca. 1.100 U.-Std., 3 Jahre (6 Semester)<br />

Unterrichtszeit: samstags von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr, teilweise auch bis 16:00 Uhr<br />

ca. vier Vollzeitwochen pro Jahr<br />

Lehrgangsort: Würzburg, IHK-Zentrum für Weiterbildung<br />

Lehrgangsdauer: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation 400 U.-Std.<br />

Handlungsspezifische Qualifikation 650 U.-Std.<br />

Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse 80 U.-Std.<br />

Der „Berufs- und arbeitspädagogische Teil“ ist als 2. Abschnitt<br />

<strong>in</strong>tegriert<br />

Lehrgangskosten: z. Zt. € 4.150,00 (zzgl. € 410,00 AdA-Lehrgang)<br />

zahlbar <strong>in</strong> sechs Raten<br />

Prüfungsgebühr: z. Zt. € 450,00 (zzgl. € 150,00 AdA-Prüfung)<br />

Lernmittel: ca. € 450,00 (zzgl. € 50,00 AdA-Lernmittel)<br />

Infoveranstaltung: siehe Internet<br />

Förderung: Das Meister-BAföG (Zuschuss zur Lehrgangs- und Prüfungs-<br />

gebühr) kann über das Amt für Ausbildungsförderung beantragt<br />

werden<br />

Ansprechpartner: Alexander Spahn (Tel.: 0931-4194-264)<br />

E-Mail: alexander.spahn@wuerzburg.ihk.de<br />

Julia Glücker (Tel.: 0931-4194-256)<br />

E-Mail: julia.gluecker@wuerzburg.ihk.de<br />

1


Zulassungsvoraussetzungen:<br />

Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“<br />

- - erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> dem anerkannten Ausbildungsberuf<br />

<strong>Mechatronik</strong>er/<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>em anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-,<br />

fahrzeugtechnischen und <strong>in</strong>formationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann<br />

oder<br />

- e<strong>in</strong>e mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf<br />

und danach m<strong>in</strong>destens 6 Monate Berufspraxis<br />

oder<br />

- e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens vierjährige Berufspraxis.<br />

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“<br />

- der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ muss abgelegt<br />

se<strong>in</strong> und darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen<br />

und<br />

- <strong>in</strong> den oben genannten Fällen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> weiteres Jahr Berufspraxis<br />

- die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben e<strong>in</strong>es <strong>Geprüfte</strong>n <strong>Industriemeister</strong>s/e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Geprüfte</strong>n <strong>Industriemeister</strong><strong>in</strong> - Fachrichtung <strong>Mechatronik</strong> haben und<br />

elektrotechnische Arbeiten <strong>in</strong> der betrieblichen Anwendung e<strong>in</strong>schließen<br />

- abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen<br />

werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,<br />

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu<br />

haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen<br />

Gliederung der Prüfung:<br />

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation<br />

Schriftliche Prüfung<br />

1) Rechtsbewusstes Handeln 90 M<strong>in</strong>.<br />

2) Betriebswirtschaftliches Handeln 90 M<strong>in</strong>.<br />

3) Anwendung von Methoden der Information,<br />

Kommunikation und Planung 90 M<strong>in</strong>.<br />

4) Zusammenarbeit im Betrieb 90 M<strong>in</strong>.<br />

5) Berücksichtigung naturwissenschaftlicher 60 M<strong>in</strong>.<br />

und technischer Gesetzmäßigkeit<br />

7 Std.<br />

(M<strong>in</strong>destzeit laut Prüfungsordnung,<br />

maximal 8 Std.)<br />

Mündliche Prüfung<br />

Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses wenn nicht<br />

mehr als zwei Fächer mangelhafte Leistungen vorliegen. Bei e<strong>in</strong>er oder mehreren ungenügenden<br />

schriftlichen Prüfungsleistungen muss die Prüfung schriftlich wiederholt werden. Die Bewertung<br />

der schriftlichen Prüfung wird doppelt gewichtet<br />

2


Handlungsspezifische Qualifikationen<br />

3 Situationsaufgaben, davon 2 schriftliche Prüfungen (je Handlungsbereich m<strong>in</strong>destens 4 Stunden,<br />

maximal 5 Stunden) und 1 mündliche Prüfung (m<strong>in</strong>destens 45 M<strong>in</strong>. und höchstens 60 M<strong>in</strong>).<br />

