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Styleguide - d-NRW

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0.6.7 Technische Standards<br />

V: Alle Internetportale der EA in <strong>NRW</strong> müssen dem HTML 4.1 / XHTML 1.0 Standard<br />

entsprechen und mittels CSS Level 2 formatiert sein. Dabei sollte auf die Darstellungseigenheiten von<br />

populären Browsern (z.B. MS Internet Explorer ab Version 6 und Mozilla Firefox ab Version 1.5)<br />

Rücksicht genommen werden. Die Umsetzung einer gesonderten Textversion wird dadurch in der<br />

Regel unnötig.<br />

E: Die Auslieferung auf verschiedenen Medien (Bildschirm, PDA, Handheld, Druckern),<br />

Plattformen (Windows, Linux, Mac OS) und Browsern mit geringerem Verbreitungsgrad (z.B. Apple<br />

Safari, Opera, Konqueror) soll berücksichtigt werden.<br />

V: Das Informationsangebot der EA in <strong>NRW</strong> im Internet ist gemäß dem Gleichstellungsgesetz<br />

vom 01.05.2002 behindertengerecht, somit barrierefrei zugänglich anzubieten.<br />

Die Vorgaben der BITV, Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vom 24.07.2002, sind zu<br />

befolgen. Besondere Beachtung finden müssen:<br />

• die Interpretierbarkeit durch Eingabe- und Ausgabegeräte für Körperbehinderte (Braille-<br />

Ausgabe, Screenreader), bei veränderten Benutzereinstellungen (Farben, Schriften,<br />

Schriftgröße) und ohne Zusatztechnologien (Plugins, Java, JavaScript, CSS). Dazu gehört<br />

auch die verpflichtende Aufnahme von Übersprunglinks zu den Hauptelementen der Seite.<br />

Diese dienen dazu, dass Nutzer, die mit einem Screenreader, textbasierenden Medien oder<br />

nicht-css-aktivierten Browsern die Seite besuchen, unrelevante Teile überspringen können um<br />

gleich zum Beispiel zum Inhalt oder zu einer Navigation zu kommen.<br />

• die Gruppierung inhaltlich verwandter oder zusammenhängender Hyperlinks. Die Gruppen<br />

sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus enthalten, der das Umgehen der<br />

Gruppe ermöglicht.<br />

• semantische Auszeichnungen entsprechend der entsprechend Ziff. 3.5 – 3.7 der BITV<br />

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