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BAeR - Agentur für Bodenaushub GmbH Zwickau<br />

www.bodenbaer.de<br />

Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung<br />

Nachweisverordnung vom 01.02.2007 – Teil 4/5<br />

Vereinfachtes<br />

Nachweisverfahren für<br />

überwachungsbedürftige<br />

Abfälle<br />

Bisher Neu Kurzbeschreibung<br />

Verwaltungsvorschrift regelt<br />

Zulässigkeit der Entsorgung in<br />

Zwischenlagern in Einzelfällen.<br />

vereinfachtes<br />

Nachweisverfahren entfällt<br />

Entsorgung in<br />

Zwischenlagern ist unter<br />

bestimmten Voraussetzungen<br />

zulässig.<br />

(§ 5 (1) Nr.3)<br />

Aufgrund der Anpassung <strong>des</strong><br />

Abfallbegriffs an die EU-<br />

Vorgaben entfällt das<br />

vereinfachte<br />

Nachweisverfahren für<br />

(schlicht) überwachungsbedürftige<br />

Abfälle, da es diese<br />

Abfallkategorie nicht mehr<br />

gibt.<br />

Die Entsorgerbehörde kann die<br />

Zulässigkeit einer<br />

Abfalllagerung bestätigen,<br />

wenn die weitere Entsorgung<br />

durch entsprechende<br />

Entsorgungsnachweise bereits<br />

festgelegt ist.

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