1. Handlungsbereich 2. Handlungsbereich 3. Handlungsbereich<br />

Technik<br />

Organisation<br />

Führung und Personal<br />

- System<strong>in</strong>tegration - Betriebliches Kostenwesen - Personalführung<br />

- Technische Applikation - Planungs-, Steuerungs- - Personalentwicklung<br />

- Kundenunterstützung und Kommunikationssysteme - Qualitätsmanagement<br />

und Service - Arbeits-, Umwelt- und<br />

Gesundheitsschutz<br />

E<strong>in</strong>e Situationsaufgabe setzt sich aus drei Schwerpunkten aus je e<strong>in</strong>em Handlungsbereich zusammen<br />

(z.B. 50% Betriebstechnik, 25% betriebliches Kostenwesen, 25% Qualitätsmanagement).<br />

Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er <strong>in</strong> der<br />

Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und e<strong>in</strong>er begründeten<br />

Lösung zuzuführen. Er soll nachweisen, dass er se<strong>in</strong>en Lösungsvorschlag möglichst unter<br />

E<strong>in</strong>beziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern kann. Das Fachgespräch hat<br />

die gleiche Struktur wie e<strong>in</strong>e schriftliche Situationsaufgabe. Es ist dabei der Handlungsbereich <strong>in</strong><br />

den Mittelpunkt zu stellen, der nicht Kern e<strong>in</strong>er schriftlichen Situationsaufgabe ist, es <strong>in</strong>tegriert<br />

<strong>in</strong>sbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft werden.<br />

Das Fachgespräch soll pro Prüfungsteilnehmer m<strong>in</strong>destens 45 M<strong>in</strong>uten und höchstens 60 M<strong>in</strong>uten<br />

dauern.<br />

Hat der Prüfungsteilnehmer <strong>in</strong> nicht mehr als e<strong>in</strong>er schriftlichen Situationsaufgabe mangelhafte<br />

Leistungen erbracht, ist dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Bei e<strong>in</strong>er ungenügenden<br />

Leistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll handlungsspezifisch<br />

und <strong>in</strong>tegriert durchgeführt werden und je Situationsaufgabe und Prüfungsteilnehmer nicht<br />

länger als 20 M<strong>in</strong>uten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung wird doppelt<br />

gewichtet.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen<br />

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Technik“,<br />

„Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den betrieblichen Funktionsfeldern „Masch<strong>in</strong>en-/anlagenbau<br />

und -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ und „Betriebserhaltung und<br />

Service“ zuzuordnen s<strong>in</strong>d. Die Handlungsbereiche werden durch die <strong>in</strong> Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten<br />

Qualifikationsschwerpunkten beschrieben. Er werden drei funktionsfeldbezogene und<br />

die Handlungsbereiche <strong>in</strong>tegrierende Situationsaufgaben nach den Absätzen 3 bis 5 unter Berücksichtigung<br />

der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen gestellt. Zwei der Situationsaufgaben<br />

s<strong>in</strong>d schriftlich zu lösen e<strong>in</strong>e Situationsaufgabe ist Gegenstand des situationsbezogenen<br />

Fachgespräches nach Absatz 6. Die Situationsaufgaben s<strong>in</strong>d so zu gestalten, dass alle<br />

Qualifikationsschwerpunkte der Handlungsbereiche m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal thematisiert werden. Die<br />

Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben beträgt jeweils m<strong>in</strong>destens vier Stunden,<br />

<strong>in</strong>sgesamt jedoch nicht mehr als zehn Stunden.<br />

3


Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:<br />

1. Handlungsbereich „Technik“<br />

a) System<strong>in</strong>tegration,<br />

b) Technische Applikation,<br />

c) Kundenunterstützung und Service;<br />

2. Handlungsbereich „Organisation“<br />

a) Betriebliches Kostenwesen,<br />

b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme,<br />

c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;<br />

3. Handlungsbereich „Führung und Personal“<br />

a) Personalführung,<br />

b) Personalentwicklung,<br />

c) Qualitätsmanagement.<br />

Bewertung der Prüfungsteile/Bestehen der Prüfung<br />

Die Prüfungsteile „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ und „Handlungsspezifische<br />

