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Styleguide - d-NRW

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IT-Umsetzung der<br />

EG-Dienstleistungsrichtlinie<br />

in Nordrhein-Westfalen<br />

Pflichtenheft<br />

Layout und Bedienerführung<br />

für die EA-Portale in <strong>NRW</strong><br />

Version: 2.0<br />

Stand: 05.05.2011


Inhaltsverzeichnis<br />

0 Layout und Bedienerführung für die EA-Portale in <strong>NRW</strong>......................................................... 4<br />

0.1 Übersicht der Änderungen Version 2.0 des Pflichtenheftes .................................................. 4<br />

0.1.1 Metanavigation................................................................................................................... 4<br />

0.1.2 Logobereiche ..................................................................................................................... 4<br />

0.1.3 Navigationsbereich ............................................................................................................ 5<br />

0.1.4 Breadcrumb-Navigation ..................................................................................................... 5<br />

0.1.5 Farben................................................................................................................................ 5<br />

0.1.6 Schriftgrößen ..................................................................................................................... 5<br />

0.1.7 Sonstiges ........................................................................................................................... 5<br />

0.2 Zusammenfassung für den eiligen Leser............................................................................... 7<br />

0.3 Zum Verständnis des Kapitels, Abgrenzungen, Vorbetrachtungen, fachliche Erläuterungen,<br />

Einführung in das Pflichtenheft ........................................................................................................... 9<br />

0.3.1 Abgrenzungen.................................................................................................................... 9<br />

0.3.2 Vorbetrachtungen .............................................................................................................. 9<br />

0.3.3 Einführung in das Pflichtenheft........................................................................................ 13<br />

0.4 Basiselemente...................................................................................................................... 16<br />

0.4.1 Bild-Wort-Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ und „Point of Single Contact“............. 16<br />

0.4.2 Bild-Wort-Marke EUGO ................................................................................................... 17<br />

0.4.3 Favicon ............................................................................................................................ 17<br />

0.4.4 Schriften........................................................................................................................... 18<br />

0.4.5 Farben.............................................................................................................................. 18<br />

0.4.6 Gestaltungsfläche ............................................................................................................ 19<br />

0.4.7 Screenaufteilung und Frames.......................................................................................... 20<br />

0.4.8 Bild- und Formensprache ................................................................................................ 21<br />

0.5 Screenaufteilung .................................................................................................................. 22<br />

0.5.1 Metanavigation................................................................................................................. 22<br />

0.5.2 BMWI-Logobereich .......................................................................................................... 28<br />

0.5.3 Identitätsbereich (EA-Logo-Gestaltungszone)................................................................. 28<br />

0.5.4 Navigationsbereich .......................................................................................................... 29<br />

0.5.5 Contentbereich................................................................................................................. 33<br />

0.6 Darstellungsbeispiele und Notationen ................................................................................. 39<br />

0.6.1 Startseite.......................................................................................................................... 40<br />

0.6.2 Kontaktformular................................................................................................................ 41<br />

0.6.3 Anmelden-Bildschirm....................................................................................................... 42<br />

0.6.4 Passwort vergessen-Bildschirm....................................................................................... 43<br />

0.6.5 Registrieren-Bildschirm.................................................................................................... 44<br />

0.6.6 Suchergebnis / Suche, erweiterte.................................................................................... 46<br />

0.6.7 Technische Standards ..................................................................................................... 47<br />

Seite 2 von 47


Seite 3 von 47


0 Layout und Bedienerführung für die EA-Portale in <strong>NRW</strong><br />

Grundsätzlich sind alle Vorgaben in diesem Abschnitt (Pflichtenheft) verpflichtend umzusetzen<br />

(V). Gestalterische Freiräume sind implizit den als Empfehlungen gekennzeichneten Vorgaben<br />

zu entnehmen sowie explizit den beschreibenden Angaben in den einzelnen Unterkapiteln.<br />

0.1 Übersicht der Änderungen Version 2.0 des Pflichtenheftes<br />

0.1.1 Metanavigation<br />

In der Metanavigation entfällt der Item Hilfe.<br />

Die Metanavigation wird für die Items Kontakt, Impressum, Inhalt und Suchfeld in der genannten<br />

Reihenfolge rechtsbündig ausgerichtet.<br />

Die Position und die Handhabung für die Sprachauswahl bleiben unverändert.<br />

Optional kann der Google-Übersetzer eingebunden werden. Wird davon Gebrauch gemacht, kann die<br />

Metanavigation um die benötigte Höhe erweitert werden. Die Positionierung erfolgt dann verbindlich in<br />

Höhe des Identitätsbereiches.<br />

Die mit Version 2.0 des Pflichtenheftes gültigen Detailangaben zur Metanavigation sind dem Kapitel<br />

0.5.1 zu entnehmen.<br />

0.1.2 Logobereiche<br />

Im Header (Kopf) des EA-Portals, bestehend aus Logobereich und Identitätsbereich (EA-Logo-<br />

Gestaltungszone), wird statt der Bild-Wort-Marke EUGO die Bild-Wort-Marke Einheitlicher<br />

Ansprechpartner / Single Point of Contact hinterlegt. Die Hintergrundfarbe der Bild-Wort-Marke<br />

Einheitlicher Ansprechpartner / Single Point of Contact entspricht verbindlich der Hintergrundfarbe des<br />

Logobereiches im Header. Von der Bild-Wort-Marke Einheitlicher Ansprechpartner / Single Point of<br />

Contact ist auf die Startseite des EA-Portals zu verlinken.<br />

An Stelle der Bild-Wort-Marke Einheitlicher Ansprechpartner / Single Point of Contact in der<br />

Navigationsspalte ist die Bild-Wort-Marke EUGO in der „Part of the EUGO-Network-Version“ in der<br />

Navigationsspalte aufzunehmen. Von der Bild-Wort-Marke EUGO ist auf das zentrale EUGO Portal zu<br />

verlinken.<br />

Die mit Version 2.0 des Pflichtenheftes gültigen Detailangaben zur Verwendung der Bild-Wort-Marken<br />

sind den Kapiteln 0.4.1, 0.4.2, 0.5.2, 0.5.4.7 und 0.5.4.8 zu entnehmen.<br />

Die Angaben zum Identitätsbereich (EA-Logo-Gestaltungszone) wurden modifiziert.<br />

Die mit Version 2.0 des Pflichtenheftes gültigen Detailangaben zur Verwendung des<br />

Identitätsbereiches sind dem Kapitel 0.5.3 zu entnehmen.<br />

Seite 4 von 47


Der Header (Kopf) des EA-Portals, bestehend aus Logobereich und Identitätsbereich (EA-Logo-<br />

Gestaltungszone), wurde um eine horizontale Linie mit dem Farbwert #000070 bzw. R:0, G:0, B:112<br />

von genau 10 Pixeln in der Höhe erweitert.<br />

Die mit Version 2.0 des Pflichtenheftes gültigen Detailangaben zur Verwendung dieser Linie sind den<br />

Kapiteln 0.5.2.1 und 0.5.3.1 zu entnehmen.<br />

0.1.3 Navigationsbereich<br />

Die Navigationsschaltfläche Startseite entfällt.<br />

Die Sprachregelungen wurden modifiziert. Das Infocenter Gewerbeanmeldung kann vollständig<br />

integriert oder verlinkt werden.<br />

Die mit Version 2.0 des Pflichtenheftes gültigen Detailangaben zu den Sprachregelungen sind den<br />

Kapiteln 0.5.4.2 und 0.5.4.3 zu entnehmen.<br />

Die Flächenfarbe der Navigationsschaltfläche Anmelden wurde modifiziert. Die mit Version 2.0 des<br />

Pflichtenheftes gültigen Detailangaben zur Verwendung von Farben sind dem Kapitel 0.4.5 zu<br />

entnehmen.<br />

0.1.4 Breadcrumb-Navigation<br />

Die Angabe einer Druckenfunktion ist mit Version 2.0 des Pflichtenheftes optional. Weitere<br />

Detailangaben zur Verwendung der Breadcrumb-Navigation sind dem Kapitel 0.5.5.2 zu entnehmen.<br />

0.1.5 Farben<br />

Die zu verwendenden Farben wurden neu festgelegt. Die mit Version 2.0 des Pflichtenheftes gültigen<br />

Detailangaben zur Verwendung von Farben sind dem Kapitel 0.4.5 zu entnehmen.<br />

0.1.6 Schriftgrößen<br />

Den Schriftgrößen wurde zur Eindeutigkeit die Browserdefaultschriftgröße von 16 px als Bezugsgröße<br />

zugewiesen. Die mit Version 2.0 des Pflichtenheftes gültigen Detailangaben zur Verwendung von<br />

Schriften sind den Kapiteln 0.5.1.8, 0.5.4.5 und 0.5.5.5 zu entnehmen.<br />

0.1.7 Sonstiges<br />

0.1.7.1 VSM<br />

Die VSM 2.0 ist produktiv. Insoweit wurde das Kapitel 0.5.1.5 redaktionell überarbeitet.<br />

0.1.7.2 Sprachauswahl<br />

Der Ursprungstext in Kapitel 0.5.1.2, Sprachauswahl,<br />

Seite 5 von 47


„Es ist sicher zu stellen, dass Übersetzungen, insbesondere das Navigationsdesign betreffend, auf<br />

allen EA-Portalen einheitlich sind. Ein sukzessiver Übersetzungsprozess muss daher begleitet und<br />

qualitativ gesichert sein.“<br />

wurde aufgrund der sich gebildeten Arbeitgruppen der EAs modfiziert. Die „Begleitung“ wurde<br />

überführt in „Koordination“:<br />

Es ist sicher zu stellen, dass Übersetzungen, insbesondere das Navigationsdesign betreffend, auf<br />

allen EA-Portalen einheitlich sind. Ein sukzessiver Übersetzungsprozess muss daher kooridniert und<br />

qualitativ gesichert sein.<br />

0.1.7.3 Tätigkeitsorientierter Zugang<br />

Der Empfehlungen zur Aufnahme eines Tätigkeitsorientierten Zugangs in Kapitel 0.5.4.3 wurden<br />

aufgrund der von den Arbeitsgruppen der EAs getroffenen Vereinbarungen modifiziert. Die<br />

Detailangaben der Empfehlungen sind dem Kapitel 0.5.4.3 zu entnehmen.<br />

Seite 6 von 47


0.2 Zusammenfassung für den eiligen Leser<br />

Für die Internetportale der EA in <strong>NRW</strong> wurde ein einheitliches Screenlayout in Look and Feel<br />

einschließlich Bedienerführung (so genanntes Navigationsdesign zu weiterführenden EG-DLRL-<br />

Informationen und Ansprechpartner wie bspw. Kammern, Wirtschaftförderungsgesellschaften etc.)<br />

und Integration des EA-Finders 1 und der VSM 2 (so genannte Funktionalitäten) unter Berücksichtigung<br />

der BITV 3 entworfen.<br />

Grundgedanke des einheitlichen Screenlayouts ist es, eine einheitliche Corporate Identity (CI) und<br />

damit ein Corporate Design (CD) des Landes <strong>NRW</strong> und aller EA in <strong>NRW</strong> sowie eine einheitliche<br />

Benutzeroberfläche hinsichtlich Navigationsdesign und Funktionalitäten sicher zu stellen. Durch die<br />

vorgegebene Strukturierung der Inhalte wird ein einheitliches Informationsbild aller EA-Portale<br />

geschaffen und Parallelarbeit vermieden. Dies ist sowohl im Interesse der DL als auch im Interesse<br />

der EA. Den DL wird damit ein größtmöglicher Komfort und eine maximierte Bedienerfreundlichkeit<br />

geboten. Bereits die Farbwahl des entworfenen EA-Portals induziert einen Wiedererkennungswert: sie<br />

orientiert sich in ihrer Anmutung nicht nur an der Thematik und ihren Inhalten, sondern auch an bisher<br />

in Deutschland zur Dienstleistungsrichtlinie publizierten Internetpräsenzen (z.B.<br />

http://www.dienstleistungsrichtlinie.de/) sowie dem Internetauftritt der Bundesregierung. Für die EA<br />

werden insbesondere evtl. notwendig werdende Modifizierungen technisch standardisierbar. Die<br />

einheitliche Benutzeroberfläche bedeutet dabei keinesfalls den Verzicht auf eine eigene CI/CD der EA<br />

und der ihnen zugeordneten Kommunen. Gestalterisch lassen sich durch designtechnische Vorgaben<br />

(Cascading Style Sheets) individuelle CIs/CDs in einem (quasi) übergeordneten CI/CD einbetten.<br />

Insgesamt wurde das Screendesign in seiner Gesamtstruktur modularisiert und ermöglicht eine<br />

sowohl flexible als auch konsistente Fortschreibung des Navigationsdesigns und der Funktionalitäten.<br />

