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Infos für Lehrbetriebe im Dachdeckerhandwerk

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Landesinnungsverband des <strong>Dachdeckerhandwerk</strong>s Baden-Württemberg<br />

<strong>Infos</strong> <strong>für</strong> <strong>Lehrbetriebe</strong> <strong>im</strong> <strong>Dachdeckerhandwerk</strong><br />

a) Für Umschüler und ausländische Lehrlinge besondere Hinweise unter Nr. 8.<br />

b) Anfragen wegen Bürokaufmann <strong>im</strong> <strong>Dachdeckerhandwerk</strong> bei der Handwerkskammer oder be<strong>im</strong> LIV<br />

c) Abkürzungen: JArbSchG = Jugendarbeitsschutzgesetz, HwK = Handwerkskammer, LIV = Landesinnungsverband<br />

des <strong>Dachdeckerhandwerk</strong>s, BFD = Berufsförderungsverein, DBZ = Dachdeckerbildungszentrum, LAK = Lohn-<br />

ausgleichskasse, ÜLU = Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung<br />

(1) Wer gibt Ihnen Auskünfte:<br />

Organisation & Durchführung Landesinnungsverband des <strong>Dachdeckerhandwerk</strong>s Baden-Württemberg<br />

Rüpurrer Straße 13, 76137 Karlsruhe<br />

Tel. 0721 34862, Fax 0721 34864<br />

E-Mail: info@dachdecker-bw.de<br />

Internet: www.dachdecker-bw.de<br />

Fragen zur Berufsschule Heinrich-Hübsch-Schule<br />

Fritz-Erler-Straße 16, 76133 Karlsruhe<br />

Abteilungsleiter Dachdecker: Studiendirektor Martin Amann, Tel. 0721 33330<br />

E-Mail: martin.amann@huebsch.karlsruhe.de<br />

Sekretariat – Schulleitung, Tel. 0721 133-4801, Fax 0721 133-4809<br />

www.huebsch-ka.de<br />

Fragen zur Überbetrieblichen Dachdecker-Bildungszentrum Baden-Württemberg (DBZ)<br />

Ausbildung Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe<br />

Tel. 0721 1600-491 bis -494, Fax 0721 1600-495<br />

Landesinnungsmeister Hans-Peter Kistenberger<br />

Im Schollengarten 17, 76646 Bruchsal<br />

Tel. 07257 1533, Fax 07257 5164<br />

E-Mail: info@Kistenberger.de<br />

Landesreferent <strong>für</strong> Ausbildung Michael Knittweis<br />

Kirchhausenerstr. 38, 74906 Bad Rappenau-Bonfeld<br />

Tel. 07066/900741, Fax 07066/900755<br />

E-Mail: Knittweis-LIV-BW@knittweis-dach.de<br />

Die Lehrlingshe<strong>im</strong>e a) Hardtstiftung Theodor-Steinmann-Haus, evangelisches Lehrlings- und<br />

Jugendwohnhe<strong>im</strong><br />

Gartenstraße 27/29, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721 816265, Fax 0721 827071<br />

E-Mail: theodor-steinmann-haus@web.de<br />

b) Ketteler-He<strong>im</strong><br />

Bismarckstraße 71, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721 919930, Fax 0721 9199333<br />

E-Mail: kettelerhe<strong>im</strong>@web.de, Internet: www.jugendwohnhe<strong>im</strong>-kettelerhe<strong>im</strong>.de<br />

c) Jugendgästehaus St. Hildegard<br />

Ettlingerstraße 39, 76137 Karlsruhe, Tel. 0721 2018330, Fax 0721 2018339<br />

E-Mail: st.hildegard@caritas-karlsruhe.de,<br />

Internet: www.carritas-karlsruhe.de/st.hildegard<br />

LAK – Lohnausgleichskasse LAK Wiesbaden, Rosenstraße 2, Postfach 4009, 65189 Wiesbaden<br />

Tel. 0611 1601-0, Fax 0611 160150<br />

Auf Anforderung sendet der Ausbildungsplan, Jugendarbeitsschutzgesetz (nur als Datei), gültige Ausbildungs-<br />

LIV zu: vergütungstabelle, Tarifvertrag über die Berufsausbildung <strong>im</strong> <strong>Dachdeckerhandwerk</strong>,<br />

