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Gemeinderat Herrliberg / Kurznachrichten - Gemeinde Herrliberg

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<strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> <strong>Herrliberg</strong><br />

geht an: die Redaktion der Zürichsee-Zeitung, Stäfa<br />

mit der Bitte um Veröffentlichung im Textteil<br />

sowie an weitere Berichterstatter.<br />

Versandt: 30. August 2005 pr GEMEINDEKANZLEI<br />

GRbericht 050826.doc<br />

Neue <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

Pius Rüdisüli, <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />

Wohnungsbauprojekte Buchenrain und Schützenmur<br />

Parkplatzbewirtschaftung<br />

Neue <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GO)<br />

Am 25. September wird an der Urne über die neue <strong>Gemeinde</strong>ordnung abgestimmt.<br />

Auch <strong>Herrliberg</strong> soll durch Zusammenschluss von Schulgemeinde und politischer Ge-<br />

meinde ab nächster Amtsdauer 2006/2010 zur Einheitsgemeinde werden.<br />

Die erste <strong>Gemeinde</strong>ordnung stammt aus dem Jahre 1927 und die aktuelle ist elf Jahre alt. Die<br />

Revision ist ein Legislaturziel des <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong>es. Finanzkompetenzen und Organisation sollten<br />

angepasst werden. Durch Annahme einer Initiative des Vorstands der FDP <strong>Herrliberg</strong> auf Zusam-<br />

menlegung von Politischer <strong>Gemeinde</strong> und Schulgemeinde stand fest, dass eine Totalrevision<br />

notwendig ist. Folgende Hauptpunkte können mit der neuen GO realisiert werden:<br />

<strong>Gemeinde</strong>kanzlei · Forchstrasse 9 · Postfach · 8704 <strong>Herrliberg</strong> · Telefon 01 915 91 41 · Fax 01 915 92 44<br />

gemeinde@herrrliberg.ch


Finanzkompetenzen<br />

Die Finanzkompetenzen werden teilweise und massvoll erhöht. Beispielsweise können Gemein-<br />

derat und Schulpflege künftig über budgetierte Ausgaben bis zu 200'000 Franken entscheiden<br />

(bisher 100'000). Wichtig sind auch höhere Kompetenzen für Landkäufe (neu bis 2.5 Mio) und<br />

Verkäufe (neu bis 1.5 Mio.). Solche Beträge sind auch in vergleichbaren <strong>Gemeinde</strong>n üblich. Die<br />

Kompetenzen der <strong>Gemeinde</strong>versammlung bleiben unverändert.<br />

<strong>Gemeinde</strong>organisation<br />

In einzelnen Behörden oder Kommissionen, z.B. bei Schulpflege und RPK soll die Mitgliederzahl<br />

reduziert werden. Im Verwaltungsreglement wird zu regeln sein, welche Kommissionen aufge-<br />

hoben oder zusammengelegt werden sollen.<br />

Einheitsgemeinde<br />

In letzter Zeit haben viele <strong>Gemeinde</strong>n diesen Schritt vollzogen. Die Schulpräsidentin oder der<br />

Schulpräsident wird Mitglied des <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong>es und nach wie vor an der Urne gewählt. Für die<br />

Schulbelange bleibt die Schulpflege weitgehend selbstständig. Die Liegenschaften werden künf-<br />

tig von einer Stelle bewirtschaftet, wobei die Mitsprache der Schule gewährleistet wird.<br />

Gesetz über die Politischen Rechte<br />

Neu werden bei Erneuerungswahlen keine gedruckten Wahlzettel mehr verwendet. Der Betrei-<br />

bungsbeamte wird nicht mehr an der Urne gewählt, sondern durch den <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> angestellt.<br />

Für ihn gilt keine Amtsdauer mehr.<br />

Kantonsverfassung<br />

Für <strong>Herrliberg</strong> ändert sich wenig, weil z.B. das Finanzreferendum und die nachträgliche Urnen-<br />

abstimmung schon heute in der GO enthalten sind. Hingegen entfällt die Bürgergemeindever-<br />

sammlung zwingend. In der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wird dem <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> das Recht eingeräumt,<br />

allenfalls das neu geschaffene <strong>Gemeinde</strong>referendum zu ergreifen.<br />

