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Hausordnung Lindenstrasse - Berufs- und Weiterbildungszentrum ...

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Kanton St.Gallen<br />

Bildungsdepartement<br />

<strong>Berufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildungszentrum</strong><br />

für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialberufe St.Gallen<br />

<strong>Hausordnung</strong> <strong>Lindenstrasse</strong><br />

Gr<strong>und</strong>satz<br />

Das Zusammenleben in der Gemeinschaft baut in erster Linie auf gegenseitigem Respekt <strong>und</strong><br />

Rücksichtnahme auf. Das BZGS an der <strong>Lindenstrasse</strong> 139 ist ein Treffpunkt für Lernende <strong>und</strong><br />

Lehrende zur gemeinsamen Arbeit. Höflichkeit, Hilfsbereitschaft <strong>und</strong> Rücksichtnahme tragen<br />

zu einem guten Schulklima bei. Der sorgfältige Umgang mit den anvertrauten Lehrmitteln <strong>und</strong><br />

Einrichtungen ist selbstverständlich.<br />

Alle Personen, welche die Räumlichkeiten an der <strong>Lindenstrasse</strong> benutzen, sind für einen<br />

geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich.<br />

Die Lernenden halten sich ausschliesslich auf dem Areal des Gr<strong>und</strong>stückes 139 auf. Der<br />

Zutritt auf Flächen des Nebengebäudes 137 <strong>und</strong> andere Nachbargr<strong>und</strong>stücke ist untersagt,<br />

insbesondere sind Lärmimmissionen zu vermeiden.<br />

Aufenthalt in den Schulräumen<br />

Der Aufenthalt in den Schulräumen ist nur während der Unterrichtszeit <strong>und</strong> den<br />

Zwischenpausen gestattet. Ausserhalb der Unterrichtszeiten bleiben die Räume in der Regel<br />

geschlossen.<br />

Zum Arbeiten oder für den Zugang zum Internet steht für die Lernenden die Internetcorner im<br />

4. OG zur Verfügung. Bei der Benutzung der PCs sind die dafür erlassenen Vorschriften<br />

einzuhalten.<br />

Aus hygienischen Gründen dürfen keine Verpflegungen in die Unterrichtszimmer mitgebracht<br />

bzw. eingenommen werden. Während den Lektionen darf aus Getränkeflaschen getrunken<br />

werden, die verschliessbar sind. Kaugummi ist im gesamten Schulgebäude verboten.<br />

Für Zwischenverpflegungen steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung.<br />

Die Abfälle sind selbst zu entsorgen.<br />

Lehrervorbereitung <strong>und</strong> Personal Aufenthalt<br />

Die Lernenden haben keinen Zutritt zu diesen Zimmern. Sie dürfen auch nicht für Prüfungen,<br />

Telefongespräche u.ä. benutzt werden <strong>und</strong> sind immer abzuschliessen.<br />

Treppenhaus <strong>und</strong> Lift<br />

Die Treppenhäuser dienen nicht als Aufenthalts- <strong>und</strong> Verpflegungsräume.<br />

Das Benutzen des Liftes ist den Lernenden nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die<br />

Lehrperson.<br />

Ordnung nach Unterrichtsschluss<br />

Nach Unterrichtsschluss sind die Räume zu lüften, die Whiteboard zu reinigen, die Tische <strong>und</strong><br />

Stühle auszurichten, das Licht zu löschen <strong>und</strong> die Türen abzuschliessen.<br />

<strong>Hausordnung</strong> <strong>Lindenstrasse</strong><br />

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Sorgfaltspflicht <strong>und</strong> Haftung<br />

Wir erwarten Sorgfalt <strong>und</strong> Sauberkeit bei der Benützung der Räumlichkeiten. Für alle<br />

entstandenen Schäden haften die Verursacher. Festgestellte oder verursachte Schäden sind<br />

unverzüglich der Verwaltung zu melden.<br />

Für Diebstahl oder Beschädigungen an persönlichem Eigentum von Lehrpersonen <strong>und</strong><br />

Lernenden lehnt die Schule jede Haftung ab.<br />

Fahrräder <strong>und</strong> Mofas<br />

Abstellplätze für Fahrräder <strong>und</strong> Mofas befinden sich neben dem Gebäude.<br />

Telefone<br />

Die internen Telefone dürfen von den Lernenden nicht benützt werden. Handys sind während<br />

der Unterrichtszeit abzustellen.<br />

Rauchen/Suchtmittel/illegale Drogen<br />

In den Schulgebäuden darf nicht geraucht werden. Das Rauchen ist nur in der Raucherzone<br />

erlaubt. Handel <strong>und</strong> Konsum von illegalen Suchtmitteln <strong>und</strong> Drogen ist untersagt.<br />

Öffnungszeiten<br />

Während der Schulzeit sind die Räumlichkeiten von Montag bis Freitag von 07:15 Uhr bis<br />

17:30 Uhr geöffnet. Am Wochenende <strong>und</strong> während der Ferien ist gr<strong>und</strong>sätzlich geschlossen.<br />

Bei Kursen <strong>und</strong> Sonderveranstaltungen entscheidet die Abteilungsleitung.<br />

Verstösse gegen die <strong>Hausordnung</strong><br />

Übertretungen werden mit Disziplinarmassnahmen gemäss Reglement für Lernende<br />

geahndet. Schwerwiegende Delikte werden verzeigt.<br />

St. Gallen, 10. August 2012<br />

Michael Angehrn Roland Reutemann<br />

Leiter Finanzen <strong>und</strong> Verwaltung Leiter Gr<strong>und</strong>bildung<br />

<strong>Hausordnung</strong> <strong>Lindenstrasse</strong><br />

Erlassen: 15. Juli 2004<br />

Angepasst: Juni 2005/Mai 2008/Juni 2009/Mai 2010/Mai 2011<br />

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