Ausbildungsordnung (nur als Datei).<br />

1


(2) Vor Lehrzeitbeginn ist zu tun:<br />

a) Eignung der eigenen Ausbildungsmöglichkeiten und die des Bewerbers prüfen.<br />

b) Ausbildungsvertrag Vordrucke gibt es (evt. auch als Download) bei der <strong>für</strong> den Betrieb zuständigen<br />

Handwerkskammer. Bitte erfragen Sie bei der Kammer die notwendige Anzahl der<br />

Originale. Nach Vertragsabschluss Vertrag zur Eintragung bei der HWK einreichen<br />

(Anzahl mit HWK klären!). Bei Veränderungen muss die HWK unterrichtet werden.<br />

c) Kopie Lehrvertrag an den LIV senden (Veränderungen während der Lehrzeit unbedingt auch melden!).<br />

Der LIV meldet den Azubi bei der Berufsschule und <strong>im</strong> DBZ an.<br />

d) Ausbildungsdauer Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Liegt der Lehrzeitbeginn<br />

nach dem 01.10. verlängert sich die Ausbildung um ein weiteres halbes Jahr,<br />

da der Auszubildende nicht an der Sommerprüfung teilnehmen darf.<br />

e) Berufsschule Die Lehrlinge des 1. bis 3. Lehrjahres werden zentral in Karlsruhe an der Heinrich-<br />

Hübsch-Schule, Fritz-Erler-Straße 16, 76133 Karlsruhe beschult.<br />

Ansprechpartner: Herr Studiendirektor Amann, Tel. 0721 33330.<br />

Anmeldung bei der Schule durch Zusendung einer Kopie des Lehrvertrags an den<br />

LIV. Die Ausbildung erfolgt in 5 – 6 Unterrichtsblöcken je Lehrjahr von 1 – 3 Wochen<br />

Dauer.<br />

Die Blockplanung <strong>für</strong> die einzelnen Klassen und die Einteilung der Lehrlinge in die<br />

Blöcke werden von der Berufsschule vorgenommen. Jeder Lehrling wird zum<br />

Unterricht rechtzeitig eingeladen.<br />

Die Auszubildenden der einzelnen Lehrjahre haben jeweils gleichzeitig Berufsschule,<br />

d.h. bei mehreren Auszubildenden des gleichen Lehrjahres in einem Betrieb kann<br />

ein zeitversetzter Unterricht nicht stattfinden.<br />

f) Überbetriebliche Die überbetriebliche Ausbildung wird vom Berufsförderungsverein des Dachdecker-<br />

Ausbildung (ÜLU) handwerks Baden-Württemberg durchgeführt <strong>im</strong>:<br />

Dachdeckerbildungszentrum <strong>im</strong> BTZ der Handwerkskammer Karlsruhe,<br />

Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe, Tel. 0721 1600-491 bis -494, Fax 0721 1600-495.<br />

Die Einladung ergeht vom BFD an die Betriebe. Die Teilnahme an den Kursen ist<br />

Pflicht. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird dem Betrieb der entgangene<br />

Zuschuss in Rechnung gestellt.<br />

g) ÜLU-Lehrgänge Grundkurs 3 Wochen<br />

während der Ausbildung Steildach (Ziegel + Schiefer) 1 Woche<br />

Kunststoff + Flachdach 2 Wochen<br />

Metall 1 Woche<br />

Fassade 1 Woche<br />

Holz 1 Woche<br />

h) ÜLU-Kursteilnahme/ Die Teilnahme an den Kursen ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Zulassung zur Gesellen-<br />

Kosten prüfung. Anfallende Kosten <strong>für</strong> Fahrt und Unterkunft sind Betriebsaufwand.<br />

i) Ausbildungsplan/Berichts- Einen Ausbildungsplan können Sei be<strong>im</strong> LIV oder der Handwerkskammer anfordern.<br />

hefte Berichtshefte senden wir gegen Kostenübernahme zu. Es können auch eigene<br />

Berichtshefte verwendet werden.<br />

j) Beihilfen Eltern oder Lehrlinge auf eventuelle Beihilfemöglichkeiten aufmerksam machen<br />

(Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder Sozialamt), z.B. ausbildungsbegleitende Hilfen der Arbeitsagenturen.<br />

k) Aushang JArbSchG mit Pausen und Arbeitszeiten aushängen.<br />

l) Vertreter der Jugendlichen Zust<strong>im</strong>mung und Unterschrift vom Erziehungsberechtigten sichern.<br />

m) Ärztliche Untersuchung Der Arbeitgeber darf mit der Beschäftigung eines Jugendlichen nur dann beginnen,<br />

wenn dieser innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde.<br />

Vor Ende des ersten Lehrjahres nachuntersuchen lassen. Befunde aufbewahren.<br />

Legt der Jugendliche die Bescheinigung nach Ablauf eines Jahres nicht vor, so<br />

muss der Arbeitgeber den Jugendlichen schriftlich auffordern, die Bescheinigung<br />

vorzulegen. Durchschrift an Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Aufsichtsbehörde.<br />

Der Jugendliche darf nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der<br />

ersten Beschäftigung nicht weiter beschäftigt werden, solange die Bescheinigung<br />

nicht vorgelegt wurde.<br />

n) Behinderte Möglichkeiten <strong>für</strong> Behinderte bei der HWK oder dem LIV erfragen.<br />

2


(3) Bei Beginn der Lehre ist zu tun bzw. zu beachten:<br />

a) Einführen... Ermutigenden ersten Eindruck sichern, erläutern, Aufnahme durch die neuen<br />

Kollegen ermöglichen, zeigen und vormachen.<br />

b) Belehren über... Der Arbeitgeber muss die Jugendlichen vor Beginn der Beschäftigung über die<br />

Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Einrichtungen und Maßnahmen<br />

zur Abwendung dieser Gefahren unterweisen. Die Unterweisungen sind in<br />

angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich zu wiederholen (§<br />

29 [2] JArbSchG).<br />

c) Anmelden... bei der Krankenkasse. Falls der Lehrling bisher noch nicht versicherungspflichtig<br />

war, ankreuzen: „Erstanmeldung <strong>für</strong> Krankenkasse und Arbeitsamt“ und „Antrag<br />

auf Vergabe einer Versicherungsnummer“.<br />

Die Schlüsselzahlen sind:<br />

3<br />

A B<br />

452 01 (03, wenn der Lehrling<br />

Abitur hat)<br />

d) Unfallversicherung Vom ersten Tag an ist der Lehrling bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert.<br />

e) Fachbücher Anregen, Fachbücher zu lesen und <strong>im</strong> Selbststudium durchzuarbeiten. Die in der<br />

Bücherliste aufgeführten Bücher werden in der Berufsschule ab dem 1. Lehrjahr<br />

benötigt.<br />

Reine Schulbücher müssen nicht vom Lehrmeister gestellt werden, wohl aber<br />

alle Bücher, die <strong>für</strong> die betriebliche und überbetriebliche Ausbildung gebraucht<br />

werden. „Zur Verfügung gestellt“ heißt, dass die Bücher nach der Ausbildung wieder<br />

zurückgegeben werden müssen. Das gilt auch <strong>für</strong> Werkzeuge und andere<br />

Ausbildungsmittel.<br />

f) Berichtsheft Vollständig geführte Berichtshefte sind Voraussetzung, um zur Gesellenprüfung<br />

zugelassen zu werden.<br />

Die Ausbildungsnachweise und Berichtshefte können gegen Kostenerstattung<br />

be<strong>im</strong> Landesinnungsverband angefordert werden.<br />

g) Zum Unterricht ist die Schulbücher laut Liste und die Werkzeuge laut Liste sowie Arbeitskleidung und<br />

mitzubringen Sicherheitsschuhe <strong>für</strong> den Werkunterricht.<br />

h) Schul- und He<strong>im</strong>ordnung Schulordnung:<br />

Be<strong>im</strong> ersten Besuch des Blockunterrichts an der Berufsschule bekommt jeder<br />

Schüler ein Exemplar der geltenden Schulordnung ausgehändigt.<br />

He<strong>im</strong>ordnungen der Dachdecker-Wohnhe<strong>im</strong>e:<br />

Wir weisen darauf hin, dass die He<strong>im</strong>ordnungen der 3 Wohnhe<strong>im</strong>e ausdrücklich<br />

vorsehen, dass Jugendliche bis 24.00 Uhr in ihrem Z<strong>im</strong>mer sein müssen. Die<br />

