Styleguide - d-NRW
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0.3.3.4 Maßeinheiten<br />
V: Als Maßeinheiten für die Positionierung und die Größenangaben von Layoutelementen<br />
werden die relativen Einheiten Pixel (px), M-höhe (em) und Prozent (%) verwendet. Für die Angabe<br />
von Schriftgrößen findet Prozent (%) und M-höhe (em) Verwendung. Formatierungen in absoluten<br />
Einheiten wie Punkt (pt) oder Zentimeter (cm) sind für die Bildschirmdarstellung unzulässig. Bei CSS-<br />
Anweisungen für Ausdrucke können diese unter Umständen sinnvoll sein.<br />
0.4 Basiselemente<br />
Die gestalterischen Grundlagen, auf denen das Screendesign der Internetportale der EA in <strong>NRW</strong><br />
beruht, setzen sich aus den für das Medium Internet relevanten Informationen und den im Corporate<br />
Design festgelegten Basiselementen zusammen.<br />
0.4.1 Bild-Wort-Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ und „Point of Single<br />
Contact“<br />
Die Bild-Wort-Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ / „Point of Single Contact“ des BMWI ist als<br />
Kampagnen-Logo in die EA-Portale aufzunehmen. Die Bild-Wort-Marke „Einheitlicher<br />
Ansprechpartner“ / „Point of Single Contact“ wird den EA in <strong>NRW</strong> vom Ministerium für Wirtschaft,<br />
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar gemacht.<br />
V: Die korrekte Wiedergabe der Bild-Wort-Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ / „Point of<br />
Single Contact“ des BMWI in Verbindung mit den Vereinbarungen der EA in <strong>NRW</strong> vom 25.02.2011 ist<br />
verbindlich. Die Bild-Wort-Marke ist mit der Startseite des EA-Portals zu verlinken.<br />
Auf der deutschsprachigen Version der EA-Portale ist die ausschließliche Verwendung der Bild-Wort-<br />
Marke „Einheitlicher Ansprechpartner“ zulässig. Auf fremdsprachigen Versionen der EA-Portale ist die<br />
ausschließliche Verwendung der Bild-Wort-Marke „Point of Single Contact“ zulässig.<br />
0.4.1.1 Maße<br />
Die Bild-Wort-Marke braucht, um repräsentativ wirken zu können, einen Freiraum: die Schutzzone.<br />
V: Die Schutzzone entspricht 5 Pixel und umgibt diese zu allen Seiten. Eine Skalierung darf<br />
ausschließlich proportional zu den Grundmaßen unter Wahrung der Schutzzone erfolgen. Die Bild-<br />
Wort-Marke ist einschließlich ihrer Schutzzone zentriert auszurichten.<br />
0.4.1.2 Farben<br />
V: Die Bild-Wort-Marke steht auf einer Fläche mit dem Farbwert #cedbe4 bzw. R:206, G:219,<br />
B:228. Andere Platzierungen auf Schwarz- oder Farbflächen sowie auf Bildern sind in den EA-<br />
Portalen unzulässig.<br />
0.4.1.3 Positionierung<br />
V: Die Bild-Wort-Marke ist im BMWI-Logobereich zu platzieren.<br />
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