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HZV-Tarif 2009/1 - Funk Gruppe

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JMARQUAR<br />

- 081119<br />

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HU\<strong>HZV</strong>_DZV\<strong>HZV</strong>_2008\<strong>Tarif</strong>\<strong>2009</strong>\02_<strong>HZV</strong>_<strong>Tarif</strong>_<strong>2009</strong>_1.doc<br />

<strong>HZV</strong>-<strong>Tarif</strong> <strong>2009</strong>/1<br />

Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />

Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />

gültig ab 01.01.<strong>2009</strong><br />

GESCHÄFTSSTELLE DER<br />

VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />

Die Haftpflicht-Zusatz-Versicherung (<strong>HZV</strong>) steht allen Unternehmen/Betrieben offen, die in<br />

einem Gewerbezweig der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik), insbesondere der<br />

Heizungs-, Klima- und Lüftungs-, der Gas-, Wasser- und sonstigen sanitären sowie der Elektro-Installation,<br />

tätig sind. Versichert werden können auch Unternehmen/Betriebe aus dem<br />

gesamten Baunebengewerbe, ausgenommen Dachdeckerbetriebe (siehe Sondertarif). In<br />

Zweifelsfällen gibt die Geschäftsstelle der Versicherergemeinschaft Auskunft.<br />

Die Führung der Versicherergemeinschaft liegt in den Händen der AXA Versicherung AG.<br />

Zur Vornahme aller Geschäfts- und Rechtshandlungen, welche die Abwicklung eines Versicherungsvertrages<br />

zu dieser Haftpflicht-Zusatz-Versicherung mit sich bringt, ist von und für<br />

jeden beteiligten Versicherer als<br />

bevollmächtigt.<br />

Geschäftsstelle der Versicherergemeinschaft<br />

die Th. <strong>Funk</strong> & Sohn GmbH, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg,<br />

fon +49 (0)40 35914-0, fax +49 (0)40 35914-367<br />

Unterlagen und Versicherungsbedingungen können bei der Geschäftsstelle der Versicherergemeinschaft<br />

bzw. einer Niederlassung der beteiligten Versicherer angefordert werden.<br />

Der Beitrag für das jeweils laufende Versicherungsjahr ergibt sich durch Berechnung des<br />

Beitragssatzes auf die für das vorangegangene Kalenderjahr an die BG gemeldete Brutto-<br />

Jahreslohn- und -Gehaltssumme aller Betriebsangehörigen (einschl. der eingegliederten<br />

Arbeitskräfte fremder Stammfirmen).<br />

Sind Löhne/Gehälter für Leiharbeiter und/oder für im Ausland eingesetzte Arbeitskräfte nicht<br />

in der Meldung an die BG erfasst, so ist die Summe der im letzten Kalenderjahr gezahlten<br />

und nicht gemeldeten Entgelte der Berechnung zugrunde zu legen. Für diese Entgelte ermäßigen<br />

sich die Beitragssätze um ein Drittel.<br />

Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt wie im Antrag eingetragen, frühestens jedoch<br />

am Tage des Antragseinganges bei der Geschäftsstelle der Versicherergemeinschaft bzw.<br />

der zuständigen Niederlassung eines der beteiligten Versicherer, es sei denn, ein früherer<br />

Beginn ist mit der Geschäftsstelle bzw. Niederlassung ausdrücklich vereinbart worden.<br />

Bei Versicherungsbeginn im Laufe eines Kalenderjahres wird der erste Beitrag lediglich anteilig<br />

bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres erhoben; vom folgenden 1. Januar<br />

dann jährlich.<br />

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JMARQUAR - 081119<br />

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<strong>HZV</strong>-<strong>Tarif</strong> <strong>2009</strong>/1<br />

Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />

Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />

gültig ab 01.01.<strong>2009</strong><br />

GESCHÄFTSSTELLE DER<br />

VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />

Unter Wahrung des Mindestbeitrages werden bei höheren Brutto-Jahreslohn- und<br />

-Gehaltssummen (einschl. der an Leiharbeiter und im Ausland eingesetzten Arbeitskräfte<br />

gezahlten Entgelte) folgende Rabatte eingeräumt:<br />

über Rabatt über Rabatt<br />

250.000 € 5,0 % 1.250.000 € 22,5 %<br />

375.000 € 7,5 % 1.500.000 € 25,0 %<br />

500.000 € 10,0 % 2.000.000 € 27,5 %<br />

750.000 € 15,0 % 2.500.000 € 30,0 %<br />

1.000.000 € 20,0 % 3.750.000 € Anfrage Geschäftsstelle<br />

<strong>Tarif</strong> für Neu- und Ersatzgeschäft<br />

Im Anschluss an die Versicherungssummen 2 Mio. € für Personen- und 1 Mio. € für<br />

Sachschäden im Grundvertrag betragen die Beiträge zuzüglich Versicherungssteuer:<br />

Versicherungssummen € 1<br />

‰ Mindestbeitrag €<br />

Personenschäden sonstige Schäden<br />

1.000.000 2,80 485<br />

500.000 1.500.000 3,10 655<br />

1.000.000 2.000.000 3,15 666<br />

2.000.000 2.000.000 3,30 698<br />

3.000.000 3.000.000 4,60 1.294<br />

3.000.000 4.000.000 5,30 1.539<br />

5.000.000 pauschal für Personen- und sonstige Schäden 6,00 1.697<br />

7.500.000 pauschal für Personen- und sonstige Schäden 6,50 2.122<br />

10.000.000 pauschal für Personen- und sonstige Schäden 7,00 2.727<br />

12.500.000 pauschal für Personen- und sonstige Schäden 7,50 3.334<br />

15.000.000 pauschal für Personen- und sonstige Schäden 8,00 3.675<br />

Bei mehreren Schadenfällen beträgt die Höchstersatzleistung der Versicherer pro Versicherungsjahr<br />

das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen.<br />

Schäden durch Umwelteinwirkungen sind innerhalb der Versicherungssummen mitversichert.<br />

Bei Umweltschäden ist die Gesamt-Leistung der Versicherer für alle Versicherungsfälle eines<br />

Jahres auf die beurkundeten Versicherungssummen beschränkt.<br />

Versicherungsschutz (1 Mio. € Versicherungssumme) besteht auch durch die Umweltschadensversicherung<br />

(USV).<br />

1 Auch andere Versicherungssummenkombinationen sind möglich - Höhere Versicherungssummen können vereinbart werden.<br />

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