Häuser wurden von uns angewiesen, dies zu kontrollieren und gegebenenfalls ein<br />

Fehlverhalten zu melden.<br />

(4) Was ist zu zahlen:<br />

a) Ausbildungsvertrag Die Vergütung wird tariflich festgelegt. Beachten: Die Vergütung, die <strong>im</strong> Vertrag<br />

angegeben wird, verändert sich mit der Änderung des Tarifvertrages.<br />

Die Ausbildungsvergütungstarifverträge <strong>für</strong> das <strong>Dachdeckerhandwerk</strong> werden in der<br />

Regel zum 1. August eines jeden Jahres geändert.<br />

Wird die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses vereinbart, ist <strong>für</strong> die Dauer der<br />

Verlängerung die Vergütung des letzten Ausbildungsjahres zu zahlen.<br />

b) 13. Monatseinkommen Die Lehrlinge, die am 30. November 3 Monate <strong>im</strong> Betrieb sind, erhalten mit der<br />

November-Abrechnung einen Teil des 13. Monatseinkommens. Dessen Höhe belief<br />

sich <strong>im</strong> Jahr 2010 auf € 252,00. Der Betrag errechnet sich folgendermaßen: 40 % der<br />

Ausbildungsvergütung eines Auszubildenden <strong>im</strong> 2. Ausbildungsjahr.<br />

Bei Tariferhöhungen wird der aktuelle Betrag vom LIV veröffentlicht. Außerdem erhält<br />

jedes Mitglied einen entsprechenden Tarifvertrag unaufgefordert zugeschickt.<br />

c) Sozialversicherung Abzüge je zur Hälfte. Bitte beachten: bei Ausbildungsvergütungen, die die Gering-<br />

verdienergrenze nicht übersteigen, muss der Lehrmeister die Sozialversicherungsbeiträge<br />

alleine tragen (€ 325,00/Stand 2007).


d) Lohnsteuerkarte Für alle Auszubildende, die <strong>im</strong> Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig<br />

sind und keine Kinder haben, gibt es eine Vereinfachungsregelung <strong>für</strong> die erstmalig<br />

benötigte Lohnsteuerkarte; Danach reicht es aus, wenn die Auszubildenden ihrem<br />

Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt<br />

und gleichzeitig ihre persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.), das<br />

Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann<br />

die Steuerklasse I unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das<br />

Finanzamt abführen. Die Erklärung des Auszubildenden dient als Beleg.<br />

Lohnsteuerabzugsverfahren wie bei Arbeitnehmern.<br />

e) ZVK/LAK Auf Lohnausgleich hat der Lehrling keinen Anspruch. Die Ausbildungszeit wird<br />

später als Wartezeit angerechnet.<br />

f) Vermögenswirksame Lehrlinge (Auszubildende), die in einem anerkannten gewerblichen oder kauf-<br />

Leistungen männischen Ausbildungsverhältnis <strong>im</strong> Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der<br />

Handwerksordnung stehen, erhalten unter der Voraussetzung des § 2 TV VWL<br />

monatlich eine Pauschalzahlung von € 13,29.<br />

g) Saison-KuG Lehrlinge erhalten kein Saison-Kurzarbeitgeld.<br />

h) Urlaub Der Jahresurlaub <strong>für</strong> Auszubildende beträgt 26 Arbeitstage.<br />

Samstage gelten nicht als Arbeitstage.<br />

i) Krankheit Laut LFZG (Lohnfortzahlungsgesetz) erhält der Lehrling eine Fortzahlung der Vergü-<br />

tung bis zu 6 Wochen von 100%. Bei Krankheit während des Blockunterrichts, der<br />

ÜLU und gegebenenfalls während der Übernachtung <strong>im</strong> Lehrlingswohnhe<strong>im</strong> muss<br />

der Lehrling ab dem 1. Krankheitstag ein ärztliches Attest in der betreffenden<br />

Schule und ggf. <strong>im</strong> Wohnhe<strong>im</strong> vorlegen muss (Kopie oder per Fax).<br />

j) Berufsschule Die Vergütung ist <strong>für</strong> den Schulbesuch fortzuzahlen. Siehe auch JArbSchG § 9.<br />

k) Fahrkosten Der Ausbildungsbetrieb muss keine Fahrtkosten ersetzen <strong>für</strong> Fahrten zwischen<br />