Die Integration stufenbezogener vereinbarter Standards (DOL DLR) wird gewährleistet. Eine<br />

Zielgruppenanalyse der Zielgruppen DL und EA gibt die zu berücksichtigenden Kriterien vor:<br />

• Zielplattformen – Dienstleistungserbringer<br />

Die technischen Anforderungen hinsichtlich Hard- und Softwareausstattung auf den Zielrechnern<br />

der DL sind so gering wie möglich zu halten.<br />

• Zielplattformen – Einheitliche Ansprechpartner<br />

Die Anforderungen der Funktionalitäten an ein EA-Portal sowie die technische Umsetzbarkeit des<br />

Screendesigns müssen sich an der heterogenen technischen Infrastruktur der EA orientieren.<br />

• Mediale Aufbereitung eines EA-Portals<br />

o Das Ziel der Website muss für den Seitenbesucher eindeutig erkennbar sein.<br />

o Die Zielgruppe muss gestalterisch mit Hilfe von Themenbildern angesprochen werden.<br />

o Die Bildschirmelemente müssen ihrer Bedeutung nach sinnvoll positioniert sein.<br />

o Die Aufteilung der Screens muss nach Maßgabe des Goldenen Schnitts erfolgen.<br />

o Das Navigationsdesign muss übersichtlich, transparent und konsistent sein.<br />

1<br />

EA-Finder suchmaschinenindizierte Datenbank, in der alle EAs sowie weiterführende Informationen<br />

gespeichert sind<br />

2<br />

VSM Verwaltungssuchmaschine des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

3<br />

BITV Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vom 24.07.2002<br />

Seite 7 von 47


o Die Menüsprache muss eindeutig, prägnant und verständlich sein.<br />

Unter Berücksichtigung der Nationalitätenvielfalt sind ggf. (zusätzlich)<br />

Symbolschaltflächen zu verwenden.<br />

o Um zu einem gewünschten Inhalt zu gelangen, sollten maximal drei Klicks notwendig<br />

sein.<br />

o Farben zur Gestaltung der Screens sollen dem Thema des EA-Portals entsprechen und<br />

harmonisch aufeinander abgestimmt sein.<br />

o Die Qualität verwendeter Abbildungen muss hochwertig sein. Das Copyright verwendeter<br />

Abbildungen muss zweifelsfrei geklärt und abgesichert sein.<br />

• Grundfunktionalitäten eines EA-Portals<br />

In das Screendesign zu integrierende Grundfunktionalitäten sind:<br />

o Suchfunktion, die den Webseiteninhalt des EA-Portals einschließlich den Inhalt<br />

hinterlegter Dokumente im EA-Portal durchsucht<br />

In das Screendesign zu integrierende EA-Portal - spezifische Funktionalitäten sind:<br />

o EA-Finder und VSM 2.0<br />

o Registrierungsoption zur Teilnahme am Workflow-Repository und Login-Funktion zum<br />

Betreten des Workflow-Repository sowie Passwort vergessen – Funktion<br />

• Optionale Funktionalität/en eines EA-Portals<br />

o Google-Übersetzer<br />

o Druckfunktion, die mit einem eigenen Stylesheet verknüpft sein sollte, das den zu<br />

druckenden Seiteninhalt um etwaige Hintergrundbilder, Eyecatcher etc. bereinigt und<br />

printgerecht 4 aufbereitet<br />

o Seite empfehlen-Button, Verknüpfungssymbole zu Sozialen Netzwerkdiensten (z.B.<br />

Twitter)<br />

Aufgrund dieser Kriterien wurde die Gestaltungsfläche in fünf, konsistent platzierte und in ihren<br />

Funktionen einheitliche Bereiche aufgeteilt und mit einem adäquaten Design versehen:<br />

4 Zur printgerechten Aufbereitung gehört u.a. auch ein auf einem Din A4-Seiten-Ausdruck abgestimmter Seitenvorschub.<br />

Seite 8 von 47


0.3 Zum Verständnis des Kapitels, Abgrenzungen, Vorbetrachtungen,<br />

fachliche Erläuterungen, Einführung in das Pflichtenheft<br />

0.3.1 Abgrenzungen<br />

Zum Screenlayout gehört explizit und eindeutig weder die Vorgabe von (ausformuliertem) Content<br />

noch die technische Umsetzung. Ausgenommen vom Screendesign ist außerdem das Workflow-<br />

Repository (das Fall- und Dokumentenmanagement) „hinter“ dem Portal. Die Ausgestaltung des<br />

Workflow-Repository obliegt der Hoheit der einzelnen zuständigen Behörden und Stellen, um<br />

behördeninterne Änderungen an Fachverfahren ohne nach außen sichtbare Interferenzen zu<br />

gewährleisten.<br />

0.3.2 Vorbetrachtungen<br />

Grundgedanke des einheitlichen Screenlayouts ist es<br />

• eine einheitliche Corporate Identity (CI) und damit ein Corporate Design (CD) des Landes<br />

<strong>NRW</strong> und aller EA in <strong>NRW</strong> sowie<br />

• eine einheitliche Benutzeroberfläche hinsichtlich Navigationsdesign und Funktionalitäten<br />

sicher zu stellen.<br />

Seite 9 von 47


Durch eine vorgegebene Strukturierung der Inhalte wird ein einheitliches Informationsbild aller EA-<br />

Portale geschaffen und Parallelarbeit vermieden. Dies ist auch im Interesse der<br />

Dienstleistungserbringer. Ihnen wird damit ein größtmöglicher Komfort und eine maximierte<br />

Bedienerfreundlichkeit geboten. Nach einem beliebigen Portal-Erstkontakt findet sich ein<br />

Seitenbesucher unmittelbar auf allen Internetportalen der EA in <strong>NRW</strong> zurecht. Auch den EA selbst<br />

wird dabei ein größtmöglicher Komfort und eine maximierte Bedienerfreundlichkeit zu Teil. Bei einem<br />

fachlichen Austausch untereinander sind Referenzierungen und damit das Nachvollziehen von<br />

Sachverhalten problemlos möglich. Darüber hinaus werden insbesondere evtl. notwendig werdende<br />

Modifizierungen technisch standardisierbar.<br />

Eine einheitliche Benutzeroberfläche bedeutet dabei keinesfalls der Verzicht auf eine eigene CI/CD<br />

der EA und der ihnen zugeordneten Kommunen. Gestalterisch lassen sich durch designtechnische<br />

Vorgaben (Cascading Style Sheets) individuelle CIs/CDs in einem (quasi) übergeordneten CI/CD<br />

einbetten.<br />

Insgesamt muss das Screendesign in seiner Gesamtstruktur modularisiert sein und eine sowohl<br />

flexible als auch konsistente Fortschreibung des Navigationsdesigns und der Funktionalitäten<br />

ermöglichen. Die Integration stufenbezogener vereinbarter Standards (DOL DLR) muss gewährleistet<br />

sein.<br />

0.3.2.1 Zielgruppe<br />

Die Zielgruppe der EG-DLRL umfasst ganz allgemein Dienstleistungserbringer innerhalb der<br />

Europäischen Union, die sich für eine Niederlassung in einem anderen EU-Land interessieren oder<br />

Informationen zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen benötigen.<br />

Üblicherweise werden in einer Zielgruppenanalyse Basisdaten zu Alter, Geschlecht, Bildungsniveau<br />

sowie soziokulturellem Hintergrund untersucht. Die Zielgruppe der EG-DLRL ist diesbezüglich in jeder<br />

Hinsicht heterogen. Ausgegangen werden kann zumindest davon, dass Angehörige der Zielgruppe ein<br />

geschätztes Mindestalter von ca. 24 Jahren 5 sowie einen Bildungsabschluss haben. Die Art des<br />

Bildungsabschlusses ist dabei ebenso offen wie das im Focus des interessierten<br />

Dienstleistungserbringers stehende Gewerbe.<br />

Da ein Dienstleistungserbringer in einem beliebigen EU-Land beheimatet sein kann, darüber hinaus<br />

möglicherweise aus einem nicht EU-Land immigriert ist und eine EU-Staatsbürgerschaft erworben hat,<br />

ist auch keine Bestimmung der Sprache möglich.<br />

Die Heterogenität der Zielgruppe verhindert des Weiteren eine Aussage über die IT-Affinität im Sinne<br />

von Versiertheit im Umgang mit Internettechnologien.<br />

Weitere implizite Zielgruppen werden Dienstleister aus Staaten außerhalb der Europäischen Union,<br />

inländische Dienstleister und Dienstleistungsempfänger sein.<br />

Zusammengefasst können folgende Klassifikationen festgehalten werden, die die<br />

Zielgruppenheterogenität verdeutlichen:<br />

5 Der Aussage zum Mindestalter wurde die durchschnittliche Mindestalteranforderung für Meisterprüfungen in Deutschland,<br />

Stand Dezember 2009, zugrunde gelegt.<br />

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Aus den genannten Merkmalen der Zielgruppe(n) ergeben sich für ein EA-Portal folgende zu<br />

berücksichtigende Aspekte:<br />

• Die Dienstleistungserbringer sprechen eine beliebige Sprache.<br />

Notation:<br />

Eine effektiven Sprachpolitik ist für die Nachhaltigkeit der EA-Portale von hoher Bedeutung.<br />

Die Eurydice-Studie ‚Schlüsselzahlen zum Sprachenlernen an den Schulen in Europa’, Stand<br />

21. November 2008, legt den aktuellen Status von Sprachunterricht an den europäischen<br />

Schulen dar. Die Studie zeigte, dass in 13 EU-Ländern Englisch als erste Fremdsprache<br />

Pflicht ist. Außerdem lernen etwa 90% der Schüler im Sekundarunterricht Englisch. Ist das<br />

Erlernen einer zweiten Fremdsprache verpflichtend, wird meist Französisch oder Deutsch<br />

gelehrt. Zusammengenommen machen Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und<br />

Russisch 95% aller Sprachen, die von Schülern in der EU gelernt werden, aus.<br />

• Die IT-Affinität im Sinne von Versiertheit im Umgang mit Internettechnologien ist<br />

unterschiedlich und reicht von mangelhaften Grundkenntnissen im Umgang mit einem<br />

Rechner und Internettechnologien bis hin zu umfassenden Kenntnissen im Umgang mit einem<br />

Rechner und Internettechnologien.<br />

• Die Dienstleistungserbringer haben unterschiedliche Einstellungen gegenüber der digitalen<br />

Kommunikation und digitalen Abwicklung ihrer Interessen (Skepsis, Misstrauen, Neugier,<br />

Interesse).<br />

Seite 11 von 47


• Die Dienstleistungserbringer erwarten, dass sie mit Hilfe des EA-Portals ihre Interessen<br />

zielorientiert und schnellstmöglich befriedigen können.<br />

0.3.2.2 Zielplattform/en Zielgruppe<br />

So heterogen wie die Zielgruppe selbst ist, so heterogen wird die technische Ausstattung der<br />

Zielgruppe sein. Die technischen Anforderungen sind daher hinsichtlich Hard- und<br />

Softwareausstattung auf den Zielrechnern so gering wie möglich zu halten.<br />

E: Dazu gehört auch der weitestgehende Verzicht auf Browser-Plugins 6 .<br />

0.3.2.3 Zielplattform/en EA-Portal-Betreiber<br />

Die technische Ausstattung ist ebenfalls hinsichtlich der Betreiber eines EA-Portals von hoher<br />

Relevanz. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung und Bereitstellung eines EA-Portals mit<br />

Hilfe von Content Management Systemen (CMS) 7 erfolgen wird. Die Leistungsfähigkeiten der<br />

verwendeten CMS werden untereinander differieren. Insoweit müssen sich die Anforderungen der<br />

Funktionalitäten an ein EA-Portal sowie die technische Umsetzbarkeit des Screendesigns auch an<br />

den Optionen von CMS orientieren.<br />

0.3.2.4 Funktionalitäten EA-Portal<br />

In das Screendesign zu integrierende Grundfunktionalität ist:<br />

• Suchfunktion,<br />

die den Webseiteninhalt des EA-Portals einschließlich den Inhalt hinterlegter Dokumente im<br />

EA-Portal durchsucht<br />

In das Screendesign zu integrierende EA-Portal - spezifische Funktionalitäten sind:<br />

• EA-Finder<br />

• VSM 2.0<br />

• Registrierungsoption zur Teilnahme am Workflow-Repository<br />

• Login-Funktion zum Betreten des Workflow-Repository<br />

• Passwort vergessen - Funktion<br />

Idealerweise bedient der Seitenbesucher genau ein Sucheingabefeld. Der ausgelöste Suchvorgang<br />

findet dann im Hintergrund in unterschiedlichen Datenbanken statt. Die Suchergebnisaufbereitung<br />

muss für den Seitenbesucher eindeutig kenntlich machen, auf welche Quelle sich das Suchergebnis<br />

gründet und eine direkte Verlinkung zur Fundstelle beinhalten. Außerdem ist eine erweiterte Suche<br />

anzubieten die es dem Seitenbesucher ermöglicht, verfeinerte Suchkriterien gezielt für den EA-Finder<br />

und die VSM eingeben zu können.<br />

6 Zusatzsoftware für einen Browser mit der bestimmte Formate wie bspw. Flash ausgeführt werden.<br />

7 Ein CMS ist ein Anwendungsprogramm, das die gemeinschaftliche Erstellung und Bearbeitung des Inhaltes von Text- und<br />