Volksschulgesetz<br />

Das an der letzten Abstimmung angenommene Volksschulgesetz wird schrittweise in Kraft<br />

treten. Die Auswirkungen sind in der GO vorwiegend berücksichtigt, teilweise in den Über-<br />

gangsbestimmungen.<br />

Einbürgerungen<br />

Gemäss Antrag des <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong>es soll die Kompetenz zur Einbürgerung von Ausländern neu<br />

generell in der Zuständigkeit des <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong>es liegen. Die Möglichkeit, dass die <strong>Gemeinde</strong>ver-<br />

2


sammlung für die Erteilung des <strong>Gemeinde</strong>bürgerrechts zuständig ist, soweit für die <strong>Gemeinde</strong><br />

keine Pflicht zur Aufnahme besteht, wird als Variante unterbreitet. Eine Bürgergemeindever-<br />

sammlung, in welcher nur die in <strong>Herrliberg</strong> wohnhaften <strong>Gemeinde</strong>bürger stimmberechtigt sind,<br />

ist gemäss Kantonsverfassung nicht mehr möglich.<br />

Antrag<br />

Weitere Gründe für die neue <strong>Gemeinde</strong>ordnung sowie der gesamte Text sind in der Weisung<br />

enthalten, welche mit den Abstimmungsunterlagen versandt wird. Der Zeitpunkt dieser Totalrevi-<br />

sion ist ideal. Mit einer einzigen Abstimmung können alle Änderungen erledigt werden. Von der<br />

Gelegenheit zur Vernehmlassung haben nur FDP und SVP sowie die Jugendkommission<br />

Gebrauch gemacht. Von Privatpersonen erfolgten keine Eingaben. Schulpflege und <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong><br />

empfehlen den Stimmberechtigten, der neuen <strong>Gemeinde</strong>ordnung zuzustimmen.<br />

Wohnungsbauprojekte Buchenrain und Schützenmur<br />

Das Grundstück im Buchenrain ist zum Verkauf ausgeschrieben. An der <strong>Gemeinde</strong>ver-<br />

sammlung von Ende Jahr soll gleichzeitig über ein Projekt für genossenschaftlichen<br />

Wohnungsbau auf dem Areal Schützenmur entschieden werden<br />

Auf dem knapp 7'000 m2 grossen <strong>Gemeinde</strong>grundstück Buchenrain ist der Bau von vier Mehr-<br />

familienhäusern mit je 6 Wohnungen geplant. Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 30. März 2005<br />

lehnte den Antrag ab, dem <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> die Verkaufskompetenz zum Mindestbetrag von 8 Mio.<br />

Franken (inkl. Projekt) zu erteilen. Aus der Diskussion ging hervor, dass genauere Kenntnisse über<br />

die Käuferschaft gewünscht werden und das ursprüngliche Ziel des preisgünstigen Wohnungs-<br />

baus nicht vergessen werden darf. Angebote können bis 15. September eingereicht werden. Der<br />

Mindestpreis beträgt 8 Mio. Franken.<br />

Schon damals stand fest, dass günstige Wohnungen mit dem Wettbewerbsprojekt im Buchen-<br />

rain nicht realistisch sind, sondern voraussichtlich Eigentumswohnungen im Vordergrund stehen.<br />

An der erwähnten <strong>Gemeinde</strong>versammlung orientierte der <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> deshalb, dass parallel<br />

zum Verkauf des Buchenrains geprüft wird, ob auf dem Areal Schützenmur hinter der Sporthalle<br />

eine genossenschaftliche Wohnsiedlung verwirklicht werden könnte. Eine Studie bestätigt, dass<br />

auf diesem knapp 13'500 m2 grossen Areal ein solches Vorhaben möglich ist. Voraussetzung ist<br />

die Abgabe des Landes im Baurecht zu einem für Genossenschaften üblichen Baurechtszins, wie<br />

das auch in anderen <strong>Gemeinde</strong>n Praxis ist.<br />

3


Hinter der Sporthalle könnten in neun 2-geschossigen Gebäuden 36 Genossenschaftswohnungen entstehen.<br />