Qualifikation“ s<strong>in</strong>d gesondert zu bewerten. Für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende<br />

Basisqualifikation“ ist e<strong>in</strong>e Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen<br />

<strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Prüfungsbereichen zu bilden.<br />

Für jede Situationsaufgabe und für das situationsbezogene Fachgespräch ist jeweils e<strong>in</strong>e Note<br />

aus den Punktebewertungen der Leistungen zu bilden.<br />

Die Prüfung ist <strong>in</strong>sgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende<br />

Basisqualifikationen“ m<strong>in</strong>destens ausreichende Leistungen nachgewiesen<br />

hat und er im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ <strong>in</strong> den schriftlichen Situationsaufgaben<br />

und dem situationsbezogenen Fachgespräch auch jeweils m<strong>in</strong>destens ausreichende<br />

Leistungen erbracht hat.<br />

Auszug aus dem Rahmenplan:<br />

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen<br />

1. Rechtsbewusstes Handeln<br />

1.1 Arbeitsrecht<br />

1.2 Betriebsverfassungsrecht<br />

1.3 Sozialversicherungsrecht<br />

1.4 Arbeitsschutzrecht<br />

1.5 Umweltrecht<br />

1.6 Produkthaftungsrecht/Datenschutzrecht<br />

ca. 64<br />

20<br />

12<br />

8<br />

16<br />

4<br />

4<br />

4


2. Betriebswirtschaftliches Handeln<br />

2.1 Volkswirtschaft<br />

2.2 Aufbau- und Ablauforganisation<br />

2.3 Organisationsentwicklung<br />

2.4 Entgeltf<strong>in</strong>dung<br />

2.5 Kostenrechnung<br />

3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation<br />

und Planung<br />

3.1 Prozess- und Produktionsdaten, EDV-Systeme (ke<strong>in</strong>e Praxis)<br />

3.2 Planungstechniken/Analysemethoden<br />

3.3 Präsentationstechniken<br />

3.4 Technische Unterlagen, Entwürfe, Statistiken, Tabellen<br />

und Diagramme<br />

3.5 Projektmanagement<br />

3.6 Informations- und Kommunikationsmittel<br />

3.6.1 Informationsverarbeitung<br />

3.6.2 Betriebliche Kommunikation<br />

4. Zusammenarbeit im Betrieb<br />

0.1 Arbeitsmethodik<br />

4.1 Berufliche Entwicklung/persönliche und soziale Gegebenheiten<br />

4.2 Sozialverhalten/Betriebsklima<br />

4.3 Gruppenverhalten<br />

4.4 Führungsverhalten/Führungsgrundsätze<br />

4.5 Führungsmethoden/Führungstechniken<br />

4.6 Kommunikation/Kooperation<br />

5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und<br />

technischer Gesetzmäßigkeiten<br />

5.1 Chemie<br />

5.2 Energieformen/Energie<br />

5.3 Physik, Belastung/Bewegung (<strong>in</strong>cl. Steuerungstechnik 8 U.-Std.)<br />

5.4 Statistik<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen<br />

Handlungsbereich „Technik“ (ca. 270 Stunden)<br />

1. System<strong>in</strong>tegration<br />

1.1 Projektieren sowie Erweitern und Instandsetzen von mechatronischen<br />

Systemen<br />

1.2 Auswählen und Konfigurieren von Komponenten der Sensorik und Aktorik<br />

sowie von Teilsystemen der Automatisierungstechnik<br />

1.3 E<strong>in</strong>bauen von Teilsystemen <strong>in</strong> mechatronische Systeme, Anpassen<br />

und Integrieren von Schnittstellen sowie E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>den der Energieversorgung<br />

ca. 136<br />

16<br />

24<br />

12<br />

12<br />

72<br />

ca. 96<br />

8<br />

16<br />

16<br />

16<br />

16<br />

4<br />

16<br />

ca. 56<br />

4<br />

4<br />

8<br />

8<br />

8<br />

12<br />

12<br />

ca. 88<br />

12<br />

8<br />

60<br />

8<br />

5


1.4 Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von mechatronischen Systemen<br />

und Anlagen<br />

1.5 Planen, Durchführen und Dokumentatieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen<br />

1.6 Inbetriebnehmen und Abnehmen von mechatronischen Systemen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer<br />

und systemspezifischer Vorschriften und Normen<br />

2. Technische Applikation<br />

1.1 Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven<br />

Vorgaben; Disponieren von Eigen- und Fremdteilen unter Berücksichtigung<br />

term<strong>in</strong>licher Vorgaben sowie Festlegen der Montageplätze, der<br />

