Styleguide - d-NRW
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0.3 Zum Verständnis des Kapitels, Abgrenzungen, Vorbetrachtungen,<br />
fachliche Erläuterungen, Einführung in das Pflichtenheft<br />
0.3.1 Abgrenzungen<br />
Zum Screenlayout gehört explizit und eindeutig weder die Vorgabe von (ausformuliertem) Content<br />
noch die technische Umsetzung. Ausgenommen vom Screendesign ist außerdem das Workflow-<br />
Repository (das Fall- und Dokumentenmanagement) „hinter“ dem Portal. Die Ausgestaltung des<br />
Workflow-Repository obliegt der Hoheit der einzelnen zuständigen Behörden und Stellen, um<br />
behördeninterne Änderungen an Fachverfahren ohne nach außen sichtbare Interferenzen zu<br />
gewährleisten.<br />
0.3.2 Vorbetrachtungen<br />
Grundgedanke des einheitlichen Screenlayouts ist es<br />
• eine einheitliche Corporate Identity (CI) und damit ein Corporate Design (CD) des Landes<br />
<strong>NRW</strong> und aller EA in <strong>NRW</strong> sowie<br />
• eine einheitliche Benutzeroberfläche hinsichtlich Navigationsdesign und Funktionalitäten<br />
sicher zu stellen.<br />
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