Multimedia-Dokumenten ermöglicht und organisiert.<br />

Seite 12 von 47


0.3.2.5 Inhalte EA-Portal<br />

Die Inhalte der EA-Portale müssen BITV-konform darstellbar sein.<br />

0.3.2.6 Gestaltung EA-Portals<br />

Die Gestaltung des EA-Portals ist im Kapitel 0.4 und im Kapitel 0.5 festgehalten.<br />

0.3.2.7 Mediale Aufbereitung – BITV<br />

• Die mediale Aufbereitung muss BITV-konform erfolgen.<br />

• Das Ziel der Website muss für den Seitenbesucher eindeutig erkennbar sein.<br />

• Die Zielgruppe muss gestalterisch mit Hilfe von Themenbildern angesprochen werden.<br />

• Die Bildschirmelemente müssen ihrer Bedeutung nach sinnvoll positioniert sein.<br />

• Die Aufteilung der Screens muss nach Maßgabe des goldenen Schnitts erfolgen.<br />

• Das Navigationsdesign muss übersichtlich, transparent und konsistent sein.<br />

• Die Menüsprache muss eindeutig, prägnant und verständlich sein.<br />

Unter Berücksichtigung der Nationalitätenvielfalt sind ggf. (zusätzlich) Symbolschaltflächen zu<br />

verwenden.<br />

• Um zu einem gewünschten Inhalt zu gelangen, sollten maximal drei Klicks notwendig sein.<br />

• Farben zur Gestaltung der Screens sollen dem Thema des EA-Portals entsprechen und<br />

harmonisch aufeinander abgestimmt sein.<br />

• Die Qualität verwendeter Abbildungen muss hochwertig sein. Das Copyright verwendeter<br />

Abbildungen muss zweifelsfrei geklärt und abgesichert sein.<br />

0.3.3 Einführung in das Pflichtenheft<br />

0.3.3.1 Inhalte und Struktur<br />

Das Pflichtenheft beschreibt die Elemente des Screendesignentwurfs. Das Ziel ist eine einheitliche<br />

und benutzerfreundliche Gestaltung der Internetportale der EA in <strong>NRW</strong> mit der Option für individuelle<br />

Gestaltungsmöglichkeiten der EA. Die Inhalte werden in Darstellungsbeispielen veranschaulicht.<br />

0.3.3.2 Corporate Design<br />

Das Corporate Design der Internetportale der EA in <strong>NRW</strong> hat feststehende Basiselemente. Daneben<br />

gibt es einen Spielraum, der den Anforderungen der unterschiedlichen EA in <strong>NRW</strong> in ihrer Nutzung<br />

und Handhabung Rechnung trägt sowie Freiraum für individuelle Corporate Designs.<br />

Die folgenden Basiselemente werden einheitlich auf den Internetportalen der EA in <strong>NRW</strong> eingesetzt<br />

und tragen so zu einem gemeinsamen „Look and Feel“ bei. Die EA in <strong>NRW</strong> und das Land <strong>NRW</strong><br />

werden in ihrer Gesamtheit als wirtschaftlicher Standort wahrgenommen. Die Basiselemente:<br />

Seite 13 von 47


• BMWI-Logobereich und EUGO-Logo<br />

Im BMWI-Logobereich ist die Bild-Wort-Marke Einheitlicher Ansprechpartner / Point of Single<br />

Contact zu hinterlegen. Die Bild-Wort-Marke wird den EA in <strong>NRW</strong> vom Ministerium für Wirtschaft,<br />

Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar gemacht.<br />

V: Der Hintergrund der Bild-Wort-Marke Einheitlicher Ansprechpartner / Point of Single Contact<br />

entspricht der Hintergrundfarbe des Identitätsbereiches. Die Bild-Wort-Marke ist mit der Startseite<br />

des EA-Portals zu verlinken.<br />

Die Bild-Wort-Marke EUGO wird den EA in <strong>NRW</strong> vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen,<br />

Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar gemacht. Sie ist<br />

länderübergreifender Identifikationsträger und repräsentiert die Zugehörigkeit der einzelnen EU-<br />

Länder zum europaweiten Netzwerk.<br />

V: Die korrekte Wiedergabe der Bild-Wort-Marke EUGO in der blauen „Part of the EUGO<br />

network-Version“ ist gemäß den EUGO brand guidelines vorzunehmen und verbindlich. Sie ist mit<br />

ihrem unteren Rand bündig abschließend zum unteren Rand des Content-Bottoms zentriert<br />

ausgerichtet zu den Navigationsschaltflächen in der Navigationsspalte zu hinterlegen.<br />

• Die Screenaufteilung<br />

V: Die Aufteilung in die fünf Bereiche Metanavigation, BMWI-Logobereich, Identitätsbereich,<br />

Navigation mit der sie abschließenden Bild-Wort-Marke EUGO und Contentbereich (bestehend<br />

Seite 14 von 47


aus Content-Header, Content-Body, Content-Bottom) ist die Basis für eine einheitliche<br />

Erscheinung.<br />

• Die Farben<br />

V: Die Farben für Eingabefelder, Buttons, Navigation und Links sowie die Farben für<br />

Eingabefelder, Buttons, Navigation und Links hinsichtlich ihres interaktiven Verhaltens (a:link,<br />

a:visited, a:hover, a:focus, a:active) sind als Ausprägung einheitlicher Bedienelemente verbindlich.<br />

• Die Schriften<br />

V: Einheitliche Schriften und deren wiederkehrende Anordnung erleichtern den Betrachtern auch<br />

auf unterschiedlichen Internetpräsenzen der EA in <strong>NRW</strong> die Orientierung und<br />

Informationsaufnahme.<br />

0.3.3.3 Gestaltungsgrundsätze<br />

Die im Corporate Design verwendeten und mit ihren Positionen definierten Gestaltungselemente<br />

erleichtern die Handhabung und Orientierung auf den einzelnen Internetseiten.<br />

Die Platzierung der Bild-Wort-Marke Einheitlicher Ansprechpartner / Point of Single Contact oben links<br />

am Kopf der Gestaltungsfläche repräsentiert die Zugehörigkeit zum EA-Netzwerk und ist verbindlich.<br />

Die Farbfortsetzung der BMWI-Logo-Schutzzonenfarbe nach rechts ergibt eine einheitliche visuelle<br />

Klammer für die Navigations- und Informationsebene.<br />

Die Aufteilung der Gestaltungsfläche in einen Metanavigations-, einen BMWI-Logo-, einen Identitäts-<br />

und Navigationsbereich mit der diesen abschließenden Bild-Wort-Marke EUGO sowie einen<br />

Contentbereich wird durch eine Farbkodierung dargestellt.<br />

Der Gesamthintergrund der Bildschirmfläche ist mit dem Farbwert #ffffff bzw. R:255, G:255, B:255<br />

belegt. Die Aufteilung der Gestaltungsfläche wird mit Hilfe von genau 1 Pixel in der Höhe – Linien in<br />

der Farbcodierung #ffffff bzw. R:255, G:255, B:255, dargestellt.<br />

Der BMWI-Logo- und der Identitätsbereich schließen mit einer Linie mit dem Farbwert #000070 bzw.<br />

R:0, G:0, B:112 von genau 10 Pixeln in der Höhe ab. Die Linie wird von der Gestaltungsflächenline<br />

unterbrochen.<br />

Die Farbwahl der Internetpräsenz orientiert sich in ihrer Anmutung an der Thematik und ihren Inhalten<br />

sowie an bisher in Deutschland zur Dienstleistungsrichtlinie publizierten Internetpräsenzen (z.B.<br />

http://www.dienstleistungsrichtlinie.de/) und dem Internetauftritt der Bundesregierung. Insoweit wird<br />

bereits mit dieser Anlehnung ein Wiedererkennungswert induziert. Die Farben sind einerseits dem<br />

Corporate Design unterworfen, bieten andererseits jedoch zusammen mit der Bildwahl, z.B. im<br />

Identitätsbereich (EA-Logo-Gestaltungszone), genügend Spielraum für die individuelle Darstellung der<br />

EA in <strong>NRW</strong>.<br />

Die Schrift und ihre einheitliche Verwendung tragen zur Homogenität der Internetpräsenzen bei. Für<br />

die Internetpräsenz werden Standardschriften der Betriebssysteme berücksichtigt.<br />

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0.3.3.4 Maßeinheiten<br />

V: Als Maßeinheiten für die Positionierung und die Größenangaben von Layoutelementen<br />

werden die relativen Einheiten Pixel (px), M-höhe (em) und Prozent (%) verwendet. Für die Angabe<br />

von Schriftgrößen findet Prozent (%) und M-höhe (em) Verwendung. Formatierungen in absoluten<br />

Einheiten wie Punkt (pt) oder Zentimeter (cm) sind für die Bildschirmdarstellung unzulässig. Bei CSS-<br />

Anweisungen für Ausdrucke können diese unter Umständen sinnvoll sein.<br />

0.4 Basiselemente<br />

Die gestalterischen Grundlagen, auf denen das Screendesign der Internetportale der EA in <strong>NRW</strong><br />

beruht, setzen sich aus den für das Medium Internet relevanten Informationen und den im Corporate<br />

Design festgelegten Basiselementen zusammen.<br />

0.4.1 Bild-Wort-Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ und „Point of Single<br />

Contact“<br />

Die Bild-Wort-Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ / „Point of Single Contact“ des BMWI ist als<br />

Kampagnen-Logo in die EA-Portale aufzunehmen. Die Bild-Wort-Marke „Einheitlicher<br />

Ansprechpartner“ / „Point of Single Contact“ wird den EA in <strong>NRW</strong> vom Ministerium für Wirtschaft,<br />

Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar gemacht.<br />

V: Die korrekte Wiedergabe der Bild-Wort-Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ / „Point of<br />

Single Contact“ des BMWI in Verbindung mit den Vereinbarungen der EA in <strong>NRW</strong> vom 25.02.2011 ist<br />

verbindlich. Die Bild-Wort-Marke ist mit der Startseite des EA-Portals zu verlinken.<br />

Auf der deutschsprachigen Version der EA-Portale ist die ausschließliche Verwendung der Bild-Wort-<br />

Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ zulässig. Auf fremdsprachigen Versionen der EA-Portale ist die<br />

ausschließliche Verwendung der Bild-Wort-Marke „Point of Single Contact“ zulässig.<br />

0.4.1.1 Maße<br />

Die Bild-Wort-Marke braucht, um repräsentativ wirken zu können, einen Freiraum: die Schutzzone.<br />

V: Die Schutzzone entspricht 5 Pixel und umgibt diese zu allen Seiten. Eine Skalierung darf<br />

ausschließlich proportional zu den Grundmaßen unter Wahrung der Schutzzone erfolgen. Die Bild-<br />

Wort-Marke ist einschließlich ihrer Schutzzone zentriert auszurichten.<br />

0.4.1.2 Farben<br />

V: Die Bild-Wort-Marke steht auf einer Fläche mit dem Farbwert #cedbe4 bzw. R:206, G:219,<br />

B:228. Andere Platzierungen auf Schwarz- oder Farbflächen sowie auf Bildern sind in den EA-<br />

Portalen unzulässig.<br />

0.4.1.3 Positionierung<br />

V: Die Bild-Wort-Marke ist im BMWI-Logobereich zu platzieren.<br />

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0.4.2 Bild-Wort-Marke EUGO<br />

Die Bild-Wort-Marke EUGO wird den EA in <strong>NRW</strong> vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen,<br />

Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar gemacht.<br />

V: Die korrekte Wiedergabe der Bild-Wort-Marke EUGO ist gemäß den EUGO brand guidelines<br />

vorzunehmen und verbindlich.<br />

0.4.2.1 Maße<br />

Die Bild-Wort-Marke EUGO braucht, um repräsentativ wirken zu können, einen Freiraum: die<br />

Schutzzone. Die Größe der Schutzzone richtet sich nach EUGO brand guidelines.<br />

V: Die Höhe der Bild-Wort-Marke ist inklusive ihrer Schutzzone auf 80 px festzulegen. Die<br />

Skalierung darf ausschließlich proportional zu den Grundmaßen erfolgen. Die sich daraus ergebende<br />