Wohnung und Betrieb, zwischen Betrieb/Wohnung und Berufsschule.<br />

Bei der Überbetrieblichen Ausbildung sind die Fahrtkosten jedoch durch den Betrieb<br />

zu erstatten (gem. § 5 TV Berufsbildung <strong>im</strong> <strong>Dachdeckerhandwerk</strong>).<br />

Fahrtkosten-Zuschuss vom Land Baden-Württemberg:<br />

Be<strong>im</strong> Besuch der Berufsschule in Karlsruhe erhält der Auszubildende teilweise die<br />

Fahrtkosten vom Land Baden-Württemberg ersetzt. Hat der/die Schüler/in<br />

Blockunterricht, bekommt er/sie bei täglicher He<strong>im</strong>fahrt 10 % Zuschuss auf eine<br />

Schüler-Wochen-/Monatskarte. Ist er/sie in einem He<strong>im</strong> untergebracht, wird ein<br />

Zuschuss von 10 % auf die 1. Hinfahrt und die letzte He<strong>im</strong>fahrt gewährt.<br />

Anträge erhalten Sie bei der Berufsschule.<br />

Nur gültig bei:<br />

- Wohnsitz in Baden-Württemberg<br />

- Mindestentfernung von 100 km zwischen Wohnung und Schule<br />

- Erstattung 10%<br />

Sonderfall: Keine oder sehr schlechte öffentliche Verbindung<br />

- Antrag auf Benutzung eines eigenen PKW spätestens 2 Monate nach Blockbeginn.<br />

- Nach der Genehmigung ist ein neuer Antrag auf Erstattung notwendig.<br />

- Keine Erstattung bei BAFöG oder anderer Unterstützung.<br />

- Be<strong>im</strong> Besuch der überbetrieblichen Unterweisungslehrgänge muss der Betrieb dem<br />

Auszubildenden zum jeweiligen Block eine Hin- und Rückfahrt vergüten. Hier<strong>für</strong><br />

erhält er jedoch den pauschalen Ausgleich durch die Sozialkasse des Dachdecker-<br />

handwerks (siehe auch Punkt 5) zurückerstattet.<br />

l) Auslösung Der Azubi hat Anspruch auf Ersatz der Kosten gem. § 5 TV über die Berufsbildung.<br />

§ 34 – 36 des Rahmentarifvertrages des <strong>Dachdeckerhandwerk</strong>s kann auch<br />

vereinbart werden.<br />

m) Unterkunft/Verpflegung I.) bei Blockunterricht:<br />

Innungsbetriebe entrichten die Berufsförderungsumlage und ermöglichen mit ihrem<br />

Innungsbeitrag den Betrieb der Schule, deshalb trägt der Berufsförderungsverein<br />

weitgehend die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung während des Blockunterrichts.<br />

Die Umlage an den Berufsförderungsverein <strong>für</strong> die Mitglieder beträgt € 239,10<br />

zuzügl. 1,2 ‰ der Lohnsumme aus 2009 (Stand 2011).<br />

Dem Lehrling entsteht lediglich ein Verpflegungsanteil in Höhe von € 40,- pauschal<br />

pro angefangene Woche <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung (2 Wochen € 80,00 /<br />

3 Wochen € 120,00). Der Verpflegungsanteil wird per Überweisung von den<br />

Ausbildungsbetrieben an das Wohnhe<strong>im</strong> bezahlt. Die Betriebe erhalten dazu von den<br />

Lehrlingshe<strong>im</strong>en vor dem Block bzw. der ÜLU eine Rechnung über den<br />

Verpflegungsanteil des Lehrlings.<br />

4


Den Ausbildungsbetrieben steht es frei, diese Kosten <strong>für</strong> ihren Lehrling zu<br />

übernehmen oder den Betrag vom Lehrlingslohn abzuziehen. Es gibt viele Betriebe,<br />

die die Kosten aufgrund der relativ geringen Lehrlingsvergütung <strong>im</strong><br />

<strong>Dachdeckerhandwerk</strong> übernehmen, verpflichtend ist dies jedoch nicht.<br />

Nicht-Innungsbetriebe haben an das Lehrlingshe<strong>im</strong> die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und<br />

