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Styleguide - d-NRW

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0.3 Zum Verständnis des Kapitels, Abgrenzungen, Vorbetrachtungen,<br />

fachliche Erläuterungen, Einführung in das Pflichtenheft<br />

0.3.1 Abgrenzungen<br />

Zum Screenlayout gehört explizit und eindeutig weder die Vorgabe von (ausformuliertem) Content<br />

noch die technische Umsetzung. Ausgenommen vom Screendesign ist außerdem das Workflow-<br />

Repository (das Fall- und Dokumentenmanagement) „hinter“ dem Portal. Die Ausgestaltung des<br />

Workflow-Repository obliegt der Hoheit der einzelnen zuständigen Behörden und Stellen, um<br />

behördeninterne Änderungen an Fachverfahren ohne nach außen sichtbare Interferenzen zu<br />

gewährleisten.<br />

0.3.2 Vorbetrachtungen<br />

Grundgedanke des einheitlichen Screenlayouts ist es<br />

• eine einheitliche Corporate Identity (CI) und damit ein Corporate Design (CD) des Landes<br />

<strong>NRW</strong> und aller EA in <strong>NRW</strong> sowie<br />

• eine einheitliche Benutzeroberfläche hinsichtlich Navigationsdesign und Funktionalitäten<br />

sicher zu stellen.<br />

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