Betriebs-, Montage- und Prüfmittel und der Montagepr<strong>in</strong>zipien; Überwachen<br />

der Montageprozesse<br />

1.2 Integrieren und Anpassen von Baugruppen und Teilsystemen bei Errichtung,<br />

Umbau oder Ergänzung von Systemen<br />

1.3 Erstellen von Vorgaben zu Konfiguration und Parametrierung von<br />

Komponenten, Geräten und elektronischen Systemen<br />

1.4 Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer<br />

und systemspezifischer Vorschriften und Normen<br />

1.5 Beurteilen der Auswirkungen des E<strong>in</strong>satzes neuer Bauelemente, Baugruppen<br />

und Teilsysteme auf Funktionsabläufe; E<strong>in</strong>leiten von Optimierungsprozessen<br />

1.6 Planen, Durchführen und Dokumentieren anlagenspezifischer E<strong>in</strong>weisungen<br />

und Schulungen<br />

1.7 Erstellen von Teil- und Systemdokumentationen anhand vorliegender<br />

technischer Daten und Beschreibungen von Masch<strong>in</strong>en und Anlagen,<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erstellen von Inbetriebnahmeprotokollen<br />

1.8 Anwenden von fachbezogenen, sicherheitstechnischen und umweltschutzrelevanten<br />

Vorschriften<br />

3. Kundenunterstützung und Service<br />

3.1 Überwachen mechatronischer Systeme<br />

3.2 Planen und Organisieren von Sicherheits- und Funktionsprüfungen<br />

3.3 Planen und E<strong>in</strong>setzen von Servicerout<strong>in</strong>en, zur vorbeugenden Wartung<br />

und Instandhaltung, e<strong>in</strong>schließlich zur Fernüberwachung und –analyse<br />

3.4 Planen und Organisieren von Maßnahmen der vorbeugenden Instandsetzung<br />

und Wartung, e<strong>in</strong>schließlich von Software-Updates<br />

3.5 Bearbeiten und Dokumentieren von Kundenanfragen und Reklamationen,<br />

Klären von Gewährleistungen, Dokumentieren von Änderungsanforderungen<br />

3.6 Planen und Durchführen von Änderungen und Optimierungsmaßnahmen<br />

sowie E<strong>in</strong>setzen und Anpassen neuer Softwarestände<br />

3.7 Erstellen von Notfallkonzepten, Planen und Durchführen von Störungsanalysen,<br />

Dokumentieren von Fehlerursachen<br />

3.8 Organisieren der Ersatzteilbeschaffung und von Instandsetzungen<br />

3.9 Durchführen und Überwachen von Testläufen und Neustarts mechatronischer<br />

Systeme, <strong>in</strong>sbesondere als Elektrofachkraft sowie unter<br />

Beachtung anderer sicherheitstechnischer und systemspezifischer<br />

Vorschriften und Normen<br />

6


3.10 Analysieren und Verwalten von Fehlermeldungen, Entwicklung von<br />

Störungsvermeidungskonzepten zur Erhöhung der Verfügbarkeit mechatronischer<br />

Systeme, Gewährleisten der Instandhaltungsqualität<br />

3.11 Betreuen und Begleiten von Qualitätssicherungsmaßnahmen und<br />

Audits; Dokumentieren der Qualitätssicherungsaktivitäten im H<strong>in</strong>blick<br />

auf Gewährleistung und Garantie<br />

3.12 Dokumentieren von Bestandsaufnahmen <strong>in</strong>klusive der Erstellung<br />

von Statusberichten und Reports<br />

Handlungsbereich „Organisation“<br />

4. Betriebliches Kostenwesen<br />

4.1 Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen<br />

Kosten nach vorgegebenen Plandaten<br />

4.2 Überwachen und E<strong>in</strong>halten des zugeteilten Budgets<br />

4.3 Bee<strong>in</strong>flussen der Kosten, <strong>in</strong>sbesondere unter Berücksichtigung alternativer<br />

Konzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft<br />

4.4 Bee<strong>in</strong>flussen des Kostenbewusstse<strong>in</strong>s der Mitarbeiter und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation<br />