Der <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> sucht nun eine Genossenschaft, welche an einer solchen Überbauung interes-<br />

siert ist. Das Ziel, günstige und familienfreundliche Wohnungen anzubieten, könnte so verwirk-<br />

licht werden.<br />

Baurechtliche Bewilligungen (Mai bis Juli)<br />

Bauherr(in) Standort Bauvorhaben<br />

S. und M. Rickenbach, Zollikon Wängirain (Kat.-Nr. 6676) Einfamilienhaus<br />

I. und Daniel Schuhmacher Langackerstr. 180 Wintergartenanbau<br />

Hans Jörgen Stalder Bergstrasse 164 Stallneubau und Jauchesilo<br />

Raymond Theiler Seestr. 151 Umbau und Erweiterung<br />

Dr. Peter Fierz, Rapperswil Schmitteneich Geräteschopfwiederaufbau<br />

Leo Loretan Humrigenstrasse 35 Terrassenverglasung<br />

M. und H. Pfister Busenhardstr. 10 Wintergartenanbau<br />

Fridolin Keller Forchstr. 186 4 Autoabstellplätze<br />

Erbengemeinschaft Bickel Laubhölzlistrasse Natursteinmauer<br />

Richard Baumgartner Fuederholzstrasse 13 Zweifamilienhaus<br />

Roger Studer, Wilen Aussichtstrasse 5 Einfamilienhaus<br />

Christian Caspar, Freienbach Schlattstrasse Einfamilienhaus<br />

A. und C. Stainbrook, Küsnacht Rietliweg 92 Einfamilienhausumbau<br />

Bruno Schefer Erlenweg 8 Einfamilienhausumbau<br />

S. und R. Held Biswindstr. 32 Gartenpavillon mit Schwimmbad<br />

4


Parkplatzbewirtschaftung<br />

In <strong>Herrliberg</strong> gibt es rund 360 öffentliche Parkplätze. Auf eine generelle Bewirtschaftung<br />

soll verzichtet werden. Einzig beim Post-Parkplatz soll eine zentrale Parkuhr aufgestellt<br />

werden. Auch wird die Einführung von Nachtparkierungsgebühren geprüft.<br />

Angeregt wurden diese Abklärungen mit dem Kostensenkungsprojekt, welches nicht nur Aufwand-<br />

reduktionen zur Folge haben kann, sondern auch verursachergerechte Erträge. Berechnungen der<br />

Verkehrskommission haben ergeben, dass das Aufstellen von Parkuhren auf dem gesamten Ge-<br />

meindegebiet nicht sinnvoll ist. Die grössten Parkplätze befinden sich bei den Fussball- und Tennis-<br />

plätzen. Dort sind Gebühren vorläufig kein Thema. Bei kleineren Plätzen sind die Installationskosten<br />

so hoch, dass Parkuhren aus diesem Grund fragwürdig sind. Hingegen eignet sich der Parkplatz vor<br />

der Post für eine zentrale Parkuhr. Die Gebührenpflicht soll von Montag bis Samstag gelten. Die<br />

erste Stunde soll gratis sein. Die Zeiten und Gebühren sind noch genau festzusetzen. Bis auf weite-<br />

res bleiben sechs Besucherparkplätze für das <strong>Gemeinde</strong>haus reserviert.<br />

In anderen <strong>Gemeinde</strong>n wird für das ständige Parkieren auf öffentlichem Grund eine monatliche<br />

Nachtparkierungsgebühr erhoben. <strong>Gemeinde</strong>strassen und öffentliche Autoabstellplätze werden zu<br />

oft als Privatparkplätze missbraucht. Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> als Eigentümerin ist eine sogenannte<br />

„Laternengaragengebühr“ für gesteigerten Gemeingebrauch gerecht. Die Verkehrskommission<br />

wurde beauftragt, eine Vorlage zuhanden der nächsten <strong>Gemeinde</strong>versammlung auszuarbeiten.<br />