Verpflegung zu erstatten.<br />

II.) bei überbetrieblicher Ausbildung:<br />

Übernachtungskosten sind betrieblicher Aufwand. Die Abwicklung erfolgt direkt über<br />

die LAK. Nur <strong>für</strong> den Grundkurs werden 75,00 € an Nicht-Innungsmitglieder berechnet.<br />

Nicht-LAK-Mitglieder haben die Wohnhe<strong>im</strong>- und Verpflegungskosten selbst zu<br />

tragen. In beiden Fällen zahlen Lehrlinge einen Verpflegungsanteil von 40,- €/ Woche<br />

(gemäß § 3 Tarifvertrag über die Berufsbildung <strong>im</strong> <strong>Dachdeckerhandwerk</strong> bzw. § 4.3.<br />

Ausbildungsvertrag).<br />

(5) Was ist ab dem 2. und 3. Lehrjahr zu beachten?<br />

a) Besuch der Berufsschule Die erneute Anmeldung <strong>für</strong> das 2. und 3. Lehrjahr an der Dachdeckerschule in Karls-<br />

ruhe ist nicht notwendig.<br />

b) Anmeldung bei verkürzter Bei einer verkürzten Lehrzeit kann es gegebenenfalls notwendig werden, den<br />

Lehrzeit Lehrling direkt <strong>für</strong> das 2. Lehrjahr an der Berufsschule anzumelden.<br />

c) Zwischenprüfungen sind Voraussetzungen <strong>für</strong> die Zulassung zur Gesellenprüfung. Diese Prüfungen<br />

werden während des Aufenthalts in der Berufsschule abgenommen. Die Lehrmeister<br />

werden vom LIV <strong>im</strong>mer verständigt. Die Gebühren sind nach Erhalt der Rechnungen<br />

vom Lehrmeister zu bezahlen.<br />

d) Gesellenprüfung Die Gesellenprüfung ist in der Regel am Ende des letzten Blockes bzw. am Ende<br />

des 3. Lehrjahres, wenn keine Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit vorliegt.<br />

e) Anmeldung zur Prüfung Die Aufforderung zur Anmeldung erhalten die Betriebe von der Handwerkskammer.<br />

Die Anmeldung ist auszufüllen und mit allen darin genannten Unterlagen bis zum<br />

angegebenen Termin be<strong>im</strong> Dachdecker-Bildungszentrum einzureichen.<br />

f) Prüfungsgebühren und zahlt der Lehrbetrieb, sobald er vom LIV eine Rechnung hierüber erhält. Prüfungs-<br />

anteilige Materialkosten wiederholer müssen die Gebühren selbst zahlen, wenn das Ausbildungsverhältnis<br />

nicht verlängert wurde. Über den Prüfungstermin wird der Prüfling verständigt.<br />

g) Winterprüfung wenn das Lehrverhältnis zwischen 01. Oktober und 31. März endet.<br />

(Theorieprüfung November / Praxisprüfung Februar)<br />

h) Sommerprüfung wenn das Lehrverhältnis zwischen 01. April und 30. September endet.<br />

(Theorieprüfung April-Mai / Praxisprüfung Juli)<br />

Die genauen Prüfungstermine hängen u. a. ab von der Lage der Schulferien und von<br />

dem von der Handwerkskammer Karlsruhe festgelegten Anmeldetermin.<br />

i) Vorzeitige Zulassung Lehrzeitverkürzungen sind aufgrund des Schulabschlusses (z.B. Mittlere Reife)<br />

oder bei überdurchschnittlichen Leistungen des Lehrlings möglich. In jedem Fall<br />

muss die vorzeitige Zulassung frühzeitig bei der zuständigen Handwerkskammer<br />

beantragt werden (Ausschlussfristen beachten).<br />

j) Ende des Ausbildungs- ist das Bestehen der Gesellenprüfung, wenn das Ausbildungsverhältnis nicht<br />

verhältnisses schon vorher endete.<br />

k) Lohn Nach bestandener Prüfung ist der Geselle entsprechend dem Lohntarifvertrag<br />

einzustufen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen: Anspruch auf Lohn des<br />

jugendlichen Helfers (Alter beachten).<br />

(6) Verordnungen und tarifliche Informationen<br />

Verordnung über die Berufs- Es gilt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker“ vom 01.08.98.<br />

Ausbildung zum Dachdecker Interessierte Mitglieder können diese Unterlage be<strong>im</strong> LIV als Datei anfordern.<br />

Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Der „Tarifvertrag über die Berufsausbildung <strong>im</strong> <strong>Dachdeckerhandwerk</strong>“ wurde am<br />

Grundausbildung <strong>im</strong> Dach- 08.11.89 abgeschlossen und trat mit seinen wesentlichen Best<strong>im</strong>mungen am<br />

deckerhandwerk 24.1.1990 in Kraft. Letzte Änderung: 26.08.2008.<br />

In diesem Tarifvertrag werden die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Berufsausbildung <strong>im</strong><br />

<strong>Dachdeckerhandwerk</strong> bundeseinheitlich geregelt.<br />

5


Die hier getroffenen Vereinbarungen entsprechen weitgehend den ohnehin<br />

bestehenden gesetzlichen Regelungen (Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz<br />

usw.)<br />

Überbetriebliche Ausbildung – Den Ausbildungsbetrieben werden von der LAK die Kosten <strong>für</strong> die überbetriebliche<br />

Zuschüsse an die Aus- Ausbildung ersetzt. Die genauen Sätze können Sie aus § 8 des Tarifvertrages über<br />

bildungsbetriebe die Berufsausbildung <strong>im</strong> <strong>Dachdeckerhandwerk</strong> entnehmen.<br />

Umlage zur Aufbringung Die Arbeitgeber insgesamt haben zur Aufbringung der <strong>für</strong> diese Maßnahme erforder-<br />

oben genannter Mittel lichen Mittel einen Beitrag von 0,4 % der lohnsteuerpflichtigen Bruttolohnsumme aufzubringen<br />

u. an die Lohnausgleichskasse <strong>für</strong> das <strong>Dachdeckerhandwerk</strong> abzuführen.<br />

Tarifbroschüren der werden jedem LAK-Betrieb direkt von der LAK zugeschickt.<br />

Sozialkassen<br />

(7) Was sonst noch zu beachten ist:<br />

a) Probezeit in § 1 des Ausbildungsvertrages.<br />

b) Pflichten des Lehrmeisters in § 2 des Ausbildungsvertrages.<br />

c) Pflichten des Lehrlings in § 3 des Ausbildungsvertrages.<br />

d) Kündigung in § 6 des Ausbildungsvertrages.<br />

e) Streitigkeiten in § 8 des Ausbildungsvertrages.<br />

f) Berufsschule in § 9 des JArbSchG.<br />

g) Ruhepausen in § 11 des JArbSchG.<br />

h) Urlaub in § 19 des JArbSchG.<br />

i) Beschäftigungsverbote in §§ 22 – 27 des JArbSchG.<br />

j) Arbeitszeit Nicht über 8,5 Stunden täglich und max. 40 Stunden wöchentlich (s. § 8 JArbSchG.)<br />

k) Arbeitszeit an Samstagen An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Zulässig ist die<br />

Beschäftigung bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen.<br />

l) Alkohol + Tabak Tabak darf nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgegeben werden. Branntwein<br />

darf nur an Jugendliche über 16 ausgegeben werden. Diese Best<strong>im</strong>mung gilt noch<br />

und birgt Gefahren, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird.<br />

m) „Lehrlingsverrechnungs- gibt es nicht mehr, allerdings vereinbaren „Öffentliche Auftraggeber“ und<br />

sätze“ Dachdeckerunternehmer <strong>im</strong>mer wieder die alten Verrechnungssätze ohne den<br />

betriebsindividuellen Nachweis der Gemeinkosten. Die alten Verrechnungssätze<br />

werden errechnet aus 45 % des Gesellenlohnes <strong>für</strong> das 1. Lehrjahr, 55 % <strong>für</strong> das 2.<br />

Lehrjahr und 65 % <strong>für</strong> das 3. Lehrjahr, jeweils zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages.<br />

Der Zuschlagsatz sollte jedoch ihren betrieblichen Gemeinkosten<br />

entsprechen.<br />

(8) Was ist bei Umschülern u. ausländischen Lehrlingen zu beachten?<br />

a) Ausländische Lehrlinge unterliegen allen deutschen Vorschriften. Voraussetzung ist eine Arbeits-<br />

genehmigung. Unterschätzen Sie das Sprachrisiko nicht, denn die Gesellenprüfung<br />

kann nur bestehen, wer die deutsche Sprache beherrscht.<br />

b) Umschüler Ein Umschulungsvertrag muss geschlossen werden. Den Umschüler auf die Zu-<br />

schussmöglichkeiten durch die Agentur <strong>für</strong> Arbeit aufmerksam machen. Die Um-<br />

schüler werden ab sofort nur noch <strong>im</strong> Rahmen des Schulunterrichts an der Berufsschule<br />

in Karlsruhe unterrichtet. Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein.<br />