Breite der Bild-Wort-Marke beträgt 164 px.<br />

0.4.2.2 Farben<br />

V: Die Bild-Wort-Marke EUGO steht auf einer Fläche mit dem Farbwert #ffffff bzw. R:255, G255,<br />

B:255. Andere Platzierungen auf Schwarz- oder Farbflächen sowie auf Bildern sind in den EA-<br />

Portalen unzulässig.<br />

0.4.2.3 Positionierung<br />

V: Die Bild-Wort-Marke EUGO ist, unabhängig von der Anzahl der Spalten der<br />

Bildschirmdarstellung (Mindestspaltenanzahl 2: Navigationsbereich plus Contentbereich,<br />

Maximalspaltenanzahl 3: Navigationsbereich plus Contentbereich plus rechte Randspalte als Infobox,<br />

Gestaltungsfläche, 0.4.6, Infoboxen, 0.5.5.8), mit ihrem unteren Rand bündig abschließend zum<br />

unteren Rand des Content-Bottoms zu hinterlegen.<br />

Bei einer zweispaltigen Bildschirmdarstellung ist die Bild-Wort-Marke zentriert ausgerichtet zu den<br />

Navigationsschaltflächen in der Navigationsspalte zu hinterlegen.<br />

Bei einer dreispaltigen Bildschirmdarstellung kann die Bild-Wort-Marke in der dritten Spalte, die sich<br />

rechts neben dem Contentbereich befindet, hinterlegt werden. Sie ist dann zentriert ausgerichtet zur<br />

Breite der dritten Spalte zu positionieren.<br />

Da die Screenhöhe in Abhängigkeit des Inhaltes des Content-Bodys variabel ist, muss die<br />

Positionierung der Bild-Wort-Marke flexibel fließend sein.<br />

0.4.3 Favicon<br />

Das Favicon ist ein Icon, das die repräsentativen wieder erkennbaren Elemente des Corporate<br />

Designs auf kleinstem Raum abbildet.<br />

Die meisten aktuellen Browser unterstützen die Anzeige von Favicon. Je nach Version und Hersteller<br />

des Browsers wird das Favicon in der Adresszeile, in der Anzeige der Lesezeichen und in einer<br />

reiterbasierten Navigation anstelle des Standard-Icons für Websites angezeigt. Die Darstellung eines<br />

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Favicons ist auf 16 x 16 px, die Darstellungsgröße durch den Browser, optimiert. Als Dateiformat wird<br />

standardmäßig .ICO verwendet.<br />

E: Aufgrund der Bildmarkenelementdichte und der Dimension des Identitätsbereiches (EA-Logo-<br />

Gestaltungszone) eignen sich weder Bildmarke noch Identitätsbereich für ein Favicon. Auf die<br />

Verwendung eines Favicons sollte daher verzichtet werden.<br />

0.4.4 Schriften<br />

Als Systemschrift wird Verdana festgelegt. Da nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, dass<br />

die Systemschrift Verdana auf allen verwendeten Betriebssystemen der Nutzer installiert ist, wird eine<br />

Folge von Alternativschriften angegeben: Helvetica, Arial, Tahoma, Sans Serif.<br />

E: Die Angabe der Schriftgrößen sollte für einen barrierefreien Zugang in relativen<br />

Prozentangaben bzw. em-Werten erfolgen, damit die Vergrößerung der Schriften durch den Benutzer<br />

möglich ist.<br />

Der Einsatz von Systemschriften erfordert keinen Erwerb von Nutzungsrechten und ist somit<br />

kostenfrei.<br />

0.4.5 Farben<br />

Ein wesentliches Basiselement des Corporate Designs ist die Farbgestaltung.<br />

V: Die folgenden Farbwerte sind verbindlich:<br />

Farbwerte<br />

Seiten-Hintergrundfarbe #ffffff bzw. R:255, G:255, B:255<br />

EUGO-Logobereich-Hintergrundfarbe #ffffff bzw. R:255, G:255, B:255<br />

Identitätsbereich-Hintergrundfarbe #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228<br />

Konturfarbe von Eingabefeldern #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228<br />

Flächenfarbe von Eingabefeldern #ffffff bzw. R:255, G:255, B:255<br />

Konturfarbe von Buttons #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228<br />

Flächenfarbe von Buttons #ecf1f5 bzw. R:236, G:241, B:245<br />

Farbkombinationen von Symbolschaltflächen und<br />

Piktogrammen<br />

#ffffff bzw. R:255, G:255, B:255 und<br />

#000000 bzw. R:0, G:0, B:0<br />

Farbe der Textlinks in der Metanavigation a:link, a:visited :<br />

#002596 bzw. R:0, G:37, B:150<br />

a:hover, a:focus, a:active:<br />

#000000 bzw. R:0, G:0, B:0<br />

mit background: #cedbe4 bzw. R:206,<br />

G:219, B:228 und text-decoration: none<br />

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Konturfarbe von Navigationsschaltflächen der Navigation #ffffff bzw. R:255, G:255, B:255<br />

Flächenfarbe der Navigationsschaltflächen der Navigation<br />

a:link, a:visited<br />

Flächenfarbe der Navigationsschaltflächen der Navigation<br />

a:hover, a:focus, a:active<br />

Ausnahme Navigationsschaltfläche Anmelden:<br />

Die Flächenfarben der Navigationsschaltfläche Anmelden<br />

sind identisch zu den Fächenfarben der sonstigen<br />

Navigationsschaltflächen.<br />

Zur Hervorhebung ist jedoch die Beschriftung in allen<br />

Zuständen (a:link, a:visited, a:hover, a:focus, a;active) im<br />

Schriftschnitt fett zu hinterlegen.<br />

Bild-Wort-Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ / „Point of<br />

Single Contact“ – Hintergrundfarbe<br />

# ecf1f5 bzw. R:236, G:241, B:245<br />

#cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228<br />

#cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228<br />

Hintergrundfarbe Contentbereich #f6f7f7 bzw. R:246, G:247, B:247<br />

Textfarbe im Contentbereich #000000 bzw. R:0, G:0, B:0<br />

Farbe von Textlinks im Contentbereich<br />

die Textlinks sind mit einem führenden raquo; , gefolgt von<br />

einem blank (&nbsp;) zu kennzeichnen<br />

Farbe Textlink im Content-Bottom-Bereich<br />

der Textlink nach oben ist mit einer nach oben gerichtete<br />

Pfeilspitze in der Farbe #000000 bzw.: R:0, G:0; B:0 zu<br />

kennzeichnen<br />

a:link:<br />

#002596 bzw. R:0, G:37, B:150<br />

a:visited:<br />

#002596 bzw. R:0, G:37, B:150<br />

mit background: #cedbe4 bzw. R:206,<br />

G:219, B:228 und text-decoration: none<br />

a:hover, a:focus, a:active:<br />

#000000 bzw. R:0, G:0, B:0<br />

mit background: #cedbe4 bzw. R:206,<br />

G:219, B:228 und text-decoration: none<br />

a:link, a:visited, a:hover, a:focus,<br />

a:active:<br />

#000000 bzw. R:0, G:0, B:0<br />

mit background: #cedbe4 bzw. R:206,<br />

G:219, B:228 und text-decoration: none<br />

Hintergrundfarbe Content-Bottom-Bereich #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228<br />

0.4.6 Gestaltungsfläche<br />

Die Gestaltungsvorgaben wurden entwickelt, um ein optimales Erscheinungsbild der Websites bei<br />

einer Bildschirmauflösung von 1024 px * 768 px zu gewährleisten. Gestalterisch wird auf Basis der<br />

empfohlenen Bildschirmauflösung (1024 px * 768 px) von einer Gestaltungsfläche von 952 px<br />

ausgegangen.<br />

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Die Breite der Gestaltungsfläche soll sich an die Browserfenstergröße des Nutzers anpassen. Diese<br />

ist zu unterscheiden von der tatsächlichen Bildschirmauflösung, die unabhängig von der Größe des<br />

Browserfensters bestimmt werden kann. In Hinblick auf die maximale Begrenzung der<br />

Gestaltungsfläche über 952 px hinaus ist zu beachten, dass dabei die Lesbarkeit des Textes<br />

gewährleistet ist. Damit sich das Layout beim Textzoom in der Größe anpassen kann, kann für die<br />

maximale Breite die Einheit EM Verwendung finden.<br />

E: Um eine adäquat lesbare Zeilenlänge zu erreichen sollte der Contentbereich aufgeteilt werden<br />

in eine Absatzbreite von 480 px zzgl. einer Randspalte ( Infoboxen, 0.5.5.8) von 190 px. Sofern<br />

eine Randspalte aufgenommen wird ist darauf hinzuweisen, dass eine höhere Auflösung als 800 px *<br />

600 px zur Anzeige erforderlich ist.<br />

Tabellen, Formulare, Grafiken und ähnlicher Content dürfen die volle Breite der Gestaltungsfläche<br />

einnehmen.<br />

Beim Verkleinern des Browserfensters unter 952 px sollten die Vorgaben der BITV (Barrierefreie<br />

Informationstechnik-Verordnung vom 24.07.2002) eingehalten werden. Diese sehen vor, dass<br />

horizontale Bildlaufleisten (Scrollbars) erst dann erscheinen, wenn die äußere Browserfensterbreite<br />

kleiner als 800 px wird (minimale Begrenzung). Aus gestalterischer Sicht muss bei der flexiblen<br />

Anpassung der Gestaltungsfläche an die Browserfenstergröße jeder Einzelfall abgewogen werden, da<br />

breitere oder schmalere Browserfenster zu Kompromissen in Hinsicht auf die Gestaltung führen.<br />

Gerade Websites mit repräsentativem Charakter sind darauf angewiesen, dass die Gestaltung bei<br />

unterschiedlicher Browserfenstergröße ohne Einbußen erhalten bleibt. Auch die Darstellung von<br />

Sonderfällen wie breite Datentabellen, komplexe Flash-Darstellungen, Flash-Videos oder die direkte<br />

Zuordnung von Text und Bild im Contentbereich spricht gegen eine verkleinernde Anpassung an die<br />

Browserfenstergröße.<br />

Unabhängig von der flexiblen Anpassung im Browserfenster muss eine Vergrößerung der Schriftgröße<br />

über die Einstellungen des Browsers oder die Tastatur möglich sein. Die reine Vergrößerung der<br />

Website bei Schriftgradvergrößerung ist wie auch die entsprechende Möglichkeit in der neuen<br />

Generation Browser (Internet Explorer 7.x und 8.x, Firefox 3.x, Opera 9.x) kein Ersatz hierfür, da bei<br />

Nutzern mit kleinen Bildschirmauflösungen horizontale Bildlaufleisten erscheinen.<br />

Eine vertikale Begrenzung ist nicht definiert, da die Anordnung und Länge der Seiten von der Struktur<br />

und Darstellungsweise ihrer Inhalte abhängt.<br />

V: Geht die Gestaltung in der Vertikalen jedoch stark über den sichtbaren Bereich hinaus, sollen<br />

die Inhalte durch Sprungmarken angemessen gegliedert werden.<br />

0.4.7 Screenaufteilung und Frames<br />

V: Der Verzicht auf Frames ist verbindlich.<br />

V: Die Gestaltungsfläche wird in fünf, konsistent platzierte und in ihren Funktionen einheitliche<br />

Bereiche aufgeteilt. Dies erleichtert die Orientierung in den unterschiedlichen Präsenzen der EAs und<br />

trägt in erheblichem Maße zu ihrer Wiedererkennung bei.<br />

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Die fünf Bereiche sind:<br />

• die Metanavigation für die Sprachauswahl, die Items Kontakt, Impressum, Inhalt und das<br />

Suchenfeld<br />

• der BMWI-Logobereich für die Bild-Wort-Marke Einheitlicher Ansprechpartner / Single Point of<br />

Contact<br />

• der Identitätsbereich als EA-Logo-Gestaltungszone<br />

• der Navigationsbereich mit den Navigationsebenen, ggf. auch mit hierarchisch tieferen<br />

Ebenen und die ihn abschließende Bild-Wort-Marke EUGO-Logo<br />

• der Contentbereich für die Breadcrumbnavigation mit optionalen Seitenfunktionalitäten<br />

(Drucken, Seite empfehlen, Verlinkung zu Sozialen Netzwerken u.ä.), die Texte und<br />

Bildinhalte sowie die Bottombelegung für die „nach-oben-Funktion“<br />

0.4.8 Bild- und Formensprache<br />

Die klare und eindeutige Bildsprache bedient sich der journalistischen und dokumentarischen Farb-<br />

oder Schwarz-Weiß-Fotografie. Sie vermeidet grafische Nachbearbeitungen wie zum Beispiel<br />

Verläufe, Filter oder andere Verfremdungen.<br />

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Die grafischen Elemente für die EA-Portale basieren auf den Formen Quadrat, Rechteck und Linie.<br />