Schätzungen haben ergeben, dass mit jährlichen Erträgen von netto mindestens 40'000 Franken zu<br />

rechnen ist. Vielleicht wird diese Gebühr auch gewisse FahrzeuglenkerInnen motivieren, einen Park-<br />

platz zu mieten oder die Garage freizuräumen.<br />

Verschiedenes<br />

Sanierung Liegenschaft Schulhausstrasse 3<br />

Für die Sanierung der Liegenschaft Schulhausstrasse 3 (Metzgerei) hat der <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> einen<br />

Kredit von 400'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Schon beim Kauf war klar, dass<br />

beim 111-jährigen Gebäude verschiedene Arbeiten notwendig sein werden. Nach der gut einjäh-<br />

rigen Nutzung als provisorische Büros der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung werden die drei Wohnungen für<br />

300'000 Franken sanft renoviert. Vor allem müssen die Böden, Küchen und Duschen/WC-Räume<br />

erneuert werden. Weiter sind Malerarbeiten und Abdichtungen notwendig. Weil der Zustand des<br />

Daches sehr schlecht ist, wird dieses gleichzeitig für 100'000 Franken saniert. Anschliessend wird<br />

das erste Geschoss von der Spitex und vom Triangel genutzt werden. Die zwei Wohnungen in<br />

den Obergeschossen werden vermietet. Trotz diesem Sanierungsaufwand ergibt sich für die Lie-<br />

genschaft eine Rendite von rund 5 %.<br />

5


Liegenschaft Langackerstrasse 154<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom Dezember 2004 hat dem <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> die Kompetenz erteilt,<br />

das Grundstück Langackerstrasse 154 zu einem Mindestpreis von 2.4 Mio. Franken zu veräus-<br />

sern. Der <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> hat dieses Land mit Einfamilienhaus und einer Fläche von 1786 m2 in der<br />

Bauzone sowie rund 253 m2 in der Freihaltezone zum Preis von 3.35 Mio. Franken verkauft. Der<br />

Kaufvertrag wurde abgeschlossen. Die Eigentumsübertragung findet Ende November statt.<br />

Lager-/Ferienhaus in Degen<br />

Degen im Lugnez (GR) ist eine der langjährigen Patengemeinden von <strong>Herrliberg</strong>. Das Schulhaus<br />

steht seit rund einem Jahr leer. Seit Jahren besteht ein zweckgebundener Fonds der Schulge-<br />

meinde mit rund 450'000 Franken für ein Ferien-/Lagerhaus. Das Schulhaus könnte mit einem<br />

Aufwand von etwa 900'000 Franken in ein zweckmässiges Lagerhaus umfunktioniert werden.<br />

Die Infrastruktur in der näheren Umgebung sprechen ebenfalls für dieses sinnvolle<br />

Inlandentwicklungshilfeprojekt. Aufgrund der Investitionsbeiträge hätte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herrliberg</strong><br />

bei der Nutzung Priorität. Daneben könnte das Haus auch an andere Schulen oder Gruppen<br />

vermietet werden und die <strong>Gemeinde</strong> Degen hätte einen Ertrag. Gemeinsam mit der Schulpflege<br />

wird deshalb zurzeit eine Projekt-/Kredit-Vorlage für eine der nächsten <strong>Gemeinde</strong>versammlungen<br />

ausgearbeitet. Die <strong>Gemeinde</strong>versammlung Degen hat dieser Idee bereits zugestimmt.<br />

Unwetterkatastrophe Schweiz<br />

Der Glückskette werden zuhanden der Unwettergeschädigten 20'000 Franken überwiesen.<br />

Arbeitsvergebungen<br />

Für die Dach- und Fassadensanierung der Siedlung Humrigen sind folgende Arbeiten vergeben<br />

worden:<br />

• Gerüste Zuber, Tann-Rüti<br />

• Zimmerarbeiten Roth Holzbau, <strong>Herrliberg</strong><br />

• Spenglerarbeiten Jakob Isliker, <strong>Herrliberg</strong><br />

• Dachdecker Hans Lüthi, <strong>Herrliberg</strong><br />

• Malerarbeiten Hintermann AG, <strong>Herrliberg</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlungstermine 2006<br />

Evtl. Mittwoch, 8. Februar<br />

Mittwoch, 28. Juni<br />

Mittwoch, 29. November 2006<br />

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