Hausordnung Lindenstrasse - Berufs- und Weiterbildungszentrum ...
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Kanton St.Gallen<br />
Bildungsdepartement<br />
<strong>Berufs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildungszentrum</strong><br />
für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialberufe St.Gallen<br />
<strong>Hausordnung</strong> <strong>Lindenstrasse</strong><br />
Gr<strong>und</strong>satz<br />
Das Zusammenleben in der Gemeinschaft baut in erster Linie auf gegenseitigem Respekt <strong>und</strong><br />
Rücksichtnahme auf. Das BZGS an der <strong>Lindenstrasse</strong> 139 ist ein Treffpunkt für Lernende <strong>und</strong><br />
Lehrende zur gemeinsamen Arbeit. Höflichkeit, Hilfsbereitschaft <strong>und</strong> Rücksichtnahme tragen<br />
zu einem guten Schulklima bei. Der sorgfältige Umgang mit den anvertrauten Lehrmitteln <strong>und</strong><br />
Einrichtungen ist selbstverständlich.<br />
Alle Personen, welche die Räumlichkeiten an der <strong>Lindenstrasse</strong> benutzen, sind für einen<br />
geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich.<br />
Die Lernenden halten sich ausschliesslich auf dem Areal des Gr<strong>und</strong>stückes 139 auf. Der<br />
Zutritt auf Flächen des Nebengebäudes 137 <strong>und</strong> andere Nachbargr<strong>und</strong>stücke ist untersagt,<br />
insbesondere sind Lärmimmissionen zu vermeiden.<br />
Aufenthalt in den Schulräumen<br />
Der Aufenthalt in den Schulräumen ist nur während der Unterrichtszeit <strong>und</strong> den<br />
Zwischenpausen gestattet. Ausserhalb der Unterrichtszeiten bleiben die Räume in der Regel<br />
geschlossen.<br />
Zum Arbeiten oder für den Zugang zum Internet steht für die Lernenden die Internetcorner im<br />
4. OG zur Verfügung. Bei der Benutzung der PCs sind die dafür erlassenen Vorschriften<br />
einzuhalten.<br />
Aus hygienischen Gründen dürfen keine Verpflegungen in die Unterrichtszimmer mitgebracht<br />
bzw. eingenommen werden. Während den Lektionen darf aus Getränkeflaschen getrunken<br />
werden, die verschliessbar sind. Kaugummi ist im gesamten Schulgebäude verboten.<br />
Für Zwischenverpflegungen steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung.<br />
Die Abfälle sind selbst zu entsorgen.<br />
Lehrervorbereitung <strong>und</strong> Personal Aufenthalt<br />
Die Lernenden haben keinen Zutritt zu diesen Zimmern. Sie dürfen auch nicht für Prüfungen,<br />
Telefongespräche u.ä. benutzt werden <strong>und</strong> sind immer abzuschliessen.<br />
Treppenhaus <strong>und</strong> Lift<br />
Die Treppenhäuser dienen nicht als Aufenthalts- <strong>und</strong> Verpflegungsräume.<br />
Das Benutzen des Liftes ist den Lernenden nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die<br />
Lehrperson.<br />
Ordnung nach Unterrichtsschluss<br />
Nach Unterrichtsschluss sind die Räume zu lüften, die Whiteboard zu reinigen, die Tische <strong>und</strong><br />
Stühle auszurichten, das Licht zu löschen <strong>und</strong> die Türen abzuschliessen.<br />
<strong>Hausordnung</strong> <strong>Lindenstrasse</strong><br />
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Sorgfaltspflicht <strong>und</strong> Haftung<br />
Wir erwarten Sorgfalt <strong>und</strong> Sauberkeit bei der Benützung der Räumlichkeiten. Für alle<br />
entstandenen Schäden haften die Verursacher. Festgestellte oder verursachte Schäden sind<br />
unverzüglich der Verwaltung zu melden.<br />
Für Diebstahl oder Beschädigungen an persönlichem Eigentum von Lehrpersonen <strong>und</strong><br />
Lernenden lehnt die Schule jede Haftung ab.<br />
Fahrräder <strong>und</strong> Mofas<br />
Abstellplätze für Fahrräder <strong>und</strong> Mofas befinden sich neben dem Gebäude.<br />
Telefone<br />
Die internen Telefone dürfen von den Lernenden nicht benützt werden. Handys sind während<br />
der Unterrichtszeit abzustellen.<br />
Rauchen/Suchtmittel/illegale Drogen<br />
In den Schulgebäuden darf nicht geraucht werden. Das Rauchen ist nur in der Raucherzone<br />
erlaubt. Handel <strong>und</strong> Konsum von illegalen Suchtmitteln <strong>und</strong> Drogen ist untersagt.<br />
Öffnungszeiten<br />
Während der Schulzeit sind die Räumlichkeiten von Montag bis Freitag von 07:15 Uhr bis<br />
17:30 Uhr geöffnet. Am Wochenende <strong>und</strong> während der Ferien ist gr<strong>und</strong>sätzlich geschlossen.<br />
Bei Kursen <strong>und</strong> Sonderveranstaltungen entscheidet die Abteilungsleitung.<br />
Verstösse gegen die <strong>Hausordnung</strong><br />
Übertretungen werden mit Disziplinarmassnahmen gemäss Reglement für Lernende<br />
geahndet. Schwerwiegende Delikte werden verzeigt.<br />
St. Gallen, 10. August 2012<br />
Michael Angehrn Roland Reutemann<br />
Leiter Finanzen <strong>und</strong> Verwaltung Leiter Gr<strong>und</strong>bildung<br />
<strong>Hausordnung</strong> <strong>Lindenstrasse</strong><br />
Erlassen: 15. Juli 2004<br />
Angepasst: Juni 2005/Mai 2008/Juni 2009/Mai 2010/Mai 2011<br />
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