Styleguide - d-NRW
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0.6.7 Technische Standards<br />
V: Alle Internetportale der EA in <strong>NRW</strong> müssen dem HTML 4.1 / XHTML 1.0 Standard<br />
entsprechen und mittels CSS Level 2 formatiert sein. Dabei sollte auf die Darstellungseigenheiten von<br />
populären Browsern (z.B. MS Internet Explorer ab Version 6 und Mozilla Firefox ab Version 1.5)<br />
Rücksicht genommen werden. Die Umsetzung einer gesonderten Textversion wird dadurch in der<br />
Regel unnötig.<br />
E: Die Auslieferung auf verschiedenen Medien (Bildschirm, PDA, Handheld, Druckern),<br />
Plattformen (Windows, Linux, Mac OS) und Browsern mit geringerem Verbreitungsgrad (z.B. Apple<br />
Safari, Opera, Konqueror) soll berücksichtigt werden.<br />
V: Das Informationsangebot der EA in <strong>NRW</strong> im Internet ist gemäß dem Gleichstellungsgesetz<br />
vom 01.05.2002 behindertengerecht, somit barrierefrei zugänglich anzubieten.<br />
Die Vorgaben der BITV, Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vom 24.07.2002, sind zu<br />
befolgen. Besondere Beachtung finden müssen:<br />
• die Interpretierbarkeit durch Eingabe- und Ausgabegeräte für Körperbehinderte (Braille-<br />
Ausgabe, Screenreader), bei veränderten Benutzereinstellungen (Farben, Schriften,<br />
Schriftgröße) und ohne Zusatztechnologien (Plugins, Java, JavaScript, CSS). Dazu gehört<br />
auch die verpflichtende Aufnahme von Übersprunglinks zu den Hauptelementen der Seite.<br />
Diese dienen dazu, dass Nutzer, die mit einem Screenreader, textbasierenden Medien oder<br />
nicht-css-aktivierten Browsern die Seite besuchen, unrelevante Teile überspringen können um<br />
gleich zum Beispiel zum Inhalt oder zu einer Navigation zu kommen.<br />
• die Gruppierung inhaltlich verwandter oder zusammenhängender Hyperlinks. Die Gruppen<br />
sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der<br />
Gruppe ermöglicht.<br />
• semantische Auszeichnungen entsprechend der entsprechend Ziff. 3.5 – 3.7 der BITV<br />
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