4.5 Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-,<br />

Kostenstellen-, und Kostenträgerzeitrechnung<br />

4.6 Anwenden der Kalkulationsverfahren <strong>in</strong> der Kostenträgerstückrechnung<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Deckungsbeitragsrechnung<br />

4.7 Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft<br />

5. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme<br />

1.1 Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der<br />

Stammdaten für diese Systeme<br />

1.2 Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Term<strong>in</strong>-<br />

und Kapazitätsplanungen<br />

1.3 Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung,<br />

Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition e<strong>in</strong>schließlich<br />

der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung<br />

1.4 Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen<br />

1.5 Anwenden von Logistiksystemen, <strong>in</strong>sbesondere im Rahmen der Produkt-<br />

und Materialdisposition<br />

1.6 Durchführen des Konfigurations- und Änderungsmanagements<br />

6. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz<br />

6.1 Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits-<br />

und Umweltschutzes im Betrieb<br />

6.2 Fördern des Mitarbeiter- und Mitarbeiter<strong>in</strong>nenbewusstse<strong>in</strong>s bezüglich<br />

der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes<br />

6.3 Planen, Durchführen und Dokumentieren von Unterweisungen <strong>in</strong> der<br />

Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes<br />

ca. 72<br />

ca. 64<br />

ca. 56<br />

7


6.4 Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden<br />

und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, E<strong>in</strong>richtungen,<br />

Werk- und Hilfsstoffen<br />

6.5 Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen sowie Planen, Vorschlagen,<br />

E<strong>in</strong>leiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen<br />

und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen<br />

Handlungsbereich „Führung und Personal“<br />

7. Personalführung<br />

7.1 Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs<br />

unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen<br />

7.2 Auswahl und E<strong>in</strong>satz der Mitarbeiter und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen unter Berücksichtigung<br />

ihrer persönlicher Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie<br />

der betrieblichen Anforderungen<br />

7.3 Feststellen e<strong>in</strong>es zusätzlichen Dienstleistungsbedarfs vor Ort, Akquirieren<br />

von Personal und Vergabe an Dritte<br />

7.4 Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und –beschreibungen<br />

sowie von Funktionsbeschreibungen<br />

7.5 Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung<br />

7.6 Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft<br />

7.7 Anwenden von Führungsmethoden und –mitteln zur Bewältigung betrieblicher<br />

Aufgaben und <strong>zum</strong> Lösen von Problemen und Konflikten<br />

7.8 Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen am kont<strong>in</strong>uierlichen Verbesserungsprozess<br />

7.9 E<strong>in</strong>richten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen<br />

8. Personalentwicklung<br />

8.1 Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs<br />

unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen<br />

8.2 Festlegen der Ziele für e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche und <strong>in</strong>novationsorientierte<br />

Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg<br />

8.3 Durchführung von Potentiale<strong>in</strong>schätzungen nach vorgegebenen Kriterien<br />

und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden<br />

8.4 Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung<br />

zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung<br />

des betrieblichen Bedarfs und der Interessen der Mitarbeiter<br />

und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

8.5 Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung<br />

zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen<br />

8.6 Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

h<strong>in</strong>sichtlich ihrer beruflichen Entwicklung<br />

ca. 56<br />

ca. 56<br />

8


9. Qualitätsmanagement<br />

9.1 Berücksichtigen des E<strong>in</strong>flusses des Qualitätsmanagementsystems auf<br />

das Unternehmen und auf die Handlungen <strong>in</strong> den Funktionsfeldern<br />

9.2 Fördern des Qualitätsbewusstse<strong>in</strong>s und der Kundenorientierung der<br />

Mitarbeiter und Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

9.3 Anwenden von Verfahren und Methoden zur Sicherung und Verbesserung<br />

der Qualität, <strong>in</strong>sbesondere der Produkt- und Prozessqualität und<br />

Kundenzufriedenheit<br />

9.4 Kont<strong>in</strong>uierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen,<br />

Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen<br />

9.5 Beachten von rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, Verträgen und Vere<strong>in</strong>barungen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf Gewährleistung und Garantie,<br />

Kulanz und Kundenb<strong>in</strong>dung<br />

ca. 32<br />

9

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