Sie werden zur Gliederung der Navigationsebenen oder zur strukturierten Darstellung der Inhalte<br />

verwendet.<br />

V: Eine Kombination unterschiedlicher Elemente ist ebenso zu vermeiden wie die Verwendung<br />

von Kreisen, Ovalen, abgerundeten Ecken sowie grafischen 3D-Effekten. Die einzelnen Elemente<br />

werden wie folgt definiert:<br />

• Für Linienstärken gilt: 1px, 2px, 4px, 8px, 16px oder 20px.<br />

• Für Quadrate und Rechtecke gilt: Ihre Seitenlängen müssen durch 4 teilbar.<br />

• Für Dreiecke gilt: Es sind nur rechtwinklige Dreiecke oder im Schriftsatz vorhandene Winkel<br />

zugelassen.<br />

• Für Pfeile gilt: Die Pfeilspitze soll einen rechten Winkel bilden.<br />

• Für Pfeilspitzen gilt: Die Pfeilspitze soll einen rechten Winkel bilden.<br />

0.5 Screenaufteilung<br />

Jeder EA in <strong>NRW</strong> tritt mit einem Internetportal an die Öffentlichkeit. Aufgrund der in bestimmten<br />

Bereichen zu erwartenden unterschiedlichen Inhalte ist die visuelle Homogenität von großer<br />

Bedeutung für die Identifikation und Wiedererkennung. Eine einheitliche Screenaufteilung in Bereiche<br />

erleichtert den Benutzern die Navigation auf den verschiedenen Internetportalen.<br />

0.5.1 Metanavigation<br />

Die Metanavigation dient der Aufnahme ständig sichtbarer Servicefunktionen der gesamten<br />

Internetpräsenz.<br />

V: Die Metanavigation ist – wie alle anderen Navigationen – als Liste anzulegen.<br />

Inhalte der Metanavigation sind:<br />

• E: die Sprachauswahl<br />

• V: die Items Kontakt, Impressum, Inhalt in genau dieser Reihenfolge<br />

• V: das Suchenfeld sowie die den Suchvorgang auslösende Schaltfläche<br />

0.5.1.1 Größe, Positionierung, Umfang (inhaltlich)<br />

V: Die Metanavigation beginnt mindestens 5px, höchstens jedoch 10px unterhalb der<br />

Gestaltungsfläche des Browserfensters.<br />

V: Die Breite der Metanavigation ist an den Größenangaben zur Gestaltungsfläche auszurichten.<br />

Dabei sind mindestens 10px, höchstens jedoch 15px sowohl zum linken als auch rechten<br />

Bildschirmrand freibleibend.<br />

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V: Die Unterkante der Metanavigation bildet eine 1px starke weiße Linie, deren Breite der<br />

Gesamtbreite der Metanavigation abzüglich des frei zu bleibenden Raumes zum linken und rechten<br />

Bildschirmrandes entspricht.<br />

E: Zur besseren Übersicht sollten innerhalb der Metanavigation nicht mehr als 8 Begriffe<br />

verwendet werden.<br />

0.5.1.2 Sprachauswahl<br />

V: Die Sprachauswahl beginnt in Höhe des Identitätsbereiches.<br />

E: Es bleiben mindestens 5 px, höchstens jedoch 10 px nach links frei.<br />

Einheitliche Sprachregelungen und Benennungen erleichtern den Besuchern das schnelle Finden von<br />

Inhalten einerseits, andererseits wird ein hoher Wiedererkennungswert auf allen EA-Portalen erzielt.<br />

Des Weiteren ist eine effektive Sprachpolitik für die Nachhaltigkeit der EA-Portale von hoher<br />

Bedeutung. Die Eurydice-Studie ‚Schlüsselzahlen zum Sprachenlernen an den Schulen in Europa’,<br />

Stand 21. November 2008, legt den aktuellen Status von Sprachunterricht an den europäischen<br />

Schulen dar. Die Studie zeigte, dass in 13 EU-Ländern Englisch als erste Fremdsprache Pflicht ist.<br />

Außerdem lernen etwa 90% der Schüler im Sekundarunterricht Englisch. Ist das Erlernen einer<br />

zweiten Fremdsprache verpflichtend, wird meist Französisch oder Deutsch gelehrt.<br />

Zusammengenommen machen Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Russisch 95% aller<br />

Sprachen, die von Schülern in der EU gelernt werden, aus.<br />

E: sukzessive Aufnahme der Sprachauswahloptionen: English Français Español<br />

V: Wird eine Sprachauswahl angeboten, ist die Darstellung von Flaggen für die Sprachauswahl<br />

unzulässig, da unkorrekte Aussagen möglich sind: So wird Englisch auch außerhalb Großbritanniens<br />

und Spanisch auch außerhalb Spaniens gesprochen. Eine Flaggendarstellung stände zudem in<br />

Konkurrenz mit der Gestaltung des Identitätsbereiches.<br />

V: Die Sprachauswahlen sind in der genannten Reihenfolge zu benennen. Werden weitere<br />

Sprachauswahlen als die genannten angeboten, sind diese anzuhängen oder alternativ zur Wahrung<br />

der Übersichtlichkeit der Auswahloptionen in der Metanavigation in einer Auswahlbox zu hinterlegen.<br />

Sofern eine Auswahlbox genutzt wird, sind die auswählbaren Sprachen in alphabetisch aufsteigender<br />

Reihenfolge zu hinterlegen.<br />

V: Bei Auswahl eines Sprachangebotes ist nach dem Wechsel der Contentsprache die zuvor<br />

gewählte Sprachauswahlschaltfläche durch die Sprachauswahl Deutsch zu ersetzen.<br />

Bei Nutzung einer Auswahlbox ist die Sprache Deutsch permanent zu integrieren.<br />

V: Sprachauswahlangebote beziehen sich ausschließlich auf allgemeinen Content eines EA-<br />

Portals. Formulare und Dokumente sind aus Gründen der Rechtssicherheit ausschließlich in der<br />

Amtssprache Deutsch bereit zu stellen.<br />

Es ist sicher zu stellen, dass Übersetzungen, insbesondere das Navigationsdesign betreffend, auf<br />

allen EA-Portalen einheitlich sind. Ein sukzessiver Übersetzungsprozess muss daher begleitet und<br />

qualitativ gesichert sein.<br />

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E: Bestellung einer Person („Kümmerers“), die die EA-Portale über das Umsetzungsprojekt EG-<br />

DLRL in <strong>NRW</strong> hinaus begleitet.<br />

0.5.1.3 Alternative: Google-Übersetzer<br />

Optional kann der Google-Übersetzer eingebunden werden. Wird hiervon Gebrauch gemacht, kann<br />

die Metanavigation um die benötigte Höhe erweitert werden.<br />

V: Bei Einbindung des Google-Übersetzers ist er in Höhe des Identitätsbereiches zu<br />

positionieren.<br />

E: Es bleiben mindestens 5 px, höchstens jedoch 10 px nach links frei.<br />

0.5.1.4 Kontakt, Impressum, Inhalt<br />

V: Die Items Kontakt, Impressum, Inhalt sind in der angegebenen Reihenfolge aufzuführen und<br />

rechtsbündig auszurichten.<br />

0.5.1.4.1 Kontakt<br />

V: Der Item Kontakt und seine Bezeichnung ist verbindlich. Er kennzeichnet die Verlinkung auf<br />

das E-Mail-Kontaktformular, das Antworten und Reaktionen auf eine spezifische, jedoch<br />

unverbindliche Frage an den EA übermittelt. Die Nutzung des Kontaktformulars gewährleistet eine<br />

strukturierte Datenübermittlung.<br />

Weitere Angaben zum Kontaktformular Kontaktformular, 0.6.2 .<br />

0.5.1.4.2 Impressum<br />

V: Der Item Impressum und seine Bezeichnung ist verbindlich. Er bezeichnet die Nennung der<br />

presserechtlichen Verantwortlichen der Internetpräsenz, der Gestalter und Umsetzer der Website<br />

sowie eventuelle rechtliche Hinweise. Die Pflichtangaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) in<br />

Verbindung mit § 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) müssen enthalten sein.<br />

Die Angabe einer Standard-Mail-Adresse des EAs ist nicht empfehlenswert. Eine strukturierte<br />

Kommunikation wird nur über die Nutzung des Kontaktformulars sichergestellt. Die E-Mail-Adresse<br />

des EAs kann dem DL in der nachgelagerten Fallbearbeitung mitgeteilt werden.<br />

V: Der öffentliche Schlüssel des Zertifikates der Verwaltung ist zum Download anzubieten<br />

E: Angabe einer Mailadresse zur Meldung von Problemen bei Technik und Bedienung der Seite<br />

0.5.1.4.3 Inhalt<br />

V: Der Item Inhalt und seine Bezeichnung ist verbindlich. Er bezeichnet eine verlinkte<br />

Strukturübersicht (Sitemap) der Internetpräsenz, die gem. BITV für alle Webseiten vorzusehen ist, die<br />

aus einer Vielzahl an Seiten besteht.<br />

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0.5.1.5 Suche<br />

V: Das Suchenfeld sowie die den Suchvorgang auslösende Schaltfläche sind als letzter Item<br />

rechts außen zu hinterlegen.<br />

Damit sich die Suche beim Textzoom in der Größe anpassen kann, sollte für die Breite die Einheit EM<br />

Verwendung finden. Es ist möglich, einen Suchbegriff direkt in ein Feld einzugeben.<br />

E: Das Eingabefeld sollte mit dem Wort „Suchbegriff“ vorbelegt sein.<br />

E: Bei einer erfolglosen Suche sollte auf der Suchergebnisseite auf das Infocenter<br />

Gewerbeanmeldung <strong>NRW</strong> ( http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de ) verlinkt werden.<br />

V: Als Suchenoptionen vorgesehen sein müssen:<br />

• eine contentindizierte Suche auf der Seite des EA-Portals, die auch auf dem<br />

EA-Portal hinterlegte Dokumente einschließlich Formulare durchsucht<br />

• ein generelles Recherchemodul (Datencrawler), das in Echtzeit auf Informationen in<br />

unterschiedlichen Datenquellen zugreifen kann und das Suchergebnis kontextabhängig in<br />

einer Ergebnismaske zusammengestellt zur Anzeige bringt<br />

• der EA-Finder des Landes <strong>NRW</strong><br />

• die Verwaltungssuchmaschine (VSM) in der Version 2.0:<br />

In der Funktion „Zuständigkeitsfinder“ der VSM 2.0 sind die sächlichen und räumlichen<br />

Zuständigkeiten für Verwaltungsleistungen gezielt festgelegt. Nutzer erhalten bei der Anfrage nach<br />

einer Zuständigkeit für eine Verwaltungsleistung eine eindeutige Auskunft, wer für ihr Anliegen<br />

zuständig ist. Diese Zuständigkeit wird auf dem zentralen Frontend als „Top-Treffer“ ausgegeben -<br />

zusätzlich zu den herkömmlichen Treffern aus dem Index der Suchmaschine. Kommunen und EAs,<br />

welche die VSM als Infrastrukturelement nutzen, können wählen, ob sie nur die Treffer der<br />

Suchmaschine, nur die Treffer des Zuständigkeitsfinders oder beides integrieren und auf der eigenen<br />

Seite anzeigen.<br />

Funktionen:<br />

1. Eindeutige Zuständigkeiten<br />

Als örtlicher Bezugspunkt gelten die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. In einem<br />

relationalen Datenbanksystem werden – neben dem Suchindex der bisherigen VSM 1.0 – die<br />

Verwaltungsleistungen erfasst und mit Ortsbezug strukturiert gespeichert und verfügbar gemacht.<br />

Auf diese Weise wird eindeutig erfasst, an welche Stelle sich Bürger und Unternehmen für eine<br />

bestimmte Verwaltungsleistung in ihrer Stadt wenden müssen.<br />

2. Informationen auf einen Blick<br />

Die für eine Leistung zuständige Stelle wird mit Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, URL<br />

eingetragen. Nutzer erhalten diese Basisinformationen damit unmittelbar nach Eingabe von<br />

Suchbegriff und Ortsbezug, ohne sich durch eine Liste von Treffer-Seiten klicken zu müssen.<br />

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3. Verweise auf Zuständigkeiten außerhalb der klassischen Verwaltung<br />

In die VSM 2.0 können auch Behörden, Körperschaften, Verbände und Kammern zweckdienlich<br />

integriert werden, die außerhalb dieses Schemas organisiert sind. Dies gilt z.B. für die<br />

berufsständischen Kammern, die sich quer zu kommunalen Grenzen organisieren, jeweils<br />

unterschiedlich gegliedert sind, nicht Teil der klassischen Verwaltung sind, jedoch<br />

Verwaltungsleistungen nach LeiKa übernehmen (z.B. Gewerbeanmeldung). In der VSM 2.0<br />

werden räumliche Zuständigkeiten auf die unterste Ebene (Städte und Gemeinden)<br />

heruntergebrochen. Auf diese Weise können auch Zuständigkeiten einer IHK, einer<br />