Anhaltspunkt: Die Vergütung <strong>im</strong> ersten Jahr ist nicht unter der des Lehrlings <strong>im</strong><br />

zweiten Jahr. Die Umschüler müssen in aller Regel die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und<br />

Verpflegung in den Lehrlingswohnhe<strong>im</strong>en in Karlsruhe vollständig selbst bezahlen.<br />

Zuschüsse werden eventuell bei Förderung durch die Agentur <strong>für</strong> Arbeit bezahlt. Eine<br />

Kostenbeteiligung des Landesinnungsverbandes ist nicht möglich.<br />

6


(9) Werkzeuge, Bücher und Lehrmittel:<br />

Der Auszubildende hat folgende Werkzeuge in die Landesfachklasse und zur überbetrieblichen Ausbildung mitzubringen:<br />

Werkzeuge <strong>für</strong> den Für den Laborunterricht in der Schule sollen vom Lehrling folgende Werkzeuge<br />

Laborunterricht in Fachtheorie: mitgebracht werden:<br />

Schieferhammer, gerade und gebogene Haubrücke, Beisszange, Abschnürgeräte,<br />

Latthammer, Pappmesser mit normaler und Hakenklinge, Maßstab,<br />

Z<strong>im</strong>mermannsbleistifte.<br />

Bücher Fach<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Deutsch Ein Deutschbuch, Klett-Verlag, ca. € 20,45<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Gemeinschaftskunde Mitgestalten, Bildungsverlag EINS, ca. € 23,10<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Wirtschaftskompetenz Wirtschaft und Wir, Bildungsverlag EINS, ca. € 25,90<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Fachtheorie Lernfeld Bautechnik. Grund- und Fachstufen Dach-<br />

decker (Verlag Handwerk und Technik), ca. € 50,20<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Ergänzungsliteratur Fachtheorie: FT Prüfungsbuch <strong>für</strong> Dachdecker, Verlag Holland &<br />

Josenhans: ca. € 20,60<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Allgemeine Lernmittel Alle Fächer: - Ordner mit Register<br />

- Berufsschulblock<br />

- Schreibgeräte<br />

- Taschenrechner (z. B. TI 30)<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Zeichengeräte Alle Fächer: - GEO-Dreieck<br />

- Lineal<br />

- Zirkel (feststellbar)<br />

- Minenbleistift 0.5 (evtl. 0.3, 0.7)<br />

- Zeichenblätter DIN A3 und A4;<br />

- Zeichenplatte DIN A3 (nicht unbedingt erforderlich !)<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Kosten Alle Bücher <strong>im</strong> Leihverfahren: kostenfrei<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Alle Bücher <strong>im</strong> Gutscheinverfahren mit 20% Zuschuss<br />

der Stadt Karlsruhe – Eigenanteil derzeit ca. € 96,-<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Folgende Variante ist ratsam:<br />

Bücher <strong>für</strong> D, GK und WI <strong>im</strong> Leihverfahren: kostenfrei.<br />

Fachkunde <strong>für</strong> Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik <strong>im</strong><br />

Gutscheinverfahren mit 20% Zuschuss – Eigenanteil<br />

derzeit ca. € 40,-.<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Formelsammlung: Bezug über Schule derzeit ca. € 5,-<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Sammlung alter Prüfungsaufgaben: Bezug über<br />

Schule derzeit ca. € 4,-<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Taschenrechner: ca. € 15-20,-<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Zeichengeräte (ohne Zeichenplatte DIN A3):<br />

Ca. € 15-20,-<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Allgemeine Lernmittel<br />

(Schreibgeräte, Ordner, etc.): ca. € 10-15,-<br />

7<br />

allg\Ausbild\<strong>Infos</strong> <strong>für</strong> <strong>Lehrbetriebe</strong> <strong>im</strong> DDH.pdf<br />

Stand: 30.08.2011/ma

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