Handwerkskammer oder etwa eines Dachverbands aufgenommen werden.<br />

4. Basis-Infrastruktur für kommunale Portale oder Portale von EAs<br />

Über eine Webservice-Schnittstelle werden die Zuständigkeiten für die Integration in kommunale<br />

Portale oder EA-Portale bereitgestellt.<br />

5. Zuständigkeiten können auch zentral abgerufen werden<br />

Mit der Webseite der Verwaltungssuchmaschine (www.verwaltungssuchmaschine.de) haben<br />

Bürger und Unternehmen weiterhin eine zentrale Anlaufstelle, wenn sie Informationen zu<br />

Verwaltungsleistungen benötigen.<br />

6. Das Beste aus beiden Welten<br />

Mit der VSM 2.0 werden die Vorteile einer Suchmaschine und eines Zuständigkeitsfinders optimal<br />

miteinander kombiniert. Die Suchmaschine steuert die dezentralen Webseiten der Verwaltungen<br />

in Nordrhein-Westfalen an, sammelt die Dokumente in einem Index und stellt sie so als zentrale<br />

Infrastrukturkomponente zur Verfügung. Der Zuständigkeitsfinder wird von den Verwaltungen<br />

selbst mit Informationen bestückt, die in einer zentralen Datenbank vorgehalten werden. Wird<br />

nach einer Verwaltungsleistung gesucht, für die eine eindeutige Zuständigkeit besteht, wird diese<br />

als Top-Treffer am Anfang der Seite angezeigt. Wird nach Informationen der Verwaltung gesucht,<br />

die nicht einer konkreten Leistung entsprechen, findet die Suchmaschine die passenden<br />

Verwaltungsseiten und bietet sie als Treffer an. Der Suchende wird somit nicht enttäuscht, wenn<br />

keine konkrete Zuständigkeit angezeigt werden kann, weil er trotzdem hilfreiche Links zu weiteren<br />

Informationen erhält. Kommunen und EAs können per XML-Schnittstelle sowohl die Ergebnisse<br />

der klassischen VSM auf ihren Seiten einbinden als auch über eine Webservice-Schnittstelle die<br />

Ergebnisse des Zuständigkeitsfinders.<br />

7. Dezentrale Pflege und automatisierte Pflege<br />

Über einen webbasierten Pflegeclient werden Zuständigkeiten durch die Behörden dezentral<br />

gepflegt. Möglich ist auch ein Import von Zuständigkeiten in die VSM 2.0.<br />

Die Ergebnisausgabe für die Suche nach einer Verwaltungsleistung könnte wie auf der Abbildung<br />

gegliedert sein: Top-Treffer für die Zuständigkeit mit genauen Kontaktinformationen, gefolgt von<br />

Suchergebnissen der VSM mit gewähltem örtlichem Bezug: Quelle Erläuterungen VSM: d-<strong>NRW</strong> 8<br />

V: Die Anbindung weiterer Suchmaschinen ist unzulässig.<br />

8 Weitere Informationen zur technischen Anbindung der VSM sind unter http://vsm.d-nrw.de/index/information zu finden<br />

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0.5.1.6 Sprachregelungen<br />

V: Neben den verbindlichen Benennungen innerhalb der Metanavigation werden folgende<br />

Begriffe auf den Internetpräsenzen der EAs eingesetzt:<br />

Download<br />

Bezeichnung für den Download-Bereich, aus dem Dateien auf den Computer des Anwenders geladen<br />

werden können.<br />

E-Mail<br />

Bezeichnung für eine formlose E-Mail-Funktion direkt an den EA<br />

Glossar<br />

Bezeichnung für ein alphabetisch geordnetes, erläuterndes Stichwortverzeichnis<br />

Linkliste oder Links<br />

Bezeichnung für eine Liste verlinkter, weiterer Websites<br />

Los!<br />

Aufruf der Suchfunktion innerhalb der Internetpräsenz<br />

Newsletter<br />

Benennung für ein An- bzw. Abmeldeformular für den Bezug eines Newsletters des Betreibers der<br />

Internetpräsenz.<br />

RSS<br />

Bezeichnung für den Bezug eines RSS-Feeds<br />

Textversion<br />

Link, der eine Nur-Text-Version der Internetpräsenz aufruft<br />

(Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht<br />

möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass äquivalente<br />

Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten<br />

zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund<br />

der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.)<br />

Empfehlung: Die Platzierung des Links sollte in der Zeile der Breadcrumbnavigation erfolgen.<br />

Upload<br />

Bezeichnung für den Upload-Bereich, aus dem Dateien vom Computer des Anwenders auf das Portal<br />

geladen werden können<br />

0.5.1.7 Buttons und Piktogramme<br />

V: Als einziger Button ist, ausgenommen von der optionalen Nutzung des Google-Übersetzers, in<br />

der Metanavigation der Button zum Auslösen des Suchvorganges zulässig. Piktogramme sind in der<br />

Metanavigation unzulässig.<br />

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0.5.1.8 Schriften<br />

V: Die Navigation wird in der Systemschrift Verdana regulär gesetzt, die Schriftgröße beträgt<br />

0.85em. Bezugsgröße für die Schriftgröße ist der Browserdefault 16 Pixel. Die Reihenfolge der<br />

Alternativschriften ist Helvetica, Arial, Tahoma, Sans Serif.<br />

E: Textlinks in der Metanavigation werden durch mindestens zwei Leerzeichen voneinander<br />

getrennt.<br />

0.5.1.9 Interaktives Verhalten<br />

Es ist zwischen Hover, Focus-/Active, Visited und Unvisited Links zu differenzieren.<br />

V: Das Linkverhalten der Textlinks ist wie folgt zu definieren:<br />

a:link, a:visited : #002596 bzw. R:0, G:37, B:150<br />

a:hover, a:focus, a:active : #000000 bzw. R:0, G:0, B:<br />

0.5.2 BMWI-Logobereich<br />

mit background: #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228 und<br />

text-decoration: none<br />

V: Im BMWI-Logobereich wird ausschließlich die Bild-Wort-Marke Einheitlicher Ansprechpartner /<br />

Single Point of Contact gemäß den Vorgaben zur Bild-Wort-Marke BMWI in Verbindung mit den<br />

Vereinbarungen der EA in <strong>NRW</strong> vom 25.02.2011 verwendet.<br />

0.5.2.1 Maße<br />

V: Die Höhe des BMWI-Logobereiches beträgt 100 px. Dem BMWI-Logobereich schließt sich<br />

eine horizontale Linie mit dem Farbwert #000070 bzw. R:0, G:0, B:112 von genau 10 Pixeln in der<br />

Höhe an.<br />

Die Breite des BMWI-Logobereiches entspricht der Breite des Navigationsbereiches.<br />

0.5.2.2 Positionierung<br />

V: Die Bild-Wort-Marke ist, inklusive einer Schutzzone von mindestens 5 Pixel zu allen Seiten<br />

des BMWI-Logobereiches, horizontal und vertikal zentriert im BMWI-Logobereich zu hinterlegen.<br />

V: Die BMWI-Logobereich-Hintergrundfarbe #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:278 ist verpflichtend.<br />

0.5.2.3 Interaktives Verhalten<br />

V: Die Bild-Wort-Marke Einheitlicher Ansprechpartner / Single Point of Contact ist mit der<br />

Startseite des EA-Portals zu verlinken.<br />

0.5.3 Identitätsbereich (EA-Logo-Gestaltungszone)<br />

Durch eine aussagekräftige Gestaltung des Identitätsbereiches wird der jeweilige EA in <strong>NRW</strong> deutlich<br />

gekennzeichnet.<br />

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V: Der Identitätsbereich dient der Wiedererkennung und als Orientierungshilfe für die Besucher<br />

der Internetportale und muss auf allen Seiten eingesetzt werden.<br />

V: Die Platzierung von Navigationselementen im Identitätsbereich ist nicht gestattet.<br />

Die Hintergrundfarbe des Identitätsbereiches ist die gestalterische Verbindung zur Bild-Wort-Marke<br />

Einheitlicher Ansprechpartner / Single Point of Contact.<br />

V: Die Farbcodierung #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228 ist daher verpflichtend.<br />

V: Um die Zugänglichkeit sicherzustellen, sind Bildelemente nur als Hintergrundbilder<br />

zugelassen. Text ist ausschließlich als HTML innerhalb eines DIV-Bereiches darzustellen.<br />

E: Über die Ausgestaltung des Identitätsbereiches, ausgenommen der Hintergrundfarbe,<br />

entscheidet der jeweilige EA in Kooperation mit den ihm zugeordneten Kommunen. Es ist darauf zu<br />

achten, dass der Logobereich optisch nicht beeinträchtigt wird. Der Identitätsbereich darf vollständig<br />

durch eine Fotostrecke und Grafiken abgedeckt werden.<br />

0.5.3.1 Größe, Positionierung<br />

V: Der Identitätsbereich schließt mit seiner Oberkante bündig mit der Metanavigation ab. Links<br />

wird er durch den BMWI-Logobereich mit einer in der Horizontalen 1 px breiten und in der Vertikalen<br />

110 px hohen Linie in der Farbkodierung #ffffff nzw. R:255,G:255,B:255 begrenzt. Die Breite des<br />

Identitätsbereiches und der Linie sind an der Breitenangabe zur Metanavigation auszurichten.<br />

Um den EA ausreichend Raum für eine aussagekräftige Gestaltung des Identitätsbereiches zugeben,<br />

beträgt die Höhe 100 px. Bei Schriftvergrößerung durch den Nutzer belegt er gegebenenfalls mehr<br />

Raum in der Höhe. Dem Identitätsbereich schließt sich eine horizontale Linie mit dem Farbwert<br />

#000070 bzw. R:0, G:0, B:112 von genau 10 Pixeln in der Höhe an.<br />

0.5.4 Navigationsbereich<br />

Der Navigationsbereich nimmt alle Navigationsebenen auf:<br />

E: Die Navigationstiefe sollte nicht mehr als 3 Ebenen einschließlich der ersten Hierarchieebene<br />

umfassen.<br />

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V: Die weiteren Ebenen klappen - wie bei einer Ordnerstruktur - unterhalb des gewählten<br />

Navigationspunktes aus. Die Navigation ist als Liste anzulegen.<br />

0.5.4.1 Größe, Positionierung<br />

Die Breite des Navigationsbereiches ist variabel. Zulässig sind bis zu zweizeilige Navigationseinträge.<br />

Wird die Schriftgrößeneinstellung vom Nutzer erhöht, wächst auch die Breite.<br />

V: Die Fixierung einer Mindestbreite ist unzulässig, da Anwender mit Tunnelblick-Syndrom bei<br />

starker Verkleinerung der Webseite störende Weißfelder präsentiert bekämen.<br />

V: Der Navigationsbereich beginnt am linken Rand der Gestaltungsfläche mit einem<br />

Mindestabstand von 5 px zum Rand selbst. Er schließt sich mit einer horizontalen 1 px hohen Linie in<br />

der Farbkodierung #f0000 bzw. R:255,G:255,B:255 an der Oberkante unmittelbar an der unteren<br />

blauen Linie, die den BMWI-Logobereich abschließt, an.<br />

0.5.4.2 Sprachregelungen und Verlinkungen<br />

Einheitliche Sprachregelungen und Benennungen in den unterschiedlichen Internetpräsenzen und<br />

Onlinemedien erleichtern den Besuchern die Orientierung und Navigation.<br />

Aus diesem Grund wird die Benennung und Reihenfolge für die oberste Navigationsebene, für einen<br />

Teilbereich der nächstfolgenden Navigationsebene sowie die Verlinkungen vorgegeben:<br />

Hauptmenüeintrag Untermenü Link/s zu<br />

Anmelden . / . Login einschl. Registrierung<br />

Unser Angebot freibleibend zur Aufnahme<br />

von:<br />

• individuelle<br />

Informationen des EAs<br />

• regionale<br />

Informationen<br />

• Gebietskarten<br />

• kommunale Beratung<br />

• Beratung der<br />

Kammern<br />

• Beratung anderer<br />

Stellen<br />

Unternehmensgründung • Einstellung und<br />

Beschäftigung<br />

• Gründung<br />

• Handelsregister<br />

• Öffentliche Förderung<br />

Partnern (Kommunen, Kammern etc.)<br />

Weiterführenden Infos<br />

Verknüpfung mit<br />

Verfahrensbeschreibungen/Formularpool<br />

ggfs. Beschreibungen, Formulare,<br />

Infocenter Gewerbemeldung<br />

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Unternehmensführung • Berichtspflichten<br />

• Fusion<br />

• Hilfen in Notlagen und<br />

Krisen<br />

• Öffentliche<br />

Ausschreibungen<br />

• Steuern und Abgaben<br />

Unternehmensbeendigung Geschäftsaufgabe<br />

Verfahrensinformationen A-<br />

Z<br />

Geschäftsübertragung<br />

Zugang zu<br />

Verfahrensinformationen über<br />

A-Z-Suche, Liste der<br />

Verfahren und/oder<br />

Suchfunktion, wünschenswert<br />

wäre ein Tätigkeitsorientierter<br />

Zugang (siehe 0.5.4.3);<br />

enthalten sind jeweils die<br />

Punkte:<br />

• Name des Verfahrens<br />

• Grundinformation<br />

• Zuständige Stelle<br />

• Voraussetzungen<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

• Erforderliche<br />

Unterlagen<br />

• Gebühren<br />

• Bearbeitungsdauer<br />

• Sonstige Hinweise<br />

• Weiterführende<br />

Informationen<br />

Formulare freibleibend zur Aufnahme<br />

eines Formularpools<br />

Verbraucherfragen freibleibend zur Aufnahme<br />

9 Frequently Asked Questions - Liste<br />

bspw. einer FAQ 9 für<br />

Verbraucher<br />

Formulare<br />

Formulare/Merkblätter<br />

Formulare, zuständige Stellen<br />

optional<br />

optional<br />

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„Platzhalter“ freibleibend optional<br />

V: Die Hauptmenüeinträge sind einschließlich ihrer Bezeichnungen verbindlich.<br />

E: Für ein einfaches Auffinden der Untermenüeinträge des Hauptmenüeintrags<br />

Verfahrensinformationen A-Z sollte eine Suchfunktion, ein Register A-Z oder eine ähnliche<br />

Hilfestellung angeboten werden.<br />

Die als freibleibend bezeichneten Untermenüeinträge sind hinsichtlich Verwendung und<br />

Bezeichnungen wahlfrei.<br />

V: Den Navigationseinträgen (Hauptmenüeinträge und Untermenüeinträge) voranzustellen ist<br />

eine Pfeilspitze mit der Farbcodierung #000000 bzw. R:0, G:0, B:0.<br />

V: Nicht ausgewählten Menüeinträgen ist eine nach rechts gerichtete Pfeilspitze voranzustellen.<br />

Ausgewählten Menüeinträgen, die ein Untermenü beinhalten und Menüeinträgen, deren Untermenü<br />

ausklappt ist, ist eine nach unten gerichtete Pfeilspitze voranzustellen.<br />

Bei Auswahl eines Menüeintrages mit Untermenüs muss nicht zwingend Text zum angeklickten<br />

Menüeintrag angezeigt werden. Stattdessen kann im Contentbereich weiterhin der Inhalt des<br />

Bildschirmes angezeigt werden, der vor der Auswahl des Menüeintrages in der Ansicht war.<br />

0.5.4.3 Tätigkeitsorientierter Zugang<br />

Wünschenswert aus Sicht des DL wäre ein tätigkeitsorientierter Zugang wie er bspw. vom<br />

Gründungsnetzwerk <strong>NRW</strong><br />

( http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de ) angeboten wird. Ohne diese Option muss ein DL sich durch<br />

ein EA-Portal-Informationsangebot ‚hindurchhangeln’, ohne zwingend die für ihn und sein konkretes<br />

Berufsbild relevanten Informationen auffinden zu können.<br />

E: Folgende Herangehensweise wird durch die AG Portal empfohlen:<br />

• das Infocenter Gewerbeanmeldung <strong>NRW</strong> ( http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de )<br />

vollständig integrieren oder<br />

• auf das Infocenter Gewerbeanmeldung <strong>NRW</strong> ( http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de )<br />

verlinken<br />

• eine Verlinkung auf das Infocenter Gewerbeanmeldung <strong>NRW</strong><br />

(http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de) sollte mindestens auf der zweiten Navigationsebene,<br />

z.B. unter dem Hauptmenüpunkt Unternehmensgründung erfolgen sowie unterhalb eines<br />

Suchergebnisses aufgenommen werden.<br />

WE: ein von den EA selbst erstellter tätigkeitsorientierter Index<br />

0.5.4.4 Formulare<br />

Das Hauptmenü Formulare dient zur Aufnahme eines Formularpools.<br />

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E: Für eine komfortable Bereitstellung und Verwaltung von Formularen kann ein Formularserver<br />

eingebunden werden.<br />

0.5.4.5 Schriften<br />

V: Im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes ist für die Navigation ein einheitlicher<br />

Schrifttyp zu verwenden. Die Navigation wird in der Systemschrift Verdana regulär gesetzt, die<br />

Schriftgröße beträgt 0.85em. für die Schriftgröße ist der Browserdefault 16 Pixel. Die Reihenfolge der<br />

Alternativschriften ist Verdana, Helvetica, Arial, Tahoma, Sans Serif.<br />

0.5.4.6 Interaktives Verhalten<br />

V: Es ist zwischen link/visited und hover/focus/active Links zu differenzieren. Die Textfarbe der<br />

Menüeinträge in der Navigation bleibt bei allen Linkzuständen unverändert. Die Konturfarbe der<br />

Navigationsschaltflächen bleibt bei allen Linkzuständen unverändert.<br />

V: Das Linkverhalten für die Navigationsschaltflächen ist wie folgt zu definieren:<br />

a:link, a:visited : #ecf1f5 bzw. R:236, G:241, B:245<br />

a:hover:, a:focus, a:active : #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228<br />

Ausnahme Navigationsschaltfläche Anmelden:<br />

a:link, a:visited : #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228<br />

a:hover:, a:focus, a:active : #ecf1f5 bzw. R:236, G:241, B:245<br />

0.5.4.7 Bild-Wort-Marke EUGO<br />

V: Der Navigationsbereich schließt mit der Bild-Wort-Marke EUGO, 0.4.2, ab.<br />

0.5.4.8 Interaktives Verhalten EUGO-Logo<br />

V: Die Bild-Wort-Marke EUGO ist mit dem zentralen EUGO Portal zu verlinken. Die Hinterlegung<br />

des Links ist verbindlich:<br />

<br />

0.5.5 Contentbereich<br />

Der Contentbereich beinhaltet die redaktionellen Inhalte der Internetpräsenz. Diese können, der<br />

Komplexität der Thematik der Internetportale der EA entsprechend, unterschiedlich sein: Text- und<br />

Bildinformationen, Listen, Links, Datenbankanbindungen, Downloadbereiche etc.<br />

0.5.5.1 Größe, Positionierung<br />

V: Der Contentbereich beginnt mit seiner linken Seite direkt am Navigationsbereich. Oben<br />

schließt der Contentbereich an der Unterkante des Identitätsbereiches an. Die Breite des<br />

Contentbereiches ist an den Größenangaben zum Identitätsbereich (EA-Logo-Gestaltungszone)<br />

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auszurichten. Auf der rechten Seite bleibt ein Streifen von mindestens 10 px als Abstand zum inneren<br />

Browserrand geschützt. Nach unten ist der Contentbereich unbegrenzt.<br />

E: Der Inhalt des Contentbereiches sollte einen Mindestabstand zum Navigationsbereich von 5px<br />

einhalten. Der Inhalt des Contentbereiches sollte einen Mindestabstand zur Unterkante der<br />

Breadcrumbnavigation von 5 px einhalten.<br />

0.5.5.2 Breadcrumbnavigation<br />

V: Im Header des Contentbereiches ist eine Breadcrumbnavigation (Darstellung der Navigation<br />

in Form eines linearen Pfades, der die aktuelle Position in der Internetpräsenz wiedergibt) zu<br />

hinterlegen.<br />

V: Die Unterkante der Breadcrumbnavigation ist in Höhe der Unterkante der ersten Schaltfläche<br />

der Navigation, Anmelden. Die Unterkante bildet eine 1 px starke weiße Linie, deren Breite der<br />

Gesamtbreite des Identitätsbereiches entspricht. Die Breite der Linie ist somit an der Breitenangabe<br />

zum Identitätsbereich auszurichten.<br />

Optional können auf der Höhe der Breadcrumbnavigation rechtsbündig Service-Funktionen,<br />

abgebildet als Piktogramme, aufgenommen werden.<br />

Service-Funktionen können sein: Drucken, Seite empfehlen oder Verlinkungen zu Sozialen<br />

Netzwerkdiensten wie z.B. Twitter.<br />

0.5.5.3 Sprungmarke zum Seitenanfang<br />

V: Am Ende des Contentbereiches, dem Content-Bottom, ist eine Sprungmarke zum<br />

Seitenanfang rechtsbündig zu hinterlegen.<br />

E: die Sprungmarke sollte sowohl mit einem Piktogramm als auch einem Textlink hinterlegt<br />

werden.<br />

V: Die Sprungmarke ist mit einer 1 px starken weißen Linie, deren Breite der Gesamtbreite der<br />

Breite der Unterkante der Breadcrumbnavigation entspricht, vom ihr vorangehenden Inhalt des<br />

Contentbereiches abzugrenzen. Zur Signalisierung des Seitenendes ist der Content-Bottom optisch<br />

mit dem Farbwert #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228 hervorzuheben. Der zu hinterlegende<br />

Innenabstand (padding) beträgt 5 px.<br />

0.5.5.4 Buttons, Piktogramme<br />

Im Contentbereich können sowohl Textlinks als auch Text in Form von Grafikelementen als Buttons<br />

verwendet werden. Werden im Contentbereich Piktogramme eingesetzt, müssen diese mit der<br />

Gesamterscheinung korrespondieren. Der Piktogrammstil muss dem Erscheinungsbild der<br />

Internetpräsenz entsprechen und sich an den Vorgaben für die Formensprache orientieren.<br />

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V: Piktogramme dürfen nicht als Hintergrundbilder realisiert werden und müssen mit sinnvollen<br />

Alttexten versehen sein. Kommen Programmicons, zum Beispiel im Downloadbereich, zum Einsatz,<br />

werden sie der verfügbaren Datei vorangestellt.<br />

Innerhalb des Contentbereiches gibt es unterschiedliche Möglichkeiten Links anzulegen:<br />

• Funktionen, zum Beispiel für Bestellungen oder Download von Dateien.<br />

• Textlinks als Inhaltsverzeichnis, die direkt zu den entsprechenden Positionen im gleichen<br />

Contentbereich führen.<br />

• Sprungmarken, die zur inhaltlichen Gliederung innerhalb des Contentbereiches verwendet<br />

werden.<br />

• Textlinks, die zu anderen Seiten innerhalb der eigenen Internetpräsenz führen, zum<br />

Beispiel zur Fortsetzung eines Textanrisses.<br />

• Links zu externen Internetadressen.<br />

Links, welche die eigene Internetpräsenz verlassen, sollen immer in einem weiteren,<br />

separaten Browserfenster geöffnet werden.<br />

V: Das Verlassen der Website ist durch ein Icon mit einem entsprechenden Alttext<br />

anzukündigen. Das die ‚Website verlassen’ symbolisierende Icon ist verpflichtend.<br />

E: Die Wortwahl der Links kann jeder Betreiber frei wählen. Es werden im Sinne der<br />

Einheitlichkeit folgende Vorschläge gemacht:<br />

o Die Benennung soll eindeutig und kurz sein.<br />

o Die Bezeichnungen sollen dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch entsprechen.<br />

Abkürzungen sowie so genanntes "Amts- bzw. Behördendeutsch" sind zu vermeiden.<br />

o Interne Dateinamen dürfen nicht verwendet werden.<br />

• Funktionen werden in einer einfachen Form benannt:<br />

o "Drucken", anstelle von "Print-Version" und Ähnlichem (Die Anzeige einer<br />

Druckversion auf dem Bildschirm ist bei Einsatz eines entsprechenden CSS nicht<br />

notwendig.)<br />

o "Bestellen", anstelle von "Broschüre bestellen" etc.<br />

o "Download" oder "PDF-Download", anstelle von "Herunterladen" und Ähnlichem.<br />

• Verweise, die der Fortsetzung von Textanrissen dienen, tragen eine Bezeichnung, aus denen<br />

eindeutig der Inhalt der Zielseite hervorgeht.<br />

E: Die gleichlautende mehrfache Verwendung von "mehr" oder "weiter" auf einer Seite ist zu<br />

vermeiden.<br />

0.5.5.5 Schriften<br />

V: Im Contentbereich wird die Systemschrift Verdana verwendet.<br />

E: Wenn Überschriften, Thementitel oder ähnliches als Grafiken gesetzt werden, ist darauf zu<br />

achten, dass die Zugänglichkeit des Textes und die semantische Auszeichnung mit entsprechenden<br />

HTML-Tags (h1, h2, b, legend, u.ä.) gewährleisten ist. Dies ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit<br />

wie zur Suchmaschinenoptimierung einer Seite unerlässlich.<br />

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V: Die verbindlichen Schriftgrößen sind ausgehend von BezugsgrößeBrowserdefault 16 Pixel:<br />

Überschriften, Auszeichnung H1 Verdana, 1.2em<br />

Überschriften, Auszeichnung H2 Verdana, 1.0em<br />

Thementitel, Untertitel, Tabellenüberschriften,<br />

Artikelzusammenfassungen<br />

Verdana, 0.8em, regular<br />

Mengentexte Verdana, 0.8em, regular<br />

Hervorhebungen im Mengentext Verdana, 0.8em, bold<br />

Bildunterschriften Verdana, 0.8em, regular<br />

Copyright am Textende Verdana, 0.8em, regular<br />

V: Die Reihenfolge der Alternativschriften ist "Helvetica, Arial, Tahoma, Sans Serif". Ein<br />

Zeilenabstand von 1.5em ist zwingend.<br />

0.5.5.6 Interaktives Verhalten<br />

V: Es ist zwischen link, visited und hover/focus/active Links zu differenzieren. Das Linkverhalten<br />

der Textlinks im Contentbereich ist wie folgt zu definieren:<br />

a:link: #002596 bzw. R:0, G:37, B:150<br />

a:visited: #002596 bzw. R:0, G:37, B:150<br />

mit background #cedbe4 bzw.: R:206, G:219, B:228<br />

a:hover, a:focus, a:active: #000 bzw. R:0, G:0, B:0 mit<br />

background: #cedbe4 bzw. R:206, G:219, B:228 und<br />

text-decoration: none<br />

0.5.5.7 Abbildungen<br />

E: Werden Abbildungen von einem Text umflossen, wird zwischen dem Text und dem Bild einen<br />

Mindestabstand von 16px eingehalten.<br />

0.5.5.8 Infoboxen<br />

Die Aufnahme von (Quick) Info-Boxen zur exponierten Darstellung von Informationen mit<br />

Teasercharakter im rechten Bereich der Contentfläche ist den Betreibern eines EA-Portals freigestellt.<br />

V: Für die Informationen vorgesehen ist die rechte Randspalte ( Gestaltungsfläche, 0.4.6). Bei<br />

Nutzung der Randspalte ist als Schriftart Verdana, 0.75em, regulär bei einem Zeilenabstand von<br />

1.3em zu wählen.<br />

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0.5.5.9 Startseite eines EA-Portals<br />

E: Auf der Startseite sollte ein ausschließlicher umfangreicher Mengentext vermieden werden.<br />

Zur Einstimmung sowie zur Auflockerung des Erscheinungsbildes beim Erstkontakt mit einem EA-<br />

Portal sollte eine dem Thema des EA-Portals entsprechende Eyecatcher-Abbildung aufgenommen<br />

werden.<br />

0.5.5.10 Kontaktformular<br />

V: Aufbau und Inhalt des Kontaktformulars sind verbindlich Darstellungsbeispiel<br />

Kontaktformular<br />

Die Nutzung des Kontaktformulars gewährleistet eine wohlstrukturierte Datenübermittlung.<br />

Im Kontaktformular soll so viel wie nötig und so wenig wie möglich abgefragt werden. Hier hinterlegte<br />

Daten führen nicht zwingend zu einem antragsrelevanten Kontakt zwischen DL und EA. Es handelt<br />

sich vielmehr um eine unverbindliche Kontaktaufnahme. Die Daten im Kontaktformular sind daher<br />

noch nicht von Interesse für eine Metaformularverwendung.<br />

Die Portale der EAs stellen zentrale Anlaufpunkte für Dienstleister aus ganz Europa dar. Die<br />

Internetportale der EAs sollten gegen Phishing-Versuche abgesichert sein und gleichzeitig die<br />

Eingabe von vertraulichen Informationen/personenbezogenen Daten auf den Formularseiten gegen<br />

ein Mitlesen schützen. Für die Betreiber der EA-Portale ist zudem eine Entschärfung der<br />

Spamproblematik von Interesse.<br />

E: Absicherung der Webseite durch Installation eines geeigneten Zertifikates,<br />

verschlüsseltes Kommunikationsangebot (https)<br />

Sofern eine Kommunikation ohne Angabe der E-Mail-Adresse des EAs erfolgt , kann die Abwicklung<br />

über einen automatisch generierten Link auf das Kontaktformular in der Mailantwort des EAs an den<br />

DL erfolgen. Beispiel Mailtext:<br />

. . .<br />

Hinweis:<br />

Diese E-Mail wurde automatisch erstellt. Auf die Absenderadresse kann nicht geantwortet<br />

werden. Bitte verwenden Sie für jede schriftliche Anfrage das Kontaktformular:<br />

http://www.eap-xy.de/kontaktformular/<br />

0.5.5.11 Anmelden-Bildschirm<br />

V: Aufbau und Inhalt des Anmelden-Bildschirms sind verbindlich Darstellungsbeispiel<br />

Anmelden-Bildschirm<br />

Der Anmelden-Bildschirm vereint die notwendigen Optionen für das Betreten eines geschützten<br />

Bereiches.<br />

0.5.5.11.1 Login<br />

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Bei Verwaltungsprozessen, die eine Unterschrift des Antragstellers erfordern, ist bei gewünschter<br />

vollständiger elektronischer Abwicklung für Geschäftsfälle, die die Schriftlichkeit nach dem<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz <strong>NRW</strong> (VwVfG <strong>NRW</strong>) erfordern, die Einbindung der qualifizierten<br />

Signatur erforderlich. Da der DL einen Anspruch auf vollständige elektronische Abwicklung hat, muss<br />

der EA ein System bereit stellen, dass qualifizierte Signaturen aufnehmen, erkennen, prüfen und<br />

speichern kann. Für Dienstleister, denen die Beschaffung einer Signaturkarte mit aufgebrachter<br />

qualifizierter Signatur nicht zumutbar oder möglich ist, ist übergangsweise eine pragmatische Lösung<br />

vorzusehen. Diese Lösung ist insbesondere für ausländische Dienstleister in Ländern unerlässlich, mit<br />

denen auf Basis von EU-Initiativen noch keine gegenseitige Anerkennung von qualifizierten<br />

Signaturen möglich ist.<br />

E: Mit Hilfe des Logins wird zu einem Uploadbereich verzweigt. In diesem Uploadbereich kann<br />

ein gescanntes Personaldokument als Signaturersatz hochgeladen werden, mit dem eine möglichst<br />

hohe Sicherheit bei der Kommunikation zwischen DL und EA gewährleistbar wird. Die Authentizität<br />

und Integrität von Dokumenten kann bis zu einer EU-weiten Harmonisierung ggf. ähnlich wie beim<br />

ELSTER-Mantelbogenverfahren (ergänzender und/oder nachträglicher Papierversand unterzeichneter<br />

Antragsunterlagen vor Bescheiderteilung) anerkannt werden.<br />

WE: Zukunftsorientiert mündet das Login in einem Workflow-Repository zur Abwicklung eines<br />

personalisierten Fallmanagements.<br />

0.5.5.11.2 Passwort vergessen<br />

V: Für den Fall, dass das Passwort für den Login vergessen wurde, muss es möglich sein,<br />

automatisiert Zugangsdaten anfordern zu können.<br />

0.5.5.11.3 Registrieren<br />

Die Registrierung unterscheidet zwischen der Registrierung als Natürliche Person und als Juristische<br />

Person, da sich daraus unterschiedliche zwingend notwendig anzugebende Pflichtdaten ergeben.<br />

Nicht jedem Portalnutzer werden die Unterschiede der Begrifflichkeiten bekannt sein. Dies ist<br />

insbesondere nicht von ausländischen DL zu erwarten. Die Begriffe sind daher mit einem Link zu<br />

verknüpfen, der einen jeweils entsprechenden Erläuterungstext als PopUp-Fenster einblendet. Der<br />

Link ist in Form eines hochgestellten Fragezeichens neben den Begriffen Natürliche Person und<br />

Juristische Person anzubringen Darstellungsbeispiele Registrieren-Bildschirme<br />

V: Der Registrierungsvorgang ist Voraussetzung zum Erhalt eines Passworts für den Login.<br />

0.5.5.12 Registrieren-Bildschirm<br />

V: Aufbau und Inhalt der Registrieren-Bildschirme sind verbindlich Darstellungsbeispiel<br />

Registrieren-Bildschirme<br />

Mit der Registrierung wird die Grundlage für die Aufnahme eines antragsrelevanten Kontaktes<br />

zwischen DL und EA geschaffen. Die Daten sind für eine Metaformularverwendung von Interesse.<br />

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Die Datenerhebung folgt der gängigen Vorgehensweise bei Registrierungsvorgängen im Internet. Eine<br />

Akzeptanz bei den DL kann angenommen werden.<br />

Die Angabe der Daten unterstreicht sowohl gegenüber dem DL als auch gegenüber dem EA die<br />

Ernsthaftigkeit der Kontaktaufnahme.<br />

E: Zur Vereinfachung der Datenverwaltung sowohl für den DL als auch den EA sollte die<br />

Nutzung einer Metaformulartechnik berücksichtigt werden (Sammeln erfasster Daten im Hintergrund,<br />

mit denen weitere Formulare, soweit möglich, bereits automatisch aufgefüllt und angeboten werden<br />

können).<br />

0.6 Darstellungsbeispiele und Notationen<br />

Die Gestaltungsbeispiele für ein Internetportal der EA in <strong>NRW</strong> veranschaulichen die Corporate-<br />

Design-Richtlinien. Die Beispiele visualisieren auch den gestalterischen Spielraum innerhalb der<br />

Vorgaben und Empfehlungen.<br />

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0.6.1 Startseite<br />

Quellangaben der Einzelelemente Bildkomposition Eyecatcher:<br />

Motiv FotografIn<br />

‚Beim Frisör’ Ute Pelz<br />

Teigbearbeitung Moonlight<br />

Holzpaket Moonlight<br />

Dacharbeiten stormpic<br />

Pflasterarbeiten N-Loader<br />

Malerarbeiten barcode<br />

Alle Motive entnommen: www.aboutpixel.de, kostenlose und lizenzfreie Bilddatenbank für den privaten<br />

und kommerziellen Gebrauch.<br />

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0.6.2 Kontaktformular<br />

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0.6.3 Anmelden-Bildschirm<br />

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0.6.4 Passwort vergessen-Bildschirm<br />

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0.6.5 Registrieren-Bildschirm<br />

Bildschirm 1, Natürliche Person<br />

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Bildschirm 2, Juristische Person<br />

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0.6.6 Suchergebnis / Suche, erweiterte<br />

Die Ausgabe könnte wie folgt aussehen:<br />

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0.6.7 Technische Standards<br />

V: Alle Internetportale der EA in <strong>NRW</strong> müssen dem HTML 4.1 / XHTML 1.0 Standard<br />

entsprechen und mittels CSS Level 2 formatiert sein. Dabei sollte auf die Darstellungseigenheiten von<br />

populären Browsern (z.B. MS Internet Explorer ab Version 6 und Mozilla Firefox ab Version 1.5)<br />

Rücksicht genommen werden. Die Umsetzung einer gesonderten Textversion wird dadurch in der<br />

Regel unnötig.<br />

E: Die Auslieferung auf verschiedenen Medien (Bildschirm, PDA, Handheld, Druckern),<br />

Plattformen (Windows, Linux, Mac OS) und Browsern mit geringerem Verbreitungsgrad (z.B. Apple<br />

Safari, Opera, Konqueror) soll berücksichtigt werden.<br />

V: Das Informationsangebot der EA in <strong>NRW</strong> im Internet ist gemäß dem Gleichstellungsgesetz<br />

vom 01.05.2002 behindertengerecht, somit barrierefrei zugänglich anzubieten.<br />

Die Vorgaben der BITV, Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vom 24.07.2002, sind zu<br />

befolgen. Besondere Beachtung finden müssen:<br />

• die Interpretierbarkeit durch Eingabe- und Ausgabegeräte für Körperbehinderte (Braille-<br />

Ausgabe, Screenreader), bei veränderten Benutzereinstellungen (Farben, Schriften,<br />

Schriftgröße) und ohne Zusatztechnologien (Plugins, Java, JavaScript, CSS). Dazu gehört<br />

auch die verpflichtende Aufnahme von Übersprunglinks zu den Hauptelementen der Seite.<br />

Diese dienen dazu, dass Nutzer, die mit einem Screenreader, textbasierenden Medien oder<br />

nicht-css-aktivierten Browsern die Seite besuchen, unrelevante Teile überspringen können um<br />

gleich zum Beispiel zum Inhalt oder zu einer Navigation zu kommen.<br />

• die Gruppierung inhaltlich verwandter oder zusammenhängender Hyperlinks. Die Gruppen<br />

sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der<br />

Gruppe ermöglicht.<br />

• semantische Auszeichnungen entsprechend der entsprechend Ziff. 3.5 – 3.7 der BITV<br />

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